Berufsprinzip
Prof. Dr. Reinhold Weiß
veröffentlicht am 05.10.2020
Unter dem Berufsprinzip versteht man die Ausrichtung des deutschen Arbeitsmarkts auf beruflich strukturierte Arbeitsmärkte. Es findet seinen Ausdruck nicht zuletzt in der Arbeitsorganisation, den Tarifstrukturen, der betrieblichen Personalwirtschaft und dem beruflichen Bildungswesen. Die Verbindung zwischen beruflichen Abschlüssen und beruflichen Positionen im Beschäftigungssystem ist zwar im Laufe der Zeit lockerer geworden. Inhaber*innen von Arbeitsplätzen können die erforderlichen Qualifikationen auf unterschiedlichen Wegen erworben haben. Dennoch sind berufliche Abschlüsse nach wie vor für die Rekrutierung von Beschäftigten und ihre Positionierung im Beschäftigungssystem ein zentrales Kriterium.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Beruf als Ordnungskategorie
- 3 Bildung im Medium des Berufs
- 4 Berufliche Standards
- 5 Quellenangaben
- 6 Literaturhinweise
- 7 Informationen im Internet
1 Zusammenfassung
Berufsbildung hat den Anspruch, auf qualifizierte berufliche Tätigkeiten vorzubereiten. Die Konstrukte „Berufsprinzip“, „Beruflichkeit“ und „berufliche Handlungskompetenz“ spielen deshalb eine zentrale Rolle in der deutschen Berufsbildung. Damit ist der Anspruch verbunden, nicht für spezifische Anforderungen einzelner Arbeitsplätze zu qualifizieren, sondern auf ein breites Spektrum unterschiedlicher beruflicher Tätigkeiten vorzubereiten. Die Lernenden sollen befähigt werden, berufliche Aufgaben selbstständig oder im Team zu bewältigen und zugleich in der Lage sein, sich auf zukünftige Anforderungen einzustellen.
2 Beruf als Ordnungskategorie
2.1 Ausbildungs- und Erwerbsberufe
Berufsbildung ist begrifflich und inhaltlich mit dem Verständnis von Beruf verknüpft. Berufe beschreiben den Gegenstandsbereich wie auch das Ziel der Berufsbildung. Ganz allgemein können Berufe als ein jeweils spezifisches Bündel von auf Erwerb gerichteten Tätigkeiten in einer arbeitsteiligen Gesellschaft bezeichnet werden. Deren Ausübung erfordert eine durch Einarbeitung, Ausbildung, Fortbildung oder Studium erworbene Kombination aus fachlichen und überfachlichen Kompetenzen. Dabei kann zwischen einem engeren und einem weiteren Verständnis von Beruf unterschieden werden.
- Beruf im engeren Sinne meint eine charakteristische Kombination von Tätigkeiten und Qualifikationen, die auf der Grundlage einer staatlich geregelten und somit anerkannten Ausbildung, Fortbildung oder einem Studium ausgeübt werden (Ausbildungsberuf).
- Beruf im weiteren Sinne beschreibt eine charakteristische Kombination von Tätigkeiten und Qualifikationen, die unabhängig von einer spezifischen und darauf vorbereitenden Ausbildung, Fortbildung oder einem Studium tatsächlich ausgeübt werden (Erwerbsberuf). Es kann sich hierbei sowohl um Berufe mit geringen Anforderungen als auch um Berufe mit sehr anspruchsvollen Tätigkeiten handeln.
Angesichts der Unterschiedlichkeit und Veränderlichkeit der Berufswelt empfiehlt sich eine Unterscheidung von „Berufen“ und „Berufsprinzip“. Mit Beruf ist die jeweils konkretisierte Form der sozialen Organisation von Arbeit gemeint. Das Berufsprinzip hingegen meint das zugrunde liegende Konstrukt, die Leitidee und das organisatorische Prinzip.
2.2 Klassifikation der Berufe
Während die Zahl der Ausbildungsberufe durch die zugrunde liegenden Bildungsgänge und rechtlichen Regelungen bestimmt wird, sind Erwerbsberufe nur durch die Endlichkeit der Zahl der Arbeitsplätze begrenzt. Im Arbeits- und Berufsleben gibt es somit eine Vielzahl von sich überschneidenden Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen. Das macht es schwer, Berufe empirisch zu erfassen, Berufsverläufe abzubilden und berufswissenschaftliche Analysen durchzuführen.
Von Expert*innen sind Berufe daher nach verschiedenen Kategorien systematisiert worden. Aktuell gültig ist die amtliche Klassifikation der Berufe 2010 (Bundesagentur für Arbeit 2011). Sie ordnet die bestehenden Erwerbsberufe nach ihrer Berufsfachlichkeit und ihrem Anforderungsniveau auf fünf Ebenen. Die Klassifikation besteht aus
- 10 Berufsbereichen,
- 37 Berufshauptgruppen,
- 144 Berufsgruppen,
- 700 Berufsuntergruppen und
- 1.286 Berufsgattungen.
Eingesetzt wird die Klassifikation in der amtlichen Statistik sowie der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Die nationale Klassifikation ist kompatibel mit der internationalen Ordnung der Berufe nach ISCO (International Standard Classification of Occupations). Die Klassifikation muss regelmäßig überarbeitet werden, um die dynamischen Entwicklungen in der Arbeitswelt abbilden zu können.
2.3 Kein Ende der Beruflichkeit
Arbeits- und Berufssoziolog*innen haben seit Langem das Verschwinden von traditionellen, auf einer Ausbildung beruhenden Berufen und einer berufsmäßigen Organisation von Arbeit vorausgesagt. In einer mobilen und flexiblen Arbeitswelt, die sich ständig ändere, sei die Bindung an einen Beruf dysfunktional. Notwendig seien breitere fachliche und überfachliche Grundlagen, um sich flexibler auf die sich permanent wandelnden Anforderungen einstellen zu können. In diesem Sinne wurde die Berufsausbildung in den vergangenen Jahren Stück für Stück reformiert. So wurden die bestehenden Ausbildungsberufe neu geordnet, das selbstständige Lernen in Projekten eingeführt und ergänzende allgemeine und fachtheoretische Inhalte integriert.
Darüber hinaus wurde gefordert, die mit dem Berufskonzept verbundene Standardisierung aufzugeben und durch flexible Bausteine zu ersetzen, die verteilt über die Berufslaufbahn zu jeweils eigenständigen Abschlüssen führen (Euler und Severing 2007). Dieses Konzept ist bei den verantwortlichen Akteur*innen in Bund und Ländern sowie bei Kammern und Gewerkschaften auf Ablehnung gestoßen, denn es hätte eine weitgehende Auflösung des Berufsprinzips bedeutet. Für die Lernenden hätte kein Anspruch mehr auf eine vollständige, das gesamte Berufsbild abdeckende Berufsbildung mehr bestanden. An seine Stelle wäre im Extremfall eine Kompilation von unterschiedlichen Teilqualifikationen getreten.
Tatsächlich kann von einer Ablösung des Berufes als strukturierendes Element des Ausbildungssystems, des Arbeitsmarktes und der Betriebsorganisation bislang keine Rede sein. Auch die digitalisierte Arbeitswelt ist auf verlässliche Qualifikationsgrundlagen angewiesen. Automatisierung und Digitalisierung haben deshalb nicht zu einer Ablösung von Berufen oder beruflichen Bildungsgängen geführt, sondern wurden in die Berufsbilder integriert. Allerdings wandeln sich die beruflichen Tätigkeiten schneller, entstehen neue Kombinationen und werden generell höhere formale Anforderungen an Berufstätige gestellt. Dem muss das Berufsbildungssystem, insbesondere durch eine regelmäßige Modernisierung der Berufe, aber auch eine verbesserte Anschlussfähigkeit an die akademische Bildung, Rechnung tragen.
2.4 Flexible Übergänge in Beschäftigung
Die Beziehung zwischen Ausbildung (oder Studium) und Berufstätigkeit ist in modernen Gesellschaften zunehmend flexibler geworden. Eine Berufsausbildung bedeutet längst keine Garantie mehr für einen lebenslang ausgeübten Beruf. Ebenso wenig ist sie zwingend mit einer bestimmten Funktion oder einem Status verknüpft. Sie stellt vielmehr nur noch eine Voraussetzung für den Eintritt in den Arbeitsmarkt und die Aufnahme einer vergüteten qualifizierten Beschäftigung dar. Zugleich öffnet eine abgeschlossene Berufsausbildung ein Berufe- oder Tätigkeitsspektrum und ist die Basis für eine weiterführende Bildung und berufliche Karriere.
Einen stringenten Zusammenhang zwischen Ausbildung oder Studium und Berufstätigkeit gibt es im Wesentlichen nur noch in den reglementierten Berufen. Das sind Berufe, deren Ausübung zwingend eine bestimmte Qualifikation voraussetzen. Das kann eine berufliche Ausbildung wie im Fall der Elektroberufe oder der nichtärztlichen Heilberufe sein. Häufig wird aber ein abgeschlossenes Studium wie im Fall von Ärzt*innen, Apotheker*innen, Rechtsanwält*innen, Richter*innen oder Lehrer*innen vorausgesetzt. Aber auch hier gilt: Eine abgeschlossene berufliche Qualifizierung ist eine Voraussetzung für die Berufsausübung, eröffnet aber keinen Anspruch auf eine entsprechende Beschäftigung.
3 Bildung im Medium des Berufs
3.1 Verwertbarkeit versus Persönlichkeitsbildung
Berufsbildung ist auf die berufliche Praxis ausgerichtet. Sie vollzieht sich in einem Bereich, der durch wirtschaftliche Interessen von Arbeitgeber*innen bestimmt ist und technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen unterliegt, die kurzfristig kaum veränderbar sind. Die berufliche Bildung steht daher in einem immanenten Spannungsverhältnis zwischen betrieblichen Interessen und vorgegebenen Strukturen auf der einen Seite, den Ansprüchen an eine umfassende, die Persönlichkeit formende Bildung der Lernenden auf der anderen Seite.
Lange Zeit schienen berufliche Ausbildung und Bildung nahezu unvereinbar. Für Wilhelm von Humboldt (1767–1835) beispielsweise führte der Weg zur Menschenbildung nur über die allgemeine Bildung. Solange sich ein Großteil der beruflichen Tätigkeiten auf wenig anspruchsvolle, ausführende und Routinetätigkeiten beschränkte, schien dies durchaus angemessen. In einer Zeit, die durch komplexe berufliche Aufgaben, wechselnde Tätigkeiten und den Anspruch der Mitgestaltung gekennzeichnet ist, ist eine Abwertung des Beruflichen indessen nicht mehr gerechtfertigt. Im Gegenteil: Berufliche Bildung erfordert nicht nur allgemeine, fachübergreifende Kompetenzen, sondern trägt ganz wesentlich dazu bei, eben solche Kompetenzen zu entwickeln.
3.2 Berufliche Handlungsfähigkeit
Die programmatische Formel der Bildung im Medium des Berufs (Kutscha 2011) bietet einen Lösungsweg aus diesem Dilemma. Gemeint ist damit, dass die notwendige Fokussierung auf spezifische berufliche Aufgaben eingebettet ist in ein ganzheitliches Konzept des Lernens. Dies erfordert ein Mehr an theoretischer Reflexion, ein Denken in Zusammenhängen, die Fähigkeit neuartige Lösungen zu entwickeln, Arbeitsprozesse im Team mitzugestalten und kommunikativ zu begleiten. Wenn dies Ziel und Gegenstand der Berufsbildung wird, öffnet sich berufliches Lernen zugleich für übergreifende, persönlichkeitsbildende Erziehungsziele.
Berufliche Handlungsfähigkeit umfasst daher sowohl Fach- als auch Human- und Sozialkompetenzen, und zwar in einer jeweils berufsspezifischen Konkretisierung.
- Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, berufliche Aufgaben aufgrund fachlichen Wissens und Könnens sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu bewältigen und das Ergebnis zu beurteilen.
- Humankompetenz (auch: Personal- oder Selbstkompetenz) bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, die eigenen Interessen und Begabungen zu erkennen und darauf bezogene Lebenspläne zu entwickeln und zu realisieren. Sie schließt personale Eigenschaften wie Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Kritikfähigkeit ein, ebenso die Fähigkeit und Bereitschaft, Werte zu entwickeln und danach zu leben.
- Soziale Kompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, in sozialen Beziehungen zu leben und sie mitzugestalten. Dies schließt die Fähigkeit zur adressatenbezogenen Kommunikation und zur friedlichen Lösung von Konflikten ein.
Auf einem ähnlichen Verständnis von Handlungsfähigkeit fußt der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR). Er unterscheidet zwischen Fachkompetenz (Wissen und Fertigkeiten) sowie personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit und Sozialkompetenz). Auf der Basis von Deskriptoren für diese Dimensionen wurden acht Niveaustufen gebildet, denen die bestehenden schulischen, hochschulischen und beruflichen Abschlüsse zugeordnet worden sind.
3.3 Modell der vollständigen Handlung
Vor dem Hintergrund veränderter Anforderungen an Berufstätige wurde in den Neunzigerjahren des 20. Jahrhunderts das Modell der vollständigen Handlung entwickelt und als didaktisches Leitbild in der Berufsausbildung verankert. Es besteht aus sechs Handlungsschritten, die einen Kreislauf mit stetiger Rückkopplung ergeben. Der idealtypische Ablauf (siehe Abbildung 1) beginnt mit der Übertragung einer beruflichen Aufgabe an den oder die Auszubildenden. In einem ersten Arbeitsschritt muss diese Aufgabe analysiert werden. Dazu sind alle relevanten Informationen zu beschaffen und zu bewerten. Nach einer Phase des systematischen Planens folgt die Umsetzung in die Praxis. Es schließen sich die Phasen des Kontrollierens und Bewertens der Arbeitsergebnisse an.

Die Aufgabe des Ausbildungspersonals besteht in diesem Prozess vor allem darin, die zu bewältigenden Aufgaben zu konkretisieren, erforderliche Informationen und Materialien bereitzustellen, den Lösungsprozess bei auftauchenden Fragen oder Problemen mit Hinweisen zu unterstützen und die Arbeitsergebnisse gemeinsam mit dem oder den Auszubildenden zu bewerten. Ihre vorrangige Aufgabe ist nicht mehr das Vormachen und Erklären, sondern das Initiieren von Lernprozessen, deren Unterstützung und Moderation sowie das Evaluieren.
4 Berufliche Standards
4.1 Vielfalt der Rechtsgrundlagen
Die formal rechtliche Konkretisierung des Berufsprinzips sind berufliche Bildungsgänge in öffentlicher Verantwortung sowie anerkannte Ausbildungs- oder Fortbildungsabschlüsse. Dafür gibt es – je nach Berufsbereich – unterschiedliche Rechtsgrundlagen auf Bundes- wie auf Landesebene (BIBB 2020b).
- Auf Bundesebene sind vor allem das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HWO) von Bedeutung. Sie regeln die Ausbildungsberufe im dualen System sowie die anerkannten Fortbildungsabschlüsse in der gewerblichen Wirtschaft.
- Daneben gibt es verschiedene Berufsgesetze, in denen einzelne Berufe oder Gruppen von Berufen geregelt werden. Beispiele sind das Pflegeberufegesetz (PflBG) für die Berufe in der Alten- und Krankenpflege, oder das Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG).
- Auf Landesebene sind es vor allem die Schulgesetze, in denen Bildungsgänge und ihre Abschlüsse geregelt sind. Das gilt zum Beispiel für die schulischen Abschlüsse in den sog. Assistentenberufen und die Fortbildungsabschlüsse an Fachschulen. Ein Beispiel ist der „Staatlich geprüfte Betriebswirt“.
- Landesrechtlich geregelt sind auch die Abschlüsse in vielen Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen. Ein Beispiel ist die/der „Staatlich anerkannte Erzieher*in“.
4.2 Anerkannte Ausbildungsberufe nach BBiG/HwO
Nach § 4 BBiG kann das jeweils fachlich zuständige Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung Ausbildungsberufe durch Rechtsverordnung staatlich anerkennen (ebenso aufheben) und dafür Ausbildungsordnungen erlassen (BMBF 2019). In der Ausbildungsordnung werden nach § 5 BBiG folgende Bestandteile festgelegt:
- Die Bezeichnung des Berufes,
- die Ausbildungsdauer,
- die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind (sog. Ausbildungsberufsbild),
- der Ausbildungsrahmenplan mit einer Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Ausbildung,
- die Prüfungsanforderungen.
Die Entwicklung neuer sowie die Aktualisierung bestehender Ausbildungsordnungen erfolgt in einem zwischen den zuständigen Bundes- und Landesministerien, dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) sowie den relevanten Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften abgestimmten Verfahren. Dazu werden von den jeweils zuständigen Branchenverbänden, Kammern und Gewerkschaften Sachverständige benannt, die zusammen mit den Wissenschaftler*innen des BIBB den Entwurf einer Ausbildungsordnung erstellen (BIBB 2017). Ziel ist ein Konsens zwischen allen Beteiligten am Verfahren. Nachdem auch der viertelparitätisch besetzte Hauptausschuss des BIBB dem Entwurf zugestimmt hat und eine rechtsförmige Prüfung erfolgt ist, wird er im Verordnungsweg erlassen und veröffentlicht.
Ausbildungsordnungen beschreiben einen für die Ausbildungsbetriebe verbindlichen Mindeststandard. Er gewährleistet eine bundeseinheitliche Ausbildung. Dessen ungeachtet können Betriebe entsprechend ihrer Organisation, ihrem Produktions- und Dienstleistungsspektrum eigene Schwerpunkte setzen und über den Mindeststandard hinaus weitere Inhalte integrieren. Dies gilt insbesondere auch für spezifische und neueste Technologien. Ebenso können sie Teile der Ausbildung, die sie selbst nicht durchführen können, an andere Betriebe oder überbetriebliche Bildungseinrichtungen übertragen.
Im Ausbildungsjahr 2019 gab es 324 anerkannte Ausbildungsberufe im dualen System (BIBB 2020a, S. 65 ff.). In der Vergangenheit wurde die Zahl der Ausbildungsberufe sukzessive verringert. Ausbildungsberufe mit kurzer Dauer, einem hohen Grad an Spezialisierung (sog. Splitterberufe) und/oder wenigen Auszubildenden wurden aufgehoben. Außerdem wurden Einzelberufe mit ähnlichen Anforderungen zu Berufefamilien zusammengefasst. Nach einer gemeinsamen Eingangsphase erfolgt im zweiten oder dritten Jahr eine Differenzierung nach Schwerpunktprofilen oder Fachrichtungen. Anstelle der äußeren Differenzierung ist somit eine innere Differenzierung der Berufe getreten.
5 Quellenangaben
BIBB – Bundesinstitut für Berufsbildung, Hrsg., 2017. Ausbildungsordnungen und wie sie entstehen [online]. Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung [Zugriff am: 28.09.2020]. 8., aktualisierte Auflage. PDF e-Book. ISBN 978-3-945981-71-9. Verfügbar unter: https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/​download/8269
BIBB – Bundesinstitut für Berufsbildung, Hrsg., 2020a. Datenreport 2020: Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung [online]. Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung [Zugriff am: 28.09.2020]. Verfügbar unter: https://www.bibb.de/datenreport/de/datenreport_2020.php
BIBB – Bundesinstitut für Berufsbildung, Hrsg., 2020b. Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe 2020 [online]. Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung [Zugriff am: 28.09.2020]. Verfügbar unter: https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/16754
BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung, Hrsg., 2019. Das neue Berufsbildungsgesetz [online]. Bonn: Bundesministerium für Bildung und Forschung [Zugriff am: 08.01.2020]. Verfügbar unter: https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Das_neue_Berufsbildungsgesetz_BBiG.pdf
Bundesagentur für Arbeit, 2011. Klassifkation der Berufe 2010 – Band 1: Systematischer und alphabetischer Teil mit Erläuterungen [online]. Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit [Zugriff am: 05.03.2020]. Verfügbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/​Klassifikation-der-Berufe_ba017989.pdf
Euler, Dieter und Eckart Severing, 2007. Flexible Ausbildungswege in der Berufsbildung: Ziele, Modelle, Maßnahmen. Bielefeld: Bertelsmann. ISBN 978-3-7639-3491-1 [Rezension bei socialnet]
Foraus.de, Forum für AusbilderInnen, [ohne Jahr]. Handlungsorientiert ausbilden: Modell der vollständigen Handlung [online]. Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung [Zugriff am: 19.09.2020]. Verfügbar unter: https://www.foraus.de/de/foraus_109495.php
Kutscha, Günter, 2011. Bildung im Medium des Berufs? Ein kritisch-konstruktiver Beitrag zur Auseinandersetzung mit der bildungstheoretischen Grundlage der Berufs- und Wirtschaftspädagogik durch Herwig Blankertz unter besonderer Berücksichtigung neuerer Beiträge zur Theorie der beruflichen Bildung. In: Pädagogische Korrespondenz [online]. 24(43), S. 65–83 [Zugriff am: 20.03.2020]. ISSN 0933-6389. Verfügbar unter: https://www.pedocs.de/volltexte/2014/8825/pdf/PaedKorr_2011_43_Kutscha_Bildung_im_Medium.pdf
6 Literaturhinweise
Euler, Dieter, 2013. Ist das Berufsprinzip noch zeitgemäß? Gefälligkeitsübersetzung: Is the occupational principle still contemporary? In: Jörg-Peter Pahl und Volkmar Herkner, Hrsg. Handbuch Berufsforschung. Bielefeld: WBV Media, S. 264–272. ISBN 978-3-7639-5094-2
Kutscha, Günter, 2015. Erweiterte moderne Beruflichkeit – Eine Alternative zum Mythos „Akademisierungswahn“ und zur „Employability-Maxime“ des Bologna-Regimes. In: bwp@ [online]. [Zugriff am: 27.04.2020]. ISSN 1618-8543. Verfügbar unter: http://www.bwpat.de/ausgabe29/​kutscha_bwpat29.pdf
Rauner, Felix, 2017. Grundlagen beruflicher Bildung: Mitgestaltung der Arbeitswelt. Bielefeld: WBV Media. ISBN 978-3-7639-5776-7 [Rezension bei socialnet]
Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis (BWP), 2008. Themenheft: Berufsprinzip stärken. Flexibilisierung voran treiben. 37(4) [Zugriff am: 27.04.2020]. Verfügbar unter: https://www.bwp-zeitschrift.de/de/bwp.php/de/bwp/show/1709
7 Informationen im Internet
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Berufenet – das Berufeportal der Bundesagentur für Arbeit:
- Berufeportal des Bundesinstituts für Berufsbildung
- Portal für Ausbilderinnen und Ausbilder im Betrieb
- Berufliche Bildungsgänge
Verfasst von
Prof. Dr. Reinhold Weiß
ehemaliger Vize-Präsident und Forschungsdirektor im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Mailformular
Es gibt 17 Lexikonartikel von Reinhold Weiß.