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Berufsberaterin, Berufsberater

Dr. Jana Swiderski

veröffentlicht am 09.01.2022

Synonyme: Bildungsberater/in, Coach, Karriereberater/in, Laufbahnberater/in, Trainer/in für Bildungs- und Berufsberatung

BerufsberaterInnen beraten SchülerInnen, Studierende, Schul- oder StudienabbrecherInnen und zunehmend auch arbeitslose oder berufstätige Ratsuchende sowie RehabilitandInnen in Bezug auf ihre Berufs- und Studienwahl, Beruf, Erwerbstätigkeit sowie in Bezug auf Weiterbildungsmöglichkeiten und berufliche Um- und Neuorientierung.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Bezeichnungen, Berufsfelder und Tätigkeiten
  3. 3 Ausbildungsinhalt und -ablauf, Abschlüsse
  4. 4 Berufsrecht
  5. 5 Arbeitsmarkt
  6. 6 Historie
  7. 7 Fachverbände
  8. 8 Ausblick
  9. 9 Quellenangaben
  10. 10 Informationen im Internet

1 Zusammenfassung

BerufsberaterInnen sind in verschiedenen Berufsfeldern tätig, die u.a. von der Bundesagentur für Arbeit (BA), über freiberuflich Tätige, Hochschulen, Kammern, Weiterbildungseinrichtungen bis hin zu Bildungsträgern reichen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen BerufsberaterInnen umfangreiche Kenntnisse und Kompetenzen. Dafür spielen Fragen der persönlichen Eignung, der Qualifikation, Zugangsvoraussetzungen zur Tätigkeit sowie Unterstützungsmöglichkeiten durch Fachverbände eine wichtige Rolle. Neben einem Studium bei der BA gibt es vielfältige, nichtreglementierte Wege des Zugangs, wobei ein Hochschulstudium als obligatorisch betrachtet wird. Rechtlich basiert die Tätigkeit von BerufsberaterInnen in Deutschland auf der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Berufswahl. Die Chance, eine sozialversicherungspflichtige Stelle in diesem Beschäftigungssektor aufzunehmen, liegt auf einem mittleren Niveau, wobei derzeit ein Arbeitskräfteüberschuss besteht. Berufsberatung in ihrer heutigen Form geht auf die Entwicklung der Industrialisierung zurück und nimmt ihren Anfang in der Frauenberufsberatung. Schon bald entwickelte sich Berufsberatung zu einer öffentlichen Aufgabe. Sie orientiert sich primär an den Fähigkeiten, den Interessen sowie an den persönlichen Voraussetzungen der Ratsuchenden. BerufsberaterInnen verfügen über ein breites Portfolio an Kenntnissen, Methoden und Netzwerken. Öffentliche Berufsberatung bewegt sich stets im Spannungsfeld ihres pädagogischen Auftrags und der Arbeitsmarktpolitik und private Berufsberatung zwischen Kundeninteressen und Kundenbindung. Der vorliegende Beitrag legt seinen Schwerpunkt auf die Entwicklung der öffentlichen Berufsberatung. Er schließt jedoch mit einem Blick auf die Fachverbände, die sowohl den BerufsberaterInnen der öffentlichen Institutionen als auch denen in privater Trägerschaft Tätigen offenstehen.

2 Bezeichnungen, Berufsfelder und Tätigkeiten

Üblicherweise ordnet man den Begriff der Berufsberatung der Institution Agentur für Arbeit zu, den der Studienberatung der Institution Hochschule und den der Bildungsberatung der Weiterbildung der berufsbezogenen Weiterbildung wie allgemeinen Erwachsenenbildung (Thiel 2021, S. 42). Für angestellte BeraterInnen in Bildung, Beruf und Beschäftigung gibt es ein breites Spektrum an Beschäftigungsmöglichkeiten, z.B.:

  • die Agenturen für Arbeit und ggf. Träger der Grundsicherung/​Jobcenter
  • Hochschulen (Studienberatungen, Career Services, internationale Abteilungen)
  • andere Bildungsträger (Weiterbildungsinstitutionen, Volkshochschulen, private Bildungsanbieter/​Frauenberatungsstellen)
  • Kommunale Bildungsbüros
  • Migrationsberatungsstellen/​Anerkennungsberatungsstellen
  • Sozialversicherungsträger
  • Integrationsdienste
  • Karriereberatungs- und Coachinganbieter
  • Berufsförderungswerke
  • Beratungseinrichtungen der Sozialpartner (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer usw.)
  • Beratungsunternehmen, Erwachsenen- und Jugendberatungsstellen, Jugendcoaching) (DVB 2020).

Darüber hinaus bieten BerufsberaterInnen ihre Dienste auf freiberuflicher Basis als EinzelunternehmerInnen, wie auch auf der Basis verschiedener Rechtsformen und Personengesellschaften an. Studienberatung, sofern sie sich auf Berufsberatung bezieht, wird hier erwähnt, bedarf aber einer gesonderten Betrachtung (exemplarisch Grüneberg et al. 2021, S. 60 ff.)

Berufsberater/in ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Daher gibt es für die im privaten Sektor tätigen BerufsberaterInnen keinen einheitlich geregelten Zugang aufgrund einer bestimmten Qualifikation. In der Regel bildet jedoch ein Hochschulstudium und/oder Berufserfahrung sowie eine entsprechende Fortbildung die Grundlage für den Erwerb und die Umsetzung der vielfältigen und anspruchsvollen Kompetenzen in der Berufsberatung (DVB 2016, S. 22). Für die öffentliche Berufsberatung in der Agentur für Arbeit gibt es zwei Zugangswege zum Dienstposten des/der Berufsberaters/-in: die Personalentwicklung persönlich und fachlich besonders geeigneter Vermittlungsfachkräfte und den Einstieg über den Studiengang „Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung“ an der Hochschule der Agentur für Arbeit.

Aufbauend auf einem Hochschulstudium bedarf es für die Ausübung der Tätigkeit einer/​eines Berufsberaters/in vielfältiger Kompetenzen. Zur Frage der Kompetenzen, der Qualifizierung von BerufsberaterInnen sowie zu Qualitätsstandards von Berufsbildung hat der Deutsche Verband für Bildungs- und Berufsberatung (DVB) eine Reihe von Grundsatzpapieren veröffentlicht (DVB 2016, S. 22 ff.). Der aktuelle Beitrag nennt als unabdingbare Kompetenzen von BerufsberaterInnen u.a. Beziehungs- und Gesprächskompetenz, Fachwissen über Bildungsangebote, Berufskunde, Arbeitsmarkt, rechtliche, psychologische, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Zusammenhänge, Kompetenzen zur Situationsanalyse und Hypothesenbildung in der Beratung, didaktische Kompetenzen sowie Kompetenzen im Medien- und Informationsmanagement (DVB 2016, S. 16 ff.).

Erwähnt werden soll auch das Nationale Forum für Berufsbildung, das mit „BeQu“ ein Konzept vorlegt, das sowohl einen Qualitätsentwicklungsrahmen als auch ein Kompetenzprofil für Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung formuliert (nfb 2014).

3 Ausbildungsinhalt und -ablauf, Abschlüsse

Die Agentur für Arbeit bietet den Studiengang „Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung“ an der Hochschule der Agentur für Arbeit mit ihren beiden Standorten Mannheim und Schwerin an. Der Studiengang ist disziplinübergreifend und als duales Studium konzipiert. Er beinhaltet wirtschafts-, sozial- und rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen mit einem zusätzlichen Fokus auf den Beratungswissenschaften.

Theoriephasen wechseln sich mit praktischen Lernphasen in den Agenturen ab. Am Ende des Studiums sollen die AbsolventInnen u.a. über Theoriewissen im Bereich Berufsberatung und Personalmanagement verfügen und dieses anwenden können, geeignete Methoden der Berufsberatung und des Personalmanagements einsetzen können, kulturelle, ökonomische, demographische und sozio-politische Einflüsse auf Berufsberatung und Personalmanagement aus europäischer Perspektive verstehen, ethische Grundsätze kennen und anwenden und ein Verständnis nationaler und internationaler Entwicklung von Berufen, Kompetenzen und Qualifizierungen entwickeln. (DVB 2016, S. 73 f.).

Die BA formulierte Grundsätze und Kompetenzen von Beratungsfachkräften u.a. in den 1968 verabschiedeten „Richtlinien für die Berufsberatung“ oder in der 1993 eingeführten Fachlichen Arbeitshilfe „Praxis der beruflichen Beratung“ (Schober 2015, S. 200 ff.). Seit 2000 bilden ständig überarbeitete und neu formulierte Beratungskonzeptionen für Berufsberatung und Arbeitsvermittlung die Grundlage des Kompetenzverständnisses von Berufsberatung in der Agentur für Arbeit.

Aktuell maßgeblich ist die 2010 erschienene „Beratungskonzeption der BA. Handbuch für Berufsberaterinnen und Berufsberater“ (BeKo) von Rübner und Sprengard. Das Handbuch unterscheidet zwei Beratungsformate – die Orientierungs- und Entscheidungsberatung (OEB) und die Integrationsbegleitende Beratung (IBB). Es unterstützt die Arbeit der BerufsberaterInnen vor allem in beratungsmethodischer Hinsicht.

Die Einführung eines Zertifizierungsprogramms 2020 soll die Arbeit aller Beratungsfachkräfte in der Agentur für Arbeit auf eine wissenschaftliche Grundlage stellen. Innerhalb eines halben Jahres werden sechs Module durchlaufen. Diese beinhalten Themen der Berufswelt und des Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmarktes, Beratungstheorien, Ressourcenorientierung, Netzwerkarbeit, Wissensmanagement und Selbstfürsorge. Dies geht mit der Reflexion der eigenen Arbeit, individueller Lernbegleitung, Supervision und Fallbesprechungen einher (BA 2019a).

Neben einem Bachelorabschluss an der Hochschule der Agentur für Arbeit prädestinieren insbesondere pädagogische, sozialpädagogische, psychologische oder wirtschaftswissenschaftliche Studienabschlüsse für die Tätigkeit der/des Berufsberaters/in. Aber auch eine Ausbildung und praktische Erfahrungen in Handwerk, Industrie und Wirtschaft sowie entsprechende Weiterbildungen zu Bildung und Beratung können eine fundierte Grundlage bilden.

4 Berufsrecht

Art. 12 Abs. 1 GG der Bundesrepublik Deutschland begründet das individuelle Recht auf freie Berufswahl:

„Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“

Berufsberatung war von 1927 bis 1997 durch ein sogenanntes. „Alleinrecht“ der damaligen Bundesanstalt für Arbeit vorbehalten und ist bis heute eine gesetzlich verankerte staatliche Aufgabe. §§ 29–34 SGB III regeln die Aufgaben und Angebote der öffentlich finanzierten Berufsberatung. Berufsberatung gehört zu den obligatorischen Aufgaben der Agentur für Arbeit und richtet sich nach dem „Beratungsbedarf der oder des Ratsuchenden“ (§ 29 SGB III). § 30 SGB III formuliert die Aufgaben der Berufsberatung der Agentur für Arbeit:

„Die Berufsberatung umfasst die Erteilung von Auskunft und Rat

  1. zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung, zum Berufswechsel sowie zu Möglichkeiten der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse,
  2. zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe,
  3. zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung sowie zur Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit und zur Entwicklung individueller beruflicher Perspektiven,
  4. zur Ausbildungs- und Arbeitsstellensuche,
  5. zu Leistungen der Arbeitsförderung,
  6. zu Fragen der Ausbildungsförderung und der schulischen Bildung, soweit sie für die Berufswahl und die berufliche Bildung von Bedeutung sind.“

Die Agentur für Arbeit ist verpflichtet, jungen Menschen nach Beendigung der Schule ohne berufliche Anschlussperspektive Berufsberatung anzubieten (§ 31 SGB III). Zur „Feststellung der Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit“ dienen im Bedarfsfall ärztliche und psychologische Eignungsuntersuchungen (§ 32 SGB III). Außerdem hat die Agentur für Arbeit zur Vorbereitung auf die Berufswahl eine Berufsorientierung anzubieten (§ 33 SGB III), d.h. sie soll umfassend „Auskunft und Rat geben zu Fragen der Berufswahl, über die Berufe und ihre Anforderungen und Aussichten, über die Wege und die Förderung der beruflichen Bildung sowie über beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt“ (ebd.). Auch die Arbeitgeber sollen „bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen sowie bei Qualifizierungsbedarfen ihrer Beschäftigten“ (§ 34 SGB III) durch die „Erteilung von Auskunft und Rat“ (ebd.) unterstützt werden.

Die Berufsbildung selbst wird in Deutschland durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HWO) geregelt. Das BBiG ordnet „Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.“ (§ 1, Art. 1 BBiG). Gesetzliche Bestimmungen für die Ausbildung im Handwerk werden durch die Handwerksordnung (HWO) getroffen. Sowohl BBiG als auch HWO gehören zu den gesetzlichen Grundlagen der Arbeit von BerufsberaterInnen, auch wenn diese Gesetze selbst keine Bestimmungen für die Berufsberatung formulieren. Neben der öffentlichen Berufsberatung wurde die Möglichkeit einer privat finanzierten Bildungs- und Berufsberatung geschaffen.

5 Arbeitsmarkt

Laut einer Statistik der BA betrug der Bestand an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland im Jahr 2020 im Bereich Personalwesen und -dienstleistung 104.904 Personen. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung um 2,1 % und gegenüber 2018 um 5,8 %. 2019 lag das mittlere monatliche Bruttoeinkommen bei 4.912 €. 80 % der Beschäftigten sind zwischen 25 und 54 Jahre alt und 72,3 % sind Frauen. 25,6 Prozent der Beschäftigten arbeiteten in Teilzeit.

2020 sank der Anteil der gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vorjahr um 20,3 %, während die Zahl der Arbeitslosen in diesem Beschäftigungssektor gegenüber dem Vorjahr um 33,1 % stieg. Da auf 100 gemeldete sozialversicherungspflichtige Stellen 829 Arbeitslose kommen, besteht in diesem Sektor derzeit ein Fachkräfteüberschuss. Die berufsspezifische Arbeitslosenquote lag 2020 bei 4,8 %, sodass die Chance, eine Beschäftigung zu finden, auf einem mittleren Niveau liegt. Dabei wurden aber auch Tätigkeiten aufgenommen wie Personalsachbearbeiter/in, Fachkaufmann/​-frau für Personal oder Kaufmann/​-frau für Büromanagement (BA 2020).

6 Historie

Im Mittelalter gaben die Väter meist ihre beruflichen Erfahrungen an die Söhne weiter. Die Lehre wurde von den Zünften für das Handwerk und von den Kaufmannsgilden für den Handel geregelt. 1810 wurde in Preußen mit der Gewerbefreiheit auch die freie Wahl der Berufe eingeführt (Rottenecker und Schneider 1996, S. 35). Erst zum Ende des 19. Jahrhunderts wurden im Industriesektor Ausbildungsberufe geschaffen (a.a.O., S. 25). Durch die Abschaffung der Zünfte konnte der Beruf zur „Freiheitsidee“ und die fachliche Bildung zu einem „Instrument der Persönlichkeitsbildung“ werden (Sailmann 2021, S. 6).

Zum Ende des 19. Jahrhunderts wurde der Beruf „zum organisierenden Prinzip der Ausbildung“ (Sailmann 2021, S. 7). Durch das Wegfallen der berufsständischen Bindungen, durch Aufklärung und Individualisierung im Zuge der Industrialisierung wurde die Berufswahl zu einer individuellen Aufgabe, die Unterstützung bei der Berufswahlentscheidung erforderte.

1898 hatte der „Bund Deutscher Frauenvereine“ den einheitlichen Begriff der Berufsberatung geprägt (Rottenecker und Schneider 1996, S. 65). Zunächst entwickelte sich eine professionelle Berufsberatung zu Beginn des 20. Jahrhunderts auf dem Gebiet der Frauenberufsberatung auf Initiative von Josephine Levy-Rathenau, einer Cousine des damaligen Außenministers Walther Rathenau (Nürnberger und Maier 2013, S. 26).

Levy-Rathenaus zahlreiche Publikationen zu theoretischen und praktischen Fragen der Berufswahl sowie ihre vielfältigen Aktivitäten auf dem Gebiet der Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung unterstützten den Aufbau einer öffentlichen Berufsberatung (Rottenecker und Schneider 1993, S. 63). Darüber hinaus förderte ihr Engagement den Grundsatz, die Berufswahl an den individuellen Eignungen und Neigungen der Ratsuchenden zu orientieren (a.a.O., S. 64).

1918 wurden für beide Geschlechter deutschlandweit einheitliche gesetzliche Regelungen für die Berufsberatung eingeführt. Berufsberatungen und Lehrstellenvermittlungen wurden in die sogenannten Arbeitsnachweise, die damalige Bezeichnung für die Arbeitsvermittlungsstellen, integriert. Die Schrift des Pädagogen Aloys Fischer (1880–1937) „Über Beruf, Berufswahl und Berufsberatung“ bildete „die gedankliche Grundlage der Berufsberatung während der Weimarer Republik“ (Rottenecker und Schneider 1993, S. 76). Durch das Arbeitsnachweisgesetz vom 22.7.1922 wurde die Berufsberatung endgültig mit den Arbeitsnachweisämtern organisatorisch verbunden. Unter Arbeitsnachweisen verstand man um die Jahrhundertwende gewerbsmäßige und nichtgewerbsmäßige Arbeitsvermittlungsstellen. Unter der Bezeichnung „Landesamt für Arbeitsvermittlung“ nahmen die neu eingerichteten Landesbehörden neben der Aufsicht über die Arbeitsnachweise auch Aufgaben der Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung wahr.

Mit dem Gesetzentwurf über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) von 1927 wurde Berufsberatung nun der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (RA) als Pflichtaufgabe übertragen (Rottenecker und Schneider 1993 S. 107). Berufsberatung sollte nach Eignung und Neigung erfolgen, die wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse der Ratsuchenden sowie die Arbeitsmarktlage und die Berufsaussichten berücksichtigen, unparteiisch und unentgeltlich beraten und weibliche Ratsuchende unter weiblicher Leitung beraten. 1935 wurde der RA gesetzlich das Alleinrecht zur Berufsberatung, Lehrstellenvermittlung und Arbeitsvermittlung eingeräumt. Ab 1936 erfolgte eine wirtschaftlich zweckmäßige Lenkung des Berufsnachwuchses, in deren Dienst auch die BerufsberaterInnen ihre Tätigkeit bei der Vorauswahl in Bezug auf als kriegswichtig angesehene Berufe stellen sollten (a.a.O. S. 122). Damit wurde der Grundsatz der Berufswahlfreiheit in der Zeit des Nationalsozialismus in Frage gestellt. Die berufliche Bildung wurde 1938 durch die Einführung einer einheitlichen Berufsschulpflicht vereinheitlicht.

Nach 1945 blieb es aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Zusammenbruchs des Deutschen Reiches zunächst bei der Berufsnachwuchslenkung. D. h., dass sich Berufsberatung nicht primär an den Wünschen der Ratsuchenden orientierte, sondern diese in Richtung der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes lenkte. Die Berufsberatung blieb den Arbeitsämtern bzw. den Landesarbeitsämtern unterstellt. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23.5.1949 garantierte in Artikel 12 die Berufswahlfreiheit. Damit konnte der Schritt von der Berufslenkung wieder hin zur Berufsberatung gegangen werden. Entscheidend dafür war die Einrichtung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (1952), der späteren Bundesanstalt für Arbeit (1969). Damit besaß die Berufsberatung einen neuen Träger. Die Zusammenarbeit mit den Schulen wurde wieder aufgenommen. Seit 1957 erfolgte ein planmäßiger Ausbau der Akademischen Berufsberatung mit besonders hohen Anforderungen an die Berufsberatenden. Besonders geeignete Beratende widmeten sich körperlich, seelisch oder geistig beeinträchtigten Ratsuchenden (Rottenecker und Schneider 1993, S. 149 f.). Das Alleinrecht der BA in Bezug auf Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung wurde festgelegt.

Als Grundsätze der Beratung galten die individuelle Behandlung des Einzelfalls, Unparteilichkeit, Unentgeltlichkeit sowie die Beschränkung der Auskunftspflicht in Bezug auf die Lehrstellenvermittlung (Rottenecker und Schneider 1993, S. 151). Eine grundlegende Regelung der Ziele, Aufgaben und Grundsätze der Berufsberatung erfolgte 1968 in den „Richtlinien für die Berufsberatung“ des Vorstandes der BA (a.a.O., S. 152).

Das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von 1969 stellte die Berufsberatung auf eine breitere Grundlage. Die Berufsberatung sollte nun bei der Vermittlung von Ausbildungsstellen mitwirken und Berufsorientierung als eigenständige Aufgabe umsetzen. Die geschlechtsspezifische Aufteilung wurde aufgegeben, Begutachtungen durch den Ärztlichen und den Psychologischen Dienst wurden gesetzlich festgeschrieben und die Bedeutung der wissenschaftlichen Grundlagenarbeit wurde anerkannt (Rottenecker und Schneider 1993, S. 173 f.). 1973 wurden BerufsberaterInnen für AbiturientInnen und HochschülerInnen verbindlich vorgeschrieben. Ab 1976 wurde die berufliche „Einzelberatung nach Vereinbarung“ verbindlich eingeführt sowie Telefon- und Gruppenberatungen angeboten (Schober 2015, S. 203 f.).

1992 erfolgte die Neuorganisation der Berufsberatung. BerufsberaterInnen und AusbildungsvermittlerInnen wurden zu einem einheitlichen Dienstposten zusammengeführt, welcher die Aufgaben Beratung, Orientierung, Vermittlung und Förderung umfasste. Dies schloss Routine- und administrative Aufgaben mit ein (Schober 2015, S. 206). 1994 wurde das Alleinvermittlungsrecht der Bundesanstalt für Arbeit aufgehoben und damit auch das Angebot privater Berufsberatung wieder möglich.

1998 löste die Einführung des Sozialgesetzbuchs III das Arbeitsförderungsgesetz ab und stellte die Berufsberatung durch die BA für Jugendliche und Erwachsene auf eine bis heute gültige Grundlage (BA 2017, S. 3). Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der BA aufgrund der „Hartzgesetze“ wurde ab 2005 an einer Neukonzeption der Berufsberatung gearbeitet und die neue „Beratungskonzeption der Bundesagentur für Arbeit“ (Rübner und Sprengard 2010) eingeführt. Diese galt sowohl für die klassische Berufsberatung als auch für Vermittlungsfachkräfte sowie für die Rehaberatung. Mit der Einführung der Lebensbegleitenden Berufsberatung vor dem und im Erwerbsleben 2019 hat die Berufsberatung in der Agentur für Arbeit ihr heutiges Gesicht erhalten.

In der DDR wurde Berufsberatung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden. Diese wurde zunächst den Betrieben übertragen. Seit 1965 wurden auch die Schulen in die Berufsberatung systematischer einbezogen (BA 2017, S. 26). Die Verfassung der DDR von 1968 formulierte nicht nur ein Recht auf Arbeit, sondern schrieb auch eine Pflicht zur Arbeit, die Pflicht zum Erlernen eines Berufs sowie eine damit verbundene Beratungspflicht des Staates fest. Diese wurde durch die Schaffung zahlreicher Berufsberatungszentren umgesetzt. Diese sollten durch berufskundliche Informationen und pädagogische Anleitung die Bemühungen der Schulen und Betriebe ergänzen. Berufsberatung fungierte in der DDR als indirektes Instrument der Berufslenkung, das sich im Spannungsfeld von individuellen Berufswünschen und den Erfordernissen der Planerfüllung bewegte (ebd.)

7 Fachverbände

Zur Wahrnehmung der Interessen von BerufsberaterInnen existieren in Deutschland verschiedene Fachverbände.

Der Deutsche Verband für Bildungs- und Berufsberatung (DVB) „ist ein Zusammenschluss von BeraterInnen verschiedener Träger, von Wissenschaftlern und Organisationen, deren Tätigkeitsfeld die Beratung zu Berufs-, Karriere- und Bildungsfragen umfasst, sowie von Einzelpersonen und Institutionen, die diese Aufgaben unterstützen“ (DVB 2021). Seit 1956 fördert er „eine qualitätvolle Beratung zu allen Fragen der Bildung, des Berufes und der Beschäftigung (BBB-Beratung). Er setzt sich dafür ein, allen Menschen, die berufliche Orientierung suchen, den Zugang zu einer guten Beratung zu ermöglichen“ (ebd.).

Die GIBeT – Gesellschaft für Information, Beratung und Therapie an Hochschulen e.V. – „widmet sich der Weiterentwicklung der Professionalisierung der Information, Beratung und Therapie an Hochschulen.“ Sie organisiert z.B. jährliche Fachtagungen, um die Fachkompetenz der in der Studien- und psychologischen Beratung Tätigen zu fördern. „Sie unterstützt den systematischen Informations- und Erfahrungsaustausch unter den Studien- und Studierendenberater/​innen und berät Einrichtungen sowie ihre Mitarbeiter/​innen.“ (GIBeT 2021).

Im Career Service Netzwerk Deutschland e.V. (CSND) engagieren sich Hochschulen als institutionelle Mitglieder und Career-Service-MitarbeiterInnen als individuelle Mitglieder für den Auf- und Ausbau berufsvorbereitender Angebote der Hochschulen, die Berufsorientierung und Berufsvorbereitung Studierender sowie die Vernetzung mit potentiellen Arbeitgebern der künftigen AbsolventInnen (CSND 2021).

Das Nationales Forum für Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung (NFB) – ist bildungspolitisch aktiv, orientiert sich an der aktuellen Beratungsforschung, setzt sich insbesondere für Beratungsqualität und Qualitätsstandards ein, fordert die internationale Vernetzung und beteiligt sich an internationalen Projekten (NFB 2021).

Ein weltweit agierender Dachverband von BerufsberaterInnen ist die International Association for Educational and Vocational Guidance (IAEVG), auf Deutsch: IVBBB – Internationale Vereinigung für Bildungs- und Berufsberatung (IAEVG 2021).

8 Ausblick

Mit Blick auf die Entwicklung der modernen Arbeitswelt und die Erfordernisse lebenslangen Lernens hat sich der Begriff der „Lifelong Guidance“ für Beratungsangebote einer „Lebensbegleitenden Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung“, kurz „Lebensbegleitende Berufsberatung“ etabliert (Thiel 2021, S. 40). Berufswahl und Berufsberatung beziehen sich nunmehr auf die Lebensspanne und richten sich überwiegend auf „Employability“, auf die Beschäftigungsfähigkeit (a.a.O., S. 41). In der Vergangenheit agierten die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit, die Studienberatungen der Hochschulen und die Bildungsberatung im Sinne von Erwachsenen- und Weiterbildung weitgehend unabhängig voneinander (a.a.O, S. 42). Ausgehend vom Konzept der Lebensbegleitenden Berufsberatung, das die Agentur für Arbeit 2019 eingeführt hat (BA 2018 und 2019b), ergeben sich mehr und mehr Berührungspunkte mit der Studienberatung an Hochschulen sowie mit der Bildungsberatung für berufliche Erwachsenen- und Weiterbildung. Einen besonderen Bedarf stellt dabei die berufliche Orientierung nach Studienabschluss dar (BA 2019b, S. 47). Nicht nur für StudienabsolventInnen, sondern für Ratsuchende überhaupt bewegt sich Berufsberatung im Spannungsfeld zwischen Selbstverwirklichung und beruflicher Sinnfindung einerseits und Employability – der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktangepasstheit – andererseits.

9 Quellenangaben

Bundesagentur für Arbeit (BA), Hrsg., 2017. Die Geschichte der deutschen Arbeitsverwaltung: Von der Stempelbude zur modernen Dienstleistungsbehörde [online]. Begleitheft zur Geschichtsausstellung [Zugriff am: 03.12.2021]. Verfügbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/​aschaffenburg/​download/​1533718940523.pdf

Bundesagentur für Arbeit (BA), 2018. Weisung 201810016 vom 26.10.2018: Lebensbegleitende Berufsberatung. Fachliche Umsetzung der Beratung vor dem Erwerbsleben [online]. Internes Dokument [Zugriff am: 03.12.2021]. Verfügbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/​weisung-201810016_ba021961.pdf

Bundesagentur für Arbeit (BA), 2019a. Weisung 201909007 vom 13.09.2019: Einführung des Zertifikatsprogramms „Professionelle Beratung“ [online]. Internes Dokument [Zugriff am: 02.12.2021]. Verfügbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/​weisung-201909007_ba045738.pdf

Bundesagentur für Arbeit (BA), 2019b. Weisung 201912024 vom 20.12.2019:- Lebensbegleitende Berufsberatung. Fachliche Umsetzung der Berufsberatung im Erwerbsleben [online]. Internes Dokument [Zugriff am: 03.12.2021]. Verfügbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/​ba146210.pdf

Bundesagentur für Arbeit (BA), 2020. Berufe auf einen Blick [Zugriff am: 11.12.2021]. Verfügbar unter: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/​Statistiken/​Interaktive-Angebote/​Berufe-auf-einen-Blick/​Berufe-auf-einen-Blick-Anwendung-Nav.html

Bundesagentur für Arbeit (BA). Tätigkeits- und Kompetenzprofil Berater/in Markt und Integration in der BA. Internes Papier. o.O. o.J

Career Service Netzwerk Deutschland e.V. (CSND), 2021. Das career service netzwerk Deutschland e.V [Zugriff am: 15.11.2021]. Verfügbar unter: https://csnd.de/

Deutscher Verband für Bildungs- und Berufsberatung (DVB), 2020. Wie wird man Bildungs- und Berufsberater*in? [Zugriff am: 14.08.2021]. Verfügbar unter: https://dvb-fachverband.de/bbb-beratung/​werdegang/

Deutscher Verband für Bildungs- und Berufsberatung (DVB), 2021. Beratung in Bildung Beruf Beschäftigung [Zugriff am: 14.08.2021]. Verfügbar unter: https://dvb-fachverband.de/

Deutscher Verband für Bildungs- und Berufsberatung e.V. (DVB),2016. Professionelle Bildungs- und Berufsberatung Positionen des dvb [online]. Deutscher Verband für Bildungs- und Berufsberatung e.V. [Zugeriff am 01.12.2021]. Verfügbar unter: https://dvb-fachverband.de/wp-content/​uploads/2020/07/dvb_Grundlagenpapier_2016.pdf

Gesellschaft für Information, Beratung und Therapie an Hochschulen e.V (GIBeT), 2021. Gesellschaft für Information, Beratung und Therapie an Hochschulen [Zugriff am: 15.08.2021]. Verfügbar unter: https://gibet.org/

Grüneberg, Tillmann, Barbara Knickrehm und Rainer Thiel, 2021. Beratungslandschaft und Beratungsorganisation. In: Tillmann Grüneberg, Ingo Blaich, Juliane Egerer, Barbara Knickrehm, Maria Liebchen, Lukas Lutz, Ulrike Nachtigäller, Rainer Thiel, Hrsg. Handbuch Studienberatung: Berufliche Orientierung und Beratung für akademische Bildungswege, Band I. Stuttgart: utb, S. 40–49. ISBN 978-3-8252-5724-8

International Association for Educational and Vocational Guidance (IAEVG), 2021. Über die IVBBB: Der Auftrag [Zugriff am: 03.12.2021]. Verfügbar unter: https://iaevg.com/

Nationales Forum Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung (nfb) und Forschungsgruppe Beratungsqualität am Institut für Bildungswissenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Hrsg., 2014. Beratungsqualität in Bildung, Beruf und Beschäftigung. Berlin und Heidelberg: wbv Verlag

Nürnberger, Jürgen und Dieter G. Maier, 2013. Josephine Levy-Rathenau: Frauenemanzipation durch Berufsberatung. Berlin: Hentrich & Hentrich. ISBN 978-3-942271-93-6

Rottenecker, Heribert und Jürgen Schneider, 1996. Geschichte der Arbeitsverwaltung in Deutschlannd. Aufgaben und Praxis der Bundesanstalt für Arbeit, Band 9. Stuttgart: Kohlhammer. ISBN 978-3-17-012586-5

Rübner, Matthias und Barbara Sprengard, 2010. Beratungskonzeption der Bundesagentur für Arbeit. Handbuch für Berufsberaterinnen und Berufsberater, Band 1. Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit

Sailmann, Gerald, 2021. Der Beruf geht auf die Walz. Das Berufskonzept und sein Einfluss auf das Bildungssystem. In: dvb forum. 2021(1), S. 4–9. ISSN 0935-8323

Schober, Karen, 2015. (Berufs-)Beratung in der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Spiegel ihrer Beratungskonzeptionen vor dem Hintergrund sich wandelnder geschäftspolitischer, bildungs- und arbeitsmarktpolitischer Rahmenbedingungen. In: Bern-Joachim Ertelt, Andreas Frey und Michael Scharpf, Hrsg. Berufsberatung als Wissenschaft: Vier Jahrzehnte akademische Ausbildung für Berufsberaterinnen und Berufsberater in Mannheim. Hamburg: Verlag Dr. Kovač. ISBN 978-3-8300-8607-9

Thiel, Rainer, 2021. Lifelong Guidance – Lebensbegleitende Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung. In: Tillmann Grüneberg, Ingo Blaich, Juliane Egerer, Barbara Knickrehm, Maria Liebchen, Lukas Lutz, Ulrike Nachtigäller, Rainer Thiel, Hrsg. Handbuch Studienberatung: Berufliche Orientierung und Beratung für akademische Bildungswege, Band 1. Stuttgart: utb, S. 40–49. ISBN 978-3-8252-5724-8

10 Informationen im Internet

Verfasst von
Dr. Jana Swiderski
Erziehungswissenschaftlerin, Arbeitsvermittlerin, Fallmanagerin und derzeit Berufsberaterin bei der Bundesagentur für Arbeit
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Zitiervorschlag
Swiderski, Jana, 2022. Berufsberaterin, Berufsberater [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 09.01.2022 [Zugriff am: 08.10.2024]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/27898

Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Berufsberaterin-Berufsberater

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