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Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation

Lexikonredaktion

veröffentlicht am 03.04.2019

„Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation“ wurden in §§ 56 ff. Arbeitsförderungsgesetz (AFG) behandelt. Das AFG wurde zum 1. Januar 1998 außer Kraft gesetzt und durch das Sozialgesetzbuch III abgelöst. Regelungen zur beruflichen Rehabilitation finden sich im Sozialgesetzbuch IX.

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