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Berufspraktikum

Lexikonredaktion

veröffentlicht am 27.02.2019

Ein Berufspraktikum kann

  • für die Aufnahme eines Studiums vorausgesetzt werden, z.B. beim Bachelorstudium an einer Fachhochschule in Österreich,
  • studienbegleitend durchgeführt werden oder
  • im Anschluss an das Studium oder an eine Ausbildung für den Abschluss einer Berufsausbildung erforderlich sein, z.B. als Anerkennungsjahr/Berufspraktikum bei ErzieherInnen in Deutschland.

Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Ausbildungs- oder Studienordnungen. Weitere Hinweise finden sich bei den einzelnen Berufen, z.B. Erzieherin, Erzieher.

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Zitiervorschlag
Lexikonredaktion, 2019. Berufspraktikum [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 27.02.2019 [Zugriff am: 07.12.2024]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/1395

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