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Aufstiegsfortbildung

Prof. Dr. Reinhold Weiß

veröffentlicht am 18.03.2021

Die Aufstiegsfortbildung vermittelt einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach Landes- oder Bundesrecht. Sie setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine in der Regel mehrjährige Berufspraxis voraus und eröffnet damit Karrierewege in qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben von Unternehmen.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Formen der Aufstiegsfortbildung
  3. 3 Fortbildungsstufen
  4. 4 Quantitative Bedeutung
  5. 5 Kosten und Nutzen
  6. 6 Finanzielle Förderung
  7. 7 Quellenangaben
  8. 8 Literaturhinweise
  9. 9 Informationen im Internet

1 Zusammenfassung

Anerkannte Fortbildungsabschlüsse haben unterschiedliche bundes- und landesrechtliche Grundlagen. Das novellierte Berufsbildungsgesetz (BBiG) ordnet die Vielfalt der bundesrechtlichen Abschlüsse in drei Fortbildungsstufen – vom Geprüften Berufsspezialisten über den Bachelor Professional bis zum Master Professional. Damit bestehen Bildungswege, die denen akademischer Bildungsgänge sowohl im Hinblick auf das Niveau des Kompetenzerwerbs als auch auf die beruflichen Chancen gleichwertig sind. Auf diesem Wege soll die Attraktivität der Fortbildungsabschlüsse gesteigert und der Abwärtstrend bei den Teilnahmezahlen in den Prüfungen gestoppt, möglichst sogar umgekehrt werden. Auch die verbesserten Fördermöglichkeiten im Rahmen des „Aufstiegs-BaföG“ tragen diesem Ziel Rechnung.

2 Formen der Aufstiegsfortbildung

So vielfältig wie die Formen der beruflichen Erstausbildung sind auch die Formen der Aufstiegsfortbildung. Je nach Rechts- und Zuständigkeitsbereich gibt es dafür unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Die wichtigsten sind die bundesgesetzlichen Regelungen auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) sowie die landesrechtlichen Regelungen in den Schulgesetzen. Das BBiG unterscheidet zwischen bundeseinheitlichen Regelungen und sogenannten Kammerregelungen (BMBF 2019).

  • Nach § 53 BBiG kann der Bund Fortbildungsabschlüsse anerkennen und hierfür Prüfungsregelungen erlassen. Fortbildungsordnungen müssen folgendes festlegen: Bezeichnung des Abschlusses, Fortbildungsstufe, Ziel, Inhalt und Anforderungen der Prüfung, Zulassungsvoraussetzungen sowie Prüfungsverfahren. Es gibt rund 200 Fortbildungsordnungen, die auf dieser Grundlage erlassen worden sind (BIBB 2020, S. 362).
  • Sofern der Bund von seiner Regelungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, haben die zuständigen Stellen (also im Wesentlichen die Kammern) nach § 54 BBiG die Möglichkeit, Prüfungsregelungen für die Fortbildung zu erlassen. Diese sogenannten Kammerregelungen müssen außer der Fortbildungsstufe die gleichen Angaben wie die bundeseinheitlichen Regelungen enthalten. Auf diese Weise kann regionalen Bedarfen entsprochen werden. Außerdem können neue Fortbildungsregelungen zunächst auf regionaler Ebene erprobt werden. Im Jahr 2019 gab es 2.493 Kammer-Regelungen zu 738 verschiedenen Fortbildungsabschlüssen (BIBB 2020, S. 363). Die Vielfalt dieser Regelungen hat zu einer Intransparenz der Abschlüsse und ihrer Wertigkeit geführt. Es besteht deshalb ein Konsens, Kammerregelungen, die sich bewährt und einen bestimmten Umfang erreicht haben, in bundesgesetzliche Regelungen zu überführen.

Darüber hinaus gibt es einige Regelungen zur Aufstiegsfortbildung nach anderen bundes- oder landesrechtlichen Regelungen. Zu den Fortbildungsabschlüssen, die nach Landesrecht geregelt sind, zählen vor allem die Bildungsgänge an beruflichen Fachschulen. Sie werden in Vollzeit- und Teilzeitform in den Fachbereichen Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Sozialwesen angeboten. Dabei stehen je nach Bundesland unterschiedliche Fachrichtungen oder Schwerpunkte zur Wahl. Die Bildungsgänge bauen ebenfalls auf einer beruflichen Erstausbildung auf und qualifizieren für Fach- und Führungsaufgaben oder eine selbstständige Tätigkeit. Gegebenenfalls kann der Abschluss auch zur Eintragung in der Handwerksrolle und damit der Führung eines Handwerksbetriebes berechtigen.

Auch für zahlreiche Berufe und Fortbildungen in den Gesundheits- und Sozialberufen sind die Bundesländer zuständig. Sie unterliegen nicht den Schulgesetzen, sondern werden von den jeweils zuständigen Gesundheits-, Arbeits- und Sozialministerien der Länder durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Dazu zählt beispielsweise die Fortbildung zum/zur Staatlich geprüften Erzieher/in. Die Fortbildungsregelungen im Gesundheitswesen sind auf eine fachliche Qualifizierung, zum Beispiel in der Intensivpflege, Anästhesie oder dem Operationsdienst, gerichtet oder sie bereiten auf Leitungsfunktionen im Pflege- und Gesundheitswesen vor.

3 Fortbildungsstufen

Im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) sind die Fortbildungsabschlüsse den Niveaus fünf bis sieben zugeordnet. Durch die Novellierung des BBiG (BMBF 2019) wurden diese Niveaus in den §§ 53a–d BBiG gesetzlich verankert. Zugleich wurden Anforderungen an die Fortbildungsstufen formuliert. Sie beschreiben die auf der jeweiligen Stufe zu erreichenden und nachzuweisenden Kompetenzen sowie den mindestens erforderlichen Lernumfang.

  • Die erste Fortbildungsstufe schließt mit dem Abschluss „Geprüfter/te Berufsspezialist/in“ ab. Sie ist auf dem DQR-Niveau fünf angesiedelt und kennzeichnet eine Fortbildung zu Fachexperten in einem Berufsfeld oder einer Branche. Die in einer Berufsausbildung erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen dadurch erweitert und ergänzt werden. Die Fortbildungsstufe erfordert einen Lernumfang von mindestens 400 Stunden. Beispiele für dieses Niveau sind die bestehenden Fortbildungsprüfungen zum/zur Fachberater/in, Servicetechniker/in oder Fremdsprachenkorrespondent/in.
  • Die Abschlüsse auf der zweiten Fortbildungsstufe, dem DQR-Niveau sechs, werden als „Bachelor Professional“ bezeichnet. Sie liegen damit auf dem gleichen Niveau wie die Bachelor-Abschlüsse der Hochschulen. Fortbildungsabsolvent*innen sollen in der Lage sein, Fach- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Dieser Stufe wurden die meisten der bestehenden Fortbildungsabschlüsse zugeordnet. Das betrifft die branchenbezogenen Fachwirte, die funktionsbezogenen Fachkaufleute, Handwerks-, Industrie- und Fachmeister, IT-Operative Professionals sowie Aus- und Weiterbildungspädagogen/​innen. Auch die meisten Abschlüsse der Fachschulen, wie die Anerkannten Erzieher/​innen, Geprüften Betriebs- oder Sozialwirte/​innen wurden auf diesem Niveau eingestuft. Der Lernumfang muss mindestens 1.200 Stunden betragen.
  • Die dritte Fortbildungsstufe, die dem DQR-Niveau sieben entspricht, hat die Bezeichnung „Master Professional“ erhalten. Damit wird deutlich gemacht, dass die Fortbildungsabschlüsse auf dem gleichen Niveau liegen wie die Master-Abschlüsse, die an Hochschulen erworben wurden. Sie qualifizieren für die Übernahme selbstständiger und strategischer Management- und Führungsaufgaben, in denen es um die eigenständige Bearbeitung neuer und komplexer Aufgaben geht. Zugeordnet wurden bislang erst wenige Fortbildungsabschlüsse wie der/die Geprüfte/r Betriebswirt/in, Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/in, IT-Engineer sowie Berufspädagoge/in. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist ein Abschluss auf der darunter liegenden Fortbildungsstufe. Der Lernumfang in der Prüfungsvorbereitung soll mindestens 1.600 Stunden betragen.

Mit der Einführung der Fortbildungsstufen und der neuen Begrifflichkeit ist die Erwartung verbunden, die Attraktivität von Fortbildungsabschlüssen und zugleich einer beruflichen Karriere zu erhöhen. Mit den drei Fortbildungsstufen werden durchgängige Berufslaufbahnen vom Ausbildungsabschluss bis zum Master möglich. Sie sind den akademischen Bildungsgängen sowohl hinsichtlich des Kompetenzniveaus als auch der beruflichen Chancen gleichwertig. Allerdings gibt es bislang erst in wenigen Berufsfeldern aufeinander aufbauende Fortbildungsabschlüsse vom ersten bis zum dritten Niveau. Sehr gut ist dies im Kfz-Handwerk gelungen. Hier gibt es im Anschluss an die Ausbildung zum/zur Kfz-Mechatroniker/in die Fortbildung zum/zur Kfz-Servicetechniker/in auf der ersten Stufe, zum/zur Kfz-Technikmeister/in auf Stufe zwei sowie zum/zur Geprüften Betriebswirt/in (HwO) auf Stufe drei. Allerdings besteht nicht in allen Wirtschaftszweigen und Unternehmen ein Bedarf an durchlässigen Fortbildungsmöglichkeiten und Karrierestufen bis zur Leitungsebene. Alternativ nutzen Arbeitgeber die Rekrutierung von Fach- und Führungskräften über den Arbeitsmarkt.

4 Quantitative Bedeutung

Die staatlich durch Bund oder Länder geregelte Fortbildung mit Prüfungen auf einem Niveau oberhalb der anerkannten Ausbildungsberufe stellt eine Besonderheit des deutschen Bildungswesens dar (siehe Tabelle 1). Von den Erwerbspersonen hat etwa jeder zehnte einen entsprechenden Abschluss erworben (BIBB 2020, S. 5).

Im Jahr 2018 haben fast 109.000 Personen eine Fortbildungsprüfung nach BBiG/HwO abgelegt. Davon waren 91.038, also 83,6 Prozent erfolgreich (BIBB 2020, S. 371). Die meisten Prüfungsteilnehmer*innen entfielen auf die Bereiche Industrie, Handel und Handwerk. Der Öffentliche Dienst, die Landwirtschaft, die Freien Berufe sowie die Hauswirtschaft hatten jeweils nur eine vergleichsweise geringe Zahl an Prüfungsteilnehmer*innen. Im längerfristigen Verlauf zeigt sich ein tendenzieller Rückgang der Teilnahmezahlen. Das ist die Folge rückläufiger Jahrgangsstärken bei den Absolvent*innen einer Berufsausbildung, aber vermutlich auch Ausdruck einer nachlassenden Attraktivität einer beruflichen Aus- und Fortbildung gegenüber dem akademischen Bildungsweg. Darauf deuten jedenfalls die gestiegenen Zahlen der Studierenden, insbesondere an Fachhochschulen, und die rückläufigen Zahlen in der beruflichen Aus- und Fortbildung hin (BIBB 2020, S. 78 ff.).

Tabelle 1: Teilnehmer*innen an Fortbildungsprüfungen nach BBiG/HwO im Jahr 2018 (BIBB 2020, S. 371 f.)
Teilnehmer*innen Erfolgreiche Teilnahme Erfolgsquote (in %)
Industrie und Handel 59.511 43.665 73,4
Handwerk 38.337 37.503 97,8
Freie Berufe 5.667 4.932 87,0
Landwirtschaft 2.241 2.010 89,7
Öffentlicher Dienst 2.934 2.733 93,1
Hauswirtschaft 231 195 84,4
Insgesamt 108.924 91.038 83,6

Im Schnitt entscheidet sich etwa jede*r vierte Absolvent*in einer Berufsausbildung früher oder später für eine Fortbildung mit anerkanntem Abschluss. Es sind vor allem Jüngere, die sich dafür entscheiden. Unter den Teilnehmer*innen dominieren die unter 30-jährigen. Sie stehen noch am Anfang ihrer Berufslaufbahn und versprechen sich von einem weiterführenden beruflichen Abschluss einen beruflichen Aufstieg in besser vergütete Fach- und Führungspositionen. Ältere Teilnehmer*innen hingegen sehen in einem derartigen Abschluss eher eine breitere Qualifikationsbasis und eine bessere Sicherung gegen Arbeitslosigkeit (DIHK 2018, S. 19).

Quantitativ gesehen sind die Fachschulen ebenfalls ein bedeutsamer Teil der Fortbildungslandschaft. Im Schuljahr 2018/2019 besuchten fast 180.000 Schüler*innen einen in der Regel zweijährigen Bildungsgang an dieser Schulform. Auch bei Schüler*innen an Fachschulen zeigt sich in den letzten Jahren ein leichter Rückgang, der vor allem mit rückläufigen Jahrgangsstärken zusammenhängt (BIBB 2020, S. 365).

5 Kosten und Nutzen

Für die Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung nach BBiG/HwO ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs rechtlich nicht zwingend. Allerdings machen die meisten Teilnehmer*innen von dieser Möglichkeit Gebrauch, um sich ausreichend auf die Prüfungen vorzubereiten. Am Weiterbildungsmarkt werden dazu zahlreiche Lehrgänge angeboten, die mit teilweise vierstelligen Kursgebühren verbunden sind.

Der Besuch von Fachschulen nach Landesrecht ist, wenn es sich um öffentliche Schulen handelt, kostenlos. Die Teilnahme am Unterricht ist hier jedoch verpflichtend, um die Prüfung ablegen zu können. Auch müssen in der Regel die Kosten für Lehrmittel, Fahrtkosten und gegebenenfalls, bei auswärtigen Vollzeitmaßnahmen, Übernachtungskosten getragen werden. Bei Fachschulen in privater Trägerschaft und privaten Bildungsanbietern kommen unter Umständen hohe Teilnahmegebühren hinzu.

Bildungsökonomisch lohnt sich der Aufwand an Geld und Lebenszeit für die Vorbereitung und Teilnahme an Fortbildungsprüfungen nur dann, wenn dem ein entsprechender Nutzen und finanzielle Erträge gegenüberstehen. Untersuchungen zeigen, dass sich diese Erwartungen für die Mehrzahl der erfolgreichen Absolvent*innen erfüllen (unter anderem DIHK 2018, S. 20). Sie haben entweder einen größeren Aufgaben- und Verantwortungsbereich übertragen bekommen und/oder sich finanziell verbessert. Außerdem berichten erfolgreiche Absolvent*innen darüber, dass sie ihren beruflichen Aufgaben besser gerecht werden und die Fortbildung sich positiv auf die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes ausgewirkt hat.

Die vorliegenden statistischen Daten und Analysen zeigen außerdem, dass Absolvent*innen mit einem Fortbildungsabschluss ein sehr geringes Arbeitsplatzrisiko tragen. Ihre Arbeitslosigkeit ist die geringste unter allen Bildungsabsolvent*innen. Im Einkommen erreichen sie ein Niveau, das dem von Bachelor-Absolvent*innen von Hochschulen entspricht, zum Teil liegen sie sogar darüber (Hall 2020; Flake et al. 2016). Von Unternehmen werden vor allem ihre Kompetenzen geschätzt, praxisorientierte Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Beim Theoriewissen und den kognitiven Kompetenzen werden Hochschulabsolvent*innen hingegen besser bewertet.

6 Finanzielle Förderung

Ein Teil der Arbeitgeber beteiligt sich an der Finanzierung der Aufstiegsfortbildung, indem sie Mitarbeiter*innen für die Teilnahme an den Lehrgängen freistellen, die Lehrgangskosten übernehmen oder nach erfolgreichem Abschluss eine Prämie gewähren. Darauf besteht indessen kein Anspruch. Auch sichern sich Arbeitgeber unter Umständen durch eine Rückzahlungsverpflichtung für den Fall ab, dass Arbeitnehmer*innen das Unternehmen nach der Fortbildung verlassen.

Ergänzend fördern Bund und Länder die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf anerkannte Fortbildungsprüfungen. Dazu gibt es verschiedene Programme und Fördermöglichkeiten. Wichtig sind neben der „Bildungsprämie“ vor allem die Fördermöglichkeiten des sogenannten „Aufstiegs-BaföG“ (BIBB 2020, S. 340 ff.). Gesetzliche Grundlage ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das umgangssprachlich zunächst als „Meister-Bafög“ bezeichnet wurde. Die Fokussierung auf den Meisterabschluss wurde dem erweiterten Teilnehmer*innenkreis aber nicht mehr gerecht. Mit der vierten Novelle des AFBG wurden die Förderbedingungen nochmals verbessert.

Gefördert wird ein breites Spektrum an Fortbildungsmaßnahmen in Vollzeit- und Teilzeitform sowie auf Grundlage von Fernlehrmaterialien/​E-Learning. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Fortbildung handelt, die auf eine anerkannte, öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung vorbereitet (§ 2 Abs. 1–3 AFBG [Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz]). Darunter fallen alle Lehrgänge, die auf Fortbildungsabschlüsse nach BBiG und HwO ausgerichtet sind. Ebenso kann die Teilnahme an Lehrgängen gefördert werden, die auf gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen durchgeführt werden. Ausnahmsweise sind auch Maßnahmen förderbar, deren Durchführung keinen öffentlich-rechtlichen Vorschriften unterliegt, die aber nach ihrer organisatorischen sowie methodisch-didaktischen Gestaltung eine erfolgreiche Fortbildung erwarten lassen.

Das AFBG sieht sowohl Zuschüsse zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als auch Zuschüsse zum Unterhalt sowie ergänzend ein zinsgünstiges Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vor.

  • Maßnahmebeitrag: Bis zu einer Höhe von maximal 15.000 Euro wird ein Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bis zu 50 Prozent bewilligt (§ 12 Abs. 1 AFBG). Bei den Materialkosten für die Erstellung einer fachpraktischen Arbeit beträgt der Zuschuss ebenfalls bis zu 50 Prozent, höchstens bis zu einem Gesamtbetrag von 2.000 Euro (§ 12 Abs. 2 AFBG).
  • Beitrag zum Unterhalt: Bei Maßnahmen in Vollzeitform wird ein Zuschuss zum Unterhalt gewährt, da die Teilnehmer*innen in dieser Zeit im Allgemeinen kein Erwerbseinkommen beziehen (§§ 10–11 AFBG). Die Höhe orientiert sich an den Bedarfssätzen des BaföG und ist abhängig vom Familienstand und der Zahl der Kinder. Einkommen und Vermögen der*s Antragstellers*in und der*s Ehegatten*in oder Lebenspartners*in sind dabei anzurechnen.
  • Darlehensanspruch: Um die Differenz zwischen den Bedarfssätzen und dem Einkommen vor der Teilnahme an der Fortbildung bzw. zwischen den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und dem darauf entfallenden Zuschuss zu überbrücken, kann ein Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen werden (§ 12 Abs. 3 AFBG). Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildung, der Unternehmensgründung oder der Schaffung zusätzlicher Ausbildungs- oder Arbeitsplätze erfolgt ein teilweiser Erlass des Restdarlehens (§ 13b Abs. 1–2 AFBG).

Im Jahr 2020 erhielten insgesamt 167.049 Teilnehmer*innen eine Förderung. Dafür wurden von Bund und Ländern insgesamt 694 Mio. Euro aufgewendet (Statistisches Bundesamt 2020, S. 4). Mit der 4. Novelle des AFBG, die zum 1.8.2020 in Kraft trat, wurden die Förderbedingungen nochmals verbessert. Allerdings dürfte die Corona-Pandemie zunächst zu einem Rückgang der Teilnahmezahlen in den Fortbildungsprüfungen führen. Inwieweit die finanziellen Verbesserungen sich längerfristig auswirken werden, bleibt abzuwarten.

7 Quellenangaben

BIBB – Bundesinstitut für Berufsbildung, Hrsg., 2020. Datenreport 2020. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung [online]. Berlin und Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung [Zugriff am: 01.08.2020]. Verfügbar unter: https://www.bibb.de/datenreport-2020

BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung, Hrsg., 2019. Das neue Berufsbildungsgesetz [online]. Bonn: Bundesministerium für Bildung und Forschung [Zugriff am: 08.01.2020]. Verfügbar unter: https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Das_neue_Berufsbildungsgesetz_BBiG.pdf

DIHK – Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Hrsg., 2018. Gemeinsam durchstarten mit Höherer Berufsbildung [online]. Ergebnisse der DIHK-Erfolgsstudie Weiterbildung 2018. Berlin: Deutscher Industrie- und Handelskammertag [Zugriff am: 27.06.2019]. Verfügbar unter: https://www.dihk.de/resource/blob/5472/89bbc878508c319b47c1fc4ec6039080/​dihk-erfolgsstudie-weiterbildung-2018-data.pdf

Flake, Regina, Dirk Werner und Michael Zibrowius, 2016. Karrierefaktor berufliche Fortbildung [online]. Eine empirische Untersuchung der Einkommens- und Arbeitsmarktperspektiven von Fachkräften mit Fortbildungsabschluss im Vergleich zu Akademikern. Studie für die DIHK-Gesellschaft für Berufliche Bildung. Köln: Institut der deutsche Wirtschaft Köln [Zugriff am: 23.12.2019]. Verfügbar unter: https://www.iwkoeln.de/fileadmin/​publikationen/2016/263655/​Karrierefaktor_Fortbildung_Gutachten_IW.pdf

Hall, Anja, 2020. Lohnt sich höherqualifizierende Berufsbildung [online]? Berufliche Positionen, Einkommen und subjektiver Nutzen von Fortbildungsabschlüssen. BIBB-Report 2/2020. Berlin und Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung [Zugriff am: 03.08.2020]. Verfügbar unter: https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/16574

Statistisches Bundesamt, 2020. Bildung und Kultur – Aufstiegsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) 2019 [online]. Fachserie 11, Reihe 8, Wiesbaden: Statistisches Bundesamt (Destatis) [Zugriff am: 03.08.2020]. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/​Gesellschaft-Umwelt/​Bildung-Forschung-Kultur/​Bildungsfinanzen-Ausbildungsfoerderung/​Publikationen/​Downloads-Ausbildungsfoerderung/​aufstiegsfortbildung-2110800197004.pdf?__blob=publicationFile

8 Literaturhinweise

BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung, Hrsg., 2011. Karriere mit beruflicher Fortbildung [online]. Entwicklungschancen durch geregelte Aufstiegsfortbildungen. Bonn und Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung [Zugriff am: 12.05.2020]. Verfügbar unter: https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/karriere_mit_beruflicher_fortbildung.pdf

Weiß, Reinhold, 2020. Von der Aufstiegsfortbildung zur höherqualifizierenden Berufsbildung. In: Stefan F. Dietl, Hermann Schmidt, Reinhold Weiß und Wolfgang Wittwer, Hrsg. Ausbilder-Handbuch. Ergänzungslieferung 228, Mai 2020. Köln: Deutsche Wirtschaftsgesellschaft. ISBN 978-3-87156-165-8

9 Informationen im Internet

Verfasst von
Prof. Dr. Reinhold Weiß
ehemaliger Vize-Präsident und Forschungsdirektor im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
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