Bundesfreiwilligendienstgesetz
Dr. phil. Hubert Kolling
veröffentlicht am 20.12.2024
Das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) regelt die rechtlichen Bestimmungen für den Bundesfreiwilligendienst (BFD), einem sozialen Bildungs- und Orientierungsjahr für Personen jeden Alters, die sich freiwillig in verschiedenen gemeinwohlorientierten Bereichen engagieren möchten.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Gesetzgebungsgeschichte
- 3 Quellenangaben
- 4 Literaturhinweise
- 5 Informationen im Internet
1 Zusammenfassung
Das BFDG wurde am 28. April 2011 verabschiedet und trat am 1. Juli 2011 in Kraft. Es schuf die rechtliche Grundlage für einen weiteren Freiwilligendienst in Deutschland: den Bundesfreiwilligendienst (BFD), der den Zivildienst (ZD) ablöste. Das Gesetz legt in 17 Paragrafen die Rahmenbedingungen für den Bundesfreiwilligendienst fest: Aufgaben, Zulassung von Freiwilligen aller Generationen, Einsatzbereiche und -dauer, pädagogische Begleitung und Schulung, Einsatzstellen, arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen etwa hinsichtlich des Urlaubsanspruchs, des Versicherungsschutzes und der finanziellen Unterstützung sowie Stärkung der bestehenden Freiwilligendienste.
Aufgrund seiner Entstehungsgeschichte enthält das BFDG „in vielen Passagen wörtliche Übernahmen aus den bewährten Regelungen des Zivildienstgesetzes sowie des Jugendfreiwilligendienstegesetz“ (Hübner und Mansfeld 2013, S. 3).
2 Gesetzgebungsgeschichte
Die Aussetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls seit dem 1. Juli 2011 führte auch zur Aussetzung des Wehrersatzdienstes Zivildienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer. Um die mit der Aussetzung verbundenen negativen Effekte auf die Engagementmöglichkeiten junger Männer zu vermeiden und die vom Einsatz der Zivildienstleistenden unmittelbar profitierende soziale Infrastruktur zu erhalten, wurde der Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt. Zeitgleich mit dem Aussetzungsbeschluss leitete die Bundesregierung deshalb am 31. Dezember 2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes dem Bundesrat zu. Am 2. Mai 2011 wurde das BFDG verkündet und trat am 1. Juli 2011 in Kraft.
Mit dem Gesetz über die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes wurde nicht nur das BFDG eingeführt (Artikel 1), sondern über die Artikel 2 bis 4 auch geregelt, welche Vorschriften aus dem Bereich der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes in welcher Form erhalten bleiben sollen. Der Bund hält sich dadurch bewusst die Option frei, in einem – wenn auch derzeit nur theoretisch zu begründenden – Spannungs- und Verteidigungsfall oder wenn es die allgemeine sicherheitspolitische Lage erfordern sollte, den Pflichtdienst jederzeit und mit möglichst überschaubarem Aufwand wieder einsetzen zu können: „Die für einen Pflichtdienst erforderlichen Mindeststrukturen sollen dafür erhalten bleiben“ (Hübner und Mansfeld 2013, S. 12).
Das BFDG wird in bundeseigener Verwaltung vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) durchgeführt, das hierzu umfangreiche „Leitlinien zum BFDG“ veröffentlicht hat (BAFzA 2024). Die Rechts- und Fachaufsicht obliegt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
3 Quellenangaben
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Hrsg., 2024. Leitlinien zum BFDG, Stand 2024 [online]. Köln: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben [Zugriff am: 06.09.2024]. Verfügbar unter: https://www.bundesfreiwilligendienst.de/fileadmin/de.bundesfreiwilligendienst/​content.de/Service/​Downloads/​Freiwilligenvereinbarung-Bundesfreiwilligendienst-Durchfuehrung/​Leitlinien_zum_BFDG_.pdf
Hübner, Eleonore und Michael Mansfeld, 2013. Bundesfreiwilligendienstgesetz: Mit Bezügen zum JFDG. München: Verlag C.H. Beck. ISBN 978-3-406-65430-5 [Rezension bei socialnet]
4 Literaturhinweise
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Hrsg., 2015. Abschlussbericht der gemeinsamen Evaluation des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) und des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) [online]. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [Zugriff am: 06.09.2024]. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93202/​de7b1c8ea1a882cf01107cb56bab4aa9/​abschlussbericht-gesetz-ueber-den-bundesfreiwilligendienst-und-jugendfreiwilligendienst-data.pdf
Klenter, Peter, 2012. Das Bundesfreiwilligendienstgesetz – eine verpasste Chance. Herausgegeben vom DGB Bundesvorstand, Abteilung Recht (Reihe DGB Profil). Berlin
5 Informationen im Internet
Verfasst von
Dr. phil. Hubert Kolling
Krankenpfleger, Diplom-Pädagoge und Diplom-Politologe
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Es gibt 13 Lexikonartikel von Hubert Kolling.
Zitiervorschlag
Kolling, Hubert,
2024.
Bundesfreiwilligendienstgesetz [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 20.12.2024 [Zugriff am: 24.01.2025].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/30226
Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Bundesfreiwilligendienstgesetz
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