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Berufsbildungswerk

Prof. Dr. Reinhold Weiß

veröffentlicht am 03.02.2026

Abkürzung: BBW

Berufsbildungswerke sind überregionale Bildungseinrichtungen der beruflichen Rehabilitation, die Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen durch berufliche Bildungsmaßnahmen auf die Integration in den Arbeitsmarkt vorbereiten.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Trägerlandschaft in der Rehabilitation
  3. 3 Förderkonzept der BBW
    1. 3.1 Individuelle Förderung
    2. 3.2 Ganzheitlicher Ansatz
  4. 4 Rehaspezifische Berufsausbildung
    1. 4.1 Unterstützung von Ausbildungsbetrieben
    2. 4.2 Verzahnte Ausbildung
  5. 5 Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern
    1. 5.1 Rahmenvereinbarung
    2. 5.2 Qualitätsmanagement
  6. 6 Leistungsdaten
    1. 6.1 Teilnehmendenzahlen
    2. 6.2 Hohe Kosten
    3. 6.3 Gute Integrationsergebnisse
  7. 7 Herausforderungen
    1. 7.1 Kritische Stimmen
    2. 7.2 Veränderte Leistungsanforderungen
    3. 7.3 Planungsunsicherheit
    4. 7.4 Weiterentwicklung der BBW
  8. 8 Quellenangaben
  9. 9 Informationen im Internet

1 Zusammenfassung

Berufsbildungswerke (BBW) fördern die berufliche Bildung und Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. Es sind Bildungseinrichtungen mit einer sonderpädagogischen Betreuung, der erforderlichen Ausstattung und dem entsprechend qualifizierten Personal.

BBW sind die größten Leistungserbringer in der beruflichen Rehabilitation und arbeiten auf Grundlage des SGB III und SGB IX. In Deutschland existieren über 50 Einrichtungen in Trägerschaft gemeinnütziger Organisationen. Sie unterscheiden sich von Berufsförderungswerken (Umschulung Erwachsener) und Werkstätten für behinderte Menschen durch ihren Fokus auf berufliche Erstausbildung junger Menschen.

Das Förderkonzept umfasst Diagnostik, Berufsvorbereitung, Ausbildung in anerkannten Berufen sowie psychosoziale und medizinisch-therapeutische Begleitung. Etwa 60 Prozent der Teilnehmenden haben eine Lernbehinderung, weitere Schwerpunkte sind Körper-, Sinnes- und psychische Behinderungen. Aktuell werden rund 16.000 junge Menschen ausgebildet, wobei 88 Prozent die Abschlussprüfung bestehen und etwa zwei Drittel zwölf Monate nach Ausbildungsende in Arbeit sind. Die Ausbildung kostet rund 120.000 Euro für drei Jahre und wird hauptsächlich von der Bundesagentur für Arbeit finanziert.

Aktuelle Herausforderungen sind veränderte Teilnehmerstrukturen mit mehr psychischen Erkrankungen, gestiegene Arbeitsmarktanforderungen sowie sinkende Teilnehmendenzahlen. Die BBW reagieren mit neuen Tätigkeitsfeldern, flexibleren Konzepten und Personalqualifizierung.

2 Trägerlandschaft in der Rehabilitation

Berufsbildungswerke sind ein wichtiger Akteur der beruflichen Rehabilitation und der größte Leistungserbringer bei den beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen (Niehaus et al. 2012, S. 55). Sie arbeiten auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB), insbesondere des SGB III und SGB IX. Nach § 51 Abs. 1 SGB IX werden Leistungen der Rehabilitation durch „Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgeführt, wenn Art oder Schwere der Behinderung der Leistungsberechtigten oder die Sicherung des Erfolges die besonderen Hilfen dieser Einrichtungen erforderlich machen.“ BBW erbringen ihre Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Das Ziel besteht darin, die Teilhabe am Arbeitsleben durch das Zusammenwirken verschiedener Fachdienste und Lernorte dauerhaft zu sichern.

In der Bundesrepublik gibt es nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW), in der die meisten Träger zusammengeschlossen sind, über 50 Berufsbildungswerke. Träger sind in der Regel gemeinnützige Einrichtungen wie das Diakonische Werk, das Deutsche Rote Kreuz (DRK), das Christliche Jugenddorf Deutschland (CJD) oder das Kolping-Bildungswerk. Sie haben zumeist die Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder einer gemeinnützigen GmbH.

Neben den BBW erbringen weitere Einrichtungen Dienstleistungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Von Bedeutung sind vor allem die Berufsförderungswerke (BFW) und die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Sie haben zum Teil ähnliche Aufgaben, unterscheiden sich aber von den BBW (Biermann 2024, S. 7 f.).

  • Berufsförderungswerke (BFW) begleiten Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen nach Krankheit oder Unfall auf ihrem Weg zurück in das Arbeitsleben. Sie richten sich an Personen, die zuvor bereits erwerbstätig waren. BFW bieten vor allem Umschulungsmaßnahmen für Erwachsene an. Im Bundesverband Deutsche Berufsförderungswerke sind 28 Einrichtungen mit rund 12.000 Plätzen vertreten (Burzlaff 2023, S. 10).
  • Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bieten rund 200.000 Arbeitsplätze für Schwerbehinderte. Im Unterschied zu BBW sind Bildungsmaßnahmen in der Regel auf die Einarbeitung und das Anlernen beschränkt. Rechtsgrundlage für ihre Leistungen sind die §§ 219–227 SGB IX.

Darüber hinaus gibt es Überschneidungen mit Trägern der Benachteiligtenförderung, die den Übergang junger Menschen von der Schule in die Arbeitswelt unterstützen.

3 Förderkonzept der BBW

3.1 Individuelle Förderung

BBW verstehen sich als „wichtige Partner, um jungen Menschen mit Behinderungen, die besonders hohe Bedarfe haben, wenn sie am Übergang in das Berufsleben stehen, eine exklusive Unterstützung zu bieten, die ihnen Partizipation und Selbstbestimmung und damit Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht“ (Kvaic 2014, S. 428). In den BBW werden junge Menschen entsprechend ihren Behinderungen individuell betreut. Im Mittelpunkt stehen folgende Behinderungsarten:

Die Mehrzahl, nämlich etwa 60 Prozent der Teilnehmenden an Maßnahmen der BBW, weisen eine Lernbehinderung auf. Allerdings haben nur rund 40 Prozent zuvor eine Förderschule besucht. Während ehemalige Schüler:innen einer Förderschule tendenziell eher eine berufsvorbereitende Maßnahme beginnen, münden Absolvent:innen aus Haupt- und Realschulen vergleichsweise häufiger in Ausbildungsmaßnahmen der BBW (Niehaus et al. 2012, S. 57).

Ein immer wiederkehrendes Problem ist indessen die Identifikation von Behinderungen und der dadurch bedingten Einschränkungen sowie die Einschätzung ihrer Dauerhaftigkeit. Die Abgrenzung ist insbesondere bei jungen Menschen mit Lernschwierigkeiten schwierig und im Ergebnis nicht selten problematisch. Die Einstufung entspricht deshalb zuweilen eher den rechtlichen und finanziellen Vorgaben als dem tatsächlichen Förderbedarf.

3.2 Ganzheitlicher Ansatz

BBW unterstützen junge Menschen mit ihren sehr verschiedenen Teilhabebedarfen durch individuell abgestimmte Angebote in den Bereichen Berufsvorbereitung und Berufsausbildung, durch (sozial-)pädagogische, (rehabilitations- bzw. arbeits-)medizinische sowie (rehabilitations-) psychologische Leistungen (BA/BAG BBW 2015, S. 5). Zum Dienstleistungsspektrum gehören außerdem die psychosoziale Betreuung der Teilnehmenden, die Beratung von Unternehmen im Hinblick auf die Beschäftigung von Menschen mit Handicaps oder auch die Unterbringung der Lernenden in Wohnheimen (Kvaic 2024, S. 430 ff.; BA/BAG BBW 2015). Im Einzelnen können folgende Leistungen unterschieden werden:

  • Diagnostik: Mit einer individuell gestalteten Eignungsabklärung (EA) und Arbeitserprobung (AE) wird die Ausbildungsreife bei Jugendlichen und die Eignung für Berufe festgestellt. Dabei kommen Assessmentverfahren zum Einsatz.
  • Berufsfindung durch Praktika: In Zusammenarbeit mit Unternehmen werden mehrwöchige Betriebspraktika organisiert und die jungen Menschen in dieser Zeit betreut.
  • Berufsvorbereitung (BvB): Ziel ist die Ausbildungsfähigkeit der jungen Menschen mit Behinderung. Sie sollen herausfinden, welches Berufsfeld und Anforderungsniveau für sie passend sind. Dazu werden Grundkenntnisse im angestrebten Ausbildungsberuf vermittelt.
  • Berufsausbildung: BBW unterstützen Betriebe bei der Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderungen oder führen die Berufsausbildung selbst in Kooperation mit Unternehmen durch.
  • Wohnen- und Freizeitgestaltung: Teilnehmende an den Programmen haben die Möglichkeit, in den Berufsbildungswerken zu wohnen. Dabei werden sie von pädagogischem Fachpersonal betreut und unterstützt. Ziel ist es, ihre Selbstständigkeit zu fördern, damit sie ihr eigenes Leben in die Hand nehmen können. Teil der Betreuung sind Freizeitangebote wie Theater- oder Filmabende, Tanz- und Sportprogramme oder gemeinsame Ausflüge.
  • Bewerbungs- und Motivationstrainings: Teil der Ausbildung ist ein Bewerbungstraining. Teilnehmende erfahren, wie sie ihre Bewerbungsunterlagen erstellen und sich auf Vorstellungsgespräche vorbereiten.
  • Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt: Zum Ende der Ausbildung werden die Auszubildenden auf ihren Start ins Erwerbsleben vorbereitet. Case-Manager:innen unterstützen bei der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz. Auch nach der Ausbildung stehen sie den Jugendlichen für einen Zeitraum von sechs Monaten beratend zur Seite.
  • Unterstützung von Arbeitgebern: BBW sensibilisieren Unternehmen für eine Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus bieten sie eine individuelle Begleitung der Lernenden und Absolvent:innen, um Barrieren abzubauen.

BBW wirken darüber hinaus an der Weiterentwicklung von Berufen nach § 66 BBiG (Berufsbildungsgesetz) bzw. § 42m HwO (Handwerksordnung) mit und unterstützen die zuständigen Stellen bei der behindertengerechten Durchführung der Berufsbildung.

Um diesen vielfältigen Aufgaben professionell gerecht zu werden, beschäftigen BBW entsprechend qualifiziertes Fachpersonal oder sie arbeiten mit externen Fachleuten auf Honorarbasis zusammen. Neben Ausbildern und Ausbilderinnen sind das vor allem Ärzte bzw. Ärztinnen und medizinisches Fachpersonal, Psycholog:innen, Sonderpädagog:innen oder Sozialarbeitende, Physiotherapeut:innen sowie Logopäd:innen. Kranert und Stein (2024, S. 31) sprechen deshalb auch von einem „multiprofessionellen Agieren“ der BBW. Der Personalschlüssel ermöglicht eine intensive individuelle Betreuung. Auf jeweils fünf Lernende kommt eine betreuende oder ausbildende Fachkraft.

Ein konstitutives Element der Förderstrategie ist darüber hinaus eine handlungsorientierte Methodik. Lernende werden mit den Anforderungen in beruflichen Handlungssituationen vertraut gemacht und erwerben durch ein reflektiertes Agieren berufliche Handlungskompetenz. Neben fachlichen Kompetenzen sind das vor allem soziale und kommunikative Kompetenzen.

Allerdings kann von einer einheitlichen konzeptionellen Ausrichtung der BBW nicht ausgegangen werden (Kranert und Stein 2024, S. 28 f.). Die einzelnen Einrichtungen haben nicht nur unterschiedliche fachliche und berufliche Schwerpunkte, sondern zum Teil auch unterschiedliche Förderkonzepte. Das ergibt sich allein aus den verschiedenen Behinderungsarten wie auch den unterschiedlichen beruflichen Anforderungen. Es spiegelt aber auch unterschiedliche Traditionen und disziplinäre Bezüge wider.

4 Rehaspezifische Berufsausbildung

4.1 Unterstützung von Ausbildungsbetrieben

Das vorrangige Ziel der beruflichen Rehabilitation junger Menschen ist eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Da viele Unternehmen den damit verbundenen Betreuungsaufwand nicht leisten können, unterstützen Berufsbildungswerke Ausbildungsbetriebe bei der Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen. Als Vorteil bringen sie ihre Erfahrungen in der Rehabilitation und sonderpädagogisch qualifiziertes Ausbildungspersonal mit ein. Je nach Bedarf der Unternehmen und in Abhängigkeit von der Finanzierung durch die Arbeitsverwaltung erbringen die BBW unterschiedliche Leistungen:

  • Sie erarbeiten zusammen mit dem Ausbildungsbetrieb einen individuellen Förderplan.
  • Sie organisieren einen Förder- und Stützunterricht, bieten Nachhilfe bei Schwierigkeiten im Berufsschulunterricht, unterstützen bei der Vorbereitung auf Klassenarbeiten oder organisieren eine gezielte Prüfungsvorbereitung.
  • Sie bieten den Unternehmen eine sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung der Auszubildenden, unterstützen bei Alltagsproblemen, vermitteln bei Konflikten und tauschen sich mit betrieblichem Ausbildungspersonal, Lehrerinnen und Lehrern sowie den Eltern der jungen Menschen aus.
  • Sie beraten Unternehmen bei der behindertengerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen und der Organisation von Arbeitsabläufen.

Finanziert werden diese Leistungen teilweise von den Unternehmen selbst, meist aber über die Bundesagentur für Arbeit.

4.2 Verzahnte Ausbildung

Für junge Menschen mit Behinderungen, denen es aufgrund der Schwere der Behinderung oder aufgrund regionaler Engpässe auf dem Ausbildungsmarkt nicht gelungen ist, einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen zu erhalten, bieten BBW eine komplette Berufsausbildung in einem nach BBiG oder HwO anerkannten Ausbildungsberuf. Sie werden somit selbst zum Ausbildungsbetrieb und zahlen auch die Ausbildungsvergütung (Weiser und Holler 2024).

Die Ausbildung findet in einem relativ breiten Spektrum von gewerblich-technischen, kaufmännischen, handwerklichen, landwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Berufen statt. Allerdings kann nicht jedes BBW in der Breite der über 300 verschiedenen Ausbildungsberufe ausbilden. Sie haben sich vielmehr auf eine begrenzte Anzahl von Berufen konzentriert. Es dominieren kaufmännische, handwerkliche und industrielle Berufe.

Für behinderte Menschen, für die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung eine Berufsausbildung in einem Vollberuf nicht in Betracht kommt, gibt es zusätzlich die Möglichkeit einer Berufsausbildung mit verminderten Anforderungen nach § 66 BBiG. Dazu haben die zuständigen Stellen, in der Regel also die Kammern, gesonderte Ausbildungsregelungen erlassen. Beispiele sind der oder die Fachpraktiker:in im Verkauf, für Büromanagement, für Metallbau, Maler:in und Lackierer:in oder in der Buchbinderei. BBW bilden in diesen Berufen ebenfalls aus.

Die Berufsausbildung in BBW umfasst sowohl den praktischen wie auch den theoretischen Teil. Der praktische Teil der Ausbildung findet in eigenen Werkstätten, Laboren und Übungsräumen statt. Um die erforderliche Praxisnähe herzustellen, werden nach Möglichkeit Aufträge von Unternehmen eingeworben, die in den Werkstätten von den Lernenden bearbeitet werden. Wo dies nicht möglich oder sinnvoll ist, erfolgt die Ausbildung projektorientiert mit Hilfe von didaktisch aufbereiteten Übungsarbeiten. In den kaufmännischen Berufen wird die Berufspraxis auch durch Übungsfirmen hergestellt. In den BBW findet im Allgemeinen auch der begleitende Berufsschulunterricht statt.

Um den Beruf unter Realbedingungen kennenzulernen und damit die Chancen auf eine anschließende Beschäftigung zu erhöhen, sind sechsmonatige Praxiszeiten in Unternehmen oder öffentlichen Dienststellen vorgesehen. Die Auszubildenden bleiben in dieser Zeit aber Mitarbeitende der BBW. Dieses Modell, die sogenannte „Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken“ (VAmB), hat seine rechtliche Grundlage in § 51 Abs. 2 SGB IX. Die betrieblichen Praxisphasen können bis zur Hälfte der Ausbildungszeit ausmachen. In dieser Zeit werden die jungen Menschen je nach ihrem spezifischen Bedarf von den BBW unterstützt. Ein Übergang in eine betriebliche Ausbildung ist jederzeit möglich.

5 Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern

5.1 Rahmenvereinbarung

BBW erbringen Leistungen für praktisch alle Leistungsträger in der beruflichen Rehabilitation. Das sind vor allem die Agenturen für Arbeit, die Rentenversicherung sowie die Unfallversicherung. Quantitativ am bedeutsamsten ist die Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung.

Das Verhältnis zwischen BBW und der Bundesagentur für Arbeit ist durch einen Rahmenvertrag aus dem Jahr 2015 geregelt. Er hält eine Beschreibung der zu erbringenden Kernleistungen (BA/BAG BBW 2015). Sie definieren Mindeststandards, die von den BBW zu erbringen sind. Kernleistungen sind:

  • die Eignungsklärung und Arbeitserprobung (EA/AE)
  • berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
  • Berufsausbildung und
  • der Lernort Wohnen.

Für die einzelnen BBW sind daneben vor allem die Vereinbarungen zwischen den Leistungsträgern und den BBW sowie zwischen den BBW und den Teilnehmenden von Bedeutung. Voraussetzung für die Teilnahme an Maßnahmen der BBW und deren Förderung durch einen Leistungsträger ist die Feststellung eines „rehaspezifischen“ Förderbedarfs.

5.2 Qualitätsmanagement

Aufgrund der Rahmenvereinbarung hat jedes einzelne BBW sein spezielles Leistungsangebot in einem Qualitäts- und Leistungshandbuch (QLHB) zu beschreiben. Gemeinsame Grundlage ist eine Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zur Qualitätssicherung nach § 37 Abs. 1 SGB IX. Danach sind alle Verfahren zur Qualitätssicherung zu beschreiben, zu dokumentieren und für alle Beschäftigten der BBW verbindlich festzulegen. Strukturen, Prozesse und Ergebnisse der Leistungserbringung sind transparent zu machen. Die Qualität von Leistungen zur Teilhabe wird dabei als eine „wirksame und bedarfsgerechte, am bio-psycho-sozialen Modell der WHO (ICF) orientierte, fachlich qualifizierte, auf die Erreichung der Teilhabeziele im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) ausgerichtete und wirtschaftliche Leistungserbringung“ (BAR 2018, S. 8) verstanden.

Die Gliederung des QLHB ist verbindlich vorgeschrieben. Einheitlich festgelegt sind auch Kriterien für die Messung der Integrationsergebnisse (BA/BAG BBW 2015, S. 8), nämlich insbesondere

  • die Integrationsquote in den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • die Quote der Ausbildung in verzahnter Form
  • die Abbruchquote
  • die Übergangsquote
  • die Ergebnisse und Erfolgsquoten in Prüfungen sowie
  • die Zufriedenheit der Rehabilitand:innen und der Kooperationspartner.

Die BBW haben dazu entsprechende Daten zu erheben und der BA zur Verfügung zu stellen.

6 Leistungsdaten

Die berufliche Bildung junger Menschen mit Behinderungen ist ein in der Forschung nur schwach behandeltes Gebiet. Es gibt nur wenige systematische und empirisch fundierte Studien. Über die quantitative Bedeutung der Berufsausbildung und die Teilnehmerstrukturen an Maßnahmen der BBW liegen nur wenige Daten vor. Sie stammen größtenteils aus Veröffentlichungen der BAG BBW und der beteiligten Träger. Sie beschreiben eher Größenordnungen und liegen nur für einzelne Jahre vor. Daneben gibt es Erhebungen mit kleineren Teilgruppen, die aus besonderem Anlass durchgeführt worden sind (Basendowski und Hank-Raab 2024, S. 120 ff.).

Ein Grund für diese unbefriedigende Datenlage ist nicht zuletzt der Zersplitterung der Förderung auf unterschiedliche Leistungsträger geschuldet. Auch differenzieren die statistischen Daten, etwa der BA oder der Sozialversicherung, zwischen unterschiedlichen Förderarten und Personengruppen, nicht aber zwischen den verschiedenen Leistungserbringern (BA 2025).

6.1 Teilnehmendenzahlen

Den BA-Daten für das Jahr 2024 zufolge haben durchschnittlich 55.600 schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen an Programmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilgenommen (BA 2025, S. 22). Davon entfielen 22.500 auf besondere Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und 5.600 auf die Förderung von Berufswahl und Berufsausbildung.

Den Angaben der BAG zufolge werden in den BBW insgesamt rund 16.000 junge Menschen in regulären Vollberufen und in Berufen für Fachpraktiker:innen ausgebildet (Ergin und Schmidt 2024, S. 49). Genauere Zahlen, etwa über die Verteilung nach Berufen und Abschlüssen, liegen nur für einzelne Jahre aufgrund von Sonderauswertungen vor (Niehaus et al. 2012, S. 52 ff.).

Gemessen am Gesamtvolumen der Förderung haben BBW somit einen hohen Anteil. Gemessen an allen Auszubildenen hingegen dürfte der Anteil nur bei etwa einem Prozent liegen (BIBB 2024, S. 97). Wie viele junge Menschen mit Behinderungen unmittelbar in Unternehmen oder Behörden eine anerkannte Berufsausbildung erhalten, ist nicht bekannt, da das Merkmal „Behinderung“ in der Ausbildungsstatistik nicht erhoben wird (Gericke und Flemming 2013, S. 2).

6.2 Hohe Kosten

Die intensive Betreuung der Lernenden in den BBW ist mit hohen Kosten verbunden. Insgesamt schlagen die Kosten mit rund 120.000 Euro für eine dreijährige Berufsausbildung zu Buche (Eser 2024, S. 115). Hinzu kommen unter Umständen weitere Kosten, zum Beispiel für die Unterbringung. Die Kosten liegen damit beträchtlich über den Kosten sowohl einer betrieblichen wie einer außerbetrieblichen Ausbildung (AbA). Zum Vergleich: Die Kosten einer betrieblichen Ausbildung im dualen System wurden für das Ausbildungsjahr 2017/18 netto, das heißt unter Berücksichtigung der produktiven Leistungen der Auszubildenden, im Durchschnitt mit 6.478 Euro je Auszubildendem oder Auszubildender und Jahr kalkuliert (Wenzelmann und Schönfeld 2022, S. 71). Neben der intensiven personellen Betreuung der Auszubildenden in den BBW sind auch andere Berechnungsgrundlagen für die höheren Kosten verantwortlich. So sind in den Kosten einer Ausbildung in den BBW auch die Kosten der Berufsschule enthalten. Außerdem fallen kaum Erträge durch Arbeitsleistungen der Auszubildenden an. Die Daten sind daher kaum miteinander vergleichbar.

6.3 Gute Integrationsergebnisse

Trotz der hohen Kosten lohnt sich eine derartige Ausbildung, und zwar sowohl für die Lernenden selbst als auch die Arbeitsverwaltung und die Gesellschaft (Neumann und Werner 2012, S. 53; Eser 2024, S. 111 ff.). Die Auszubildenden in den BBW erreichen größtenteils das Ziel der Ausbildung. Die vorliegenden Daten weisen darauf hin, dass die Ausbildung in BBW ähnliche Leistungsdaten aufweist wie die betriebliche Ausbildung im dualen System.

  • Die Abbrecherquote in den Ausbildungsgängen der BBW wird mit 26 Prozent angegeben (Ergin und Schmidt 2024, S. 51). Die Vertragslösungsquote im dualen System beträgt demgegenüber 29,5 Prozent im Jahr 2022 (BIBB 2024, S. 153). Es ist aber unklar, wie die Abbrecherquote berechnet worden ist und inwieweit sie mit der Vertragslösungsquote des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) kompatibel ist. Immerhin aber liegen die ausgewiesenen Werte nicht weit vom Wert für alle Auszubildenden entfernt.
  • Die Erfolgsquote bei Prüfungen betrug 88 Prozent im Jahr 2020/21 (Ergin und Schmidt 2024, S. 51). Sie liegt damit ähnlich hoch wie bei allen Auszubildenden (BIBB 2024, S. 162).
  • Ziel der BBW ist es, Menschen mit Behinderungen bestmöglich in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung zu fördern und in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die vorliegenden Daten zeigen, dass dies zu einem hohen Anteil gelingt. Rund zwei Drittel der Absolvent:innen sind zwölf Monate nach Verlassen der beruflichen Rehabilitation in einem Arbeitsverhältnis (Kranert und Stein 2024, S. 32 f.; Neumann und Werner 2012, S. 32).

Die insgesamt vergleichsweise hohen Vermittlungsquoten in Arbeit sind umso bemerkenswerter, als die Ausbildung zum Teil in Berufen mit tendenziell eher ungünstigen Arbeitsmarktperspektiven stattfindet (Biermann 2004, S. 8). Überdies erfolgt die Ausbildung teilweise nicht in realen Handlungssituationen, sondern findet in einem außerbetrieblichen Schonraum statt. Die berufliche Praxis kann in Werkstätten und Übungsbüros in der Regel nur simuliert werden. Auch sind die Praxiszeiten an realen Arbeitsplätzen kürzer als in einer Ausbildung für Menschen ohne Behinderungen. Den Absolvent:innen fehlt es deshalb oftmals an Erfahrungswissen in realen Arbeitssituationen. Dies kann im Allgemeinen aber im Rahmen einer Einarbeitung relativ schnell kompensiert werden.

Die hohen Vermittlungserfolge dürften vor allem auf die sehr intensive, personenorientierte Unterstützung und Betreuung zurückzuführen sein, die den jeweils spezifischen Behinderungen der Teilnehmenden Rechnung trägt. In dieser Intensität wäre eine Qualifizierung von Unternehmen kaum zu leisten.

7 Herausforderungen

7.1 Kritische Stimmen

Ungeachtet der insgesamt positiven Leistungsdaten wird immer wieder Kritik an der Arbeit der BBW geübt. Im Kern geht es um das Verständnis von Inklusion und die Frage, ob es eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in speziellen Bildungseinrichtungen bedarf. Dem wird entgegengehalten, dass Menschen mit Behinderungen nicht nur einen Anspruch auf eine anerkannte Berufsausbildung haben, sondern auch gemeinsam mit Nicht-Behinderten ausgebildet werden sollten (u.a. Euler 2016, S. 29).

Zweifellos ist eine Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderungen in Regeleinrichtungen zusammen mit Nicht-Behinderten nicht nur wünschenswert, sondern in vielen Fällen auch möglich. Allerdings ist der damit verbundene Aufwand nicht in allen Bereichen zu leisten und das erforderliche sonderpädagogische Know-how nicht überall vorhanden. Die Frage, inwieweit spezialisierte Förderung in BBW oder Integration in Regeleinrichtungen vorzuziehen ist, wird kontrovers diskutiert. Befürworter:innen spezialisierter Einrichtungen verweisen auf die hohen Integrationserfolge und das sonderpädagogische Know-how. Vertreter:innen inklusiver Ansätze betonen demgegenüber das Recht auf gemeinsame Bildung und die Vermeidung von Segregation.

Auch aus sonderpädagogischer Sicht wird die Arbeit der BBW zuweilen kritisch gesehen. Es fehle, so urteilt Biermann, ein durchgängiges Förderkonzept (Biermann 2004, S. 10 f.). Es herrsche ein eher traditionelles Lernkonzept vor. Lernen bliebe regelhaft und auf die angenommenen praktischen Potenziale der Jugendlichen verkürzt.

7.2 Veränderte Leistungsanforderungen

Das Aufgabenspektrum der BBW hat sich im Laufe der Zeit verändert. Ursprünglich zielten die Bildungsmaßnahmen vor allem auf Menschen mit Lernbehinderungen und körperlichen Beeinträchtigungen. In den vergangenen Jahren hat demgegenüber der Anteil von Menschen mit psychischen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten an Bedeutung gewonnen (Kranert und Stein 2024, S. 28). Die Betreuung ist daher komplexer und aufwendiger geworden. Entsprechend mussten die Ausstattung, die Qualifikation der Mitarbeitenden wie auch die didaktischen und methodischen Konzepte der BBW angepasst werden.

Zugleich sehen sich die Träger veränderten Anforderungen des Arbeitsmarktes gegenüber. Dazu zählen eine wachsende Bedeutung computergestützter Arbeiten, ein Rückgang der Nachfrage nach einfachen Tätigkeiten sowie höhere Anforderungen an die berufliche Qualifikation von Arbeitenden (Reims et al. 2023, S. 210).

Als Reaktion auf diese Herausforderungen verfolgen die Träger unterschiedliche Strategien. So versuchen sie etwa,

  • neue Tätigkeitsfelder oder Zielgruppen auch außerhalb des Reha-Spektrums – beispielsweise in der Weiterbildung oder im Gesundheitsmanagement – zu erschließen,
  • Bildungsmaßnahmen, zum Beispiel durch modulare Konzepte, flexibler zu gestalten oder im Falle geringer Teilnehmendenzahlen zusammenzulegen,
  • ihr Personal besonders für den Umgang mit den Teilnehmenden mit psychischen Erkrankungen oder Mehrfachbehinderungen zu qualifizieren oder neues Personal mit entsprechenden Kompetenzen einzustellen.

Hinzu kommt eine längerfristig verringerte Nachfrage. Dabei spielen neben geringeren Jahrgangsstärken auch veränderte Förderstrategien eine Rolle. So wird Menschen mit Behinderungen seltener eine kostenintensive Reha-Maßnahme bewilligt. Auch engagieren sich im Zeichen der Inklusion mehr Unternehmen in der Ausbildung behinderter Menschen. Die von den BBW vorgehaltenen Strukturen werden daher voraussichtlich nicht im gleichen Maße bestehen bleiben können.

7.3 Planungsunsicherheit

Mit der Verabschiedung des Sozialgesetzbuches wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die ein einheitliches Leistungsrecht und eine einheitliche Praxis von Rehabilitation und Teilhabe gewährleisten sollte. Jeder behinderte Mensch sollte die seiner Art und dem Grad der Behinderung gemäße Leistung durch die jeweils zuständigen Reha-Träger erhalten. In der Realität sind gleichwohl erhebliche Unterschiede je nach Leistungsträger und Bundesland festzustellen (Fuchs 2024, 73).

Als eine weitere Herausforderung stellen die Träger eine zunehmende Planungsunsicherheit fest (Reims et al. 2023, S. 209). Sie resultiert aus einem verstärkten Preiswettbewerb, tendenziell sinkenden Teilnehmendenzahlen, einem Anstieg der Teilnehmenden mit Verhaltensauffälligkeiten und/oder Anpassungsschwierigkeiten, zunehmenden Controlling-Anforderungen sowie der Gefährdung von Qualitätsstandards angesichts eines steigenden Kostendrucks.

Dies berührt die Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern, also vor allem der Arbeitsverwaltung und den Sozialversicherungsträgern. Aus Sicht der BBW ist die hohe Abhängigkeit von den Arbeitsagenturen als zentralem Auftraggeber problematisch. Sie führt dazu, dass Förderzusagen in hohem Grade abhängig sind von den Entscheidungen der Arbeitsagenturen, insbesondere deren Haushaltslage. Hinzu kommt, dass aufgrund der Finanzierungsbedingungen keine Rücklagen für Krisenzeiten oder zur Finanzierung von Innovationen gebildet werden können. Aus Sicht der Arbeitsagenturen sind es umgekehrt die hohen Kosten der Betreuung und Berufsausbildung, die Anlass für Kritik sind und Anlass geben, alternative Wege der Förderung zu erproben.

Handlungsnotwendigkeiten sehen die Verantwortlichen in den BBW deshalb auch in der Zusammenarbeit mit den Kostenträgern (Reims et al. 2023, S. 214). Entscheidend sind aus ihrer Sicht zwei Punkte:

  1. Durch eine ausreichende Diagnose der Behinderungen, einschließlich psychischer Erkrankungen, könnten Zuweisungen zu ungeeigneten Maßnahmen vermieden werden.
  2. Auch müssten zusätzliche Aufwendungen als Folge von Behinderungen und Verhaltensauffälligkeiten, die sich erst im Verlauf einer Maßnahme herausstellen, auch finanziell abgedeckt werden.

7.4 Weiterentwicklung der BBW

Die BBW arbeiten in einem Spannungsfeld zwischen rechtlichen Anforderungen im Arbeits- und Sozialrecht, bildungspolitischen Zielen, eigenen Ansprüchen an die Arbeit sowie finanziellen Rahmenbedingungen. Die Leitung der Einrichtungen und ihre Weiterentwicklung entsprechend den veränderten Anforderungen ist daher eine echte Managementaufgabe.

Einige BBW haben sich zu Kompetenzzentren auf Basis der „Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)“ entwickelt. Daneben bieten sie Fortbildungsmöglichkeiten für das Personal der BBW. Auch wissenschaftlich begleitete Forschungs- und Entwicklungsprojekte haben für die Weiterentwicklung der BBW an Bedeutung gewonnen. Sie sind mit zusätzlichen Ressourcen verbunden und ermöglichen einen Austausch mit Wissenschaftler:innenn und Projektpartnern aus der beruflichen Praxis (Kvaic 2024, S. 441).

Vor diesem Hintergrund plädieren einige Vertreter:innen der BBW für eine Weiterentwicklung zu „Unternehmen“. Beispielsweise wird angeregt, bei der Organisationsentwicklung von Unternehmen zu lernen und Steuerungsinstrumente wie die Balanced Scorecard einzusetzen (Holler 2023). Dies dürfte aktuell noch bei manchen Akteuren auf Skepsis, wenn nicht gar Ablehnung stoßen. Dennoch muss die Diskussion um eine zeitgemäße Weiterentwicklung der BBW geführt werden.

8 Quellenangaben

Basendowski, Sven und Roxana Hank-Raab, 2024. Inklusive (Berufs-)Bildungsberichterstattung im Spiegel des sonderpädagogischen Schwerpunkts Lernen als eine Chance der Berufsbildungswerke. In: Manfred Weiser und Martin Holler, Hrsg. Berufsbildungswerke: Historisches, Systematisches, Aktuelles. Weinheim: Beltz Juventa, S. 120–139. ISBN 978-3-7799-7499-4 [Rezension bei socialnet]

Biermann, Horst, 2004. Segmentierung Behinderter und Benachteiligter durch Förderung. In: bwpat – Berufs- und Wirtschaftspädagogik online [online]. (6), S. 1–13 [Zugriff am: 09.11.2025]. SSN 1618–8543. Verfügbar unter: https://www.bwpat.de/ausgabe6/​biermann_bwpat6.pdf

Bundesagentur für Arbeit (BA), 2025. Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen 2024 [online]. Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit [Zugriff am: 10.11.2025]. PDF e-Book. Verfügbar unter: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/​Statistiken/​Themen-im-Fokus/​Menschen-mit-Behinderungen/​generische-Publikation/​Arbeitsmarktsituation-schwerbehinderter-Menschen.pdf

Bundesagentur für Arbeit und Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BA/BAG BBW), 2015. Rahmenvertrag zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e.V. in Vertretung für die Berufsbildungswerke [online]. Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit, 22.07.2015 [Zugriff am: 09.11.2025]. PDF e-Book. Verfügbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/​pdf-rv-zwischen-ba-und-bag-bbw_ba026450.pdf

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), 2018. Qualitätssicherung nach § 37 Abs. 1 SGB IX: Gemeinsame Empfehlung [online]. Frankfurt am Main: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation [Zugriff am: 12.11.2025]. PDF e-Book. Verfügbar unter: https://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/​dateiliste/​_publikationen/​reha_vereinbarungen/​gemeinsame_empfehlung/​downloads/​gemeinsame_empfehlung_qualitaetssicherung.pdf

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), 2024. Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2024: Daten und Informationen zur beruflichen Bildung. [online]. Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung [Zugriff am: 09.11.2025]. Verfügbar unter: https://www.bibb.de/datenreport/de/189191.php

Burzlaff, Christoph, 2023. Berufliche Rehabilitation in Zeiten multipler Herausforderungen: Exemplarische Statusanalyse anhand der Situation von Berufsförderungswerken in Deutschland [Dissertation] [online]. Dortmund: Technische Universität Dortmund [Zugriff am: 17.07.2024]. doi:10.17877/​DE290R-24130

Ergin, Tanja und Tobias Schmidt, 2024. Die BAG BBW – eine Qualitätsgemeinschaft. In: Manfred Weiser und Martin Holler, Hrsg. Berufsbildungswerke: Historisches, Systematisches, Aktuelles. Weinheim: Beltz Juventa, S. 49–57. ISBN 978-3-7799-7499-4 [Rezension bei socialnet]

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9 Informationen im Internet

Verfasst von
Prof. Dr. Reinhold Weiß
Forschungsdirektor und Ständiger Vertreter des Präsidenten (a.D.) im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
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Klaus M. Beier, Maximilian von Heyden: Das tabuisierte eine Prozent. Vandenhoeck & Ruprecht (Göttingen) 2025.
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