Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Dr. Katrin Reich
veröffentlicht am 23.10.2019
Bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V., kurz BAR, mit Sitz in Frankfurt am Main, handelt es sich um einen Zusammenschluss der Vereinigungen der Rehabilitationsträger, der Bundesagentur für Arbeit, Spitzenverbänden der Sozialpartner, sowie Bund und Ländern. Dieser Zusammenschluss ist in den §§ 39–41 SGB IX verankert und seine Aufgaben sind dort geregelt. Die Zusammenarbeit erfolgt nach dem Grundsatz der Selbstverwaltung in Form eines gemeinnützigen Vereins. Satzungsgemäß wirkt die BAR, darauf hin, dass die Leistungen der Rehabilitation nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der behinderten und chronisch kranken Menschen durchgeführt werden (DVfR 2012).
Überblick
- 1 Mitglieder
- 2 Organe und Gremien
- 3 Finanzierung
- 4 Ziele und Aufgaben
- 5 Quellenangaben
- 6 Informationen im Internet
1 Mitglieder
In der Satzung des Vereins (BAR 2013) sind die möglichen Mitglieder benannt. Der Vorstand kann über die Neuaufnahme von Mitgliedern abstimmen.
Derzeit setzt sich der Verein aus folgenden Mitgliedern zusammen (BAR 2019):
- Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
AOK Bundesverband
BRK Dachverband e.V.
IKK e.V.
Knappschaft
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
vdek-Verband der Ersatzkassen e.V. - Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
DGUV – Deutsche gesetzliche Unfallversicherung
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung Bund
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Bundesagentur für Arbeit
- Weitere Mitglieder
16 Bundesländer
Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände
Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe
Kassenärztliche Bundesvereinigung
2 Organe und Gremien
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. setzt sich aus folgenden Organen zusammen:
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
- Haushaltsausschuss
Jährlich wird der Vorsitz in diesen Organen zwischen VertreterInnen der ArbeitgeberInnen und -nehmerInnen gewechselt.
Des Weiteren unterhält die BAR folgende Gremien:
- Sachverständigenräte
- Ausschuss gemeinsame Empfehlungen
- Arbeitskreis Rehabilitation und Teilhabe
- BAR-Arbeitsgruppe „Barrierefreie Umweltgestaltung“
Die Mitwirkung in den Organen und Gremien erfolgt ehrenamtlich. Vom Vorstand werden für jeweils 6 Jahre ein/e GeschäftsführerIn, sowie ein/e stellvertretende/r GeschäftsführerIn bestellt.
3 Finanzierung
Die Sach- und Personalkosten der Bundesgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) werden von den beteiligten Kostenträgern zu gleichen Teilen getragen. Dazu gehören:
- Gruppe der Krankenversicherung
- Deutsche gesetzliche Unfallversicherung
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Bundesagentur für Arbeit
4 Ziele und Aufgaben
Um die Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe noch wirksamer zu machen und ein sinnvolles Ineinandergreifen der Rehabilitationsträger zu gewährleisten wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 1969 - zunächst noch als freiwilliger Zusammenschluss, ohne gesetzliche Verankerung (Nachtigal und Nürnberger 2009) – gegründet. Die Aufgaben des Vereins laut Satzung sind insbesondere:
- die Koordinierung und Förderung der Rehabilitation, die Erarbeitung von gleichen Grundsätzen für die Leistungen der Rehabilitationsträger sowie das Hinzuwirken auf effiziente und effektive Leistungserbringung
- die sachgemäße Unterrichtung des betreuten Personenkreises über die verschiedenen Möglichkeiten der Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben
- der Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern und die Beratung der Mitglieder in allen Fragen der Rehabilitation
- die Beobachtung der Entwicklung der Wissenschaft und Technik sowie die Anregung und Erteilung von Forschungsaufträgen und anderen wissenschaftlichen Arbeiten
- Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Rehabilitation und Teilhabe
- Repräsentanz der Mitglieder im nationalen und internationalen sozialpolitischen Bereich (BAR 2013)
5 Quellenangaben
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR), 2013. Satzung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. [online]. Frankfurt am Main: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V., 03.12.2013 [Zugriff am: 28.05.2019]. Verfügbar unter:https://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/die_bar/Ziele_und_Aufgaben/downloads/BAR_Satzung_03_12_2013_neu.pdf
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR), 2019. Die Mitglieder der BAR e.V. [online]. Frankfurt am Main: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. [Zugriff am: 10.04.2019]. Verfügbar unter: https://www.bar-frankfurt.de/bar-ev/mitglieder-der-bar.html
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR), 2012. Gemeinsame Empfehlung Einrichtungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) [online]. Heidelberg: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation, 23.02.2012 [Zugriff am: 10.04.2019] Verfügbar unter: https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/gemeinsame-empfehlung-einrichtungen-fuer-leistungen-zur-teilhabe-am-arbeitsleben-der-bundesarbeitsgem/
Nachtigal, Gert und Ingo Nürnberger, 2009. Festakt zum 40-jährigen Bestehen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation im Februar 2009 in Berlin – Eröffnung und Begrüßung. In: Die Rehabilitation [online]. 48(2), S. 123–125 [Zugriff am 28.05.2019]. Verfügbar unter: https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/s-0029-1214410?device=desktop&lang=de
6 Informationen im Internet
Verfasst von
Dr. Katrin Reich
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Es gibt 9 Lexikonartikel von Katrin Reich.
Zitiervorschlag
Reich, Katrin,
2019.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 23.10.2019 [Zugriff am: 13.12.2024].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/3657
Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Bundesarbeitsgemeinschaft-fuer-Rehabilitation
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