Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching
Paul Fortmeier
veröffentlicht am 27.01.2022
Die DGSv ist ein Fach- und Berufsverband, dessen Zweck die Förderung der Beratungsformen und berufsständischen Belange in den Bereichen Supervision und Coaching ist.
Überblick
1 Auftrag
Der Zweck der DGSv ist die Förderung der Beratungsformen und berufsständischen Belange in den Bereichen Supervision und Coaching als Mittel der Reflexion beruflichen interaktionellen Handelns, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen, Kultur, Politik, Seelsorge, Soziale Arbeit, Verwaltung und Wirtschaft.
Die Aufgaben der DGSv sind
- die Förderung von Beratung, Forschung und Bildung in der Arbeits- und Berufswelt im nationalen und internationalen Rahmen,
- die Profilierung und Differenzierung des Berufsbildes von SupervisorInnen und Coaches,
- die Wahrung, Förderung und Vertretung aller Belange des Berufsstandes,
- die Förderung eines regelmäßigen, fachspezifischen Erfahrungsaustausches von SupervisorInnen und Coaches,
- die Unterstützung der fachlichen Fort- und Weiterbildung,
- die Förderung der Zusammenarbeit mit Trägern von Qualifizierungen für Supervision und Coaching und die Zertifizierung und Anerkennung einschlägiger Qualifizierungen sowie
- die Entwicklung und Durchsetzung von fachlichen Standards zur Gewährleistung einer hohen Qualität ihrer Mitglieder; die Standards der DGSv gelten als die anspruchsvollsten in der gesamten Szene.
Die Profession Supervision hat Wurzeln in der Sozialen Arbeit und Bildungsarbeit, in therapeutischen Schulen und der Seelsorge. Verstärkt werden SupervisorInnen unter dem Label Coaching in allen Bereichen der Arbeitswelt in Anspruch genommen. Coaching hat seine Wurzeln im Sport und kam bislang hauptsächlich in der Wirtschaft zum Einsatz. Der Coachingbegriff wird tendenziell indifferent benutzt, während der Supervision differenziertere Konzepte zugrunde liegen. Die Bezeichnung „Supervisorin DGSv“ bzw. „Supervisor DGSv“ oder „Coach DGSv“ weist DGSv-Mitglieder aufgrund der hohen Zugangsvoraussetzungen in die DGSv als besonders qualifizierte BeraterInnen aus. Die Mitgliedschaft in der DGSv ist in vielen Organisationen und Unternehmen Voraussetzung für die Übernahme einer Tätigkeit als SupervisorIn oder Coach.
2 Tätigkeit
Neben der Mitgliederadministration gehört zu den Kerntätigkeiten der DGSv die Zertifizierung von Supervisions- und Coachingqualifizierungen bzw. die Anerkennung entsprechender Studiengänge auf der Grundlage der Standards der DGSv. Nur der Abschluss solcher DGSv-zertifizierter oder -anerkannter Qualifizierungsmaßnahmen berechtigt zu einer Mitgliedschaft in der DGSv. Sie arbeitet mit Trägern von Qualifizierungen zusammen und fördert den fachlichen Erfahrungsaustausch. Die DGSv setzt sich für die berufspolitischen Interessen ihrer Mitglieder und für die Professionsentwicklung von Supervision und Coaching ein und fördert den Dialog von Praxis und Wissenschaft. Durch ihre Publik-Relation-Arbeit informiert sie die Öffentlichkeit und potenzielle Auftraggeber ihrer Mitglieder über die „Marke DGSv“, ihre BeraterInnen-Suchmaschine und über Hintergründe und Konzepte von Supervision und Coaching.
3 Organisation
Die DGSv sieht sich dem Gemeinwohl verpflichtet und trägt als Vereinigung der professionellen Selbstorganisation zur Professionsentwicklung von Supervision und Coaching bei. In ihr sind rund 4.300 BeraterInnen als natürliche Mitglieder und über 30 Organisationen (Akademien, Institute und Hochschulen) als juristische Mitglieder zusammengeschlossen. Vereinsorgane der DGSv sind die Mitgliederversammlung, der Aufsichtsrat, der Vorstand und ein Prüfungsausschuss. Neben der Satzung gehören die „Ethischen Leitlinien der DGSv“, die Standards und die Mitgliederordnung zu den für alle Mitglieder verbindlichen Rahmendokumenten. KundInnen oder AuftraggeberInnen von Supervision oder Coaching können sich im Konfliktfall an die unabhängige Ombudsstelle der DGSv wenden.
Die DGSv ist Mitglied in den Dachverbänden „Deutsche Gesellschaft für Beratung“ (DGfB), im „Roundtable Coaching“ (RTC) und auf europäischer Ebene in der „Association of National Organisations for Supervision in Europe“ (ANSE).
4 Geschichte
Die DGSv wurde am 16. Mai 1989 von 29 Mitgliedern als „Deutsche Gesellschaft für Supervision“ gegründet. Daran waren im Wesentlichen zwei Gruppen beteiligt: Zum einen gehörten zu den Gründern VertreterInnen der damaligen Ausbildungsstätten für Supervision, zum anderen einige SupervisorInnen als Einzelpersonen, die eine Vernetzung mit KollegInnen nach Abschluss ihrer eigenen Weiterbildung suchten.
Bei aller Unterschiedlichkeit waren sich die GründerInnen darin einig, den schon lange vor der Gründung der DGSv institutsübergreifend mühsam erstrittenen Standards für Supervisionsqualifizierungen eine größere Verbindlichkeit zu verleihen. Dadurch sollten die Fachlichkeit hochgehalten sowie Qualitätsdumping und Scharlatanerie eingedämmt werden.
Die 1969 gegründete „Konferenz der zentralen Fortbildungsstätten für Jugend- und Sozialarbeit“ hatte 1974 die sog. „Kommission IV“ berufen und sie mit der Etablierung der Supervision in der damaligen Bundesrepublik beauftragt. Mitglieder der „Kommission IV“ und später Mitbegründer der DGSv waren die Akademie für Jugendfragen, Münster, die Akademie Remscheid für Kulturelle Bildung, das ev. Burckhardthaus, Gelnhausen, der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, Frankfurt/M., die Diakonische Akademie, Stuttgart, und als assoziiertes Mitglied die Universität Gesamthochschule Kassel mit dem ersten Hochschulstudium für Supervision in Deutschland.
Nach vielen Jahren der Diskussion erklärte die DGSv 2016 ihre Zuständigkeit auch für das Coaching. Konsequenterweise erweiterte sie ihren Verbandsnamen und heißt seitdem „Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching“.
Verfasst von
Paul Fortmeier
Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Supervision e.V.
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