Deutsche Rentenversicherung Bund
Prof. Dr. Ralf Kreikebohm
veröffentlicht am 20.01.2026
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) ist einer der sechzehn Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und nimmt innerhalb der Deutschen Rentenversicherung eine Doppelfunktion wahr: Sie ist sowohl Versicherungsträger für ihr zugeordnete Versicherte und Rentner:innen als auch Spitzenorganisation der gesamten Rentenversicherung.
Überblick
- 1 Entstehung
- 2 Aufgaben als Träger
- 3 Aufgaben als Spitzenorganisation
- 4 Organisation
- 5 Standorte und Personal
1 Entstehung
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) entstand im Rahmen der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 2005 durch die Fusion der ehemaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und des Verbands deutscher Rentenversicherungsträger (VDR).
2 Aufgaben als Träger
Als Versicherungsträger ist die DRV Bund für die Betreuung bestimmter Versichertengruppen zuständig. Dazu gehören insbesondere Personen, die in mehreren Zuständigkeitsbereichen von Regionalträgern beschäftigt waren, sowie die Rentenberatung und -auszahlung für im Ausland lebende Deutsche.
3 Aufgaben als Spitzenorganisation
Als Spitzenorganisation nimmt die DRV Bund Grundsatz- und Querschnittsaufgaben sowie gemeinsame Angelegenheiten aller Träger der Rentenversicherung wahr. Die Aufgaben sind in § 138 SGB VI definiert und umfassen im Wesentlichen:
Vertretung und politische Koordination:
- Vertretung der Rentenversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern
- Abstimmung mit dem verfahrensführenden Träger der Rentenversicherung in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundessozialgericht
- Öffentlichkeitsarbeit
- Klärung von grundsätzlichen Fach- und Rechtsfragen
Steuerung und Koordination:
- Grundsätze für die Aufbau- und Ablauforganisation;
- Grundsätze und Steuerung der Finanzausstattung
- Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs
- Koordination der Planung von Rehabilitationsmaßnahmen
- Grundsätze der Organisation und Aufgabenzuweisung der Auskunfts- und Beratungsstellen;
Datenverarbeitung und digitale Services:
- Grundsätze und Koordination der Datenverarbeitung
- Registrierung und Authentifizierung für die elektronischen Serviceangebote der Rentenversicherung
- Funktion als Signaturstelle
- Bereitstellung von Informationen
Forschung und Qualifizierung:
- Forschung im Bereich der Alterssicherung und der Rehabilitation
- Grundsätze für die Aus- und Fortbildung
- Statistik
Sonstige Aufgaben:
- Treuhänderschaft nach Art. 131 GG
4 Organisation
Die DRV Bund ist – genauso wie die anderen Rentenversicherungsträger – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltungsorgane sind die Bundesvertreterversammlung und der Bundesvorstand, die jeweils zur Hälfte mit Mitgliedern von Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzt sind. Das Direktorium besteht aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten und zwei Mitgliedern.
5 Standorte und Personal
Die DRV Bund hat ihren Hauptsitz in Berlin sowie Außenstellen in Gera, Stralsund, Brandenburg an der Havel und Würzburg. Brandenburg an der Havel ist Sitz der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (der sogenannten Riesterrente), während in Würzburg die zentrale Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DSRV) ihren Sitz hat.
Bei der DRV Bund sind rund 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Sie ist damit eine der größten Behörden der Bundesrepublik Deutschland.
Verfasst von
Prof. Dr. Ralf Kreikebohm
ehemaliger Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
seit 2010 Honorarprofessor der TU Braunschweig
Vorlesungen im Arbeits- und Sozialrecht
zahlreiche Veröffentlichungen zu sozialrechtlichen und arbeitsrechtlichen Themen
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Es gibt 5 Lexikonartikel von Ralf Kreikebohm.


