Berufspraktikum
Lexikonredaktion
veröffentlicht am 27.02.2019
Ein Berufspraktikum kann
- für die Aufnahme eines Studiums vorausgesetzt werden, z.B. beim Bachelorstudium an einer Fachhochschule in Österreich,
- studienbegleitend durchgeführt werden oder
- im Anschluss an das Studium oder an eine Ausbildung für den Abschluss einer Berufsausbildung erforderlich sein, z.B. als Anerkennungsjahr/Berufspraktikum bei ErzieherInnen in Deutschland.
Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Ausbildungs- oder Studienordnungen. Weitere Hinweise finden sich bei den einzelnen Berufen, z.B. Erzieherin, Erzieher.
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