socialnet Logo

Baum, Marie

Manfred Berger

veröffentlicht am 29.09.2023

Übersicht über alle Versionen

Fassung: Überarbeitung

* 23.03.1874 in Danzig

08.08.1964 in Heidelberg

Marie Baum: Aquarell von Luise von Kehler
Abbildung 1: Marie Baum: Aquarell von Luise von Kehler (Ida-Seele-Archiv)

Marie Baum hat zu ihrer Zeit die inhaltliche und organisatorische Entwicklung der Sozialen Arbeit (damals Wohlfahrtspflege bzw. Fürsorge) sowie die sozialwissenschaftliche Familienforschung maßgebend beeinflusst.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Biografische und berufliche Eckdaten
    1. 2.1 Kindheit, Jugend und Studium
    2. 2.2 Die Jahre nach dem Studium bis 1933
    3. 2.3 Die Jahre der Hitlerdiktatur
    4. 2.4 Die Jahre nach 1945 und letzter Lebensabschnitt
  3. 3 Wirkungsgeschichte und Lebenswerk
    1. 3.1 Zur Lage weiblicher Lohnarbeiter
    2. 3.2 Säuglings- und Wohnungsfürsorge
    3. 3.3 Familienfürsorge als Handlungskonzept der Wohlfahrtspflege
      1. 3.3.1 Familienfürsorge in der Weimarer Zeit
      2. 3.3.2 Familienfürsorge nach 1945
  4. 4 Kritik und Würdigung
  5. 5 Quellenangaben
  6. 6 Informationen im Internet

1 Zusammenfassung

Marie Baums Lebens- und Berufsweg berührte vier Epochen deutscher Geschichte, vom Kaiserreich bis zur Gründungs- und Konsolidierungsphase der Bundesrepublik. Sie gehörte zu den akademisch gebildeten Frauen der Pionierzeit der Sozialen Arbeit, die keine fachspezifische Ausbildung durchlaufen hatten. Trotzdem war sie hauptsächlich in leitenden Positionen tätig. Dies verschaffte ihr außergewöhnliche behördliche, politische sowie wissenschaftliche Einflussmöglichkeiten. Als „Badische Großherzogliche Fabrikinspektorin“, Oberregierungsrätin, Geschäftsführerin des „Vereins für Säuglingspflege im Regierungsbezirk Düsseldorf“ sowie universitäre Lehrbeauftragte galt ihr wissenschaftliches, sozialarbeiterisches sowie gesellschaftspolitisches Interesse den strukturellen Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen von Frauen, Müttern, Kinder und Jugendlichen, in summa Familien. Marie Baum erweiterte die Säuglingsfürsorge zur Familienfürsorge und betonte die Korrelation zwischen Familienkultur und Gefährdung der kindlichen Entwicklung. Das von ihr entwickelte Handlungskonzept als Organisationsform der professionellen Wohlfahrtspflege diente dem Schutz und der Stärkung der hilfsbedürftigen Familie. Es verhinderte Zersplitterungen, Überschneidungen und gegenseitige Abkapselungen einzelner Spezialfürsorgen/Fürsorgezweige u.ä. (bspw. Wohnungsfürsorge, Gesundheitsfürsorge, Kinder- und Jugendfürsorge, Erwerbslosenfürsorge, Kleinrentner- und Sozialrentnerfürsorge) innerhalb der verwaltungsorganisatorischen Maßnahmen. Die Familienfürsorge betreffend, hatte sich die „Mutter der Familienfürsorge“ (Nakano 2008, S. 15) während der Weimarer Zeit und in der noch jungen BRD an die Fachöffentlichkeit gewandt (Baum 1927; 1928a; 1928b; 1950a; 1951).

2 Biografische und berufliche Eckdaten

2.1 Kindheit, Jugend und Studium

Maria Johanna, genannt Marie, war das dritte von sechs Kindern des Humanmediziners und späteren Direktors des Danziger Städtischen Krankenhauses Wilhelm Georg Baum (1836–1896) und dessen Ehefrau Fanny Auguste Florentine, einer Tochter des Mathematikers Johann Peter Gustav Lejeune Dirichlet (1845–1912). Die der Verwandtschaftslinie der Mendelssohn Bartholdy entstammende Mutter engagierte sich in der Frauenbewegung. Sie gehörte zu den Mitbegründerinnen des 1889 in Danzig ins Leben gerufenen Vereins „Frauenwohl“. Marie und ihre Geschwister wuchsen in einer in „religiöser Hinsicht etwas dünnen Luft“ (Baum 1950b, S. 20), in einem weitgehend bürgerlich geprägten, harmonischen und sozialen Elternhaus auf, das „nicht ohne Spannungen, nicht ohne Leid und Last, aber immer reich in Arbeit sowohl wie in unzerstörbarem Jugendmut und von gesunder Lebenslust erfüllt […] war“ (a.a.O., S. 15).

Von 1891 bis 1893 besuchte Marie Baum einen abiturvorbereitenden „Realkurs“. Da jedoch dem weiblichen Geschlecht „die Ablegung der Reifeprüfung und die Erlangung akademischer Bürgerrechte an deutschen Universitäten […] noch nicht gestattet waren“ (a.a.O., S. 38) ging die 19-Jährige nach Zürich, wo das Frauenstudium bereits seit den 1840er-Jahren erlaubt war. Die junge Frau studierte Biologie und Mathematik, später hauptsächlich Chemie. 1896 wurde sie am „Eidgenössischen Polytechnikum“ diplomiert und drei Jahre später an der Universität Zürich bei Eugen Bamberger (1857–1932) zum „Doctor philosophia“ promoviert. Ihre Dissertation fertigte sie zum Thema „Über p-Xylylhydroxylamin. Beiträge zur Kenntnis der 1-2-Naphtalendiazooxyds“ (1899) an. Während des Studiums lernte sie Ricarda Huch (1864–1947) kennen. Fortan verband die beiden Frauen eine lebenslange, tief empfundene Freundschaft.

2.2 Die Jahre nach dem Studium bis 1933

Nach erfolglosen Bewerbungen als Chemikerin in der Schweiz, trat Marie Baum am 1. Oktober 1899, vermittelt über familiäre Beziehungen, als Chemikerin in die Patentabteilung bei der „Aktiengesellschaft für Anilin-Fabrikation“ (Agfa) in Berlin-Treptow ein. Nach drei Jahren löste Marie Baum das Arbeitsverhältnis, da sie nicht noch weitere 30 Jahre eine Arbeit ausüben wollte, die „nur an den äußeren Umkreis [ihres] Wesens, nicht an dessen Mittelpunkt, Anforderungen stellte“ (Baum 1950b, S. 83). Durch die Vermittlung der ihr nahestehenden Sozialpolitikerin und Frauenrechtlerin Alice Salomon (1872–1948) übernahm sie im November 1902, in Nachfolge von Else von Richthofen (1874–1973), die Tätigkeit als „wissenschaftlich gebildete Hilfsarbeiterin bei der großherzoglichen badischen Fabrikinspektion“ (Lauterer-Pirner 1993, S. 205), mit Amtssitz in Karlsruhe. Doch schon bald reichte sie wegen unüberbrückbarer Konflikten mit den männlichen Vorgesetzten ihren Rücktritt ein.

Nach einem einsemestrigen Zwischenstudium der Philosophie in Heidelberg folgte Marie Baum im Oktober 1907 einer Berufung nach Düsseldorf als „Generalsekretär“ des „Vereins für Säuglingspflege im Regierungsbezirk Düsseldorf“. Bereits vier Wochen später wurde sie zur Geschäftsführerin befördert. Zusätzlich war sie noch ab 1914 als wissenschaftliche Hilfsarbeiterin für das Wohnungsaufsichtswesen bei der Bezirksregierung tätig. Als solche hatte sie auf Veranlassung des „Rheinischen Vereins für Kleinwohungswesen zu Düsseldorf“ eine empirische Studie verfasst, die die Wohnungsweise von Familien mit mindestens fünf und mehr Kindern untersuchte.

In Düsseldorf begann ihre engere Zusammenarbeit mit dem „Bund Deutscher Frauenvereine“ (BDF), in dessen Vorstand sie gleich nach Ende des Ersten Weltkrieges gewählt wurde und dem sie bis 1931 angehörte. Bereits 1909 erfolgte ihre Wahl in den Hauptausschuss und später in den Vorstand (1921–1931) des „Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeit“ (seit 1919 bis heute „Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge“).

Als der Erste Weltkrieg ausbrach, wurde Marie Baum sofort von der Stadtverwaltung abberufen. Folgend oblag ihr der Aufbau der Kriegswohlfahrtspflege in Düsseldorf, Dresden und Brüssel und für einige Monate in ihrer Heimatstadt Danzig.

Im Herbst 1916 übernahm sie zusammen mit Gertrud Bäumer (1873–1954) die neugegründete „Soziale Frauenschule“ und das „Sozialpädagogische Institut“ in Hamburg (Röh 2017, S. 168 ff.; Schaser 2000, S. 170 ff.). Dort unterrichtete sie „Geschichte der Wohlfahrtspflege“, „Soziale Gesetzgebung“ und „Volkswirtschaftslehre“ (Hansen-Blancke 1933, S. 329). Für kurze Zeit gehörte sie als Abgeordnete der „Deutschen Demokratischen Partei“ der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung und dem ersten Reichstag der Weimarer Republik an (Lauterer 2002). 1921 beendete sie aus Unzufriedenheit über ausbleibende Erfolge ihre politische Laufbahn, aber auch weil sie sich lieber dem „handelnden Leben“ widmen wollte.

Am 1. Oktober 1919 trat Marie Baum die Stelle einer Referentin für Wohlfahrtspflege beim Badischen Arbeitsministerium (ab 1924 Innenministerium) in Karlsruhe an. In dieser Funktion beeinflusste sie maßgebend die badische Gesetzgebung für die Rentnerfürsorge sowie das Ausführungsgesetz über die Fürsorgepflichtverordnung. Zudem war sie für die Betreuung der notleidenden Jugend der Nachkriegszeit verantwortlich und baute ab 1920 auf dem „Heuberg“ der Schwäbischen Alb, einem ehemaligen Truppenübungsgelände,

„[…] eine Heimat für Kinder und junge Menschen [auf] […] Später kamen auf dem Heuberg [wo die spätere Widerstandskämpferin gegen den Nationalsozialismus Elisabeth von Thadden (1890–1944) als Erziehungsleiterin fungierte] zu der eigentlichen Erholungsfürsorge Heilstätten für Kranke und Gefährdete, Heime, in denen Mädchen eine hauswirtschaftliche Ausbildung erhielten, Landschulheime [hinzu], Kurse für Sport, Sing- und andere Freizeiten sowie Tagungen wurden abgehalten, und allmählich entwickelte sich der Heuberg dabei zu einem von quellenden Leben durchpulsten Mittelpunkt der Jugendhilfe“ (Coler 1965, S. 7).

Grußkarte
Abbildung 2: Grußkarte (Ida-Seele-Archiv)

Mit Wirkung vom 30. Juni 1926 quittierte die Oberregierungsrätin ihren Dienst, weil das inzwischen zuständige männlich geprägte Innenministerium ihr als Frau die Arbeit mit starrer Bürokratisierung und fehlender Unterstützung erschwerte. Fortan war Marie Baum freiberuflich tätig. Sie entwickelte eine rege Reise- und Vortragstätigkeit, die sie u.a. nach England (1926) und in die USA (1931) führte. Zudem widmete sie sich verstärkt wissenschaftlichen Studien, insbesondere die Familienfürsorge betreffend. Im April 1928 erhielt sie, trotz fehlender Habilitation, einen Lehrauftrag an Alfred Webers Institut für Sozial- und Staatswissenschaften der Universität Heidelberg. Zugleich bezog sie in dessen Nähe und bis zu ihrem Lebensende ihren Wohnsitz im ehemaligen Karmeliterinnenkloster am Friesenberg 1. An der Forschungsabteilung der „Deutschen Akademie für soziale und pädagogische Frauenarbeit“ (gegr. 1925 in Berlin) arbeitete die Freiberuflerin in enger Zusammenarbeit mit Alice Salomon an ökonomisch, soziologisch und sozialpsychologisch orientierten „Forschungen über Bestand und Erschütterung der Familie in der Gegenwart“, um „Urmaterial“ über die kulturellen Leistungen der Frau bereitzustellen (Berger 2011, S. 67 f.) und „auf der Basis empirischer Daten Orientierungen für die Praxis abzuleiten sowie notwendige Wissensgrundlagen für die Ausbildung von Sozialarbeiterinnen zu generieren“ (Hoff 2015, S. 331).

2.3 Die Jahre der Hitlerdiktatur

Mit Beginn der nationalsozialistischen Erhebung begann für die Großnichte des Musikers Felix Mendelssohn Bartholdy (1809–1847) eine unerfreuliche Zeit. Obwohl evangelisch getauft, galt sie nach den nationalsozialistischen Rassebestimmungen als „Vierteljüdin“. Diese Stigmatisierung versperrte Marie Baum jegliche weitere berufliche Tätigkeit und schränkte ihre Publikationsmöglichkeiten erheblich ein. Nach dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 wurde ihr am 28. Juni 1933 der Lehrauftrag an der Universität Heidelberg entzogen. Selbstkritisch beklagte sie rückblickend:

„Heute noch kränkt es mich, daß ich, in die neuen ‚Rassegedanken‘ noch nicht eingelebt, eine Eingabe einreichte, in der ich das christliche Bekenntnis der Mendelssohns geltend machte. Auch wird es mir nicht leicht zu bekennen, daß es einer gewissen Zeit bedurfte, bis ich das Gefühl der mir persönlich auferlegten Diffamierung innerlich völlig beiseitegeschoben hatte“ (Baum 1950b, S. 276).

Besprechung des „eindrucksvollen Vortrags“ über „Die Familie in der Sozialpolitik, sozialen Gesetzgebung und sozialen Fürsorge“
Abbildung 3: Besprechung des „eindrucksvollen Vortrags“ über „Die Familie in der Sozialpolitik, sozialen Gesetzgebung und sozialen Fürsorge“ (Ida-Seele-Archiv)

Dabei hatte Marie Baum anfänglich durchaus NS-Gedankengut und NS-Vokabular aufgegriffen, sprach von „Sippe“, „Erbgut“ und „biologischer Verantwortung“ (Baum 1934a, S. 238) und vom „gesunden Volkstum“ (Baum 1934b, S. 334). Wenige Wochen vor dem Entzug ihrer universitären Lehrerlaubnis hielt sie auf dem 40. „Evangelisch-Sozialen Kongress“ in Braunschweig (6.–8. Juni 1933) einen Vortrag über das Thema „Die Familie in der Sozialpolitik, sozialen Gesetzgebung und sozialen Fürsorge“, indem sie eine „physische Erneuerung des Volkes“ forderte. Hierzu hatte die Referentin vorgeschlagen, bevölkerungspolitische Maßnahmen

„[…] zur Hebung des Erbgutes […] die Ergebnisse der erbbiologischen Forschung mit schonender Hand in doppelter Richtung zu verwenden: einmal um die Verantwortung der künftigen Eltern zu stärken, wie das teilweise schon heute durch Beratungsstellen geschieht; sodann auf fest umschriebener gesetzlich gesicherter Grundlage erkrankte Individuen von der Fortpflanzung auszuschalten. Zur Erreichung dieses Zieles hat die Wohlfahrtspflege schon seit Jahren ein Bewahrungsgesetz gefordert, durch das schwachsinnige und zur Gestaltung ihres Eigenlebens unfähige Menschen vor sich selbst, zugleich die Gesellschaft vor ihnen geschützt werden soll. Auch der in einem Teil der Vereinigten Staaten sowie in vereinzelten Schweizer Kantonen erprobte Schritt, durch operative Eingriffe Fortpflanzungen zu verhindern, ist bei strengster Wahrung gesetzlicher Sicherungen diskutabel“ (Baum 1933, S. 30).

Voranstehendes Zitat betreffend, konstatiert der emeritierte Professor für Sozialpädagogik an der TU Berlin Manfred Kappeler:

„Nicht, dass auch Marie Baum sich im damals in der Sozialen Arbeit dominanten eugenischen Denken bewegte, ist das Bemerkenswerte, sondern dass sie mit ihrem Vortrag dem von Reichsminister [Wilhelm] Frick [(1877–1947)] angekündigten Erlass eines solchen Gesetzes zuarbeitete, statt darüber zu erschrecken, wie dieses Denken der menschenverachtenden Radikalität der NS-Bevölkerungspolitik den Weg bereitet hat und sich davon zu distanzieren“ (Kappeler 2018, S. 50).

Bei der sich den Vorträgen am 40. Evangelischen-Sozialen Kongresses anschließenden Aussprache nahm Marie Baum nochmals dezidiert Stellung zur Eugenik. Sie betonte ihre Zurückhaltung und Vorsicht „gegenüber den Bemühungen um bewußte Hebung des Erbgutes“ (Baum 1933, S. 64), zumal der „Boden der menschlichen Erblehre noch durchaus schwankend ist; vor allem bleibt zu beachten, […] daß die Übertragung des physischen Erbes doch nur den einen Teil der Menschwerdung bedeutet, Pflege und Erziehung den nicht minder wichtigen anderen“ (a.a.O., S. 63). Ungeachtet dessen, so führte Marie Baum weiter aus, „bleibt ein Rest von armen, unglücklichen, zumeist schwachsinnigen Menschen übrig, denen die Fähigkeit der Weitergabe wertvollen Erbgutes abgesprochen werden kann“ (ebd.).

Marie Baum und Ricarda Huch
Abbildung 4: Marie Baum und Ricarda Huch (Mendelssohn-Bartholdy/​Ida-Seele-Archiv)

Die zunehmende Diffamierung als „Vierteljüdin“ und das „Miterleben der jüdischen Not“ gaben Marie Baum den Anstoß zu einer „inneren Wandlung“ (Baum 1950b, S. 287). In den Jahren der Ausgrenzung „nichtarischer Menschen“ entwickelte sie „ein existentielles Christentum, das sich für sie im Mit-Leiden bis hin zur Selbstaufgabe zeigte und sein Vorbild im Neuen Testament und bei den Märtyrern der alten Kirche fand“ (Bender-Junker 2018, S. 126). Nun zum „anderen Deutschland“ (Baum 1950b, S. 302) gehörend, unterstützte sie den unerschrockenen evangelischen Heidelberger Stadtpfarrer Hermann Maas (1877–1970), der eng mit dem sog. „Büro Grüber“ in Berlin, einer im September 1938 vom Berliner Pastor und späteren Propst Heinrich Grüber (1891–1975) gegründeten Hilfsorganisation der Bekennenden Kirche, zusammenarbeitete. So konnte Hunderten von verfolgten und bedrohten Menschen zur Ausreise verholfen werden, indem ihnen die nötigen Bürgschaften, Auswanderungsanträge, Devisen u.dgl.m. besorgt wurden. Von der Gestapo beobachtet und mehrfach verhört, wurde Marie Baums Wohnung am 21. November 1941 stundenlang durchforstet. Dabei wurden zahlreiche Dokumente und Dutzende von Büchern beschlagnahmt; belastende Briefe von jüdischen Freunden und des Münsteraner Bischofs von Galen wurden nicht entdeckt.

2.4 Die Jahre nach 1945 und letzter Lebensabschnitt

Grabstein von Marie Baum auf dem Bergfriedhof in Heidelberg
Abbildung 5: Grabstein von Marie Baum auf dem Bergfriedhof in Heidelberg (Mendelssohn-Bartholdy/​Ida-Seele-Archiv)

Ab dem Sommersemester 1946 hielt Marie Baum wieder Vorlesungen und Seminare an der Universität Heidelberg. Bis zu ihrem Tode blieb sie in engem Kontakt mit ihren Studenten und Studentinnen, die im Juni 1946 in ihrer Wohnung eine Vereinigung gründeten. Der Studentenverein nannte sich nach dem Gründungsort „Friesenberg“ und existierte bis 1976. Einer besonderen Erwähnung bedarf, dass sie sich im Alter von über 75 Jahren nochmals mit der Familienfürsorge auseinandersetzte und ihr erstmals 1927 veröffentlichtes Standardwerk als vollkommen überarbeitete Neuauflage herausbrachte (Baum 1951). Zudem unterstützte sie gemeinsam mit Hermann Maas und dem Heidelberger Literaturwissenschaftler Reinhard Buchwald (1884–1983) die Wiedereröffnung der 1927 von Elisabeth von Thadden gegründeten und 1941 verstaatlichten evangelischen Mädchenschule im Schloss Wieblingen bei Heidelberg als evangelische Privatschule. Sie gehörte bis 1961, also bis zum Alter von 87 Jahren, dem Schulkuratorium an (Berger 1996, S. 23 ff.). Mit zunehmendem Alter wurde Marie Baum körperlich immer hinfälliger und schwerhöriger. Sie starb am 8. August 1964 hochbetagt im Alter von 90 Jahren und wurde auf dem Heidelberger Bergfriedhof beigesetzt.

Eine der letzten Veröffentlichungen Marie Baums
Abbildung 6: Eine der letzten Veröffentlichungen Marie Baums (Ida-Seele-Archiv)

3 Wirkungsgeschichte und Lebenswerk

3.1 Zur Lage weiblicher Lohnarbeiter

Marie Baums Hauptaufgabe als Fabrikinspektorin bestand in der landesweiten Überwachung der gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen für die etwa 55.000 Frauen und ca. 17.000 Jugendlichen in badischen Betrieben. Das bedeutete Inspektionsreisen, „zu Fuß oder Rad, mit der Eisenbahn oder im Wagen“ (Baum 1950, S. 97), in die Textilindustrie am Oberrhein, in die Uhrenindustrie, die Bürstenmacherei und Holzschnitzerwerkstätten im Schwarzwald, in die Heimindustrie im Hotzenwald, in die Uhren-, Tabak und Zigarettenindustrie. Im liberalen Großherzogtum Baden hatte Marie Baum erschütternde Zustände vorgefunden, täglich wurde sie mit der Zerstörung menschlicher Werte und menschlichen Lebens konfrontiert. Dazu ist in ihrer Autobiografie nachzulesen:

„Vielfach fand ich noch Kinderarbeit vor […] Ich habe zahlreiche Kinder weit unter der vom Gesetz gezogenen Altersgrenze von 10 Jahren, wohl schon von 4 Jahren aufwärts, blaß und krumm über ihre Arbeit gebückt gesehen […] Die Arbeitszeit der Jugendlichen betrug ausschließlich der Pausen 10 Stunden; für die erwachsenen Männer gab es keinen Maximalarbeitstag […] Die Arbeitszeit der Frauen wurde gerade um jene Zeit von 12 auf 11 Stunden herabgesetzt. Für die Verheirateten, auf die zu Hause noch eine zweite Last wartete, verstärkte sich der Druck täglich sich wiederholender Überanstrengung in einem Maße, daß man sie auf den ersten Blick aus der Schar der Arbeiterinnen heraussondern konnte“ (Baum 1950a, S. 100 ff.).

Vehement setzte sich Marie Baum für eine Verbesserung der von ihr reklamierten Missstände ein. In Tarifverträgen sah sie das unikale Mittel gegen die rechtliche Ohnmacht der arbeitenden Menschen. Doch ihre Verbesserungsvorschläge liefen ins Leere, bspw. ihre Bemühungen „um freundliche Ausgestaltung der Arbeits- und Aufenhaltsräume scheiterten ebenso oft an der Gleichgültigkeit der Arbeitgeber wie an dem mangelnden Willen der Betriebsleitung“ (a.a.O., S. 101). Auch mit der Durchsetzung des Kinderschutzgesetzes aus dem Jahre 1904, „mit dem zum ersten Male staatlicher Schutz den Schritt über die Schwelle des Hauses setzte […] stieß [sie] bei aller Vorsicht auf nicht geringen Widerstand“ (a.a.O., S. 100).

Berufend auf ihre Erfahrungen in der Haupt- und Residenzstadt Karlsruhe (seit 1901 Großstadt), als auch in Anlehnung an die Datenbasis ihrer männlichen Vorgänger im „Großherzoglichen Ministerium des Inneren“, verfasste die „Großherzogliche Fabrikinspektorin Dr. Marie Baum“ eine viel beachtete empirische Studie mit dem Titel „Drei Klassen von Lohnarbeiterinnen in Industrie und Handel der Stadt Karlsruhe“ (1906), die kontemporär den Auftakt ihrer zahlreichen sozialwissenschaftlichen Publikationen bildete. Folgende drei Klassen wurden untersucht:

  1. die Lohnarbeiterinnen der städtischen und ländlichen, sehr verschiedene Gewerbezweige umfassenden Fabrikindustrie (Baum 1906, S. 1 ff.),
  2. die Lohnarbeiterinnen der Konfektionsbetriebe (a.a.O., S. 82 ff.) und
  3. die Handlungsgehilfinnen in offenen Verkaufsstellen (a.a.O., S. 120 ff.).

Ziel ihrer Publikation war es eine „vergleichende Betrachtung der Lage weiblicher Lohnarbeiter in verschiedenen Gruppen der Erwerbstätigkeit“ (a.a.O., S. VII f.) sowie eines geografischen Gebietes darzustellen, „um innerhalb des begrenzten Kreises ein bis in Einzelheiten dringendes Bild zu erhalten“ (ebd., S. VII). Zu diesem Zweck hatte die großherzogliche Fabrikinspektorin Fragebögen entworfen und strapaziöse persönliche Befragungen von Arbeiterinnen sowie Unternehmern durchgeführt. Besonderes Augenmerk legte sie auf die Korrelation von sozialer Herkunft, Ausbildung und Belastungen der verheirateten sowie unverheirateten Lohnarbeiterinnen und brachte diese auch mit der Kindersterblichkeit im ersten Lebensjahr, die damals in Deutschland im Vergleich zu anderen Kulturstaaten sehr hoch war, in Verbindung.

Damit griff die Autorin eine „Forschungsperspektive auf, wie sie sich zum damaligen Zeitpunkt insbesondere im Kontext der Enquêteforschung herausgebildet hatte. Dabei ging es darum, die soziale Entwurzelung des Proletariats durch die Fabrikarbeit sichtbar zu machen. Zugleich fokussierte Baum diese Betrachtungsweise, indem sie vor allem den Konsequenzen weiblicher Fabrikarbeit für den privaten Raum der Familie Beachtung schenkt[e]“ (Hoff 2015, S. 334).

Ihre Studie zeigte, dass die „Stadt bei niedriger Geburtenziffer hinsichtlich der Säuglingssterblichkeit günstiger dasteht als der Landbezirk, – ein Verhältnis, das fast in allen Amtsbezirken des Großherzogtums zu beobachten ist. Nach der vorgenommenen Zerlegung des Landbezirks in rein landwirtschaftstreibende und industrialisierte Gemeinden rückt aber die Stadt in zweite Reihe. Ihren Platz mit günstiger Sterblichkeit trotz erheblicher höherer Geburtenziffer nimmt die ländliche Gruppe ein, während die weitaus höchsten Sterblichkeits- und Geburtenziffern in der Gruppe der industrialisierten Gemeinden zu finden sind“ (Hoff 2015, S. 192 f.).

Marie Baums erste empirische Untersuchung
Abbildung 7: Marie Baums erste empirische Untersuchung (Ida-Seele-Archiv)

In der hohen Säuglingssterblichkeit drückte sich für Marie Baum „ein kultureller Tiefstand der Frauen aus, so daß wohl als Gesamtresultat ein ungünstiger Einfluß der industriellen Tätigkeit auf die Frauen […] hinsichtlich der Ausübung ihrer mütterlichen Pflichten angenommen werden muß“ (Hoff 2015, S. 193). Um der erhöhten Säuglingssterblichkeit entgegenzuwirken, forderte sie u.a., „daß den erwerbstätigen Müttern gut geleitete Krippen zur Verfügung stehen“ (a.a.O., S. 203). Die bahnbrechende Studie von der „angesehenen Fabrikinspektorin Fräulein Dr. B[aum]“ (Zwiedinck 1907, S. 166) wurde in der „Zeitschrift für die gesamte Staatwissenschaft“ wie folgt rezensiert:

„Das Buch ist eine neuerliche schätzenswerte Leistung der badischen Fabrikinspektion und in weiten Kreisen, so auch bei hauswirtschaftlichen Arbeitgeberinnen, verdient es gelesen zu werden. Nicht mit allen realpolitischen Schlussfolgerungen freilich stimmt die Anschauung des Referenten überein, so z.B. nicht mit der, dass Verkürzung der Arbeitsdauer das wichtigste Element für die Vertiefung des persönlichen und beruflichen Lebens ist, wie die Verf. am Schluss behauptet. Zu tadeln ist die Lohndarstellung in Kurven. Da liegt direkt ein methodischer Missgriff vor. Die Verfasserin will das Augenblicksbild der Lohnverhältnisse mit Kurven darstellen […] Die prozentuale Gliederung der ganzen ‚Masse‘ nach der Lohntüte in einem gegebenen Augenblicke lässt sich überhaupt nicht durch eine Kurve darstellen, die Kurve eignet sich nur zur graphischen Darstellung zeitlicher Veränderungen einer Größe […] oder von Veränderungen unter dem Einflusse eines selbständig variablen Ursachenelementes (z.B. Arbeitsintensität auf die Lohntüte wirkend) dessen Veränderlichkeit in der linearen Längenerstreckung der Abszisse ihren Ausdruck und bestimmenden Einfluss auf die Kurve findet. In den gegebenen Fällen waren Flächendiagramme zu wählen, wenn schon graphische Darstellungen nicht entbehrt werden konnten“ (Zwiedinck 1907, S. 166 f.).

3.2 Säuglings- und Wohnungsfürsorge

Da inzwischen bekannt durch ihre Veröffentlichungen und vor allem durch ihren 1906 gehaltenen Vortrag zum Thema „Säuglingssterblichkeit und Säuglingsfürsorge“ auf der 25. Jahresversammlung des „Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeit“, wurde Maria Baum als Geschäftsführerin des neugegründeten „Vereins für Säuglingspflege des Regierungsbezirks Düsseldorf“ nach Düsseldorf berufen. Als solche hatte sie einen „relativ großen Einfluß auf die Gestalt des Vereins und seine Erscheinung nach außen“ (Dahlmann 2001, S. 21). Im Regierungsbezirk Düsseldorf herrschten in den verschiedenen Landkreisen äußerst fragwürdige Zustände, insbesondere auf dem Lande:

„Hierzu gehörte u.a. […] die Unsitte, die Säuglinge in eine Art große Holztüte zu stecken und sie an der Wand aufzuhängen, mit einem Schnuller mit in Alkohol getränktem Zucker im Mund, bis die Mutter von der Arbeit zurück kam! Noch bedenklicher in den an Belgien grenzenden Bezirken war die Manier, uneheliche Kinder über die Grenze abzuschieben, an ‚Pflegemütter‘, die sich mit Fleiß als ‚Engelmacherinnen‘ betätigten“ (Lüders 1963, S. 66).

Düsseldorfer Publikationen Düsseldorfer Publikationen
Abbildungen 8 und 9: Düsseldorfer Publikationen (Ida-Seele-Archiv)

Die Aufgabe der Geschäftsführerin bestand darin, der hohen Mortalität von Säuglingen auf den Grund zu gehen und dementsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehörte die Errichtung von Mütterberatungsstellen in Stadt und Land, Kinderkliniken, Kindererholungsheime, der Durchführung von Schulungen, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Fürsorgerinnen und Hebammen, die Organisation von Landaufenthalten für Stadtkinder, der „Schutz der Schwangeren und Wöchnerinnen durch ein Verbot der Erwerbstätigkeit für die Dauer von mindestens vier Wochen [vor] und acht Wochen nach der Entbindung: Beschaffung ausreichender Mittel für die Pflege von Mutter und Säugling in Form einer rechtlich zu beanspruchenden Schwangeren- und Wöchnerinnenunterstützung für die Dauer des Arbeitsverbots und in der Höhe des vollen durchschnittlichen Tagesverdienstes“ (o.V. 1954, S. 131 f.).

Zudem errichtete der Verein eine „ambulante Wanderfürsorge“ und sandte sogenannte Wanderlehrerinnen zur Veranstaltung von Kursen in Säuglings-, Kinder- und Wohnungspflege „in Stadt und Land hinaus unter besonderer Berücksichtigung der kleineren ländlichen oder industrialisierten Gemeinden“ (Baum 1916, S. 16). Eine weitere Aufgabe der Wanderlehrerinnen war es, „weibliche Hilfskräfte für die Übernahme von Ehrenämtern in der Waisen- oder Armenpflege als Vormünderinnen, als Helferinnen in der Säuglings-, Tuberkulosen- und Trinkerfürsorge usw. in kurzen Kursen an Ort und Stelle zu unterweisen und das tätige Interesse für diese und ähnliche Fragen der Volkswohlfahrtspflege in der gebildeten weiblichen Bevölkerung zu wecken; zugleich auch in den ländlichen Wanderhaushaltungsschulen kurze Vortragsfolgen über Säuglings-, Tuberkulosen- und Trinkerfürsorge zu halten“ (ebd.).

Säuglingstagesstätte des „Vereins für Säuglingspflege“
Abbildung 10: Säuglingstagesstätte des „Vereins für Säuglingspflege“ (Ida-Seele-Archiv)

In ihrem 1912 publizierten „Grundriss der Säuglingsfürsorge“ sah sie in der „Erziehung junger Mädchen zur Mutter“, in der „Stählung ihrer Kräfte für die zukünftigen Aufgaben als Mutter“ eine Möglichkeit der Säuglingssterblichkeit entgegenzuwirken (Baum 1912, S. 172 ff.). Viel notwendiger aber wäre noch, forderte die Autorin, „der Unterricht für die grösseren, schulentlassenen Mädchen, die nun den Tag mit mechanischer Erwerbsarbeit in der Fabrik, im Warenhaus, als Ausläuferin zubringen müssen, bis sie ohne die geringste Kenntnis ihrer Pflichten Mütter und damit für das körperliche und geistige Wohl ihrer Kinder verantwortlich gemacht werden! Kein sich nur über das niedrigste Niveau blosser ungelernter Arbeit erhebender Beruf wird ohne Lehrzeit ausgeübt – und nur für die Pflege, die körperliche und sittliche Heranbildung von Kindern sollte aller Vorkenntnisse entraten werden können? Wir sehen die Folgen dieser falschen Voraussetzung in der grossen Säuglingssterblichkeit Deutschlands, in den erschreckenden Krankheits-, insbesondere Tuberkulose-Ziffern der Schulkinder. Solange die Mütter die Forderungen der Hygiene und der Erziehung nicht verstehen, wird man nur schwer dieser Übel Herr werden“ (Baum 1912, S. 175).

Kurz nachdem Marie Baum das Amt der Geschäftsführerin des „Vereins für Säuglingspflege“ niedergelegt hatte, veröffentlichte sie noch eine Untersuchung über die „Wohnweise kinderreicher Familien in Düsseldorf-Stadt und Land. Eine statistische Untersuchung“. Diese Arbeit, die sich auf eine statistische Auswertung von knapp zweitausend Fragebögen bezog, sollte die Relevanz der Wohnungspflege als Grundlage einer „guten Familienfürsorge“ herausstellen sowie eine Orientierung bieten, wie die nach dem Krieg zu erwartende lebhafte Wohnungsbautätigkeit zu gestalten sei, „von welcher die [kinderreichen Familien] mit Recht besondere Berücksichtigung fordern werden“ (Baum 1917, S. VI).

Kindergarten des „Vereins für Säuglingspflege“
Abbildung 11: Kindergarten des „Vereins für Säuglingspflege“ (Ida-Seele-Archiv)

3.3 Familienfürsorge als Handlungskonzept der Wohlfahrtspflege

3.3.1 Familienfürsorge in der Weimarer Zeit

Für Marie Baum war die Familie „als Urphänomen, als Entität der sozialen Ordnung [die] zentrale Kategorie ihres literarisch-erkenntnistheoretischen Schaffens der 1920er und 1930er Jahre“ (Borgstedt 2010, S. 330). Der Familie als „kleinste, der Grundform menschlicher Gemeinschaft“ (Hansen-Blancke 1933, S. 330) sei innerhalb der Wohlfahrtspflege oberste Priorität einzuräumen. Alle Fürsorgemaßnahmen sind, so führte sie näher aus, „darauf ausgerichtet, im Sinne des § 119 der Reichsverfassung [die Weimarer Verfassung hatte den Schutz der Familie zum Verfassungsauftrag erhoben] die Familie zu stärken und die in ihr liegenden pflegerischen und erzieherischen Kräfte zu entwickeln“ (Baum 1928, S. 5).

Familienfürsorge ist Wohlfahrtspflege (Maier 1998, S. 48 ff.; Müller 1988, S. 178 ff.; Nakano 2008; Neuffer 1990, S. 41 ff.; Paulini 2001, S. 248 ff.; Sachße und Tennstedt 1988, S. 184 ff.), die „je nach Lage des Einzelfalles zu Maßnahmen der Wirtschafts-, Gesundheits- oder Erziehungsfürsorge greifen, offene, halboffene oder geschlossene Fürsorge vermitteln, vorbeugenden, heilenden oder rettenden Charakter annehmen kann, und die in all ihren Schritten bewußt auf die Stärkung der in der Familie liegenden Pflege- und Erziehungskräfte abzielt“ (Baum 1928, S. 225; Baum 1927, S. 5), also primär auf „die Stärkung der Familienmütter“ (Czarnowski und Meyer-Renschhausen 1995, S. 131). Es stehe also nicht die Einzelnot, nicht Schicksal und Schuld des Individuums im Vordergrund fürsorgerischen Handelns, sondern grundsätzlich die Gesamtlage der Familie. Am Beispiel: Der/die Familienfürsorger*in hat es nicht mit einem „gestörten“ Kind, sondern mit einer gestörten Eltern-Kind-Beziehung zu tun. Oder anders gewendet: Nicht nur das Kind, auch seine Umgebung ist zu erziehen.

Marie Baum kritisierte die Wohlfahrtspflege ihrer Zeit, die sich aus drei ganz verschiedenen Quellen ableitete:

„[…] aus der Armenpflege, aus dem Polizeiwesen, aus sozial-politischen Kämpfen und Errungenschaften. Jeder dieser Ausgangspunkte bedingt eine verschiedene Einstellung zu Menschen und zu Dingen; auf jedem dieser Gebiete gibt es andere rechtliche und soziale Merkmale, andere gesetzliche Grundlagen, eine andere Art des Zugreifens, andere Träger, andere Hilfskräfte. In der gleichen Gemeinde können demnach selbst heute noch nebeneinander wirken: im Auftrage der Stadt Fürsorgerinnen und Pflegerinnen der verschiedenen Ämter und Amtsabteilungen – Jugend-, Wohlfahrts-, Gesundheits-, Pflegeamt, Schule, Fürsorgeabteilung für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene – im Auftrage der Polizei die Polizei-Fürsorgerinnen; im Auftrage sozialhygienischer Fachverbände Tuberkulose- und Säuglings-Fürsorgerinnen; daneben die von der kirchlichen Gemeinde angestellten Gemeindeschwestern oder ehrenamtliche Organe caritativer Vereine“ (Baum 1928, S. 224).

Durch diese in viel zu vielen Händen liegende Betreuung der Familien bleibe nicht aus, dass „Familien, in denen gesundheitliches, wirtschaftliches und erzieherisches Elend sich häufte, die armseligen Fetzen ihres bedrohten Schicksals immer wieder vor fremden Augen ausbreiten mußten. Daß Leute mit weniger Ehrgefühl die Sachlage dazu ausnutzten, von verschiedenen Seiten, möglichst ohne Wissen der einen von der anderen, Unterstützungen zu empfangen, war die eine üble Folge dieses Zustandes; die zweite, wesentlich schlimmer war, daß von seiten der Fürsorge sich niemand für das Ganze verantwortlich fühlte“ (Müller 1988, S. 178).

Erschwerend kam hinzu, dass das Verwaltungsprinzip der Trennung von Außen- und Innendienst vorherrschte. Der Außendienst überprüfte, ermittelte und empfahl, der Innendienst sollte aufgrund der Ermittlungsergebnisse des Außendienstes über zu gewährende Hilfsleistungen entscheiden (Müller 1988, S. 180). Um Überschneidungen, Doppel- und Dreifachzuständigkeiten, Reibungsverluste zwischen der „fürsorgerischen“ und der „administrativen“ Tätigkeit und den sich daraus ergebenden „üblen Folgen“ zu verhindern, plädierte Marie Baum in ihrem 1927 veröffentlichten Standardwerk für eine Zusammenfassung der verschiedenen Fürsorgebereiche zu einer Stelle, d.h. zu einem Amt: dem der Familienfürsorge. Somit brauche sich die in Fürsorge stehende Familie nur an eine Stelle zu wenden und die „nach einheitlichem Plan vorbereitete Hilfe [wird] von einer Seite aus an sie herangetragen“ (Baum 1927, S. 5). Während sich also die Spezialfürsorgerinnen um hygienische bzw. medizinische Probleme kümmern, liege der Schwerpunkt der Familienfürsorgerinnen in der personenbezogenen, erzieherisch-beratenden Tätigkeit, in der Lösung aller sozialen Probleme sowie in der Betreuung aller zur Familie gehörenden Personen. Das Konzept der Familienfürsorge erfordere auch eine verwaltungstechnische Maßnahme, „nämlich die Einteilung eines geographischen Gebietes in Bezirke und die Einsetzung von Fürsorgerinnen [mit Sacharbeiterkompetenz] für diese Bezirke häufig als Bezirksfamilienfürsorge bezeichnet, auch wenn die an eine Familienfürsorge zu stellenden Forderungen nicht oder nicht vollständig erfüllt“ werden (Baum 1928, S. 225). Die in einem Bezirk tätigen Fürsorgerinnen sollten als „Volksmütter“ (Baum 1927, S. 127) wirken, „denen von der Verwaltung nicht nur eine angemessene äußere Stellung, sondern vor allem auch die unerläßliche Unabhängigkeit in der Ausgestaltung dieses im Rahmen der Verwaltung neuen Tätigkeitszweiges belassen würde. Wo sich diese Arbeit mit der der Ärzte, der Kommunalbeamten, der Vereine berührte, sollte nicht das Verhältnis von Unter- und Überordnung herrschen, sondern die Gerechtigkeit gleichwertiger Berufe auf eine gemeinsame Aufgabe“ (Baum 1950b, S. 148).

3.3.2 Familienfürsorge nach 1945

Nach dem Zusammenbruch der Nazi-Diktatur befasste sich die inzwischen fast 80-Jährige erneut mit der Familienfürsorge. Im Vorwort ihres gänzlich neubearbeiteten Standardwerkes aus den Jahren 1927 und 1928 bilanzierte sie über die Zerstörung der Familienfürsorge als sozialarbeiterisches Handlungskonzept in den Jahren der NS-Diktatur:

„Es berührt mich seltsam, daß heute, vierzig Jahre nach Begründung der Familienfürsorge, mit der gleichen Einsatzkraft für sie gekämpft werden muß wie damals, als wir sie aus den gegebenen Verhältnissen heraus entwickelten. Die zwölf Jahre nationalsozialistischer Herrschaft haben auch hier etwas, was im Wachsen und Werden war, im Kern soweit angegriffen, daß man wohl von Zerstörung der leitenden Idee reden kann“ (Baum 1951, S. 5).

Vor dem Hintergrund des zerstörten Deutschlands sollte die Familienfürsorge, wie sie schon 1927/1928 formulierte, in erster Linie ein sozialpolitisches Ziel verfolgen, denn die Familie ist grundsätzlich die bedeutendste Gemeinschaft, „weil sie die natürliche ist und weil in ihren Händen der Schutz des Nachwuchses liegt“ (Baum 1951, S. 29). Damit zielte sie auf den Artikel 6 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 und den darin staatlich geregelten Anspruch, die Ehe und die Familie unter den „besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“ zu stellen (Bundesgesetzesblatt 1949, S. 2). Wie bereits in der Weimarer Republik gefordert, setzte sich Marie Baum für eine einheitliche Form der sozialen Hilfe ein. Diese ermögliche, dass alle notwendigen Hilfsmaßnahmen und Unterstützungen in einem einheitlichen Hilfeplan zur Stärkung der Familie, auch der „Familienlosen“, zusammengefasst werden. Diesem sozialpolitischen Ziel werde, so bilanzierte Marie Baum,

„die Fürsorge dadurch dienen, daß sie jede zufallende Aufgabe unter einen dieser Gesichtspunkte stellt. Das kann allgemein bedeuten

vollständigen Familien gegenüber: vorbeugend und in kritischen Zeiten helfend dahin zu wirken, daß der Familienzusammenhang gewahrt und die pflegerische und erzieherische Eigenkraft der Familie, insbesondere der Mutter, gestärkt wird;

unvollständigen Familien gegenüber: den aus der jeweiligen Lage sich ergebenden Gefahren weiteren Zerfalls entgegenzuwirken;

Minderjährigen gegenüber: das Leben der Familienlosen wenn möglich wieder in eine Familie einzubauen“ (Baum 1951, S. 29)

Darüber hinaus setzte sich Marie Baum in ihrer 1951 erschienen „Familienfürsorge“ mit der angelsächsischen Methode der psychoanalytisch ausgerichteten Einzelfallhilfe (Casework) höchst kritisch auseinander. Bereits vor der erneuten Veröffentlichung ihres Standardwerkes publizierte sie daraus einen fast identischen Auszug mit dem Titel „Familienfürsorge und Casework“ für die Zeitschrift „Unsere Jugend“ (Baum 1950a, S. 401 ff.). Die amerikanische Einzelfallhilfe mit ihrem therapeutisch-psychoanalytischen Zuschnitt interpretierte Marie Baum gleichsam als Ersatz für verloren gegangene religiöse Einflüsse in einer glaubenslos gewordenen Welt, „als eine moderne Form religiös angelegter Seelsorge“ (Andresen 2003, S. 50):

„Wir stehen also vor einer auf immanentem Grunde errichteten Seelsorge, wie sie der modernen Psychotherapie ja überhaupt eigen ist, die glaubt, den Menschen aus eigener Kraft – der seinen und des Beraters – von seinen Übeln und seiner Schuld erlösen zu können“ (Baum 1951, S. 47; Baum 1950a, S. 402)

Marie Baums Standardwerk über Familienfürsorge der Jahre 1928 und 1951 Marie Baums Standardwerk über Familienfürsorge der Jahre 1928 und 1951
Abbildungen 11 und 12: Marie Baums Standardwerk über Familienfürsorge der Jahre 1928 und 1951 (Ida-Seele-Archiv)

Mit aller Entschiedenheit kritisierte Marie Baum die sich verbreitende moderne Psychotherapie, „mit ihren übertriebenen Methoden“ (Baum 1950a, S. 405), den Sachverhalt, der in der Fürsorge Stehende müsste psychoanalytisch ausgebildet sein, weil er glaubt, „nur auf dem Wege der Tiefenpsychologie einer ihm fremden, in anderen Vorstellungen lebenden Seele näher kommen zu können“ (Baum 1951, S. 47). Für sie habe aus ethischen Gründen der/die Fürsorger*in nicht das Recht in die Tiefe der Seele seiner/​ihrer Klient*innen vorzudringen. Marie Baum war sich darüber im Klaren, dass im zerstörten Nachkriegsdeutschland „zweifellos weit mehr gefährdete Schicksale in den Raum der Fürsorge als je zuvor“ (Baum 1951, S. 51) gelangten.

„Und hier komme ich zu dem Punkt“, so schrieb sie weiter, „auf dem wir von dem Beispiel des Casework lernen können. Unsere methodisch ausgebaute, weitgehend auf vorbeugende Arbeit beruhende Fürsorge bedarf der Ergänzung für herausgehobene Fälle besonderer Gefährdung. Die hierfür geeignetste Form sind die durch Psychologen oder Psychiater geleiteten Erziehungsberatungsstellen, die sich den in hohem Grade schwierig gewordenen Lebensschicksalen widmen, und zwar mit mehr Zeit und Spezialkenntnissen, als sie die Familienfürsorgerin zu Gebote stehen. Aber während diese Art des Wirkens bei Casework die Regel bildet, sollte sie bei unserer Art, fürsorgerisch zu arbeiten, die Ausnahme sein“ (Baum 1951, S. 51).

4 Kritik und Würdigung

Die frauenbewegte promovierte Chemikerin, Sozialpolitikerin, Sozialbeamtin und Sozialforscherin Marie Baum, die sich nach einem naturwissenschaftlichen Studium für die Soziale Arbeit entschied und diese ausnahmslos in leitenden oder lehrenden Funktionen von unterschiedlichen Bereichen ausführte, gehört neben Ellen Ammann (1870–1932), Anna von Gierke (1874–1943), Frieda Duensing (1864–1921), Hertha Kraus (1897–1968), Alice Salomon (1872–1948), Jeanette Schwerin (1852–1899), Helene Weber (1881–1962) – um nur einige zu nennen – zweifelsohne zu den Klassikerinnen/​Wegbereiterinnen der modernen Sozialen Arbeit (Maier 1998; Eggemann und Hering 1999).

Marie Baum setzte seinerzeit wegweisende Impulse hinsichtlich der empirischen Sozialforschung und der professionellen Ausgestaltung der Wohlfahrtspflege. Dabei fokussierte sie durchgängig das Geschlechterverhältnis als Konzentration auf Problemlagen und Lebenschancen des weiblichen Geschlechts und stellte darüber hinaus „stets den Zusammenhang zwischen der sozialen Situation von Frauen und den Bedingungen des Aufwachsens der Kinder her“ (Andresen 2003, S. 43). Sie plädierte für die Zusammenführung der unterschiedlichen Spezialfürsorgen im Sinne einer Einheitsfürsorge, um die gesamtsozialen Verhältnisse in den Familien überschauen und beurteilen zu können. Das heißt, dass jugendfürsorgerische, rechtliche, gesundheitliche und familienpädagogische Maßnahmen untrennbar miteinander verflochten sind, „die verschiedenen Zweige der Wohlfahrtspflege in einer Hand [liegen]“ (Baum 1928b, S. 226), nämlich in Form der Familienfürsorge.

Mit diesem von ihr entwickelten professionellen Handlungskonzept der Wohlfahrtspflege, das zur zentralen Kategorie der fürsorgerischen Organisationsdiskussion der 1920er-Jahre avancierte, legte Marie Baum, bzw. festigte sie, den Grundstein für den heutigen „Allgemeinen Sozialdienst“. Ihr 1927 und 1928 in zweiter Auflage publiziertes Werk „Familienfürsorge. Eine Studie“, avancierte „zu einem vielgelesenen Lehrbuch an Sozialen Frauenschulen“ (Lauterer-Pirner 2004, S. 102), welches damals von der Fachöffentlichkeit nicht nur positiv aufgenommen wurde. Kritiker*innen führten bspw. an, dass das Ziel der Familienfürsorge „im Baumschen Sinne zu weit gesteckt [ist]. Wir dürfen sehr froh sein, wenn es in unendlicher Kleinarbeit gelingt, hier und da einmal gefährdeten Existenzen zu helfen. Die zu weite Zielsetzung muß praktisch Schiffbruch leiden […] Es sind nicht nur schlechte Organisationsformen, durch die die Familienfürsorge gefährdet ist, wir können nicht mit Mitteln der Fürsorge Notstände bekämpfen, die zu tiefst im Wirtschaftlichen und in den Krisen einer Staatsumwälzung und überlieferte Traditionen gegründet sind“ (Hellinger 1930, S. 126).

Überhaupt stieß die Familienfürsorge in der fachspezifischen Diskussion in Vergangenheit und Gegenwart auf ein geteiltes Echo: Einerseits wird sie als bedeutsame Reform, als eine wichtige Etappe für die Etablierung der Sozialarbeit, andererseits als reine Organisationform und negatives Symbol der bürgerlichen Tradition der Sozialen Arbeit dargestellt (Nakano 1988, S. 16 ff.).

Noch zu Lebezeiten erfuhr die „Mutter der Familienfürsorge“ (Nakano 1988, S. 15) und „Expertin für Mutterschutz und Säuglingspflege“ (Lauterer 2002, S. 121) Ehrungen und Würdigungen. Zum Beispiel wurde ihr zum 75. Geburtstag von der Universität Heidelberg die Ehrenbürgerwürde verliehen. Anlässlich ihres 80. Geburtstags erhielt sie das Bundesverdienstkreuz. Zum 90. Geburtstag würdigte der „Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge“ die „herausragende Persönlichkeit der deutschen Sozialarbeit“ mit einem ausführlichen Ehrerweis (o.V. 1964, S. 131). Posthum wurden in jüngeren Jahren in Karlsruhe und Heidelberg Straßen nach ihr benannt und in letztgenannter Stadt trägt eine berufsbildende Schule ihren Namen. Die Emeriti im Förderverein der Theologischen Fakultät der Universität Heidelberg vergeben den „Marie-Baum-Preis“ für „Soziales und kulturelles Engagement“ an Studierende der Theologischen Fakultät.

5 Quellenangaben

Andresen, Sabine, 2003. Marie Baum und die Bildung des Sozialen. In: Dagmar Beinzinger und Isabella Diehm, Hrsg. 2003. Frühe Kindheit und Geschlechterverhältnisse: Konjunkturen in der Sozialpädagogik. Frankfurt am Main: Books on Demand, S. 37–52. ISBN 978-3-9806569-8-6

Baum, Marie, 1899. Über p-Xylylhydroxylamin: Beiträge zur Kenntnis der 1-2-Naphtalendiazooxyds. Zürich: Leemann

Baum, Marie, 1906. Drei Klassen von Lohnarbeiterinnen in Industrie und Handel der Stadt Karlsruhe. Karlsruhe: G. Braunsche Hofbuchdruckerei

Baum, Marie, 1912. Säuglingsfürsorge. In: Stephan Engel und Marie Baum. Grundriss der Säuglingskunde: Ein Leitfaden für Schwestern, Pflegerinnen und andere Organe der Säuglingsfürsorge nebst einem Grundriss der Säuglingsfürsorge. Wiesbaden: J. F. Bergmann

Baum, Marie, 1916. Die Wohlfahrtspflege, ihre einheitliche Organisation und ihr Verhältnis zur Armenpflege. München: Duncker & Humblot

Baum, Marie, 1917. Wohnweise kinderreicher Familien in Düsseldorf-Stadt und Land: Eine statistische Untersuchung. Berlin: Carl Heymanns

Baum, Marie, 1927. Familienfürsorge: Eine Studie. Karlsruhe: G. Braun

Baum, Marie, 1928a. Familienfürsorge: Eine Studie. Karlsruhe: G. Braun

Baum, Marie, 1928b. Familienfürsorge. In: Julia Dünner, Hrsg. Handwörterbuch der Wohlfahrtspflege. Köln: Heymanns, S. 224–227

Baum, Marie, 1933. Die Familie in der Sozialpolitik, sozialen Gesetzgebung und sozialen Fürsorge. In: Ohne Verfasser. Die Verhandlungen des vierzigsten Evangelisch-Sozialen Kongresses in Braunschweig vom 6.-8. Juni 1933. Leipzig: Helingsche Verlagsanstalt, S. 21–34 u. S. 61–64

Baum, Marie, 1934a. Der Arzt des Kranken und Gesunden. In: Die Frau. 42, S. 235–238

Baum, Marie, 1934b. Wege zur Volksgesundheit. In: Die Frau. 42, S. 334

Baum, Marie, 1950a. Familienfürsorge und Casework. In: Unsere Jugend. 2, S. 401–405. ISSN 0342-5258

Baum, Marie, 1950b. Rückblick auf mein Leben. Heidelberg: F. H. Kerle

Baum, Marie 1950c. Leuchtende Spur: Das Leben Ricarda Huchs. Tübingen: Rainer Wunderlich

Baum, Marie, 1951. Familienfürsorge. Berlin: Berthold Schulz

Bender-Junker, Birgit, 2018. Gesichter des Widerstands in Diakonie und Caritas – Hilfenetzwerke im konfessionellen Raum der Bekennenden Kirche und der Inneren Mission. In: Andreas Lob-Hüdepohl und Johannes Eurich, Hrsg. Aufblitzen des Widerständigen: Soziale Arbeit der Kirchen und die Frage des Widerstands während der NS-Zeit. Stuttgart: Kohlhammer, S. 123–146. ISBN 978-3-17-034977-3

Berger, Manfred, 1996. Elisabeth von Thadden, Gründerin eines Landerziehungsheims. Eine biographisch-pädagogische Skizze. In: Zeitschrift für Erlebnispädagogik. 5(11), S. 23–27. ISSN 0933-565X

Berger, Manfred, 2011. Alice Salomon: Pionierin der sozialen Arbeit und der Frauenbewegung. Frankfurt/Main: Brandes & Apsel. ISBN 978-3-86099-276-0 [Rezension bei socialnet]

Borgstedt, Angela, 2010. Marie Baum: Chemikerin, Sozialwissenschaftlerin und Sozialfürsorgerin, Politikerin und Schriftstellerin. In: Gerhard Taddey und Rainer Brüning, Hrsg. Lebensbilder in Baden-Württemberg. 23. Band. Stuttgart: Kohlhammer, S. 321–349. ISBN 978-3-17-021529-0

Coler, Elmire, 1965. Marie Baum: Ein Lebensbild [unveröffentlichtes Manuskript]. Berlin

Czarnowski, Gabriele und Elisabeth Meyer-Renschhausen, 1995. Geschlechterdualismen in der Wohlfahrtspflege: „Soziale Mütterlichkeit“ zwischen Professionalisierung und Medikalisierung, Deutschland 1890–1930. In: L’Homme. 5(2), S. 121–140. ISSN 1016-362X

Dahlmann, Elke, 2001. Der Verein für Säuglingsfürsorge im Regierungsbezirk Düsseldorf e.V. [unveröffentlichte Dissertation]. Düsseldorf: Universität Düsseldorf

Eggemann Maike und Sabine Hering, Hrsg. 1999. Wegbereiterinnen der modernen Sozialarbeit: Texte und Biographien zur Entwicklung der Wohlfahrtspflege. Weinheim und München: Juventa. ISBN 978-3-7799-1513-3

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949, Bundesgesetzesblatt 1949/Nr. 1, Bonn, S. 1–20

Hansen-Blancke, Dora 1933. Als Marie Baums Schülerin. In: Die Frau. 41, S. 328–331

Hellinger, Hanna, 1930. Familienfürsorge von Dr. Marie Baum. In: Arbeiterwohlfahrt. 5(4), S. 125–126

Hoff, Walburga, 2015. Familie als Kernaufgabe: Zur Konzeption von Familienfürsorge und Familienforschung. In: Soziale Passagen. 7(2), S. 329–346. ISSN 1867-0180

Kappeler, Manfred, 2018. Anpassung, Kooperation, Zustimmung, Widerstand: Soziale Arbeit in kirchlicher Trägerschaft. In: Andreas Lob-Hüdepohl, und Johannes Eurich, Hrsg. Aufblitzen des Widerständigen: Soziale Arbeit der Kirchen und die Frage des Widerstands während der NS-Zeit. Stuttgart: Kohlhammer, S. 25–75. ISBN 978-3-17-034977-3

Lauterer, Heide-Marie, 2002. Parlamentarierinnen in Deutschland 1918/19-1949. Königstein/​Taunus: Helmer. ISBN 978-3-89741-090-9

Lauterer-Pirner, Heide-Marie, 2004. Marie Baum und der Heidelberger Freundeskreis. In: Bärbel Meurer, Hrsg. Marianne Weber: Beiträge zu Werk und Person. Tübingen: Mohr Siebeck, S. 91–110. ISBN 978-3-16-148162-8

Lauterer-Priner, Heide-Marie, 1993. Marie Baum: Den Frauen die volle Verantwortung. In: Birgit Knorr, und Rosemarie Wehling, Hrsg. Frauen im deutschen Südwesten. Stuttgart: Kohlhammer, S. 204–210. ISBN 978-3-17-012089-1

Lüders, Marie-Elisabeth, 1963. Fürchte dich nicht: Politisches und Persönliches aus mehr als 80 Jahren 1878–1972. Köln: Westdeutscher Verlag

Maier, Hugo, 1998. Who is who der Sozialen Arbeit. Freiburg: Lambertus. ISBN 978-3-7841-1036-3

Müller, C. Wolfgang, 1988. Wie Helfen zum Beruf wurde: Eine Methodengeschichte der Sozialarbeit 1883–1945. Weinheim: Beltz. ISBN 978-3-407-55710-0

Nakano, Tomoyo, 2008. Familienfürsorge in der Weimarer Republik: Das Beispiel Düsseldorf. Düsseldorf: Droste. ISBN 978-3-7700-3059-0

Neuffer, Manfred, 1990. Die Kunst des Helfens: Geschichte der Sozialen Einzelhilfe in Deutschland. Weinheim: Beltz. ISBN 978-3-407-55741-4

Ohne Verfasser, 1954. Persönliche Nachrichten. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins. 34, S. 131–133. ISSN 0012-1185

Paulini, Christa, 1999. Marie Baum. In: Maike Eggemann und Sabine Hering, Hrsg. Wegbereiterinnen der modernen Sozialarbeit: Texte und Biographien zur Entwicklung der Wohlfahrtspflege. Weinheim: Juventa, S. 204–228. ISBN 978-3-7799-1513-3

Röh, Dieter, 2017. Akademisierung und Professionalisierung der Sozialen Arbeit in Hamburg: Ein Abriss der Entwicklung der Ausbildung zwischen 1917 und 2017. In: Soziale Arbeit. 66(56), S. 168–175. ISSN 0490-1606

Sachße, Christoph und Florian Tennstadt, 1988. Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland. Band 2. Fürsorge und Wohlfahrtspflege 1871 bis 1929. Stuttgart: Kohlhammer. ISBN 978-3-17-010083-1

Schaser, Angelika, 2000. Helene Lange und Gertrud Bäumer: Eine politische Lebensgemeinschaft. Köln: Böhlau. ISBN 978-3-412-09100-2

Zwiedineck, ohne Vornamen, 1907. Baum, Dr. Marie. Drei Klassen von Lohnarbeiterinnen in Industrie und Handel der Stadt Karlsruhe. In: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft. 63(1), S. 165–167. ISSN 0044-2550

6 Informationen im Internet

Verfasst von
Manfred Berger
Mitbegründer (1993) und Leiter des „Ida-Seele-Archivs zur Erforschung der Geschichte des Kindergartens“
Mailformular

Es gibt 19 Lexikonartikel von Manfred Berger.

Alle Versionen

  1. 29.09.2023 Manfred Berger [aktuelle Fassung]
  2. 14.02.2022 Manfred Berger

Zitiervorschlag
Berger, Manfred, 2023. Baum, Marie [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 29.09.2023 [Zugriff am: 03.10.2024]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/29960

Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Baum-Marie

Urheberrecht
Dieser Lexikonartikel ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt. Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns. Gerne steht Ihnen die Redaktion des Lexikons für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.