Betreutes Wohnen
Lexikonredaktion
veröffentlicht am 11.04.2018
Menschen können aus unterschiedlichen Gründen Unterstützung beim Wohnen in der eigenen Wohnung (Betreutes Einzelwohnen) oder einem Platz in einer betreuten Wohngemeinschaft bzw. Wohngruppe benötigen. In der Regel handelt es sich um eine ambulante Betreuung, also eine nur zeitweise, regelmäßig oder auf Abruf erbrachte Betreuungsleistung. Die Betreuungsintensitität kann immer weiter zunehmen, sodass der Übergang von der ambulanten Betreuung zur stationären Einrichtung fließend ist.
Sozialrechtlich und fachlich unterscheiden sich die Anforderungen an die Betreuungangebote und die Betreuungssettings je nach Zielgruppe deutlich. Zur Vertiefung siehe
- Betreutes Wohnen (Kinder und Jugendliche)
- Betreutes Wohnen für Menschen mit seelischer und geistiger Behinderung
- Betreutes Wohnen im Alter
Verfasst von
Lexikonredaktion
Website
Mailformular
Es gibt 147 Lexikonartikel von Lexikonredaktion.
Zitiervorschlag
Lexikonredaktion,
2018.
Betreutes Wohnen [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 11.04.2018 [Zugriff am: 10.02.2025].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/315
Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Betreutes-Wohnen
Urheberrecht
Dieser Lexikonartikel ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt.
Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns.
Gerne steht Ihnen die Redaktion des Lexikons für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.