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Ambulante Pflege

Prof. Dr. Andreas Büscher

veröffentlicht am 29.06.2026

Englisch: ambulatory care; outpatient care

Ambulante Pflege bezeichnet die professionelle, durch ambulante Pflegedienste erbrachte Unterstützung pflegebedürftiger Menschen in ihrer Wohn‑ und Lebenswelt mit dem Ziel, die Versorgung in dieser häuslichen Umgebung zu ermöglichen und aufrechtzuerhalten.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Begriffliche Einordnung
  3. 3 Geschichte und Entwicklung der formellen ambulanten Pflege
  4. 4 Auswirkungen der Pflegeversicherung auf die ambulante Pflege
    1. 4.1 Leistungsrechtliche Grundlagen
    2. 4.2 Leistungsspektrum und Pflegebedürftigkeitsbegriff
  5. 5 Formelle und informelle Pflege
  6. 6 Herausforderungen und Entwicklungsbedarf
  7. 7 Quellenangaben

1 Zusammenfassung

Ambulante Pflege ist ein zentrales Segment der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Sie bezeichnet die professionelle Unterstützung pflegebedürftiger Menschen durch ambulante Pflegedienste in ihrer häuslichen Umgebung und ist von der häuslichen Pflege als Gesamtarrangement zu unterscheiden: Während mehr als 85 % der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zuhause versorgt werden, nimmt nur ein Teil von ihnen Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch. Der größere Teil der häuslichen Pflege wird durch pflegende An‑ und Zugehörige erbracht, häufig in Kombination mit Pflegeleistungen ambulanter Pflegedienste. Sie wird auch als informelle Pflege – im Gegensatz zur durch ambulante Pflegedienste erbrachten formellen Pflege – bezeichnet

Die ambulante Pflege hat sich seit dem konfessionell geprägten Gemeindeschwesternmodell über die Sozialstationen der 1970er-Jahre bis hin zum heutigen, durch die Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch XI) strukturierten Pflegemarkt erheblich gewandelt. Ihr Leistungsspektrum ist durch leistungsrechtliche Vorgaben nach wie vor stark auf körperbezogene Alltagsverrichtungen eingeengt, obwohl der 2017 reformierte Pflegebedürftigkeitsbegriff (§ 14 SGB XI) eine umfassendere Versorgungsorientierung angelegt hatte. Zu den zentralen Herausforderungen zählen das Verhältnis von formeller und informeller Pflege in häuslichen Pflegearrangements, wachsende Versorgungslücken infolge von Personalmangel und eine unzureichende fachliche sowie wissenschaftliche Weiterentwicklung des Feldes.

2 Begriffliche Einordnung

Die ambulante Pflege ist nicht gleichzusetzen mit der häuslichen Pflege oder Versorgung. Unter häuslicher Pflege wird das gesamte häusliche Pflegearrangement verstanden, d.h. die Gesamtheit von Personen, Akteuren, Vereinbarungen und Wohn‑ und Lebensbedingungen sowie die in diesem Rahmen erbrachten wesentlichen Aktivitäten. In diesem Verständnis kann die ambulante Pflege als Teil der häuslichen Pflege angesehen werden, die in vielen, aber nicht in allen häuslichen Pflegearrangements involviert ist und einen wichtigen Beitrag leisten kann.

Laut Pflegestatistik 2023 werden mehr als 85 % der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zuhause versorgt (Statistisches Bundesamt 2024). Die überwiegende Mehrzahl dieser Personen nimmt jedoch keine Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch, sondern wird durch An‑ und Zugehörige unterstützt, die die Pflege leisten und sie oftmals auch organisieren und steuern. Diese Pflege durch An‑ und Zugehörige wird auch als familiale oder informelle Pflege bezeichnet, wobei der Begriff der informellen Pflege aus dem Gegensatz zur formellen Pflege stammt. Informelle Pflege findet im Rahmen einer sozialen Beziehung statt, die meist familiärer Natur ist (z.B. durch Partnerinnen oder Partner, Kinder oder Eltern), aber auch Hilfe und Pflege von Bekannten oder Personen aus der Nachbarschaft umfassen kann.

Als formelle Pflege wird die Pflege im Rahmen eines formalisierten Beschäftigungsverhältnisses verstanden. Die typische Organisationsform in Deutschland ist der ambulante Pflegedienst. Eine dritte Gruppe, die mittlerweile auch in nennenswertem Umfang Unterstützungsleistungen in der häuslichen Pflege erbringt, sind sog. Live-Ins, also Personen, vielfach aus Osteuropa, die im Haushalt des pflegebedürftigen Menschen arbeiten und vielfach auch dort leben. Sie sind nicht bei einem ambulanten Pflegedienst angestellt und in der Regel nur für begrenzte Zeiträume tätig. Sie arbeiten in einem mehr oder weniger formalisierten Beschäftigungsverhältnis.

Eine besondere Konstellation entsteht, wenn Personen zugleich in formeller wie auch informeller Rolle pflegerische Aufgaben übernehmen, beispielsweise als Angestellte eines ambulanten Pflegedienstes in der Rolle als Altenpflegerin und gleichzeitig als Tochter, die ihre Mutter mit Demenz in deren Wohnung pflegerisch unterstützt. In internationalen Studien werden diese Personen oftmals als „double-duty caregiver“ bezeichnet, also Personen mit doppelter Pflegeverpflichtung.

3 Geschichte und Entwicklung der formellen ambulanten Pflege

Eine umfassende Geschichte der ambulanten Pflege in Deutschland ist bislang noch nicht verfasst worden. Einige Grundzüge lassen sich jedoch darlegen, die eine Einordnung der heutigen Situation ermöglichen. Vor dem Zweiten Weltkrieg existierte die ambulante Pflege im Wesentlichen als konfessionell geprägtes Gemeindeschwesternmodell, in dem Krankenschwestern im Rahmen kirchengemeindlicher Strukturen Hilfs‑ und Pflegeleistungen erbrachten (Moers 1997).

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die ambulante Pflege in Deutschland dann in hohem Maße für politische Zwecke funktionalisiert und den konfessionell gebundenen Gemeindeschwestern wurde die sogenannte NS-Gemeindeschwester zur Seite gestellt (Hackmann 2001). Diese hatte neben der Versorgung hilfs‑ und pflegebedürftiger Menschen auch die Aufgabe, nationalsozialistisches Gedankengut in die Bevölkerung zu tragen (Steppe 1996) und im Rahmen der „Rassenpflege“ den Behörden verdächtige Entdeckungen in den Haushalten zu melden. Neben den dazu vorrangig vorgesehenen „braunen Schwestern“ waren jedoch nach wie vor ebenso viele Krankenschwestern innerhalb der konfessionell ausgerichteten Wohlfahrtsverbände tätig.

Sie bildeten den Grundstock für die ambulante Pflege nach dem Zweiten Weltkrieg, in der das Modell der Gemeindekrankenschwestern beibehalten wurde. Eine umfassende Aufarbeitung der ambulanten Gemeindekrankenpflege in den Jahren 1933–1945 blieb aus; die konfessionell gebundenen Krankenschwestern galten als unbelastet, sodass ein gewisses Maß an Kontinuität in der ambulanten pflegerischen Versorgung gewahrt werden konnte (Moers 1997; Hackmann 2001).

Die Hoffnungen, mit dem Modell der Gemeindeschwestern ein tragfähiges Modell der ambulanten Pflege etabliert zu haben, erfüllten sich nicht dauerhaft. Die Zahl der Gemeindekrankenpflegestationen ging zwischen 1950 und 1970 kontinuierlich zurück. Moers (1997) spricht für diesen Zeitraum von einem „Austrocknungsprozess“ der ambulanten Pflege. Als Gründe werden die Umorientierung des Gesundheitswesens auf die stationäre Versorgung, der Nachwuchsmangel an religiös gebundenen Krankenschwestern sowie Kosten‑ und Integrationsprobleme bei der Umstellung auf weltliches Pflegepersonal diskutiert (Moers 1997). Auch in den Ausbildungsgesetzen zur Krankenpflege von 1957 und 1965 spielte die ambulante Pflege keine Rolle, sodass Berufseinsteiger:innen in dieser Zeit keine Möglichkeit hatten, sie kennenzulernen (Hackmann 2001).

Angesichts dieser Entwicklung traten gegen Ende der 1960er-Jahre erstmals auch auf der politischen Ebene Konsequenzen zutage. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz legte das Modell der Sozialstationen vor, in dem kranken‑ und sozialpflegerische Dienste gebündelt werden sollten (Moers 1997). Es fand Nachahmer auch in anderen Bundesländern und etablierte sich zwischen 1970 und der Mitte der 1980er-Jahre bundesweit (Moers 1997). 1987 gab es bundesweit etwa 1.600 Sozialstationen (Braun 1988, Moers 1997). Zahlen zu den Beschäftigten liegen aus dem Jahr 1984 vor, in dem mehr als 36.000 Beschäftigte gezählt wurden, was knapp 22.000 Vollzeitäquivalenten entsprach (Höft-Dzemski 1987). Als bedeutsam wurde diese Entwicklung vor allem deshalb eingestuft, weil damit ein deutliches Zeichen gegen die Institutionalisierung sozialer und gesundheitlicher Problemlagen gesetzt und das Subsidiaritätsprinzip umgesetzt wurde, in dem informellen Hilfen durch pflegende Angehörige eine formalisierte Pflegeinfrastruktur an die Seite gestellt wurde.

Betrieben wurden die Sozialstationen ausnahmslos von den Wohlfahrtsverbänden, die dafür von den Ländern Mittel für Investitionskosten und zum Teil auch für Personalkosten erhielten. Die Krankenkassen wurden zudem aufgefordert, Leistungen der ambulanten Krankenpflege in ihren Leistungskatalog aufzunehmen und somit die notwendigen Refinanzierungsgrundlagen zu schaffen (Moers 1997). Das angestrebte Leistungsspektrum der Sozialstationen war breit: Kranken‑ und Altenpflege ebenso wie hauswirtschaftliche Dienste, Mahlzeitendienste, Transportdienste und gesundheitliche Dienste wie Massagen und Fußpflege.

Wurden die Sozialstationen anfangs noch als Erfolgsmodell bezeichnet, so stießen sie jedoch relativ schnell an ihre Kapazitätsgrenzen. Vor allem komplexen Problemlagen schwer und schwerst pflegebedürftiger Menschen, die mehrmalige Einsätze am Tag sowie des Nachts oder an Wochenenden erforderten, konnten die Sozialstationen nur unzureichend entsprechen. Fehlende personale Ressourcen, ungesicherte Finanzierungen, Kooperationsprobleme, fragile soziale Netze, problematische Wohnbedingungen, psychische Belastungen der Pflegekräfte sowie generelle Qualifikationsmängel und Probleme bei der Konzipierung neuer Aufgaben wurden für diese Entwicklung verantwortlich gemacht (Schaeffer 1992).

Neben unzureichenden Kapazitäten gerieten die Sozialstationen aber auch inhaltlich in die Kritik (Moers 1997). Vor allem aus den konfessionellen Verbänden wurde die fehlende seelsorgerische und betreuende Ausrichtung der Sozialstationen moniert. Die Ärzteschaft hegte Vorbehalte gegenüber einer Auslagerung vormals ärztlich erbrachter Leistungen. Diese beiden Stränge der Kritik verweisen auf eine bis heute nur unzureichend gelöste Problematik. Die ambulante Pflege ist angesiedelt zwischen dem Gesundheits‑ und Sozialwesen. Ihr werden einerseits Aufgaben einer familien‑ und lebensweltorientierten begleitenden Pflege zugeschrieben, andererseits besteht die Erwartung fachlich und qualitativ hochwertiger Unterstützung bei hoch komplexen Behandlungsverfahren mit oftmals hohem technischem Aufwand in der häuslichen Umgebung, wie beispielsweise der außerklinischen Intensivpflege, die erst seit 2021 ein eigenständiger Leistungsbereich im SGB V geworden ist (Räker et al. 2022).

4 Auswirkungen der Pflegeversicherung auf die ambulante Pflege

Mit der Einführung der Pflegeversicherung (SGB XI) verbanden sich weitreichende Erwartungen an die ambulante Pflege. Ein zentrales Ziel war der Aufbau einer flächendeckenden und ausreichenden Pflegeinfrastruktur über einen Pflegemarkt, auf dem freigemeinnützige, private und auch öffentliche Träger Pflegeleistungen anbieten können, sofern sie einen Versorgungsvertrag mit einer Pflegekasse abgeschlossen haben. Mit dieser Öffnung des Marktes verband sich auch die Erwartung größerer Wahlfreiheit für Pflegebedürftige bei der Auswahl ihres Pflegedienstes sowie ein Beitrag zur Sicherstellung der Qualität durch den Wettbewerb zwischen den Anbietern.

Erste Zahlen belegen, dass die Pflegeversicherung tatsächlich einen erheblichen Ausbau der Pflegeinfrastruktur bewirkte: Die Zahl der ambulanten Pflegedienste stieg zwischen 1992 und 1997 von 4.000 auf 10.700 (BMAS 1998) und bis zum Jahr 2000 noch einmal deutlich auf 12.900. Danach setzte sich der Anstieg fort, jedoch in geringerem Tempo. Ende 2023 weist die Pflegestatistik eine Zahl von 15.500 ambulanten Pflegediensten aus (Statistisches Bundesamt 2024).

Parallel dazu stieg auch die Zahl der Beschäftigten in der ambulanten Pflege: 1999 waren etwa 183.000 Menschen bei ambulanten Pflegediensten beschäftigt; diese Zahl hat sich bis 2023 erhöht auf 446.000 Personen und sich somit in 24 Jahren mehr als verdoppelt. Davon sind lediglich 28 % in Vollzeit beschäftigt, 69 % arbeiten in Teilzeit und etwa 3 % befinden sich in Ausbildung oder Umschulung. Umgerechnet auf Vollzeitäquivalente ergibt sich ein Beschäftigungsvolumen von 311.000 Stellen. 84 % der Beschäftigten sind Frauen. Knapp 42 % haben eine dreijährige Ausbildung in der Altenpflege, Gesundheits‑ und Krankenpflege oder der Gesundheits‑ und Kinderkrankenpflege absolviert. Der Anteil akademisch qualifizierter Pflegepersonen ist mit 0,25 % äußerst gering.

Die Personalsituation in der ambulanten Pflege ist – ähnlich wie in anderen Bereichen der pflegerischen Versorgung – angespannt. Eine Untersuchung zur Personalsituation in der ambulanten Pflege kam zu dem Ergebnis, dass die ambulante pflegerische Versorgung nicht flächendeckend sichergestellt ist und die Personallage zu Verkleinerungstendenzen ambulanter Pflegedienste führt (Büscher und Gruber 2025).

4.1 Leistungsrechtliche Grundlagen

Ambulante Pflegedienste erbringen Leistungen aus verschiedenen Rechtsbereichen. Sachleistungen der Pflegeversicherung können nach § 36 SGB XI abgerufen werden, sofern eine Pflegebedürftigkeit von mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Die Feststellung erfolgt durch den Medizinischen Dienst oder den Dienst der Privaten Pflegeversicherung. Darüber hinaus leisten die meisten ambulanten Pflegedienste auch häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V, die ärztlich verordnet werden kann, wenn eine Krankenhausbehandlung nicht möglich ist oder durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt werden kann; die Kosten trägt nach Genehmigung die Krankenversicherung. Ergänzend können Hilfen zur Pflege nach dem SGB XII gewährt werden, sofern der zuständige Sozialhilfeträger die Voraussetzungen anerkennt. Für Personen, die es sich leisten können, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Leistungen privat einzukaufen.

4.2 Leistungsspektrum und Pflegebedürftigkeitsbegriff

Fachlich wurde mit der Einführung der Pflegeversicherung eine Differenzierung ambulanter Pflegeleistungen und ‑dienste erwartet, zu der es jedoch nicht gekommen ist. Zwar gibt es einige Spezialisierungen in der ambulanten Pflege wie die außerklinische Intensivpflege, die psychiatrische häusliche Krankenpflege oder die ambulante Kinderkrankenpflege, in der Mehrzahl ist das Spektrum der verfügbaren Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten jedoch sehr einheitlich und im Wesentlichen auf Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen des täglichen Lebens reduziert.

Ursächlich hierfür ist die vom Gesetzgeber vorgenommene Verknüpfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs nach § 14 SGB XI mit den Sachleistungen nach § 36 SGB XI. Der bis Ende 2016 geltende Pflegebedürftigkeitsbegriff definierte Pflege über Häufigkeit und Zeitaufwand bei Alltagsverrichtungen und entsprechend wurde das Leistungsspektrum der ambulanten Pflege darauf reduziert. Der zum 01.01.2017 eingeführte neue Pflegebedürftigkeitsbegriff versteht Pflegebedürftigkeit sehr viel umfassender als Beeinträchtigung der individuellen Selbstständigkeit und Abhängigkeit von personeller Hilfe in den zentralen Aktivitäten und Lebensbereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, krankheits‑ und therapiebedingte Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Analog dazu wurde § 36 SGB XI angepasst. Woran es mangelt, ist die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe in den Rahmenvereinbarungen für die ambulante Pflege auf Länderebene. Diese Rahmenvereinbarungen wurden nach Einführung der Pflegeversicherung in den 1990er-Jahren abgeschlossen und sind seitdem weitgehend unverändert geblieben.

Die Einführung der Pflegeversicherung hat der ambulanten Pflege zwar einen enormen strukturellen Schub gebracht, zur erforderlichen fachlichen Weiterentwicklung jedoch wenig beigetragen – obwohl stetig steigende Zahlen pflegebedürftiger Menschen mit sich weiter ausdifferenzierenden Problemlagen sowie einer gestiegenen Bedeutung neuer Nutzergruppen genau das erfordern würden. Bereits seit längerem wird auf die Gefahr größer werdender Versorgungslücken hingewiesen (Schaeffer et al. 2008). Zu nennen wären dabei insbesondere die Unterstützung häuslicher Pflegearrangements durch pflegefachliche Begleitung, die Anleitung und Beratung sowie Selbstmanagementförderung. Diese Unterstützungsformen sind im deutschen Leistungsspektrum kaum vorgesehen. Sie werden daher nicht refinanziert und finden entsprechend seltener statt. In der Pflegeausbildung findet keine entsprechende Qualifizierung statt und es fehlt in Pflegepraxis und ‑wissenschaft in der Breite die Entwicklung zielgruppenspezifischer und problemangemessener Konzepte und die Erforschung von Fragestellungen der ambulanten Pflege.

In der Diskussion um die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege wird neben strukturellen Anpassungen auch die fachliche Weiterentwicklung in Aus-, Fort‑ und Weiterbildung sowie die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Feld thematisiert. Diskutiert werden dabei u.a. Ansätze wie die familienorientierte Pflege, bei der der Fokus der Versorgung nicht nur auf dem auf Pflege angewiesenen Menschen liegt, sondern die familiäre Situation als Ganze berücksichtigt wird oder zielgruppenspezifische Konzepte zur Unterstützung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen sowie die Nutzung technischer Unterstützungsmöglichkeiten, über die Pflegehaushalte untereinander sowie mit professionell Pflegenden kommunizieren können (Büscher 2020).

Neben krankheits‑ und funktionsbezogenen Beeinträchtigungen spielen auch soziale Aspekte für die ambulante Pflege eine bedeutende Rolle. Die Bedeutung der An‑ und Zugehörigen pflegebedürftiger Menschen für die Versorgung bleibt zwar ungebrochen, doch steigt zugleich die Anzahl alleinlebender Personen, deren Unterstützungsbedarf nicht durch unmittelbar verfügbare lokale Hilfen gedeckt werden kann. Auch die Auswirkungen sozialer Ungleichheit auf die Versorgung und die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme professioneller Hilfen können eine Rolle spielen (Englert et al. 2023).

5 Formelle und informelle Pflege

Ein großer Teil der häuslichen pflegerischen Versorgung wird durch den informellen Sektor, vorrangig pflegende An‑ und Zugehörige, geleistet. Diese Pflege bleibt in der Regel auch dann bestehen, wenn professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst eingeschaltet wird: Aus dem vormals informellen Arrangement wird dadurch ein gemischtes Pflegearrangement, in dem formelle und informelle Helfer:innen eingebunden sind.

Verschiedene Studien haben sich dem Verhältnis formeller und informeller Pflege in häuslichen Pflegearrangements gewidmet. Sie zeigen deutlich, dass dieses Verhältnis keineswegs spannungsfrei ist und die Einschaltung professioneller Pflege nicht immer zu einer Stabilisierung des Gesamtarrangements oder Verbesserung der Pflegesituation führt (Twigg und Atkin 1994; Ward-Griffin und McKeever 2000; Büscher 2007).

Seit längerem wird versucht, das Verhältnis von formeller und informeller Pflege aus unterschiedlichen Perspektiven zu beschreiben. Noelker und Bass (1989) haben das Verhältnis anhand der Tätigkeiten beschrieben, die von formellen und informellen Helfer:innen übernommen werden und unterscheiden dabei drei Muster: eine deutliche Trennung und Spezialisierung der Aufgaben zwischen formellem und informellem Sektor, die Ergänzung der informellen Hilfen durch formelle Helfer:innen sowie die vollständige Substitution informeller formelle Tätigkeiten.

Ward-Griffin und McKeever (2000) halten demgegenüber die Betrachtung einzelner Tätigkeiten für ungeeignet, das Verhältnis formeller und informeller Pflege zu beschreiben. Stattdessen identifizierten sie vier Rollenmuster, die sich zwischen Pflegekräften und pflegenden Angehörigen herausbilden: In der nurse-helper-Beziehung übernehmen professionelle Pflegekräfte den Großteil der Aufgaben und werden darin von Angehörigen unterstützt. Die co-worker-Beziehung bezeichnet ein Arrangement mit gleichberechtigten Rollen und der Notwendigkeit der permanenten Aushandlung. Am häufigsten fanden die Autorinnen die manager-worker-Beziehung, in der Pflegekräfte viele der manuellen Tätigkeiten an die Angehörigen delegieren und selbst eine supervidierende Rolle einnehmen. Zudem wurde eine nurse-patient-Beziehung identifiziert, in der die Angehörigen aufgrund ihrer hohen Belastung selbst zu Patient:innen werden.

Andere Autor:innen haben sich eher mit den Unterschieden zwischen formeller und informeller Pflege befasst und damit zur Klärung ihres Verhältnisses beigetragen. Fischer und Eustis (1994) gehen davon aus, dass formelle und informelle Pflege sich zwar in ihren Aufgaben und ihrem Tätigkeitsbereich sehr ähnlich sind, pflegende Angehörige und professionelle Pflegekräfte daneben aber in zwei vollständig unterschiedlichen Welten agieren, die wenig miteinander gemein haben. In der alltäglichen Realität häuslicher Pflegearrangements stellen diese Unterschiede eine kontinuierliche Herausforderung dar. Ob die Beziehung gelingt, hängt in hohem Maße davon ab, wie Art, Umfang und Zuständigkeit von Handlungen zwischen pflegenden Angehörigen und Pflegekräften ausgehandelt werden.

Diese interaktive Dimension wird auch durch Studien bestätigt, die den interaktiven Charakter im Verhältnis formeller und informeller Pflege bei der Gestaltung tragfähiger Beziehungen (Jeon 2004) sowie bei der Verständigung über situationsangemessene und hilfreiche Handlungen hervorheben (Büscher 2007). Bislang gibt es nur wenige Hinweise, dass die ambulante Pflege qualifikatorisch, konzeptionell und auch vor dem Hintergrund der bestehenden Rahmenbedingungen ausreichend auf die Herausforderung vorbereitet ist, diese Aushandlungsprozesse zu gestalten und dadurch zum Gelingen häuslicher Pflegesituationen beizutragen.

6 Herausforderungen und Entwicklungsbedarf

Die Leistungen, die derzeit durch ambulante Pflegedienste erbracht werden, können nur einen Teil der vorhandenen Bedarfs‑ und Problemlagen abdecken. Damit verbindet sich die Frage, ob sich die ambulante Pflege nur unzureichend auf neue Bedarfslagen einstellen kann, die durch den Wandel des Krankheitsspektrums, Ambulantisierungsprozesse und neue Nutzergruppen entstanden sind, und ob sie ihre unterstützende Funktion zur Stabilisierung häuslicher Pflegearrangements in vollem Umfang wahrnehmen kann.

Die historische Entwicklung der ambulanten Pflege zeigt unterschiedliche und teils widersprüchliche sozialpolitische Intentionen, die maßgeblich für die heutigen Rahmenbedingungen der ambulanten Pflege sind und sie auf die Durchführung von medizinisch verordneten Einzeltätigkeiten und leistungsrechtlich determinierter Unterstützung bei körperbezogenen Alltagsverrichtungen reduzieren. Eine Flexibilisierung der Leistungsgestaltung wird in der Fachdiskussion als möglicher Ansatzpunkt diskutiert, um die Rahmenbedingungen stärker an den Versorgungserfordernissen auszurichten.

Die Fragmentierung der ambulanten pflegerischen Versorgung wird auch international beklagt (WHO Europe 2008; OECD 2005). Als ein Faktor gelten Schwierigkeiten in der interdisziplinären Zusammenarbeit, die zu Reibungen zwischen Ärzt:innen, Pflegekräften und anderen Akteuren führen. Ein weiterer Faktor liegt darin, dass es bislang nicht gelungen ist, die unterschiedlichen Logiken von Sozial‑ und Gesundheitssystemen zufriedenstellend zu integrieren (WHO Europe 2008; OECD 2005; WHO 2003).

Ein weiterer Diskussionspunkt betrifft das Verhältnis von formeller und informeller Pflege. Ein angemessener Mix aus formeller und informeller Versorgung wird in der Fachliteratur als eine Möglichkeit angesehen, dem künftigen Bedarf an häuslicher Pflege bei abnehmendem, informellem Pflegepotenzial zu begegnen. Wie die referierten Studien zeigen, geht es dabei weniger um die Verteilung von Tätigkeiten, sondern um die Aushandlung und Umsetzung von tragfähigen Versorgungsarrangements mit sehr heterogenen und fallbezogenen Aufgabenzuschreibungen für die ambulanten Pflegedienste. Eine familien‑ und gemeindeorientierte Perspektive, die den Fokus der ambulanten Pflege über den einzelnen pflegebedürftigen Menschen hinaus erweitert, wird in diesem Zusammenhang diskutiert, da Pflegemaßnahmen, die nur auf den einzelnen Pflegebedürftigen ausgerichtet sind, das gesamte Pflegearrangement auch destabilisieren können.

Die Stabilisierung häuslicher Pflegearrangements wird in der Fachdiskussion auch als Leitbegriff für die Qualität der ambulanten Pflege herangezogen, ein Bereich, der ebenfalls eine große Herausforderung darstellt. Aufgrund der hohen Komplexität häuslicher Pflegearrangements und des Einflusses informeller Pflege und weiterer Akteure stoßen Methoden der Qualitätsentwicklung, die vor dem Hintergrund einer vorrangigen Zuständigkeit und Präsenz der professionellen Pflege in Institutionen entwickelt wurden, an ihre Grenzen. Die professionelle Fachlichkeit allein lässt sich nicht als Hauptkriterium der Qualität heranziehen. Eine Orientierung an der fallbezogenen Stabilisierung von Pflegesituationen gilt als möglicher Ansatzpunkt für den Forschungs‑ und Weiterentwicklungsbedarf in diesem Bereich.

Die Qualifikation für eine Tätigkeit in der ambulanten Pflege sowie die Entwicklung fundierter ambulanter Pflegekonzepte gelten in der Fachdiskussion als zentrale Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung des Feldes, ebenso wie die Stärkung der ambulanten Pflege als ein eigenes professionelles Tätigkeitsfeld und der Ausbau der Pflegeforschung in diesem Bereich.

7 Quellenangaben

BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, 1998. Erster Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung am 01. Januar 1995. Bonn: BMAS

Braun, Hans, 1988. Die gesellschaftliche und sozialpolitische Bedeutung von Sozialstationen heute: Bestandsaufnahme unter besonderer Berücksichtigung der Kernaufgaben von Sozialstationen. In: Ludwig-Windthorst-Haus, Hrsg. Vom Modell zum Regelfall – der Weg der Sozialstationen. Hamburg: Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Fortbildung in d. Altenhilfe, S. 8–22. ISBN 978-3-926910-01-1

Büscher, Andreas, 2007. Negotiating helpful action: a substantive theory on the relationship between formal and informal care. Acta Universitatis Tamperensis 1206. Tampere: Tampere University Press. ISBN 978-951-44-6843-8

Büscher, Andreas und Eva-Maria Gruber, 2025. Personalfragen in der ambulanten Pflege. In: Arne Evers und Martin Pohlmann, Hrsg. Personalbemessung in der Pflege: Zwischen Gesetz und Gestaltungsraum. Stuttgart: Kohlhammer, S. 195–207. ISBN 978-3-17-044415-7

Englert, Nathalie, Marco Noelle, Manfred Hülsken-Giesler und Andreas Büscher, 2023. Soziale Ungleichheit in der häuslichen Pflege: ein Scoping Review zum Einfluss sozioökonomischer Ressourcen auf die Gestaltung häuslicher Pflegearrangements. In: Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen [online]. 178 [Zugriff am: 23.06.2026]. ISSN 2212-0289. doi:10.1016/j.zefq.2023.02.004

Fischer, Lucy Rose und Nancy N. Eustis, 1994. Care at home: Family caregivers and home care workers. In: Eva Kahana, David E. Biegel und May Wykle, Hrsg. Family caregiving across the lifespan. Thousand Oaks: Sage, S. 287–311. ISBN 978-0-8039-4431-2

Hackmann, Mathilde, 2001. Zur Geschichte der Gesundheitsförderung in der ambulanten Pflege. In: Michaela Gehring, Susanne Kean, Mathilde Hackmann und Andreas Büscher, Hrsg. Familienbezogene Pflege. Bern: Huber, S. 209–219. ISBN 978-3-456-83590-7

Höft-Dzemski, Reiner, 1987. Bestandsaufnahme der ambulanten sozialpflegerischen Dienste im Bundesgebiet. Stuttgart: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge/​Kohlhammer. ISBN 978-3-17-010108-1

Jeon, Yun-Hee, 2004. Shaping mutuality: Nurse – family caregiver interactions in caring for older people with depression. In: International Journal of Mental Health Nursing. 13(2), S. 126–134. ISSN 1445-8330

Moers, Martin, 1997. Ambulante Pflege in Deutschland: auf dem Weg zur Gemeinwesenorientierung? In: Pflege. 10(2), S. 101–112. ISSN 1012-5302

Noelker, Linda S. und David M. Bass, 1989. Home care for elderly persons: Linkages between formal and informal caregivers. In: Journal of Gerontology: Social Sciences. 44(2), S. 63–70. ISSN 0022-1422

OECD, 2005. Long-term care for older people. The OECD Health Project. Paris: OECD. ISBN 978-92-64-00848-9

Räker, Miriam, Sören Matzk, Andreas Büscher, Gerald Willms, Abdel Hakim Bayarassou, Nahne-Alina Knizia, Constance Stegbauer, Markus Hopp und Antje Schwinger, 2022. Außerklinische Intensivpflege nach dem IPReG: eine Standortbestimmung anhand von AOK-Abrechnungsdaten. In: Klaus Jacobs, Adelheid Kuhlmey, Stefan Greß, Jürgen Klauber und Antje Schwinger, Hrsg. Pflege-Report 2022: Spezielle Versorgungslagen in der Langzeitpflege. Berlin: Springer Open, S. 119–138. ISBN 978-3-662-65203-9

Schaeffer, Doris, 1992. Grenzen ambulanter Pflege. Veröffentlichungsreihe der Forschungsgruppe Gesundheitsrisiken und Präventionspolitik im Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, P92-210. Berlin: WZB

Schaeffer, Doris, Andreas Büscher und Michael Ewers, 2008. Ambulante pflegerische Versorgung alter Menschen. In: Adelheid Kuhlmey und Doris Schaeffer, Hrsg. Alter, Gesundheit und Krankheit. Bern: Huber, S. 352–369. ISBN 978-3-456-84573-9

Statistisches Bundesamt, 2024. Pflegestatistik 2023: Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung: Deutschlandergebnisse. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt

Steppe, Hilde, 1996. Krankenpflege ab 1933. In: Hilde Steppe, Hrsg. Krankenpflege im Nationalsozialismus. Frankfurt: Mabuse, S. 61–85. ISBN 978-3-925499-35-7 [Rezension bei socialnet]

Twigg, Julia und Karl Atkin, 1994. Carers perceived: Policy and Practice in informal care. Buckingham, Philadelphia: Open University Press. ISBN 978-0-335-19111-6

Ward-Griffin, Catherine und Patricia McKeever, 2000. Relationships between nurses and family caregivers: Partners in Care? In: Advances in Nursing Science. 22(3), S. 89–103. ISSN 0161-9268

WHO, 2003. Key policy issues in long-term care. Edited by J. Brodsky, J. Habib & M. Hirschfeld.. Genf: WHO. ISBN 978-92-4-156225-6

WHO Regional Office for Europe, 2008. The solid facts: Home Care in Europe. Edited by R. Tarricone & A. D. Tsouros. Kopenhagen: WHO Europe

Verfasst von
Prof. Dr. Andreas Büscher
Hochschule Osnabrück
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Granger E. Westberg: Gute Trauer. Verlag C.H. Beck (München) 2011.
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