Ambulante medizinische Rehabilitation
Dr. Katrin Reich
veröffentlicht am 25.02.2019
Medizinische Rehabilitation kann ambulant oder stationär erbracht werden. Bei einer ambulanten medizinischen Rehabilitation befindet man sich tagsüber in einer Rehabilitationseinrichtung und verbringt die Abende und Wochenenden zu Hause. In der Regel dauert eine medizinische Rehabilitation drei Wochen, je nach Erkrankung oder medizinischer Notwendigkeit kann die Maßnahme auch längere Zeit in Anspruch nehmen.
Überblick
- 1 Indikation und Ausschlusskriterien
- 2 Anforderungen
- 3 Behandlungselemente
- 4 Finanzierung
- 5 Beendigung der medizinischen Rehabilitation
- 6 Vorteile
- 7 Quellenangaben
- 8 Informationen im Internet
1 Indikation und Ausschlusskriterien
Um eine ambulante medizinische Rehabilitation in Anspruch nehmen zu können müssen neben den Voraussetzungen für die medizinische Rehabilitation und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen folgende Kriterien erfüllt sein:
- eine für die geplante Rehabilitationsmaßnahme ausreichende Mobilität
- die Erreichbarkeit der Rehabilitationseinrichtung in angemessener Zeit
- die Sicherung der häuslichen Versorgung.
Eine ambulante medizinische Rehabilitation kann ausgeschlossen werden, wenn eine kurative Versorgung für das Erkrankungsbild ausreichend ist oder eine stationäre medizinische Rehabilitation, aufgrund der Art und Schwere der Erkrankung, der Notwendigkeit der pflegerischen Unterstützung, der ständigen ärztlichen Überwachung oder der Distanzierung vom Umfeld, Vorrang zu gewähren ist (BAR 2016, S. 21).
Medizinische Rehabiliationsmaßnahmen sollen nach § 42 SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abwenden, beseitigen, mindern, ausgleichen, eine Verschlimmerung verhüten oder Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit vermeiden, überwinden, mindern, eine Verschlimmerung verhindern sowie den vorzeitigen Bezug von laufenden Sozialleistungen verhüten oder laufende Sozialleistungen mindern.
2 Anforderungen
Ambulante medizinische Rehabilitation erfolgt in qualifizierten Einrichtungen, die folgende Anforderungen zu erfüllen haben:
- Ärztliche Leitung und Verantwortung
- Qualifiziertes Rehabilitationsteam, dass je nach indikationsspezifischen Anforderungen zusammengesetzt ist und qualifizierte Abschlüsse besitzt
- Vorhandensein unterschiedlicher Konzepte, darunter ein indikationsspezifisches Therapiekonzept, ein ICF-basiertes Rehabilitationskonzept sowie ein Gesamtkonzept der Einrichtung, welches einen ganzheitlichen Ansatz, der neben medizinischen, auch psychische und soziale Aspekte mit einbezieht, enthält
- Erstellung einer Basisdiagnostik, welche eine Sozialanamnese und ggf. eine Arbeitsanamnese beinhaltet sowie eine indikationsspezifische Rehabilitationsdiagnostik
- Erstellung eines Rehabilitationsplans
- Indikationsspezifische Räumlichkeiten und geeignete apparative Ausstattung (BAR 2016, S. 24–30).
3 Behandlungselemente
In der ambulanten medizinischen Rehabilitation werden folgende Behandlungselemente angeboten, die je nach Indikation variieren:
- Ärztliche Behandlung und Betreuung
- Versorgung mit Arznei- und Verbandsmittel
- Physiotherapie/Krankengymnastik
- Ergotherapie
- Sprachtherapie
- Psychologische Beratung, Psychotherapie
- Psychosoziale Beratung
- Patientenschulung
- Krankenpflege
- Ernährungsberatung (BAR 2016, S. 30).
4 Finanzierung
Die Finanzierung der ambulanten medizinischen Rehabilitation erfolgt durch den zuständigen Kostenträger (i.d.R. Kranken-, Renten- oder Unfallversicherungsträger, § 6 SGB IX) und muss vor Beginn der Maßnahme bewilligt werden. Die Höhe, der Umfang und die Intensität der finanzierten Maßnahme hängen von der Indikation und dem Rehabilitationsziel ab. Auch über die Finanzierung der Verlängerung der Maßnahme entscheidet der zuständige Kostenträger.
5 Beendigung der medizinischen Rehabilitation
Die Rehabilitationsmaßnahme wird beendet, wenn das Rehabilitationsziel erreicht wird, die medizinischen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind oder sich während der Maßnahme Ausschlusskriterien, wie unter Punkt 1 erwähnt zeigen.
6 Vorteile
Die ambulante medizinische Rehabilitation unterscheidet sich in Ihrer Qualität nicht von der stationären medizinischen Rehabilitation, weder in der Intensität noch in der Komplexität der Leistungen. Die ambulante medizinische Rehabilitation bietet jedoch, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, durch ihre Wohnortnähe einige Vorteile:
- Förderung der (Re-)Integration in das Wohnumfeld
- Möglichkeit der Berücksichtigung des Lebensumfeldes (PartnerIn, Alltagsbelastungen, Arbeitsbelastungen) und somit stärkere Aktvierung des Selbsthilfepotenzials
- Bessere Vernetzung mit Nachsorgeeinrichtungen und den sozialen Netzwerken vor Ort
- Erleichterung der Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsbetrieb und somit Möglichkeit der Initiierung einer stufenweisen Wiedereingliederung, die zu einer Verkürzung der Arbeitsunfähigkeit beitragen kann.
7 Quellenangaben
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e.V., Hrsg., 2016. Rahmempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation. Frankfurt am Main: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.
8 Informationen im Internet
Verfasst von
Dr. Katrin Reich
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