Deutsche Rentenversicherung
Prof. Dr. Ralf Kreikebohm
veröffentlicht am 20.01.2026
Mit dem Begriff Deutsche Rentenversicherung wird die organisatorische Gesamtheit aller sechzehn Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland beschrieben. Die einzelnen Träger sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Überblick
1 Trägerstruktur
Von den sechzehn Trägern sind zwei Bundesträger:
- Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS).
Die vierzehn Regionalträger sind jeweils landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts:
- Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
- Deutsche Rentenversicherung Bayern-Süd
- Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
- Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
- Deutsche Rentenversicherung Hessen
- Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
- Deutsche Rentenversicherung Nord
- Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
- Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
- Deutsche Rentenversicherung Saarland
- Deutsche Rentenversicherung Schwaben
- Deutsche Rentenversicherung Westfalen.
2 Aufgaben und Zuständigkeiten
Die DRV Bund übernimmt bundesweite Aufgaben wie die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben, die Betreuung bestimmter Versichertengruppen (z.B. Bergleute, Seeleute) sowie die Rentenauskunft und -beratung für im Ausland lebende Versicherte. Die DRV KBS betreut traditionell die Versicherten der ehemaligen Knappschafts-, Bahn- und Seeversicherung. Die Regionalträger sind zuständig für die Betreuung der Versicherten und Rentner:innen in ihrem jeweiligen regionalen Zuständigkeitsbereich. Sie führen die Versicherungskonten, bearbeiten Rentenanträge und erbringen Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
3 Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen der Deutschen Rentenversicherung finden sich im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI). Die Träger unterliegen der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bzw. die zuständigen Landesministerien.
4 Kennzahlen
Die Deutsche Rentenversicherung betreut insgesamt rund 58 Millionen Versicherte und rund 26 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Insgesamt sind bei der Deutschen Rentenversicherung rund 63.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (Deutsche Rentenversicherung Bund 2025).
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über ein flächendeckendes Netz von Auskunfts- und Beratungsstellen. Sie verfügt über zahlreiche Informationsangebote sowohl in Schriftform als auch in den sozialen Medien. Für Schulen gibt es ein spezielles Angebot an Unterrichtsmaterial (Rentenblicker). Die Deutsche Rentenversicherung betreibt eigene Rehabilitationskliniken, in denen rund ein Viertel aller medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt werden. Sie ist an einigen Berufsförderungswerken im Rahmen der beruflichen Rehabilitation beteiligt.
5 Quellenangaben
Deutsche Rentenversicherung Bund, 2025. Statistiken und Berichte: Wichtige Eckzahlen [online]. Berlin: Deutsche Rentenversicherung Bund, 17.09.2025 [Zugriff am: 13.11.2025]. Verfügbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/​Zahlen-und-Fakten/​Statistiken-und-Berichte/​statistiken_und_berichte.html
Verfasst von
Prof. Dr. Ralf Kreikebohm
ehemaliger Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
seit 2010 Honorarprofessor der TU Braunschweig
Vorlesungen im Arbeits- und Sozialrecht
zahlreiche Veröffentlichungen zu sozialrechtlichen und arbeitsrechtlichen Themen
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