DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik
Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn, Daniel Wolter
veröffentlicht am 22.07.2026
Der Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik (DBH-Fachverband) ist ein gemeinnütziger Verein, der bundesweit und international agiert. In ihm sind Verbände und Vereinigungen aus den Bereichen der Straffälligen‑ und Bewährungshilfe sowie aus dem Bereich des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) zusammengeschlossen. Er engagiert sich für eine soziale Strafrechtspflege und Kriminalpolitik und setzt sich für die fachgerechte Anwendung der Konfliktvermittlung im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs ein.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Geschichte
- 3 Auftrag
- 4 Tätigkeiten
- 5 Organisation
- 6 Quellenangaben
- 7 Informationen im Internet
1 Zusammenfassung
Der DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik wurde 1951 als „Verein Bewährungshilfe e.V.“ gegründet. Heute umfasst sein satzungsgemäßer Auftrag die Förderung der sozialen Strafrechtspflege, die Resozialisierung straffälliger Menschen sowie die Koordinierung zwischen Justiz, sozialen Diensten und Kriminalpolitik. Er versteht sich dabei als Gesprächspartner, Brückenbauer und Meinungsbildner. Der Verband verfolgt die Vision eines gesellschaftlichen Diskurses, der Alternativen zum Freiheitsentzug bevorzugt und Strafrecht als „Ultima Ratio“ begreift.
Heute sind im DBH – Fachverband über 100 Einzelmitglieder und rund 40 korporative Mitglieder mit ca. 6.000 Personen bundesweit vertreten.
2 Geschichte
Der DBH-Fachverband e.V. wurde 1951 als „Verein Bewährungshilfe e.V.“ in Bad Godesberg zur Unterstützung und Bewerbung der Anwendung, Weiterverbreitung und Fortentwicklung der Bewährungshilfe gegründet. Bis 1956 beschäftigte der Verein die ersten hauptamtlichen Bewährungshelfer:innen in Deutschland als Pilotprojekt zur Einführung der Bewährungshilfe in Deutschland im Jugendbereich nach dem damaligen Vorbild aus England.
1973 erfolgte eine Umbenennung zur „Deutschen Bewährungshilfe“ (DBH). Mit der Ausweitung seiner Tätigkeiten führte der Verein die Bezeichnung später als „Deutsche Bewährungs-, Gerichts‑ und Straffälligenhilfe“ fort.
Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung 1992 als überregionale Zentralstelle zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet.
Die Umstrukturierung zum Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik im Jahr 1997 verdeutlicht die Vielfalt an Themen und das Engagement für fachübergreifende Zusammenarbeit, um die soziale Strafrechtspflege in Deutschland weiterzuentwickeln und zu verbreiten.
3 Auftrag
3.1 Vereinszweck
Der Fachverband hat gemäß § 2 Nr. 3 der Vereinssatzung die Aufgabe, Praxis und Reform der sozialen Strafrechtspflege sowie die Wiedereingliederung straffälliger Menschen zu fördern. Zu den Aufgaben des Fachverbandes gehört auch die Koordinierung zwischen Justiz, sozialen Diensten der Justiz und nicht staatlicher Straffälligenhilfe, zwischen Theorie und Praxis im Bereich von Sozialer Arbeit und Strafrecht sowie zwischen Kriminal‑ und Sozialpolitik.
Der DBH-Fachverband fördert dabei die Grundsätze einer rechtsstaatlichen Sozialen Strafrechtspflege und einer humanen Straffälligenhilfe, die dem Prinzip der Resozialisierung verpflichtet ist. Er setzt sich für die Verhinderung weiterer Straftaten und einen Ausgleich zwischen Betroffenen und Verantwortlichen von Straftaten ein. Dies geschieht im Täter-Opfer-Ausgleich. Mit dem TOA-Servicebüro trägt der DBH-Fachverband aktiv dazu bei, den Weg einer konstruktiven Bewältigung des durch eine Straftat geschehenen Unrechts (Annäherung an den englischen Begriff – Restorative Justice) fest in das Strafrechtssystem zu integrieren.
Darüber hinaus unterstützt der DBH-Fachverband die Wiedereingliederungsbemühungen des Justizvollzuges und der ambulanten staatlichen und freien Straffälligenhilfe. Die Arbeit des Fachverbandes ist darauf ausgerichtet, in der Bevölkerung Verständnis für die Aufgaben einer sozialen Strafrechtspflege zu wecken und zu stärken (DBH-Fachverband 2023).
3.2 Leitbild
Der DBH-Fachverband versteht sich als fachliche Anlaufstelle und Impulsgeber für die Themenfelder Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik. Er tritt für einen sachlichen, an der Menschenwürde orientierten gesellschaftlichen Diskurs über den Umgang mit abweichendem Verhalten ein, in dem Alternativen zum traditionellen Strafverfahren und zum Freiheitsentzug stärker berücksichtigt werden. Das Strafrecht versteht der Verband als Mittel der letzten Wahl; innerhalb des Sanktionssystems sind grundrechtsschonendere Eingriffe stets vorzuziehen.
„Eine Straftat ist in vielen Fällen nicht ausschließlich als schuldhafte Verletzung des Rechts und der staatlichen Ordnung zu betrachten. Sie ist sowohl eine Verletzung von Menschen und Beziehungen als auch ein sozialer Konflikt. Abweichendes Verhalten versteht der DBH-Fachverband als gesellschaftliches Konstrukt, das kontextabhängig, interaktiv hergestellt und diskursiv gerahmt ist. Kriminalität entsteht aus sozialer und staatlicher Normierung mit realen individuellen, sozialen und strukturellen Folgen“ (DBH-Fachverband 2022).
4 Tätigkeiten
4.1 Aktivitäten des Fachverbandes
Der DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik engagiert sich in allen Angebots‑ und Tätigkeitsbereichen für eine soziale Strafrechtspflege in Deutschland. Dies geschieht u.a. durch
- Informations‑ und Öffentlichkeitsarbeit
- Gremienarbeit, insb. in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S)
- europäische und internationale Zusammenarbeit, insbesondere in der Confederation of European Probation (CEP) und im European Forum for Restorative Justice (EFRJ)
- Organisation und Durchführung von Fort‑ und Weiterbildungen in Form von Fachtagungen, Seminaren, modularen Fortbildungen, Online-Veranstaltungen
- Bundestagungen (alle drei Jahre) zu aktuellen Fragen der Sozialen Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik
- TOA-Forum zum Austausch über und der weiteren Integration restorativer Praktiken.
Finanziert werden die Tätigkeiten vorwiegend aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
4.2 Veröffentlichungen
Der DBH-Fachverband und seine Einrichtungen veröffentlichen jährlich unterschiedliche Publikationen zu kriminalpolitisch relevanten Themen aus der sozialen Strafrechtspflege:
- Mit den mehr als 30 Ausgaben der DBH-Materialien, stellt der DBH-Fachverband interessierten Fachkräften und Leser:innen aus den Bereichen Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik Fachbeiträge zu verschiedenen Themen zur Verfügung.
- Das TOA-Magazin ist eine Fachzeitschrift für den deutschsprachigen Diskurs über den Täter-Opfer-Ausgleich und die Restorative Justice mit Blick auf nationale, europäische sowie internationale Entwicklungen. Es enthält Leitthemen, Einzelbeiträge zu fachaktuellen und rechtlichen Themen, internationale Beiträge, Tagungsberichte sowie Buchrezensionen.
5 Organisation
5.1 Struktur
Der DBH-Fachverband ist als eingetragener Verein bundesweit organisiert. Der Fachverband verfügt über eine Bundesversammlung (Mitgliederversammlung) als oberstes Beschlussgremium, ein ehrenamtlich tätiges Präsidium als Vorstand sowie eine Geschäftsstelle mit Sitz in Köln, bei der durchschnittlich sieben Mitarbeiter:innen beschäftigt sind. Dem Präsidium obliegt die Durchführung der Beschlüsse der Bundesversammlung sowie die Konkretisierung der Arbeitsschwerpunkte des Fachverbandes. Die Bundesversammlung tritt alle drei Jahre zusammen.
5.2 Mitglieder
Im DBH-Fachverband organisieren sich Institutionen, Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen mit verschiedenen Interessen, die die Vielfalt der Arbeitsfelder „Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik“ widerspiegeln. Aktuell sind im DBH-Fachverband über 100 natürliche Personen (Einzelmitglieder) sowie über 40 Vereine und Verbände (korporative Mitglieder) mit ca. 6.000 Mitgliedern zusammengeschlossen. Der DBH-Fachverband ermöglicht seinen Mitgliedern die Mitgestaltung im Themenfeld des Fachverbands.
Die direkte Mitarbeit in den Organen des Fachverbandes ist z.B. über eine Kandidatur für das Präsidium möglich. Die Vorstandsarbeit bietet die Möglichkeit zur fachlich-politischen Gestaltung und zur Auseinandersetzung mit übergreifenden kriminalpolitischen Fragestellungen. Derzeit werden bis zu acht Präsidiumsmitglieder für eine Legislaturperiode von drei Jahren bei der DBH-Bundesversammlung gewählt.
6 Quellenangaben
DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V., 2022. Leitbild des DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. [online]. Köln: DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. [Zugriff am: 05.06.2026]. Verfügbar unter: https://www.dbh-online.de/fachverband/​leitbild
DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V., 2023. Satzung des DBH – Fachverband e.V. [online]. Köln: DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V., 30.11.2023 [Zugriff am: 05.06.2026]. Verfügbar unter: https://www.dbh-online.de/fachverband/​satzung
7 Informationen im Internet
- Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung
- DBH-Veranstaltungskalender
- DBH-Materialien
- TOA-Magazin
- Stellungnahmen
- Jahresbericht
- Mitgliedschaft im DBH-Fachverband e.V.
Verfasst von
Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn
Professur für Strafrecht und Kriminologie an der Freien Universität Berlin
Präsidentin des DBH - Fachverbandes für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V.
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Daniel Wolter
M.A.
Geschäftsführer des DBH - Fachverbandes für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V.
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Es gibt 1 Lexikonartikel von Kirstin Drenkhahn.
Es gibt 1 Lexikonartikel von Daniel Wolter.


