Elektronische Patientenakte
Amelie Johanna Sigge, Prof. Dr. Lukas Kerschbaumer
veröffentlicht am 16.08.2025
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digital geführte, einrichtungsübergreifende Gesundheitsdokumentation, die Patient:innen und berechtigten Gesundheitsfachkräften strukturierten Zugriff auf die jeweils individuellen medizinischen Informationen einer Person ermöglicht und damit eine koordinierte, transparente und sichere Versorgung unterstützt.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Zielsetzung und Merkmale der ePA
- 3 Einordnung im Spektrum digitaler Gesundheitsdokumentation
- 4 Kosten und Finanzierung
- 5 Vorteile und Potenziale
- 6 Aktuelle Herausforderungen
- 7 Optimierungspotenzial und Weiterentwicklungsperspektiven
- 8 Zukunftsperspektiven und strategischer Ausblick
- 9 Quellenangaben
1 Zusammenfassung
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitales System zur strukturierten, sektorübergreifenden Speicherung, Verwaltung und Bereitstellung von medizinischen Informationen. Als Instrument der digitalen Transformation im Gesundheitswesen dient die ePA als zentrale Sammlung gesundheitsbezogener Daten von jeweils einem Patienten oder einer Patientin, die von autorisierten Ärzt:innen, Krankenhäusern und anderen Gesundheitsdienstleistenden eingesehen und ergänzt werden kann. Dabei haben Patient:innen in der Regel die Hoheit über ihre Daten und können Zugriffsrechte individuell steuern.
Ziel der ePA ist es, die Versorgung zu verbessern, Behandlungsprozesse zu erleichtern, Sicherheit für Patient:innen zu erhöhen, effiziente Kommunikation im Gesundheitswesen zu ermöglichen und Grundlagen für Forschung sowie Public Health zu stärken. Trotz dieser Potenziale bestehen weiterhin Herausforderungen in Bezug auf Datenschutz, Interoperabilität, Akzeptanz, digitale Kompetenzen und Governance.
Für die Zukunft sind der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI), die Integration telemedizinischer Anwendungen sowie eine länderübergreifende Vernetzung vorgesehen. Dabei hängt die Wirksamkeit der ePA maßgeblich von technischer Zuverlässigkeit, gesellschaftlicher Akzeptanz und partizipativer Weiterentwicklung ab.
2 Zielsetzung und Merkmale der ePA
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Sammlung medizinischer Informationen, die zentral, einheitlich, strukturiert, personenzentriert, und sektorenübergreifend verwaltet wird, wobei Patient:innen über die Datenhoheit verfügen. Die ePA wird von gesetzlichen Krankenkassen, staatlichen Institutionen oder nationalen Gesundheitssystemen als elektronische Akte bereitgestellt und schrittweise mit medizinischen Daten von Patient:innen befüllt. Damit ermöglicht die ePA Gesundheitsdaten sicher und zentral zu speichern und für Ärzt:innen, Krankenhäuser und andere Behandelnde gezielt freizugeben (Dochow 2023; Debatin und Dirks 2020; Hülsken et al. 2024; Seibert 2025; Heeser 2021; Lüring, Kroll und Cibura 2022; Eckrich et al. 2016; Deutscher Bundestag 2021; Bundesministerium für Gesundheit 2025; Gematik 2025, ELGA 2025; Haas 2016; Häyrinen, Saranto und Nykänen 2008).
Die ePA stellt die deutsche Ausprägung eines international bezeichneten Electronic Health Record (EHR) dar. In anderen Ländern existieren ähnliche Modelle teils unter unterschiedlichen Bezeichnungen – etwa die ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) in Österreich.
2.1 Geschichtliche Entwicklung
Die ePA ist das Ergebnis einer langen Entwicklung von der papierbasierten Verwaltung von Patient:innen hin zu modernen digitalen Informationssystemen. Während die Dokumentation von Gesundheitsdaten bereits in der Antike existierte (z.B. Aufzeichnungen von Hippokrates, ca. 400 v.Chr.), wurde die strukturierte Krankenakte erst im 19. Jahrhundert etabliert (Hülsken et al. 2024, Reinus 2021). Mit dem Aufkommen computergestützter Krankenhausinformationssysteme in den 1980er- und 1990er-Jahren entstanden erste digitale Dokumentationen von Patient:innen.
Die ePA als einrichtungsübergreifende, gesetzlich geregelte Lösung wurde in vielen europäischen Ländern jedoch erst ab den 2000er-Jahren eingeführt – in Deutschland etwa durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) ab 2021, in Österreich im Rahmen der ELGA-Einführung ab 2015. Während einige Länder bereits weit entwickelte ePA-Systeme nutzen, bestehen in anderen Regionen Herausforderungen hinsichtlich der Umsetzung, Standardisierung und Akzeptanz.
2.2 Zielsetzung der ePA
Die ePA wurde entwickelt, um mehrere zentrale Ziele zu verfolgen:
- Verbesserung der Informationsverfügbarkeit: Relevante medizinische Daten sollen strukturiert, aktuell, zügig und sektorenübergreifend zugänglich sein, um die Kommunikation zwischen Patient:innen und medizinischen Fachkräften zu verbessern.
- Förderung der Behandlungsqualität: Durch vollständigere Informationen können Diagnostik, Therapie und Verlaufskontrolle besser koordiniert werden.
- Stärkung der Rolle von Patient:innen: Die ePA soll Transparenz schaffen und Patient:innen zur aktiven Mitgestaltung ihrer Behandlung befähigen.
- Effizienzsteigerung im Versorgungssystem: Reduktion von Doppeluntersuchungen, Fehlern und bürokratischem Aufwand.
- Grundlage für Forschung und Public Health: Die ePA soll perspektivisch, bei geeigneter Anonymisierung, zur datengestützten Gesundheitsforschung und Versorgungssteuerung beitragen.
2.3 Merkmale der ePA
- Individuelle Patientenakte: Enthält Diagnosen, Medikationspläne, Impfungen, Arztbriefe, Laborwerte und Notfalldaten der jeweiligen Patient:innen.
- Datenhoheit der Patient:innen: Patient:innen können Gesundheitsdaten aktiv verwalten, gezielt freigeben und entscheiden, welche Gesundheitsdienstleistende (z.B. Ärzt:innen, Kliniken, Apotheken) Zugriff auf ihre Daten haben.
- Datenquelle: Automatische Befüllung durch Gesundheitsinstitutionen (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen).
- Interoperabilität: Die ePA ist mit anderen digitalen Gesundheitsdiensten (z.B. E-Rezept, Telemedizin) und verschiedenen Akteuren (z.B. Arztpraxen, Kliniken und Apotheken) verknüpfbar.
- Datenschutz: In der EU unterliegt die ePA der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zugriffskontrollen und Verschlüsselungen sollen für Sicherheit sorgen.
2.4 Nutzung der ePA
Die ePA ist ein sektorenübergreifendes System und wird in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens eingesetzt. Dazu zählen:
- Haus- und Facharztpraxen: Zugriff auf Behandlungsdaten zur besseren Anamnese und Therapieentscheidung
- Krankenhäuser: Austausch von Befunden und Entlassungsberichten zur Vermeidung von Informationsverlust
- Apotheken: Einblick in Medikationspläne zur Vermeidung von Wechselwirkungen und Fehlmedikation
- Pflegeeinrichtungen: Dokumentation von Pflegeverläufen, Unterstützung bei Übergaben und Notfällen
- Therapie- und Rehaeinrichtungen: Austausch relevanter Informationen mit Ärzt:innen und Kliniken
- Patient:innen: Einsichtnahme, Verwaltung der Zugriffsrechte, Möglichkeit zur Ergänzung eigener Daten
2.5 Inhalte der ePA
Die ePA umfasst eine Vielzahl medizinischer Dokumente und Informationen, die für die Behandlung und Betreuung von Patient:innen relevant sind. Die genaue Zusammensetzung der Inhalte kann sich je nach Land, gesetzlichen Regelungen und technischer Infrastruktur unterscheiden. Dazu gehören unter anderem:
- Diagnosen (z.B. chronische Erkrankungen, Akutdiagnosen)
- Befunde (z.B. Laborwerte, Bildgebende Diagnostik)
- Medikationspläne (z.B. verordnete Medikamente, Dosierung, Wechselwirkungen)
- Impfungen (z.B. Impfstatus, Impfhistorie)
- Allergien und Unverträglichkeiten
- Arztbriefe und Entlassungsberichte
- Notfalldaten (z.B. bestehende Erkrankungen, aktuelle Medikation, Kontaktpersonen)
- Behandlungshistorie (z.B. stationäre Aufenthalte, Operationen, Therapien)
- Dokumente aus Rehabilitations-, Pflege- oder Physiotherapieeinrichtungen
2.6 Bestehende Funktionalitäten der ePA
Der Funktionsumfang der ePA entwickelt sich stetig weiter. In der Regel beinhalten aktuelle ePA-Systeme:
- ePA-App bzw. Webportal zur Verwaltung der Akte durch die Patient:innen
- Zugriffsverwaltung durch Patient:innen
- Upload- und Downloadfunktion von Dokumenten (z.B. Arztbriefe, Laborbefunde)
- Digitale Einsichtnahme für medizinisches Fachpersonal im Rahmen der Behandlung
- Automatischer Import medizinischer Daten aus klinischen Informationssystemen
- Darstellung bestimmter Informationen in maschinenlesbarer, strukturierter Form (z.B. Medikationspläne, Impfübersichten) zur besseren Übersicht und Weiterverarbeitung
In einigen Ländern (z.B. Dänemark oder Estland) sind bereits weitergehende Funktionen wie digitale Terminverwaltung, interoperable E-Rezepte oder KI-basierte Analysefunktionen in die ePA integriert. In anderen Systemen ist die Nutzung der ePA noch auf grundlegende Dokumentenfunktionen beschränkt.
2.7 Potenzielle Erweiterungen der ePA
Die Funktionalitäten der ePA befinden sich in vielen Ländern noch im Aufbau und werden schrittweise weiterentwickelt. Neben der klassischen Dokumentenablage und Datenanzeige bieten sich künftig vielfältige technologische Erweiterungen, die das System effizienter, interaktiver und intelligenter machen könnten.
1. Integration von Telemedizin-Diensten
- Einbindung in Videosprechstunden, wobei Ärzt:innen direkt in Echtzeit auf ePA-Daten zugreifen können
- Automatische Übernahme telemedizinischer Befunde in die ePA
- Bessere Versorgung in ländlichen Regionen oder bei eingeschränkter Mobilität
2. Digitale Medikationssicherheit
- Wechselwirkungsprüfung durch integrierte Datenbanken
- Automatische Erinnerungen für Medikamenteneinnahme (z.B. via App)
- Integration mit elektronischem Rezept (E-Rezept) zur nahtlosen Versorgungskette zwischen Arztpraxis und Apotheke
3. Feedback von Patient:innen und partizipative Tools
- Möglichkeit für Patient:innen, Symptome, Therapieerfahrungen oder Lebensstilfaktoren zu dokumentieren
- Angaben von Patient:innen zu ihrem Befinden, Beschwerden oder Verlauf ihrer Behandlung, z.B. über digitale Fragebögen
- Verbesserung der Kommunikation zwischen Patient:innen und Behandelnden
4. Vernetzung mit weiteren digitalen Gesundheitsanwendungen
- Integration von Wearables (z.B. Schrittzähler, Blutzuckermessgeräte) zur langfristigen Gesundheitsbeobachtung
- Schnittstellen zu Pflegeplattformen oder Reha-Diensten
5. Integration in Präventions- und Public Health Maßnahmen
- Unterstützung bei Früherkennungsprogrammen (z.B. automatischer Hinweis auf ausstehende Vorsorgeuntersuchungen)
- Nutzung aggregierter, anonymisierter Daten für Public-Health-Analysen (z.B. Pandemiebewältigung, Versorgungsforschung)
6. KI-gestützte Analysen
- Analyse großer Datenmengen zur Erkennung von Mustern oder Risikofaktoren (z.B. bei Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischen Krankheiten)
- Automatische Warnsysteme bei Medikationsfehlern, Kontraindikationen oder potenziellen Arzneimittelwechselwirkungen
- Unterstützung bei Versorgungsentscheidungen durch evidenzbasierte Hinweise aus vergleichbaren Fällen von Patient:innen
- Personalisierte Präventionsvorschläge auf Basis der dokumentierten Gesundheitsdaten
Für diese Anwendungen sind jedoch hohe Anforderungen an Datensicherheit, ethische Standards und Transparenz von Algorithmen erforderlich. Der Einsatz von KI in der ePA befindet sich aktuell überwiegend in der Entwicklungs- oder Pilotphase, wird aber als bedeutende Zukunftstechnologie im Gesundheitswesen betrachtet.
3 Einordnung im Spektrum digitaler Gesundheitsdokumentation
Begrifflich wird häufig zwischen „digitalen“ und „elektronischen“ Akten unterschieden. Während digitale Akten grundsätzlich jede computerbasierte Form der Gesundheitsdokumentation umfassen können, etwa auch lokal geführte Praxis- oder Kliniksysteme, bezeichnet die „elektronische Patientenakte (ePA)“ (im Englischen: Electronic Health Record, EHR) eine standardisierte, interoperable und personenzentrierte Akte, die sektorenübergreifend im Gesundheitssystem genutzt und gesetzlich reguliert wird.
Dabei ist die ePA ein digitales Gesundheitstool, das Patient:innen, Ärzt:innen und Pflegepersonal eine einheitliche, sichere und effiziente Verwaltung von Gesundheitsdaten ermöglicht. Sie unterscheidet sich von rein ärztlich genutzten Electronic Medical Records (EMRs) und individuell geführten Personal Health Records (PHRs), da sie Autonomie von Patient:innen, Vernetzung und Datenschutz kombiniert. Jedoch ist die sprachliche Abgrenzung verschiedener Systeme aufgrund der aktuellen Entwicklung oft nicht ganz eindeutig.
3.1 Abgrenzung zu Electronic Medical Records (EMR)
Electronic Medical Records (EMRs) sind digitale Patientenakten, die innerhalb von Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern oder Arztpraxen genutzt werden. Sie dienen der internen Dokumentation von Behandlungen und enthalten typischerweise Diagnosen, Behandlungspläne, Medikationsverläufe und Laborergebnisse. EMRs sind meist in die Klinik- oder Praxissoftware integriert und ausschließlich für medizinisches Fachpersonal zugänglich. Die Datenhoheit liegt hier nicht bei den Patient:innen, sondern bei der jeweiligen Gesundheitseinrichtung. Patient:innen haben in der Regel keinen direkten Zugriff auf den vollständigen EMR, sondern erhalten nur ausgewählte Informationen (z.B. in Form eines Arztbriefs).
Während EMRs innerhalb einer einzelnen Gesundheitseinrichtung genutzt und verwaltet werden, ist die ePA einrichtungs- und sektorenübergreifend konzipiert. Das bedeutet, dass Informationen in einem EMR nicht automatisch für andere Ärzt:innen, Apotheken oder Krankenhäuser zugänglich sind, selbst wenn diese Patient:innen weiterbehandeln (Heart, Ben-Assuli und Shabtai 2017).
Im Gegensatz dazu verfolgt die ePA das Ziel, verschiedene Akteure im Gesundheitswesen digital miteinander zu vernetzen und so die Kontinuität der Versorgung zu verbessern. Außerdem ist die ePA explizit personenzentriert: Patient:innen erhalten vollständigen Einblick in ihre eigene Akte und können gezielt Zugriffsrechte vergeben oder entziehen. Bei EMRs hingegen verbleiben die Daten unter der Kontrolle der jeweiligen Institution, wobei Patient:innen in der Regel keine oder nur sehr eingeschränkte Einsicht haben. Auch die technische Infrastruktur unterscheidet sich. Die ePA folgt in der Regel nationalen Standards für Interoperabilität, während EMRs häufig proprietäre, institutionell begrenzte Systeme sind.
3.2 Abgrenzung zu Personal Health Records (PHR)
Personal Health Records (PHRs) sind digitale Gesundheitsdokumentationen, die ausschließlich von Patient:innen selbst verwaltet werden. Sie dienen der Sammlung von Daten zum eigenen Wohlbefinden bzw. Gesundheit und werden oft über Apps oder Online-Plattformen geführt. Patient:innen erfassen hier z.B. Impfungen, Symptome, Medikamenteneinnahmen, Fitnessdaten oder Arztberichte manuell oder über Schnittstellen mit Wearables. Beispiele für PHR-Systeme sind unter anderem Apple Health, Google Fit, oder andere digitale Health Apps.
PHRs sind nicht Teil eines staatlich regulierten Gesundheitssystems und unterscheiden sich somit grundlegend von der ePA. Es erfolgt keine automatische Befüllung durch Ärzt:innen, und auch eine Anbindung an klinische Informationssysteme oder die Einbindung in medizinische Behandlungsprozesse ist in der Regel nicht vorgesehen. PHRs haben daher vor allem einen informellen und vollständig individuellen Charakter, der dem Selbstmanagement dient (Hosseini et al. 2023; Kamarudin, Safie und Sallehudin 2022; Heart, Ben-Assuli und Shabtai 2017).
Im Unterschied zur ePA, die eine strukturierte, interoperable, medizinisch validierte Akte ist, stellen PHRs eine frei gestaltbare, nicht standardisierte Datensammlung dar. Während die ePA für die Behandlungskoordination im Gesundheitswesen konzipiert ist, richten sich PHRs an Nutzer:innen, die ihre Gesundheitsdaten eigenständig erfassen, reflektieren und für sich selbst nutzen möchten.
4 Kosten und Finanzierung
Die Einführung und der Betrieb der ePA sind mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Diese umfassen sowohl einmalige Investitionen für die Systementwicklung und Implementierung als auch laufende Kosten für Wartung, Weiterentwicklung und Support. Patient:innen entstehen in der Regel keine direkten Kosten. Gleichzeitig versprechen ePA-Systeme langfristig Effizienzgewinne, Einsparpotenziale und Qualitätsverbesserungen im Gesundheitssystem (Zimmermann 2021; Grösgen 2023a).
4.1 Finanzierung und Kostenverteilung
Die Kosten für ePA-Systeme werden in der Regel von öffentlichen Trägern, gesetzlichen Krankenkassen und teilweise auch von den Leistungserbringenden im Gesundheitswesen getragen. Die genaue Verteilung variiert je nach Land und Struktur des Gesundheitsmanagements.
a) Entwicklung und Infrastruktur
- Finanzierung durch Staat, Sozialversicherungsträger und/oder zentrale Organisationen
- Investitionen in Softwareentwicklung, Aufbau sicherer Server- und Netzwerkinfrastruktur, Erstellung von Schnittstellen zu Primärsystemen (z.B. Praxis- und Kliniksoftware)
b) Implementierungskosten in Gesundheitseinrichtungen
- Technische Anbindung von Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und Pflegeeinrichtungen
- Kosten für Systemumstellung und Integration, Schulungen für Mitarbeitende, Support und Wartung
c) Laufende Kosten
- Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der zentralen Infrastruktur
- Technischer Support und Sicherheitsupdates
- Anpassung an gesetzliche Anforderungen
4.2 Wirtschaftliche Bewertung und Effekte
Die ePA ist mit erheblichen Investitionen verbunden, die sich jedoch mittel- bis langfristig durch Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung und geringere Verwaltungskosten amortisieren können.
a) Einsparpotenziale durch die ePA
- Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen
- Effizientere Abstimmung zwischen Leistungserbringenden
- Reduzierter Verwaltungsaufwand und weniger Papierdokumentation
- Verbesserte Arzneimitteltherapiesicherheit durch strukturierte Medikationspläne
b) Langfristige Effekte
- Bessere Versorgungsqualität durch vollständige, aktuelle Daten
- Frühzeitige Risikoerkennung durch vernetzte Informationen
- Gesundheitsökonomische Vorteile bei chronisch kranken oder multimorbiden Patient:innen
c) Herausforderungen
- Hohe Anfangsinvestitionen
- Laufende Betriebskosten und notwendige Systemupdates
- Kosten-Nutzen-Bewertung oft schwierig, da Effizienzgewinne langfristig wirken
- Unklare Gesamtkosten bei teils fehlender Transparenz über Budgets und Folgekosten
5 Vorteile und Potenziale
Die ePA bietet bei einer erfolgreichen Implementierung vielfältige Vorteile auf individueller, institutioneller und gesamtgesellschaftlicher Ebene. Sie trägt zur Verbesserung der Behandlungsqualität, zur Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen und zur Förderung von Forschung und Prävention bei (Grösgen 2023b; Eckrich et al. 2016; Bundesministerium für Gesundheit 2025; Haug, Altenbuchner und Weber 2024; Henke et al. 2024; Hülsken et al. 2024; Kus et al. 2022; OECD 2021; Thiel und Deimel 2022).
a) Verbesserte Behandlungskoordination
- Zentrale Verfügbarkeit medizinischer Informationen für berechtigte Behandelnde, abhängig von der individuellen Freigabe durch die Patient:innen
- Optimierte interprofessionelle Zusammenarbeit (z.B. zwischen Hausärzt:innen, Fachärzt:innen, Pflege)
- Vermeidung von Informationsverlusten, insbesondere bei sektorübergreifenden Behandlungsverläufen
b) Erhöhung der Sicherheit für Patient:innen
- Schneller Zugriff auf relevante Gesundheitsdaten (z.B. Allergien, Medikation)
- Frühzeitige Erkennung potenzieller Risiken (z.B. Arzneimittelwechselwirkungen)
- Reduzierung medizinischer Fehler durch vollständige Dokumentation
c) Bürokratieabbau und Ressourceneffizienz
- Vermeidung redundanter Untersuchungen durch die Wiederverwendung vorhandener Befunde
- Entlastung administrativer Prozesse, z.B. durch papierlose Arztbriefübermittlung
- Schnellere Informationsbeschaffung, strukturierte Datenablage medizinischer Informationen an einem zentralen Ort und Archivierung
- Einsparung von Zeit, Material und organisatorischem Aufwand
d) Beitrag zur gesundheitsökonomischen Effizienz
- Verbesserte Versorgungssteuerung durch nachvollziehbare Daten
- Potenzial zur langfristigen Kostenreduktion im Gesundheitssystem durch bessere Koordination und Vermeidung von Über-, Unter- und Fehlversorgung
e) Förderung von Forschung, Public Health und Krisenbewältigung
- Ermöglichung der anonymisierten Sekundärnutzung von ePA-Daten für Versorgungsforschung, Krankheitsprävention, sowie Entwicklung evidenzbasierter Therapien
- Unterstützung von Gesundheitsbehörden bei der epidemiologischen Analyse und Pandemiebewältigung
- Unterstützung der Koordination von Public Health Maßnahmen durch aktuelle, datengestützte Entscheidungsgrundlagen
f) Stärkung der Autonomie und Gesundheitskompetenz von Patient:innen
- Transparenter Einblick in eigene Gesundheitsdokumentation fördert informierte Entscheidungen
- Möglichkeit zur gezielten Steuerung der Zugriffsrechte durch Patient:innen
- Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz und des Selbstmanagements
g) Unterstützung sektorenübergreifender und interprofessioneller Versorgung
- Erleichterte Kommunikation und Datenweitergabe zwischen ambulantem, stationärem, pflegerischem und rehabilitativem Bereich
- Einheitliche, strukturierte Informationsbasis für alle beteiligten Berufsgruppen
- Grundlage für kontinuierliche, lebensphasenübergreifende Versorgungspfade
h) Beitrag zur Qualitätssicherung und Systemsteuerung
- Nutzung strukturierter ePA-Daten zur internen Qualitätssicherung und externen Evaluation
- Ermöglichung datenbasierter Versorgungsplanung und Bedarfsanalysen
- Förderung transparenter und evidenzbasierter Steuerung im Gesundheitssystem
Praxisbeispiel:
Martin Jansen (56 Jahre) lebt mit Typ-2-Diabetes, Herzinsuffizienz und einer Nierenfunktionsstörung. Seit der Einführung der ePA haben alle seine Behandelnden (Hausärzt:innen, Kardiolog:innen, Diabetolog:innen und Pflegekräfte) – aufgrund seiner Freigabe – Zugriff auf relevante Befunde und Medikationspläne, was die interprofessionelle Zusammenarbeit deutlich verbessert. Doppeluntersuchungen werden vermieden und der digitale Medikationsplan hat einen gefährlichen Wechselwirkungsfehler bei der Herzmedikation verhindert. Verwaltungsvorgänge sind vereinfacht: Arztbriefe werden direkt übermittelt und Laborwerte stehen zeitnah zur Verfügung. Der strukturierte Überblick über seine Gesundheitsdaten motiviert ihn, fundierte Fragen zu stellen und sich aktiver in medizinische Entscheidungen einzubringen.
6 Aktuelle Herausforderungen
Trotz der zahlreichen Potenziale steht das Konzept der ePA in vielen Ländern noch vor grundlegenden Herausforderungen. Diese betreffen sowohl rechtliche und technische Rahmenbedingungen als auch Fragen der praktischen Umsetzung, Akzeptanz und Chancengerechtigkeit. Die erfolgreiche Etablierung der ePA setzt nicht nur eine leistungsfähige Infrastruktur voraus, sondern auch gesellschaftliches Vertrauen, institutionelle Bereitschaft und langfristige politische Unterstützung (Konopik et al. 2025; OECD 2021; Topol 2019; Jorzig und Sarangi 2020; Hauser 2023; Kus et al. 2022; Haug, Altenbuchner und Weber 2024; Borkowetz et al. 2022; Bartmann et al.; 2018; Schmitt 2023).
a) Rechtliche und datenschutzbezogene Aspekte
Die Nutzung von Gesundheitsdaten unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben. Die ePA steht dabei im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung und dem Nutzen für Versorgung und Forschung.
- Die ePA fällt unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie unter spezifische nationale Regelungen.
- Die Freiwilligkeit und informierte Zustimmung der Patient:innen sind entscheidend, insbesondere bei Modellen mit automatischer Datenbefüllung.
- Es bestehen teils erhebliche Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit, insbesondere bei zentralen Speicherlösungen.
- Die praktische Umsetzung der Zugriffssteuerung muss für Patient:innen verständlich und technisch zuverlässig gestaltet sein.
- Haftungsfragen im Falle von Behandlungsfehlern auf Basis veralteter oder fehlerhafter ePA-Daten (z.B. Patient:in, Behandelnde oder Systemanbietende).
b) Ethische Herausforderungen
- Obwohl Patient:innen formell die Kontrolle über ihre Daten behalten, ist der Umgang mit Berechtigungen und Datennutzung häufig komplex und intransparent. Daher stellt sich die Frage, ob Einwilligungen tatsächlich ausreichend informiert und verständlich sind.
- Perspektivisch könnten ePA-Daten durch KI-Anwendungen analysiert werden. Dies wirft neue Herausforderungen im Hinblick auf Transparenz, Steuerbarkeit und ethische Verantwortung beim Einsatz von algorithmischen Systemen auf.
- Die Nutzung ePA-basierter Daten für Forschung oder Public Health kann gesellschaftlichen Mehrwert schaffen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen (z.B. Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder Migrant:innen) in der Datengrundlage unterrepräsentiert sind und ihre Bedürfnisse nicht angemessen berücksichtigt werden, weshalb eine gerechte Sekundärdatennutzung zentral ist.
c) Technische Umsetzung und Interoperabilität
- Eine wirksame ePA erfordert leistungsfähige, interoperable Systeme sowie einheitliche technische Standards.
- Die Einführung der ePA erfolgt oft fragmentiert, ohne kohärente Governance und übergreifenden Koordinationsstrukturen.
- Der Austausch zwischen unterschiedlichen Softwaresystemen (z.B. in Praxen, Kliniken, Apotheken) ist häufig nicht reibungslos möglich.
- Es fehlen standardisierte Schnittstellen und einheitliche Datenformate.
- Der technische Integrationsaufwand ist für kleinere Einrichtungen mitunter erheblich.
- Die Sicherstellung hoher IT-Sicherheitsstandards und wirksamer Verschlüsselung ist unverzichtbar, aber kosten- und personalintensiv.
- In föderal oder dezentral organisierten Gesundheitssystemen erschwert die Vielfalt an regionalen Regelungen und Systemarchitekturen eine einheitliche Umsetzung.
- Fehlende Kompatibilität zwischen bestehenden nationalen ePA-Lösungen behindert die überregionale oder grenzüberschreitende Nutzung.
- Der Erfolg der ePA hängt maßgeblich von der Qualität, Vollständigkeit und Standardisierung der eingetragenen Inhalte ab. Jedoch kommt es in der Praxis häufig zu Lücken, uneinheitlichen Datenformaten oder nicht strukturierten Freitexten, was die Weiterverwendung der Daten für Versorgung, Qualitätssicherung oder Forschung erschwert.
- Die Harmonisierung im Rahmen des geplanten European Health Data Space (EHDS) steht noch am Anfang und ist technisch wie rechtlich komplex.
d) Schulung und digitale Kompetenz im Gesundheitswesen
- Der Umgang mit der ePA erfordert neue Kompetenzen von Gesundheitspersonal in technischer und datenschutzrechtlicher Hinsicht.
- In vielen Aus- und Weiterbildungen der Gesundheitsberufe ist das Thema digitale Dokumentation noch unzureichend verankert.
- Fortbildungsangebote sind häufig punktuell, nicht verpflichtend oder schwer in den Berufsalltag integrierbar.
- Ohne gezielte Schulung besteht die Gefahr fehlerhafter Nutzung, unzureichender Datenqualität oder Ablehnung durch Fachkräfte.
e) Fehlende Anreize für Leistungserbringende
- Für viele Praxen und Einrichtungen entstehen durch die ePA zunächst Mehraufwand, Investitionskosten und organisatorische Umstellungen, ohne unmittelbare Vergütung.
- Es fehlen klare Anreizsysteme zur aktiven Nutzung und qualitativen Befüllung der ePA.
- Besonders kleine oder unterfinanzierte Einrichtungen ohne eigenes IT-Personal haben strukturelle Nachteile bei der Einführung.
f) Akzeptanz und Nutzung in der Praxis
- In vielen Ländern ist die tatsächliche Nutzung der ePA bislang gering, sowohl auf Seiten der Patient:innen als auch der Leistungserbringenden. Gründe sind u.a. geringe Bekanntheit, mangelndes Vertrauen, technische Hürden und fehlende wahrnehmbare Vorteile im Alltag.
- Digitale Gesundheitskompetenz ist in der Bevölkerung ungleich verteilt, insbesondere ältere, sozial benachteiligte oder bildungsferne Gruppen haben häufig eingeschränkten Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen oder benötigen zusätzliche Unterstützung bei deren Nutzung.
- Auch im Gesundheits- und Sozialwesen bestehen bei Fachkräften Unsicherheiten oder Skepsis gegenüber der ePA.
- Es mangelt an ausreichender Partizipation von Patient:innen und Fachkräften in der Systemgestaltung, da viele ePA-Lösungen bislang ohne umfassende Einbindung von Endnutzer:innen entwickelt wurden, was zu Akzeptanzproblemen und funktionalen Lücken führen kann.
g) Risiken sozialer Ungleichheit und digitaler Exklusion
- Die Nutzung digitaler Gesundheitsangebote setzt technischen Zugang (z.B. Endgeräte, Internetverbindung) und digitale Kompetenzen voraus.
- Ohne geeignete Unterstützungsmaßnahmen besteht das Risiko, dass vulnerable Gruppen, etwa Menschen mit Behinderungen, ältere Personen oder Personen mit Sprachbarrieren, von der Nutzung der ePA ausgeschlossen bleiben.
- Auch bei Menschen mit eingeschränkter Einwilligungsfähigkeit (z.B. in stationärer Pflege, mit kognitiver Beeinträchtigung) stellen sich ethische und organisatorische Fragen hinsichtlich der Datensteuerung und Vertretungsrechte.
Praxisbeispiel:
Trotz der Vorteile bringt die ePA-Nutzung für Herrn Jansen auch Herausforderungen mit sich. Die Verwaltung seiner Zugriffsrechte empfindet er als unübersichtlich und die technischen Erläuterungen im Patientenportal sind schwer verständlich. Seine Hausärztin berichtet, dass ePA-Daten nicht immer vollständig oder standardisiert vorliegen, da manche Fachärzt:innen Informationen nur in Freitextform hochladen. Auch seine Pflegefachkraft und sein Kardiologe nutzen die ePA bislang kaum, da sie sich nicht ausreichend geschult fühlen oder keinen klaren Nutzen sehen.
7 Optimierungspotenzial und Weiterentwicklungsperspektiven
Die ePA gilt als zentrale Infrastruktur der digitalen Gesundheitsversorgung, welche aktuell in einer dynamischen Entwicklung verankert ist. In der fachlichen Diskussion werden daher verschiedene Aspekte benannt, in denen sich die bisherige Umsetzung als ausbaufähig oder noch nicht abschließend gelöst zeigt. Diese betreffen sowohl die technische Funktionalität als auch Fragen der Nutzerorientierung, Systemintegration und Weiterentwicklung im Versorgungskontext. Die folgenden Punkte fassen zentrale Entwicklungsperspektiven zusammen (Neuheisel et al. 2024; Kus et al. 2022; Baron von Osthoff et al. 2022; Schrahe 2021):
a) Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit und Usability
Viele Systeme sind derzeit technisch anspruchsvoll und wenig benutzerorientiert gestaltet. Für eine breitere Nutzung erscheint die einfache, barrierearme und intuitive Bedienbarkeit als ein entscheidender Erfolgsfaktor.
- Es werden verständlich strukturierte Portale und Apps gefordert, die auch von digital weniger erfahrenen Personen sicher bedient werden können.
- Die Darstellung medizinischer Informationen sollte möglichst laienverständlich erfolgen.
- Insbesondere ältere oder digital weniger erfahrene Menschen bedürfen niedrigschwellige Zugänge, ggf. ergänzt durch persönliche Unterstützung.
b) Stärkung der Akzeptanz und des Vertrauens der Nutzer:innen
Die Nutzung der ePA setzt Vertrauen in Datenschutz, Sicherheit und Nutzwert voraus. Die tatsächliche Nutzung bleibt vielerorts hinter den Erwartungen zurück, u.a. weil Patient:innen und Fachkräfte Zweifel an der Datensicherheit oder keinen erkennbaren Mehrwert sehen. Nutzer:innen sollten das Gefühl haben, Kontrolle über ihre Daten zu behalten („Datenhoheit“), z.B. durch transparente Einstellungen zur Zugriffssteuerung. Eine konsequent nutzerzentrierte Weiterentwicklung der Systeme, unter Einbeziehung von Patient:innen und Fachpersonal, wird als wesentlich für informierte Entscheidungen angesehen und kann somit zur Stärkung der Akzeptanz und Motivation beitragen.
c) Digitale Kompetenzen und Fortbildung
Der fachliche Diskurs verweist darauf, dass sowohl Patient:innen als auch Fachpersonal vielfach nicht ausreichend auf den Umgang mit der ePA vorbereitet sind. Die Vermittlung digitaler Gesundheitskompetenz gilt als zentrales Handlungsfeld. In vielen Bereichen besteht ein hoher Fortbildungsbedarf zu Anwendung, Datenschutz und Dokumentation mit digitalen Tools. Die Integration von ePA-Inhalten in berufliche Ausbildungen und Studiengänge sollte systematisch gestärkt werden. Auch interdisziplinäre Schulungen, z.B. gemeinsam für Pflege, Ärzt:innen und Verwaltung, können die Zusammenarbeit rund um die ePA verbessern.
d) Technische und organisatorische Weiterentwicklung
Technisch bestehen Optimierungspotenziale in Bezug auf Systemverfügbarkeit, Schnittstellen, Ladezeiten und Anleitungen für Benutzer:innen. Organisatorisch werden insbesondere einheitliche Prozesse, klare Verantwortlichkeiten und abgestimmte Standards gefordert.
e) Verknüpfung mit anderen Bereichen des Gesundheitssystems
Für eine ganzheitlich koordinierte Versorgung wird in der Literatur auf die Notwendigkeit hingewiesen, die ePA stärker mit anderen digitalen Diensten zu verknüpfen. Die Verbindung mit digitalen Gesundheitsanwendungen oder Präventionsangeboten eröffnet zusätzliche Potenziale, etwa zur individuellen Gesundheitssteuerung (z.B. Case Management) oder zur Versorgungsforschung.
f) Evaluation, Monitoring und partizipative Rückkopplung
Für die Weiterentwicklung der ePA wird in der Fachdebatte ein systematisches Nutzungsmonitoring als erforderlich angesehen. Es fehlen jedoch bislang flächendeckende Daten, beispielsweise zur tatsächlichen Nutzungshäufigkeit oder zu Zielgruppen mit niedrigem Nutzungsgrad. Zusätzlich wird die Einführung von Feedbackmechanismen diskutiert, etwa zur Integration von Erfahrungen von Nutzer:innen in Designprozesse oder zur kontinuierlichen Verbesserung der Funktionalität.
g) Inklusive Gestaltung und Barrierefreiheit
Obwohl in der wissenschaftlichen Literatur darauf hingewiesen wird, dass mehrsprachige, kultursensible und barrierefreie Lösungen notwendig sind, um Teilhabe für möglichst viele Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen, berücksichtigt die derzeitige Gestaltung vieler ePA-Oberflächen sprachliche und kognitive Diversität nur eingeschränkt. Dies betrifft z.B. einfache Sprache, Vorlesefunktionen, kontrastreiche Gestaltung oder einfache Navigation, insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen oder geringen digitalen Kompetenzen.
h) Governance und strategische Steuerung
Eine nachhaltige Weiterentwicklung der ePA erfordert klare und transparente Governance-Strukturen. Diskutiert wird u.a., wie Vertretungen von Patient:innen, Fachgesellschaften, Versorgungsakteure und die Wissenschaft systematisch in Steuerungsprozesse eingebunden werden können. Auch langfristige Fragen der Finanzierung, Innovationsoffenheit und rechtlichen Anpassung werden in diesem Zusammenhang als relevante strategische Themen benannt.
8 Zukunftsperspektiven und strategischer Ausblick
Die ePA wird in der gesundheitspolitischen und wissenschaftlichen Diskussion nicht nur als technisches Werkzeug betrachtet, sondern als zentraler Baustein der digitalen Transformation im Gesundheitswesen. In vielen Ländern befinden sich die ePA-Systeme noch im Aufbau oder in frühen Phasen der Nutzung. Gleichzeitig lassen sich bereits heute mehrstufige Entwicklungsrichtungen erkennen, die auf eine tiefere Integration, stärkere Nutzerorientierung und breitere gesellschaftliche Wirkung abzielen (Schmitt 2023; Hülsken et al. 2024; Stein 2020; Biedermann 2025).
a) Weiterentwicklung bestehender ePA-Systeme
In mehreren Staaten sind konkrete Pläne zur schrittweisen Ausweitung der Funktionalitäten und zur strukturellen Neuausrichtung der ePA erkennbar. Fachkreise fordern, dass die ePA konsequent weiterentwickelt werden sollte hin zu einer lebenslangen, interoperablen, modularen Plattform, die auch zukünftige digitale Gesundheitsdienste einbinden und somit als Bestandteil eines digitalen Ökosystems betrachtet werden kann.
b) Integration neuer Technologien und KI-gestützter Systeme
Die zunehmende Verfügbarkeit medizinischer Daten durch ePA-Systeme eröffnet neue Möglichkeiten für den Einsatz algorithmischer Entscheidungshilfen und prädiktiver Modelle:
- Einsatz von KI zur Risikoabschätzung, Prävention und individualisierten Therapieempfehlung
- Verbindung von ePA-Daten mit weiteren digitalen Gesundheitsquellen (z.B. Wearables, Gesundheitsapps)
- Forschung an digitalen Gesundheitszwillingen, die simulierte Krankheitsverläufe für Prävention und Therapieplanung ermöglichen
- Nutzung von Cloud-Infrastrukturen zur dezentralen, skalierbaren und kosteneffizienten Speicherung und Verarbeitung großer Datenmengen, unter Beachtung nationaler Datenschutzvorgaben und EU-Standards
- Big Data-Analytik auf aggregierten, pseudonymisierten ePA-Daten kann Populationstrends, Versorgungslücken oder epidemiologische Muster sichtbar machen und so Public-Health-Maßnahmen unterstützen
Diese technologischen Perspektiven werfen zugleich neue ethische, rechtliche und regulatorische Fragestellungen auf, etwa hinsichtlich Transparenz algorithmischer Prozesse, Erklärbarkeit von KI-Entscheidungen, Rechenschaftspflicht und Verantwortlichkeitszuweisung bei Systemversagen sowie der Sicherung informationeller Selbstbestimmung bei vernetzten Datennutzungsszenarien.
c) Beitrag zu Prävention, Public Health und Systemsteuerung
Langfristig könnten ePA-Systeme nicht nur die individuelle Behandlung unterstützen, sondern auch zur steuerungsrelevanten Wissensbasis für öffentliche Gesundheit und Prävention werden:
- Analyse aggregierter ePA-Daten zur Früherkennung epidemiologischer Trends
- gezielte Ansprache von Risikogruppen durch präventionsorientierte Informationsangebote
- automatisierte Erinnerungssysteme für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
- Unterstützung der Versorgungsplanung und Ressourcensteuerung auf kommunaler, regionaler oder nationaler Ebene
Diese Perspektiven setzen jedoch hohe Anforderungen an Datenschutz, Transparenz und demokratische Kontrolle bei der Sekundärnutzung sensibler Gesundheitsdaten voraus.
d) Digitales Gesundheitsökosystems
Die ePA wird zunehmend nicht isoliert betrachtet, sondern als zentraler Baustein eines integrierten digitalen Versorgungssystems. Dazu zählt beispielsweise die Verknüpfung mit elektronischem Rezept (E-Rezept), digitalen Gesundheitsanwendungen, Telemedizinplattformen, Pflegeinformationssystemen, Reha-Portalen oder sozialmedizinischer Dokumentation, sowie langfristig mit individuellen Gesundheitsakten, die auch Lebensstil- und Umweltfaktoren integrieren. Das langfristige Ziel besteht darin, ein vernetztes, lernendes Gesundheitssystem zu schaffen, das auf kontinuierlich verfügbaren, strukturierten Informationen beruht, bei gleichzeitiger Sicherung der Rechte und Interessen der Betroffenen.
e) Europäische Perspektive: Der European Health Data Space (EHDS)
Ein zentrales europäisches Zukunftsprojekt ist der European Health Data Space (EHDS). Dieser sieht vor, einen EU-weiten Rahmen für die Primär- und Sekundärnutzung elektronischer Gesundheitsdaten zu schaffen, einschließlich der ePA.
Geplante Eckpunkte:
- Grenzüberschreitender Zugriff auf ePA-Daten durch Patient:innen und Behandelnde innerhalb der EU
- Standardisierung der Datenformate und Schnittstellen zwischen den nationalen ePA-Systemen
- Nutzung der Daten in anonymisierter Form für Forschung, Gesundheitsstatistik und Versorgungspolitik
Der EHDS soll schrittweise ab Mitte der 2020er-Jahre umgesetzt werden und gilt als ein wesentlicher Meilenstein für die europäische Dateninfrastruktur im Gesundheitswesen (European Commission 2025).
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Verfasst von
Amelie Johanna Sigge
BA. BA. MA.
MCI Internationale Hochschule GmbH
Department Nonprofit, Social & Health Care Management
Center for Social & Health Innovation
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Prof. Dr. Lukas Kerschbaumer
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Department Nonprofit, Social & Health Care Management
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Es gibt 1 Lexikonartikel von Amelie Johanna Sigge.
Es gibt 2 Lexikonartikel von Lukas Kerschbaumer.


