EMAS
Lisa Balgar, Wibke Berlin
veröffentlicht am 28.07.2025
EMAS ist ein EU-weites System für ein freiwilliges Umweltmanagement, das Organisationen zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Umweltleistung verpflichtet.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Grundlagen
- 3 Umweltmanagement
- 4 Praktische Umsetzung
- 5 EMAS in der Sozialwirtschaft
- 6 Quellenangaben
1 Zusammenfassung
Das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) ist ein freiwilliges Umweltmanagementsystem der Europäischen Union. Es unterstützt Organisationen aller Betriebsgrößen dabei, ihre Umweltziele zu erreichen, gleichzeitig die betrieblichen Abläufe effizienter zu gestalten, umweltbezogene Risiken zu minimieren und dies durch eine unabhängige Bestätigung von einem oder einer zugelassenen Umweltgutachter:in nachzuweisen.
EMAS ist ein freiwilliges europäisches Umweltmanagementsystem für alle Unternehmen, die ihre Umweltleistung kontinuierlich verbessern und transparent darüber berichten wollen. EMAS beruht auf der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS-Verordnung) und umfasst die Anforderungen der internationalen Norm ISO 14001 (Umweltmanagement), geht jedoch in mehreren Punkten darüber hinaus.
Seit seiner Einführung 1993 hat sich EMAS zu einem anerkannten Instrument für nachhaltige Organisationsentwicklung etabliert. Ziel ist nicht nur die technische, sondern vor allem auch die strukturelle und kulturelle Verankerung von Umweltverantwortung. Die Umsetzung erfolgt in acht Schritten – von der Umweltprüfung über die interne und externe Auditierung bis hin zur Eintragung ins EMAS-Register. Dabei steht neben der kontinuierlichen Verbesserung auch die externe Glaubwürdigkeit im Fokus.
2 Grundlagen
2.1 Grundlagen und Anwendungsbereich
EMAS (Eco-Management and Audit Scheme), auch als EU-Öko-Audit bezeichnet, ist ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union zur Einführung und kontinuierlichen Verbesserung von Umweltmanagementsystemen in Organisationen. Es wurde entwickelt, um Organisationen zu befähigen, ihre Umweltleistung systematisch zu verbessern, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und ökologische Verantwortung aktiv in die eigenen strategischen und operativen Entscheidungen zu integrieren (Europäische Kommission 2025).
EMAS richtet sich an Unternehmen aller Branchen, öffentliche Verwaltungen, Verbände, Bildungs- und Sozialträger sowie andere Organisationen mit Standort in der EU oder international. Es bietet einen rechtlich fundierten und zugleich praxisnahen Rahmen für ein effektives Umweltmanagement. Das System basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III) und integriert vollständig die Anforderungen der internationalen Norm DIN EN ISO 14001 für Umweltmanagementsysteme. Darüber hinaus verlangt EMAS zusätzliche Elemente wie die Veröffentlichung einer validierten Umwelterklärung, den Nachweis der vollständigen Rechtskonformität und die Einbindung der Mitarbeitenden in Umweltentscheidungen (Umweltbundesamt 2024). Es gilt damit als eines der anspruchsvollsten und transparentesten Umweltmanagementsysteme weltweit (BMUB 2015).
2.2 Entstehung und rechtlicher Hintergrund
EMAS wurde 1993 als Instrument der EU-Umweltpolitik eingeführt, ursprünglich ausschließlich für Industrieunternehmen. Mit der Revision im Jahr 2001 (EMAS II) wurde die Teilnahme für Organisationen aller Branchen geöffnet, einschließlich öffentlicher Verwaltungen, Bildungsinstitutionen und sozialwirtschaftlicher Einrichtungen. Die derzeit gültige Fassung der EMAS-Verordnung trat 2010 (EMAS III) in Kraft und enthält detaillierte Vorgaben zu Berichterstattung, Einbeziehung von Mitarbeitenden und Überwachung der Umweltleistung. Seitdem ist EMAS ein etabliertes, europaweit anerkanntes Gütesiegel für freiwilliges Umweltmanagement und nachhaltige Organisationsentwicklung.
2.3 Zielsetzung
EMAS verfolgt das Ziel, die Umweltleistung von Organisationen auf breiter Basis und über gesetzliche Standards hinaus zu verbessern. Dabei geht es nicht allein um die Einführung technischer Lösungen, sondern um eine umfassende kulturelle und strukturelle Verankerung von Umweltbewusstsein im Organisationsalltag. Das System fördert die Selbstverantwortung der Organisationen und ihre Fähigkeit, Umweltbelastungen systematisch zu erkennen, zu bewerten und kontinuierlich zu reduzieren.
Zugleich ist EMAS ein Kommunikationsinstrument: Durch die regelmäßig zu veröffentlichende Umwelterklärung schaffen Organisationen Transparenz gegenüber Öffentlichkeit, Banken, Fördergebern, Kund:innen, Nutzer:innen und den eigenen Mitarbeitenden. Umweltmanagement wird damit nicht nur zur internen Steuerungsaufgabe, sondern auch zur Frage der Glaubwürdigkeit und gesellschaftlichen Verantwortung.
3 Umweltmanagement
Als Umweltmanagement bezeichnet man jenen Teil des Managements, der sich mit Umweltaspekten und umweltbezogenen Risiken von Organisationen beschäftigt. Umweltmanagementsysteme (UMS) werden systematisch für alle Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen erfasst und in die eigenen organisatorischen Strukturen und Verfahrensanweisungen integriert. Ein UMS unterstützt Organisationen dabei, ihre Umweltaspekte zu identifizieren, deren mögliche Umweltfolgen zu bewerten und Maßnahmen zur Reduzierung negativer Einflüsse einzuleiten.
Dies umfasst unter anderem die Steigerung der Energieeffizienz sowie die Reduktion von Abfällen und Emissionen. Dazu werden Umweltleitlinien (auch als sogenannte Umweltpolitik bezeichnet) verabschiedet, Umweltziele bestimmt und darauf zielende Maßnahmen getroffen (Umweltbundesamt 2024). Über das UMS werden die Maßnahmen zur verbesserten Umweltleistung sowie die erzielten Ergebnisse kommuniziert. Darüber hinaus spielt Compliance eine wichtige Rolle. Wesentlicher Bestandteil eines UMS ist auch, alle Umweltrechte im Blick zu haben und im Rahmen eines Rechtskatasters abzubilden, daraus resultierende Handlungsbedarfe abzuleiten und Umwelt-Compliance sicherzustellen.
4 Praktische Umsetzung
Die Einführung von EMAS ist individuell und durch jede Organisation selbst zu bestimmen, da es keine festgelegte Methodik seitens EMAS gibt (UGA 2020). Eine erfolgreiche Implementierung kann in acht Schritte unterteilt werden:
- Planen und Vorbereiten
- Leitbild bzw. Umweltpolitik festlegen
- Umweltprogramm erarbeiten
- Durchführen
- Intern prüfen
- Umwelterklärung erstellen
- Extern prüfen lassen
- Eintragung in das EMAS-Register
In der Phase Planen und Vorbereiten wird die Grundlage für das UMS gelegt, welche dementsprechend die zeitintensivste Phase darstellt. Zunächst wird ein Überblick über die Umweltauswirkungen der Organisation erarbeitet und analysiert, welche Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen relevant sind. Es folgt eine Umweltprüfung, die sowohl den Ist-Zustand als auch die rechtlichen Anforderungen umfasst. Wichtig ist zudem die Einbindung der Mitarbeitenden und die Festlegung von Umweltzielen, die sich an den identifizierten Umweltaspekten orientieren. Auch die Ressourcenzuweisung, z.B. Zeit und Personal, wird geplant. Ziel dieser Phase ist es, strukturiert und realistisch die Umsetzung des Umweltmanagements vorzubereiten.
Im nächsten Schritt muss das Leitbild festgelegt werden. Das Leitbild (in der EMAS-Verordnung auch als Umweltpolitik bezeichnet) ist der Grundstein, an dem sich das gesamte Umweltmanagementsystem orientiert, und wird in der Umwelterklärung auch veröffentlicht. In diesem wird beschrieben, wie die unternehmerischen Geschäftstätigkeiten umweltfreundlich ausgerichtet sind. Es zeigt das Umweltbewusstsein, die Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Basierend auf der Umweltprüfung und der Umweltpolitik (Bestandsaufnahme aller Umweltauswirkungen) werden Ziele und Maßnahmen im Umweltprogramm definiert. Diese Ziele müssen messbar, realistisch und auf kontinuierliche Verbesserung ausgerichtet sein.
Im Schritt Durchführen geht es um die Umsetzung des UMS in der Organisation. Dazu gehören:
- Implementierung geplanter Maßnahmen
- Festlegung von Verantwortlichkeiten
- Dokumentation relevanter Prozesse
- Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeitenden
- Betriebliche Planung und Notfallvorsorge
- Überwachung der Umweltleistung anhand von Kennzahlen
- Durchführung von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen bei Abweichungen
Ziel ist es, ein funktionierendes System zu etablieren, das kontinuierliche Verbesserungen ermöglicht und die Umweltziele der Organisation effektiv unterstützt. Dies bedeutet auch, dass umweltbezogene Risiken in das unternehmensinterne Risikomanagement integriert und Chancen daraus abgeleitet werden können.
Gemäß der EMAS-Verordnung muss jährlich eine interne Prüfung (internes Audit) erfolgen, in der mindestens ein Teilbereich des UMS in Form von Begehungen und Interviews mit den Mitarbeitenden geprüft wird. Über die Prüfung wird ein Bericht erstellt und im Rahmen der Managementbewertung der obersten Leitung zur Verfügung gestellt.
Über die eigenen organisatorischen Umweltaspekte wird eine Umwelterklärung erstellt, welche offengelegt und jährlich aktualisiert und validiert wird. Diese enthält Angaben zur Organisation und Tätigkeiten, dem eigenen Leitbild, bedeutende Umweltaspekte, das interne Umweltprogramm, Daten über die Umweltleistung (Umweltauswirkungen und Kernindikatoren), den wichtigsten rechtlichen Umweltvorschriften und deren Einhaltung sowie zum/zur Umweltgutachter:in. Die Kerninhalte umfassen Energie, Emissionen, Material, Wasser, Abfall sowie Flächenverbrauch bzgl. biologischer Vielfalt.
Jährlich erfolgt ein externes Audit durch ein:e Umweltgutachter:in. Geprüft werden die Organisationen anhand von Dokumentenprüfungen, Standortbegehungen, Stichprobenkontrollen sowie Interviews der Mitarbeitenden. Bei positiver Prüfung erhält die Organisation die Bestätigung in Form eines Prüfvermerks, der in der Umwelterklärung festgehalten ist.
Zuletzt erfolgt die Eintragung der Organisation in das EMAS-Register.
5 EMAS in der Sozialwirtschaft
Auch in der Sozialwirtschaft gewinnt EMAS zunehmend an Bedeutung – sei es in Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder sozialen Trägern mit Bildungs- und Beratungsangeboten. Aus den deutschlandweit über 1.000 EMAS-zertifizierten Organisationen kommen bereits 42 Organisationen mit 114 Standorten aus dem Gesundheitswesen und 36 Organisationen mit 596 Standorten aus dem Sozialwesen inklusive Heimen (UGA 2025).
Organisationen dieser Branche sind nicht nur große Arbeitgeber, sondern auch bedeutende Ressourcennutzer mit Einfluss auf Energieverbrauch, Abfallaufkommen, Mobilität und Beschaffung. Die Sozialwirtschaft ist besonders durch hohe Betriebskosten, insbesondere im Bereich Energie und Ressourcen, geprägt. EMAS kann hierfür einen strukturierten Rahmen bieten, um ökologische Verantwortung glaubwürdig wahrzunehmen und Umweltmanagement systematisch in die täglichen Abläufe sozialer Einrichtungen zu integrieren.
Ein zentrales Einsatzfeld von EMAS in der Sozialwirtschaft ist die Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks von Gebäuden und Prozessen – z.B. durch energieeffizientes Gebäudemanagement, nachhaltige Verpflegungskonzepte oder umweltfreundliche Mobilitätslösungen für Mitarbeitende und Klient:innen. Gleichzeitig fördert EMAS die Transparenz gegenüber Fördermittelgebern, Behörden und der Öffentlichkeit durch die verpflichtende Umwelterklärung. Diese erhöht die Glaubwürdigkeit sozialer Träger und kann zu einem Wettbewerbsvorteil in Ausschreibungen oder bei der Beantragung von Fördermitteln führen.
6 Quellenangaben
BMUB (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit), 2015. Mit gutem Beispiel voran: Eine Orientierung zur Umsetzung von EMAS in Bundesbehörden und sonstigen Verwaltungen. Berlin: BMUB-Hausdruckerei
Europäische Kommission, 2025. Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) [online]. Evaluate, report, and improve the environmental performance of your organization. Brüssel: Directorate-General for Environment [Zugriff am: 10.06.2025]. Verfügbar unter: https://green-forum.ec.europa.eu/emas_en
UGA (Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses), 2020. Einstieg ins Umweltmanagement mit EMAS: Ein Leitfaden für Management und Beauftragte. Berlin: oeding print GmbH
UGA (Umweltgutachterausschuss beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit), 2025. Wer hat schon EMAS [online]. EMAS-Organisationen in Deutschland. Berlin: UGA-Geschäftsstelle, 01.05.2025 [Zugriff am: 10.06.2025]. Verfügbar unter: https://www.emas.de/wer-hat-emas
Umweltbundesamt, 2024. EMAS – Umweltmanagement-Gütesiegel der Europäischen Union [online]. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt, 01.03.2024 [Zugriff am: 10.06.2025]. Verfügbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umwelt-energiemanagement/emas-umweltmanagement-guetesiegel-der-europaeischen#systematisches-umweltmanagement-mit-emas
Verfasst von
Lisa Balgar
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