Altenpflegeheim
Prof. Dr. habil. Gisela Thiele
veröffentlicht am 26.06.2023
Ein Altenpflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen ganztägig (vollstationär) und unter der Verantwortung professioneller Pflegekräfte gepflegt und versorgt werden. Es erfolgt in der Regel eine dauerhafte und anhaltende Langzeitpflege. Zu unterscheiden ist der Begriff von Altenheimen, Altenstiften, Generationswohnen oder Servicewohnen, wo kein anerkannter Pflegegrad vorliegen muss.
Überblick
- 1 Geschichtlicher Hintergrund
- 2 Statistische Angaben
- 3 Aufnahmegründe
- 4 Besonderheiten des Altenpflegeheimes
- 5 Finanzierung und Kosten
- 6 Pflegegrade
- 7 Vor- und Nachteile von Altenpflegeheimen
- 8 Qualitätsprüfungen
- 9 Quellenangaben
1 Geschichtlicher Hintergrund
Der Großteil der früheren Kulturen sorgte für alte Menschen bis zu deren Tode. Durch die damalige Lebensform (Großfamilie – mehrere Generationen unter einem Dach) gab es nur wenige Menschen (etwa Alleinstehende), denen sich die allgemeine Fürsorge zuwenden musste. Vorläufer der heutigen Altenheime waren sogenannte Xendochien (Beherbergung für Fremde) – sie nahmen Kranke, Pilger, Alte, Sieche, Waisen und Findelkinder auf. Im Laufe der Jahrhunderte verlagerte sich die Pflege/​Sorge für bedürftige Menschen mehr und mehr in die Klöster.
Im 7. Jahrhundert entstanden in Deutschland die ersten Spitäler. Im 11. Jahrhundert übernahmen Mönche und Klosterfrauen die reine Krankenpflege. Später entstanden bürgerliche Pflegeorden (z.B. die Franziskaner). Mit Beginn des 19. Jahrhunderts bestand die Pflicht für alle Gemeinden ein Haus für Bedürftige zu unterhalten. Das sogenannte Armenhaus lag außerhalb der Stadt und wurde meist mit dem Altersheim gleichgesetzt. Kommunen und Städte nahmen mehr und mehr Einfluss auf die Altenfürsorge – kirchliche Fürsorge ging allmählich zurück.
Anfang der 1960er-Jahre wurde Altenhilfe als Aufgabe im veränderten Bundessozialhilfegesetz (BSHG) aufgenommen. Pflegeheimplätze wurden immer wichtiger, um den Bedarf zwischen Familienpflege und Akutversorgung im Krankenhaus zu decken. Den größten Anteil auf dem Gebiet der Altenpflege leisteten Wohlfahrtsverbände, sie setzten einen großen Teil ihrer Mittel für die „geschlossene Altenfürsorge“ ein.
Mit dem Heimgesetz vom 07.08.1974, in Kraft getreten am 01.01.1975, sollte die Außenkontrolle der Einrichtungen durch Ämteraufsicht und die Innenkontrolle durch einen gewählten Beirat sichergestellt werden. Zur Entlastung der Sozialhilfe kam es zur Neuordnung der Pflegefinanzierung in Versicherungsform. Zur Absicherung bei einem Risiko der Pflegebedürftigkeit trat am 01.01.1995 das Gesetz der Pflegeversicherung in Kraft. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch XI. Damit wurde die Pflegeversicherung als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung in Deutschland eingeführt und die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen. Es besteht eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten.
2 Statistische Angaben
In Deutschland gibt es 16.100 Pflegeheime. Mehr als drei Viertel der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt und nur ein gutes Viertel vollstationär in Pflegeheimen. Das deckt den Bedarf an Pflegeplätzen bei über 4,96 Millionen Pflegebedürftigen nur zu einem geringen Teil (Destatis 2023b, 2022). Daher sind die Wartelisten, gerade in Ballungsgebieten, sehr lang. Durchschnittlich warten Pflegebedürftige etwas länger als anderthalb Jahre, bis sie einen freien Pflegeplatz erhalten. Es ist möglich, sich bereits vorsorglich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Dabei besteht kein Zwang, den freien Pflegeplatz auch anzunehmen, wenn man über Vakanzen informiert.
Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland hat sich gegenüber der Jahrtausendwende mehr als verdoppelt. Die Zunahme von Pflegebedürftigkeit spiegelt sich dabei vor allem in einer kontinuierlich steigenden gesamtgesellschaftlichen Pflegequote: lag sie 2001 noch bei 2,5 Prozent, beläuft sie sich derzeit auf 6 Prozent (Destatis 2023a, 2022).
3 Aufnahmegründe
Oft akzeptieren Betroffene einen Umzug ins Alten(pflege)heim erst, wenn sie nicht mehr ambulant oder teilstationär versorgt werden können. Beispielsweise wenn
- sie alleinstehend sind und mehr und mehr vereinsamen,
- der bisherige Wohnraum nicht altersgerecht angepasst ist und auch nicht angepasst werden kann,
- Angehörige oder der ambulante Pflegedienst den Pflegebedarf nicht mehr zur Genüge decken können.
Da Altenpflegeheime besonders für Menschen mit Demenzerkrankungen hilfreich sind, die zu Hause kaum noch versorgt werden können, haben sich inzwischen viele Einrichtungen auf die Unterbringung und Pflege von Demenzkranken spezialisiert.
Senior:innen ziehen heute in ein Altenpflegeheim, wenn sich deren gesundheitliche Situation verschlechtert und ein Bedarf an Pflegeleistungen entsteht, welche nicht mehr von der Familie erbracht werden kann bzw. nicht mehr gewollt wird. Nicht selten ist auch der Einzug in ein Altenpflegeheim nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig, weil keine Rückkehr nach Hause möglich ist. Für viele Menschen ist der Umzug in ein Seniorenheim die letzte Notlösung und mutet wie eine „Reise ohne Wiederkehr“ an.
4 Besonderheiten des Altenpflegeheimes
Das Altenpflegeheim ist eine Form vollstationärer Pflege und dient der umfassenden Betreuung und Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger sowie behinderter älterer Menschen. Aus diesem Grund werden nur Personen mit einem anerkannten Pflegegrad aufgenommen. Das Altenpflegeheim ist dabei ausgerichtet, hauswirtschaftliche Unterstützung sowie Pflegeleistungen im vollen Umfang zu gewähren, und zwar durch die ganzheitliche Betreuung durch Fachpersonal, das eine umfassende und würdevolle Pflege ermöglicht.
Wenn Senioren bzw. Pflegebedürftige in ein Altenheim oder bei Pflegebedürftigkeit in ein Altenpflegeheim ziehen, dann liegt dies vor allem daran, dass die Unterstützung von außen zwingend für den Alltag erforderlich ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob man lediglich bei einzelnen Aufgaben im Alltag oder sogar bei der Körperpflege und der Gesundheitsversorgung Hilfe benötigt – man kann sich darauf verlassen, sich stets an kompetentes Fachpersonal wenden zu können. Sollte wirklich einmal ein Notfall eintreten, wird sofort jemand zur Stelle sein.
Darüber hinaus nimmt das Personal im Pflegeheim den Bewohner:innen natürlich auch viel Arbeit ab: Aufgaben wie Wäsche waschen oder auch das Beziehen der Betten sind für viele ältere bzw. pflegebedürftige Menschen kaum allein durchführbar.
In den meisten Fällen wird ein eigenes Zimmer bereitgestellt, das oft mit mitgebrachten Möbeln personalisiert werden kann. In einem Altenpflegeheim wohnen zwischen 35 und 85 Bewohner:innen. Ein:e Pfleger:in versorgt, je nach Einrichtung, zwischen 4 und 10 Pflegebedürftige. Bei fortgeschrittener Pflegebedürftigkeit und Demenz können ALtenpflegeheime eine gute Entscheidung sein. Die Investitionen der Kassen, Versicherungsträger, der Ärzt:innen sowie Pflegeteams haben die Orientierung auf die Behandlung statt auf die Verwahrung in Alten- und Pflegeheime gestärkt.
In einem Altenpflegeheim sind die Abläufe überwiegend fest strukturiert. Das schafft eine Routine für die Pflegebedürftigen und das Personal. Alle Bewohner:innen werden möglichst zeitgleich geweckt und erhalten das Frühstück. Die Freizeitgestaltung, meist am Nachmittag, bietet Spielraum für individuelle Wünsche und Hobbys. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Unterhaltungsangebote wie Spiel- und Bastelgruppen oder therapeutische und mobilisierende Aktivitäten wie Massagen oder Krankengymnastik in Anspruch zu nehmen. Diese Angebote sind meist privat zu zahlen und werden mit der Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen nicht von der Krankenkasse übernommen. Vorteilhaft sind auch die sozialen Kontakte in einem Altenpflegeheim. Hier treffen Menschen in der gleichen Lebenssituation aufeinander, hier werden Sorgen und Nöte geteilt. Weiterhin ist auch für besondere Aktivitäten gesorgt: Gemeinsame Ausflüge, ein geselliges Weihnachtsfest oder ein Tanzabend – all das ist in den meisten Seniorenheimen längst selbstverständlich. Dennoch fällt es schwer, sich für ein Altenpflegeheim zu entscheiden, denn die meisten Pflegebedürftigen wollen lieber zu Hause bleiben und dort gepflegt werden.
Im Trend liegen heute Pflegewohngemeinschaften. Hier leben mehrere Menschen mit vergleichbaren Einschränkungen familienähnlich zusammen. Sie werden rund um die Uhr vom Pflegepersonal betreut. Möglich ist auch eine eigenständige Wohnung im Rahmen eines Wohnkomplexes mit pflegerischem Anschluss.
5 Finanzierung und Kosten
Aufwendungen für die Versorgung und Pflege werden je nach Art und Schwere von der Pflegekasse übernommen. Zwischen dem Pflegeheim und der Pflegekasse kommt es zur Pflegesatzvereinbarung. Wenn es notwendig ist, Sozialhilfe zu beantragen, dann werden die zuständigen Träger der Sozialhilfe beteiligt. Der vereinbarte Pflegesatz ist das Entgelt für voll- oder teilstationäre Pflegeleistungen, einschließlich medizinischer Behandlungspflege und sozialer Betreuung.
Der Pflegesatz wird wiederum in fünf Pflegegrade, je nach jeweiligem Versorgungsaufwand gestaffelt. Mit den vereinbarten Pflegesätzen sind nach ausdrücklicher Regelung (§ 84 Abs. 4 SGB XI) alle allgemeinen Pflegeleistungen abgegolten. Der Pflegesatz wird von allen Altenpflegeheimen unmittelbar mit der Pflegekasse verrechnet.
Die Kosten für eine Altenpflegeeinrichtung sind seit 2018 um etwa 23 Prozent gestiegen. Gründe für den kontinuierlichen Preisanstieg sind vor allem der Mangel an Pflegepersonal und dessen Überlastung, die damit verbundenen steigenden Pflegelöhne und die Unterbelegung in den Einrichtungen. Das führt neben den immer weiter steigenden Kosten auch zu langen Wartelisten. Was vor 10 Jahren nur für Altenpflegeheime in belebten Ballungsgebieten galt, ist heute flächendeckend der Fall. Die Kosten für einen Heimplatz variieren stark und sind unter anderem von der Region, der Einrichtung, dem Anspruch des Pflegebedürftigen etc. abhängig. Die Heimkosten decken meist Pflege, Kost und Logis ab. Darüber hinaus benötigen die Heimbewohner:innen Taschengeld für ihre individuellen Bedürfnisse.
Die Kosten für einen Platz im Altenpflegeheim setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen, die teilweise auch davon abhängen, welche Leistungen erbracht werden.
- Pflegesatz: Der Pflegesatz richtet sich nach dem Pflegegrad der Bewohnerin bzw. des Bewohners und dient der Finanzierung der Pflege- und Betreuungsleistungen. Er wird zwischen dem Pflegeheim und dem Kostenträger vereinbart und auch direkt abgerechnet.
- Unterbringungskosten: Sie beinhalten alle Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung, die Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern sowie die Reinigung des Zimmers und weitere Dienstleistungen.
- Investitionskosten: Diese werden vom Träger der Pflegeeinrichtung für die Unkosten berechnet, die für Erwerb und Instandhaltung des Pflegeheims aufkommen.
- Komfortleistungen: Einige Altenpflegeheime bieten zusätzliche Leistungen, wie etwa Einzelzimmer an, für die in der Regel ein Kostenzuschlag erhoben wird.
Die private oder gesetzliche Pflegeversicherung leistet in der Regel einen bestimmten Kostenbeitrag, der von der Höhe des Pflegegrads abhängt. Dieser deckt den Pflegesatz aber nicht komplett ab, sondern es bleibt ein Eigenanteil, der bei allen Pflegegraden, außer Pflegegrad I, gleich ist.
6 Pflegegrade
Pflegegrade erhalten Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind – zum Beispiel Demenzerkrankte, längerfristig psychisch, physisch und chronisch Erkrankte oder geistig Behinderte. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhalten sie im Rahmen einer Pflegebegutachtung einen der Pflegegrade. Zum 1. Januar 2017 sind im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) die neuen Pflegegrade 1 bis 5 eingeführt worden, welche die bisherigen Pflegestufen 1 bis 3 ersetzen: je höher der Grad, desto mehr Versorgung benötigen die Betroffenen.
Wer erstmals einen Antrag auf einen Pflegegrad bei seiner Pflegekasse stellt, wird nach einem Prüfverfahren persönlich begutachtet. Dabei ermitteln Gutachter:innen des Medizinischen Dienstes (MD, früher: MDK) bei gesetzlich oder die MEDICPROOF GmbH bei privat Versicherten den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit und empfehlen ggf. einen Pflegegrad. Letztlich entscheidet die Pflegekasse der oder des Antragstellenden über die Genehmigung eines Pflegegrads und der damit verbundenen Pflegefinanzierung. Im Zuhause der oder des Antragstellenden erfassen sie alle wichtigen Gesichtspunkte der Pflegebedürftigkeit aufgrund körperlicher, psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen. Ausschlaggebend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist der Grad der Selbstständigkeit sowie der vorhandenen Fähigkeiten einer Person in folgenden sechs Modulen:
- Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich die oder der Begutachtete fort und kann ihre bzw. seine Körperhaltung ändern?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich die oder der Antragstellende in ihrem bzw. seinem Alltag noch örtlich und zeitlich orientieren? Kann sie oder er für sich selbst Entscheidungen treffen, noch Gespräche führen und ihre bzw. seine Bedürfnisse mitteilen?
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt die oder der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichem Verhalten?
- Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich die oder der Begutachtete noch täglich selbst waschen und pflegen?
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen. Welche Hilfen benötigt die:der Antragsteller:in beim Umgang mit Krankheit und Behandlungen wie bei Dialyse oder Verbandswechsel?
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann die oder der Begutachtete noch ihren bzw. seinen Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?
Im Rahmen der Pflegebegutachtung werden je nach Intensität bzw. Häufigkeit der notwendigen Unterstützung entsprechende Punkte vergeben, addiert und so der Pflegegrad bestimmt. Je höher die Punktzahl, desto größer der Hilfsbedarf des Pflegebedürftigen und umso umfangreicher die Pflege- und Betreuungsleistungen.
7 Vor- und Nachteile von Altenpflegeheimen
Nachteile eines Altenpflegeheimes sind:
- wenig Rückzugsmöglichkeiten für Senior:innen,
- möglicherweise finanziell hohe Kosten,
- kein gleichbleibender Ansprechpartner:innen in der Betreuung und Pflege,
- neue und ungewohnte Umgebung,
- fast ausschließlich Umgang mit alten und schwerstpflegebedürftigen Menschen,
- begrenzter Wohnraum, der kaum verändert werden kann,
- Gefühl bei den Senior:innen als auch den Angehörigen, dass ein Familienmitglied abgeschoben wird,
- Reduzierung der persönlichen Gegenstände auf ein Minimum,
- Individualität kann häufig nicht berücksichtigt werden,
- Pflegekräfte haben wenig Zeit, da sie sich um viele Senior:innen gleichzeitig kümmern müssen,
- Senior:innen bauen mental häufig schnell ab und geben sich auf,
- Pflegebedürftige werden oftmals nicht in der Selbstständigkeit gestärkt (Beispiel: Windeln werden teilweise nachts und tagsüber verordnet).
Vorteile eines Altenpflegeheimes sind:
- medizinisches Fachpersonal rund um die Uhr verfügbar,
- Sicherheit durch 24-Stunden-Versorgung,
- keine Belastung durch eigene Haushaltsführung,
- bietet Angehörigen mehr Möglichkeiten, Zeit mit dem Pflegebedürftigen zu verbringen, anstatt sich um die reine Pflege zu kümmern,
- maßgeschneiderte Betreuung und Pflege,
- barrierefreies Wohnen,
- soziale Kontakte durch diverse Freizeitaktivitäten.
8 Qualitätsprüfungen
Alle Heime müssen sich regelmäßigen Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) oder den Prüfdienst der privaten Krankenversicherungen (PKV) unterziehen. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 115 Abs. 1a SGB XI) und geben Auskunft darüber, wie gut die Versorgung, Pflege und Betreuung in einem Heim ist. Verbraucher:innen erkennen die Qualität der Einrichtungen dabei an einer individuellen Qualitätsdarstellung, die auf folgenden drei Säulen aufbaut:
- den Prüfergebnissen der Sachverständigen,
- den Qualitätsdaten, welche die Heime selbst erheben,
- den allgemeinen Informationen zur Einrichtung.
Wie gut ein Pflegeheim abschneidet, kann anhand der Prüfberichte nachvollzogen werden. Neben den Noten von MD und PKV gibt es auch den „Grünen Haken“. Das ist ein Qualitätszeichen für hohe Lebensqualität und Verbraucherfreundlichkeit im Alter. Die Vergabe erfolgt freiwillig durch die Gesellschaft zur Förderung der Lebensqualität im Alter und bei Behinderung (Heimverzeichnis gGmbH), die das Ergebnis alle ein bis zwei Jahre kontrolliert. Einrichtungen, die den „Grünen Haken“ erhalten, zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus:
- Selbstständigkeit, mit der man als Bewohner:in das Leben gestalten kann,
- Teilhabe, die am Heimleben zugestanden wird,
- Menschenwürde, die gesichert wird.
Basis der Untersuchung ist dabei ein wissenschaftlich erarbeiteter Katalog mit über 100 Kriterien aus den Bereichen Autonomie, Teilhabe und Menschenwürde. Der MD und der „Grüne Haken“ legen unterschiedliche Schwerpunkte und ergänzen sich dabei. Deshalb ist es wichtig, beide zu prüfen, wenn man sich für ein Heim entscheiden möchte.
9 Quellenangaben
Lötzerich, Uwe, 2023. Pflegegrade im Überblick [online]. Hamburg: web care LBJ GmbH, 28.01.2016, zuletzt geändert am 24.05.2023 [Zugriff am: 06.06.2023]. Verfügbar unter: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/​pflegegrade/
Statistisches Bundesamt (Destatis), 2022. 5 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2021 [online]. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt, 21.12.2022 [Zugriff am: 06.06.2023]. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Presse/​Pressemitteilungen/2022/12/PD22_554_224.html
Statistisches Bundesamt (Destatis), 2023a. Gesundheitsberichterstattung des Bundes: Pflegebedürftige (Anzahl und Quote) [online]. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt, 06.06.2023 [Zugriff am: 06.06.2023]. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/​Gesellschaft-Umwelt/​Gesundheit/​Pflege/​_inhalt.html
Statistisches Bundesamt (Destatis), 2023b. Pflege [online]. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt [Zugriff am: 06.06.2023]. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/​Gesellschaft-Umwelt/​Gesundheit/​Pflege/​_inhalt.html
Verfasst von
Prof. Dr. habil. Gisela Thiele
Hochschule Zittau/Görlitz (FH)
Berufungsgebiete Soziologie, Empirische
Sozialforschung und Gerontologie
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Es gibt 4 Lexikonartikel von Gisela Thiele.
Zitiervorschlag
Thiele, Gisela,
2023.
Altenpflegeheim [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 26.06.2023 [Zugriff am: 11.09.2024].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/247
Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Altenpflegeheim
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