socialnet Logo

Der Kinderschutzbund

Martina Huxoll-von Ahn

veröffentlicht am 12.06.2026

Abkürzung: DKSB

Amtlicher Name: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V., AG Berlin (Charlottenburg) VR 28063

Veraltete Bezeichnung: Deutscher Kinderschutzbund (bis 2021)

Website: www.dksb.de

Der Kinderschutzbund (DKSB) ist ein gemeinnütziger Verband mit Sitz des Bundesverbandes in Berlin, der 1953 in Hamburg gegründet wurde und sich als größte Kinderschutzorganisation Deutschlands für die Rechte, das Wohlergehen und die Interessen von Kindern und Jugendlichen einsetzt.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Geschichtliche Entwicklung
    1. 2.1 Gründung und frühe Jahre
    2. 2.2 Wachstum und Neuausrichtung ab den 1960er-Jahren
    3. 2.3 Hilfeorientierung und das KJHG
    4. 2.4 Fachliche Weiterentwicklung und Aufarbeitung
  3. 3 Der Kinderschutzbund heute
    1. 3.1 Arbeitsfelder und Angebote
    2. 3.2 Fachpolitisches Handeln
    3. 3.3 Grundsatzpositionen
  4. 4 Struktur
    1. 4.1 Mitgliedschaft und Organe
    2. 4.2 Beratungs‑ und Fachgremien
    3. 4.3 Finanzierung
  5. 5 Quellenangaben

1 Zusammenfassung

Der Kinderschutzbund wurde 1953 in Hamburg gegründet und hat sich zur größten und ältesten Kinderschutzorganisation Deutschlands entwickelt. Mit 50.000 Mitgliedern in über 430 Ortsverbänden und mehr als 20.000 ehrenamtlich und über 7.000 hauptberuflich Tätigen ist er grundsätzlich bundesweit tätig. Schwerpunkte seiner Arbeit sind Kinderrechte, Kinder in Armut, Gewalt gegen Kinder sowie Kinder und Medien. Er ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband.

Die Geschichte des Verbandes reicht von einer anfänglich moralisch geprägten Kinderschutzarbeit über eine präventive Neuausrichtung ab den 1960er-Jahren bis hin zur heutigen Rolle als Träger vielfältiger Kinder‑ und Jugendhilfeleistungen. Politisch engagiert sich der DKSB auf allen Ebenen, insbesondere auf Bundesebene etwa für die Kindergrundsicherung. Grundlage aller Aktivitäten ist die UN-Kinderrechtskonvention. Der Verband ist als Freier Träger der Kinder‑ und Jugendhilfe anerkannt, basisdemokratisch organisiert und überparteilich tätig.

2 Geschichtliche Entwicklung

2.1 Gründung und frühe Jahre

Motive und Anlässe für die Gründung des Bundesverbandes 1953 waren die Schicksale und Lebenssituationen der Kinder im Nachkriegsdeutschland, die von Mangel, schwierigen Familiensituationen und fehlender Infrastruktur geprägt waren. Viele Kinder waren darüber hinaus verwaist oder auf der Suche nach ihren Eltern bzw. Elternteilen. Das Elend der Kinder war kriegsbedingt sehr groß und es fehlte der Raum, über die vielfältigen Ursachen der Gewalt gegen Kinder oder ihre Gefährdungen nachzudenken.

In diesem Kontext war die Perspektive des Verbandes zunächst stark moralisch geprägt – Erwachsene, die Kinder schädigten, sollten benannt und bestraft werden. In der Gründungssatzung von 1953 hieß es: „In diesem Sinne bekämpft er in der Hauptsache die Gefahren, die für Kinder entstehen a) aus dem Missbrauch der elterlichen Gewalt zu übermäßiger Züchtigung sowie körperlicher und seelischer Misshandlung sowie b) aus Vernachlässigung in Pflege, Aufsicht und Erziehung sowie sittlicher Verwahrlosung“ (interne Beschlusssammlung des Kinderschutzbundes).

Neben den konkreten Hilfen wurde aber bereits damals auch politisch gehandelt und somit über individuelle Schicksale hinaus agiert. Beispiele dazu sind die Warnung vor Atombombenversuchen oder Aufklärung und Information in Fragen der Erziehung.

2.2 Wachstum und Neuausrichtung ab den 1960er-Jahren

Bereits in den 1960er-Jahren begann eine Veränderung hin zu mehr präventiver Arbeit statt Gefahrenabwehr. Mit Hilfe gesetzlicher Maßnahmen, insbesondere im Familienrecht, sollten die Lebensbedingungen für Kinder verbessert werden. Mehr Augenmerk fanden auch die Aktivitäten der Ortsverbände: „Dazu zählt die Einrichtung von Sozialberatungsstellen für Fragen der Sozialhilfe, von Erholungskuren und Babysitterdiensten, von kleinen Kindergärten und Spielplatzbetreuungen“ (Wilken 1984, S. 102).

Nach und nach gründeten sich weitere Orts‑ und Kreisverbände, insbesondere in den 1970er‑ und 1980er-Jahren, einem Zeitalter, in dem zahlreiche soziale Bewegungen wie die Selbsthilfe entstanden. Das Vertrauen in staatliche Einrichtungen war durch die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit gestört, sodass zivilgesellschaftliche Initiativen und Aktivitäten eine große Bedeutung erhielten. War bis dahin die Arbeit der Gliederungen ausschließlich ehrenamtlich geleistet worden, wurden in den 1980er-Jahren – wenn auch zögerlich – erste bezahlte Fachkräfte eingestellt.

1972 trat der Verband mit einem Aktionsprogramm an die Öffentlichkeit, in dem u.a. der Vorrang des Kinderrechts vor dem Elternrecht gefordert und die eigene Rechtspersönlichkeit des Kindes betont wurde. An die Öffentlichkeit wurde appelliert, Bürgerinitiativen zu gründen, um kinderfeindliche Tendenzen im Städte‑ und Wohnungsbau zu bekämpfen.

2.3 Hilfeorientierung und das KJHG

Mit Beginn der 1970er-Jahre erfolgte eine stärkere Gewichtung hin zu pädagogischen Fragestellungen. Bereits 1979 forderte der Kinderschutzbund ein Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung. Es dauerte aber noch 21 Jahre, bevor die politischen Mehrheitsverhältnisse die gesetzliche Normierung der gewaltfreien Erziehung im Jahr 2000 im BGB ermöglichten.

Auch trat der Kinderschutzbund unter dem Motto „Hilfe statt Strafe“ fachpolitisch für eine strikte Hilfeorientierung in der Kinder‑ und Jugendhilfe ein. Das entsprang der Überzeugung und Erfahrung, dass Kinder, die Gewalt durch ihre Eltern in den verschiedensten Formen (Vernachlässigung, psychische und physische Gewalt, sexualisierte Gewalt) erleben, oftmals dennoch bei ihren Eltern bleiben wollen. Insofern wurde das Augenmerk auf die Veränderungsbereitschaft und ‑möglichkeiten der Eltern gelegt und mithilfe von beraterischen und therapeutischen Interventionen versucht, das schädigende Verhalten abzubauen. Dabei blieben aber auch die Kinder mit ihren Bedürfnissen und Bedarfen im Blick. Es galt streng das Prinzip der Freiwilligkeit und Vertraulichkeit in den Arbeitsbezügen mit den Eltern.

Der Kinderschutzbund wurde für diese Haltung gerade im Kontext sexualisierter Gewalt in den 1980er‑ und 1990er-Jahren vielfach in der Fachwelt als täterfreundlich kritisiert, weil die ergriffenen Maßnahmen der besonderen Dynamik nicht ausreichend gerecht würden.

Hilfeorientierung und Leistungsansprüche waren jedoch das entscheidende Charakteristikum des Kinder‑ und Jugendhilfegesetzes (heute SGB VIII), was Anfang der 1990er-Jahre einen Paradigmenwechsel in der Kinder‑ und Jugendhilfe darstellte.

Ein weiteres größeres Wachstum erfolgte dann in den 1990er ‑Jahren, was sicherlich der gesellschaftlichen Entwicklung geschuldet war, aber vor allem auch der Einführung des Kinder‑ und Jugendhilfegesetzes 1991, womit das Jugendwohlfahrtsgesetz abgelöst wurde.

Der Kinderschutzbund wurde vielerorts Träger und Erbringer von Kinder‑ und Jugendhilfeleistungen nach dem neuen Gesetz, auch in den östlichen Bundesländern. Es gab damals bereits in jedem Bundesland einen Landesverband des Kinderschutzbundes. Damit waren Strukturen geschaffen, die eine größere gemeinsame Abstimmung über Grundauffassungen, Positionen, Grundlagen der Aktivitäten, Standards der praktischen Arbeit, aber auch politische Zielsetzungen ermöglichten.

2.4 Fachliche Weiterentwicklung und Aufarbeitung

Nach einigen spektakulären Kinderschutzfällen bereits in den 1990er-Jahren wurde die strikte Hilfeorientierung des SGB VIII fachlich kontrovers diskutiert – mit dem Ergebnis, dass es zum Wohl der Kinder auf der Grundlage individueller sozialpädagogischer Diagnostik auch der Kontrolle und der Arbeit in Zwangskontexten bedarf. Daher trat 2005 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder‑ und Jugendhilfe in Kraft, das u.a. die Einführung des § 8a SGB VIII zur Folge hatte. Auch der Kinderschutzbund beschäftigte sich intensiv mit diesen Themen und beschloss die „Prinzipien helfenden Handelns“, die das Prinzip der Freiwilligkeit und Vertraulichkeit mit einer stärkeren Berücksichtigung der Situation betroffener Kinder und der damit verbundenen Kindeswohlgefährdung sehr viel differenzierter fassen (interne Beschlusssammlung des Kinderschutzbundes).

2013 sah sich der Verband mit dem Vorwurf konfrontiert, in den 1980er Jahren von Pädosexuellen unterwandert worden zu sein. Der Verband stellte sich unmittelbar der Notwendigkeit der Aufarbeitung, auch wenn das gesamtverbandlich ein herausfordernder Prozess war. Ein unabhängiges Gutachten wurde veranlasst mit Zugang zu allen Gliederungen und verfügbaren Unterlagen, eine interne Arbeitsgruppe eingerichtet und 2015 eine viel beachtete Fachtagung für den Verband zum Thema durchgeführt. Eine Unterwanderung konnte durch das Gutachten nicht festgestellt werden, es gab jedoch vereinzelte Fälle sexualisierter Gewalt in den Gliederungen des Verbandes. Festgestellt wurde vielmehr, dass Aussagen einiger öffentlich bekannter Persönlichkeiten des Verbandes zu Kinderrechten und der Subjektstellung der Kinder Pädosexuellen, die in den 1980er‑ und 1990er-Jahren gesellschaftliche Anerkennung und Straffreiheit anstrebten, Anschlussmöglichkeiten in ihrer Argumentation boten und dass die vorhandenen verbandlichen Strukturen dies begünstigt hatten. In der Folge wurde eine Strukturkommission eingerichtet, die diese Ergebnisse bearbeitete, eine Anlaufstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt im Kinderschutzbund einrichtete und dem Ergänzenden Hilfesystem beitrat.

Die Mitgliederversammlung beschloss 2015, in allen Gliederungen des Verbandes Konzepte für den Schutz der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen, die die Angebote und Dienste des Kinderschutzbundes in Anspruch nehmen (interne Beschlusssammlung des Kinderschutzbundes).

3 Der Kinderschutzbund heute

3.1 Arbeitsfelder und Angebote

Der Kinderschutzbund ist sehr heterogen, was seine Beschreibung nicht ganz einfach macht. Es gibt Orts‑ oder Kreisverbände, die Träger zahlreicher Kinder‑ und Jugendhilfeleistungen bzw. ‑einrichtungen mit vielen hauptberuflichen Mitarbeitenden sind. Daneben gibt es nach wie vor Orts‑ und Kreisverbände, die mehr oder weniger ausschließlich ehrenamtlich arbeiten und ggf. für bestimmte Angebote Fachkräfte auf Honorarbasis beschäftigen. Die Entwicklung der unterschiedlichsten Arbeitsfelder im Verband ist der Tatsache geschuldet, dass vor Ort geprüft wird, was die Kinder und Jugendlichen und ihre Familien dort brauchen, welche Angebote fehlen und was die verfügbaren Strukturen und Ressourcen (personell, finanziell, räumlich etc.) oder regionale Gegebenheiten und Bedarfe erlauben.

Kennzeichen aller Orts‑ und Kreisverbände war und ist die Zusammenarbeit von ehrenamtlichen und hauptberuflichen Kräften, wobei sich die Arbeitsbereiche je nach Anforderung unterscheiden. Ein weiteres Charakteristikum des Verbandes ist sein unbürokratisches, schnelles Handeln, wenn sich neue Erfordernisse stellen, z.B. 2015 und 2016 im Hinblick auf Geflüchtete.

Der Kinderschutzbund hat sich in all seinen Aktivitäten auf die Berücksichtigung und Geltendmachung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet. Die Kinderrechte sind Dreh‑ und Angelpunkt seiner Positionen und Haltungen. Ein Schwerpunkt der Aktivitäten liegt – wie schon in der Geschichte des Verbandes – im präventiven Bereich: in den Frühen Hilfen, in niederschwelligen Angeboten für Kinder und ihre Eltern, den Elternkurs Starke Eltern – Starke Kinder etc. Aber auch in den Fachberatungsstellen des Verbandes im Kontext der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche (auch Kinderschutz-Zentren), in Spiel‑ und Freizeitangeboten für Kinder oder Hausaufgabenbetreuungsangeboten als auch in Kindertageseinrichtungen steht die Prävention im Vordergrund. Im Begleitetem Umgang, in der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH), in Kindernotaufnahmen und in den Fachberatungsstellen wird Hilfe in Krisen geleistet.

Vielerorts ist der Kinderschutzbund Experte für alle Facetten des Kinderschutzes. Viele Fachkräfte im Kinderschutzbund sind als insoweit erfahrene Fachkräfte tätig, die in Fällen von familiärer, aber auch institutioneller Kindeswohlgefährdung nach § 8a Abs. 4 SGB VIII, § 8b Abs. 1 SGB VIII oder § 4 KKG beratend hinzugezogen werden. Aufgrund dieser Fachexpertise ist der Kinderschutzbund auch vielerorts in der Qualifizierung anderer Fachkräfte aktiv und leistet Fachberatung für andere Einrichtungen. Diese Angebote richten sich nicht nur Mitarbeitende in der Kinder‑ und Jugendhilfe, sondern auch an den Gesundheits‑ und Bildungsbereich, gelegentlich auch an Mitarbeitende aus dem Justizbereich oder dem Sport.

3.2 Fachpolitisches Handeln

Neben diesen eher praktischen Aktivitäten hat das (fach-)politische Handeln im Verband einen großen Stellenwert. Dazu werden zu bestimmten Themen adäquate Kooperationen eingegangen und gepflegt sowie die Vertretung in entsprechenden Gremien auf allen verbandlichen Ebenen wahrgenommen. Eines der Schwerpunktthemen, das den Verband schon lange bewegt, ist die zunehmende Kinderarmut in Deutschland. Insbesondere auf der Bundesebene wird versucht, Einfluss auf die politischen Entscheidungen zu nehmen (Stichwort Kindergrundsicherung).

3.3 Grundsatzpositionen

Bereits 2017 verankerte die Mitgliederversammlung des Kinderschutzbundes mit großer Mehrheit einen Unvereinbarkeitsbeschluss in der Satzung. Darin heißt es: „Die Mitgliedschaft in oder die Unterstützung von Parteien und Verbänden, die offen oder versteckt rassistische, diskriminierende, antisemitische und/oder ausländerfeindliche Ziele verfolgen oder sich in diesem Sinne äußern, sowie Hass und Gleichgültigkeit gegenüber Benachteiligten und Minderheiten schüren und/oder sexuelle oder körperliche sowie psychische Gewalt insbesondere gegen Kinder in jedweder Form billigen oder diese zu fördern versuchen, ist mit einer Mitgliedschaft im DKSB unvereinbar“ (Beschlusssammlung des Kinderschutzbundes).

Die Mitgliederversammlung 2024 bekräftigte diesen Beschluss angesichts erstarkender antidemokratischer Kräfte in einer Resolution und rief zur Solidarität mit allen Kindern und Jugendlichen auf (Beschluss des Kinderschutzbundes 2017 und Resolution 2024; Der Kinderschutzbund 2024b).

2024 wurde darüber hinaus einstimmig ein „Kinder‑ und jugendpolitisches Grundsatzprogramm“ von der Mitgliederversammlung beschlossen. Es legt die Grundüberzeugungen des Kinderschutzbundes dar und bietet Orientierung in zentralen Bereichen der Kinder‑ und Jugendpolitik (Der Kinderschutzbund 2024a).

4 Struktur

4.1 Mitgliedschaft und Organe

Im Bundesverband sind die 16 Landesverbände sowie die über 430 Orts‑ und Kreisverbände Mitglied. Jede Gliederung des Verbandes ist dabei rechtlich eigenständig. Die Vorstandsfunktionen werden auf allen Ebenen weitestgehend ehrenamtlich wahrgenommen.

Einmal jährlich finden Mitgliederversammlungen in allen Gliederungen statt. Ihnen obliegen die Wahl des Vorstandes, die Bewertung der erfolgten Aktivitäten und Maßnahmen (inhaltlich und finanziell), die Beschlussfassung über den kommenden und vergangenen Haushalt sowie die Beschlussfassung über Grundlagen der Tätigkeiten, Grundsatzfragen, Orientierungen und Arbeitsprogramme. Die bundesweite Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ des Kinderschutzbundes. Die hier gefassten Beschlüsse im Sinne von politischem und praktischem Handeln sind verbindlich für die Landes-, Orts‑ und Kreisverbände und auf deren Grundlage entscheiden die Gliederungen über die Ausgestaltung und das Angebot vor Ort. Diese Beschlüsse umfassen programmatische und (fach-)politische Aussagen, Fragen der Verbandsorganisation und fachliche Standards für bestimmte Angebote des Verbandes (u.a. Begleiteter Umgang, Fachberatungsstellen im Kontext der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Frühe Hilfen, ehrenamtliche Vormundschaften).

4.2 Beratungs‑ und Fachgremien

Zur Beratung des Bundesverbandes tagt zwischen den Mitgliederversammlungen regelmäßig die Landesvorstandskonferenz. Daneben finden ebenfalls regelmäßig die Konferenzen der Landesgeschäftsführungen mit der Geschäftsführung des Bundesverbandes statt. Ständiges Mitglied in diesen Konferenzen ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinder‑ und Jugendtelefone sowie des Elterntelefons (Mitglied im Kinderschutzbund), da bis heute der überwiegende Teil dieser Angebote in Trägerschaft des Kinderschutzbundes erfolgt.

Zur gezielten Bearbeitung spezifischer Themen werden Bundesfachausschüsse und Arbeitsgruppen eingerichtet. Bei der Besetzung dieser Gremien werden Verbandvertreter:innen berufen, die sich durch besondere Fachexpertise und/oder im Hinblick auf die Wahrung der Parität geeignete verbandliche Perspektiven einbringen und oftmals die notwendige Vorarbeit für Anträge an die Mitgliederversammlung leisten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Bundesverband, Landes‑ und Ortsverbände unterschiedliche Aufgaben haben: bundesweite, landesspezifische und kommunal ausgerichtete Aktivitäten.

4.3 Finanzierung

Die Finanzierung des Kinderschutzbundes als Freier und gemeinnütziger Träger der Kinder‑ und Jugendhilfe erfolgt über öffentliche Mittel, Spenden und Sponsoring. Die Zuwendung über öffentliche Mittel ist dabei nicht überall in gleichem Maße gegeben, unterschiedliche Maßstäbe gelten auch dort, wo Kinder‑ und Jugendhilfeleistungen nach dem SGB VIII erbracht werden. Die Einwerbung von finanziellen Mitteln aus Spenden und Sponsoring ist daher auf allen Verbandsebenen von Bedeutung.

5 Quellenangaben

Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V., 2024b. Gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der Demokratie stärken [online]. Berlin: Der Kinderschutzbund, Mai 2024 [Zugriff am: 11.03.2026]. Verfügbar unter: https://kinderschutzbund.de/gutes-aufwachsen-von-kindern-und-jugendlichen-in-der-demokratie-staerken-eine-resolution-des-kinderschutzbundes/

Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V., 2024b. Kinder‑ und jugendpolitisches Grundsatzprogramm des Kinderschutzbundes [online]. Berlin: Der Kinderschutzbund, Juni 2024 [Zugriff am: 11.03.2026]. Verfügbar unter: : https://kinderschutzbund.de/gutes-aufwachsen-von-kindern-und-jugendlichen-in-der-demokratie-staerken-eine-resolution-des-kinderschutzbundes/

Wilken, Walter, 1984. Zwischen Philanthropie und Sozialpolitik: Zur Geschichte des Deutschen Kinderschutzbundes. In: Wilhelm Brinkmann und Michael-Sebastian Honig, Hrsg. Kinderschutz als sozialpolitische Praxis: Hilfe, Schutz und Kontrolle. München: Kösel, S. 97–124. ISBN 978-3-466-30258-1

Verfasst von
Martina Huxoll-von Ahn
ehemalige stellv. Geschäftsführerin und fachliche Leitung von Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Website
Mailformular

Es gibt 2 Lexikonartikel von Martina Huxoll-von Ahn.

Zitiervorschlag anzeigen

Rezensionen

Buchcover

Friederike Alle: Kindeswohl­gefährdung. Lambertus Verlag GmbH Marketing und Vertrieb (Freiburg) 2024. 5., aktualisierte Auflage.
Rezension lesen   Buch bestellen

zu den socialnet Rezensionen

Urheberrecht
Dieser Lexikonartikel ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt. Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns. Gerne steht Ihnen die Redaktion des Lexikons für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.

Werden Sie Sponsor des socialnet Lexikons!

Profitieren Sie von hoher Sichtbarkeit in der Sozialwirtschaft, attraktiven Werberabatten und Imagegewinn durch CSR. Mit Ihrem Logo auf allen Lexikonseiten erreichen Sie monatlich rund 90.000 Fachkräfte und Entscheider:innen.
Mehr erfahren …