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Bundesversorgungsgesetz

Prof. Dr. Corinna Grühn

veröffentlicht am 27.08.2025

Abkürzung: BVG

Amtlicher Name: Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges

Rechtlicher Disclaimer: Herausgeberin und Autor:innen haften nicht für die Richtigkeit der Angaben. Beiträge zu Rechtsfragen können aufgrund geänderter Rechtslage schnell veralten. Sie ersetzen keine individuelle Beratung.

Das BVG – Bundesversorgungsgesetz – hat vom 01.10.1950 bis zum 31.12.2023 einen Großteil des Sozialen Entschädigungsrechts in Deutschland geregelt. Es ist durch das SGB XIV zum 01.01.2024 (zum Teil bereits in Kraft zum 01.01.2021) ersetzt worden.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 (kurze) Gesetzeshistorie
  3. 3 Inhalte des BVG
  4. 4 Quellenangaben
  5. 5 Literaturhinweise

1 Zusammenfassung

Das BVG hat ab dem 01.10.1950 die Versorgung von Kriegsopfern durch unterschiedliche Sozialleistungen geregelt. Auf das BVG verwiesen zahlreiche sonstige entschädigungsrechtlich relevante Gesetze, wie das Opferentschädigungsgesetz (OEG) für Opfer von Straften oder das Infektionsschutzgesetz (IFSG) für die Opfer von Impfschäden, sodass das BVG mit seinen Normen zentrales Gesetz für das gesamte Entschädigungsrecht war. Es ist durch das SGB XIV (zum Entwurf: Bt.Drs 19/13824 vom 09.10.2019) abgelöst worden und seit dem 01.01.2024 außer Kraft.

Es war als besonderer Teil des Sozialrechts in § 68 SGB I definiert.

2 (kurze) Gesetzeshistorie

Das BVG ist als Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges zum 01.10.1950 in Kraft getreten (BGBl. I, S. 791 vom 21.12.1950). Die Opfer des Krieges sind im Wesentlichen bis 1945 durch das Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen (Reichsversorgungsgesetz) vom 12. Mai 1920 (Reichsgesetzbl. S. 989) und dem Fürsorge- und Versorgungsgesetz für die ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht und ihre Hinterbliebenen (Wehrmachtfürsorge- und -versorgungsgesetz) vom 26. August 1938. (Reichsgesetzbl. I S. 1077) versorgt worden (hierzu: Entwurf des BVG, Deutscher Bundestag. 1. Wahlperiode, Drs.Nr. 1333, S. 37, vom 12.09.1950).

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges hob das Kontrollratsgesetz Nr. 34 vom 20. August 1946 diese Versorgungsgesetze auf und in den verschiedenen Besatzungszonen wurden unterschiedliche Versorgungsregelungen geschaffen (hierzu: Entwurf des BVG, Deutscher Bundestag. 1. Wahlperiode, Drs.Nr. 1333, S. 39, vom 12.09.1950). Für die notwendige einheitliche bundesgesetzliche Neuordnung der Kriegsopferversorgung konnte keine der bestehenden unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen die Grundlage bilden (hierzu: Entwurf des BVG, Deutscher Bundestag. 1. Wahlperiode, Drs.Nr. 1333, S. 43, vom 12.09.1950). Daher wurde das BVG geschaffen.

Zur historischen Entwicklung des Sozialen Entschädigungsrechts und detailliert zu den Vorgängerregelungen: Knickrehm 2022, Vorbem. zu den §§ 1 ff. SGB XIV, Rn. 1 ff.

Das BVG unterlag zahlreichen Reformen und Gesetzesänderungen (hierzu im Einzelnen: Knickrehm 2022, Vorbem. zu den §§ 1 ff. SGB XIV, Rn. 3). Aufgehoben wurde es zum 01.01.2024 (Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12.12.2019, BGBl. I S. 2652 Art. 58 und 60).

3 Inhalte des BVG

Das BVG regelte die Versorgung von Kriegsopfern. Danach erhielt wer durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung oder durch einen Unfall während der Ausübung des militärischen oder militärähnlichen Dienstes oder durch die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag eine Versorgung (§ 1 BVG). Diese Versorgung umfasste gem. § 9 BVG Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen, Krankenbehandlung, Leistungen der Kriegsopferfürsorge, Beschädigtenrente, Pflegezulage, ggf. Bestattungs- und Sterbegeld, Hinterbliebenenrente sowie ggf. Bestattungsgeld beim Tod von versorgungsberechtigten Hinterbliebenen.

Der Anwendungsbereich des BVG war jedoch durch zahlreiche Verweisungen auf seine Normen bedeutend weiter und beschränkte sich nicht auf die Versorgung von Kriegsopfern. So sahen insbesondere das Soldatenversorgungsgesetz, das Zivildienstgesetz, das Opferentschädigungsgesetz (vgl. § 1 Abs. 1 OEG), das Infektionsschutzgesetz, das Häftlingshilfegesetz, das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz und das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz entsprechende Verweisungen auf das BVG vor. Damit erhielten auch die nach diesen Gesetzen Leistungsberechtigten die Versorgungsleistungen nach dem BVG. Daher wurde das BVG als Leitgesetz (Knickrehm et al. 2021, S. 5) als auch als Flickenteppich (Karl 2025, § 1 Rn. 1 f.) des Sozialen Entschädigungsrechts beschrieben.

Durch die Schaffung des SGB XIV – Soziales Entschädigungsrecht – zum 01.01.2024 (BGBl. I S. 2652) ist grundsätzlich eine Zusammenführung dieses Sozialrechtsbereichs in einem Gesetz erfolgt. In das SGB XIV aufgenommen wurden folgende schädigende Ereignisse:

  1. Gewalttaten nach §§ 13 ff. SGB XIV (vorher: OEG),
  2. Kriegsauswirkungen beider Weltkriege nach §§ 21 f. SGB XIV (vorher: BVG)
  3. Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes nach § 23 SGB XIV (vorher: ZDG)
  4. Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach § 24 SGB XIV (Vorher: IFSG),

Nicht alle möglichen Entschädigungstatbestände sind in das SGB XIV integriert worden (im Einzelnen: Grühn 2025, § 1 Rn. 2). So ist z.B. die Entschädigung von Soldat:innen im Soldatenentschädigungsgesetz (SEG, Gesetz vom 20.8.2021, BGBl. I 3932, in Kraft zum 01.01.2025) geregelt. Zum Teil verweisen aber auch andere Gesetze auf das SGB XIV (z.B. das HHG – Häftlingshilfegesetz).

Das SGB XIV unterscheidet sich vom BVG, auch wenn wesentliche Elemente wie die Notwendigkeit von Kausalität zwischen schädigendem Ereignis und Schaden bestehen bleiben. Eine bedeutende Veränderung stellt z.B. die Ausdehnung des schädigenden Ereignisses auf psychische Gewalttaten für die Opfer von Gewalttaten dar (zu den Änderungen auch: Knickrehm et al. 2021, S. 31 ff.).

4 Quellenangaben

Grühn, Corinna, 2025. SGB XIV – BeckOK. 75. Edition, Stand: 01.03.2025. München: C.H. Beck Verlag. ISBN 978-3-406-44224-7

Karl, Bettina, 2025. SGB XIV – Kommentar. In: Rainer Schlegel und Peter Voelzke, Hrsg. jurisPK-SGB XIV. 2. Auflage, Stand: 30.07.2025. Saarbrücken: juris GmbH. ISBN 978-3-86330-425-6

Knickrehm, Sabine, 2022. SGB XIV – Kommentar. Baden-Baden: Nomos Verlag. ISBN 978-3-8487-3912-7 [Rezension bei socialnet]

Knickrehm, Sabine, Tobias Mushoff und Steffen Schmidt, 2021. Das neue Soziale Entschädigungsrecht – SGB XIV – Einführung mit Synopse. Baden-Baden: Nomos Verlag. ISBN 978-3-8487-6603-1 [Rezension bei socialnet]

5 Literaturhinweise

Hecker, Dorothee, 2024. Die „Regel(geld)leistungen“ des SGB XIV – Grundzüge der neuen Entschädigungszahlungen und des Berufsschadensausgleichs. In: Die Sozialgerichtsbarkeit. (3), S. 151–155. ISSN 1864-8029
Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Neuregelung der Entschädigungszahlungen des Berufsschadensausgleichs durch das SGB XIV.

Knickrehm, Sabine, 2024. Das SGB XIV ist in Kraft – Was ist neu am neuen Buch? In: Soziale Sicherheit. (4), S. 26–30. ISSN 0490-1630
Dieser Aufsatz stellt die Neuerungen durch das SGB XIV vor.

Knickrehm, Sabine, Tobias Mushoff und Steffen Schmidt, 2021. Das neue Soziale Entschädigungsrecht – SGB XIV – Einführung mit Synopse. Baden-Baden: Nomos Verlag. ISBN 978-3-8487-6603-1 [Rezension bei socialnet]
Dieses Buch enthält eine Einführung in das neue Soziale Entschädigungsrecht und eine ausführliche Synopse zu BVG/OEG/IFSG/ZDG und SGB XIV.

Seltmann, David, 2024. Verhältnis von Leistungsansprüchen aus dem ab 1.1.2024 geltenden Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) zur Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). In: Das Jugendamt. 97(1), S. 2–7. ISSN 1867-6723
Der Aufsatz problematisiert das Zusammenspiel von Jugendhilfeleistungen und Leistungen nach dem SGB XIV samt Kostenerstattungsproblematiken.

Tabbara, Annette, 2020. Neues Sozialgesetzbuch XIV – Die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts. In: NZS – Neue Zeitschrift für Sozialrecht. 29(6), S. 210–217. ISSN 0941-7915
Einführender Aufsatz zum neuen SGB XIV.

Verfasst von
Prof. Dr. Corinna Grühn
Hochschule Bremen, Studiengang Soziale Arbeit
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Michael Görtler, Stefan Schäfer (Hrsg.): Politische Bildung in der Sozialen Arbeit. Wochenschau Verlag (Frankfurt am Main) 2025.
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