Duale Berufsausbildung
Prof. Dr. Reinhold Weiß
veröffentlicht am 19.10.2020
Konstitutiv für die duale Berufsausbildung in Deutschland ist die gemeinsame Verantwortung von Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen. Auszubildende sind deshalb sowohl Arbeitnehmer*innen mit einem Ausbildungsvertrag als auch Schüler*innen. Neben der Dualität sind für das Berufsausbildungssystem die Ausrichtung auf anerkannte, breit profilierte Ausbildungsberufe, die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf „zuständige Stellen“ sowie die Einbindung von Wirtschaftsorganisationen in die Steuerung des Systems charakteristisch.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Lange Tradition
- 3 Chancen für junge Menschen – Wettbewerbsvorteile für Unternehmen
- 4 Leitbildung: berufliche Handlungsfähigkeit
- 5 Charakteristika des Dualen Systems
- 6 Vielfalt und Variabilität
- 7 Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt
- 8 Quellenangaben
- 9 Literaturhinweise
- 10 Informationen im Internet
1 Zusammenfassung
Die duale Berufsausbildung in Deutschland hat eine lange Tradition und ist in Gesetzen des Bundes und der Länder verankert. Sie trägt maßgeblich zu einer relativ reibungslosen Integration junger Menschen in die Berufswelt wie auch zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei. Im dualen System der Berufsausbildung erhalten über die Hälfte der Heranwachsenden eine berufliche Ausbildung. Ungeachtet der Akademisierung des Beschäftigungssystems wird die Berufsausbildung auch künftig für einen Großteil der Erwerbspersonen die Grundlage für den Einstieg in eine berufliche Karriere sein. Das weltweit als vorbildlich angesehene duale System muss sich immer wieder neuen Herausforderungen stellen. Dazu gehören die systematische Fortentwicklung der Berufe im Hinblick auf veränderte Anforderungen der Arbeitswelt, aber auch die Sicherung der Attraktivität der dualen Ausbildung für Schulabgänger*innen mit Studienberechtigung.
2 Lange Tradition
Die Anfänge einer systematischen Berufsausbildung reichen bis in das Mittelalter zurück. Im Handwerk entwickelte sich ein hierarchisches Qualifizierungsmodell vom Lehrling über den Gesellen bis zum Meister. Mit der erfolgreichen Meisterprüfung ist die Berechtigung verbunden, einen Handwerksbetrieb zu gründen und zu führen. Es diente sowohl der Nachwuchsentwicklung und der beruflichen Sozialisation als auch dem Schutz von Know-how und Märkten. Ein anderes Qualifizierungsmodell entwickelte sich in den Handelshäusern der frühen Neuzeit. Berufsanfänger*innen wurden im Allgemeinen durch Berufserfahrene angeleitet. Ihnen wurden Aufgaben übertragen, die der wachsenden Berufserfahrung entsprachen. Angehende Führungskräfte wurden außerdem zu auswärtigen Geschäftspartner*innen oder in Niederlassungen entsandt, um dort weitere Praxiserfahrungen zu sammeln.
Die Industrialisierung schien zunächst das Ende einer systematischen Berufsausbildung einzuleiten. Die neu entstehenden Unternehmen konnten auf eine große Zahl von Handwerksgesell*innen und landlosen jungen Menschen aus der Landwirtschaft zurückgreifen, die auf der Suche nach besseren Arbeits- und Lebensbedingungen waren. Nach einer kurzen Einweisung konnten sie meist recht schnell in die Arbeitsprozesse integriert werden. Die Beschäftigung un- oder angelernter Arbeitnehmer*innen wurde den steigenden qualitativen Anforderungen in der Industrie im Laufe der Zeit immer weniger gerecht. Ende des neunzehnten Jahrhunderts begannen größere Unternehmen deshalb mit der systematischen Heranbildung des Nachwuchses. Im Vordergrund standen strukturierte Unterweisungen, das Training von Fertigkeiten und kurze ergänzende Instruktionen. Ein ergänzender Unterricht erschien anfangs weder erforderlich noch wünschenswert. Erst allmählich entwickelte sich aus Sonntagsschulen, die hauptsächlich der sittlichen und religiösen Erziehung der jungen Arbeitskräfte dienten, eine die Ausbildung begleitende und fachlich ausgerichtete Beschulung. Der Besuch war anfangs freiwillig und erfolgte in der Freizeit. Erst in den Dreißigerjahren des zwanzigsten Jahrhunderts wurde der Besuch der Teilzeit-Berufsschule verpflichtend. Ausbildungsbetriebe mussten ihre Lehrlinge dafür freistellen.
In den Fünfziger- und Sechzigerjahren des 20. Jahrhunderts lag die Verantwortung für die Gestaltung der Berufsausbildung, insbesondere auch die Entwicklung von Ausbildungsordnungen, noch in den Händen der Wirtschaft und ihrer Organisationen. Die Kritik an der Heterogenität der Qualität der Berufsausbildung führte schließlich zur Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Jahr 1969. Damit übernahm der Staat Verantwortung für die weitere Entwicklung der Berufsbildung. Weiterhin aber blieben wichtige Aufgaben wie die Überwachung der Qualität der Berufsausbildung, in den Händen von Wirtschaftsorganisationen. Außerdem wurden sie in die Steuerung des dualen Systems einbezogen.
3 Chancen für junge Menschen – Wettbewerbsvorteile für Unternehmen
Das duale System der Berufsausbildung, wie es sich seit der Verabschiedung des BBiG entwickelt hat, zeichnet sich durch folgende Leistungsmerkmale aus:
- Die duale Berufsausbildung trägt maßgeblich zu einem im internationalen Vergleich hohen Bildungsstand in der Bevölkerung bei. Nach wie vor erwirbt etwa jeder zweite Heranwachsende einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Der Anteil der Menschen ohne dualen, vollschulischen oder akademischen Berufsabschluss liegt in der Altersgruppe der unter 34-jährigen bei lediglich 14 Prozent (BIBB 2020a, S. 279).
- Die dual ausgebildeten Fachkräfte tragen wesentlich zu der hohen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei. Sie gewährleisten eine hohe Qualität der Arbeit. Zugleich können Innovationen zügig umgesetzt und Leistungsprozesse flexibel an veränderte Anforderungen angepasst werden.
- Während der Berufsausbildung lernen junge Menschen in betrieblichen Ernstsituationen, sie übernehmen Verantwortung, sind Teil von Arbeitsteams, gestalten Arbeitsprozesse mit und erfahren Werte und Normen. Die duale Berufsausbildung bereitet junge Menschen damit auf das Berufsleben vor, sorgt für eine erfolgreiche Integration in die Kultur der Arbeitswelt und erleichtert Übergänge vom Bildungs- in das Beschäftigungssystem.
- Staaten mit dualen Berufsbildungssystemen – das sind neben Deutschland vor allem Österreich und die Schweiz – zeichnen sich durch eine geringe Jugendarbeitslosigkeit aus (BIBB 2020a, S. 429 f.). Aufgrund ihrer in der Ausbildung erworbenen Qualifikation haben sie gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ein Großteil der erfolgreichen Absolvent*innen wird vom Ausbildungsbetrieb in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Auch im weiteren Verlauf des Arbeitslebens tragen sie ein deutlich geringeres Risiko arbeitslos zu werden als Menschen ohne Berufsabschluss.
- Der Abschluss einer dualen Berufsausbildung ist der Start zu einer beruflichen Karriere. Er eröffnet Berufs- und Betriebswechsel, den Erwerb von anerkannten Fortbildungsabschlüssen wie auch Übergänge in den akademischen Bereich.
- Die duale Berufsausbildung ist gekennzeichnet durch ein breites Angebot an Berufen mit unterschiedlichen Anforderungen. Sie bietet Ausbildungsmöglichkeiten für unterschiedliche Interessen und Begabungen. Abiturient*innen und Studienabbrecher*innen finden darin ebenso adäquate Angebote wie Menschen ohne Schulabschluss. Auch Menschen mit Behinderungen sollen möglichst in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Dabei ist den jeweiligen Behinderungen bei der Gestaltung der Ausbildung Rechnung zu tragen.
Durch eine Berufsausbildung können zusätzlich allgemeinbildende Abschlüsse erworben werden. So erwerben Schulabgänger*innen ohne Schulabschluss mit einer erfolgreichen Berufsausbildung zugleich den Hauptschulabschluss. Auszubildende mit Hauptschulabschluss haben die Möglichkeit, durch einen zusätzlichen allgemeinbildenden Unterricht den mittleren Bildungsabschluss zu erwerben. Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss haben die Möglichkeit, während der Ausbildung den Fachhochschulabschluss oder – in bestimmten doppeltqualifizierenden Bildungsgängen – die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Voraussetzung ist allerdings, dass es regional entsprechende Bildungsangebote an der Berufsschule gibt und die Ausbildungsbetriebe die/den Auszubildende/n dafür freistellen.
4 Leitbildung: berufliche Handlungsfähigkeit
Die duale Berufsausbildung orientiert sich am Leitbild einer umfassenden beruflichen Kompetenz. Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) heißt es dazu in § 1 Abs. 3 BBiG: „Berufsbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen“.
Berufsausbildung in diesem Sinne ist mehr als das Training von Routinehandlungen oder handwerklichen Fertigkeiten. Arbeitnehmer*innen müssen heute in der Lage sein, komplexe Prozesse zu planen, zu steuern und mitzugestalten. Sie müssen dazu mit Technik umgehen können und verstehen, wie etwas funktioniert und warum. Zum kompetenten beruflichen Handeln gehört, die Arbeitsergebnisse im Lichte der Anforderungen zu reflektieren und gegebenenfalls ändernd einzugreifen. Arbeitnehmer*innen müssen ferner in der Lage sein, sich Informationen selbstständig zu besorgen und mit Kolleg*innen, Geschäftspartner*innen und Kund*innen zu kommunizieren. Die Berufsausbildung muss deshalb fachlich breit angelegt sein, Theorie und Praxis integrieren und auf ein selbstständiges berufliches Handeln ausgerichtet sein.
5 Charakteristika des Dualen Systems
Vordergründig erscheint das Zusammenwirken der beiden Lernorte Teilzeitberufsschule und Ausbildungsbetrieb als das charakteristische Merkmal der dualen Berufsausbildung. Wenn es nur dies wäre, gäbe es viele duale Bildungsgänge oder duale Systeme weltweit. Das deutsche System der dualen Berufsausbildung geht jedoch wesentlich über die Zusammenarbeit zweier Lernorte hinaus. Es sind vor allem fünf zentrale Merkmale, die das System ausmachen:
- die gesetzlichen Grundlagen,
- die gemeinsame Verantwortung von Staat und Wirtschaft,
- bundeseinheitliche Standards in der Ausbildung,
- die Zusammenarbeit von Berufsschulen und Betrieben sowie
- die Delegation hoheitlicher Aufgaben an „zuständige Stellen“.
Das duale System der Berufsausbildung wird weltweit als Vorbild angesehen. Aufgrund der spezifischen, historisch gewachsenen Systemelemente ist das deutsche Modell indessen kaum in andere rechtliche oder gesellschaftliche Kontexte transferierbar. Versuche einer Dualisierung ausländischer Berufsbildungssysteme beschränken sich deshalb regelmäßig auf einzelne Elemente oder regional begrenzte Modelle.
5.1 Rechtliche Verankerung
Die duale Berufsausbildung ist gesetzlich breit verankert. Rechtliche Grundlagen sind zum einen das Berufsbildungsgesetz (BBiG), das für die gewerbliche Wirtschaft gilt, sowie analog dazu die Handwerksordnung (HwO) für die Berufsausbildung im Handwerk. Die Ausbildung unterliegt zum anderen den Schulgesetzen und schulischen Lehrplänen der Bundesländer. Darüber hinaus gelten für die Ausbildung die Regelungen des Arbeitsrechts, zum Beispiel das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Auszubildenden haben deshalb sowohl den Status von Schülern als auch den von Arbeitnehmern. Allerdings genießen Auszubildende einen besonderen Schutz. So sind die ausbildenden Betriebe dazu verpflichtet, die Auszubildenden charakterlich zu fördern sowie sittlich und körperlich nicht zu gefährden (§ 14 Abs. 1, 5. BBiG). Außerdem ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber nach Ende der Probezeit nur im Ausnahmefall und unter sehr restriktiven Bedingungen möglich, um das Erreichen des Ausbildungszieles nicht zu gefährden (§ 22 BBiG).
Auszubildende einstellen darf nur, wer persönlich geeignet ist (§ 28 Abs. 1 BBiG). Ausbildungsstätten müssen außerdem nach Art und Einrichtung geeignet sein, die jeweilige Berufsausbildung durchzuführen (§ 27 Abs. 1, 1. BBiG). Und die Zahl der Auszubildenden muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze und der beschäftigten Fachkräfte stehen (§ 27 Abs. 1, 2. BBiG).
Die Bestandteile des Ausbildungsvertrags sind in den §§ 10–23 BBiG festgelegt. Danach muss ein Ausbildungsvertrag Angaben zu folgenden Punkten enthalten.
- Art, Ziel und sachliche sowie zeitliche Gliederung der gewählten Berufsausbildung,
- Beginn und Dauer der Ausbildung – einschließlich etwaiger Verkürzungen,
- tägliche Ausbildungszeit,
- Dauer der Probezeit,
- Anspruch auf Urlaub,
- Höhe der Ausbildungsvergütung sowie
- Kündigungsmöglichkeiten.
Da die meisten Bestandteile, beispielsweise die Höhe der Ausbildungsvergütung, gesetzlich oder durch Tarifverträge festgelegt sind, verwenden die meisten Betriebe Musterverträge, in denen nur noch die variablen Angaben ergänzt werden.
Gesetzlich sind auch die Pflichten der Auszubildenden wie der Ausbildenden festgelegt. So haben die Auszubildenden nach § 13 BBiG insbesondere
- die ihnen während der Berufsausbildung übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
- an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die sie freigestellt worden sind,
- den Weisungen Folge zu leisten, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung vom Ausbildungspersonal oder Vorgesetzten erteilt werden und
- Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu bewahren.
Sehr viel umfangreicher und detaillierter geregelt ist der gesetzliche Aufgabenkatalog für Ausbildende (siehe §§ 14–19 BBiG). So müssen sie insbesondere dafür sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erforderlich ist.
- Dazu muss die Ausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert durchgeführt werden.
- Ausbildende müssen entweder selbst ausbilden oder qualifiziertes, persönlich und fachlich geeignetes Ausbildungspersonal damit beauftragen.
- Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Als Untergrenze wird regelmäßig eine Mindestausbildungsvergütung festgelegt.
- Auszubildende müssen für den Besuch der Berufsschule oder andere Bildungsmaßnahmen außerhalb der Betriebsstätte freigestellt werden.
- Die erforderlichen Ausbildungsmittel für die Berufsausbildung wie für die Prüfungen müssen bereitgestellt werden.
Erfüllt ein Ausbildender, das heißt ein ausbildender Betrieb, seine gesetzlichen Verpflichtungen nicht oder verstößt eklatant oder nachhaltig dagegen, kann ihm von der nach Landesrecht zuständigen Behörde die Ausbildung untersagt werden.
5.2 Gemeinsame Verantwortung von Staat und Wirtschaft
Eine Besonderheit des dualen Systems in Deutschland ist die gemeinsame Verantwortung von Staat und Wirtschaft für die Governance des Berufsausbildungssystems. Sie findet ihren Ausdruck in einer engen Abstimmung auf der politischen Ebene und der Einbindung von Wirtschaftsorganisationen, nämlich Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden, Kammern sowie Gewerkschaften, in die Steuerung des Systems. Sie werden nicht nur über die wesentlichen Entscheidungen informiert, sondern nehmen auf unterschiedlichen Ebenen Einfluss auf die Gestaltung und Durchführung der Berufsbildung. Dies geschieht teils auf informelle Weise oder auf Basis von regelmäßigen Konsultationen und Gesprächskreisen (z.B. Bündnis für Ausbildung, Ausbildungskonsens), insbesondere aber aufgrund gesetzlicher Mitwirkungsrechte.
Die gemeinsame Verantwortung dokumentiert sich in verschiedenen, gesetzlich vorgesehenen Gremien, in denen eine Abstimmung zwischen Repräsentanten des Staates und Beauftragten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt. Sie werden von den jeweils zuständigen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden sowie Gewerkschaften benannt.
- Der viertelparitätisch besetzte Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen. Er nimmt beispielsweise zum Berufsbildungsbericht der Bundesregierung Stellung; er beschließt über die Entwürfe von Aus- und Fortbildungsordnungen; er kann Empfehlungen zur einheitlichen Anwendung des BBiG geben und er beschließt als gesetzliches Organ des BIBB über dessen Angelegenheiten (siehe § 92 BBiG).
- Auf der Ebene der Bundesländer beraten Landesausschüsse für Berufsbildung die jeweiligen Landesregierungen (siehe §§ 82 und 83 BBiG). Ihnen gehören in gleicher Zahl Beauftragte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der obersten Landesbehörden an.
- Auf der regionalen Ebene sollen Berufsbildungsausschüsse der zuständigen Stellen auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinwirken (§ 77–80 BBiG). Sie sind in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Ihnen gehören Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Lehrkräfte berufsbildender Schulen (mit beratender Stimme) an.
Die Einbeziehung aller relevanten Akteure (sog. „Bänke“) mit dem Ziel eines Konsenses bedeutet ein zeitintensives Abstimmungsverfahren. Auch können manche Initiativen nicht umgesetzt werden, wenn es dafür keine breite Zustimmung gibt. Reformen können daher nur allmählich und auf der Basis eines umfassenden Diskussionsprozesses realisiert werden. Auf der anderen Seite sind auf diese Weise alle Verantwortlichen eingebunden und identifizieren sich mit den gefundenen Kompromissen. Dies sorgt für eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz des Systems.
5.3 Bundeseinheitliche Ausbildungsstandards
Die Berufsausbildung im dualen System darf ausschließlich in anerkannten Ausbildungsberufen erfolgen (§ 4 Abs. 3 BBiG). Im Jahr 2019 gab es insgesamt 324 anerkannte Ausbildungsberufe, die im dualen System ausgebildet werden (BIBB 2020a, S. 64). Die meisten haben eine reguläre Dauer von 3 Jahren. Sie decken ein weites Spektrum von Berufen und Branchen ab. Neben Industrie und Handwerk, Handel, Banken und Versicherungen wird auch in den Freien Berufen, in der Landwirtschaft, Hauswirtschaft, Seeschifffahrt sowie im Öffentlichen Dienst dual ausgebildet.
Ausbildungsberufe werden vom jeweils fachlich zuständigen Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung staatlich anerkannt. Zugleich werden nach einem festgelegten Verfahren Ausbildungsordnungen erlassen. Das BBiG legt fest, was darin geregelt werden muss (§ 4 Abs. 1 BBiG), nämlich:
- Die Bezeichnung des Berufs,
- die reguläre Ausbildungsdauer,
- die zu vermittelnden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- die Prüfungsanforderungen sowie
- eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Ausbildung (Ausbildungsrahmenplan).
Die Entwürfe für Ausbildungsordnungen werden federführend im BIBB zusammen mit Sachverständigen aus der beruflichen Praxis erarbeitet.
Ausbildungsordnungen legen den Mindeststandard für jeden einzelnen Ausbildungsberuf bundeseinheitlich fest. Sie schreiben aber nicht vor, wie die Betriebe die Ausbildung organisieren. Hier haben die Betriebe einen großen Gestaltungsspielraum. Ausbildungsordnungen sind außerdem technikoffen formuliert, sie schreiben keine bestimmte Technologie vor. Betriebe können deshalb nicht nur unterschiedliche Technologien einsetzen, sondern auch die jeweils neuesten Technologien in die Berufsausbildung integrieren. Sie müssen also nicht warten, bis die Ausbildungsordnungen dies ausdrücklich festlegen.
Für den Unterricht an Berufsschulen gelten Lehrpläne der Bundesländer für die einzelnen Ausbildungsberufe. Sie orientieren sich an Rahmenlehrplänen, die in einem abgestimmten Verfahren auf Bundesebene parallel zur Entwicklung der Ausbildungsordnungen erstellt werden. Damit ist auch hier ein hoher Grad an Übereinstimmung und Einheitlichkeit gewährleistet. Im Detail unterscheiden sich die Lehrpläne allerdings von Land zu Land.
Bundeseinheitlich sind auch die berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen festgelegt, über die betriebliches Ausbildungspersonal verfügen müssen. Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) ist der rechtliche Rahmen dafür. Für Lehrgänge, die auf die Prüfung vor einer zuständigen Stelle vorbereiten, wird ein Umfang von 115 Unterrichtsstunden empfohlen. Die erforderlichen Kompetenzen können aber auch auf andere Weise nachgewiesen werden.
5.4 Arbeitsteilung von Berufsschulen und Unternehmen
Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe verfolgen einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Das bedeutet indessen nicht, dass allein der Berufsschule die Theorievermittlung und das Praxistraining ausschließlich Sache der Ausbildungsbetriebe ist. Tatsächlich enthält das Curriculum der Berufsschulen neben fachtheoretischen Inhalten auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch, Mathematik, allerdings in einer Ausrichtung auf berufliche Handlungssituation, sowie Religion oder Sport. Der Fachunterricht wird zudem anhand ganzheitlicher Aufgaben aus der beruflichen Praxis erteilt (sogenanntes Lernfeldkonzept).
Auf der anderen Seite organisieren Ausbildungsbetriebe häufig einen zusätzlichen innerbetrieblichen Unterricht oder sie entsenden ihre Auszubildenden zu Kursen bei externen Bildungsträgern. Hinzu kommt, dass das Training beruflicher Kompetenzen sich nicht auf die Handhabung oder die Nachahmung beschränken kann. Das kreative Gestalten, die systematische Planung der Arbeiten sowie die Reflexion der Arbeitsergebnisse sind heute unabdingbarer Bestandteil einer zeitgemäßen betrieblichen Berufsausbildung.
Über die gesamte Ausbildung betrachtet beträgt der Anteil des Berufsschulunterrichts etwa ein Drittel der Ausbildungszeit. Zwei Drittel entfallen auf die betriebliche Ausbildung. Sie wird teilweise in gesonderten Ausbildungswerkstätten, Unterrichtsräumen oder Laboren durchgeführt, überwiegend aber findet sie unmittelbar im Prozess der Arbeit und integriert in Arbeitsteams statt. Während größere Betriebe hauptamtliches Ausbildungspersonal beschäftigen und eigene Ausbildungswerkstätten unterhalten, erfolgt die Ausbildung in kleineren Betrieben größtenteils durch erfahrene Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Ergänzend erhalten die Auszubildenden, insbesondere im Handwerk, eine Ausbildung in überbetrieblichen Bildungseinrichtungen, da kleinere oder spezialisierte Betriebe häufig nicht die gesamte Breite eines Berufsbildes vermitteln können.
5.5 Delegation hoheitlicher Aufgaben an „zuständige Stellen“
Einen Teil der hoheitlichen Aufgaben in der Berufsausbildung hat der Gesetzgeber „zuständigen Stellen“ übertragen (siehe § 71–76 BBiG).
Das sind in der Regel die jeweils für ihren Wirtschaftssektor und ihre Region zuständigen Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft, zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern oder die Kammern in den Freien Berufen (BIBB 2020b).
Sie haben die Aufgabe, Betriebe (analog: Praxen in den Freien Berufen oder Behörden im Öffentlichen Dienst) in Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dazu beschäftigen sie Ausbildungsberater*innen. Außerdem sollen sie die Durchführung der Berufsausbildung in den Betrieben überwachen. Zu diesem Zweck prüfen sie, inwieweit ein Betrieb über die Voraussetzungen zum Ausbilden verfügt. Zuständige Stellen registrieren außerdem die abgeschlossenen Ausbildungsverträge und sie schalten sich gegebenenfalls bei Konflikten ein.
Die zuständigen Stellen sind auch für die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen verantwortlich (§§ 37–50 BBiG). Dazu haben sie Prüfungsausschüsse zu errichten, denen neben Beauftragten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auch Lehrkräfte berufsbildender Schulen angehören. Damit ist nicht allein die fachliche Kompetenz, sondern vor allem die Unabhängigkeit der Prüfungen gewährleistet. Die duale Berufsausbildung ist damit einer der wenigen Bildungsbereiche, in denen nicht die ausbildende Einrichtung die Prüfung selbst durchgeführt, sondern eine davon unabhängige Institution.
Durch die Prüfung soll festgestellt werden, ob die/der Auszubildende die erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Sie besteht aus einer schriftlichen Kenntnisprüfung, einer praktischen Aufgabe sowie einer mündlichen Prüfung. Da nicht in allen zuständigen Stellen alle Ausbildungsberufe geprüft werden können, schließen sich in der Regel mehrere zuständige Stellen zusammen, um Prüfungen gemeinsam durchzuführen.
6 Vielfalt und Variabilität
Jenseits der konstituierenden Merkmale zeichnet sich die duale Berufsausbildung durch eine große Vielfalt an Gestaltungsformen aus. In der Durchführung ist das Modell weder einheitlich noch statisch. Es verändert sich vielmehr permanent und ist äußerst flexibel. Dadurch ist es möglich, die Ausbildung entsprechend den Besonderheiten in unterschiedlichen Berufszweigen, Branchen und Regionen zu organisieren. Dies gilt sowohl für die Struktur der Berufe, die Gestaltung der betrieblichen Ausbildung, den Unterricht an Berufsschulen wie auch die Organisation der Prüfungen.
- Ausbildungsberufe können Monoberufe ohne Binnendifferenzierung sein oder Differenzierungen nach Fachrichtungen oder Schwerpunktprofilen aufweisen. Außerdem können Zusatzqualifikationen integriert werden (BIBB 2020a, S. 65).
- Die reguläre Ausbildungsdauer kann zwischen zwei, drei oder dreieinhalb Jahren liegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zu individuellen Verkürzungen (zum Beispiel aufgrund der Vorbildung oder guter Leistungen) oder Verlängerungen der Ausbildung (siehe § 8 BBiG).
- Die betriebliche Ausbildung kann vollständig in einem Unternehmen erfolgen oder an Partnerunternehmen und überbetriebliche Bildungseinrichtungen delegiert werden. In Ausnahmefällen kann die Ausbildung sogar komplett schulisch organisiert sein oder in der Verantwortung von Bildungsträgern stattfinden.
- Der Berufsschulunterricht kann an einzelnen Wochentagen oder komprimiert in Blockform erfolgen. Er kann in Fachklassen auf kommunaler Ebene, Bezirks-, Landes- oder Bundesebene stattfinden (Hackel et al. 2017, S. 12).
- Die Ausbildung kann Teil eines dualen Studiengangs sein oder bereits Teile einer anerkannten Fortbildung integrieren.
- Die Abschlussprüfung kann je nach Ausbildungsberuf entweder als „gestreckte Prüfung“ mit einem ersten Teil während der Ausbildung oder komplett am Ende der Ausbildung abgelegt werden.
Das duale System der Berufsausbildung hat sich in der Vergangenheit als überaus wandlungsfähig erwiesen. Das System und seine Elemente sind ständig weiterentwickelt worden, um auf bildungspolitische Herausforderungen, veränderte Anforderungen der Arbeitswelt, aber auch auf veränderte Bedürfnisse der Lernenden zu reagieren. Das System muss und wird sich in Zukunft weiter verändern. Große Herausforderungen sind mit der Digitalisierung der Arbeitswelt verbunden. Zugleich muss die Berufsausbildung der veränderten Struktur der Schulabgänger*innen und den gestiegenen Studienanfänger*innenzahlen Rechnung tragen.
7 Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt
Jedes Jahr werden trotz verringerter Jahrgangsstärken rund 500.000 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Über die Entwicklung des Angebots und der Nachfrage nach Ausbildungsplätzen informiert der jährlich erscheinende Berufsbildungsbericht der Bundesregierung (BMBF 2020) sowie der parallel veröffentlichte BIBB-Datenreport (BIBB 2020a).
Über die Höhe des Angebots an Ausbildungsplätzen sowie den Abschluss von Ausbildungsverträgen entscheiden die Unternehmen auf der Grundlage ihrer Personalplanung. Dieses Angebot deckt sich in der Regel weder quantitativ noch strukturell mit den Interessen der Schulabgänger*innen an einer beruflichen Ausbildung und ihren Berufswünschen. Zwischen dem Angebot und der Nachfrage nach Ausbildungsplätzen gibt es deshalb Jahr für Jahr zum Teil erhebliche Diskrepanzen. Auf der einen Seite wird ein Teil der Nachfrage nicht befriedigt und es bleiben junge Menschen „unversorgt“. Auf der anderen Seite finden Betriebe oftmals nicht genügend oder ausreichend qualifizierte Bewerber*innen. Durch die geringer besetzten Jahrgänge der Schulabgänger*innen und gestiegene Übergänge an die Hochschulen hat sich diese Problematik noch verschärft. Folglich bleiben Ausbildungsplätze unbesetzt.
Es ist eine zentrale Aufgabe der Berufsbildungspolitik, möglichst allen jungen Menschen, die dies wünschen und die für eine Berufsausbildung geeignet sind, die Chance zu einer anerkannten dualen oder vollschulischen Berufsausbildung zu geben (BMBF 2020, S. 84 ff.). Dazu setzen Bund und Länder sowie die Bundesagentur für Arbeit eine Reihe von Instrumenten ein:
- Durch eine frühzeitige und möglichst praxisorientierte Berufsorientierung sollen Schüler*innen in den Jahren vor dem Schulabschluss über die Vielfalt der beruflichen Bildungsgänge, deren Anforderungen sowie mögliche Fortbildungs- und Karrierechancen informiert und zu einer kompetenten und selbstbestimmten Wahl des weiteren Bildungs- und Berufswegs befähigt werden.
- Um einen besseren regionalen Ausgleich von Angebot und Nachfrage nach Ausbildung zu gewährleisten, kann ein Wohnortwechsel oder eine auswärtige Unterbringung der Auszubildenden finanziell gefördert werden.
- Ausbildungsbetriebe, die bereit sind, jungen Menschen mit schlechteren schulischen Leistungen eine Ausbildung zu bieten, können unterstützende Förderangebote (zum Beispiel in Form einer assistierten Ausbildung oder ausbildungsbegleitender Hilfen) in Anspruch nehmen.
- Um ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen in strukturschwachen Regionen zu gewährleisten, werden außerbetriebliche Ausbildungsplätze bei Bildungsanbietern und Trägervereinen finanziert.
- Jungen Menschen, denen es nach dem Ende der Schulzeit nicht gelungen ist, eine Berufsausbildung zu beginnen und erfolgreich abzuschließen, haben im Wege einer geförderten Nachqualifizierung die Möglichkeit, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Trotz zahlreicher Initiativen und Programme des Bundes und der Länder gelingt in der Regel kein vollständiger Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt. Schulabgänger*innen, die in ihren Berufswünschen unsicher sind oder denen es nicht gelungen ist, einen Ausbildungsplatz im dualen System zu bekommen, münden deshalb größtenteils in schulische Bildungsgänge und Fördermaßnahmen der Bundesagentur ein. Sie werden summarisch als „Übergangsbereich“ bezeichnet. Ihr gemeinsames Kennzeichen ist, dass sie auf eine Berufsausbildung vorbereiten und grundlegende berufliche Kompetenzen vermitteln. Die erfolgreiche Teilnahme bedeutet aber keine anerkannte Berufsausbildung, sondern sie führt bestenfalls zur Verkürzung einer dualen Ausbildung.
8 Quellenangaben
BIBB – Bundesinstitut für Berufsbildung, Hrsg., 2020a. Datenreport 2020: Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung [online]. Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung [Zugriff am: 05.10.2020]. Verfügbar unter: https://www.bibb.de/datenreport/de/datenreport_2020.php
BIBB – Bundesinstitut für Berufsbildung, Hrsg., 2020b. Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe 2020 [online]. Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung [Zugriff am: 28.09.2020]. Verfügbar unter: https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/16754
BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung, Hrsg., 2020. Berufsbildungsbericht 2020 [online]. Bonn: Bundesministerium für Bildung und Forschung [Zugriff am: 07.05.2020]. Verfügbar unter: https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Berufsbildungsbericht_2020.pdf
Hackel, Monika, Christoph Junggeburth, Anita Milolaza, Margret Reimers und Maria Zöller, 2017. Berufsschule im dualen System – Daten, Strukturen, Konzepte [online]. Wissenschaftliche Diskussionspapiere, Heft 185. Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung [Zugriff am: 18.05.2020]. Verfügbar unter: https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/​download/8367
9 Literaturhinweise
BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung, Hrsg., 2017. Duale Berufsausbildung sichtbar gemacht [online]. Eine illustrierte Einführung mit Foliensatz. Berlin: Bundesverband der Freien Berufe e.V [Zugriff am: 04.03.2020]. Verfügbar unter: https://www.freie-berufe.de/wordpress/​wp-content/​uploads/2017/09/BMBF_Duale_Berufsausbildung.pdf
Bosch, Gerhard, Sirikit Krone und Dirk Langer, Hrsg., 2010. Das Berufsbildungssystem in Deutschland: Aktuelle Entwicklungen und Standpunkte. Wiesbaden: VS-Verlag. ISBN 978-3-531-17322-1 [Rezension bei socialnet]
Euler, Dieter, 2013. Das duale System in Deutschland – Vorbild für einen Transfer ins Ausland [online]? Eine Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Gütersloh: Bertelsmann Stiftung [Zugriff am: 18.05.2020]. Verfügbar unter: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/​files/BSt/Publikationen/​GrauePublikationen/​GP_Das_duale_System_in_Deutschland.pdf
Rauner, Felix, 2017. Grundlagen beruflicher Bildung: Mitgestaltung der Arbeitswelt. Bielefeld: wbv. ISBN 978-3-7639-5776-7 [Rezension bei socialnet]
10 Informationen im Internet
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): Das duale Berufsausbildungssystem in Deutschland
- Bundesinstitut für Berufsbildung. Präsentationen zur dualen Berufsausbildung in Deutschland
- Forum für AusbilderInnen: foraus.de
- Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildung in Deutschland
- Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK): Berufliche Ausbildung im Dualen System – ein international beachtetes Modell
Verfasst von
Prof. Dr. Reinhold Weiß
ehemaliger Vize-Präsident und Forschungsdirektor im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
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Es gibt 17 Lexikonartikel von Reinhold Weiß.
Zitiervorschlag
Weiß, Reinhold,
2020.
Duale Berufsausbildung [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 19.10.2020 [Zugriff am: 09.02.2025].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/5687
Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Duale-Berufsausbildung
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