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Armutsbekämpfung

Norman Best, Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster

veröffentlicht am 21.09.2018

Konzepte, Armut zu vermeiden bzw. zu überwinden variieren zwischen reiner Krisenintervention, um ein Verhungern in Phasen absoluter Armut zu verhindern, bis hin zu umfangreichen Ansätzen einer längerfristig wirksamen Wohlstandssicherung einzelner Menschen bzw. sozialer Gruppen. Je einfacher ein Parameter zur Armutsbestimmung ist, umso konkreter sind Interventionen möglich, auch wenn diese punktuellen Eingriffe meist nur kurzfristig Abhilfe schaffen. Differenziertere Bestimmungen einer Lebenslage Armut setzen auf die Möglichkeit integrierter Strategien und komplexer Handlungsmuster.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Armut – ein unabwendbares Schicksal oder eine Herausforderung, und dann für wen?
  3. 3 Kriterien für Armut – Ansatzpunkte zur Armutsbekämpfung
  4. 4 Bekämpfung der absoluten Armut
    1. 4.1 Absolute Armut in reichen Nationen
    2. 4.2 Absolute Armut in der sog. Dritten Welt: Entwicklung zum oder Entfernung von Wohlstand?
  5. 5 Überwindung relativer Armut
    1. 5.1 Bekämpfung von Defiziten an materiellen Ressourcen
    2. 5.2 Bekämpfung von Defiziten im Bereich Bildung
    3. 5.3 Bekämpfung gesundheitlicher Unterversorgung
    4. 5.4 Bekämpfung von Wohnungsarmut
    5. 5.5 Herstellen von sozialen Bezügen und Zugang zu kulturellen Einrichtungen
  6. 6 Multidimensionale Ursachen – multidimensionale Handlungsstrategien
    1. 6.1 Spannungsverhältnis zwischen Makro-, Meso- und Mikroebene
    2. 6.2 Armutstypologien und ihre Chancen auf sozialen Aufstieg
    3. 6.3 Handlungsansätze
  7. 7 Armutsprävention im Sozialstaat: Präventionsketten
  8. 8 Von der absoluten zur relativen Armut: Armutsbekämpfung eine Sisyphusarbeit?
  9. 9 Quellenangaben
  10. 10 Literaturhinweise

1 Zusammenfassung

Armutserscheinungen sind in der menschlichen Geschichte eine Konstante, gleichzeitig auch Versuche zu deren Überwindung. Absolute Armut ist derzeit vor allem in Ländern der sog. Dritten Welt anzutreffen, bewirkt durch verschiedene Ursachen. Nachhaltige Gegenstrategien sind schwierig, aber möglich. In den wohlhabenden Ländern besteht vor allem relative Armut. Hier geht es zum einen darum, Defizite bei einzelnen Ressourcen auszugleichen. Zum anderen werden differenziertere Hilfeansätze eingeklagt und praktiziert. Ein besonders effizientes Modell stellen sog. Präventionsketten insbesondere für Kinder und Jugendliche dar.

2 Armut – ein unabwendbares Schicksal oder eine Herausforderung, und dann für wen?

Die Bekämpfung von Armut hat in der öffentlichen Diskussion einen hohen Stellenwert. Älteste geschichtliche Dokumente stellen von Armut Betroffene unter einen besonderen Schutz, so der Psalmbeter in der hebräischen Bibel: „Schaffet Recht dem Armen und der Waise und helft dem Elenden und Bedürftigen zum Recht.“ (Ps. 82, 3). Neue Herrscher und Herscherinnen, erst recht in den armen Gegenden dieses Globus, versprechen, die Armut in ihrem Land überwinden zu wollen. Daneben sind es starke zivilgesellschaftliche Kräfte, die sich geschichtlich und auch aktuell für die Bekämpfung von Armut eingesetzt haben bzw. sich aktuell einsetzen – national, europäisch und darüber hinaus weltweit. Gleichwohl hat es geschichtlich immer Phasen von Unterversorgung und Menschen in Armut gegeben. Selbst hochentwickelte Gesellschaften mit einem beachtlichen Wohlstand kennen Armut, z.T. auch Massenarmut. Hier besteht eine offensichtlich kaum überwindbare Diskrepanz zwischen Armutserscheinungen und Versuchen, diese zu überwinden.

3 Kriterien für Armut – Ansatzpunkte zur Armutsbekämpfung

Dabei sind schon die Kriterien dafür, was Armut ist bzw. wie sie verursacht wird, stark umstritten. Doch genau hier bedarf es eines klaren Konzeptes, weil die Folgen von Armut nur zu bekämpfen sind, wenn man dafür klare Parameter und Erfolgskriterien hat. Generell gilt: Je komplexer die einzelnen Komponenten bei der Bestimmung von Armut sind, umso ausdifferenzierter müssen anzusetzende Konzepte und Strategien sein. Im Umkehrschluss gilt, beschränkt man sich auf ein Kriterium – etwa: mangelhafte Ernährung – ist die Intervention relativ einfach, indem man Lebensmittel verteilt. Zugleich aber ist zu fragen, ob das eingesetzte Mittel – hier Lebensmittel – wirklich Armut überwinden hilft oder ob da nicht vielmehr auch körperliche Hygiene, Bildung, Erwerbsarbeit und insgesamt eine breite soziale Teilhabe dazu gehören? Damit stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit zunächst von Krisenintervention, um ein Überleben zu ermöglichen, damit dann mittel- und langfristig wirksame Konzepte greifen können (s. Armutsforschung – Indikatoren, Maße und Folgerungen).

Dabei müssen die Ursachen in den Blick geraten: Welche endogenen und exogenen Faktoren sind der Grund für die Notwendigkeit einer Krisenintervention – etwa in Teilen Afrikas und Asiens? Kann man diese Krisen wirklich angehen, ohne zumindest gleichzeitig die Ursachen mit in den Blick zu nehmen? Und was ist das Ziel von Interventionen? Die Sicherung des reinen physischen Überlebens oder das, was die OECD mit ihrem Well-beeing Index anstrebt, nämlich die Sicherstellung von Wohlergehen bzw. einer angemessenen Lebensqualität (OECD 2017). Zwischen diesen beiden Polen gibt es zahlreiche Abstufungen, um Erfolg oder Misserfolg von Konzepten zur Überwindung von Armut bestimmen zu können.

4 Bekämpfung der absoluten Armut

4.1 Absolute Armut in reichen Nationen

Absolute Armut bedeutet das Leben an der physischen Existenzgrenze. Dagegen setzt das Grundgesetz in Artikel 1 als oberste Maxime allen staatlichen Handelns den Schutz der Würde des Menschen, abgleitet aus der christlichen Soziallehre, wonach jeder Mensch – unabhängig von Staatszugehörigkeit, Ethnie, Geschlecht etc. Geschöpf Gottes und damit sein Ebenbild ist. Durch die

werden dem Grunde nach Hilfen für alle Personen vorgehalten, die hilfebedürftig sind (Boeckh et al. 2017, S. 354 ff.). Gleichwohl gibt es auch in Deutschland und in vergleichbaren Staaten immer wieder Einzelpersonen, die nicht erreicht werden bzw. nicht erreichbar sind. So erfrieren leider immer noch Hilfebedürftige in sehr kalten Winternächten, Flüchtlinge tauchen aus unterschiedlichen Gründen unter und können nicht mehr versorgt werden. Oftmals greifen in diesen Fällen zivilgesellschaftliche Institutionen oder auch Einzelpersonen und bieten Hilfe an (freies Mittagessen, Wohngelegenheiten, sanitäre Einrichtungen und auch ärztliche Hilfestellung).

Dieses zumindest theoretisch lückenlose Hilfesystem setzt allerdings zweierlei voraus, einmal den öffentlichen Willen, wie er etwa im Grundgesetz seinen Niederschlag gefunden hat (Artikel 1 und 20 GG) und zweitens auch den öffentlichen Konsens bei dessen praktischer Umsetzung. Hier gibt es nicht nur zwischen den unterschiedlichen Sozialstaatstypen (Beispiel etwa Esping-Anderson 1990), sondern auch innerhalb der diesen jeweils zugehörigen Ländern Unterschiede. Die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von 1776 hält fest, „that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness“ (Independence Hall Association o.J.). Diese ebenfalls christlich begründete Menschenrechtserklärung zielt stärker auf ein Recht des Einzelnen auf Selbstverwirklichung und richtet sich damit zunächst gegen staatliche Eingriffe, lässt allerdings offen, was geschieht, was geschehen soll, wenn die oder der Einzelne dazu nicht in der Lage ist. Der darin angelegte Konflikt kulminierte in den Jahren zwischen 2010–2014 bei der Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung in den USA unter Präsident Obama. Davor waren ca. 16 Prozent der US-Amerikanerinnen und US-Amerikaner nicht krankenversichert, mit Obamacare, wie das Gesetzeswerk genannt wurde, wurde diese Quote auf nunmehr ca. 8,9 Prozent reduziert: Ca. 22 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Staaten – die Schätzungen schwanken etwas – bekamen über dieses Gesetzeswerk einen Versicherungsschutz (Wikipedia contributors 2018). Dieses, so die politischen Gegnerinnen und Gegner, sei Sozialismus und nicht mit der Verfassung vereinbar (Graw 2010). Insgesamt ist in den USA das Mindestsicherungssystem nicht nur von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich, sondern schon vom Ansatz her nicht auf eine flächendeckende Armutsüberwindung ausgerichtet. Es gibt Hilfen in den Versorgungssystemen – punktuell und zeitlich befristet. Daher gibt es auch in einem sehr reichen Staat wie den USA nach wie vor absolute Armut.

4.2 Absolute Armut in der sog. Dritten Welt: Entwicklung zum oder Entfernung von Wohlstand?

In weiten Teilen Südamerikas, in Asien und vor allem in Afrika gibt es weit verbreitet absolute Armut. Die Weltbank bezifferte die Zahl der Menschen, die unter der absoluten Armutsgrenze (1,90 US-Dollar pro Tag) leben, im Jahr 2012 auf ca. 900 Millionen, 1990 waren es noch knapp 2 Mrd. Menschen (Bundeszentrale für politische Bildung 2017). Die nach dem 2. Weltkrieg einsetzende Entwicklungshilfe ging von der Annahme aus, dass eine nachholende Entwicklung in diesen Ländern die dortige Wirtschaft ankurbeln und damit Wohlstand bringen werde. Dabei zielte die Hilfe aber überwiegend darauf, die entsprechenden Länder und deren Eliten im Systemkonflikt zwischen West und Ost (Kalter Krieg) jeweils auf die eigene Seite zu ziehen (Dehmer 2013). Diese Form der Entwicklungshilfe erwies sich nicht nur als ineffektiv, sondern verlor mit Auslaufen dieses Ost-Westkonflikts an Schlagkraft. An die Stelle sind nunmehr gezieltere Hilfen für Projekte und den Aufbau der Infrastruktur getreten. Doch auch diese Politik der wohlhabenden Länder wird wieder durch andere Interessen aus diesen Ländern konterkariert: So liefert bspw. die Europäische Union überschüssige Agrarprodukte zu Dumpingpreisen in afrikanische Gebiete mit dem Ergebnis, dass die dort ansässige Produktion etwa von Nahrungsmitteln – weil nicht konkurrenzfähig – ihrer Grundlage beraubt wird. Damit verlieren zugleich viele Menschen ihre Existenzgrundlage (Eißel 2018; Barber 2017).

Hinzu kommen machtmäßige Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen Ethnien, Clans, religiösen Gruppierungen etc. in diesen Staaten, im Regelfall ermöglicht durch legalen und illegalen Waffenhandel aus den Wirtschaftsmetropolen heraus. Die Radikalisierung in hohem Maße organisierter islamistischer Gruppen destabilisieren große Teile des Nahen und Mittleren Osten, inzwischen auch in Afrika und in Teilen Asiens, sodass sich Millionen Menschen auf die Flucht begeben, innerhalb des eigenen Landes, in einen Nachbarstaat oder eben auch nach Europa.

Und schließlich bedeutet der gerade von den Metropolen ausgehende Klimawandel für weite Teile Afrikas eine Ausweitung der Wüsten und eine Vernichtung von subsistenzwirtschaftlichen Ernährungsformen.

Somit nimmt die absolute Armut zumindest in weiten Teilen des subsaharischen Afrikas weiter zu. Auf der anderen Seite schöpfen Betroffene aus den weltweiten Informationssträngen wie Internet und Mobilfunk die Hoffnung, in den Metropolen nicht nur eine bessere wirtschaftliche Zukunft zu finden, sondern auch von Krieg, Unterdrückung und Verfolgung verschont zu werden. Sie begeben sich auf eine in hohem Maße auch lebensgefährliche Flucht nach Norden, nach Europa. Eine wichtige Quelle zur Bekämpfung absoluter Armut stellen weltweit agierende bzw. nationale Hilfswerke dar. Zu nennen sind hier als Unterorganisationen der Vereinten Nationen der United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) in Genf und das Kinderhilfswerk der UN UNICEF sowie jeweilige Hilfezusagen der einzelnen nationalen Regierungen bei Katastrophen und Krisen bzw. zum Wiederaufbau einzelner Länder. Ein besonderes Gewicht kommt daneben Organisationen der Zivilgesellschaft zu, so insbesondere den Werken der großen christlichen Konfessionen (in Deutschland u.a. Katastrophenhilfe des Diakonischen Werks, Brot für die Welt, Misereor, Adveniat), daneben auch nicht religiösen Gruppen wie die Welthungerhilfe und speziellen Hilfsorganisationen etwa zur gesundheitlichen Versorgung wie Ärzte ohne Grenzen.

Insgesamt sind wenig Anzeichen zu sehen, wie diese absolute Armut tatsächlich und nachhaltig überwunden werden kann, auch wenn die Halbierung der Zahl derjenigen, die unter der von der Weltbank gesetzten absoluten Armutsgrenze leben, eine Entspannung andeutet. Dieses sind Schätzungen, die sich gerade in den Gebieten mit großen militärischen Auseinandersetzungen täglich ändern. Konkrete Hilfen beim Aufbau von Projekten etwa zur Dorfbewässerung, zur Bildung, zur ärztlichen Versorgung sind wichtig und unabdingbar. Problematisch bleiben aber die derzeitige Weltwirtschaftsordnung, die Handelspolitik der Metropolen und der Waffenexporte, zugleich das Fehlen internationaler Strategien zur Befriedung von großen Teilen der Welt. Doch dieses geht nicht ohne die Großmächte insgesamt. Gefordert ist daneben auch ein Ausgleich zwischen den Zentren der unterschiedlichen islamischen Glaubensrichtungen, da deren religiöse Differenzen häufig zu machtpolitischen Interventionen führen bzw. dafür instrumentalisiert werden (Kurer 2017; Brot für die Welt 2018).

5 Überwindung relativer Armut

5.1 Bekämpfung von Defiziten an materiellen Ressourcen

Die Bekämpfung relativer Armut hängt davon ab, was als Parameter dafür herangezogen wird. Bezieht sich relative Armut vor allem auf das Einkommen und damit meist auf eine bestimmte Einkommensgrenze, kann politisch entschieden werden, ob und inwieweit das Unterschreiten dieser politisch gesetzten Grenze eine Intervention des Staates nach sich ziehen soll bzw. wie dieses geschehen kann. Die Europäische Kommission hat als Armutsrisikoquote das Unterschreiten der Marge 60 Prozent des nationalen Medianeinkommens bestimmt, bezogen auf die Größe des Haushaltes (Best et al. 2018, S. 45 ff.). Diese Grenzsetzung führt allerdings in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht dazu, Einkommen unterhalb dieser Marge quasi automatisch aufzustocken. Vielmehr bestimmen die nationalen politischen Institutionen autonom die jeweilige Interventionsschwelle unabhängig davon. Im Regelfall geschieht dies im Rahmen der nationalen Mindestsicherungssysteme. In Deutschland liegt die politische Interventionsschwelle – nach Haushaltsgröße schwankend – meistens unterhalb dieser 60 Prozent-Grenze. Dabei gibt es in Deutschland noch zwei Spezialfälle: Liegt das Markteinkommen unter dem Niveau der Mindestsicherung, so kann es bis zu dieser Grenze aufgestockt werden (Sozialpolitik aktuell 2018). Daneben wird das Markteinkommen dann, wenn es den Lebensunterhalt der/des Erwerbstätigen abdecken würde, nicht aber den der Kinder, durch einen Kindergeldzuschlag ebenfalls bis zum Mindestsicherungsniveau angehoben, ohne dass die Familie den Haushalten im Mindestsicherungssystem zugerechnet wird – und somit nicht den dort üblichen Auflagen unterliegt (Boeckh et al. 2017, S. 280).

5.2 Bekämpfung von Defiziten im Bereich Bildung

In gleicher Weise können weitere einzelne fehlende Ressourcen ausgeglichen werden, beispielsweise im Bereich Bildung. In Deutschland sind der Schulbesuch und darüber hinaus weite Teile der beruflichen Bildung kostenlos. Dieses umfasst – in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt – auch teilweise die Lehrmittelfreiheit, allerdings müssen besondere Anforderungen im Klassen- oder Schulverbund immer wieder privat aufgebracht werden. Der Besuch der vorschulischen Einrichtungen ist dagegen bislang nur in Berlin von Elternbeiträgen vollständig freigestellt (Berliner Zeitung 2018), in einigen Bundesländern werden die Elternbeiträge teilweise reduziert (Hess. Ministerium f. Soziales u. Integration 2018). Dieses soll insgesamt den bildungsmäßigen Einstieg aller Kinder und Jugendliche erleichtern. Gleichwohl zeigt sich, wie nationale und internationale Vergleichsstudien verdeutlichen, dass der Schulerfolg in Deutschland immer noch stark von der sozialen und der nationalen bzw. ethnischen Herkunft vorgeprägt ist (Kuhlmann 2018, S. 443 ff.).

Um einen Teil der sozial bedingten Benachteiligungen für Kinder auszugleichen, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 9.02.2010 festgestellt, dass der Regelsatz des Sozialgeldes nach Sozialgesetzbuch II (SGB II) zwar den Bereich allgemeinen Lebensunterhalt, nicht aber den Bereich Bildung umfasst (BVerfGE 2010). Darauf hat der Gesetzgeber das sog. Bildungspaket eingeführt, dass auf Antrag die Bildungs- und soziale Teilhabe stärken soll (Boeckh et al. 2017, S. 261 f.). Der richtige Ansatz wird, so Kritiker und Kritikerinnen, allerdings durch bürokratische Hemmnisse z.T. in seiner Wirkung konterkariert, weil die Vergabe einzelfallbezogen und dann an jeweils nachzuprüfende Kriterien gebunden wurde. Deutlich wird, dass der Schulerfolg und die berufliche Eingliederung von der Überwindung verschiedener Hürden – materieller und immaterieller Art – abhängig ist.

5.3 Bekämpfung gesundheitlicher Unterversorgung

Dieses betrifft auch den Bereich Gesundheit. Mit Einführung einer allgemeinen Versicherungspflicht für alle im Rahmen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung konnte insgesamt eine große Lücke bei der gesundheitlichen Versorgung geschlossen werden. Allerdings gibt es immer wieder Personen, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht in dieses System einordnen lassen, auch wenn hier seitens der kommunalen sozialen Dienste große Anstrengungen unternommen werden. Unabhängig davon gibt es bei der gesundheitlichen Versorgung immer noch große Unterschiede auf allen Stufen: bei der Selbstwahrnehmung von Krankheiten, bei der Arztwahl, bei der Diagnose, bei der Therapie und bei der Nachsorge (Haverkamp 2018). Die Aussage „Wenn Du arm bist, musst Du früher sterben“ bringt diese soziale Ausdifferenzierung schlaglichtartig auf den Punkt (Oppolzer 1986; Huster 1990; Robert Koch Institut fortlaufend).

Dabei gibt es unterschiedliche Ansätze, dieses Dilemma zu beheben:

  • durch kommunale soziale Dienste,
  • durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte,
  • durch andere Bereiche des Gesundheitssystems
  • oder durch zivilgesellschaftliche Einrichtungen.

Mitunter fehlt es aber auch schlicht an häuslichen Gegebenheiten, um Krankheiten auszukurieren.

5.4 Bekämpfung von Wohnungsarmut

Damit spannt sich der Bogen zu einer weiteren knappen Ressource, zum Wohnraum. Anders als die Verfassung der Weimarer Republik kennt das Grundgesetz keine Zusage für eine „gesunde“ Wohnung (Art 155 der Verfassung des Deutschen Reichs von 1919). Wohnungen haben eine Schutzfunktion gegen Umwelteinflüsse, eine Regenerationsfunktion im Alltag und eine Funktion zur Sicherung von Privatheit. Um einkommensschwächeren Bevölkerungskreisen gleichwohl ein Wohnen in einer erschwinglichen Miethöhe zu ermöglichen, gibt es in Deutschland zwei Fördermöglichkeiten, die Objekt- und die Subjektförderung. Objektförderung meint das Zurverfügungstellen verbilligten, öffentlich subventionierten Wohnraums (Sozialer Wohnungsbau). Subjektförderung meint einen Zuschuss für Wohnungsmieten (Wohngeld). Insbesondere in städtischen Ballungszentren besteht ein großes Defizit an Wohnraum, und dabei insbesondere an verbilligten Sozialwohnungen. Bis in mittlere Einkommensbereiche kommt es hier zu erheblichen Engpässen und sozialer Ausgrenzung (Boeckh et al. 2017, S. 289; Lindner 2018).

5.5 Herstellen von sozialen Bezügen und Zugang zu kulturellen Einrichtungen

Weitere konkrete Problemlagen können aufgeführt werden, so etwa im Alter, im Freizeitbereich, bei sozialen Bezügen u.a.m. Hierzu gibt es kommunale, regionale und Pläne auf Bundesebene, etwa Altenhilfepläne, Jugendhilfepläne, Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Kreisen und andere meist kommunale Hilfestellungen beim Besuch von Sportstädten einschließlich Schwimmbädern, Verbilligungen bei Eintritten u.a.m. (Einzelbeiträge in Huster et al. 2018).

6 Multidimensionale Ursachen – multidimensionale Handlungsstrategien

In Wissenschaft und Praxis besteht weitgehend Konsens, dass die Bekämpfung einzelner Dimensionen von Armut ein wichtiger, notwendiger Schritt ist, aber nicht ausreicht, um Armutslebenslagen tatsächlich zu überwinden. Dieses gilt erst recht, wenn man sieht, wie sich Armut intergenerativ weiter „sozial vererbt“ (Bourdieu 1992, S. 54). Der von Otto Neurath, Gerhard Weisser und Ingeborg Nahnsen entwickelte Lebenslageansatz gibt ein sehr umfangreiches Set an Lebensbereichen vor, in denen die Entfaltungsspielräume so eingeengt sind, dass es zu Armut und sozialer Ausgrenzung kommt (Glatzer und Hübinger 1990, S. 34 ff.). Die Europäische Kommission hat diesen komplexen Ansatz auf einen mehrdimensionalen Armutsbegriff eingegrenzt, doch bedeutet auch dieses immer noch ein komplexes Beziehungsgefüge bei Entstehung und Überwindung von Armut (Best et al. 2018, S. 45 ff.). Der von Armatya Sen geprägte Capability-Ansatz fragt nach den Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben, nach „Verwirklichungschancen“, die von der Gesellschaft und damit auch vom Staat gesetzt werden sollen (Sen 2002, S. 29). Doch Handlungsansätze im Sinne einer Förderung der idividuellen Entfaltung und Verwirklichung eigener Lebensentwürfe sind schwer zu operationalisieren.

So komplex derartige Gegenstrategien bei der Bestimmung multidimensionaler Ursachen und Handlungsstrategien sein mögen, sie verweisen gleichwohl auf die begrenzte Wirkung eindimensionaler Förderansätze und auf die Notwendigkeit, komplexere Förderstrategien zu suchen. Dieses betrifft insbesondere die Überwindung von Kinderarmut, wobei diese wiederum nicht denkbar ist, ohne den familiären bzw. Haushaltskontext mit einzubeziehen.

6.1 Spannungsverhältnis zwischen Makro-, Meso- und Mikroebene

Eindimensionale Hilfeansätze haben meistens nur eine Handlungsebene im Blick. So zielen bspw. das staatlich finanzierte Wohngeld auf die Einkommensseite, sozialpädagogische Hilfen des Jugendamtes meist auf das soziale Umfeld und Nachhilfestunden im Rahmen des Bildungspakets auf den Einzelnen. Akteure bei Entstehung und Überwindung von Armut sind auf drei Ebenen angesiedelt:

  1. der gesamtgesellschaftlichen, politischen Ebene – also der Makro-Ebene –,
  2. dem sozialen Umfeld – also der Meso-Ebene – und
  3. dem Einzelnen, also der Mikro-Ebene.

Entscheidend ist nun, dass letztlich diese drei Ebenen ineinandergreifen und sowohl negative als auch positive Auswirkungen auf soziale Aus- bzw. Eingliederungsprozesse haben.

Initiativen, Entscheidungen, Hilfestellungen auf der Makroebene sind im Regelfall allgemein gefasst, sollen letztlich jeden, den sie betreffen, erreichen. Man beschließt bspw. die Einführung einer Förderung von Schülerinnen und Schülern bzw. von Studierenden, die aus eigenen finanziellen Mitteln keine weiterführende Schule bzw. Hochschule besuchen können, und geht dann davon aus, dass nunmehr alle Betroffenen auch einen Antrag auf Förderung stellen. Unbeachtet bleibt aber, ob die Betroffenen in einem sozialen Umfeld leben, dass genügend Bildungsaspiration vermittelt, um Kindern bzw. Jugendlichen zu einer weiterführenden schulischen bzw. universitären Ausbildung zu motivieren und dabei zu stützen. Zum anderen bleibt außer Acht, ob Kinder bzw. Jugendliche selbst in der Lage sind, aus ihrer Sozialisation heraus und innerhalb ihres Umfeldes diese Förderung überhaupt als eine reale Chance wahrzunehmen. Drittens nützen differenzierte Schulangebote und andere Fördermöglichkeiten ebenfalls wenig, wenn der bzw. die Einzelne zwar bildungsinteressiert ist, aber sein bzw. ihr soziales Umfeld ihn bzw. sie dabei nicht fördert oder gar demotiviert. Und schließlich helfen Initiativen auf der Meso- und der Mikroebene wenig, wenn dann nicht die notwendigen Bedingungen auf der Makroebene geschaffen werden, um eine Änderung der eigenen Perspektiven zu erreichen, etwa beim Fehlen von beruflichen Ausbildungsstellen und beim Einstieg ins Erwerbsleben (insgesamt Schütte 2013, S. 212 ff.).

Dieser komplexe Zusammenhang ist in der Armutsdiskussion lange Zeit überhaupt nicht gesehen worden. Konzepte beschränkten sich meist auf einzelne Ebenen, ohne die notwendige Verschränkung im Blick zu haben. Johannes D. Schütte hat deshalb ein komplexeres Modell entwickelt, um Armutsentstehung und Wege zu deren Überwindung operationabel zu machen.

Zum einen unterscheidet er zwischen Aneignungsgelegenheiten und Aneignungsfähigkeiten (ebenda, S. 218). Gelegenheiten meint: Es müssen gesetzliche Regelungen, organisatorische Voraussetzungen und/oder materielle Hilfestellungen vorhanden sein, um Armut überwinden zu können. Es bedarf also einer klaren Förderung, ohne die ein Ausstieg aus Armut nicht möglich ist. Es sind aber auf der anderen Seite auch Aneignungsfähigkeiten Voraussetzung für eine gelingende Intervention. Dieses meint: Die bzw. der Einzelne und/oder ihr/sein soziales Umfeld müssen in der Lage sein, die Gelegenheiten zu erkennen, sie als eine Chance zu sehen, die eigene Entwicklung besser zu gestalten. Fehlen derartige Fähigkeiten, so ist dieses nicht ein subjektives Eigenverschulden, wie es in der Öffentlichkeit häufig dargestellt wird („Die wollen ja nicht!“), sondern in der Sprache von Bourdieu Ausfluss der gesamtgesellschaftlichen Verteilungsverhältnisse.

Die Verteilungsprozesse in der Gesellschaft bezieht Bourdieu nicht nur auf das ökonomische Kapital – wenngleich diesem ein besonderes Gewicht zukommt –, sondern auch auf die sozialen Netzwerke (soziales Kapital) und auf den gesamten kulturellen Bereich (kulturelles Kapital). Beim kulturellen Bereich spielt dann neben dem objektivierten kulturellen Kapital (kulturelle Gegenstände wie Bücher) und dem institutionalisieren kulturellen Kapital (etwa Bildungsabschlüsse) vor allem das inkorporierte kulturelle Kapital eine wichtige Rolle. Die im Sozialisationsprozess gewonnen Werte und Normen, Wahrnehmungs- und Handlungsraster – also der Habitus – haben eine starke Wirkung lebenslang, sie bestimmen mit, ob Aneignungsgelegenheiten überhaupt wahrgenommen und dann auch genutzt werden bzw. werden können (ausführlich Bourdieu 1987; Schütte 2013). Der „Habitus“ präformiert von vorneherein ein Leben in prekärer Lage – individuell, aber auch in sozialen Bezügen, also im Bereich der unteren sozialen Schichten. Dabei sind in allen sozialen Schichten noch einmal Abstufungen anzutreffen. Es macht deshalb Sinn, innerhalb der einzelnen sozialen Schichten Cluster zu bilden.

6.2 Armutstypologien und ihre Chancen auf sozialen Aufstieg

In der sozialen Praxis längst bekannt, in der wissenschaftlichen Diskussion aber noch weitgehend unberücksichtigt ist, dass Armut nicht gleich Armut ist. Die AWO-ISS-Kinderarmutsstudie hat mit einer Ausdifferenzierung begonnen und die Gruppen sozial benachteiligter Kinder nach der Anzahl der Benachteiligungen voneinander abgesetzt (Wohlergehen, Benachteiligung und multiple Deprivation, vgl. Holz et al. 2000, S. 54). Uta Meier et al. haben auf der Grundlage von zwölf Lebenslageindikatoren „Steckbriefe von Armut“ formuliert und vier Typen von Armutshaushalten herausgearbeitet. Sie erfassen dabei spezifische Lebens- und Bedarfslagen sowie die zum Einsatz kommenden Hilfen (Meier et al. 2003). Uta Meier-Gräwe hat sodann die notwendigen Hilfen für diese Armutshaushalte herausgearbeitet (Meier-Gräwe 2003; Holz 2018). Schütte schließlich hat vier Armutstypologien entwickelt und diese nach ihrer Stellung innerhalb des dreigliedrigen Systems von Makro-, Meso- und Mikroebene geordnet (Schütte 2013, S. 183 ff.; nachfolgende Zusammenfassung auf der Grundlage von Huster und Schütte 2015, S. 44 f.):

Orientiert an den vorhanden bzw. nicht vorhandenen Schutzfaktoren nennt Schütte den ersten Armutstyp die isolierten Inaktiven. Personen dieses Armutstyps verfügen nur über sehr wenige Sozialkontakte und haben keinen Zugang zu den wichtigen gesellschaftlichen Austauschbeziehungen. Sie sind grundsätzlich misstrauisch gegenüber Einrichtungen, auch zu denen, die Hilfestellung bieten könnten. Ihr Lebensstil ist eher auf eine unmittelbare Bedürfnisbefriedigung ausgerichtet. Gesundheit ist für sie kein schützenwertes Gut. Da sie selbst für sich keine Perspektiven sehen, beteiligen sie sich und ihre Kinder wenig bis gar nicht an Vorsorgeuntersuchungen und sportlichen Aktivitäten. Ihr Medienkonsum ist passiv, die Aneignung von Wissen spielt eine untergeordnete Rolle. Der Umgang der Eltern mit den Kindern reduziert sich auf Basics zur Lebenssicherung, außerfamiliäre Förderung wird kaum bis wenig in Anspruch genommen. Personen dieses Clusters sehen sich selbst als Außenseiter und Versager, ihre Aufstiegschancen sind faktisch gleich Null.

Die Selbstwahrnehmung der eingebundenen Hasardeure – des zweiten Armutstyps – ist ebenfalls eher negativ, sie sind aber besser vernetzt. Allerdings neigen Personen des zweiten Armutstyps zu riskanten Verhaltensweisen. Auch im Umgang mit Bildung und Institutionen verhalten sich Menschen dieses Typs unbedacht. Sie meinen, ihren Gesundheitszustand nicht beeinflussen zu können. Deshalb sind sie körperlich wenig aktiv, zugleich sind sie häufiger krank. Förderung besteht hier auf der Meso-Ebene, dem allerdings keine Fähigkeiten auf der Mikroebene entsprechen. Bei den beiden Typen 1 und 2 fehlt es insbesondere an basalen Aneignungsfähigkeiten.

Den dritten Armutstyp bilden die entfremdeten Einzelkämpfer. Sie besitzen zwar ein relativ positives Selbstkonzept, sind sehr aktiv und streben nach gesellschaftlichem Aufstieg, dabei haben sie sich von ihrem sozialen Umfeld entfremdet. Personen des Armutstyps 3 fühlen sich chronisch überfordert und verfügen über wenige – zeitliche und ökonomische – Ressourcen. Insgesamt haben sie eine relativ positive Selbst- und Fremdwahrnehmung. Sie verfügen über gewisse „Talente“, die sie nutzen. Oft sind sie kreativ und körperlich fit. Sie können ein positives Selbstkonzept aufbauen. Bei diesem 3. Typ gibt es also Schutzfaktoren auf der Mikro-, nicht aber auf der Mesoebene. Es gibt hier zumindest ansatzweise Aneignungsfähigkeiten, auf die man von außen einwirken könnte. Allerdings sind auch die Aufstiegschancen der beiden mittleren Armutstypen 2 und 3 eher gering.

Der vierte Armutstyp schließlich verfügt sowohl auf der Mikro-Ebene als auch auf der Meso-Ebene über Schutzfaktoren. Die vernetzten Macher haben ein positives Selbstkonzept und interpretieren ihre Benachteiligung als Herausforderung. Sie sind gut in ihr soziales Umfeld eingebunden. Daraus erwachsen auch neue Sozialkontakte, welche das Aufstiegsstreben unterstützt. Häufig sind es besondere Einzelpersonen, die als persönliche Förderer hilfreich sind: Lehrerinnen bzw. Lehrer, Trainer bzw. Trainerinnen beim Sport etc. Eine solide Bildungsorientierung und das aktive Bemühen um die eigene Gesundheit stellen gute Voraussetzungen für den gesellschaftlichen Aufstieg dar. Hier bestehen also Aneignungsfähigkeiten, um die vorhandenen Aneignungsgelegenheiten aufgreifen zu können.

Öffentliche Förderung muss sich also auf Veränderungen auf allen drei Ebenen ausrichten: Was muss an den Rahmendaten geändert werden? Wo kann die Meso-Ebene (Familie, Schule, Betrieb etc.) hilfreich eingreifen? Und was ist geeignet, um die Aneignungsfähigkeit beim Einzelnen zu verändern?

Aufgrund der hohen Hürden bei der Inanspruchnahme kann die Situation der Personen der ersten drei Armutstypen durch die Bereitstellung von Aneignungsgelegenheiten sogar noch verschlechtert werden, da diese – oberflächlich betrachtet – ihre Möglichkeiten für einen sozialen Aufstieg häufig bis meistens nicht nutzen – bzw. nicht nutzen können. Denn folgt man der „Philosophie“ „Jeder ist seines Glückes Schmid“, dann ist auch jeder für sein eigenes Versagen „verantwortlich“!

6.3 Handlungsansätze

Will man realistische und sinnvolle Ansatzpunkte finden, dann muss man an die Verbesserung der vorhandenen Förderstrukturen herangehen. Dabei besitzt das kulturelle Kapital eine enorme Relevanz für die individuellen Chancen auf einen sozialen Aufstieg. Eine Verbesserung der gesellschaftlichen Inklusion kann nur dann erreicht werden, wenn die Fördermaßnahmen auf eine Veränderung des Habitus zielen.

Dabei spielt das „körperliche Kapital“, dieses meint die körperlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse, eine große Rolle (Huster und Schütte 2015, S. 39 ff.). Bourdieus analytischer Zugang verortet diese körperlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse auf faktisch allen Ebenen seines Kapital-Modells. Diese Kapital-Sorte ist abhängig vom ökonomischen und vom kulturellen Kapital, es ist Teil des sozialen Kapitals, wie es zugleich neue Zugänge schaffen kann. Vor allem aber ist es konstitutiver Teil des Habitus. Die soziale Stellung, die darin zum Ausdruck kommende Verteilung von Kapital im Bourdieu’schen Sinne wird mitgeprägt vom körperlichen Kapital, wie umgekehrt diese Verteilungsstrukturen Rückwirkungen haben auf die Wahrnehmung und den Umgang mit dem eigenen Körper. So wären die sozialepidemiologischen und die Befunde der Bildungsforschung auch darauf hin zu hinterfragen, inwieweit individuelle Abweichungen vom schichtenspezifischen Gesamtbild – also etwa gute Bildungserfolge trotz schlechter sozialer Startchancen – nicht auch auf unterschiedliche „Verteilung“ des körperlichen Kapitals zurückzuführen sind. Hier würden biografische qualitative Untersuchungen weiterhelfen (Zimmermann 2014). In jedem Falle wird deutlich: Körperlichkeit ist mehr als eine biologische Größe, sie ist in der Wahrnehmung, in der Umsetzung, in der Fortentwicklung sozial bestimmt und im Sinne Bourdieus klassenmäßig abgestuft.

Nach dem in dieser Untersuchung entwickelten Modell ist eine Veränderung des Habitus grundsätzlich nicht kurzfristig und damit nicht mithilfe von Kurzzeitinterventionen möglich. Überdies muss sich das Individuum zum einen als handlungsfähig erfahren können und zum anderen muss seine Handlung eine soziale Rückmeldung bekommen. Interventionen, die auf Bewegungsförderung und rhythmische Betätigung zielen, können dieses bewirken. Auf diese Weise ist es möglich, den inkorporierten Habitus zu irritieren und neue emotionale, soziale und kognitive Schemata zu entwickeln. Dabei ist das körperliche Kapital elementar für eine Veränderung des Habitus. Da aber Personen am unteren Rand der Gesellschaft häufig sozial isoliert leben, fehlt ihnen die, für eine Habitusmodifikation notwendige, soziale Rückmeldung. Um die Kapitalaneignungsfähigkeiten von ausgegrenzten Personen verbessern zu können, müssen an dieser Stelle soziale Dienste, die Schule aber auch (Sport-)Vereine einspringen. Den gleichen Effekt kann die Förderung musisch-ästhetischer Fähigkeiten bewirken. Bei beiden Ansätzen geht es letztlich darum, dem bzw. der Einzelnen zu vermitteln, dass er bzw. sie in der Lage ist, etwas zu bewirken, etwas zu verändern. Es geht um Selbstwirksamkeitserfahrung durch körperliche Aktivitäten und/oder musisch-ästhetische Betätigung. Eine auf der Persönlichkeitsentwicklung ausgerichtete Förderung im Bereich Bewegung, rhythmischer und ästhetischer Erziehung bedarf allerdings der sozialen Einbindung, ist also an soziales Kapital gebunden.

Es sind folglich vor allem die Länder, die verstärkt soziale Dienste einsetzen, die am besten bei der Armutsbekämpfung, gerade bei Kindern, abschneiden. Sozialpädagogische und sozialpsychologische Hilfestellungen auf der Meso- und auf der Mikroebene können sehr viel mehr erreichen, als bloße Veränderungen auf der Makroebene. Zu fördern ist dabei gerade das, was den Habitus konstituiert, ihn aber auch verändern kann, nämlich reflektierte körperliche und/oder musisch-ästhetische Handlung. Doch dezentrale Interventionen können dann nichts oder nur wenig bewirken, wenn nicht auch Veränderungen auf der Makroebene Andockpunkte liefern.

Aber der Mensch ist dieses nicht in einer globalen, bloß kategorialen Art und Weise. Das Beispiel der 4 Armutstypen zeigt pars pro toto, dass Förderung über die Einzelförderung hinaus immer auch soziale Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede im Blick haben muss. Eine Förderung des körperlichen bzw. des musisch-ästhetischen, kulturellen Kapitals bei den isolierten Einzelkämpfern wird sehr viel basaler an der reinen Körperwahrnehmung ansetzen müssen, während beim vernetzten Macher vorhandene Fähigkeiten und Talente stärker auch in sozialen Zusammenhängen eines Sportvereins gefördert werden können. Umgekehrt zeigen die genannten Abweichungen im negativen Sinne – also etwa auch schlechte Bildungsergebnisse trotz guter sozialer Startbedingungen –, dass besonderer Förderbedarf keineswegs bloß bei unteren sozialen Schichten besteht, sondern auch Kinder und Jugendliche aus privilegierten Schichten häufig einen Nachholbedarf bei Wahrnehmung, Einsatz und Entwicklung der eigenen Körperlichkeit haben.

Es geht hier nicht um einen bloß individualistischen Förderansatz, der äußere Einflüsse ignoriert. Das Gegenteil ist der Fall: Damit jeder Einzelne bzw. jede Einzelne die Möglichkeit zur Entwicklung seines/ihres Selbstkonzeptes und zur Selbstwirksamkeitserfahrung erhält, müssen gerade auch die äußeren Rahmenbedingungen sozial inklusiv ausgestaltet werden. Um dieses Ziel erreichen zu können, ist es notwendig, die Förderstruktur gesamtgesellschaftlich auszurichten, ohne die individuelle Verantwortung aufzugeben. Doch eine konkrete Lebensplanung setzt ein gesichertes Selbstkonzept voraus. Diese Sichtweise hat Auswirkungen auf die vertikale Umverteilung von Ressourcen in und durch die Gesellschaft (Hess. Ministerium für Soziales und Integration 2017, S. 210 ff.).

7 Armutsprävention im Sozialstaat: Präventionsketten

Um dem speziellen Problem der Kinderarmut nachhaltig und umfassend zu begegnen, ist es deshalb besonders wichtig, den Fokus über die Dimension der reinen materiellen Benachteiligung hinaus zu erweitern und weitere Faktoren in die Überlegungen einzubeziehen. Mangelnde finanzielle Ausstattung führt zunächst zu multiplen Deprivationslagen und erstreckt sich damit in weite Dimensionen der Lebensführung wie Bildung, Gesundheit, Partizipation am sozialen und politischen Leben. Hinzu kommt, dass Kinder und Heranwachsende sich in einer unmittelbaren Abhängigkeitssituation zu ihren Eltern oder anderen (bspw. durch das Jugendamt bestellte) Betreuungspersonen befinden und damit in hohem Maße sensibel auf ihre soziale Um- und Lebenswelt reagieren, ohne dabei fähig zu sein, diese bewusst und aktiv prägen zu können. Gleichzeitig sind von Armut betroffene Eltern aufgrund ihrer persönlichen Situation und den daraus resultierenden Problemlagen oftmals selbst nicht mehr fähig, ohne strukturelle Hilfe aktiv für eine Verbesserung der Situation einzutreten.

Im Hinblick auf die Aneignungsfähigkeiten und Aneignungsgelegenheiten muss das Ziel von nachhaltiger Prävention also zum einen sein, die soziale Umwelt von Kindern und Eltern strukturell so zu gestalten, dass Betroffene die Gelegenheit bekommen, neu geschaffene Förderangebote wahrzunehmen und zum anderen diese durch gezielte Aufklärung entsprechend aktiv zu bewerben, damit arme Familien zu dem Verständnis befähigt werden, sich durch ihre eigene Mitarbeit aus einer deprivierten Lage befreien zu können.

Hierbei stehen die Städte und Kommunen ganz besonders im Fokus, da sie zum einen der Entwicklungs- und Lebensort von Kindern und Eltern, sowie zum anderen auf Grund ihrer freiwilligen und Pflichtaufgaben qua Gesetz ohnehin die Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Garant der sozialen Daseinsvorsorge sind (Holz 2011, S. 305). Gleichzeitig sind sie im politischen Mehrebenensystem als zentraler Knotenpunkt der Mikro-, Meso- und Makroebene zu betrachten, an dessen Basis die Ergebnisse aus sozialen und politischen Prozessen einmünden und ihre Wirkung in der lokalen Arena entfalten. Im Umkehrschluss wird den Kommunen somit automatisch auch eine konkrete Ausgleichsfunktion zuteil. In diesem Zusammenhang erfordert die oben aufgezeigte Multidimensionalität von Armut auf kommunaler Ebene ein gesamtstrategisches Vorgehen, um gerade die Bereiche Bildung, Gesundheit, Entwicklung und Stadtteilarbeit systematisch miteinander zu verzahnen und dabei auch über institutionelle Ressortgrenzen hinweg eine Zusammenarbeit verschiedener kommunaler, diakonischer und ziviler Akteure zu erreichen. Kommunale Präventionsketten kombinieren dementsprechend verschiedene Ansätze aus Gesundheitsförderung, kindlicher Frühförderung, frühen Hilfen für Eltern und Kinder (zum Teil schon pränatal) sowie verschiedene integrative Konzepte aus dem Bereich der Bildungsforschung (Richter-Kornweitz und Utermark 2011, S. 11).

Im forschungstheoretischen Diskurs wird das Konzept kommunaler Präventionsketten unter den „integrierten Gesamtansätzen“ subsumiert und von den sog. „komplexen Teilansätzen“ abgegrenzt (Holz 2011, S. 311). Integrierte Gesamtansätze beziehen sich dabei auf ein konkretes und ausdifferenziertes Armutsverständnis und sind integrativer Teil der Stadtentwicklung. Darüber hinaus vereint dieser Ansatz sämtliche kommunalen Handlungsfelder, z.B. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Bildungsplanung und Arbeitsmarkt- bzw. Wirtschaftsförderung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der kollektiven Zielformulierung, der Planung konkreter Gegenmaßnahmen und der Vernetzung sämtlicher relevanter Akteure (Holz 2011, S. 311). Komplexe Teilansätze hingegen konzentrieren sich lediglich auf ein bestimmtes Feld (z.B. Bildung) und verzichten dabei auf eine integrative Verzahnung verschiedener Handlungsfelder.

Seit 2002 haben einige Städte und Kommunen damit begonnen, eigene, individuell gestaltete Präventionsketten zu implementieren und sukzessive weiter auszubauen. Als Vorreiter können hier die nordrheinwestfälischen Städte Monheim am Rhein und Dormagen genannt werden. Beide Kommunen haben innerhalb der letzten Jahre durch umfangreiche Arbeit beweisen, dass Präventionsketten wirken! Dies belegen zahlreiche Evaluationsstudien beider Projekte. Interessanterweise konnten hier nicht nur die Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern verbessert, sondern auch die Möglichkeiten der sozialen Teilhabe auf Seiten der Eltern gesteigert werden. In Dormagen bspw. konnte die Zahl der kostenintensiven stationären Hilfen seitens des Jugendamtes um rund 50 Prozent gesenkt werden (Hermann-Biert 2015, S. 39). In Monheim zeigte sich in einer Evaluation des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) Frankfurt/Main im klassenübergreifenden Vergleich eine deutliche Angleichung der schulischen Erfolge zwischen Kindern aus armen und nichtarmen Familien (Holz und Laubstein 2016, S. 96). In beiden Kommunen werden die Beratungsangebote für Eltern stark in Anspruch genommen und führen auch hier zu messbaren Erfolgen. Aufgrund dieser positiven Bilanzen wollen beide Städte ihre Angebote auch in Zukunft weiter ausbauen und bestehende Hilfen festigen. Gleichzeitig werben sie für ein interkommunales Policy-Lernen und stehen anderen Städten und Gemeinden bei dem Aufbau von Präventionsketten beratend zur Seite.

Aus alldem folgt: Kommunale Präventionsketten als integrative Gesamtansätze können zukünftig ein wirksames Modell zur Armutsprävention im kindbezogenen (aber auch erwachsenen) Kontext darstellen. Daher ist der Sozialstaat künftig gefragt, die Kommunen, insbesondere in der Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben, stärker finanziell und strukturell zu unterstützen.

8 Von der absoluten zur relativen Armut: Armutsbekämpfung eine Sisyphusarbeit?

Armut bedeutete auch in Europa lange Zeit absolute Armut, ein Leben an der Grenze des Überlebens. Aus den Ansätzen insbesondere kirchlicher, dann auch kommunaler Armutsbekämpfung haben sich Formen der Stabilisierung menschlichen Lebens auf einem – gemessen am durchschnittlichen Wohlstand – relativen Armutsniveau herausgebildet. Mit Artikel 1 des Grundgesetzes hat dieses sogar Verfassungsrang bekommen. Gleichwohl bleibt eine mitunter beachtliche Absetzung der Teilhabemöglichkeiten der von relativer Armut Betroffenen an den Möglichkeiten der sie umgebenden Gesellschaft. Und trotz z.T. beachtlicher Anstrengungen aus der Politik, aber auch aus der Zivilgesellschaft heraus und trotz z.T. auch beachtlicher Erfolge bei der Überwindung von Armut bzw. gar von Armutskreisläufen bleibt relative Armut ein Dauerproblem. Teils liegt es an den Rahmenbedingungen (Makro-Ebene, etwa Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, wirtschaftliche Entwicklung), teils an den jeweiligen sozialen Umfeldern (Mesoebene, etwa Erosion von Haushaltsstrukturen, Barrieren beim Zugang zu sozialen Einrichtungen, innerschulische Schwellen u.a.m.), teils an persönlichen Eigenschaften, Ergebnis eingeschränkter Frühförderung (Mikroebene), in jedem Falle an einem Zusammenspiel dieser Ebenen.

Armutsbekämpfung also eine Sisyphusarbeit? Nein, es gibt nachhaltige Erfolge und Erfolgsstrategien. Es gibt gute Erfahrungen, die anspornen. Zugleich: Es gibt deutliche Hinweise, woran eine effektive Armutsbekämpfung scheitern kann bzw. scheitert. Armut ist die Folge sozialer Verteilungsprozesse und -ergebnisse. Folglich setzt deren Überwindung auf einer Veränderung dieser Strukturen an – national und darüber hinaus weltweit.

9 Quellenangaben

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Bourdieu, Pierre, 1987. Die feinen Unterschiede: Kritik der gesellschaftlichen Urteilskraft. Frankfurt a.M.: Suhrkamp Verlag. ISBN: ISBN 978-3-518-28258-8

Bourdieu, Pierre, 1992. Die verborgenen Mechanismen der Macht. Unveränd. Nachdruck der 1. Aufl. von 1992. Hamburg: VSA-Verlag. ISBN 978-3-89965-687-9

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Bundesverfassungsgericht 2010. Urteil des Ersten Senats vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 - Rn. (1-220). [Zugriff am: 09.08.2018]. Verfügbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html

Bundeszentrale für politische Bildung, 2017. Armut [online]. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 01.07.2017 [Zugriff am: 02.08.2018]. Verfügbar unter: http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/globalisierung/52680/armut

Dehmer, Dagmar, 2013. Eine kleine Chronologie der Entwicklungshilfe. Von der Hilfe zur „Partnerschaft“. In: Der Tagesspiegel [online]. 07.04.2013 [Zugriff am: 02.08.2018]. Verfügbar unter: https://www.tagesspiegel.de/politik/eine-kleine-chronologie-der-entwicklungshilfe-von-der-hilfe-zur-partnerschaft/8028204.html

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Holz, Gerda und Claudia Laubstein, 2016. Frühes Fördern als Anspruch der Sekundarstufe I – „Mo.Ki III“ in der Peter-Ustinov Gesamtschule. Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung. ISS Frankfurt am Main. Eigendruck.

Huster, Ernst-Ulrich, 1990. Gesundheit – Risiken und Unterversorgung. In: Diether Döring, Walter Hanesch und Ernst-Ulrich Huster, Hrsg. 1990. Armut im Wohlstand. Frankfurt am Main: Suhrkamp. S. 244–269. ISBN 978-3-518-11595-4

Huster, Ernst-Ulrich und Johannes D. Schütte, 2015. Empirische Befunde und Korrelationen bei Bildungs- und Gesundheitsrisiken, in: Michael Wendler und Ernst-Ulrich Huster, Hrsg., Der Körper als Ressource in der Sozialen Arbeit. Grundlegungen zur Selbstwirksamkeitserfahrung und Persönlichkeitsbildung. Wiesbaden: Springer VS, S. 35–49. ISBN 978-3-658-08777-7 [Rezension bei socialnet]

Huster, Ernst-Ulrich, Jürgen Boeckh und Hildegard Mogge-Grotjahn, Hrsg., 2018. Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung. 3. Auflage. Wiesbaden: Springer VS. ISBN 978-3-658-19076-7 [Rezension bei socialnet]

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Schütte, Johannes D., 2013. Armut wird „sozial vererbt“. Status Quo und Reformbedarf der Inklusionsförderung in der Bundesrepublik Deutschland. Wiesbaden: Springer VS. ISBN 978-3-658-01897-9 [Rezension bei socialnet]

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Sozialpolitik aktuell, 2018. Erwerbstätige ALG II-Empfänger 2007 – 2017 in Mio. und in % aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten [online]. Duisburg: Universität Duisburg-Essen [Zugriff am 03.08.2018]. Verfügbar unter: http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV81b.pdf

Wendler, Michael und Ernst-Ulrich Huster, Hrsg., 2015. Der Körper als Ressource in der Sozialen Arbeit. Grundlegungen zur Selbstwirksamkeitserfahrung und Persönlichkeitsbildung. Wiesbaden: Springer VS. ISBN 978-3-658-08777-7 [Rezension bei socialnet]

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Zimmermann, Germo, 2015. Anerkennung und Lebensbewältigung im freiwilligen Engagement. Eine qualitative Studie zur Inklusion benachteiligter Jugendlicher in der Kinder- und Jugendarbeit. Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt. ISBN 978-3-7815-2005-9 [Rezension bei socialnet]

10 Literaturhinweise

Schütte, Johannes D. 2013. Armut wird „sozial vererbt“. Status Quo und Reformbedarf der Inklusionsförderung in der Bundesrepublik Deutschland. Wiesbaden: Springer VS. ISBN 978-3-658-01897-9 [Rezension bei socialnet]
Die Studie bietet einen gründlichen Einblick in die theoretischen Grundlagen für soziale Exklusionsprozesse und damit zugleich für Inklusionsstrategien. Zentral stehen dabei die Gen-Umwelt-Kovariation, der konfliktheoretische Ansatz von Pierre Bourdieu, die Theorie der Frameselektion von Hartmut Esser und die Studien zur sozial bestimmten Stressbewältigung durch Karasek und Theorell. Schütte arbeitet vier unterschiedliche Cluster bei den Personen heraus, die von Armut betroffen sind – je nachdem ob sich deren Probleme auf der persönlichen Ebene (Mikro-E.), in der sozialen Umwelt (Meso-E.) oder auf der Makroebene ergeben. Zugleich differenziert er danach, ob bei den einzelnen Clustern eher ein Mangel an Aneignungsgelegenheiten (sprich externen Hilfestellungen) oder an internen Defiziten bei den Aneignungsfähigkeiten besteht. Zugleich verweist er auf Wechselbeziehungen zwischen diesen drei Ebenen und den unterschiedlichen Aneignungsmodalitäten bestehen. Daraus leiten sich dann unterschiedliche Hilfeanforderungen ab.

Wendler, Michael und Ernst-Ulrich Huster, Hrsg., 2015. Der Körper als Ressource in der Sozialen Arbeit. Grundlegungen zur Selbstwirksamkeitserfahrung und Persönlichkeitsbildung. Wiesbaden: Springer VS. ISBN 978-3-658-08777-7 [Rezension bei socialnet]
In diesem Sammelband werden zum einen geschichtliche und theoretische Bestimmungen im Verhältnis von Körper und Persönlichkeitsentwicklung herausgearbeitet, zum anderen werden konkrete Praxisprojekte vorgestellt. Insgesamt geht es um Möglichkeiten des Erwerbs von Selbstwirksamkeitserfahrung als Voraussetzung für den Aufbau sozialer Beziehungen und den Erwerb auch theoretischen Wissens. Zugleich weist der Band auf die parallele Bedeutung musisch-ästhetischer Förderansätze hin. Der Band arbeitet interdisziplinär und führt motopädagogische, sozialwissenschaftliche, psychologische und musisch-ästhetische Erklärungsansätze zusammen. Die Praxisbeispiele umfassen den Bereich Erziehungshilfen, die offene Kinder- und Jugendarbeit, zirzensische Künste, die Arbeit mit Erwachsenen und älteren Menschen, Tanz und Improvisation, Angebote zur Gesundheitssicherung sowie Gewaltprävention. Abschließend werden die Bedeutung leiblicher Reflexität in organisatorischer Beratung und Begleitung diskutiert.

Kurer, Oskar, 2017. Entwicklungspolitik heute. Lassen sich Wohlstand und Wachstum planen? Wiesbaden: Springer. ISBN 978-3-658-12398-7
Die Ursachen der Diskrepanz zwischen Wohlstand und Armut zwischen den Metropolen und den Ländern der sog. Dritten Welt und innerhalb dieser Regionen selbst sind komplex. Es bestehen Interdependenzen zwischen Armutserscheinungen und Strategien in den unterschiedlichen Teilen dieser Welt. Oskar Karrers Studie leistet einen Beitrag, um diesen komplexen Zusammenhang besser verstehen zu können. Er arbeitet die Zielsetzung westlicher Politik heraus, die sich daran misst, ob in der sogen. Dritten Welt der Wohlstand der Menschen erhöht werden kann und ob den Menschen eine Teilhabe an Kultur und Politik möglich ist. Doch welche Bedeutung hat dabei die durch Globalisierung gekennzeichnete aktuelle Weltwirtschaftsordnung? Zugleich zeigen sich unterschiedliche Strategien in den verschiedenen Ländern, teils erfolgreich bei der Armutsüberwindung, teils auch nicht. Er stellt die Frage nach Möglichkeiten, aber auch Grenzen einer Entwicklungszusammenarbeit.

Verfasst von
Norman Best
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Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster
Evangelische Hochschule RWL Bochum und Justus Liebig-Universität Gießen
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Heike Augustin, Isabella Bauer, Kerstin Borgel, Firedemann Bringt, Maria Budnik u.a.: Kommunale Konfliktbearbeitung. Wochenschau Verlag (Frankfurt am Main) 2024.
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