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Caemmerer, Dora von

Manfred Berger

veröffentlicht am 17.11.2021

* 25.05.1910 in Lankwitz

06.08.1988 in Berlin

Dora von Caemmerer
Abbildung 1: Dora von Caemmerer (Ida-Seele-Archiv)

Dora von Caemmerer gehört zu den bedeutendsten Wegbereiter*innen der Sozialen Arbeit nach 1945, insbesondere der Bewährungshilfe, der Sozialen Einzel(fall)hilfe, Sozialen Gruppenpädagogik sowie der Supervision (Praxisanleitung).

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Lebenslauf
    1. 2.1 Kindheit und Jugend, Studium
    2. 2.2 Beruflicher Werdegang
      1. 2.2.1 Die Zeit vor 1945
      2. 2.2.2 Die Zeit nach 1945
  3. 3 Lebenswerk und Wirkungsgeschichte
    1. 3.1 Schutzaufsicht (Probation)
    2. 3.2 Methoden der Sozialen Arbeit
      1. 3.2.1 Soziale Einzel(fall)hilfe
      2. 3.2.2 Gruppenpädagogik
    3. 3.3 Supervision (Praxisberatung)
  4. 4 Würdigung und Kritik
  5. 5 Quellenangaben

1 Zusammenfassung

Von Dora von Caemmerer gingen nach Ende der Nazi-Diktatur wesentliche Impulse für die methodischen Grundlagen der Sozialen Arbeit in Praxis und Theorie aus. Ihr ist es mit zu verdanken, dass die in den USA entwickelten Methoden der Sozialen Einzel(fall)hilfe (casework), Sozialen Gruppenpädagogik/​-arbeit (groupwork) in Deutschland (wieder) Fuß fassten und an den damaligen Fachschulen (Seminaren) für Sozialarbeit (später „Höhere Fachschulen für Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik“, heute: „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“) als Kernfächer des gesamten Unterrichts eingeführt wurden. Des Weiteren hat sie wesentlich dazu beigetragen, dass die Supervision (Praxisberatung) heute einen festen Platz in der Ausbildung sowie im Fort- und Weiterbildungsangebot von Sozialarbeiter*innen einnimmt. Nicht zu vergessen ist ihr Einsatz für die gerichtliche Strafaussetzung junger Straftäter*innen zur Bewährung unter der Betreuung von hauptamtlichen „Probation-Fürsorger“.

2 Lebenslauf

2.1 Kindheit und Jugend, Studium

Dorothea von Caemmerer, genannt Dora, erblickte am 25. Mai 1910 als zweites von drei Kindern des Historikers und Kgl. Preußischen Hausarchivars Hermann Konrad von Caemmerer (1879–1914) in Lankwitz (heute ein Stadtteil von Berlin) das Licht der Welt und wurde wenige Tage später in der „Dreifaltigkeitskirche“ ev. luth. getauft. Durch den frühen Kriegstod des Vaters lebte die Familie in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Die Mutter, Katharina Elisabeth Margarethe von Caemmerer, geb. Jordan (1882–1966), achtete auf eine gute Ausbildung ihrer Kinder, die allesamt ein Studium absolvieren konnten. Sohn Ernst (1908–1985) wurde ein bedeutender Rechtsprofessor und Tochter Hanna (1914–1971) eine hoch anerkannte Mathematikerin. Dora von Caemmerer absolvierte nach der Volksschule die „Auguste-Viktoria-Schule“ (mit realgymnasialem Zweig), wo sie am 1. März 1929 das Abitur ablegte. Anschließend studierte sie Rechtswissenschaften in Heidelberg und Berlin, was seinerzeit noch keine Selbstverständlichkeit für eine Frau war. Gleichzeitig mit dem Hochschulstudium durchlief sie von Ostern 1929 bis Ostern 1932 die Ausbildung zur Wohlfahrtspflegerin am renommierten „Verein Jugendheim“.

2.2 Beruflicher Werdegang

2.2.1 Die Zeit vor 1945

Am 14. Mai 1934 legte Dora von Caemmerer die Referendarprüfung am Kammergericht Berlin ab und erhielt ein Jahr später die staatliche Anerkennung als Wohlfahrtspflegerin. Mit dieser Doppelausbildung arbeitete sie erst in Berlin in der Bezirksfürsorge, dann in einem Mutter- und Kinderheim. Da die junge Frau nicht wie gewünscht als Jugendrichterin arbeiten konnte, zu diesem Amt wurden ab 1934 keine Juristinnen mehr zugelassen, übernahm sie zunächst die Leitung der Reichsstellenvermittlung der Fachgruppe für Volkspflegerinnen im Amt der „Deutschen Arbeitsfront“ (DAF). Bald wechselte Dora von Caemmerer „aus der Parteiorganisation weg in politisch und ideologisch ruhige Gewässer. Sie fand eine Stelle als Leiterin der Fürsorge- und Beratungsstelle im […] ‚Verein Mütterhilfe Berlin‘, dessen Anliegen es war, für hilfsbedürftige ledige Mütter des Mittelstandes und deren Kinder zu sorgen“ (Röwekamp 2005, S. 69).

Von 1942 bis 1943 zeichnete Dora von Caemmerer als wissenschaftliche Hilfskraft für die Werkfürsorge der Kriegsmarinewerft in Kiel verantwortlich. Anschließend unterrichtete sie bis 1948 als hauptamtliche Lehrkraft an der Kieler Wohlfahrtsschule Schleswig-Holstein, die nach dem Zusammenbruch der Nazi-Diktatur für kurze Zeit in Lübeck angesiedelt war, die Fächer Rechtskunde, Wohlfahrtskunde (bzw. Volkspflege), Jugendrecht und Jugendhilfe. Nebenbei arbeitete sie in der Kriegshinterbliebenenfürsorge (Lamp und Neppert 2019, S. 72). Die NS-Zeit betreffend schrieb Heinrich Schiller (1924–2016) über seine ehemalige Kollegin und Vorgesetzte:

„In den dreißiger und vierziger Jahren in Deutschland zu arbeiten, ohne sich an die Nazis zu verkaufen, war keine Selbstverständlichkeit. Aber Frau von Caemmerer war den menschlichen Problemen dieser Zeit aufgeschlossen und war eine, den politisch-gesellschaftlichen Verhältnissen kritisch gegenüberstehende Persönlichkeit. So war es für sie nur konsequent, ihrer Schwester [Hanna, verheiratete Neumann; Anm. d. Verf.], die einen jüdischen Verlobten Bernhard Neumann (1909–2002) [ein ebenfalls international bekannter Mathematiker; Anm. d. Verf.] hatte, in der Nazizeit zur Seite zu stehen und später mit zur rechtzeitigen Auswanderung zu verhelfen“ (Schiller 1988, S. 65).

Eine Recherche im Bundesarchiv Berlin ergab, dass Dora von Caemmerer nicht Mitglied in der NSDAP war, wohl aber der Deutschen Arbeitsfront (DAF) und dem Nationalsozialistischen Lehrerbund (NSLB) angehörte (Lamp und Neppert 2019, S. 48 u. 78). Beide letztgenannten NSDAP-Untergliederungen waren oft für diejenigen, die nicht der Partei beitreten, aber dennoch ihre Bereitschaft zur Teilhabe am NS-System signalisieren wollten, eine Ausweichoption.

2.2.2 Die Zeit nach 1945

Von 1948 bis 1949 besuchte Dora von Caemmerer in London einen „eineinhalbjährigen Studiengang, der einen sozialmedizinischen Lehrgang am Institut für Krankenwesen und ein Studium englischer Bewährungshilfe für Erwachsene und Jugendliche einschloß“ (Reinicke 1998, S. 120). Nach Deutschland zurückgekehrt war sie als Wohlfahrtspflegerin im Jugendamt von Lübeck tätig. Zudem promovierte sie im Dezember 1950 mit cum laude zum Dr. jur. über das Thema „Geschichte und Aufbau des Englischen Probation Dienstes“. Ihre Dissertation wurde 1952 unter dem Titel „Probation (Bewährungshilfe). Aufbau und Praxis des englischen Systems“ (Caemmerer 1952) veröffentlicht.

Nach ihrer Promotion unternahm sie Studienreisen nach Frankreich, in die Schweiz, in die Niederlande und in die USA. Dort setzte sie sich intensiv mit der jeweiligen Sozialarbeiterausbildung und den klassischen Methoden der Sozialarbeit auseinander (Bender 2005, S. 6). Von 1951 an zeichnete Dora von Caemmerer für die Leitung von zwei einjährigen Aufbaukursen für Fürsorger*innen an der Berliner „Deutschen Hochschule für Politik“ verantwortlich und übernahm dann die Direktorinnenstelle an der am 27. April 1953 (wieder) eröffneten Fachschule für Sozialarbeit der Stadt Nürnberg (heute „Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm“) (Reinicke 1998, S. 120).

Dora von Caemerer
Abbildung 2: Dora von Caemerer (links stehend) mit Schülerinnen (Nürnberger Zeitung 1956/Nr. 152, S. 9)

Von 1961 bis 1964 war sie Dozentin für Einzelfallhilfe im „Haus Schwalbach“, einer Schulungseinrichtung für Multiplikatoren in der Menschenführung, insbesondere in der Führung von Gruppen (Ringshausen-Krüger 1977, S. 43 f.). Die Gründerin und Leiterin vom „Haus Schwalbach“, Magda Kelber (1908–1987), begrüßte die zukünftige Mitarbeiterin wie folgt:

„Sie war bis 31. März d. J. [1961, Anm. d. Verf.] Leiterin der Nürnberger Städtischen Sozialen Schule. Berliner Sozialarbeiter kennen sie aus langfristigen Lehrgängen in Case Work, die sie dort durchgeführt hat. Bewährungshelfern ist sie durch ihr Buch über Bewährungshilfe bekannt, das sie nach längeren Studien in England schrieb. Ebenfalls in England hat sie nach 1945 die Ausbildung zur Krankenhausfürsorgerin erworben und danach in Hamburg promoviert. Bedenkt man außerdem, daß sie neben der Ausbildung als Fürsorgerin ein juristisches Studium absolviert hat, so wird man verstehen, daß wir uns sehr glücklich schätzen, daß Frau Dr. von Cammerer bald zu unserem Team gehören wird“ (Kelber 1961, S. 537).

Nachdem Dora von Caemmerer „Haus Schwalbach“ verlassen hatte, leitete sie bis 1967 beim „Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge“, ansässig in Frankfurt/Main, die ersten beiden „Akademiekurse für Praxisanleitung (Supervision)“ (Ringshausen-Krüger 1977, S. 45 f.). Der Schwerpunkt dieser berufsbegleitenden Lehrgänge lag nicht „auf der Vermittlung von Wissen um seiner selbst willen, sondern auf dem Erlernen der Methoden der Sozialarbeit unter Supervision“ (Caemmerer 1967, S. 47). Bis zu ihrer Pensionierung arbeitete sie als hauptamtliche Dozentin für die Lehrfächer Tiefenpsychologie und Methodik der Beratung am „Evangelischen Zentralinstitut für Familienberatung“ in Berlin. Nachfolgend war sie bis fast zu ihrem Lebensende im Ausbildungsausschuss der „Evangelischen Konferenz für Ehe- und Lebensberatung e.V.“ tätig und engagierte sich zudem in der kirchlichen Sozialarbeit der DDR.

3 Lebenswerk und Wirkungsgeschichte

Bald nach dem Zusammenbruch der Nazi-Diktatur suchte die Soziale Arbeit in Westdeutschland nach Neuorientierung. Diese Bemühungen um eine neue Funktionsbestimmung wurden auf dem Hintergrund der „Re-education“, d.h. der Umerziehung und Neuordnung des Bildungs-, Erziehungs- und Sozialwesens, vor allem von der amerikanischen (aber auch von der englischen, niederländischen und französischen) Sozialarbeit bestimmt. Die ausgearbeiteten und erprobten sozialarbeiterischen Methoden, wie nachstehend erläutert, „kommen mit ihrem Anspruch auf ein demokratisches Verständnis von der Würde des Menschen und seinem Recht auf Hilfe sowie auf ein systematisiertes Hilfskonzept und -verfahren den Versuchen der deutschen Sozialarbeit nach Orientierung entgegen“ (Ringshausen-Krüger 1977, S. 27).

3.1 Schutzaufsicht (Probation)

Dora von Caemmerer setzte sich Ender der 1940er/​Anfang der 1950er Jahre in gesetzgeberischen Vorschlägen, fürsorgerischen Verwaltungsmaßnahmen und praktischen Versuchen für eine Neugestaltung und Weiterentwicklung des Jugendstrafrechts ein.

Insbesondere die „Reinigung des Gesetzes von nationalsozialistischem Gedankengut, ferner die Schaffung der Möglichkeit das Jugendstrafrecht auf die ‚Heranwachsenden‘, d.h. auf die Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr anzuwenden, außerdem die gerichtliche Aussetzung der gesetzlichen Jugendstrafe zur Bewährung sowie die Neuordnung der Jugendgerichtsverfassung standen im Fokus ihres Erneuerungswerkes“ (Bender 2005, S. 25).

Auf dem Weg zu einem neuen Jugendgerichtsgesetz berief sich Dora von Caemmerer auf die in den angelsächsischen Ländern seit rund 50 Jahren erprobte Praxis der gerichtlichen Anordnung einer Schutzhilfe anstelle von Freiheitsstrafen (Probation). Der Probation-Anordnung liegt der Gedanke zugrunde, die Vollstreckung einer fest umrissenen Jugendstrafe (von nicht mehr als einem Jahr) auszusetzen und die endgültige Entscheidung über deren Verhängung von dem Erfolg einer unter fürsorgerischer Betreuung abgeleisteten Bewährungszeit abhängig zu machen. Die Kombination einer Schutzaufsicht mit

„Aussetzung einer Verurteilung legt die Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens in die Hand des Straffälligen selbst und appelliert an seinen Willen, unter fürsorgerischer Hilfe seine Wiedereinordnung zu versuchen. Darin liegt der anspornende Vertrauensbeweis und das disziplinierende Element solcher Bewährungsaufsichten“ (Caemmerer 1950, S. 200).

Hat sich der/die jugendliche Rechtsbrecher*in bewährt, wird die Strafe, bzw. der noch nicht vollstreckte Strafrest erlassen. Zwei Jahre nach Erlass, bei besonderer Würdigung auch schon früher, kann der Strafmakel durch Richterspruch getilgt werden. Der/die Verurteilte gilt dann nicht als vorbestraft.

Dass die richterlich verordnete Bewährungsfrist auch zum Erfolg führt, bedarf es eines „beim Jugendamt angestellten hauptamtlichen Schutzaufsichtsfürsorger[s](Caemmerer 1950, S. 200), der auf das engste mit dem Richter und Jugendamt zusammenarbeitet und über

„Erfahrung in der Fürsorgeerziehung verfügen sollte. Jugendpflegerische Praxis in Kinder- und Jugendgruppenarbeit ist überaus wertvoll. Nach Möglichkeit sollte er in einer Erziehungsberatungsstelle mindestens längere Zeit hospitiert haben, um etwas an praktisch-psychologischer Schulung im Umgang mit schwierigen Kindern zu gewinnen. Es wird ihm dann selbstverständliche Erkenntnis werden, daß die Fehlentwicklungen von Kindern und Jugendlichen die ungelösten Lebensschwierigkeiten ihrer Eltern widerspiegeln. Daraus ergibt sich, daß Schutzaufsichtsarbeit mit Kindern und Jugendlichen nur dann zum Erfolg führen kann, wenn der Fürsorger in der Lage und ohne Scheu bereit ist, die ehelichen Probleme der Eltern zu sehen und Wege zu suchen, die zu ihrer Lösung beitragen können. Darüber hinaus muß er im Sinne wirklicher Familienfürsorge verstehen, Eltern und Kinder zu Mithelfern an einer gemeinsam lösenden Aufgabe zu machen“ (Caemmerer 1950, S. 201).

Anderen Orts weist Dora von Caemmerer in knappen Worten darauf hin, dass für den Erfolg von Probation insbesondere „die Qualifikation der Menschen, denen die Betreuung straffälliger Personen anvertraut wird, der Probation Fürsorger […] ist. Ihre Auswahl und Ausbildung […] können nicht sorgfältig genug durchdacht und gehandhabt werden“ (Caemmerer 1952, S. 158).

Dora von Caemmerer warnte davor, in den hauptamtlich durchgeführten Bewährungsaufsichten eine Maßnahme zu sehen, die bspw. ein Jugendgefängnis oder eine FE (Fürsorgeerziehung in einem Heim) überflüssig machen könnte. Sie seien eine Maßnahme neben anderen. Der große Vorteil und ideelle Wert von Bewährungsaufsichten läge jedoch darin, „Kindern und Jugendlichen ein Zuhause zu erhalten und die Überwindung von Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu fördern“ (Caemmerer 1952, S. 158).

Rezensionen zur veröffentlichten Dissertation von Dora von Caemmerer
Abbildung 3: Rezensionen zur veröffentlichten Dissertation von Dora von Caemmerer (Ida-Seele-Archiv)

3.2 Methoden der Sozialen Arbeit

Dora von Caemmerer hatte seinerzeit die aus den USA importierten (tiefenpsychologisch) orientierten sozialarbeiterischen (klassischen) Methoden der Sozialen Einzel(fall)hilfe (wurde in den 1960er Jahren in Einzelhilfe übersetzt, da nicht der Fall, der erledigt werden muss, sondern die „helfende Beziehung“ im Mittelpunkt stehe) und Sozialen Gruppenpädagogik in der jungen BRD publik gemacht. Diese betrachtete sie „als eine Art Königsweg zu den gesellschaftlich und sozialpädagogisch erwünschten Integrationsprozessen“ (Bender 2005, S. 45). In der Zeit vom 1. November 1951 bis 31. März 1953 und in Zusammenarbeit mit Heinrich Schiller zeichnete die Juristin und Wohlfahrtspflegerin für zwei in Berlin durchgeführte Lehrgänge für Soziale Einzel(fall)hilfe und Soziale Gruppenarbeit verantwortlich. In Deutschland waren bis dahin die genannten (inzwischen klassischen) Methoden der Sozialarbeit weitgehend unbekannt. Doch ohne ein eigenes methodisches Rüstzeug, schrieb Dora von Caemmerer noch 1965 „werden wir [die Sozialarbeiter*innen; Anm. d. Verf.] gegenüber den schon länger vorhandenen menschendienenden Berufen niemals eine Gleichwertigkeit in der beruflichen Anerkennung erreichen“ (Caemmerer 1965, S. 3 f.). Allerdings verlief der Methodentransfer nicht reibungslos, zumal die Methodenlehre, die sich an tiefenpsychologischen Theorien und an das Beratungsarrangement der Psychoanalyse anlehnte, in Deutschland auf Ablehnung stieß (Galuske 2013, S. 80; Ringshausen-Krüger 1977, S. 28):

„Geringe Vertrautheit mit der Psychologie des Unbewußten bei der Mehrzahl der Kursteilnehmer und zugleich ein mit den Namen Freud verbundenes, ohne Prüfung übernommenes Vorurteil spielten zweifellos eine Rolle. Entscheidender war das Zurückscheuen vor der Konfrontierung mit dem eigenen Ich – für die meisten unserer Sozialarbeiter eine ganz neue und ungewohnte Erfahrung –, die Angst, daß unbewältigte Fragestellungen der eigenen Entwicklung, insbesondere auf sexuellem Gebiet, angerührt wurden und Verarbeitung verlangten“ (Caemmerer und Schiller 1953, S. 254).

3.2.1 Soziale Einzel(fall)hilfe

Dora von Caemmerer verstand unter Sozialer Einzel(fall)hilfe, dem hilfesuchenden Menschen zur Autarkie zu verhelfen, d.h. seine individuellen Kräfte und sein soziales Umfeld in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Die sozialarbeiterische Methode sei darauf gerichtet, die

Kräfte des Ichs zu stärken […] Von der Zielsetzung, daß wir immer versuchen das Ich zu stärken, lassen sich die Grundsätze der Einzelfallhilfe, ‚Selbstachtung und Selbstwertgefühl fördern und stützen‘, ‚Selbstverantwortung und Eigenaktivität anregen‘, ‚Raum für eigene Entscheidungen geben‘, ‚nicht für, sondern mit Menschen planen‘, ‚am Positiven ansetzen‘, ‚stützen, anerkennen, ermutigen und dadurch befähigen‘, insgesamt verstehen als Ausdifferenzierungen dieses Ziels“ (Caemmerer 1965, S. 16 f.).

Veröffentlichung zur Methode der Einzelfallhilfe
Abbildung 4: Veröffentlichung zur Methode der Einzelfallhilfe (Ida-Seele-Archiv)

Bei einer Stärkung des Ichs könne nicht die „Umwelthilfe“ aus dem Bereich der Methode der Einzel(fall)hilfe ausgeklammert werden.

Denn: „Wie Mensch und soziale Umwelt nicht voneinander zu trennen sind, sondern nur in ihrer ständigen Wechselwirkung aufeinander existieren und verstanden werden können, so sind auch alle konkreten Hilfeleistungen zur Verbesserung der sozialen Situation und Umweltveränderungen einerseits und direkte Arbeit mit dem hilfesuchenden Menschen andererseits – nämlich durch Klärung seiner Probleme, Wandlung und Einsichten, Eröffnung von Auswegen zu einem Wandel in der Einstellung zu verhelfen […] Umwelthilfe verlangt ebensoviel methodisches Können wie die Arbeit mit der Beziehung“ (Caemmerer 1965, S. 17).

Die Casework-Methode betreffend, schreibt Dora von Caemmerer in ihrer Dissertation, dass „zwischen psychotherapeutischer Behandlung und Case Work kein grundsätzlicher, sondern nur ein Gradunterschied besteht“ (Caemmerer 1952, S. 157). Eindringlich warnte sie jedoch davor, dass die Sozialarbeiter*innen, die letztlich über keine psychotherapeutische Ausbildung verfügen, die Grenzen ihres methodischen Könnens übertreten. Vor einen Übergriff „in das Gebiet therapeutischer Arbeit [sollte; Anm. d. Verf.] sich jeder verantwortungsbewußte Sozialarbeiter hüten“ (Cammerer 1959, S. 67).

3.2.2 Gruppenpädagogik

Einzel(fall)hilfe ohne Gruppenpädagogik sei undenkbar, da „jeder Mensch gleichzeitig in einzelmenschlichen wie in Gruppenbeziehungen lebt“ (Caemmerer und Schiller 1953, S. 257 f.). Zentrale Idee der Gruppenpädagogik war, eine Form der Gemeinschaftsfähigkeit zu entwickeln, die es dem Einzelnen ermöglicht, sich in Freiheit und Verantwortung der in ihm liegenden Grenzen sowie Möglichkeiten gemäß zu entfalten. Demzufolge sind für Dora von Caemmerer theoretische Wissensbestände aus der Kleingruppenforschung für die sozialarbeiterische Praxis eine notwendige Voraussetzung. Dazu gehöre z.B.: „Was bedeutet die Gruppe für die menschliche Entwicklung? Wachsen von sozialen Bedürfnissen; Analyse des Gruppenprozesses wie Bildung von Gruppen, Beziehungen und Bindungen, Konflikte, Entscheidungen, Gruppenwerte und ihre Wandlungen“ (Caemmerer und Schiller 1953, S. 258). Um die Gruppenpädagogik auch wirksam nutzen zu können, müsse der/die Sozialarbeiter*in selbst erlebt haben, wie sein/ihr eigenes „Verhalten sich in einer Gruppe auswirkt und positiv und negativ beeinflußt wird. Es muß dem Sozialarbeiter an sich selbst klargeworden sein, wie anders der Mensch in einer Gruppe im Vergleich zu Einzelbeziehungen reagiert, um damit auch Erkenntnisse für seine Betreuten zu gewinnen“ (Caemmerer und Schiller 1953, S. 258).

Als Dora von Caemmerer im April 1953 die Verantwortung für die Nürnberger Fachschule für Sozialarbeit übernahm, führte diese als eine der ersten sozialen Ausbildungsstätten die Methoden der Einzel(fall)hilfe und Gruppenpädagogik als integrierenden Bestandteil aller Unterrichtsfächer ein (Caemmerer 1954, S. 307 ff.): „Nicht Gesetze machen gute Sozialarbeit“, so Dora von Caemmerer, „sondern methodisches Arbeiten“ (Müller 1988, S. 79).

3.3 Supervision (Praxisberatung)

Die ausgebildete Wohlfahrtspflegerin und promovierte Juristin selbst sprach zunächst nicht von Supervision sondern von Praxisberatung (gelegentlich von Praxisanleitung), zumal sich ihre Überlegungen speziell auf die Sozialausbildung bezogen (Caemmerer 1966, S. 273 ff.). Im Denken der damaligen Zeit ließen sich die Methoden der Sozialarbeit nur durch Supervision richtig erlernen. Eine Supervision außerhalb von Sozialer Einzel(fall)hilfe und Sozialer Gruppenpädagogik gab es noch nicht. „Methodenorientierte Ausbildung ohne Supervision ist wie Kaffee, der nicht geröstet wurde“ (Schiller 1988, S. 68), konstatierte Dora von Caemmerer. Sie führte in Nürnberg an der Fachschule für Sozialarbeit neben den klassischen sozialarbeiterischen Methoden die Praxisberatung (Supervision) als festen Bestandteil der Ausbildung ein. Somit gehört genannte soziale Ausbildungsstätte neben den Fachschulen (Seminaren) in Mannheim, Wuppertal-Elberfeld und Bielefeld „zu den ersten deutschen Ausbildungsstätten, in denen ab 1954 Praxisanleitung der Studierenden im Sinne einer systematisierten Supervision eingeführt wird“ (Ringshausen-Krüger 1977, S. 29). Von den „Studierenden wurde das Hinterfragen und Reflektieren ihrer Handlungsschritte während der studienbegleitenden Praktika leicht spöttisch und zugleich ehrfurchtsvoll ‚Seelenstündchen‘ oder ‚Seelenschürfen‘ genannt“ (Bender 2005, S. 10).

Dora von Caemmerer legte großen Wert auf eine präzise Begriffsklärung von Praxisberatung, Praxisanleitung und Supervision. Für sie barg die Übernahme des nichtdeutschen Wortes Supervision die Gefahr, dass das Problem der organisatorischen und strukturellen Einordnung des Supervisors in den Vordergrund tritt, der im amerikanischen sowie angelsächsischen Arbeitsbereich die Funktion des Ausbilders mit denen eines fachlichen Vorgesetzten verbindet. Dabei konzentrierten sich die Auseinandersetzungen gegebenenfalls auf den

„möglichen Rollenkonflikt in der Position des Supervisors und gehen am eigentlichen Inhalt der Supervision vorbei. Praxisanleitung gibt den in der Supervision gemeinten Lern- und Ausbildungsprozess deshalb nur unzureichend wieder, weil das Wort leicht Assoziationen an frühere Formen der Praktikantenanleitung wachruft, bei der ein Praktikant in die verschiedenen, in einem Arbeitsgebiet vorhandenen oder gesetzlich vorgesehenen Hilfen eingeführt und eine möglichst vollständige Übersicht und Information angestrebt wurde“ (Caemmerer 1970a, S. 12).

Die Absicht des Praktikums bestand vorwiegend darin, den Studierenden gleichsam auf dem Wege der Nachahmung des/der anleitenden Sozialarbeiters/​-arbeiterin alle vorkommenden Möglichkeiten erleben zu lassen, bspw. durch Mitgehen bei Hausbesuchen oder Miterleben von Sprechstunden. Demgegenüber ist es Ziel der Supervision,

„das Niveau des nachahmenden Lernens zu überwinden und Nachwuchskräfte hervorzubringen, die selbstverständlich und kritisch theoretisches Wissen auf Lebenssituationen in der Praxis anwenden und in der Lage sind, an der Weiterentwicklung und an der Veränderung der Strukturen sozialer Hilfe zu arbeiten (Professional Training). Der Ausdruck Praxisberatung […] betont sehr viel stärker die Ausbildungsfunktion des Praxisberaters und das partnerschaftliche Verhältnis zu Nachwuchskräften und selbstverantwortlichen Kollegen, die mit seiner Hilfe zu eigenständigen beruflichen Fachkräften werden sollen, die die Verantwortung für das eigene Weiterlernen als berufliche Haltung internalisiert haben“ (Caemmerer 1970a, S. 12 f.).

Für Dora von Caemmerer ist die Supervisions-/​Praxisanleitungs-Beziehung der angemessene Ort, sich der unbewussten Übertragungen und Gegenübertragungen (Racker 1978, S. 56 ff.) in der helfenden Beziehung bewusst zu werden und diese aufzulösen. Dazu resümiert sie am Beispiel der gesetzlich eingeleiteten Bewährungshilfe, dass seitens des/der Bewährungshelfer*in die Gefahr besteht,

„eigene unbewußte Bedürfnisse nach Macht und Geltung und auch das Bedürfnis zu strafen, ein Stück weit in der Beziehung zum Klienten ausgelebt werden. Auch haben wir selbst oft ambivalente Gefühle der Autorität gegenüber aus halbverdrängten, negativen Erfahrungen mit Autoritätspersonen, die in unserem Leben eine Rolle spielten, wie Eltern, Lehrer, Arbeitgeber […] Aus der eigenen ambivalenten Einstellung etwa zu Forderungen und Gefordertwerden heraus wagen wir es z.B. nicht, Forderungen zu stellen und klare Spielregeln der Zusammenarbeit zu besprechen, weil wir fürchten, die Zuneigung des Klienten zu verlieren, die Beziehung zu zerstören oder seine Aggression auf uns zu ziehen. Oder der Bewährungshelfer reagiert auf negative Äußerungen des Probanden über Autorität mit einem Gefühl der Irritation […] oder er erlebt die Lüge des Probanden als narzisstische Kränkung des eigenen Geltungsanspruchs. Aus der eigenen noch nicht verarbeiteten oder nur gewaltsam geschaffenen Ablösung von den eigenen Elternfiguren heraus kann es geschehen, daß der Bewährungshelfer sich mit der Rebellion des Jugendlichen gegen seine Eltern identifiziert. Dann lebt er in dieser Solidarisierung ein Stück weit den eigenen Konflikt aus und kann dem Jugendlichen nicht helfen, daß dieser seinen Weg der Ablösung findet. Und der Zugang zu den Eltern ist ihm verbaut, weil diese die Parteinahme für den Jugendlichen als gegen sich erleben“ (Caemmerer 1970b, S. 209).

Eine Ausbildung zum/zur Supervisor*in „ohne klare Einbindung in eine fachliche Berufs- und Arbeitsweltkompetenz, wollte sie nicht mitvollziehen“ (Schiller 1988, S. 70). Demzufolge stand für Dora von Caemmerer die Bindung an die klassischen Methoden der Sozialarbeit außer Frage:

„Ein Praxisanleiter muß nicht nur selbst die Methoden der sozialen Einzelfallhilfe und bzw. oder der sozialen Gruppenarbeit unter Supervision erlernt haben, sondern er muß auch pädagogische Befähigung und Freude am Ausbilden von Nachwuchskräften besitzen“ (Caemmerer 1970b, S. 70).

Ferner waren für sie die Prinzipien der Supervision generell die gleichen, ob es sich um die Beratung von Studierenden, jungen Nachwuchskräften oder erfahrene Mitarbeiter*innen handelte. „Wer für die schwierige Aufgabe der Anleitung von Studierenden ausgerüstet ist, kann später auch berufserfahrene Kräfte anleiten“ (Schiller 1988, S. 70), lautete ihr Fazit.

4 Würdigung und Kritik

Nach dem Zusammenbruch der Nazi-Diktatur suchte die deutsche Sozialarbeit nach Neuorientierung. Dabei wurden vor allem die in den USA (weiter)entwickelten „Methodenkonzepte der sozialen Einzelhilfe und sozialen Gruppenarbeit geradezu aufgesogen von der hiesigen Sozialarbeit, um das Loch zu füllen, das scheinbar durch den Nationalsozialismus, vielleicht noch mehr durch seine Verdrängung, entstanden war“ (Weigand 1990, S. 44). Auch innerhalb des Jugendstrafrechts suchte man nach neuen Wegen, und berief sich dabei insbesondere auf die Erfahrungen in den angelsächsischen Ländern.

In ihren ersten Berufsjahren nach 1945 setzte sich Dora von Caemmerer für die Einrichtung von hauptamtlichen Schutzaufsichten innerhalb des Jugendgerichtgesetzes ein. Diese beinhalteten eine umfassende fürsorgerische Betreuung und Einwirkung auf die „verurteilten“ Jugendlichen (als auch auf ihr familiäres Umfeld), für eine bestimmte Zeit in Freiheit. Heute ist für verurteilte Personen nach § 24 JGG und nach § 68 StGB (Führungsaufsicht) die Bestellung eines/​einer Bewährungshelfers/​-helferin verpflichtend.

Standardwerk der Praxisberatung
Abbildung 5: Standardwerk der Praxisberatung (Supervision)(Ida-Seele-Archiv)

Nachdem sich Dora von Caemmerer der Sozialen Arbeit zugewandt hatte, gehörte sie zu den ersten Sozialarbeiter*innen (seinerzeit noch Wohlfahrtspfleger*innen oder Fürsorger*innen genannt), die die Etablierung des sozialarbeiterischen Methodenkonzepts, das später noch durch die Supervision ergänzt wurde, in Lehre, Forschung und Praxis vorantrieben. Diesbezüglich bereiste sie u.a. auch die USA, um sich vor Ort mit dem Stand der dort praktizierten Sozialen Arbeit vertraut zu machen (Schiller 1988, S. 66; Müller 1988, S. 79).

Die politischen Diskussionen zum Auftrag der Sozialen Arbeit in der Gesellschaft Ende der 1960er Jahre führten zu heftiger Kritik auch an den von Dora von Caemmerer propagierten Methoden der Sozialarbeit. Allgemein wurde die ihnen fehlende theoretische Fundierung bemängelt. Der Einzel(fall)hilfe wurde u.a. vorgehalten, sie würde das Individuum „pathologisieren“ und sie würde versuchen, den unangepassten Einzelnen an die vermeintlich gesunde Gesellschaft anzupassen (Galuske 2013, S. 115 ff.). Der Gruppenpädagogik unterstellte man, dass sie konfliktscheu wäre und mit einem Menschenbild operiere, „in dem die Zugehörigkeit zu sozialen Schichten und Klassen nicht vorkomme“ (Müller 1988, S. 140).

Die Juristin und Wohlfahrtspflegerin war eine der ersten Supervisor*innen der BRD. Ihre Bedeutung liegt weniger in ihren theoretischen Beiträgen, „als vielmehr in ihrer Arbeit für die Etablierung der Supervision in der Sozialarbeit. Durch sie wurde Supervision nicht nur in der Szene bekannt, es entstand auch die für ihre professionelle Durchsetzung entscheidende Nachfrage“ (Gaertner 2011, S. 87). Gegen Ende ihres beruflichen Werdegangs hat Dora von Caemmerer noch den Sammelband „Praxisberatung (Supervision). Ein Quellenband“ herausgegeben. Dieser für die „bundesdeutsche Konzeptionsentwicklung wegweisende Sammelband“ (Nittel 1990, S. 22) enthält drei „Originalbeiträge aus dem europäischen Raum; 16 Artikel sind Übersetzungen amerikanischer Autoren“ (Ringshausen-Krüger 1977, S. 15).

5 Quellenangaben

Bender, Tanja, 2005. Dora von Caemmerer (1910–1988) – Pionierin der Einzelfallhilfe und Supervision. München: Selbstverlag

Caemmerer, Dora von, 1950. Hauptamtliche Schutzaufsichten. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge. 31(5), S. 200–201. ISSN 0012-1185

Caemmerer, Dora von, 1952. Probation (Bewährungshilfe): Aufbau und Praxis des englischen Systems. Köln: Carl Heymanns

Caemmerer, Dora von, 1954. Die Kunst des Helfens. In: Unsere Jugend. 6, S. 307–318. ISSN 0342-5258

Caemmerer, Dora von, 1959. Ruth Bang „Psychologische und methodische Grundlagen der Einzelfallhilfe (Casework)“. In: Mitteilungsblatt Deutscher Berufsverband der Sozialarbeiterinnen 9, S. 65–67

Caemmerer, Dora von, 1965. Die Methode der Einzelfallhilfe: Begriff und Grundlagen. Wiesbaden: Haus Schwalbach

Caemmerer, Dora von, 1966. Akademiekursus über Praxisanleitung (Supervision). In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. 47(9), S. 273–276. ISSN 0012-1185

Caemmerer, Dora von, 1967. Erfahrungen und Probleme bei der Vermittlung der Methoden der Sozialarbeit in langfristigen Fortbildungen. In: FORUM Jugendhilfe. 67(47/48), S. 27–31. ISSN 0171-7669

Caemmerer, Dora von, 1970a. Einführung. In: Dora von Cammerer, Hrsg. Praxisberatung (Supervision): Ein Quellenband. Freiburg/Brsg.: Lambertus, S. 9–20. ISBN 978-3-7841-0007-4

Caemmerer, Dora von, 1970b. Zum Problem der Praxisberatung (Supervision) in der Bewährungshilfe. In: Bewährungshilfe. 17(3), S. 206–215. ISSN 0405-6779

Caemmerer, Dora von und Heinrich Schiller, 1953. Aufbaulehrgänge für Berliner Sozialarbeiter. In: Soziale Arbeit. 3, S. 252–263. ISSN 0490-1606

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Verfasst von
Manfred Berger
Mitbegründer (1993) und Leiter des „Ida-Seele-Archivs zur Erforschung der Geschichte des Kindergartens“
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Lothar Böhnisch, Heide Funk: Verantwortung - Soziologische und pädagogische Perspektiven. transcript (Bielefeld) 2023.
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