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Deutsche Rentenversicherung Bund

Prof. Dr. Ralf Kreikebohm

veröffentlicht am 20.01.2026

Abkürzung: DRV Bund

Englisch: German Federal Pension Insurance

Website: www.deutsche-rentenversicherung.de

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) ist einer der sechzehn Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und nimmt innerhalb der Deutschen Rentenversicherung eine Doppelfunktion wahr: Sie ist sowohl Versicherungsträger für ihr zugeordnete Versicherte und Rentner:innen als auch Spitzenorganisation der gesamten Rentenversicherung.

Überblick

  1. 1 Entstehung
  2. 2 Aufgaben als Träger
  3. 3 Aufgaben als Spitzenorganisation
  4. 4 Organisation
  5. 5 Standorte und Personal

1 Entstehung

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) entstand im Rahmen der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 2005 durch die Fusion der ehemaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und des Verbands deutscher Rentenversicherungsträger (VDR).

2 Aufgaben als Träger

Als Versicherungsträger ist die DRV Bund für die Betreuung bestimmter Versichertengruppen zuständig. Dazu gehören insbesondere Personen, die in mehreren Zuständigkeitsbereichen von Regionalträgern beschäftigt waren, sowie die Rentenberatung und -auszahlung für im Ausland lebende Deutsche.

3 Aufgaben als Spitzenorganisation

Als Spitzenorganisation nimmt die DRV Bund Grundsatz- und Querschnittsaufgaben sowie gemeinsame Angelegenheiten aller Träger der Rentenversicherung wahr. Die Aufgaben sind in § 138 SGB VI definiert und umfassen im Wesentlichen:

Vertretung und politische Koordination:

Steuerung und Koordination:

  • Grundsätze für die Aufbau- und Ablauforganisation;
  • Grundsätze und Steuerung der Finanzausstattung
  • Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs
  • Koordination der Planung von Rehabilitationsmaßnahmen
  • Grundsätze der Organisation und Aufgabenzuweisung der Auskunfts- und Beratungsstellen;

Datenverarbeitung und digitale Services:

  • Grundsätze und Koordination der Datenverarbeitung
  • Registrierung und Authentifizierung für die elektronischen Serviceangebote der Rentenversicherung
  • Funktion als Signaturstelle
  • Bereitstellung von Informationen

Forschung und Qualifizierung:

  • Forschung im Bereich der Alterssicherung und der Rehabilitation
  • Grundsätze für die Aus- und Fortbildung
  • Statistik

Sonstige Aufgaben:

4 Organisation

Die DRV Bund ist – genauso wie die anderen Rentenversicherungsträger – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltungsorgane sind die Bundesvertreterversammlung und der Bundesvorstand, die jeweils zur Hälfte mit Mitgliedern von Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzt sind. Das Direktorium besteht aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten und zwei Mitgliedern.

5 Standorte und Personal

Die DRV Bund hat ihren Hauptsitz in Berlin sowie Außenstellen in Gera, Stralsund, Brandenburg an der Havel und Würzburg. Brandenburg an der Havel ist Sitz der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (der sogenannten Riesterrente), während in Würzburg die zentrale Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DSRV) ihren Sitz hat.

Bei der DRV Bund sind rund 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Sie ist damit eine der größten Behörden der Bundesrepublik Deutschland.

Verfasst von
Prof. Dr. Ralf Kreikebohm
ehemaliger Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
seit 2010 Honorarprofessor der TU Braunschweig
Vorlesungen im Arbeits- und Sozialrecht
zahlreiche Veröffentlichungen zu sozialrechtlichen und arbeitsrechtlichen Themen
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Es gibt 5 Lexikonartikel von Ralf Kreikebohm.

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Stephanie Pigorsch: Partizipation und soziale Ausschließung. transcript (Bielefeld) 2025.
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