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Elektronische Gesundheitskarte

Prof. Dr. phil. Andreas Meusch

veröffentlicht am 11.01.2026

Abkürzung: eGK

Synonym: Gesundheitskarte

Veraltete Bezeichnung: Krankenversichertenkarte (Vorläufer der elektronischen Gesundheitskarte)

Englisch: electronic health card

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der amtliche Versicherungsnachweis für gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland. Sie ersetzt seit 2015 die vorherige Chipkarte und ist Zugang zu allen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im ambulanten und stationären Bereich.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Geschichtliche Entwicklung
  3. 3 Funktionen
  4. 4 Technik
  5. 5 Sicherheit und Datenschutz
  6. 6 Zukunft und Weiterentwicklung
  7. 7 Quellenangaben

1 Zusammenfassung

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist die zentrale Grundlage für die Digitalisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Sie dient als amtlicher Versicherungsnachweis und als Zugangsschlüssel zur Telematikinfrastruktur (TI), über die Praxen, Kliniken und Apotheken sicher miteinander vernetzt sind.

Neben den Versichertenstammdaten ermöglicht die eGK die Nutzung digitaler Anwendungen wie E-Rezept, elektronischer Medikationsplan, Notfalldaten und elektronische Patientenakte (ePA). Sicherheits- und Datenschutzstandards werden u.a. in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gewährleistet.

Zukünftig wird die eGK schrittweise durch digitale Identitäten ergänzt, um den Zugriff auf Gesundheitsdaten noch nutzerfreundlicher zu gestalten (Zahout 2025). „Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern und die Rolle der Patientinnen und Patienten zu stärken“ (BMG 2024).

2 Geschichtliche Entwicklung

Die Einführung der eGK wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vom 14. November 2003 (Art. 1 Nr. 162 GMG) beschlossen (Dt. Bt. 2003). Der damit neu eingeführte § 291a SGB V ist dafür die Ermächtigungsgrundlage, die in den Folgejahren mehrfach modifiziert wurde (Bt-WD 2009; 98/2010; 203/2010). Nach Art. 291a Abs. 1 SGB V soll die Einführung der eGK der Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der ärztlichen Behandlung dienen. Dies soll vor allem durch die Vermeidung von eGK Doppeluntersuchungen sowie die Speicherung von Rezeptdaten und Notfallinformationen erreicht werden.

Als Einführungsdatum war der 1. Januar 2006 vorgesehen. Der Einführung wurde eine Testphase in fünf Regionen von Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vorgeschaltet. Die Kosten für den Aufbau der Telematikinfrastruktur, zu der auch die eGK zählt, wurden auf 1,4 Mrd. Euro beziffert. Die Betriebskosten für das erste Jahr nach der Einführung wurden mit 147,9 Mio. Euro prognostiziert (Bt-WD 98/2010; 203/2010).

3 Funktionen

Die elektronische Gesundheitskarte erfüllt mehrere zentrale Funktionen:

  • Versichertennachweis: Die eGK dient seit 2015 zur Vorlage in Arzt- und Zahnarztpraxen, bei Psychotherapeut:innen, Krankenhäusern und Apotheken. Sie weist die Zugehörigkeit zur Krankenkasse nach und ermöglicht die automatische Abrechnung von Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Für privatärztliche Abrechnungen und außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine eGK-Pflicht.
  • Datenspeicherung: Auf dem integrierten Chip werden sogenannte Stammdaten gespeichert: Name, Geburtsdatum, Adresse, Krankenversichertennummer, Versicherungsstatus, Gültigkeitsdaten.
  • Telematik: Die eGK ist technischer Schlüssel zur Telematikinfrastruktur (TI), einem gesicherten digitalen Netzwerk zur Vernetzung von Praxen, Kliniken und Krankenkassen und anderen Leistungserbringenden.
  • Freiwillig können ärztlich erstellte Notfalldaten (z.B. Allergien, Vorerkrankungen, Arzneimittelunverträglichkeiten) und Medikationspläne auf der Karte gespeichert werden sowie Vorsorgedokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht) oder der Organspendeausweis.
  • Nutzung als Zugang zu digitalen Anwendungen wie der E-Rezept-App und der elektronischen Patientenakte (ePA) über NFC und PIN.
  • Auf der Karte befindet sich in der Regel ein Lichtbild des oder der Versicherten (Pflicht für Erwachsene). Die Rückseite enthält die „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EHIC) – die grundsätzlich Versicherungsschutz in allen Mitgliedsstaaten der EU und sieben weiteren europäischen Ländern (Stand: August 2025) gewährt (GKV-SV 2025).

4 Technik

Im Jahr 2005 wurde die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) gegründet, deren inzwischen erweiterter, gesetzlicher Auftrag (§ 306 SGB V) darin besteht, eine interoperable und sektorübergreifende Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur) als Basis für eine digitale und sichere Vernetzung im Gesundheitswesen zu etablieren. Teil der Telematikinfrastruktur sind neben der eGK Anwendungen wie etwa die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (AOK 2023). Die gematik ist eine gemeinsame Gesellschaft des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens, an der inzwischen der Bund die Mehrheit von 51 Prozent hält.

Im Gegensatz zur früheren Krankenversichertenkarte (KVK), die lediglich eine Speicher-Chipkarte war, ist die eGK eine Prozessor-Chipkarte mit aktiven Rechenfähigkeiten. Diese technologische Weiterentwicklung war notwendig, um die komplexen Sicherheitsanforderungen und Anwendungen der Telematikinfrastruktur zu unterstützen.

Die eGK ermöglicht den Zugang zur Telematikinfrastruktur, die 2025 noch über den Einsatz sog Konnektoren (Hardware) funktioniert, die ausschließlich an autorisierte Gesundheitsinstitutionen ausgegeben werden und über das Internet eine Verbindung zur TI herstellen. Zur Anbindung an die TI sind Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) verpflichtet (Bt-WD 2023, S. 6), seit Juli 2025 auch alle Pflegeeinrichtungen (AOK 2025).

5 Sicherheit und Datenschutz

Die von der gematik konzipierten Anwendungen der TI müssen mit dem Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgestimmt werden (SGB V, Kapitel 11). Damit das in den Konzepten geplante Sicherheitsniveau auch in der Umsetzung gewährleistet werden kann, zertifiziert das BSI wichtige Komponenten der TI, nachdem die einzelnen Komponenten von anerkannten Prüfstellen evaluiert worden sind. Alle auf der eGK gespeicherten Informationen werden durch modernste Verschlüsselungsverfahren geschützt und sicher übertragen (BSI 2025).

Zudem ist der Zugriff nur mit einer speziellen elektronischen Signatur möglich, die Ärzte bzw. Ärztinnen und medizinisches Personal mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) erhalten. Der eHBA dient als zweiter Faktor in einem Zwei-Faktor-Authentifizierungsverfahren. Nur wenn beide Faktoren vorliegen, kann auf die Gesundheitsdaten zugegriffen werden. Selbst wenn eine Person oder ein System unbefugten Zugriff auf Daten oder Anmeldeinformationen erlangt hat, wodurch die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit dieser Daten gefährdet werden könnten, bleiben die Daten geschützt (BSI 2025).

6 Zukunft und Weiterentwicklung

Ab dem 1. Dezember 2026 soll die vollelektronische Abrechnung von Sachleistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung) über die eGK erfolgen (AOK 2025). Ab Januar 2027 soll es eine elektronische Heilmittelverordnung geben, ab Juli 2027 außerdem das E-Rezept für Hilfsmittel, Medizinprodukte oder Verbandmittel (optica 2025). Die gematik stellt die Weiterentwicklung von Anwendungen, bei denen die eGK zum Einsatz kommen soll, ohne Zeitachse dar. Für die mittelfristige Weiterentwicklung des E-Rezepts konzentriert sie sich auf die digitale Verordnung weiterer Verordnungstypen, nämlich Betäubungsmittel und andere Sonderrezepte sowie Digitale Gesundheitsanwendungen (gematik 2025c).

Außerdem schreibt sie zur langfristigen Roadmap, dass das eRezept, das über die eGK von den Versicherten genutzt wird, künftig auch für:

genutzt werden soll (gematik 2025c).

Derzeit wird am Aufbau einer neuen TI, der sog. TI 2.0 (auch bezeichnet als „Arena für digitale Medizin“), gearbeitet. Der Übergang ist fließend. Ein erster Schritt ist die Option, eine Authentifizierung nicht mehr ausschließlich über ausgegebene Smartcards (eGK für Versicherte, elektronischen Heilberufeausweis oder der Praxisausweis Security Module Card Typ B [SMC-B für Leistungserbringende]) zu ermöglichen, sondern auch über elektronische Identitäten (eIDs), bei denen eine einmalige Authentifizierung für die dauerhafte Nutzung ausreicht (Single-Sign-On).

Drei Millionen Nutzer:innen haben einen solchen Zugang bereits beantragt. Die Wahl zwischen Karte und digitaler Identität soll aber auch künftig erhalten bleiben. Die Hardware-Konnektoren, welche die IT-Systeme von Leistungserbringern mit der TI verbinden, sollen laut Gesellschafterbeschluss der gematik noch bis 2030 unterstützt werden (Stand: August 2025; Zahout 2025).

Im Gegensatz zur derzeitigen Ausgestaltung der TI wird die TI 2.0 somit nicht als geschlossenes Netz mit physischen Zugangspunkten und Konnektor konzipiert. Vielmehr sollen zukünftig alle Dienste direkt über eigene Endgeräte (z.B. Smartphone) ohne Umweg über Konnektor erreichbar sein.

Als übergreifender Standard für Datenstrukturen und Schnittstellen sind die „Fast Healthcare Interoperability Resources“ (FHIR) vorgesehen. Als Sicherheitskonzept soll das Prinzip „Zero Trust Networking“ Anwendung finden, das davon ausgeht, dass weder interne noch externe Nutzer:innen oder Geräte von vornherein als vertrauenswürdig gelten. Stattdessen wird jeder Zugriff auf Ressourcen kontinuierlich überprüft und authentifiziert, unabhängig davon, ob sich der oder die Nutzer:in oder das Gerät innerhalb oder außerhalb des Netzwerks befindet (BT-WD 2023, S. 6 f.). So soll die Nutzerfreundlichkeit erhöht werden.

Die gematik stellt das weitere Vorgehen als „Roadmap“ auf ihrem Internetauftritt zur Verfügung (gematik 2025b).

7 Quellenangaben

AOK, 2023. gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) [online]. Berlin: AOK-Bundesverband eGbR, 10.03.2023 [Zugriff am: 25.08.2025]. Verfügbar unter: https://www.aok.de/pp/lexikon/​gematik-gesellschaft-fuer-telematikanwendungen-der-gesundheitskarte-mbh/

AOK Fachportal für Leistungserbringer, 2025. Zeitschiene für die Anbindung an die TI [online]. Berlin: AOK-Bundesverband eGbR [Zugriff am: 24.08.2025]. Verfügbar unter: https://www.aok.de/gp/e-health/​telematikinfrastruktur-pflege

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), 2025. Telematikinfrastruktur – sichere Vernetzung medizinischer Versorgung [online]. Bonn: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik [Zugriff am: 24.08.2025]. Verfügbar unter: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/​Unternehmen-und-Organisationen/​Standards-und-Zertifizierung/​E-Health/​Telematikinfrastruktur/​telematikinfrastruktur_node.html

Bundesministerium für Gesundheit (BMG), 2024. Elektronische Gesundheitskarte [online]. Berlin: Bundesministerium für Gesundheit [Zugriff am: 25.08.2025]. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/​digitalisierung/​elektronische-gesundheitskarte.html

Deutscher Bundestag, 2003. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG). Bundestagsdrucksache 15/1525 [online]. Berlin: Deutscher Bundestag, 08.09.2003 [Zugriff am: 21.08.2025]. Verfügbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/15/015/1501525.pdf

Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste (BT-WD), 2009. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) – Rechtslage sowie Pro- und Contra-Argumente. WD-9-040-09 [online]. Berlin: Deutscher Bundestag, 10.03.2009 [Zugriff am: 21.08.2025]. Verfügbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/406438/​WD-9-040-09-pdf.pdf

Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste (BT-WD), 2010. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in ausgewählten Ländern. WD-9-025-10 [online]. Berlin: Deutscher Bundestag, 16.04.2010 [Zugriff am: 21.08.2025]. Verfügbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/406370/​ca53ec5249e89fb33b082484af217016/​wd-9-025-10-pdf-data.pdf

Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste (BT-WD), 2010. Kosten-Nutzen-Betrachtungen zur elektronischen Gesundheitskarte. WD-9-098-10 [online]. Berlin: Deutscher Bundestag, 17.06.2010 [Zugriff am: 21.08.2025]. Verfügbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/406372/​WD-9-098-10-pdf.pdf

Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste (BT-WD), 2010. Vorbehalte der Hausärzte gegenüber der elektronischen Gesundheitskarte. WD-9-174-10 [online]. Berlin: Deutscher Bundestag, 08.10.2010 [Zugriff am: 21.08.2025]. Verfügbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/406382/​WD-9-174-10-pdf.pdf

Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste (BT-WD), 2010. Zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte unter besonderer Berücksichtigung der Kostenfrage. WD-9-203-10 [online]. Berlin: Deutscher Bundestag, 25.11.2010 [Zugriff am: 21.08.2025]. Verfügbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/406386/​WD-9-203-10-pdf.pdf

Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste (BT-WD), 2019. Die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis. WD-9-010-19 [online]. Berlin: Deutscher Bundestag, 05.03.2019 [Zugriff am: 21.08.2025]. Verfügbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/648842/​WD-9-010-19-pdf.pdf

Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste (BT-WD), 2023. Einzelfragen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. WD-9-008-23 [online]. Berlin: Deutscher Bundestag, 10.02.2023 [Zugriff am: 21.08.2025]. Verfügbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/942570/​WD-9-008-23-pdf.pdf

gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, 2025a. Die elektronische Gesundheitskarte: Digitaler Türöffner für Versicherte [online]. Berlin: gematik GmbH [Zugriff am: 20.08.2025]. Verfügbar unter: https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/egk

gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, 2025b. OneRoadmap [online]. Berlin: gematik GmbH [Zugriff am: 21.08.2025]. Verfügbar unter: https://fachportal.gematik.de/schnelleinstieg/​roadmap

gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, 2025c. Elektronisches Rezept [online]. Berlin: gematik GmbH [Zugriff am: 24.08.2025]. Verfügbar unter: https://fachportal.gematik.de/anwendungen/​elektronisches-rezept

gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, 2025d. Über uns [online]. Berlin: gematik GmbH [Zugriff am: 25.08.2025]. Verfügbar unter: https://www.gematik.de/ueber-uns

GKV-Spitzenverband, 2025. Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) [online]. Berlin: GKV-Spitzenverband, 07.07.2025 [Zugriff am: 25.08.2025]. Verfügbar unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/​digitalisierung/​ehic_1/​ehic_1.jsp

Optica, 2025. Wichtige Funktionen und Anwendungen der TI [online]. Stuttgart: Optica Abrechnungs­zentrum Dr. Güldener GmbH [Zugriff am: 24.08.2025]. Verfügbar unter: https://www.optica.de/produkte/​telematikinfrastruktur/​telematikinfrastruktur-wissen

Zahout, Marie, 2025. Die TI 2.0 ist ein lebendes Projekt. In: Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI. 18.08.2025

Verfasst von
Prof. Dr. phil. Andreas Meusch
Professor für Gesundheitsmanagement an der IU International University
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