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Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe

Christina Müller-Ehlers

veröffentlicht am 20.07.2023

Abkürzung: BAG-S

Amtlicher Name: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V., Amtsgericht Bonn, VR 6090

Website: www.bag-s.de

Interessenlage: Die Autorin ist Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) engagiert sich auf politischer Ebene für (ehemalige) Strafgefangene und leistet soziale Integrations- und Präventionsarbeit in der Straffälligenhilfe.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung 
  2. 2 Auftrag
  3. 3 Tätigkeit
  4. 4 Organisation
  5. 5 Quellenangaben

1 Zusammenfassung 

Die am 29. August 1990 gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. ist der Zusammenschluss von fünf Wohlfahrtsverbänden (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Deutscher Caritasverband e.V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V., Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.) und des DBH e.V. – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik. Sie befasst sich auf sozial- und kriminalpolitischer Ebene mit den Bedarfen und Anliegen von inhaftierten sowie haftentlassenen Menschen. Im Bereich Straffälligen- und Opferhilfe leistet sie soziale Integrations- und Präventionsarbeit.

2 Auftrag

Auftrag der BAG-S ist die Förderung der Fürsorge für (ehemalige) Strafgefangene auf Bundesebene sowie die Förderung der Kriminalprävention und des Wohlfahrtswesens.

Die Aktivitäten zielen auf die gesellschaftliche Integration und Resozialisierung straffällig gewordener Menschen. Der Verein arbeitet mit gemeinnützigen Organisationen ähnlicher Zielsetzung sowie gemeinnützigen Vereinigungen der Opferhilfe zusammen.

3 Tätigkeit

Die BAG-S organisiert die Beratung der Einrichtungen aller Mitgliedsverbände in der Straffälligenhilfe, die Abstimmung der Arbeitsschwerpunkte untereinander sowie die Weiterentwicklung ihrer Konzepte. Sie wirkt in allen Aufgabenbereichen der Hilfen für straffällig gewordene Menschen und deren Angehörige. Zentrale Aufgabe der BAG-S ist die Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren durch Anregungen und Stellungnahmen.

Zudem werden Fachtagungen durchgeführt und dreimal im Jahr das Journal „Informationsdienst Straffälligenhilfe“ veröffentlicht. Darin werden die Entwicklungen in der Straffälligenhilfe, die Presseberichterstattung sowie Fachliteratur dokumentiert. Sie wertet zudem Statistiken für die Praxis aus und weist auf zahlreiche Veranstaltungen im Bereich der Straffälligenhilfe hin. Für Betroffene als auch für Fachkräfte erstellt die BAG-S seit knapp 20 Jahren ihre Broschüre „Wegweiser für Inhaftierte, Entlassene und deren Familien“.

Die BAG-S hat zum Ziel, das öffentliche Bewusstsein für die Aufgaben der Integration und Resozialisierung von straffällig gewordenen Menschen zu fördern. Deshalb berät und informiert sie im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit Medien bei Publikationen, Radio- oder Fernsehbeiträgen zum Thema Straffälligenhilfe. Sie führt Pressegespräche zu aktuellen Themen durch und vertritt ihre Anliegen auf Fachtagungen, Foren sowie öffentlichen Veranstaltungen.

Die BAG-S engagiert sich sozial- und kriminalpolitisch, um der Diskriminierung und Ausgrenzung Straffälliger entgegenzuwirken sowie zu verdeutlichen, welchen Beitrag die soziale Integrationsarbeit der Straffälligenhilfe zur Prävention leistet.

Außerdem sucht sie die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen ähnlicher Zielsetzung und setzt sich für Belange und Forderungen der Straffälligenhilfe gegenüber Gesetzgebenden, Ministerien, Parteien und Verwaltungen ein. Dafür erarbeitet die BAG-S in Facharbeitskreisen und auf bundesweiten Fachtagungen gemeinsame Stellungnahmen, Positionen und Reformvorschläge. Sie arbeitet daher in zentralen Angelegenheiten mit Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und sonstigen Institutionen der öffentlichen Verwaltung zusammen.

Weitere Aufgabenbereiche sind:

  • die Förderung der Fachlichkeit im Themenbereich der Straffälligenhilfe,
  • die Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für deren Aufgaben,
  • die Förderung der Bereitschaft in der Bevölkerung zur Übernahme ehrenamtlicher Verantwortung,
  • das Zusammenwirken mit Wissenschaft und Forschung sowie
  • die Mitwirkung und Zusammenarbeit in Fachorganisationen, Verbänden und Projekten internationaler Ausrichtung.

4 Organisation

Die BAG-S wurde am 29. August 1990 gegründet und ist ein eingetragener Verein. Die Gründung war insbesondere mit dem Anliegen verknüpft, eine Interessenvertretung der freien Straffälligenhilfe zu schaffen. Neben bestehenden Zusammenschlüssen zur Bewährungshilfe oder des Justizvollzuges gab es zum damaligen Zeitpunkt keine Interessenvertretung für die Anliegen der Träger in diesem Bereich. Vor allem die Orientierung an der Gemeinwesenarbeit sowie die Zusammenarbeit mit den Angehörigen und Familien sollte diese neu gegründete zivilgesellschaftliche Organisation hervorheben. Die Gründungsmitglieder waren:

  • Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., 
  • Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., 
  • Deutscher Caritasverband e.V., 
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V., 
  • Deutsches Rotes Kreuz e.V.
  • Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. und 
  • DBH e.V. – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik. 

Im Jahr 2016 ist das Deutsche Rote Kreuz aus der BAG-S ausgetreten.

Die Geschäftsstelle befindet sich seit 2023 in Berlin. Diese wird von vier Mitarbeitenden (Geschäftsführung, Referent:in, Verwaltungsangestellte:r, Layout/​Design) besetzt und ist eine wichtige Anlaufstelle für alle Kooperationspartner:innen. Dort werden die Belange der Mitgliedsorganisationen und die Interessen der straffällig gewordenen Menschen sowie deren Angehörige koordiniert und gegenüber Interessierten und Kooperationspartner:innen vertreten.

Der Vorstand besteht aus haupt- oder ehrenamtlichen Personen, die von den Mitgliedsverbänden entsandt und von den Delegierten in der Mitgliederversammlung gewählt werden. Den Vorsitz übernimmt im Wechsel von zwei Jahren jeweils ein anderer Mitgliedsverband.

Gefördert wird der Verein von Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

5 Quellenangaben

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) e.V., 2016. Die BAG-S [online]. Berlin: BAG-S [Zugriff am: 24.05.2023]. Verfügbar unter: https://www.bag-s.de/

Verfasst von
Christina Müller-Ehlers
Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S)
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Zitiervorschlag
Müller-Ehlers, Christina, 2023. Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 20.07.2023 [Zugriff am: 23.01.2025]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/4762

Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Bundesarbeitsgemeinschaft-fuer-Straffaelligenhilfe

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