Entbindungspfleger
Prof. Dr. Dorothea Tegethoff
veröffentlicht am 09.06.2020
Entbindungspfleger war im Hebammengesetz von 1985 die männliche Berufsbezeichnung für Hebamme. Der Beruf wird ausführlich unter der weiblichen Bezeichnung Hebamme behandelt.
An der Bezeichnung war zu bemängeln, dass die Hebammentätigkeit hier einerseits auf die Geburt/​Entbindung und andererseits auf pflegerisches Handeln eingeengt wird, was dem tatsächlichen Tätigkeitsprofil einer Hebamme nicht entspricht. Im Sinne einer frauenzentrierten Sichtweise ist zudem der Begriff Geburt, der die Aktivität der Frau in den Mittelpunkt stellt, dem der Entbindung vorzuziehen.
Im Hebammenreformgesetz von 2019 ist festgelegt, dass alle Berufsangehörigen die Bezeichnung Hebammen führen. Männliche Berufsangehörige, die die Berufszulassung als Entbindungpfleger haben, können ihre Erlaubnisurkunde an das neue Gesetz anpassen lassen.
Im österreichischen Hebammengesetz (Bundesgesetz über den Hebammenberuf) wird ausdrücklich auch ein männlicher Berufsangehöriger als Hebamme bezeichnet.
Im schweizerischen Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG) wird ebenfalls ausschließlich der Begriff Hebamme verwendet.
Im deutschsprachigen Raum gibt es nur einige wenige männliche Hebammen.
Informationen im Internet
- Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz) von 1985
- Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz) von 2019
- Österreichisches Bundesgesetz über den Hebammenberuf (Hebammengesetz – HebG)
- Schweizerisches Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (Gesundheitsberufegesetz, GesBG)
Verfasst von
Prof. Dr. Dorothea Tegethoff
Master of Health Administration, Diplom-Pädagogin, Hebamme
Universität Rostock
Lehrstuhl Hebammenwissenschaft
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Es gibt 2 Lexikonartikel von Dorothea Tegethoff.
Zitiervorschlag
Tegethoff, Dorothea,
2020.
Entbindungspfleger [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 09.06.2020 [Zugriff am: 08.02.2025].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/27444
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