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Diskriminierung

Prof. Dr. Albert Scherr

veröffentlicht am 12.01.2026

Englisch: discrimination

Grundlage von Diskriminierung ist die Zuschreibung negativ bewerteter Eigenschaften der Angehörigen von Kollektiven, z.B. „Rasse“, Ethnie oder Religion. Dies kann zu Herabwürdigungen, sozialer Benachteiligung und Ausgrenzung führen, was einen Verstoß gegen die für moderne Gesellschaften grundlegende Idee darstellt, dass allen Individuen die gleichen Rechte und Chancen zukommen sollen.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Wie geschieht Diskriminierung?
  3. 3 Begriffsklärungen
    1. 3.1 Grundlegende Merkmale von Diskriminierung
    2. 3.2 Interaktionelle, organisationelle und gesellschaftsstrukturelle Diskriminierung
    3. 3.3 Historische und gegenwärtige Diskriminierung
  4. 4 Diskriminierung im Kontext sozialer Hierarchien und Ungleichheiten
  5. 5 Vorurteile und Gruppenprozesse
  6. 6 Intersektionalität
  7. 7 Rechtliche Grundlagen und Schutzmechanismen
  8. 8 Prävention und Intervention
  9. 9 Quellenangaben
  10. 10 Literaturhinweise
  11. 11 Informationen im Internet

1 Zusammenfassung

Moderne Gesellschaften beanspruchen, Gesellschaften gleicher und freier Individuen zu sein, deren Würde zu achten und zu gewährleisten ist. Eine Unterscheidung von Individuen als Angehörige unterschiedlicher Gruppen oder Kategorien, die einen abgestuften, mehr oder weniger großen Anspruch auf Achtung und Anerkennung, auf Rechte und Freiheit haben sollen, ist mit diesem Anspruch nicht vereinbar. Dies wird auch dadurch deutlich, dass sowohl die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Art. 2 AEMR) als auch das deutsche Grundgesetz (Art. 3 GG) und die Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 14 EMRK) ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot umfassen. Dabei wird in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auf eine abschließende Festlegung von Merkmalen, die zu Diskriminierung führen können, verzichtet und damit berücksichtigt, dass Annahmen dazu, welche Unterscheidungen zu einer nicht rechtfertigbaren Ungleichbehandlung führen, kontrovers waren und sind. Für die Frage, was als Diskriminierung gilt, ist demnach von einem unabgeschlossenen gesellschaftlichen Lernprozess auszugehen:

„Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“ (Art. 2 AEMR; Hervorhebung A.S.).

In Übereinstimmung damit ist als eine zentrale Aufgabe der deutschen Sozialgesetzgebung festgelegt, dazu beizutragen, „ein menschenwürdiges Dasein zu sichern“ und „gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit“ zu schaffen (§ 1 SGB I).

Dass Diskriminierung jedoch nach wie vor geschieht – so etwa im Bildungssystem, auf dem Arbeitsmarkt, bei der Vergabe von Wohnungen und in der Kontroll- und Ermittlungspraxis der Polizei – ist durch zahlreiche sozialwissenschaftliche Studien aufgezeigt worden (Scherr et al. 2023).

Die Fragen nach dem Ausmaß, den Ursachen und den Auswirkungen von Diskriminierung sowie danach, wie dagegen erfolgreich vorgegangen werden kann, sind aufgrund dieses Widerspruchs zwischen dem gesellschaftlichen Ideal und der Realität anhaltend Gegenstand wissenschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Auseinandersetzungen.

2 Wie geschieht Diskriminierung?

Bei Bemühungen, Diskriminierung zu vermeiden bzw. zu überwinden ist zu berücksichtigen, dass zwar einige Formen von Diskriminierung offensichtlich sind; dies gilt für ein breites Spektrum diskriminierender Praktiken, die von Verwendung herabsetzender Bezeichnungen im Sprachgebrauch bis zu Hassverbrechen gegen Minderheiten reichen.

Andere dagegen wirken verdeckt und subtil, sind institutionell vermittelt und geschehen innerhalb gesellschaftlich normaler Abläufe, bei denen keine offensichtliche Verbindung mit Vorurteilen und diskriminierenden Absichten erkennbar ist. Dies gilt insbesondere für diskriminierende Verfahren und Entscheidungen in Organisationen (s.u.). Diskriminierung kann auch eine Folge von Regeln, Normen und Verfahren sein, die vordergründig betrachtet neutral sind. Zudem sind nicht alle Formen von Diskriminierung durch Gesetze verboten und die Reichweite rechtlicher Maßnahmen ist begrenzt (s.u.).

So gilt die Ungleichbehandlung von Staatsangehörigen und Ausländern gewöhnlich nicht als Diskriminierung und ist gesetzlich (u.a. im Wahlrecht, im Aufenthaltsrecht, beim Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Sozialleistungen) ausdrücklich vorgeschrieben. Wie Diskriminierung geschieht, was die Ursachen und Gründe dafür sind, bedarf also einer genaueren Betrachtung, die nicht auf Sprechen und Handeln auf der Grundlage von offensichtlichen Vorurteilen und Feindbildern beschränkt bleiben kann.

3 Begriffsklärungen

3.1 Grundlegende Merkmale von Diskriminierung

Eine grundlegende Gemeinsamkeit unterschiedlicher Formen von Diskriminierung (rassistischer, antisemitischer, ethnischer, religionsbezogener, sexistischer, klassistischer usw.) besteht in der Verknüpfung einer Unterscheidungs- und Zuordnungspraxis mit Hierarchisierungen:

  • Menschen werden in Kategorien eingeteilt (Männer/Frauen, Weiße/Schwarze, Christen/​Muslime usw.).
  • Individuen werden als Angehörige einer Kategorie wahrgenommen und behandelt.
  • Dies geht mit Vorstellungen über bessere und schlechtere Eigenschaften bzw. abgestufte Anrechte der Angehörigen dieser Kategorie einher.

Im Extremfall führt Diskriminierung zu Dehumanisierung: Diejenigen, die einer bestimmten Kategorie zugerechnet werden, gelten dann nicht mehr als Mitmenschen, für die Regeln der Moral gelten, die ansonsten als unverzichtbar und gültig für den Umgang mit Mitmenschen betrachtet werden.

Etwas präziser kann Diskriminierung wie folgt definiert werden:

„Diskriminierung besteht

  1. in der sozialen Konstruktion und Verwendung von Klassifikationssystemen, die als Differenzkonstruktionen charakterisiert werden können, mit denen
  2. Gruppenkategorien (z.B. nationale, religiöse und ethische ‚Gruppen‘) und Personenkategorien (z.B. Behinderte/​Nicht-Behinderte; Bildungsferne/​Gebildete; Kinder/​Erwachsene) unterschieden werden, die
  3. mit gesellschaftlich folgenreichen Vorstellungen über vermeintlich typische Merkmale sowie
  4. Annahmen über Ähnlichkeit und Fremdheit, Nähe und Distanz, Zugehörigkeit und Nicht-Zugehörigkeit sowie
  5. nicht zuletzt über angemessene Positionen im Gefüge der gesellschaftlichen Hierarchien (Machtverhältnisse, sozioökonomische Ungleichheiten, Prestigehierarchien) verbunden sind“ (Scherr 2023, S. 6).

Diese Definition betont, dass diskriminierende Unterscheidungen nicht selbstverständlich gegeben, sondern Bestandteil von Diskursen und Ideologien sind, die die jeweiligen Einteilungen als vermeintlich plausible Wirklichkeitskonstruktionen behaupten und mit Vorstellungen über die gesellschaftliche Ordnung, über Zugehörigkeit und Hierarchien verbinden.

Problematisch an Formen der Diskriminierung sind so betrachtet auch nicht allein Benachteiligungen und Ausgrenzungen, die durch diskriminierende Strukturen und Praktiken bewirkt werden oder erreicht werden sollen. Denn bereits die kategoriale Einteilung und Zuordnung schränkt die Möglichkeit ein, als Individuum wahrgenommen zu werden und selbst entscheiden zu können, ob und wenn ja, in welcher Weise man Kategorien für das eigene Selbstverständnis und die Selbstdarstellung in sozialen Beziehungen in Anspruch nehmen möchte. Zugeschriebene und ggf. aufgezwungene Kategorien stehen im Widerspruch zu moderner Individualität, für die das Recht, über die eigene Identität bestimmen zu können, kennzeichnend ist.

3.2 Interaktionelle, organisationelle und gesellschaftsstrukturelle Diskriminierung

Im Alltagsverständnis wird Diskriminierung mit Sprechakten und Handlungen gleichgesetzt, denen Annahmen über negativ zu bewertende Eigenschaften sowie ablehnende Einstellungen gegenüber Angehörigen einer sozialen Gruppe zugrunde liegen. Diese Perspektive stimmt mit den Annahmen der klassischen Vorurteilsforschung überein, die Diskriminierung als Folge vorurteilsgeleiteten Handelns versteht:

„Vorurteile beziehen sich in der Regel auf negative Einstellungen gegenüber benachteiligten Gruppen und deren Mitglieder, während Diskriminierung ein unfaires Verhalten oder eine ungleiche Behandlung ist, die anderen aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit oder des Vorhandenseins eines willkürlichen Merkmals gewährt wird“ (Dion 2002, zitiert nach Zick 2023, S. 48).

Die historische, die soziologische und auch die neuere sozialpsychologische Diskriminierungsforschung rücken demgegenüber in den Blick, dass ein solches Verständnis von Diskriminierung unzureichend ist. Argumentiert wird, dass über die interaktionelle Diskriminierung durch absichtsvolle Handlungen hinausgehend Formen der organisationellen und der strukturellen Diskriminierung zu berücksichtigen sind.

Unter organisationeller Diskriminierung werden dabei Verfahren und Entscheidungen in Organisationen (Betrieben, Schulen, Verwaltungen usw.) mit diskriminierenden Wirkungen verstanden, die diskriminierende Folgen haben, ohne dass dem eine diskriminierende Absicht der handelnden Personen zugrunde liegt. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Schüler:innen, in deren Familien nicht Deutsch gesprochen wird, in Schulen keine zureichende Sprachförderung erhalten, weil dafür in der Ausstattung der Organisation Schule keine Stellen und Zeiten vorgesehen sind. Dafür wird auch der Begriff indirekte Diskriminierung verwendet, womit formell neutrale Normen oder Verfahren bezeichnet werden, die faktisch zu Benachteiligung führen, z.B. Einstellungskriterien, die bestimmte biografische Verläufe privilegieren oder kulturelle Ressourcen voraussetzen, die nicht allen gleichermaßen zugänglich sind.

Der Begriff strukturelle Diskriminierung – genauer: gesellschaftsstrukturelle Diskriminierung – wird verwendet, um Formen der Diskriminierung zu bezeichnen, die in die Strukturen des Gesellschaftssystems, also in die politische Ordnung, die Gesetze oder in die ökonomischen Strukturen eingelassen sind. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn das Wahlrecht nur Staatsbürger:innen zukommt, nicht aber auch dauerhaften Einwohner:innen mit anderer Staatsangehörigkeit.

3.3 Historische und gegenwärtige Diskriminierung

Diskriminierung hat Auswirkungen auf das Selbstverständnis und auf die soziale Lage der Betroffenen. Diskriminierung kann zu erheblichen sozialen Benachteiligungen im Bildungssystem, im Recht und auf dem Arbeitsmarkt führen, was dann Auswirkungen auf Einkommen und Vermögen hat und mit sozialräumlicher Segregation einhergehen kann.

Ist dies der Fall, hat durch Diskriminierung bewirkte soziale Benachteiligung auch dann noch Auswirkungen, wenn die anfängliche Diskriminierung verringert oder überwunden wurde. Exemplarisch wird dies am Fall der aktuellen Situation großer Teile der Schwarzen Bevölkerung in den USA deutlich, die nicht verstanden werden kann, ohne die Geschichte der Sklaverei und der Rassentrennung und ihre Nachwirkungen zu berücksichtigen. Feagin und Booher-Feagin (1986) haben für die Auswirkungen vergangener Diskriminierung auf die gegenwärtige Situation diskriminierter Gruppen den Begriff „past-in-present-discrimination“ geprägt.

Die Ausprägungen historisch älterer Formen der Diskriminierung und ihre Bedeutung für die Gegenwart ist Gegenstand der historischen Diskriminierungsforschung. Dort werden auch die Gegenbewegungen und die sozialen Konflikte analysiert, die zur Infragestellung jeweiliger Formen von Diskriminierung geführt haben (Hálfdanarson und Vilhelmsson 2023).

4 Diskriminierung im Kontext sozialer Hierarchien und Ungleichheiten

Die Soziologie analysiert Diskriminierung in Zusammenhang mit sozialen Ungleichheiten, Machtverhältnissen und Prestigeordnungen (Scherr 2023). Diskriminierende Einteilungen werden dabei in Hinblick auf ihre Bedeutung für die Begründung, Herstellung und Rechtfertigung von Positionszuweisungen in den Blick genommen. Diskriminierende Einteilungen sind demnach eine Grundlage für Positionszuweisungen, für Privilegierungen und Benachteiligungen. Dies geschieht, indem Angehörigen diskriminierter Gruppen die Fähigkeit, das Interesse oder das Recht bestritten wird, höhere Positionen in den gesellschaftlichen Hierarchien einzunehmen.

Ein zentrales soziologischen Konzept zum Verständnis von Diskriminierung ist das der sozialen Schließung: Privilegierte Gruppen versuchen, ihren Zugang zu Macht- und Ressourcenpositionen exklusiv zu halten, indem sie andere Gruppen systematisch ausschließen – etwa auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungssystem oder im Wohnungswesen (Parkin 1983).

In modernen Gesellschaften bedarf es einer differenzierten Betrachtung, ob und ggf. wie Diskriminierung in den gesellschaftlichen Teilbereichen und Organisationen geschieht, also z.B.

  • im Bildungssystem (Schulen, berufliche Bildung, Hochschulen),
  • im Wirtschaftssystem (Industrie-, Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen),
  • durch die Polizei oder
  • in den Massenmedien.

Erforderlich ist es auch, genauer zu betrachten, welche Diskriminierungskategorien jeweils in welchem Ausmaß bedeutsam sind, wer also von potenzieller Diskriminierung betroffen ist.

Diskriminierung gewinnt, wie Elias und Scotson (1993) in einer klassischen Studie gezeigt haben, wiederkehrend dann an Bedeutung, wenn sich relativ privilegierte Gruppen durch Veränderungen – etwa Diversitätszuwächse – in ihrer Position bedroht und/oder die gesellschaftliche Dominanz ihrer Wertvorstellungen gefährdet sehen.

5 Vorurteile und Gruppenprozesse

Die sozialpsychologische Forschung (Zick 2023) rückt die kognitiven, emotionalen und gruppendynamischen Prozesse in den Fokus, die zu diskriminierendem Denken und Verhalten führen können. Dabei wird grundlegend zwischen Stereotypen und Vorurteilen unterschieden:

  • Stereotype sind verallgemeinernde Annahmen über Merkmale und Verhaltensweisen, die Angehörigen bestimmten Kategorien zugeschrieben werden.
  • Vorurteile umfassen darüber hinaus affektiv geladene negative Bewertungen und ablehnende Haltungen.

Die psychologische Forschung fokussiert dabei auf die Funktion, die Stereotype und Vorurteile für Individuen und Gruppen haben.

Die soziale Identitätstheorie (Tajfel und Turner 1986) zeigt diesbezüglich auf, dass die Zugehörigkeit zu einer Gruppe für das individuelle Selbstbild und das Selbstwertgefühl bedeutsam ist. Die Abgrenzung zu einer anderen Gruppe und ihre Abwertung durch die Zuschreibung negativer Eigenschaften erweist sich als wirksamer Mechanismus, das eigene Selbstbild und ein positives Selbstwertgefühl zu stabilisieren.

Die Theorie sozialer Dominanz (Sidanus und Pratto 1999) verbindet sozialpsychologische und soziologische Überlegungen. Dabei wird erstens davon ausgegangen, dass Diskriminierung im Zusammenhang mit gesellschaftlich etablierten Hierarchien zu analysieren ist sowie zweitens, dass Individuen sich im Hinblick auf ihre soziale Dominanzorientierung unterscheiden. Das heißt, sie differieren im Hinblick auf ihre persönliche Neigung, Hierarchien und Unterdrückung zu akzeptieren oder abzulehnen. Angenommen wird, dass Individuen mit autoritären Einstellungen, hoher Wettbewerbsorientierung oder geringem Empathievermögen eine stärkere soziale Dominanzorientierung aufweisen.

6 Intersektionalität

Unterschiedliche Formen von Diskriminierung z.B. aufgrund von Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Religion und zugeschriebener Ethnizität können sich überlagern. Dies wird exemplarisch am Fall kopftuchtragender Muslima deutlich oder auch an den spezifischen Vorurteilen, die junge Männer afrikanischer Herkunft betreffen. Mit dem Konzept der Intersektionalität wird darauf hingewiesen, dass es sich bei solchen und vergleichbaren Phänomen nicht einfach um eine Addition verschiedener Diskriminierungsformen handelt, sondern um komplexe Wechselwirkungsdynamiken, die nicht sinnvoll im Rahmen einer singulären Diskriminierungskategorie betrachtet werden können.

7 Rechtliche Grundlagen und Schutzmechanismen

Rechtliche Regelungen bilden einen zentralen Pfeiler im institutionellen Schutz vor Diskriminierung. Sie definieren Diskriminierungsmerkmale, setzen Schutzrahmen und schaffen Klagemöglichkeiten sowie Aufsichtsinstanzen.

Das zentrale Instrument ist in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006, das Diskriminierung in Beschäftigung und zivilrechtlichen Alltagsgeschäften untersagt (§§ 1–19 AGG). Das Gesetz gilt für die Arbeitswelt sowie im Zugang zu öffentlich angebotenen Gütern, Dienstleistungen und Wohnraum.

Die Forschung hat jedoch zahlreiche Begrenzungen des AGG problematisiert, z.B. enge Fristen zur Geltendmachung, eingeschränkte Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung, Ausklammerung staatlichen Verwaltungshandelns (Deutsches Institut für Menschenrechte 2024).

Wichtige internationale Rechtsgrundlagen sind:

  • UN-Konvention zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (ICERD)
  • UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
  • Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union (u.a.: Richtlinie 2000/43/EG zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder ethnischen Herkunft)

Zur Beratung, Unterstützung und Dokumentation von Diskriminierungsfällen bestehen verschiedene Einrichtungen, u.a.:

Hinzu kommen zivilgesellschaftliche Organisationen, die Beratung anbieten und Diskriminierungsfälle dokumentieren.

Soziale Bewegungen wie z.B. #MeToo, Black Lives Matter oder Queer Refugee-Netzwerke versuchen, Diskriminierung öffentlichkeitswirksam zu skandalisieren und strukturelle Veränderungen einzufordern.

8 Prävention und Intervention

Vielfältige pädagogische Konzepte – z.B. Menschenrechtsbildung, rassismuskritische Bildung, interkulturelle Bildung, Anti-Bias-Trainings, geschlechterreflexive Bildung – zielen darauf, für Diskriminierung zu sensibilisieren, über Ursachen und Folgen aufzuklären sowie auf Vorurteile und Feindbilder einzuwirken.

Empowerment-Konzepte adressieren vor allem tatsächlich oder potenziell Betroffene und sind darauf ausgerichtet, deren Fähigkeiten zu stärken, sich aktiv gegen Diskriminierung einzusetzen. In der Sozialen Arbeit wird Betroffenen Beratung angeboten, die sie bei der Bewältigung von Diskriminierungserfahrungen unterstützen soll.

Ein weiteres wichtiges Element von Maßnahmen gegen Diskriminierung ist die Organisationsentwicklung. Dabei geht es insbesondere um die Überprüfung von Organisationen

  • auf offenkundige und verdeckte Formen von Diskriminierung,
  • auf die Entwicklung von Antidiskriminierungsleitlinien und Verhaltenskodizes,
  • auf die Etablierung von Beschwerdestrukturen und Ombudsstellen sowie
  • auf Angebote zu Fort- und Weiterbildung, die zu Sensibilisierung für Diskriminierung beitragen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

9 Quellenangaben

Allport, Gordon. W., 1954. The Nature of Prejudice. Cambridge, MA: Addison-Wesley

Crenshaw, Kimberle, 1991. Mapping the Margins: Intersectionality, Identity Politics, and Violence against Women of Color. In: Stanford Law Review. 43(6), S. 1241–1299. ISSN 0038-9765

Deutsches Institut für Menschenrechte, 2024. Das Antidiskriminierungsrecht in der Kritik internationaler Menschenrechtsgremien [online]. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. Information Nr. 49 [Zugriff am: 07.10.2025]. ISSN 2509-9493 (PDF). Verfügbar unter: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/​Redaktion/​Publikationen/​Information/​Information_Das_Antidiskriminierungsrecht_in_der_Kritik_internationaler_Menschenrechtsgremien.pdf

Elias, Norbert und John L. Scotson, 1993. Etablierte und Außenseiter. Frankfurt: Suhrkamp. ISBN 978-3-518-38382-7

Feagin, Joe R. und Clairece Booher-Feagin, 1986. Discrimination American style. Malabar: Krieger Publishing Company. ISBN 978-0-89874-915-1

Hálfdanarson, Gunmundur und Vilhelm Vilhelmsson, 2023. Historische Diskriminierungsforschung. In: Albert Scherr, Anna C. Reinhardt und Aladin El-Mafaalani, Hrsg. Handbuch Diskriminierung [online]. Wiesbaden: Springer VS [Zugriff am: 07.10.2025]. PDF e-Book. ISBN 978-3-658-42800-6. doi:10.1007/978-3-658-42800-6_2

Parkin, Frank, 1983. Strategien sozialer Schließung und Klassenbildung. In: Reinhardt Kreckel, Hrsg. Soziale Ungleichheiten: Soziale Welt. Sonderband. Göttingen: Otto Schwarz Verlag, S. 121–136. ISBN 978-3-509-01341-2

Scherr, Albert, 2023. Soziologische Diskriminierungsforschung. In: Albert Scherr, Anna C. Reinhardt und Aladin El-Mafaalani, Hrsg. Handbuch Diskriminierung [online]. Wiesbaden: Springer VS [Zugriff am: 07.10.2025]. PDF e-Book. ISBN 978-3-658-42800-6. doi:10.1007/978-3-658-42800-6_3

Scherr, Albert, Anna C. Reinhardt und Aladin El-Mafaalani, Hrsg., 2023. Handbuch Diskriminierung [online]. Wiesbaden. Springer [Zugriff am: 07.10.2025]. PDF e-Book. ISBN 978-3-658-42800-6. doi:10.1007/978-3-658-42800-6

Sidanius, Jim und Felicia Pratto, 1999. Social dominance: An intergroup theory of social hierarchy and oppression. Cambridge University Press. ISBN 978-0-521-80540-7

Tajfel, Henri und John Turner, 1986. The social identity theory of intergroup behavior. In: William G. Austin und Stephen Worchel, Hrsg. Psychology of intergroup relations. 2. Auflage. Chicago: Nelson-Hall, S. 7–24. ISBN 978-0-8304-1075-0

Zick, Andreas, 2023. Sozialpsychologische Diskriminierungsforschung. In: Albert Scherr, Anna C. Reinhardt und Aladin El-Mafaalani, Hrsg. Handbuch Diskriminierung [online]. Wiesbaden: Springer VS [Zugriff am: 07.10.2025]. PDF e-Book. ISBN 978-3-658-42800-6. doi:10.1007/978-3-658-42800-6_4

10 Literaturhinweise

Scherr, Albert, Anna C. Reinhardt und Aladin El-Mafaalani, Hrsg., 2023. Handbuch Diskriminierung [online]. Wiesbaden. Springer [Zugriff am: 07.10.2025]. PDF e-Book. ISBN 978-3-658-42800-6. doi:10.1007/978-3-658-42800-6
Im Teil I des Handbuchs wird Diskriminierung aus der Perspektive unterschiedlicher wissenschaftlichen Disziplinen analysiert. Die Beiträge in Teil II und III des Handbuchs zeigen auf, wo und wie Diskriminierung nach wie vor geschieht und geben einen Überblick über den Stand der einschlägigen Forschung.

11 Informationen im Internet

  • Portal Intersektionalität: Forschungsplattform und Praxisforum für Intersektionalität und Interdependenzen. Hagen: FernUniversität Hagen. Konzept & Organisation: Prof. Dr. Katharina Walgenbach und Dipl.-Päd. Friederike Reher

Verfasst von
Prof. Dr. Albert Scherr
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Manuel Castells: Die digitale Gesellschaft. Verlag Barbara Budrich GmbH (Opladen, Berlin, Toronto) 2026.
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