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Berufspraktikum

Lexikonredaktion

veröffentlicht am 27.02.2019

Ein Berufspraktikum kann

  • für die Aufnahme eines Studiums vorausgesetzt werden, z.B. beim Bachelorstudium an einer Fachhochschule in Österreich,
  • studienbegleitend durchgeführt werden oder
  • im Anschluss an das Studium oder an eine Ausbildung für den Abschluss einer Berufsausbildung erforderlich sein, z.B. als Anerkennungsjahr/Berufspraktikum bei ErzieherInnen in Deutschland.

Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Ausbildungs- oder Studienordnungen. Weitere Hinweise finden sich bei den einzelnen Berufen, z.B. Erzieherin, Erzieher.

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Heike Augustin, Isabella Bauer, Kerstin Borgel, Firedemann Bringt, Maria Budnik u.a.: Kommunale Konfliktbearbeitung. Wochenschau Verlag (Frankfurt am Main) 2024.
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