socialnet - Das Netz für die Sozialwirtschaft

Altenpflegegesetz

Theo Kienzle

veröffentlicht am 27.03.2023

Abkürzung: AltPflG

Amtlicher Name: Gesetz über die Berufe in der Altenpflege

Geltungsbereich: Deutschland

Rechtlicher Disclaimer: Herausgeber und AutorInnen haften nicht für die Richtigkeit der Angaben. Beiträge zu Rechtsfragen können aufgrund geänderter Rechtslage schnell veralten. Sie ersetzen keine individuelle Beratung.

Das Altenpflegegesetz regelte von 2003 bis 2019 die Ausbildung in der Altenpflege in Deutschland.

Das Altenpflegegesetz ist inzwischen durch das Pflegeberufegesetz abgelöst worden. Damit ist die Ausbildung zu Altenpfleger:innen Teil der neuen Ausbildung, wo die Ausbildung der Alten- und Krankenpflege mit der Kinderkrankenpflege zu einer gemeinsamen generalistischen Ausbildung zusammengefasst wurden.

Das Altenpflegesetz trat am 1. August 2003 in Kraft und galt bis zum 31.Dezember 2019. Es war seinerzeit ein großer Fortschritt, da es ein bundesweit einheitliches Ausbildungsniveau gewährleisten und die Attraktivität des Berufes steigern sollte. Davor gab es keine bundeseinheitliche Regelung der Ausbildung in der Altenpflege.

Verfasst von
Theo Kienzle
Website
Mailformular

Es gibt 2 Lexikonartikel von Theo Kienzle.

Zitiervorschlag
Kienzle, Theo, 2023. Altenpflegegesetz [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 27.03.2023 [Zugriff am: 31.05.2023]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/26613

Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Altenpflegegesetz

Urheberrecht
Dieser Lexikonartikel ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt. Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns. Gerne steht Ihnen die Redaktion des Lexikons für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.