Bundesfreiwilligendienst
Dr. phil. Hubert Kolling
veröffentlicht am 19.01.2023
Der Bundesfreiwilligendienst, der von der Bundesregierung nach Aussetzung von Wehrdienst und Zivildienst zum 1. Juni 2011 gestartet wurde, ist ein staatlich geförderter und gesetzlich geregelter Freiwilligendienst in Deutschland. Er ist ein Angebot für Freiwillige aller Generationen, sich außerhalb von Schule und Beruf in unterschiedlichen Bereichen für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich, ebenso wie im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Gesetzliche Grundlage
- 3 Historische Entwicklung
- 4 Ziel
- 5 Rahmenbedingungen
- 6 Ausländische Freiwillige
- 7 Einsatzstellen
- 8 Zentralstellen
- 9 Pädagogische Begleitung
- 10 Motivation der Teilnehmenden
- 11 Bewertung
- 12 Persönliche, berufliche und gesellschaftliche Auswirkungen
- 13 Der BFD – ein „Erfolgsprojekt“
- 14 Quellenangaben
- 15 Literaturhinweise
- 16 Informationen im Internet
1 Zusammenfassung
Am 1. Juni 2011 startete die Bundesregierung den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Geschaffen wurde er sowohl zur Kompensation der Folgen der Aussetzung des Zivildienstes (ZD) für die davon betroffenen Einrichtungen (Zivildienststellen) als auch als Vorhaltefunktion für den nur ausgesetzten, nicht abgeschafften, Zivildienst (Hübner und Mansfeld 2014, S. 23). Er ist ein Angebot für Freiwillige aller Generationen, die sich außerhalb von Schule und Beruf in unterschiedlichen Bereichen für das Allgemeinwohl engagieren wollen – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz.
Am BFD können alle Menschen unabhängig von ihrem Schulabschluss teilnehmen, sofern sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (je nach Bundesland mit 16, manchmal auch schon mit 15 Jahren). Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Er dauert mindestens sechs und höchstens 18 Monate, in besonderen Fällen 24 Monate; in der Regel wird er für zwölf zusammenhängende Monate geleistet. Ein zentraler Bestandteil des Bundesfreiwilligendienstes ist die pädagogische Begleitung mit dem Ziel, „soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken.“.
2 Gesetzliche Grundlage
Gesetzlich geregelt ist der Bundesfreiwilligendienst im Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG) vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687), das mit Wirkung vom 3. Mai 2011 in Kraft trat. Das BFDG enthält in vielen Passagen wörtliche Übernahmen aus den Regelungen des Zivildienstgesetzes (ZDG) sowie des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG).
Das BFDG wird in bundeseigener Verwaltung von einer Bundesoberbehörde ausgeführt (§ 14 BFDG), dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln (www.bafza.de), seit 3. Mai 2011 Nachfolgebehörde des Bundesamtes für den Zivildienst (BAZ), das zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gehört.
3 Historische Entwicklung
Der Bundesfreiwilligendienst wurde von der Bundesregierung im Jahre 2011 als Reaktion auf die Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes eingeführt (Pappenberger und Kolling 2011). Er versteht sich als Initiative zur freiwilligen, gemeinnützigen und unentgeltlichen Arbeit und soll die bestehenden Freiwilligendienste, insbesondere das freiwillige soziale Jahr (FSJ) und das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ), ergänzen und das bürgerschaftliche Engagement fördern (Huth 2015, S. 18).
Mit dem Ende des Zivildienstes stand die Bundesregierung vor der Aufgabe, einerseits einen adäquaten Ersatz für „preiswerte“ Zivildienstleistende bereitzustellen und andererseits die administrativen und personellen Strukturen des Bundesamtes für den Zivildienst mit seinen diversen Zivildienstschulen und Regionalbeauftragten entweder aufzulösen oder umzuwandeln (Backhaus-Maul et al. 2011, S. 47). Der BFD hatte dabei keinen leichten Start. So gab es für die Einführung des Dienstes nur wenige Monate Vorlauf, gleichzeitig waren die Erwartungen der politischen Entscheidungsträger an die Einführung des neuen Freiwilligendienstformates hoch: Zum einen sollte der (neue) Dienst dazu beitragen, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken, zum anderen wollte man ein Format etablieren, in dem sich Personen jenseits von Altersgrenzen und Bildungsunterschieden in einer Vielzahl von Handlungsfeldern engagieren können (Haß und Beller 2015, S. 22).
Bereits vor der Einführung des BFD wurde vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des damit bedingten Rückgangs der Zahl junger Menschen und zum anderen im Hinblick auf das große Engagementpotenzial älterer Menschen eine Diskussion um eine Flexibilisierung der Altersgrenzen in den Freiwilligendiensten zugunsten eines generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements geführt. So wurde 2005 unter dem Titel „Gemeinsam aktiv – Impulse für die Zivilgesellschaft“ das Modellprogramm „Generationsübergreifende Freiwilligendienste“ (GüF) gestartet, dem zwischen 2009 und 2011 die bundesweite Einführung des „Freiwilligendienstes aller Generationen“ (FDaG) folgte. Dabei ging es letztlich darum, einen Freiwilligendienst über die Altersgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen hinaus (BFD über 27) auf andere Bevölkerungsgruppen, wie etwa ältere Menschen oder „bildungsferne“ Jugendliche, auszuweiten, die bisher keine expliziten Zielgruppen von Freiwilligendiensten waren (Huth 2015, S. 14).
Die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes wurde unterdessen von zum Teil massiver Kritik seitens der verbandlichen Zentralstellen und der Wissenschaft begleitet, da sie darin zum einen eine Konkurrenz zu den Jugendfreiwilligendiensten und zum anderen eine zu starke staatliche Einflussnahme und Steuerung im Feld der Freiwilligendienste sahen (Jakob 2011; Strachwitz 2011; Bibisidis et al. 2015). Zur Überraschung aller Beteiligten waren bereits Ende 2011 fast 27.000 Freiwillige im Dienst, sodass schon im Januar 2012 mit einer Kontingentierung (der bundesweit maximal 35.000 vorgesehenen Vereinbarungen für das laufende Jahr) begonnen werden musste (Hübner und Mansfeld 2014, S. 9).


4 Ziel
Der Bundesfreiwilligendienst verfolgt zwei Ziele. Er soll Frauen wie Männern, Jungen wie Alten einen bereichernden Freiwilligendienst ermöglichen und gleichzeitig möglichst vielen Menschen, die Unterstützung brauchen, durch freiwilliges Engagement helfen. Dabei soll es bewusst möglichst wenig staatliche Vorgaben geben, um passgenaue und individuelle Lösungen vor Ort zu ermöglichen. Im BFDG heißt es dazu: „Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich Frauen und Männer für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes.“ Und weiter: „Der Bundesfreiwilligendienst fördert das lebenslange Lernen“ (§ 1 BFDG).
Der BFD, ebenso wie die beiden Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ, lassen sich jedoch nicht auf die Beschreibung „Lerndienste“ reduzieren, da sie auch eine persönliche und berufliche Orientierungsfunktion haben und Möglichkeiten zur Persönlichkeitsentwicklung sowie zur Erlangung individueller Handlungskompetenzen bieten (Huth 2015, S. 36).
5 Rahmenbedingungen
Am Bundesfreiwilligendienst können Frauen und Männer unabhängig von ihrem Schulabschluss teilnehmen, sofern sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (§ 1 BFDG) – je nach Bundesland mit 16, manchmal auch schon mit 15 Jahren. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht: „Gerade angesichts des demografischen Wandels und der ‚jungen Alten‘ soll es den lebensälteren Mitmenschen selbst überlassen bleiben, je nach individuellem Interesse und Befinden, sich auch bis ins hohe Alter engagieren zu können“ (Hübner und Mansfeld 2014, S. 30).
Vor Beginn des BFD schließen der Bund und die oder der Bundesfreiwilligendienstleistende – umgangssprachlich „Bufdi“/„Bufdine“ oder „BFDler“/„BFDlerin“ genannt – auf gemeinsamen Vorschlag der oder des Freiwilligen und der Einsatzstelle eine schriftliche Vereinbarung, die unter anderem neben den Daten der Freiwilligen auch Angaben zur Einsatzstelle, zum Zeitraum, der Höhe der Geld- und Sachleistungen sowie der Urlaubs- und Seminartage enthält (§ 8 BFDG).
Der BFD wird in der Regel ganztägig in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Jugendarbeit, in Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Kultur- und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes und in Einrichtungen, die im Bereich des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Bildung zur Nachhaltigkeit tätig sind (§ 3 Abs. 1 BFDG).
Die Tätigkeiten der Freiwilligen in den Einsatzstellen bestehen in „überwiegend praktischen Hilfstätigkeiten“, wobei die Freiwilligendienste „arbeitsmarktneutral“ auszugestalten sind (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 JFDG sowie § 3 Abs. 1 BFDG). Die Arbeitsmarktneutralität ist immer dann gegeben, wenn durch den Einsatz von Freiwilligen die Einstellung von neuen Beschäftigten nicht verhindert wird und keine Kündigung von Beschäftigten erfolgt. Die Arbeitsmarktneutralität wird vor Anerkennung jedes einzelnen Einsatzplatzes sichergestellt und von den Prüferinnen und Prüfern des zuständigen Bundesamtes, dem BAFzA, vor Ort kontrolliert.
Der BFD dauert mindestens sechs und höchstens 18 Monate. In der Regel wird er für zwölf zusammenhängende Monate geleistet. Ausnahmsweise kann er bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden, wenn dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzeptes begründet ist. Mehrere verschiedene, mindestens sechsmonatige Freiwilligendienste können auch bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten kombiniert werden. Zwischen der Ableistung eines oder mehrerer BFD beziehungsweise FSJ/FÖJ mit einer Gesamtdauer von 18 (24) Monaten und dem Beginn eines erneuten BFD müssen fünf Jahre liegen (§ 3 Abs. 2 BFDG).
Während des Einsatzes erhalten die Freiwilligen in der Regel ein Taschengeld bis zu einer Höchstgrenze von derzeit (Stand: 2022) 423 Euro monatlich (6 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung), wobei die Höhe des Taschengelds vom Träger beziehungsweise der Einsatzstelle festgelegt wird. Daneben können auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung gestellt oder als Geldersatzleistungen gezahlt werden (§ 2 Abs. 4 BFDG).
Wie beim FSJ und FÖJ sind die Teilnehmenden im BFD gesetzlich sozialversichert, wobei die Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung allein die Träger beziehungsweise die Einsatzstellen leisten. Bis zum 25. Lebensjahr besteht zudem ein Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise steuerliche Freibeträge für Kinder (§ 13 BFDG).
Beim Urlaub sind die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) entsprechend anzuwenden. Für einen volljährigen Freiwilligen bedeutet dies bei einer zwölfmonatigen Dienstzeit einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub (als Werktage gelten dabei alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind). Beim Einsatz von minderjährigen Freiwilligen muss die Einsatzstelle die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) beachten, z.B. zur Arbeits- und Freizeit, den Beschäftigungsverboten und Beschäftigungsbeschränkungen sowie zu Regelungen zur gesundheitlichen Betreuung (§ 13 Abs. 1 BFDG).
Universitäten und Hochschulen können Bewerberinnen und Bewerbern die Dienstzeit bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge als Praktikum anrechnen. Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung möglich ist, richtet sich nach den einzelnen Bestimmungen der Ausbildungs- beziehungsweise Studiengänge und ist bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen.
Im BFD können die Freiwilligen einmal jährlich im Herbst in einer Online-Wahl Sprecherinnen und Sprecher wählen, die ihre Interessen gegenüber den Einsatzstellen, Trägern, Zentralstellen und der zuständigen Bundesbehörde (dem BAFzA) vertreten (§ 10 BFDG; BAFzA 2022b).
6 Ausländische Freiwillige
Auch Ausländerinnen und Ausländer können am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Ein Aufenthaltstitel (auch ein Visum ist ein Aufenthaltstitel) darf nach dem Aufenthaltsgesetz in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG). Dies ist der Fall, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer den Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (zum Beispiel Wohngeld) bestreiten kann (§ 2 Abs. 3 AufenthG). Die Bezuschussung des Bundesfreiwilligendienstes durch den Bund ist kein Hinderungsgrund für die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Freiwilligen aus dem Ausland kann grundsätzlich auch speziell für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden (§ 19c Abs. 1 AufenthG).
Sogenannte „Drittstaatsangehörige“, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten wollen, müssen von ihrem Heimatland aus einen Visumsantrag für die Durchführung des Freiwilligendienstes stellen, da ihnen die für den Aufenthalt erforderliche Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nur dann erteilt werden kann, wenn sie mit dem zweckentsprechenden Visum eingereist sind. Kein Visum benötigen neben den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union die Staatsangehörigen von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika. Ausländerinnen und Ausländer, die eine Duldung besitzen (§ 60a AufenthG) können am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen, wenn sie über eine entsprechende Beschäftigungserlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde verfügen (BAFzA 2023).
7 Einsatzstellen
Die Freiwilligen leisten den Bundesfreiwilligendienst in einer vom BAFzA anerkannten Einsatzstelle, wobei die im April 2011 im Zivildienst anerkannten Beschäftigungsstellen und Dienstplätze als anerkannte Einsatzstellen und -plätze gelten (§ 6 BFDG). Hierbei handelt es sich insbesondere um
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Einrichtungen der Wohlfahrtspflege
- Einrichtungen der Gesundheitspflege
- Einrichtungen der Altenpflege
- Einrichtungen der Behindertenhilfe
- Einrichtungen der Kultur und Denkmalpflege
- Einrichtungen des Sports
- Integrationseinrichtungen
- Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes
- Einrichtungen des Umwelt- und Naturschutzes.
Der BFD kann demnach beispielsweise in Kindertagesstätten, Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorten, Kinderheimen, Jugendzentren, Jugendorganisationen von Verbänden, Einrichtungen der kirchlichen Jugendarbeit, Krankenhäusern, Seniorenheimen, Mehrgenerationenhäusern, Einrichtungen der Behindertenhilfe einschließlich von Einrichtungen der Integration und Inklusion, Schulen, Erholungsheimen, Selbsthilfegruppen, Sportvereinen, beim Technischen Hilfswerk oder Einrichtungen des Natur- und Umweltschutzes geleistet werden. Im Bereich Kultur ist ein BFD etwa in Theatern, Musikschulen, Gedenkstätten, Jugendkunstschulen, Museen, Kulturzentren, Bibliotheken, Bildungsstätten und anderen Kultur- und Bildungseinrichtungen möglich.
Die Einsatzstellen, die vor allem für die persönliche und fachliche Begleitung der Freiwilligen und alle Fragen des konkreten Einsatzes zuständig sind, beteiligen sich auch an der Finanzierung der Freiwilligendienste, indem sie für das Taschengeld und die Sozialversicherung der Teilnehmenden aufkommen.
8 Zentralstellen
Im Bundesfreiwilligendienst wurden auf Bundesebene als Bindeglied zwischen dem BAFzA und den Einsatzstellen sogenannte Zentralstellen geschaffen, die die Interessen der Einsatzstellen vertreten, sie bei der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes unterstützen und zentrale Verwaltungsaufgaben übernehmen (§ 7 BFDG). Zudem obliegt den Zentralstellen die Aufgabe, die pädagogische Begleitung der Freiwilligen zu organisieren.
Anders als im FSJ und FÖJ ist es im BFD nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass sich Einsatzstellen einem Träger anschließen müssen, weshalb im Bundesfreiwilligendienstgesetz auch kein Trägerbegriff definiert ist. Die Zentralstellen im BFD können auf eigene Initiative jedoch regionale Trägerstrukturen bilden und haben dies mehrheitlich auch getan. In ihrer Funktion entsprechen die 21 bestehenden Zentralstellen weitgehend den bundeszentral organisierten Trägerstrukturen des FSJ, wobei fast alle bundeszentral organisierten Träger des FSJ gleichzeitig Zentralstellen im BFD sind. Neben Zentralstellen im sozialen und Sportbereich gibt es mit dem Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) im BFD erstmals auch eine Zentralstelle im Umweltbereich (BAFzA o.J.).
Um allen nur in einzelnen Bundesländern zugelassenen Trägern den Zugang zur Bundesförderung im FSJ zu ermöglichen, und um die vielen kleinen, nicht verbandsgebundenen Einsatzstellen im BFD ebenfalls in die Bundesförderung zu integrieren, wurde im BAFzA eine Zentralstelle für Einsatzstellen im BFD und regionale von Ländern zugelassene Träger im FSJ eingerichtet, die keinem bundeszentral organisierten Trägerverband angehören (Huth 2015, S. 19).
9 Pädagogische Begleitung
Der Bundesfreiwilligendienst wird, wie die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ, pädagogisch begleitet mit dem Ziel, „soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken“ (§ 4 BFDG). Die pädagogische Begleitung umfasst dabei
- die „fachliche Anleitung“ durch die Einsatzstelle, die durch qualifiziertes Personal der Einsatzstelle gewährleistet werden muss,
- die „individuelle Betreuung“ durch pädagogische Kräfte des Trägers und der Einsatzstelle sowie
- die „Seminararbeit“, die den Teilnehmenden Möglichkeiten bietet, Neues zu erlernen, Aspekte des Dienstes zu reflektieren, eigene Ideen und Fertigkeiten einzubringen und sich mit anderen Freiwilligen auszutauschen.
Die Seminararbeit, die als Dienstzeit gilt und für die Freiwilligen verpflichtend ist, erstreckt sich – bezogen auf eine zwölfmonatige Teilnahme am BFD – über 25 Tage, die in der Regel auf ein Einführungs- und Abschlussseminar sowie drei Zwischenseminare aufgeteilt sind, deren Mindestdauer je fünf Tage beträgt. Bei einer längeren Dienstzeit kommt ein weiterer Seminartag pro Monat hinzu. Wird der BFD in einem kürzeren Zeitraum absolviert, reduziert sich die Zahl der Seminartage um jeweils zwei Tage pro Monat, jedoch nicht auf weniger als 15 Seminartage. Für Teilnehmende im BFD ab 27 Jahre ist gesetzlich vorgesehen, dass sie „in angemessenem Umfang“ an den Seminaren teilnehmen, wobei als angemessen in der Regel mindestens ein Tag pro Monat angesehen wird (§ 4 Abs. 3 BFDG).
Im BFD liegt die Verantwortung für die Durchführung der Seminare zunächst beim Bund als Vertragspartner der Freiwilligen. Der Bund hat die Zentralstellen mit der Durchführung und Organisation von Seminaren beauftragt. Für die Einsatzstellen, die sich dem BAFzA als Zentralstelle angeschlossen haben, bietet das Bundesamt an, die Seminararbeit insgesamt oder teilweise durchzuführen. Die in den Seminaren behandelten Themen reichen von allgemeinen Informationen zum Freiwilligendienst über das Kennenlernen anderer Einrichtungen, Persönlichkeitsbildung, berufliche Orientierung bis hin zu konkreten Fragen der Arbeit in den Einsatzstellen (Antoni et al. 2014).
Davon ausgehend, dass Demokratie auf engagierte, aufgeklärte Bürgerinnen und Bürger angewiesen ist, die sich selbstbewusst und verantwortungsvoll in Politik und Gesellschaft einbringen, gehört zu den vorgeschriebenen Seminartagen im BFD, deren Teilnahme einschließlich der Fahrten zum und vom Seminarort für die Freiwilligen kostenfrei ist, auch ein fünftägiges Seminar zur politischen Bildung, das in der Regel in einem der bestehenden 17 Bildungszentren des Bundes (ehemalige Zivildienstschulen) durchgeführt wird (BAFzA 2021b). In diesen Seminaren darf die Behandlung politischer Fragen nicht auf die Darlegung einer einseitigen Meinung beschränkt werden. Die Seminare sind vielmehr so zu gestalten, dass die Teilnehmenden „nicht zugunsten oder zuungunsten einer bestimmten politischen Richtung beeinflusst werden“ (§ 4 Abs. 4 BFDG).
In einer Befragung der Teilnehmenden 2013 bewerteten diese die pädagogische Begleitung und Betreuung sowie die fachliche Anleitung gegen Ende ihres Dienstes mit „überwiegend positiv“. 83 % der Freiwilligen (BFD unter 27) beziehungsweise 84 % (BFD über 27) berichten, dass sie sich bei Fragen oder Problemen an eine Ansprechperson wenden konnten; selbst Freiwillige, die ihren Dienst vorzeitig beendet haben, bewerten die pädagogische Begleitung und die fachliche Anleitung – wenn auch auf niedrigerem Niveau als Freiwillige, die ihren Dienst regulär beendet haben – „eher positiv“ (Aram 2015, S. 141–142). Die fachliche Anleitung in der Einsatzstelle fanden knapp drei Viertel (72 %) der Freiwilligen des BFD (unter 27) auch 18 Monate nach ihrem Dienst noch gut, darunter 39 % „sehr gut“; beim BFD (über 27) waren es 49 %, darunter 28 % „sehr gut“ (Maur und Engels 2015b, S. 185).
Die Seminare bewerteten 72 % der Freiwilligen im BFD (unter 27) mit „sehr gut“ und „eher gut“, 20 % mit „teils/​teils“ sowie 6 % mit „eher schlecht“ und 2 % mit „sehr schlecht“; beim BFD (über 27) bewerteten 80 % mit „sehr gut“ und „eher gut“, 17 % mit „teils/​teils“ sowie 1 % mit „eher schlecht“ und 2 % mit „sehr schlecht“ (Aram 2015, S. 150).
Hinsichtlich der Seminare überwiegt auch bei den Einsatzstellen im BFD der positive Eindruck. Danach lernen die Teilnehmenden in den Seminaren wichtige Dinge des Freiwilligendienstes, die die Einsatzstellen so nicht vermitteln können (54 % „trifft voll bis eher“ zu und 17 % „trifft teils/​teils“ zu), kommen die Teilnehmenden meist motiviert und mit neuen Ideen von den Seminaren zurück (48 % „trifft voll bis eher zu“ und 17 % „trifft teils/​teils“ zu), werden in den Seminaren wichtige Anregungen für die Tätigkeiten der Teilnehmenden gegeben (49 % „trifft voll bis eher zu“ und 20 % „trifft teils/​teils“ zu) (Wagner 2015, S. 243).
10 Motivation der Teilnehmenden
Die Entscheidung für einen Freiwilligendienst kann verschiedene Gründe haben, die von persönlichen Überzeugungen über die berufliche Weiterentwicklung bis zu dem Wunsch reichen, ein „Moratorium“ einzulegen. Manche Freiwilligen wollen auch lediglich einen bestimmten Zeitraum mit einer sinnvollen Tätigkeit überbrücken, bevor sie eine andere Tätigkeit beginnen (Maur und Engels 2015a, S. 87).
Laut einer Teilnehmendenbefragung von 2012 spielte bei 51 % der Freiwilligen im BFD (unter 27) im Bereich Soziales, Kultur, Sport und Denkmalpflege insbesondere eine sinnvolle Überbrückung der Zeit zwischen Schule und beruflicher Ausbildung beziehungsweise Studium eine Rolle. 36 % gaben an, dass sie sich persönlich weiterentwickeln möchten und sich deshalb dazu entschieden haben, einen BFD zu leisten. Ferner gaben 26 % an, sich für einen bestimmten Bereich zu interessieren und daher in diesem Themenfeld einen Freiwilligendienst zu leisten. Aufgrund von fehlenden Alternativen haben sich 15 % der Teilnehmenden entschlossen, ein FSJ zu leisten (Maur und Engels 2015a, S. 87–88).
Die Motivation zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst unterscheidet sich stark zwischen den jüngeren Freiwilligen und den Freiwilligen ab 27 Jahren. Mit knapp 40 % wurde in der Altersgruppe ab 27 Jahren weitaus häufiger angegeben, dass sich die Teilnehmenden freiwillig engagieren möchten und auch aus diesem Grund einen Freiwilligendienst leisten. Wird noch einmal genauer nach Alter differenziert, ist erkennbar, dass die Freiwilligen ab 55 Jahren dies häufiger angegeben haben (47 %) als die Freiwilligen im Alter zwischen 27 und 54 Jahren (32 %). Etwa 30 % der Freiwilligen ab 27 Jahren gaben an, dass sie den Freiwilligendienst aus finanziellen Gründen absolvieren. Das Interesse für die Einrichtung, in der der Freiwilligendienst durchgeführt wird, ist für 30 % der Befragten ab 27 Jahren einer der Beweggründe. Jeweils etwa ein Viertel der Befragten ab 27 Jahren gibt an, sich durch die Teilnahme am Freiwilligendienst persönlich und beruflich weiterentwickeln zu wollen. Bei der beruflichen Weiterentwicklung geht es in dieser Altersgruppe um berufliche (Um-)Orientierung, Wiedereinstieg in das Berufsleben und Verbesserung der Chancen auf einen Arbeitsplatz. Die berufliche Weiterentwicklung wurde von den 27- bis 54-Jährigen häufig angegeben (36 %), für die Älteren spielte dieser Beweggrund kaum eine Rolle (6 %) (Maur und Engels 2015a, S. 92).

11 Bewertung
Laut einer Befragung der Teilnehmenden im Bundesfreiwilligendienst im Jahre 2013 waren 47 % der Freiwilligen mit ihrer Tätigkeit „sehr zufrieden“, 37 % „eher zufrieden“ und 12 % „teils/​teils zufrieden“; lediglich 4 % waren „eher nicht zufrieden“ und 1 % „gar nicht zufrieden“; bei den über 27-Jährigen waren 55 % der Freiwilligen mit ihrer Tätigkeit „sehr zufrieden“, 32 % „eher zufrieden“ und 10 % „teils/​teils zufrieden“; lediglich 3 % waren „eher nicht zufrieden“ und 0,5 % „gar nicht zufrieden“ (Aram 2015, S. 133). Wie schon gegen Ende ihres Dienstes wird die Tätigkeit in der Einsatzstelle auch im Abstand von 18 Monaten von der Mehrheit der Freiwilligen positiv bewertet. 86 % der Teilnehmenden am BFD hat die Tätigkeit in der Einsatzstelle gut gefallen, darunter 58 % sogar „sehr gut“; bei den über 27-Jährigen waren es 87 %, darunter ebenfalls 58 % sogar „sehr gut“ (Maur und Engels 2015b, S. 184).
82 % der Teilnehmenden am BFD sind der Meinung, mit ihrem Freiwilligendienst zur „sozialen Gestaltung der Gesellschaft“ beigetragen zu haben, (darunter 41 % „sehr gut“); bei den über 27-Jährigen waren es 68 % (darunter 29 % „sehr gut“). Die allgemeiner formulierte Einschätzung, mit dem BFD etwas bewirkt zu haben, bestätigen über 86 % der Freiwilligen (BFD unter 27) und 80 % (BFD ab 27); die Anteile, denen dies „sehr gut“ gefallen hat, liegen hier bei 56 % (BFD unter 27) und 48 % (BFD ab 27) (Maur und Engels 2015b, S. 187). 86 % der Freiwilligen im BFD (unter 27) würden ihren Dienst weiterempfehlen (63 % davon „auf jeden Fall“); im BFD ab 27 waren es 83 % (und 62 % davon „auf jeden Fall“). Ein Jahr später befragt (2014) fielen die positiven Ergebnisse noch besser aus, 96 % der Freiwilligen im BFD (unter 27) würden ihren Dienst weiterempfehlen (83 % davon „auf jeden Fall“); im BFD ab 27 waren es 84 % (und 63 % davon „auf jeden Fall“) (Maur und Engels 2015b, S. 191–192).
12 Persönliche, berufliche und gesellschaftliche Auswirkungen
Nach einer Teilnehmendenbefragung 2014 hat für den Großteil der Freiwilligen der Dienst (im BFD unter 27, FSJ und FÖJ) ihrer eigenen Einschätzung nach einen positiven Beitrag zu ihrer persönlichen Entwicklung geleistet und zur Entstehung neuer Netzwerke beigetragen. Insgesamt 90 % der Befragten sahen auch 18 Monate nach dem Ende ihres Freiwilligendienstes eine positive Auswirkung auf ihre persönliche Entwicklung, darunter schätzen 66 % diese Auswirkung „sehr hoch“ und 24 „eher ja“ ein; nur 5 % sagen, der Freiwilligendienst habe sich nicht auf ihre persönliche Entwicklung ausgewirkt (Maur und Engels 2015b, S. 194).
Besonders deutlich ist die Orientierungsfunktion des Bundesfreiwilligendienstes im beruflichen Bereich. Bei der Teilnehmendenbefragung 2013 bewerteten den Beitrag des BFD zu ihrer beruflichen Orientierung und Entwicklung 36 % mit „ja, sehr“, 28 % mit „eher ja“ und 18 % mit „teils/​teils“ an; lediglich 11 % mit „eher nein“ und 6 % mit „nein“; bei den Teilnehmenden am BFD ab 27 zeigten sich die folgenden Werte: 19 % mit „ja, sehr“, 20 % mit „eher ja“ und 22 % mit „teils/​teils“ an; lediglich 14 % mit „eher nein“ und 24 % mit „nein“ (Maur und Engels 2015b, S. 212).
Die Wirkungen des BFD (ebenso wie die anderer Freiwilligendienste) entfalten sich auch in den Organisationen und Einrichtungen, in denen dieses Engagement erbracht wird. Unabhängig vom Freiwilligendienstformat liegt der größte Nutzen der Freiwilligendienste in der Unterstützung der Fachkräfte und der Bereicherung für das Mitarbeiterteam. So schätzen über 80 % der BFD-Einsatzstellen letztgenannten Aspekt als Nutzen für ihre Einsatzstelle als sehr oder eher groß ein. Zugleich wurde von 51 % der Einsatzstellen im BDF der intergenerationelle Nutzen („Brücken schlagen zwischen Jung und Alt“) als hoch eingeschätzt (Wagner 2015, S. 232–233).
13 Der BFD – ein „Erfolgsprojekt“
Wurde der Start des Bundesfreiwilligendienstes von den Medien kritisch kommentiert und anfangs gar als „ein einziger Flopp“ (Szymanski 2011) bezeichnet, wurde er bereits ein halbes Jahr später als „Erfolgsmodell“ oder „Erfolgsgeschichte“ verbucht, zumal das vorgesehene Kontingent von 35.000 Plätzen binnen kurzer Zeit belegt war (Anheier et al. 2012, S. 10; Huth 2022, S. 34). Erste Erkenntnisse einer begleitenden Untersuchung über ein Jahr Bundesfreiwilligendienst zeigten, dass der neue Dienst „seinen Platz in der Riege der Freiwilligendienste eingenommen“ hatte (Anheier et al. 2012, S. 19).
Zum fünfjährigen Bestehen des BFD im Jahre 2016 veröffentlichte das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben die Schrift „Zeit, das Richtige zu tun. Fünf Jahre Bundesfreiwilligendienst“, in der Manuela Schwesig, die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ihre Freude „über das großartige Engagement der Bundesfreiwilligen“ zum Ausdruck brachte (BAFzA 2016, S. 5). Zugleich wies Helga Roesgen, die seinerzeitige Präsidentin des BAFzA, darauf hin, dass sich der Bundesfreiwilligendienst „als eigenständige Säule im Gefüge der bestehenden Freiwilligendienste etabliert hat und in der Mitte der Gesellschaft angekommen“ ist (a.a.O., S. 7). Das Erfolgsgeheimnis des BFD beruhe dabei, so die Behörde, „auf der engen Zusammenarbeit von staatlichen und gesellschaftlichen Partnern mit dem Ziel, das freiwillige Engagement in Deutschland zu fördern“ (a.a.O., S. 34).
Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums des BFD 2021 bezeichnete Edith Kürten, die seinerzeitige Präsidentin des BAFzA, den BFD als „Erfolgsprojekt“ (BAFzA 2021a). Das Jubiläum des BFD nahm die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Anlass, das Engagement der Bundesfreiwilligendienstleistenden wie folgt zu würdigen: „Der Freiwilligendienst ist ein Geben und Nehmen. Freiwillige nehmen sich die Zeit, um unserem Land ein menschliches Gesicht zu geben. Ihr Einsatz ist für so viele Menschen eine wichtige Hilfe und ein Lichtblick im Alltag“ (Bundesregierung 2021).
Am 12. Mai 2021 legten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat „Eckpunkte für ein Gesetz zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie“ vor, nach denen unter anderem sowohl das Ehrenamt und bürgerschaftliche Engagement als auch der Bundesfreiwilligendienst gestärkt werden sollen. Zur „Stärkung des Bundesfreiwilligendienstes“ soll demnach ein Rechtsanspruch auf Teilfinanzierung des BFD geschaffen werden. Ab dem 1. Januar 2023 sollen alle Vereinbarungen im Bundesfreiwilligendienst, die zwischen einer oder einem Freiwilligen und einer Einsatzstelle zustande kommen, zu den aktuell gültigen Rahmenbedingungen vom Bund finanziert werden. Dafür wird das BFDG, insbesondere § 17 Abs. 3 BFDG, geändert und dabei auch gesetzlich vorgesehen, dass der Rechtsanspruch auf Teilfinanzierung nur im Rahmen der vom Haushaltsgesetzgeber bereitgestellten Haushaltsmittel erfolgt (BMFSFJ und BMI 2021).
14 Quellenangaben
Anheier, Helmut K., Annelie Beller, Rabea Haß, Georg Mildenberger und Volker Then, 2012. Ein Jahr Bundesfreiwilligendienst. Erste Erkenntnisse einer begleitenden Untersuchung [online]. Heidelberg: Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg [Zugriff am: 10.10.2022]. Verfügbar unter: http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/​18714/1/Untersuchung%20BFD_CSI%20Hertie%20School.pdf
Antoni, Clemens, Michael König, Hubert Kolling und Manfred Pappenberger, 2014. Pädagogische Begleitung im Bundesfreiwilligendienst. Ein Praxisbeispiel aus dem Bildungszentrum Bad Staffelstein. In: Journal für politische Bildung. (2), S. 26–35. ISSN 2191-8244
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16 Informationen im Internet
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Bundesfreiwilligendienst
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Beim Bundesfreiwilligendienst können sich Bürgerinnen und Bürger jeden Alters engagieren
- Politiklexikon der Bundeszentrale für politische Bildung: Bundesfreiwilligendienst (BFD/Bufdi)
- Der Bundesfreiwilligendienst
- Der Bundesfreiwilligendienst von A bis Z
- ein-jahr-freiwillig.de: Bundesfreiwilligendienst
- Freiwilligendienste Kultur und Bildung/
Verfasst von
Dr. phil. Hubert Kolling
Krankenpfleger, Diplom-Pädagoge und Diplom-Politologe
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Es gibt 13 Lexikonartikel von Hubert Kolling.
Zitiervorschlag
Kolling, Hubert,
2023.
Bundesfreiwilligendienst [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 19.01.2023 [Zugriff am: 17.02.2025].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/1679
Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Bundesfreiwilligendienst
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