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Betriebspraktikum

Prof. Dr. Reinhold Weiß

veröffentlicht am 08.05.2023

Geltungsbereich: Behandlung des Begriffs in seiner rechtlichen Bedeutung in Deutschland

Betriebspraktika sind didaktisch geplante Lernphasen in der Arbeitswelt.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Unterschiedliche Formen
    1. 2.1 Schülerbetriebspraktika in allgemeinbildenden Schulen
    2. 2.2 Fachpraktika in beruflichen Vollzeitschulen
    3. 2.3 Fachpraktika in Studiengängen
    4. 2.4 Berufs- oder Einstiegspraktika
  3. 3 Durchführung des Schülerbetriebspraktikums
    1. 3.1 Einbettung in ein Gesamtkonzept
    2. 3.2 Zielsetzung
    3. 3.3 Verankerung in Unterrichtsfächern
    4. 3.4 Didaktische Planung
    5. 3.5 Einbettung von Erkundungsaufträgen
    6. 3.6 Anforderungen an Praktikumsplätze
    7. 3.7 Finden geeigneter Praktikumsplätze
  4. 4 Evaluation des Schülerbetriebspraktikums
  5. 5 Quellenangaben

1 Zusammenfassung

Durch eigenes praktisches Tun sollen Schüler:innen oder Student:innen Erfahrungen in der Arbeits- und Berufswelt sammeln. Je nach Bildungsgang dienen sie der Berufsorientierung sowie einer grundlegenden sozial-ökonomischen Bildung oder auch der Vermittlung beruflicher Kompetenzen. Von Absolvent:innen werden Praktika darüber hinaus zum Übergang aus dem Bildungs- in das Beschäftigungssystem genutzt.

2 Unterschiedliche Formen

Mit dem Begriff „Betriebspraktikum“ werden sehr unterschiedliche Formen des außerschulischen Lernens bezeichnet (Rebien und Spitznagel 2007, S. 4). Sie unterscheiden sich hinsichtlich Dauer, Zielgruppe, Zielsetzung, Organisation und rechtlicher Stellung der Teilnehmer:innen. Grundsätzlich können Schülerbetriebspraktika in allgemeinbildenden Schulen, Fachpraktika in beruflichen Vollzeitschulen und Studiengängen unterschieden werden. Davon zu unterscheiden sind Berufs- oder Einstiegspraktika nach Abschluss eines Bildungsgangs.

2.1 Schülerbetriebspraktika in allgemeinbildenden Schulen

Beim Schülerbetriebspraktikum sind Schüler:innen allgemeinbildender Schulen für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen in einem Unternehmen praktisch tätig. In dieser Zeit bleiben sie Schüler:innen und erhalten keine Vergütung. Sie sind, wie auf dem Weg zur Schule, gesetzlich unfallversichert. Unter Umständen empfiehlt sich ergänzend der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.

Je nach Bundesland, Schulform und Jahrgang gibt es unterschiedliche Zielsetzungen und Gestaltungsformen (DIHK 2019, S. 4 f.):

  • Verpflichtendes Blockpraktikum während der Schulzeit: Alle allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I haben inzwischen ein Schülerbetriebspraktikum als Teil ihres Bildungsauftrags eingeführt. Es findet in den letzten beiden Jahrgangsklassen statt und dauert zwischen ein und vier Wochen. Teilweise finden Praktika auch in der Sekundarstufe II statt. Der Schwerpunkt liegt dann sowohl auf der Berufs- als auch auf der Studienorientierung.
  • Werkstatttage in überbetrieblichen Berufsbildungszentren: Im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms (BOP) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) werden überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen für Praxisphasen genutzt. Berufliche Lernaufgaben können hier von den Schüler:innen in einem geschützten Lernraum bearbeitet werden. Dafür stehen die erforderliche technische Ausstattung und qualifiziertes Ausbildungspersonal zur Verfügung. Während der zweiwöchigen „Werkstatttage“ lernen die Schüler:innen mehrere Berufsfelder kennen. Eine vorangegangene Potenzialanalyse hilft ihnen, die passenden Berufsfelder auszuwählen (BMBF 2015).
  • Regelmäßige Praxistage: Bei dieser Sonderform des Schülerbetriebspraktikums arbeiten Schüler:innen über die Dauer eines Schuljahres, unter Umständen auch länger, in einem Unternehmen mit. Praxistage wenden sich vor allem an Schüler:innen in Bildungsgängen, die zum Hauptschulabschluss führen. Durch die frühe und kontinuierliche Einbindung in die Arbeitswelt sollen wichtige Schlüsselqualifikationen entwickelt, das Lernverhalten unterstützt und Übergänge in eine Ausbildung erleichtert werden.

Von einem Schülerbetriebspraktikum zu unterscheiden sind kurzzeitige Informationsbesuche oder Betriebserkundungen. Sie werden mitunter auch als „Schnuppertage“ oder Berufsorientierungstage bezeichnet und werden ergänzend zu Praktika eingesetzt.

Praxisphasen können daneben auf freiwilliger Grundlage, etwa in den Schulferien, absolviert werden. Derartige Praktika können ebenso wie die gelenkten schulischen Praktika wichtige Erfahrungen über die Arbeits- und Berufswelt vermitteln. Die Grenzen zu Schülerjobs sind fließend.

2.2 Fachpraktika in beruflichen Vollzeitschulen

Schüler:innen an beruflichen Vollzeitschulen haben sich bereits für einen Beruf oder ein Berufsfeld entschieden. Ergänzende Praxisphasen zum Unterricht sind oftmals ein obligatorischer Teil derartiger Bildungsgänge. Sie müssen den im Lehrplan beschriebenen fachlichen Anforderungen gerecht werden. Im Unterschied zu Praktika an allgemeinbildenden Schulen sollen die Schüler:innen nach entsprechender Einführung eigenständig berufliche Aufgaben übernehmen.

Fachpraktika sind deutlich länger als Schülerbetriebspraktika an allgemeinbildenden Schulen. Sie können teils in Blockform, teils verteilt über ein ganzes Schuljahr absolviert werden. Je nach Bildungsgang kann die Dauer mehrere Wochen oder auch Monate betragen. Eine Vergütung wird in der Regel nicht gezahlt.

Ein Beispiel für ein Fachpraktikum ist in NRW das Praktikum in den Bildungsgängen zur Fachhochschulreife (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW 2016). Die Klasse 11 der Fachoberschule umfasst sowohl theoretischen Unterricht als auch ein fachrichtungsbezogenes Praktikum. Die Fachpraxis kann durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine langjährige Berufstätigkeit, ein gelenktes Praktikum oder durch Tätigkeiten erbracht werden, die einem Praktikum gleichkommen. Die Inhalte des Praktikums müssen den Anforderungen der jeweiligen beruflichen Fachrichtung (z.B. Wirtschaft und Verwaltung, Technik, Ernährung und Hauswirtschaft) gerecht werden. Während des Praktikums sind die Teilnehmenden Schüler:innen und erhalten keine Vergütung.

Ein weiteres Beispiel ist das Berufspraktikum in der Ausbildung von staatlich anerkannten Erzieher:innen (Erzieherin-Ausbildung o.J.). Es ist ein Blockpraktikum und dauert in der Regel zwölf Monate. Es wird auch als Anerkennungsjahr bezeichnet und schließt mit einer Prüfung ab. Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule oder Fachakademie. Das Berufspraktikum wird in diesem Fall vergütet. Die Ausgestaltung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

2.3 Fachpraktika in Studiengängen

Analog den Fachpraktika an beruflichen Vollzeitschulen sind an Fachhochschulen „Praxissemester“ vorgeschrieben. Zunehmend sind aber auch in anderen Studiengängen Praxisphasen in einschlägigen Berufsfeldern vorgesehen. Dadurch soll ein Transfer der im Studium erworbenen Kompetenzen in berufliche Handlungssituationen erfolgen. Studierende übernehmen unter Aufsicht und Anleitung, aber auch eigenständig, berufliche Handlungsaufgaben. Wichtig ist auch hier die Reflexion der gesammelten Erfahrungen und der Rücktransfer in das Studium. Oftmals erhalten Studierende durch ein Praktikum Anregungen für eine fachliche Spezialisierung im Studium oder das Thema einer Abschlussarbeit.

Ein Beispiel für studentische Praktika sind mehrwöchige Schulpraktika in den Studiengängen für Lehrämter. In NRW beispielsweise ist im Rahmen des Bachelorstudiums ein Eignungs- und Orientierungspraktikum verpflichtend vorgesehen. Es umfasst 25 Tage, die nach Möglichkeit innerhalb von fünf Wochen innerhalb eines Schulhalbjahres zu absolvieren sind. Das Praktikum ist von der Hochschule fachdidaktisch und bildungswissenschaftlich zu begleiten und soll den Studierenden die Möglichkeit bieten, sich mit der Schulpraxis kritisch-analytisch auseinanderzusetzen, die Eignung für den Lehrerberuf zu reflektieren und eine professionsorientierte Perspektive für das weitere Studium zu entwickeln (Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW 2017).

Darüber hinaus ist ein Praxissemester im Rahmen des Masterstudiums vorgesehen. Ziel ist es nach § 12 Abs. 3 des Lehrerausbildungsgesetzes in NRW, „Theorie und Praxis professionsorientiert miteinander zu verbinden und die Studierenden auf die Praxisanforderungen der Schule und des Vorbereitungsdienstes wissenschafts- und berufsfeldbezogen vorzubereiten“ (Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW 2017). Die Verantwortung für die Durchführung des Praxissemesters liegt bei der Hochschule.

Von diesen studentischen Fachpraktika sind die Praxisphasen in dualen Studiengängen zu unterscheiden. Sie werden auf der Grundlage eines Ausbildungs-, Praktikanten- oder Arbeitsvertrages vergütet. Die Praxisphasen sind deutlich länger und intensiver, weil die Arbeitsaufgaben zu einem höheren Anteil selbstständig zu erledigen sind. Neben Praxisphasen, die in mehrwöchigen Blöcken absolviert werden, gibt es auch Studiengänge, in denen die Studierenden zwei oder drei Tage pro Woche in den Betrieben tätig sind.

2.4 Berufs- oder Einstiegspraktika

Viele Hochschulabsolvent:innen sind gegen Ende des Studiums unsicher, welchen beruflichen Weg sie einschlagen wollen. Praktika können Arbeitserfahrungen in einem ersten Arbeitsverhältnis vermitteln und dadurch den Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtern. Grundlage ist ein befristeter Arbeitsvertrag. Aufgrund dessen wird eine Vergütung gezahlt, die üblicherweise unter der regulärer, unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse liegt. Berufs- oder Einstiegspraktika dauern in der Regel mehrere Monate, können aber auch über ein ganzes Jahr abgeschlossen werden.

Für Unternehmen bieten Einstiegspraktika die Möglichkeit, Bewerber:innen über einen längeren Zeitraum und ohne die arbeitsrechtlichen Bedingungen eines Dauerarbeitsverhältnisses zu testen und Nachwuchskräfte zu rekrutieren. Für Absolvent:innen kann dies über längere Zeit eine relativ ungesicherte Beschäftigungslage bedeuten. Dafür wurde das Schlagwort „Generation Praktikum“ (Schmidt und Hecht 2011) geprägt. Die damit verbundene Sorge hat sich indessen bislang nicht bestätigt. In der Realität sind Praktikantenverhältnisse zumeist eine relativ kurze Phase der Orientierung und Suche nach einer ersten festen Beschäftigung (Krawietz, Müßig-Trapp und Willige 2006; Rebien und Spitznagel 2007).

3 Durchführung des Schülerbetriebspraktikums

3.1 Einbettung in ein Gesamtkonzept

Schülerbetriebspraktika stellen eine von mehreren Möglichkeiten dar, Informationen und Erfahrungen über die Arbeits- und Berufswelt zu erwerben. Wichtig ist die Verknüpfung der einzelnen Elemente zu einem schulischen Gesamtkonzept der Berufsorientierung (Allianz für Aus- und Weiterbildung 2017). Dazu gehören beispielsweise folgende Bausteine:

  • Durch Verfahren zur Kompetenzfeststellung können Potenziale, Fähigkeiten und Interessen der Schüler:innen identifiziert werden.
  • Neben Betriebspraktika können Besichtigungen, Werkstatttage oder Erkundungen Praxiskontakte in die Arbeitswelt herstellen.
  • Die Agenturen für Arbeit und andere Einrichtungen unterstützen die Schulen durch ihr Informationsangebot, eine Bildungs- und Berufsberatung sowie die Vermittlung von Praktikums- und Ausbildungsstellen.
  • Aktionstage zur Berufsorientierung (z.B. Boys’Day, Girls’Day) oder der Besuch von Ausbildungsmessen können für die Berufswahl sensibilisieren und Kontakte zu möglichen Arbeitgebern herstellen.
  • Junioren- oder Schülerfirmen bieten die Möglichkeit, Ideen für unternehmerisches Handeln zu entwickeln und wirtschaftliche Entscheidungen am Beispiel eines Übungsunternehmens „hautnah“ zu erleben (u.a. IW Junior o.J.).
  • Der Prozess der Berufsorientierung kann in einem Berufswahlpass dokumentiert werden. Er listet Erfahrungen, Stärken und Potenziale auf und kann dabei helfen, die eigene berufliche Entwicklung zu planen (Bundesarbeitsgemeinschaft 2022).

Diese verschiedenen Bausteine sollten aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt werden. Dies kann beispielsweise in einem Schulprogramm verankert werden. Die Eltern der Schüler:innen sollten von Anfang an als Partner der Schule in die Konzeption und Umsetzung der Maßnahmen zur Berufsorientierung einbezogen werden.

3.2 Zielsetzung

Das Schülerbetriebspraktikum ist Teil des schulischen Bildungsauftrags. Es unterliegt den in den Lehrplänen und Schulgesetzen festgelegten Grundsätzen. Sie sind in den sechzehn Bundesländern für die einzelnen Schulformen und Jahrgänge unterschiedlich formuliert. Gemeinsam ist jedoch eine Ausrichtung auf zwei fundamentale Ziele.

  1. Beitrag zur Berufsorientierung: Schüler:innen sind zu befähigen, „sich reflektiert, selbstverantwortlich, frei von Klischees und aktiv für ihren weiteren Bildungs- und Berufsweg, vor allem für einen Beruf und damit für eine Ausbildung bzw. ein Studium oder ein Berufsfeld zu entscheiden“ (KMK 2017, S. 2).
  2. Beitrag zur Allgemeinbildung: Durch Praktika sollen Schüler:innen praxisnah und exemplarisch Einblicke in die moderne Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt gewinnen. In diesem Sinne ist das Praktikum Teil der Arbeitslehre oder einer (sozial-)ökonomischen Bildung (u.a. Schröder 2013).

3.3 Verankerung in Unterrichtsfächern

Schülerbetriebspraktika wurden in den Siebzigerjahren an Haupt- und Gesamtschulen als Bestandteil der Arbeitslehre (Dauenhauer 1974) eingeführt. Namentlich die Hauptschulen sollten dadurch ein praxisnahes, auf eine Berufsausbildung vorbereitendes Profil erhalten. Gegenstand der Arbeitslehre sind sowohl technische und wirtschaftliche als auch soziale Dimensionen der Arbeitswelt. Die Ausgestaltung unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Neben der Konzentration der Inhalte in einem Fach gibt es die Konzeption von Arbeitslehre auch als Koordinationsbereich mehrerer Fächer sowie als Unterrichtsprinzip.

Da es ein Fach oder Koordinationsbereich Arbeitslehre an Realschulen und Gymnasien in der Regel nicht gibt, ist die Vor- und Nachbereitung des Schülerbetriebspraktikums in andere Fächer integriert, beispielsweise Wirtschaftslehre, Wirtschafts- und Sozialkunde oder Sozialwissenschaften.

3.4 Didaktische Planung

Eine erfolgreiche Durchführung von Praktika erfordert eine ausreichende unterrichtliche Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung. Das heißt: Im Unterricht sollten Erwartungen, Erlebnisse und Erfahrungen besprochen und reflektiert werden (u.a. Ostendorf et al. 2018, S. 35 ff.). Dazu müssen zeitliche und personelle Ressourcen eingeplant werden. Beispiele zur Planung einer Unterrichtseinheit finden sich im Internet (z.B. auf lehrer-online o.J.).

So müssen Praktikant:innen u.a. darauf vorbereitet werden,

  • was die Ziele des Praktikums sind,
  • was von ihnen in den verschiedenen Einsatzfeldern erwartet wird,
  • wie sie sich gegenüber Mitarbeitenden und Vorgesetzten zu verhalten haben,
  • welche Erkundungsaufträge zu bearbeiten sind,
  • was im Fall von Konflikten zu tun ist und
  • wie die Betreuung organisiert sein wird.

Der Ablauf des Praktikums, die übernommenen Arbeiten und die dabei gemachten Erfahrungen sind von den Schüler:innen in einem Bericht zu dokumentieren und zu reflektieren. Dafür gibt es im Internet Checklisten (z.B. Bundesagentur für Arbeit und Netzwerk Schulewirtschaft 2018; Senatorin für Kinder und Bildung 2018, S. 40 ff.) und Muster-Vorlagen (z.B. Bewerbung.net o.J.). Welche formalen und inhaltlichen Anforderungen an den Bericht gestellt werden, muss vorab mit den Schüler:innen besprochen werden. Der Praktikumsbericht ist von den betreuenden Lehrer:innen zu bewerten. Er kann ggf. bei einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz hilfreich sein. Zusätzlich kann der Praktikumsbetrieb eine Bescheinigung über das absolvierte Praktikum erstellen.

3.5 Einbettung von Erkundungsaufträgen

Um die Möglichkeit des Lernens an außerschulischen Orten besser zu nutzen, werden Praktika häufig mit Erkundungsaufträgen oder „Lernaufgaben“ verbunden. Sie sollen das eigenverantwortliche, selbstgesteuerte Lernen und die Reflexion der Praxiserfahrungen fördern (Allianz für Aus- und Weiterbildung 2017, S. 4).

Erkundungen dienen dazu, um außerhalb der Schule gezielt Informationen zu sammeln, zu erarbeiten, festzuhalten und zu ordnen (Beinke 2000, S. 107). Im Mittelpunkt können technische oder organisatorische Abläufe, die Zusammenarbeit im Betrieb, Fragen der Nachhaltigkeit oder der Beziehungen zu Kunden sein. Die Ergebnisse von Beobachtungen und Befragungen werden im Praktikumsbericht festgehalten und anschließend im Fachunterricht ausgewertet. Über die Erkundungsaufträge ist vorab eine Verständigung zwischen Schule und Betrieb erforderlich.

3.6 Anforderungen an Praktikumsplätze

Als Partner für ein Praktikum kommen grundsätzlich alle Formen von Betrieben, unabhängig von der Größe, Branche und Rechtsform, in Betracht. Praktika können unter Umständen sogar im Ausland abgelegt werden. Allerdings müssen die Bedingungen hierfür zuvor abgeklärt werden.

In den Betrieben kommen allerdings nicht alle Arbeitsplätze für ein Schülerbetriebspraktikum infrage. Generell gilt: Schüler:innen sollten nur solche Arbeiten ausführen, die ihren Kompetenzen entsprechen und die sie nach kurzer Einweisung unter Aufsicht durchführen können. Den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) zufolge dürfen Schüler:innen keine Arbeiten mit hohen körperlichen oder psychischen Anforderungen übernehmen. Ausgeschlossen sind Akkordarbeit und Arbeitsplätze, an denen die Unfallgefahr hoch ist oder an denen mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird. Vor dem Praktikum muss daher eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze erfolgen. Zu Beginn des Praktikums sind die Schüler:innen außerdem über mögliche Unfallgefahren zu unterrichten.

In den Betrieben muss eine Betreuung der Praktikant:innen gewährleistet sein. Dazu werden sie in der Regel einem Mitarbeitenden zugewiesen. Er oder sie erklärt ihnen Abläufe, überträgt Aufgaben und steht als Ansprechpartner:in zur Verfügung. Den Schüler:innen sollen nach einer kurzen Einweisung einfache, aber typische Tätigkeiten und Aufgaben übertragen werden. Werden die Schüler:innen an mehreren Arbeitsplätzen eingesetzt, sollte es von Anfang an eine abgestimmte Einsatzplanung geben.

Grundlage eines Praktikums ist eine Vereinbarung zwischen den Schüler:innen bzw. den Erziehungsberechtigten und den Betrieben. Im Internet gibt es dafür Mustervorlagen (z.B. DIHK 2019, S. 14 f.; z.B. Senatorin für Kinder und Bildung 2018, S. 32 f.). Gegenstand solcher Vereinbarungen sind insbesondere:

  • Zeitpunkt und Dauer des Praktikums,
  • Aufgaben während des Praktikums,
  • tägliche Arbeitszeiten,
  • Direktionsrecht des Unternehmens,
  • Ansprechpartner:innen und Betreuer:innen während des Praktikums,
  • Mitteilungspflicht bei Krankheit,
  • Verpflichtung der Praktikant:innen zur Verschwiegenheit vertraulicher Informationen,
  • Recht auf einen Praktikumsnachweis.

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, ergänzende Vereinbarungen zwischen der Schule und dem Praktikumsbetrieb abzuschließen.

Bei den Praktika im Rahmen von beruflichen Bildungsgängen oder Studiengängen gelten die Anforderungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes in der Regel nicht mehr, da die Praktikant:innen größtenteils älter als 18 Jahre alt sind. Dafür sind die fachlichen Anforderungen höher, denn die Arbeitsplätze und die zu übertragenden Aufgaben müssen einschlägig sein und den Erwerb beruflicher Kompetenzen ermöglichen.

3.7 Finden geeigneter Praktikumsplätze

Im Allgemeinen kümmern sich Schüler:innnen selbstständig um einen Praktikumsplatz. Die Recherche von möglichen Betrieben, die Bewerbung und die persönliche Vorstellung sind Teile des Lernkonzepts. So ist eher gewährleistet, dass sie sich für das gewählte Berufsfeld und die Tätigkeiten interessieren.

Die Schulen unterstützen dabei. Sie stellen dafür beispielsweise Listen von Betrieben zur Verfügung, die in der Vergangenheit Praktikant:innen betreut haben. Auch die Webseiten von Unternehmen und Behörden enthalten oftmals Hinweise zu angebotenen Praktikumsplätzen und den Anforderungen an Bewerber:innen. Darüber hinaus gibt es Praktikantenbörsen im Internet (z.B. unter Berufenavi o.J. oder Schülerpraktikum o.J.).

Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Praktikantenplätzen im Ausland leistet die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (ZAV 2022). Unter Umständen können auch Zuschüsse zur Finanzierung der Ausgaben für Reisen und Unterkünfte beantragt werden.

Da das Bewerbungsverfahren und auch die Entscheidungsfindung in den Unternehmen einige Zeit in Anspruch nehmen, sollten Bewerbungen möglichst frühzeitig – am besten mehrere Monate im Voraus – erfolgen.

4 Evaluation des Schülerbetriebspraktikums

Praktika sind heute in allen allgemeinbildenden Schulen und in vielen vollschulischen beruflichen Bildungsgängen vorgesehen. Sie sind ein weitgehend anerkanntes Element des jeweiligen Bildungsgangs. Für die Berufsorientierung der Heranwachsenden wie auch eine grundlegende wirtschaftliche Bildung werden sie in der Bildungspolitik als geradezu unverzichtbar angesehen.

Empirische Untersuchungen zeigen, dass das Schülerbetriebspraktikum neben Gesprächen mit Eltern und anderen Jugendlichen eine wichtige Rolle bei der Berufsfindung spielt (Bergzog 2008, S. 18 f.). Erfahrungen im Praktikum wird sogar eine deutlich größere Bedeutung für die Berufswahl beigemessen als den Kontakten zur Berufsberatung.

Auch in vollschulischen beruflichen Bildungsgängen sind Praktika ein unverzichtbares Element der Kompetenzentwicklung. Studien zufolge haben Schulabgänger:innen mit Lernschwierigkeiten in Bildungsgängen mit hohem Praxisanteil und hoher Anzahl von Praxiskontakten größere Chancen auf den Abschluss eines Ausbildungsvertrags (BMBF 2017, S. 63).

Im Allgemeinen gelingt es den Schüler:innen und Studierenden, ihre Pflichtpraktika in Organisationen der Arbeitswelt zu absolvieren. Allerdings gelingt es nicht immer, ein Praktikum in den präferierten Betrieben oder an den gewünschten Arbeitsplätzen durchzuführen. Engpässe können dann entstehen, wenn mehrere Schulen gleichzeitig Praktika einplanen oder der regionale Arbeitsmarkt wenig Alternativen bietet. Dann sind mitunter längere Fahrten vom Wohnort zum Einsatzort erforderlich.

Von Anfang an ist indessen die Kritik am Schülerbetriebspraktikum und der Art und Weise seiner Durchführung nicht verstummt (Beinke 1978). Folgende Punkte stehen seit Langem im Mittelpunkt der Kritik:

  • Die Praxisphasen werden in den Schulen oftmals weder ausreichend vorbereitet noch begleitet oder ausgewertet. Es fehlt an Wertschätzung in den Kollegien, betreuende Lehrer:innen haben selbst kaum Berufserfahrung und es mangelt an Zeit für die unterrichtliche Vor- und Nachbereitung.
  • Betriebe engagieren sich in hohem Maße bei der Bereitstellung von Praktikumsplätzen wie auch der Betreuung von Praktikant:innen. Allerdings ist es nicht immer leicht, Schüler:innen sinnvoll zu beschäftigen oder kontinuierlich zu betreuen. Sie bleiben entweder in der Rolle der Zuschauenden und sind entsprechend gelangweilt oder sie werden lediglich mit einfachen Routineaufgaben betraut, deren Lernwirksamkeit begrenzt ist.
  • Der Wert des Praktikums wird von Schüler:innen und ihren Eltern oftmals nicht am Wert für die Berufsorientierung oder dem Beitrag zu einer ökonomischen Bildung gemessen. Entscheidend ist für sie vielmehr, ob es auf diesem Wege gelingt, einen Ausbildungsplatz zu bekommen.
  • Die Anforderungen in anspruchsvollen Ausbildungsberufen oder gar in akademischen Berufen mit abstrakten Arbeitsaufgaben lernen Schüler:innen durch ein Praktikum kaum kennen.
  • Schüler:innen lernen während eines Praktikums immer nur einen kleinen Ausschnitt der Berufswirklichkeit kennen. Wenngleich sie die Möglichkeit haben, Tätigkeiten an mehreren Arbeitsplätzen auszuüben, bleibt ihnen die Vielfalt der Berufe und ihrer Anforderungen verschlossen.

Um die Potenziale von Praxiserfahrungen in der Arbeitswelt für den Unterricht zu nutzen, wäre vor allem eine verbesserte Begleitung der Schüler:innen in den allgemeinbildenden Schulen und eine systematische Einbindung in den Fachunterricht erforderlich (auch Allianz für Aus- und Weiterbildung 2017). Auch die Betreuung in den Betrieben kann optimiert werden.

Angesichts der Komplexität der Arbeitswelt darf von einem auf wenige Tätigkeiten oder Berufe ausgerichteten Praktikum von wenigen Tagen oder Wochen aber auch nicht zu viel erwartet werden. Es kann immer nur ein Baustein in einem mehrjährigen Entwicklungsprozess sein.

5 Quellenangaben

Allianz für Aus- und Weiterbildung, 2017. Die Qualität im Blick [online]. Das Betriebspraktikum von Schülerinnen und Schülern weiterentwickeln: Empfehlungen der Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung. Berlin:Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, März 2017 [Zugriff am: 31.01.2023]. Verfügbar unter: https://www.kmk.org/fileadmin/​Dateien/pdf/Bildung/​AllgBildung/​schuelerbetriebspraktika-01.pdf

Beinke, Lothar, 1978. Das Betriebspraktikum: Darstellung und Kritik eines pädagogischen Konzeptes zur Berufswahlhilfe. Bad Heilbrunn: Klinkhardt. ISBN 978-3-7815-0328-1

Beinke, Lothar, 2000. Betriebserkundung. In: Hermann May, Hrsg. Lexikon der ökonomischen Bildung. München: Oldenbourg. ISBN 978-3-486-70541-6

Bergzog, Thomas, 2008. Beruf fängt in der Schule an: Die Bedeutung von Schülerbetriebspraktika im Rahmen des Berufsorientierungsprozesses: Berichte zur beruflichen Bildung [online]. Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung. PDF e-Book. ISBN 978-3-7639-1115-8. Verfügbar unter: https://www.bibb.de/dienst/​publikationen/de/9951

Berufenavi, o.J. Praktikumssuche in deiner Nähe [online]. Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung [Zugriff am: 12.02.2023]. Verfügbar unter: https://www.berufenavi.de/orientierung/​praktikum

Bewerbung.net, o.J. Praktikumsbericht [online]. Bochum: webschmiede GmbH, 2023 [Zugriff am: 12.02.2023]. Verfügbar unter: https://bewerbung.net/praktikumsbericht

Bundesagentur für Arbeit und Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland, Hrsg., 2018. Checklisten für ein erfolgreiches Schülerbetriebspraktikum [online]. Nünrber: Bundesagentur für Arbeit, 2. Auflage 2018 [Zugriff am: 31.01.2023]. Verfügbar unter. Verfügbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/​checkliste-schuelerpraktikum_ba018174.pdf

Bundesarbeitsgemeinschaft Berufswahlpass, Hrsg., 2022. Berufswahlpass [online]. Bonn: Bundesarbeitsgemeinschaft Berufswahlpass, Juni 2022 [Zugriff am: 31.01.2023]. Verfügbar unter: https://www.berufswahlpass.de

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), 2015. Praxis erfahren! Das Berufsorientierungsprogramm [online]. Informationen für Lehrkräfte und Eltern. Bonn: BMBF, September 2015 [Zugriff am: 07.02.2023]. Verfügbar unter: https://www.bmbf.de/SharedDocs/​Publikationen/de/bmbf/3/30823_Praxis_erfahren_Das_Berufsorientierungsprogramm.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), 2017. Berufsbildungsbericht 2017 [online]. Bonn: BMBF, 2017 [Zugriff am: 07.02.2023]. Verfügbar unter: https://www.bmbf.de/SharedDocs/​Publikationen/de/bmbf/3/31295_Berufsbildungsbericht_2017.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Dauenhauer, Erich, 1974. Einführung in die Arbeitslehre. Uni-Taschenbücher, Band 471. Pullach bei München: UTB. ISBN 978-3-7940-2639-5

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Ostendorf, Annette, Bettina Dimai, Christian Ehrlich und Hannes Hautz, 2018. Den Lernraum Betriebspraktikum gemeinsam öffnen: Anspruch und Werkzeuge einer konnektivitätsorientierten Praktikumsdidaktik [online]. Innsbruck: university press [Zugriff am: 08.05.2023]. PDF e-Book. ISBN 978-3-903187-12-2. Verfügbar unter: https://www.uibk.ac.at/iup/buch_pdfs/​lernraum_betriebspraktikum/​9783903187122.pdf

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Schröder, Rudolf, 2013. Die Systematisierung der Berufsorientierung als Forschungs- und Gestaltungsfeld der ökonomischen Bildung. In: Zeitschrift für ökonomische Bildung (ZföB) [online]. 1, S. 137–161 [Zugriff am: 08.05.2023]. ISSN 2196-3533. Verfügbar unter: https://zfoeb.de//artikel/view/8

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Verfasst von
Prof. Dr. Reinhold Weiß
ehemaliger Vize-Präsident und Forschungsdirektor im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
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Zitiervorschlag
Weiß, Reinhold, 2023. Betriebspraktikum [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 08.05.2023 [Zugriff am: 09.12.2024]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/5678

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