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Bang, Ruth

Manfred Berger

veröffentlicht am 09.08.2021

* 22.11.1897 in Berlin

29.05.1972 in Weilheim

Ruth Bang
Abbildung 1: Ruth Bang (Privat/​Ida-Seele-Archiv)

Ruth Bang gehört zu den ersten psychoanalytisch ausgebildeten Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen und bedeutendsten Wegbereiter*innen der Sozialen Arbeit, insbesondere der Einzel(fall)hilfe (Casework), der Gesprächsführung sowie der Supervision (Praxisberatung) in Deutschland.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Lebenslauf
    1. 2.1 Kindheit, Jugend und Ausbildung
    2. 2.2 Familie, beruflicher Werdegang und letzte Lebensjahre
  3. 3 Lebenswerk und Wirkungsgeschichte
    1. 3.1 Wegbereiterin der Psychagogik
    2. 3.2 Wegbereiterin der Einzel(fall)hilfe (Casework)
    3. 3.3 Wegbereiterin der Gesprächsführung
    4. 3.4 Wegbereiterin der Supervision (Praxisberatung)
  4. 4 Würdigung und Kritik
  5. 5 Quellenangaben

1 Zusammenfassung

Ruth Bang hat nach 1945 die Weiterentwicklung der Psychagogik maßgebend beeinflusst und befördert. Im Jahr 1951 gründete die ausgebildete Psychagogin – so die damalige Berufsbezeichnung für Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen – die „Vereinigung Berliner Psychagogen e.V.“. Zwei Jahre später war sie maßgebend an der Gründung der „Vereinigung Deutscher Psychagogen e.V.“, die sich heute „Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Deutschland. e.V.“ nennt, beteiligt. Innerhalb der Sozialen Arbeit befasste sie sich mit der in den USA entwickelten Casework-Methode (Einzel[fall]hilfe), einschließlich der Gesprächsführung und Supervision. Diesbezüglich orientierte sie sich an „der dynamischen Psychologie, die von ihr als tiefenpsychologischer Ansatz verstanden“ wurde (Althoff 2020, S. 62). Ihre Publikationen avancierten seinerzeit zu Standardwerken der psychoanalytisch orientierten Sozialarbeit.

2 Lebenslauf

2.1 Kindheit, Jugend und Ausbildung

Ruth Bang wurde am 22. November 1897 als das älteste von vier Kindern des Staatsschauspielers Franz Josef Emanuel Stockhausen (1865–1950) und dessen Ehefrau Elisabeth, geb. Hewald, in Berlin geboren. Die Ehe der Eltern wurde 1904 geschieden. Da die alleinerziehende Mutter sehr vermögend war, wuchsen die Kinder in gesicherten Verhältnissen auf und erhielten hervorragende schulische Ausbildungen. Ruth Stockhausen besuchte nach dem Lyzeum zur Vervollkommnung ihrer Schulbildung das vornehme Töchterpensionat „La Romande“ in Vevey am Nordufer des Genfer Sees. Dort erhielt sie Unterricht in Fremdsprachen, Musik, Kunstgewerbe und Haushaltsführung. Anschließend unternahm sie mit der Mutter und all ihren Geschwistern Kunst- und Bildungsreisen durch mehrere europäische Länder, die auch der Vertiefung von Ruths Sprachbegabung dienten. Kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges kehrte die Familie von Rom kommend, wo sie für ein Jahr wohnte, nach Berlin zurück. Ruth Stockhausen engagierte sich ehrenamtlich im Nationalen Frauendienst. Sie versorgte als Rotkreuzhelferin Verwunderte und organisierte Paketaktionen für die an der Front kämpfenden Soldaten. Nach Ende des Krieges und Genesung von einer Lungentuberkulose belegte sie im Berliner „Lette-Haus“, einer Bildungseinrichtung für Mädchen und Frauen, mehrere Kurse u.a. für Tanz, Fotografie, Modellieren, Stenografie und Maschinenschreiben. Anschließend arbeitete sie als Sekretärin in einer Privatschule.

Inserat für Töchterpensionat „La Romande“
Abbildung 2: Inserat für Töchterpensionat „La Romande“ (Ida-Seele-Archiv)

2.2 Familie, beruflicher Werdegang und letzte Lebensjahre

1925 heiratete Ruth Stockhausen den gutsituierten verwitweten Rechtsanwalt und Notar Ferdinand Bang (1889–1955), der den dreijährigen Herbert (1923–1970) in die Ehe mit einbrachte. Aus der als glücklich geltenden Lebensgemeinschaft gingen zwei Kinder hervor, Sohn Klaus (1926–1942), und Tochter Gabriele (1929–2008). Die junge Mutter interessierte sich für entwicklungspsychologische Fragestellungen, ausgelöst durch den Stiefsohn, der mit Schwierigkeiten auf die Bewältigung der neuen Familienkonstellation reagierte. Sie wandte sich an die erste private Erziehungsberatungsstelle in Berlin-Dahlem, Falkenried 12, die von der individualpsychologisch orientierten Kinderpsychologin Ruth Künkel (1897–1932) geleitet wurde. Ihre positiven Erfahrungen mit der Individualpsychologie führten dazu, dass Ruth Bang 1927 am „Individualpsychologischen Seminar“ einen von Fritz Künkel (1889–1956) geleiteten Ausbildungskurs absolvierte. Dieser berechtigte sie, „therapeutisch“ mit Kindern zu arbeiten (Bruder-Bezzel 2014, S. 11 ff.).

Ruth und Ferdinand Bang mit den Kindern Herbert und Klaus
Abbildung 3: Ruth und Ferdinand Bang mit den Kindern Herbert und Klaus (Privat/​Ida-Seele-Archiv)

Als die Nazis an die Macht kamen, verfolgte Ruth Bang besorgt „die politische Entwicklung in Deutschland, und […] begann in pazifistischen Vereinigungen mitzuarbeiten“ (Ludwig-Körner 2020, S. 173). Die im jüdischen Landschulheim in Herrlingen bei Ulm unterrichtende Johanna (Hanna) Bergas (1900–1987), ermunterte ihre Freundin Ruth als Fremdsprachenlehrerin dorthin zu kommen. Die weitsichtige Leiterin der Erziehungs- und Bildungseinrichtung, Anna Essinger (1879–1960), erkannte sehr schnell die Gefahr, die von den neuen Machthabern für jüdische Mitbürger*innen ausging und überführte ihr sich erst gerade richtig entfaltendes reformpädagogisches Landschulheim nach England (Grafschaft Kent). Zusammen mit ihrem Stiefsohn und ihrer vierjährigen Tochter folgte Ruth Bang der Verlegung der Bildungseinrichtung bereits im Herbst 1933, „während ihr Sohn Klaus – betreut durch eine liebevolle Haushälterin – beim Vater in Berlin blieb“ (Ludwig-Körner 2020, S. 173). In Bunce Court, genannt „New Herrlingen School“, erteilte sie Fremdsprachenunterricht und übernahm zudem täglich anfallende Arbeiten im Haus und Garten. Anfang des Jahres 1935 kehrte sie nach Berlin zurück und gründete am 1. April 1935 in Zehlendorf-Mitte ein Kinderheim, in dem u.a. auch traumatisierte jüdische Jungen und Mädchen, deren Eltern ins Ausland flüchteten, betreut und auf eine etwaige Auswanderung vorbereitet wurden. Im Deutschen Literaturarchiv Marburg befindet sich ein Brief von Ruth Bang an den Pazifisten Armin Theophil Wegner (1886–1978), mit folgendem Inhalt:

„Sehr geehrter Herr Wegner,

Herr Professor Mendelsohn-Bartholdy (England) riet mir, mich einmal mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Er schrieb mir, dass ein Kind von Ihnen sich bis jetzt in England aufgehalten habe, aber von dort zurückkommen soll. Nun beginne ich am 1. April in Zehlendorf-Mitte ein Kinderheim, das sich die Pflege der englischen Sprache zur besonderen Aufgabe macht. Wir werden deshalb einen Engländer im Hause haben u. sowohl Heimkindern wie Externen die Möglichkeit geben, sich auf die englische Reifeprüfung, des ‚Matric‘ vorzubereiten. Dies Letztere kommt hauptsächlich für ältere Kinder in Frage, die bis zum 14 Jahre ihrer hiesigen Schulpflicht genüge getan haben.

Ich selbst war bis zum Dezember v. J. über ein Jahr lang an einer Schule in England tätig. Referenzen über mich stehen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Sollte mein Unternehmen für Sie Interesse haben, würde ich mich freuen, Sie einmal aufsuchen zu dürfen, um Ihnen Näheres darüber zu berichten.

Ich bitte Sie freundlichst zu entschuldigen, dass ich mich als eine ihnen persönlich Unbekannte an Sie wende und bin

Hochachtungsvoll
Frau Ruth Bang
geb. Stockhausen“ (Bang 1935).

Werbeanzeige für das Kinderheim
Abbildung 4: Werbeanzeige für das Kinderheim (Ida-Seele-Archiv)

Während der „Reichskristallnacht“ am 09.11.1938 wurde das Kinderheim von den Nazi-Schergen überfallen und zerstört und die Heimleiterin in eine Marmeladenfabrik dienstverpflichtet. Ferdinand Bang, von den Nazis als „Halbjude“ eingestuft, fühlte sich bedroht und emigrierte in die USA, „wo nur er allein, aber nicht die Familie eine Aufenthaltsgenehmigung erhielt. Daraufhin kehrte er nach Berlin zu seiner Familie zurück“ (Ludwig-Körner 2020, S. 173). 1944 verließ Ruth Bang Berlin und fuhr zu ihrer Tochter Gabriele, die 1940 – wie alle Schulkinder – aus Berlin in ein Landschulheim in die Lüneburger Heide evakuiert worden war. Nach Kriegsende kehrten Mutter und Tochter nach Berlin zurück. Im Jahr 1946 erkrankte Ferdinand Bang „schwer an einer ‚Hunger-Tuberkulose‘; das von den Ärzten prognostizierte baldige Lebensende überlebte er noch um neun Jahre“ (ebd., S. 174).

Nach ihrer Ausbildung zur Psychagogin, Ruth Bang selbst bezeichnete sich als eine „Kreuzung von Psychologin und Pädagogin“ (siehe Abbildung 5), absolvierte die inzwischen über 50jährige verschiedene Fortbildungsveranstaltungen über die zentralen Methoden der Sozialen Arbeit, um diese als Multiplikatorin anderen zu vermitteln. Die Lehrgänge wurden vom Bundesverband der „Arbeiterwohlfahrt“ (AWO) zusammen mit dem „Unitarian Service Committee“ (USC), einem in Boston (USA) angesiedelten Wohlfahrtsverband, durchgeführt. Auch in den Niederlanden, der Schweiz und in Österreich besuchte Ruth Bang von der UNO organisierte Casework-Kurse. In diesem Zusammenhang lernte sie die österreichische psychoanalytisch orientierte Sozialarbeiterin und Gründerin der Wiener „Child Guidance Clinic“ Rosa Dworschak (1896–1990) kennen (Aichhorn 2014), mit der sie zeitlebens in freundschaftlicher Verbindung stand und gemeinsam Casework-Seminare in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich veranstaltete.

Für kurze Zeit gehörte Ruth Bang der KPD an, „um bald zur SPD zu wechseln, da sie die verkrusteten hierarchischen Strukturen der KPD nicht ertragen konnte. Vielleicht spielten auch Überlegungen eine Rolle, dass in der Arbeiter-Wohlfahrt eine Mitgliedschaft der KPD nicht erlaubt war“ (Ludwig-Körner 2020, S. 174). Im November 1953 übersiedelte Ruth Bang nach Bremen, ihr Mann blieb in Berlin. In der Freien Hansestadt leitete sie den „Arbeitskreis Soziale Fortbildung“ (ASF), eine Einrichtung der AWO und des USCs, das Sozialarbeiter*innen zum demokratischen Wiederaufbau in das zerstörte Deutschland geschickt hatten (Fogg 1954, S. 60). Ruth Bang zeichnete für die Organisation und Durchführung von Seminaren zur Einzel(fall)hilfe und Sozialen Gruppenarbeit verantwortlich. Die Kursteilnehmer*innen sollten im Zusammenhang mit den von ihnen vorgetragenen Fällen und Problemen aus ihrer beruflichen Praxis in den unterschiedlichsten Feldern der Sozialen Arbeit „gewisse grundsätzliche psychologische Begriffe und Konzeptionen erarbeiten, um über ein besseres Verstehen der Betreuten eine erhöhte Wirksamkeit der Hilfeleistung zu erreichen und um die in den Hilfesuchenden selbst liegenden und noch unerkannten Fähigkeiten – Selbsterkenntnis und Möglichkeit zur Selbsthilfe – zu aktivieren und zur Entfaltung zu bringen“ (Taylor 1953, S. 5). Als 1955 der ASF nach Mannheim umzog, verlegte Ruth Bang ihren Wohnsitz dorthin und unterrichtete dort am „Seminar für Sozialberufe“ der AWO, welches zu den ersten deutschen sozialen Ausbildungsstätten gehörte, in denen die Casework-Methode unterrichtet wurde. Ein ehemaliger Studierender erinnerte sich:

„Die Dozentin Ruth Bang brachte uns Casework nahe: ‚Da der Einzelfallhilfe die Überzeugung zu Grunde liegt, dass Fehlhaltungen aller Art nicht auf einem anlagebedingten minderen Charakter, sondern vielfach auf Umwelteinflüsse zurückzuführen sind, verlieren die Maßstäbe von Gut und Böse für das Verstehen (Diagnose) eines Falles und für die Arbeit mit Klienten an helfender Kraft.‘ […] In diese neue Einstellung zu unserer Berufsrolle wurde auch der Austausch über unsere Lebensgeschichten einbezogen. Anstatt ‚Fälle‘ bürokratisch zu verwalten, sollten wir die Klienten an der Erklärung von Problem-Ursachen beteiligen“ (Kapp 2011, S. 10).

Als Anfang 1960 die genannte Ausbildungsstätte in Düsseldorf eine neue Heimstätte fand, ging Ruth Bang nach Hamburg. Hier war sie öfter für den Norddeutschen Rundfunk als Erziehungs-/​Lebensberaterin auf Sendung, z.B. in der 10minütigen Vormittagssendung „Für die Frau“. Zudem hielt sie Seminare und Lehrgänge zur Einzel(fall)hilfe und weiteren Methoden der Sozialen Arbeit an Ausbildungsstätten für Sozialberufe und Bildungshäusern und Casework-Kurse für schon lange im Beruf stehende Sozialarbeiter*innen, Heimerzieher*innen, Jugendleiter*innen und Kindergärtnerinnen im gesamten deutschsprachigen Raum.

Lehrgang zur „vertieften Einzelfallhilfe“, vom 20. bis 24. Oktober 1958, im „Haus der Jugend“ in Hamburg
Abbildung 5: Lehrgang zur „vertieften Einzelfallhilfe“, vom 20. bis 24. Oktober 1958, im „Haus der Jugend“ in Hamburg (Privat/​Ida-Seele-Archiv)

Im Jahre 1967 zog Ruth Bang in das Wohnstift Augustinum in Dießen am Ammersee, von wo aus sie noch kleinere Vortragsreisen unternahm. So hielt sie bspw. im März/April 1968 ein mehrtägiges Seminar über die Casework-Methode an der katholischen „Höheren Fachschule für Sozialarbeit“ in München-Pasing sowie an der evangelischen „Höheren Fachschule für Sozialarbeit“ in Nürnberg. Ferner übersetzte sie die Bücher „Play Therapy. The Inner Dynamics of Childhodd“ (Kinderspieltherapie im nicht-direktiven Verfahren) von Virginia Mae Axline (1911–1988) und „Children as Individuals“ (Das Kind als Individuum. Kinderpsychotherapie aus der Sicht der analytischen Psychologie C. G. Jungs) von Michael Fordham (1905–1995) in die deutsche Sprache. Für ihre Verdienste für die AWO wurde sie 1970 mit der „Marie-Juchacz-Plakette“ geehrt.

Am 29. Mai 1972 starb Ruth Bang nach längerer schwerer Krankheit im Krankenhaus von Weilheim (Obb.).

3 Lebenswerk und Wirkungsgeschichte

3.1 Wegbereiterin der Psychagogik

In der zerstörten und in vier Zonen geteilten Stadt Berlin wurde 1947/1948 im Auftrag von Stadträtin Erna Maraun (1900–1959) (Berger 1998, S. 382 f.) am „Institut für Psychotherapie e.V. eine Ausbildungseinrichtung für „Kinderpsychotherapie“ ins Leben gerufen, die bald in „Kinderpsychagogik“ und dann in „Psychagogik“ umbenannt wurde (Knöll 1985, S. 320 ff., Rocholl 2003, S. 40 ff.). Wohlüberlegt hatte man als Berufsbezeichnung die Titulierung Psychagoge gewählt, „wodurch für diesen neuen Berufsstand in der Öffentlichkeit eine Verbindung von Pädagogik und Psychotherapie deutlich werden sollte. Zuvor war auch noch die Berufsbezeichnung ‚Psycho-Pädagoge‘ im Gespräch gewesen“ (Scheffler 2003, S. 18).

1949 startete der erste Lehrgang. Ausgebildet wurden anfänglich nur weibliche pädagogische Fachkräfte, wie Kindergärtnerinnen, Fürsorgerinnen, Jugendleiterinnen und Hortnerinnen. Sie sollten tiefenpsychologische Kompetenzen erwerben, um die „Erziehungsbehandlung“ von erziehungsschwierigen, verhaltensauffälligen und sozial gefährdeten Kindern und Jugendlichen mit „leichten neurotischen Störungen“ zu übernehmen. Die „eigentliche“ Psychotherapie „neurotischer Kinder und Jugendlichen“ blieb den behandelnden Psycholog*innen, Ärzt*innen bzw. Psychoanalytiker*innen vorbehalten (Boehm 1952, S. 65 ff.). Der psychoanalytischen Tradition entsprechend fußte die anfänglich auf vier Semester angelegte Ausbildung (plus Berufspraktikum) auf drei Säulen:

  1. Lehranalyse
  2. Theorie
  3. Praxisanleitung (Kontrollanalyse).

Ruth Bang gehörte zu den ersten 12 Absolventinnen; Marie Louise Gertrud Werner (1894–1978) (Ludwig-Körner 1999, S. 232 ff.) war ihre Lehranalytikerin. Die Abschlussarbeit schrieb sie über die psychagogische Betreuung eines 14-jährigen Bettnässers.

Nach ihrer Ausbildung arbeitete Ruth Bang als psychagogische Mitarbeiterin in der „Child Guidance Clinic“ des Berliner „Pestalozzi-Fröbel-Hauses“. Berufend auf ihre Praxiserfahrungen veröffentlichte sie kleinere Beiträge zur Psychagogik, z.B.: „Das stille Kind“ (1953, S. 65 ff.) „Kinder aus gestörten Ehen“ (1954, S. 304 ff.) und für die Schriftenreihe „Kindernöte“ „Rowdys und Tugendbolde“ (1956). In letztgenannter Schrift weist sie darauf hin, das kindliche „Verhaltensauffälligkeiten“ eine „Art Warnsignal“ sind, mit dem Kinderan ihre erzieherisch Verantwortlichen apellieren:

„Helft uns, wir sind nicht glücklich, wir leiden und haben Sorgen; aber wir wissen nicht, worin sie bestehen und suchen einen Ausweg, wie die Fliege aus dem Spinnennetz, und geraten mit jedem Versuch, uns zu befreien, nur mehr und mehr in Verwirrung, je weniger wir uns selber und ihr uns versteht“ (Bang 1956, S. 16).

Publikation von Ruth Bang
Abbildung 6: Publikation von Ruth Bang (Ida-Seele-Archiv)

Im Jahr 1950 gründete Ruth Bang mit weiteren Studienkolleginnen der Psychagogenausbildung in ihrer Wohnung die „Vereinigung Berliner Psychagogen e.V.“, die bald mit Kolleg*innen an anderen Ausbildungsinstituten (Stuttgart, Heidelberg, Hannover) kooperierte, um ihre berufsständigen Interessen zu bündeln und zu artikulieren. Bis April 1953 war sie 1. Vorsitzende des Interessenverbandes.

Als am 11. September 1952 auf der Arbeitstagung der „Deutschen Gesellschaft für Tiefenpsychologie und Psychotherapie e.V.“ in Stuttgart die Gründung einer gesamtwestdeutschen (einschl. Westberlin) Psychagogenvereinigung beschlossen wurde, erhielt Ruth Bang den Auftrag, die Aufbauarbeit zu organisieren. Diese gestaltete sich äußerst kompliziert. Vor allem der Hilfsschullehrer Karl Tornow (1900–1985) war mit dem Gründungsablauf nicht einverstanden und bekundete seinen Unmut durch viele Briefe an Ruth Bang (Hänsel 2008, S. 299 ff.; Scheffler 2003, S. 19 ff.). Durch ihr beharrliches Engagement konnte schließlich am 20. Juni 1953 die formelle Gründungsversammlung der „Vereinigung Deutscher Psychagogen e.V.“ stattfinden. Die heutige „Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Deutschland. e.V.“ beruft sich auf diese Gründerzeit.

Mitteilung zur Gründung der „Vereinigung Deutscher Psychagogen e.V.“
Abbildung 7: Mitteilung zur Gründung der „Vereinigung Deutscher Psychagogen e.V.“ (Ida-Seele-Archiv)

3.2 Wegbereiterin der Einzel(fall)hilfe (Casework)

Nach dem Zusammenbruch der Nazi-Diktatur kam es in Westdeutschland im Zuge der „Re-Education“ zu einer verstärkten Rezeption der US-amerikanischen Casework-Methode, die zu diesem Zeitpunkt stark von der Psychoanalyse beeinflusst war, wie allgemein die Soziale Arbeit (Lattke 1951; Stemmer-Lück 2012). Ruth Bang, die „nicht aus dem ‚Stall‘ der Sozialarbeit […] stammte“ (ebd., S. 174), gehörte zu den ersten Expert*innen, die die Soziale Einzel(fall)hilfe in der jungen BRD eingeführt hatte. Diese klassische Methode der Sozialen Arbeit wurde anfänglich als Einzelfallhilfe und in den 1960er Jahren in Einzelhilfe übersetzt, da nicht der Fall, der erledigt werden muss, sondern die „helfende Beziehung“ im Mittelpunkt stehe.

Insbesondere ihre Werke „Psychologische und methodische Grundlagen der Einzelfallhilfe (Casework)“ (1958a), „Hilfe zur Selbsthilfe für Klient und Sozialarbeiter“ (1960) – mit einem Beitrag von Rosa Dworschak „Zur Frage der Abgrenzung von Therapie und Casework“ (S. 158–166) –, „Die helfende Beziehung als Grundlage der persönlichen Hilfe. Ein Wegweiser der Hilfe von Mensch zu Mensch“ (1964a), „Autorität – Gewissensbildung – Toleranz drei Grundprobleme der Einzelfallhilfe“ (1967), „Das gezielte Gespräch. 1. Teil: Gespräch als Lehr- und Heilmittel“ (1968a) und „Das gezielte Gespräch. 2. Teil: Gesprächsanalysen“ (1969) avancierten zu Standardwerken der Sozialarbeit. Vor allem erstgenannte Monografie gehört „zu den Pionierarbeiten der ersten Entwicklungsphase […] über ‚casework‘“ (Gaertner 1999, S. 39). Ruth Bangs Bücher erschienen in mehreren Auflagen, die teilweise in die ungarische Sprache übersetzt wurden und richteten sich in erster Linie an die in der Praxis stehenden Sozialarbeiter*innen, „sei es im Bereich der Verwaltung oder in der unmittelbaren Arbeit mit dem hilfsbedürftigen Menschen“ (Bang 1968b, S. 12), ferner an Studierende und Lehrende der Sozialen Berufe.

„Das Gezielte Gespräch“ und „Die helfende Beziehung“ in ungarischer Sprache
Abbildung 8: „Das Gezielte Gespräch“ und „Die helfende Beziehung“ in ungarischer Sprache (Ida-Seele-Archiv)

Die tiefenpsychologisch orientierte Einzel(fall)hilfe unterscheidet sich von der Tiefenpsychologie/​Psychoanalyse u.a. dadurch, „daß sie auf bewußte oder vorbewußte Gefühle und Reaktionen des Gesprächspartners ausgerichtet ist und kein tief ins Unbewußte des Hilfsbedürftigen verdrängtes Material (auch keine Träume) in die Arbeit einbezieht. Der Sozialarbeiter benutzt bewußtes und vorbewußtes Material bei gleichzeitiger tiefenpsychologischer Kenntnis der Entstehung und Auswirkung unbewußter Motivationen. Seine Arbeit hat deshalb pädagogische, sozialpädagogische, heilpädagogische und sozialpsychologische Akzente“ (Bang 1969, S. 111). Den Caseworker*innen sollten die Erkenntnisse von Sigmund Freud (1856–1939), seiner Tochter Anna Freud (1895–1982), Erik Erikson (1902–1994) etc. bekannt sein, wie bspw. das psychoanalytische Persönlichkeitsmodell, mit seinen drei seelischen Funktionsbereichen Es, Ich und Über-Ich/​Ich-Ideal (Bang 1967, S. 43 ff.; 1968b, S. 50 ff.). Darum wissend, werden für den/die Sozialarbeiter*in „manche Fehlhaltungen und unangepaßten Verhaltensweisen“ (Bang 1968b, S. 18) seiner Klient*innen, die auf „bestimmte schädigende Erfahrungen und Erlebnisse im Gefühlsbereich des Menschen, häufig in den allerersten Lebensjahren oder im weiteren Verlauf der Kindheit(ebd.) zurückzuführen sind, verständlich. Ebenso ist notwendig, die seelischen (krankmachenden) Abwehrmechanismen zu kennen, denn sie sind für das Verständnis der seelischen Entwicklung, für das Gefüge der Persönlichkeit und der Entstehung von Neurosen verantwortlich. Aufgabe innerhalb der „helfenden Beziehung“ ist es, „bedenkliche“ und „gefährdende“ Abwehrmechanismen abzubauen, d.h. „verbaute Wege freizumachen“ (ebd.):

„Ein solcher Abbau sollte dahin führen, daß der Klient seine seelische Abwehr ‚nicht mehr nötig hat‘. Die Gefühle, die zur Abwehr geführt haben (Schuld, Minderwertigkeit, Unzulänglichkeit, Angst, Mißtrauen usw.), sollten ersetzt werden durch konstruktives emotionales Erleben von Selbstwert, Erfolg, Vertrauen zu sich selbst, zu den Mitmenschen und zum Leben überhaupt. Ein solches ‚heilendes und gesundes‘ Erleben kann durch den Prozeß geschehen, der sich im Rahmen der helfenden Beziehung vollzieht, in deren Verlauf der Klient neue Einsichten gewinnen und konstruktive Erfahrungen machen sollte, die die vorangegangenen sozusagen außer Kraft setzen“ (Bang 1968b, S. 98).

Für Ruth Bang ist „ein spezielles Kennzeichen der Einzelfallhilfe, daß sie nicht in erster Linie den Hilfsbedürftigen ‚über die Runden bringen‘ will, sondern eine nachhaltigere Lebenshilfe anstrebt“ (Bang 1964a, S. 125). Sie ist eine Methode der „Hilfe zur Selbsthilfe“, die „schon lange ein Grundsatz der sozialen Arbeit und jeder Erziehung […] ist“ (Bang 1960, Klappentext). „Hilfe zur Selbsthilfe“ beinhaltete ganz allgemein „Lebenshilfe“, die „im Zusammenhang mit dem Begriff der Einzelfallhilfe grundsätzlich so verstanden werden [muss], daß es Hilfe in allen Lebensbereichen umfaßt, also solche, die sich auf berufliche Probleme, materielle Schwierigkeiten, gesundheitliche Schäden wie auch auf geistig-seelische Nöte bezieht […] Casework, ganz allgemein als Lebenshilfe verstanden, beugt der Gefahr vor, daß die Einzelfallhilfe, sowohl im Hinblick auf ihr Ziel wie auf ihr methodisches Vorgehen, einen zu stark psychologisch-therapeutischen Akzent bekommt. Unter Einzelfallhilfe sollte nämlich nicht ausschließlich ‚Reifungshilfe‘ verstanden werden“ (Bang 1963, S. 17). „Hilfe zur Selbsthilfe“ beinhaltet „Befähigung“, d.h., dass „dem Sozialarbeiter […] eine Befähigungsaufgabe erwächst, und daß eine seiner wichtigsten Fähigkeiten die sein muß, andere Menschen befähigen zu können(ebd., S. 19 f), sie in den Stand zu setzen Eigenkräfte zu entwickeln, um ihr Leben und ihre Probleme im Sinne von Empowerment selbstverantwortlich und selbstbestimmt zu bewältigen. Einzel(fall)hilfe meint nicht nur die Arbeit mit einem einzelnen Klienten, sondern auch mit Paaren und Familien. Wesentliches Medium des Hilfsprozesses ist die helfende Beziehung, die dynamische Wechselwirkung von Gefühlen und Haltungen zwischen Sozialarbeiter*in und Klient*innen, „die helfenden Charakter hat, da es sich ja um einen Vorgang des Helfens zwischen beiden handelt“ (Bang 1970, S. 92). Dabei ist von Bedeutung, dass der/die Caseworker*in vor allem die negativen Übertragungen während des Hilfsprozesses als solche erkennt. Hierbei handelt es sich um ein nicht bewusstes psychisches Hineintragen von früheren Erlebnissen und seinen jeweiligen Gestimmtheiten „in die spezielle Situation der helfenden Beziehung und das Übertragen solcher Erfahrungen auf die Person des Helfenden“ (Bang 1964a, S. 149). Hat der Klient bspw. „als Kind äußerst negative Erfahrungen mit Autoritätspersonen gemacht, so mußte er aus der Begrenztheit kindlicher Perspektive heraus zu der Fehlhaltung kommen: So verhalten sich Menschen, die über einen zu bestimmen haben. Im Zuge dieser unrealistischen Verallgemeinerung löst nun der ja ebenfalls als Autorität empfundene Sozialarbeiter, Erzieher, oder was immer der Helfende sein mag, die gleichen ablehnenden Gefühle und entsprechend destruktive emotionelle Reaktionen im Hilfsbedürftigen aus wie die früher erlebten Autoritäten. Damit werden natürlich negative Spannungen in den dynamischen Wechselbezug (die ‚interaction‘) der helfenden Beziehung hineingetragen“ (Bang 1964a, S. 149).

Nach Ruth Bang verläuft der Hilfeprozess in vier Phasen (Bang 1964a, S. 97 ff.), wobei die einzelnen Etappen nicht in einer strengen zeitlichen Reihenfolge verlaufen müssen, sie sich durchaus überschneiden können:

  1. Herstellen eines günstigen Arbeitsklimas über emotionale (gefühlsmäßige) Angebote, die die Kontaktbereitschaft beim Klienten fördern. Mit Gefühlen und Verhaltensweisen wie Wohlwollen, Zuwendung, Herzlichkeit, Sorge, Interesse und Anteilnahme erweckt „der Helfer Sympathie und Vertrauen“ (Bang 1971, S. 52).
  2. Förderung beginnender Selbstkritik des Hilfesuchenden an seinen bisherigen Verhaltensweisen. Dabei werden „alle Ergebnisse von Selbstkritik sachlich-interessiert und anteilnehmend zur Kenntnis genommen; es wird grundsätzlich nicht mit Verurteilung und Vorwurf darauf reagiert“ (Bang 1964a, S. 112).
  3. Der Klient gewinnt, hervorgerufen durch „den Vorgang der Identifizierung in der helfenden Beziehung“ (ebd., S. 122), neue Einsichten über sich und seine Lebenssituation aufgrund der Erkenntnis, dass Selbstkritik ohne Verlust und Ansehen möglich ist.
  4. Über das „reifende Autoritätserlebnis“ werden die neugewonnenen Einsichten vom Klienten im Alltagsleben eingeübt. Er lernt nun, seine Situation so zu sehen, wie sie in der Realität ist, mit seinen Schwierigkeiten und Problemen zu leben, auch wenn sich diese nicht beheben lassen (Berger 2021a, S. 153 f.).

Wie Ursula Hochuli Freud und Walter Stotz treffend resümieren, betrachtete Ruth Bang nicht jede sozialarbeiterische Beziehung als eine helfende Beziehung. Nur wenn „das diagnostische Denken“ (Bang 1964a, S. 97) dazu führte, „dass es in einem Fall nicht nur um die Vermittlung von Informationen und Ressourcen geht, sondern um die Veränderung der Person und ihrer Lebensweise, dann ist persönliche Hilfe notwendig – und hier wird die ‚helfende Beziehung‘ als methodisches Hilfsmittel genutzt“ (Hochuli Freud und Stotz 2021, S. 99).

Ruth Bang
Abbildung 9: Ruth Bang (3) im Kreise von AWO-Mitarbeiterinnen u.a. mit Lotte Lemke (1903–1988), der Vorsitzenden der AWO (2) (Archiv der sozialen Demokratie)

3.3 Wegbereiterin der Gesprächsführung

Das gezielte, zweckgebundene Gespräch ist das „wichtigste Handwerkszeug“, „das Betreuungsmittel“ der Einzel(fall)hilfe. Es ist dessen methodische Grundlage und „bestimmt den Grad der ‚Heil‘- und Hilfskraft der Beziehung zwischen Fürsorger und Klient“ (Bang 1968b, S. 146). Das bedeutet, der „geübte und erfahrene Sozialarbeiter weiß immer, was er tut […] Der Sozialarbeiter spricht bewußt und schweigt bewußt, er hält sich selbst bewußt im Hintergrund, so daß im Mittelpunkt des Gesprächs der Klient mit seinen Schwierigkeiten als Wortführer steht. Das Ziel des Gespräches ist […] eng umgrenzt: es dient einzig und allein dazu, einem Menschen in Not zu helfen. Im Caseworkgespräch rangiert das sachliche Interesse hinter dem Interesse am Menschen, weil nicht das sachliche, sondern das menschliche Interesse die Beziehung bildet und die Hilfe bewirkt“ (ebd., S. 147). Das heißt nicht, dass menschliche Gefühle außer Acht gelassen werden sollten. Denn wo Menschen miteinander in Berührung kommen, entstehen Gefühle, positiver wie negativer Art, Gefühle der Zu- und Abneigung. Darum ist schon bei der ersten Begegnung die Herstellung eines „guten“ persönlichen Kontaktes wichtig, zumal der erste Eindruck, den ein Klient gewinnt, den weiteren Betreuungsverlauf beeinflusst, die Bereitschaft zu weiterer Mitarbeit überhaupt:

„Um als positive Autorität erlebt zu werden, sollte der Sozialarbeiter alles daran setzen, daß das erste Gespräch… einen positiven Erlebniswert für seine Gesprächspartner erhält“ (Bang 1969, S. 130).

Ein wichtiger Grundsatz der Gesprächsführung, der ebenso für die „helfende Beziehung“, allgemein für die „gesamte Methodenlehre“ (Bang 1971, S. 103) gilt, ist, „anfangen, wo der andere steht“ (ebd.) und sich mit ihm in Bewegung zu setzen. Das heißt, „Caseworker und Hilfsbedürftige“ bewegen sich, befinden sich in einem Entwicklungsprozess, wobei der Helfer „den Ansatzpunkt für seine Arbeit wieder und wieder neu zu bestimmen hat, um den jeweils veränderten Standort gerecht zu werden. Der Hinweis ‚anfangen, wo der andere steht‘ gilt also keineswegs nur für Erstkontakte, sondern für die Dauer der gesamten Arbeit, für jedes einzelne Gespräch“ (ebd. S. 117 f.).

3.4 Wegbereiterin der Supervision (Praxisberatung)

Althoff stellt treffend fest, dass das Casework die „Wurzel der Supervision“ (Althoff 2020, S. 165) ist. Ruth Bang konstatierte, „daß die Einzelfallhilfe ohne Supervision weder erlenbar noch lehrbar sei“ (Bang 1964b, S. 153). Diese Beratungsform, die heute einen festen Platz im Aus- und Weiterbildungs- und Beratungsangebot für Sozialarbeiter*innen/​Sozialpädagog*innen hat, war, als sie u.a. von Ruth Bang publik gemacht und eingeführt wurde, in „unserem Lande […] Neuland“ (Bang 1968b, S. 169). Die Rezeption der Supervision wurde seinerzeit durch das in den USA praktizierte Supervisions-Modell bestimmt, „das sich an tiefenpsychologische Theorien und an das Beratungsarrangement der Psychoanalyse anlehnte“ (Ringshausen-Krüger 1977, S. 28). Ruth Bang verweist mit folgenden Worten auf die psychodynamischen Aspekte, die die Einzel(fall)hilfe und die Supervision beeinflussen:

„Die neue Art des Verstehens des Klienten und seiner Schwierigkeiten unter einem psycho-dynamischen Aspekt, wie dies die Einzelfallhilfe anstrebt, mußte sich selbstverständlich auch auf die Arbeit des Anleiters mit jungen Fürsorgern oder Seminaristen auswirken. Ihr Blick mußte ja stärker als bisher auf die ‚psychischen Gegebenheiten‘ in der Lebenssituation eines Klienten hingelenkt, ihr Verständnis für diese entwickelt werden. Dies ist der Grund dafür, weshalb Supervision als ein immanenter Bestandteil des Casework-Unterrichts betrachtet wird, denn der theoretische Erwerb des entsprechenden Lehrstoffes reicht allein nicht aus für dieses Verstehen. Der zweite Grund liegt in der besonderen Dynamik, die den an der sogenannten ‚helfenden Beziehung‘ sowohl von Seiten des Klienten wie des Sozialarbeiters beteiligten Gefühlen zugesprochen wird […]. Ist es aber richtig, daß Erfolg oder Nichterfolg der Einzelfallhilfe in engem Zusammenhang mit der Wirksamkeit dieser Dynamik gesehen werden muß, so stellt sich von selbst für die Praxisanleitung die Aufgabe, demjenigen, dem Supervision zuteil wird, eine Hilfe dabei zu geben, gefühlsmäßige Reaktionen und ihre wechselseitige Wirkung zu erkennen und konstruktiv zu handhaben“ (Bang 1958b, S. 67).

Wie aus voranstehenden Zitat ersichtlich wird, verstand Ruth Bang Supervision als eine Methode der Selbstreflexion und des Methodenlernens, welche die professionelle Auswertung von praktischen Fällen, die der/die Caseworker*in in die Supervisionsstunde einbringt beinhaltet. Supervision dient der Entwicklung eines professionellen Selbstverständnisses des/der Supervisand*in, die letztlich „zur beruflichen Reife“ (ebd., S. 150) führt. Im Zentrum dieses fachlich kontrollierten Lern- und Lehrprozesses steht „das berufliche Tun des Sozialarbeiters“ (Bang 1961b, S. 209). Der/die Supervisor*in gibt „nicht einfach einen Rat…, wie ein Fall am besten bearbeitet wird, [er/sie] strebt vielmehr an, berufliche Fähigkeiten im allgemeinen zu erweitern und zu vertiefen“ (Bang 1961a, S. 63). Supervision ist für die/den Beratende*n „so etwas wie eine gesamtberufliche Förderung durch Gewinn an Wissen, Können und Sein“ (ebd., S. 65). Die Fehlhaltungen (blinden Flecken) des Helfenden gegenüber dem Hilfesuchenden sollten in der verbalen Auseinandersetzung mit dem/der Supervisor*in erkannt und bearbeitet werden. Dies bedarf nach Ruth Bang tiefenpsychologischer Erkenntnisse, die mit in die Supervision einfließen. Dadurch werden „eigene unangepaßte Verhaltensweisen bewußt“ und „ähnliche Fehlhaltungen bei anderen Menschen, z.B. unseren Klienten“ erkannt und verstanden (Bang 1968b, S. 163). Die Supervision hat auch das „Seelenleben“ des/der Supervisand*in zum Gegenstand, „die allzu leicht bedenkliche Schatten auf die berufliche Tätigkeit des Sozialarbeiters bzw. die allgemeine Lebensbewältigung des Klienten werfen“ (Bang 1961a, S. 65). Die Supervision will die Selbsterkenntnis der zu Beratenden fördern und sie befähigen, sich in ihrer Arbeit von ihren Emotionen, Affekten und subjektiven Wertungen zu distanzieren. Demnach ist diese Beratungsform eine „Auswertungsarbeit“, ein „Weg zur Arbeit an sich selbst“ (Bang 1968b, S. 164), „so etwas wie eine berufliche Fortbildung am Fall (wobei jeder auch ein wenig ‚sein eigener Fall‘ ist, auch der Supervisor!) […] Genauso wie der Klient an Selbstverständnis gewinnt, am besseren Verstehen seiner Mitmenschen, seiner speziellen Lebenssituation und des Lebens überhaupt, so dürfte das wohl durch die Supervisions-Arbeit auch beim Sozialarbeiter der Fall sein“ (Bang 1961b, S. 211 f.). Zusammengefasst beinhaltet Supervision für Ruth Bang folgende drei Funktionen:

  1. Die Integration von Wissen und das Umsetzen in praktisches Tun.
  2. Die Entwicklung des beruflichen, besonders des methodischen Könnens und
  3. die Entwicklung einer beruflichen Persönlichkeit. Dies beinhaltet: die Entwicklung von beruflichen Einstellungen und Haltungen, die Korrektur unreflektierter Verhaltensweisen, als auch die Förderung von Selbstwahrnehmung und Selbstkontrolle (Berger 2021b, S. 85 f.).

4 Würdigung und Kritik

Ruth Bangs „tiefenpsychologische Schlagseite“ (Neuffer 1990, S. 175) wurde heftig kritisiert, insbesondere die Einzel(fall)hilfe betreffend. Keine geringere als Dora von Caemmerer (1910–1988), eine weitere bedeutende Pionierin der Sozialen Einzel(fall)hilfe) und Supervision (Gaertner 1999, S. 39), bemängelte in einer Rezension zu „Psychologische und methodische Grundlagen der Einzelfallhilfe (Case Work)“, dass die Autorin die berufliche Identität der Sozialarbeiter*innen in Richtung therapeutische Tätigkeit verwische, wovor sich jedoch „jeder verantwortungsbewußte Sozialarbeiter hüten sollte […] Beispielsweise gehört die Feststellung, ob es sich um eine Neurose handelt nicht in die Hand des Sozialarbeiters […] sondern eindeutig in die Zuständigkeit des Psychiaters und Psychotherapeuten(Caemmerer 1959, S. 67).

In die gleiche Richtung weist die Rezension von Walter J. Schraml (1922–1974), Professor für Klinische Psychologie und Psychotherapie, der den grundlegenden theoretischen I. Teil von Ruth Bangs „Hilfe zur Selbsthilfe für Klient und Sozialarbeiter“ als „gefährlich verwirrend“ bewertet:

„Ein Beispiel: ‚Es erwächst also dem Sozialarbeiter die Aufgabe, auf Grund spezieller Kenntnisse, Erfahrungen und Einfühlung diagnostisch zu erkennen […], ob die Lebensschwierigkeiten eines Klienten vielleicht in der Übergewichtigkeit eines an sich noch nicht destruktiven Empfindens ihre Ursache hat (z.B. Angst, Aggressivität usw.)‘ […] – Muß man die Aufforderung, bei einem Verhalten auch nach ‚hintergründigen Motivationen‘ zu schauen, und die Feststellung, daß Angst und Aggressivität in gewisser Dosis zum Menschen gehören, in ein solches hochtrabendes, pseudowissenschaftliches Wortkonglomerat pressen? – Hier vermittelt das Buch falsche Begriffsverbindungen, diese schleifen sich ein und formen das Tun. Und das vermittelt den Anspruch auf eine quasi-wissenschaftliche Tätigkeit bei dem hierfür nicht gerüsteten Sozialarbeiter“ (Schraml 1962, S. 937).

Demgegenüber ist der Tiefenpsychologe Wilhelm Laiblin in seiner Buchbesprechung zu „Psychologische und methodische Grundlagen der Einzelfallhilfe“ der Ansicht, dass das „erste ‚Lehrbuch‘ über Casework in deutscher Sprache […] bei der künftigen Berufsausbildung der Sozialarbeiter […] als Hand- und Lehrbuch eine gewichtige Rolle spielen [wird]“ (Laiblin 1959, S. 775 f.). Der Rezensent hebt die Vermittlung „(tiefen-)psychologischer Grunderkenntnisse und Grundbegriffe“ hervor, „die das wissenschaftliche Fundament und Rüstzeug der Casework-Arbeit bilden“ (ebd., S. 774).

Buchbesprechung „Sozialer Fortschritt“ 1959, S. 142
Abbildung 10: Buchbesprechung „Sozialer Fortschritt“ 1959, S. 142 (Ida-Seele-Archiv)

In den 1960er und folgenden Jahren geriet die Einzel(fall)hilfe, wie allgemein die klassischen Methoden der Sozialarbeit, immer mehr ins Kreuzfeuer der fachlichen Diskussion und Kritik (Galuske 2013, S. 115 ff.; Althoff 2020, S. 70 ff.). Dieses entzündete „sich in erster Linie an den Büchern von Ruth Bang“ (Schiller 1999, S. 306). Der von ihr vertretenen Methode der Einzel(fall)hilfe wurde vorgeworfen, sie erreiche eher Angehörige der Mittelschicht, ihr tiefenpsychologischer (therapeutischer) Ansatz berge die Gefahr, „die karitative Fürsorge beziehungsweise den Blick auf materielle Unterstützung zu vernachlässigen“ (Althoff 2020, S. 68). Des Weiteren kritisierte man ihren zu sehr individualistisch ausgerichteten Ansatz, der deutlich ideologische Züge trägt (Gaertner 1999, S. 39). Ihre „genuin psychoanalytischen Einsichten“, die sie aus „zweiter Hand rezipiert“ und sich kaum auf die Originalarbeiten von Sigmund Freud beziehen (ebd., S. 40), bewirken eine zu „individuelle Introspektion auf das Seelische“ (Hege 1974, S. 46). Dadurch würden letztlich gesellschaftliche Ursachen für Probleme und Schwierigkeiten des Hilfesuchenden ausgeblendet sowie „die Aufrechterhaltung des bestehenden repressiven autoritären Gesellschaftssystems“ unterstützt und „die Mängel unserer Gesellschaftsordnung verschleiert und kaschiert“ (Karberg 1973, S. 147). Hinzu komme, dass es, trotz Rückgriff auf eine tiefenpsychologische Fundierung, letztlich an einer wissenschaftlich theoretischen Fundierung fehle. Die Einzel(fall)hilfe zeichnet sich dadurch aus, schreibt Michael Galuske, „dass niemals eine Strukturierung der Probleme nach bestimmten Ordnungskriterien erfolgt, d.h. keine Theorie gebildet wird und dass weitgehend subjektive Gedankenbilder der einzelnen Autoren die wissenschaftliche Begründung des Vorgehens ersetzen“ (zit. n. Galuske 2013, S. 116). So notwendig die Infragestellung auch gewesen sein mag, „so übertrieben und ungerechtfertigt war die Praxis einiger Ausbildungsstätten, die Soziale Einzel(fall)hilfe kaum noch zu lehren. Veröffentlichungen aus dieser Zeit waren zum Teil krampfhaft bemüht, traditionelle Begriffe zu vermeiden“ (Beladri 1980, S. 73). Die radikale Diskreditierung dieser klassischen Methode der Sozialarbeit ist sicher mit ein Grund dafür, dass Ruth Bang der Vergessenheit anheimfiel, zumal die anfänglich mehr psychoanalytisch geprägte Sozialarbeit inzwischen durch neuere systemtheoretisch ausgerichtete Konzepte abgelöst und die direkte Arbeit mit Klienten u.a. durch Case-Management verdrängt wurde:

„Trotz oder möglicherweise gerade wegen der Substitution einer wissenschaftlich fundierten, theoretischen Analyse durch eine moralisierende Ideologie ist Bang zu einer der bedeutendsten Wegbereiterinnen der Supervision [wie Einzel(fall)hilfe] in Deutschland geworden“ (Gaertner 1999, S. 41).

5 Quellenangaben

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Verfasst von
Manfred Berger
Mitbegründer (1993) und Leiter des „Ida-Seele-Archivs zur Erforschung der Geschichte des Kindergartens“
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Zitiervorschlag
Berger, Manfred, 2021. Bang, Ruth [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 09.08.2021 [Zugriff am: 05.10.2024]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/29144

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