Entwicklungsgespräch
Dr. Eva-Maria Engel
veröffentlicht am 29.03.2022
Ein Entwicklungsgespräch bezeichnet im Bereich der Kindertagesbetreuung ein regelmäßig stattfindendes, vorbereitetes und strukturiertes Gespräch zwischen pädagogischer Fachkraft und Eltern um das Kind in der Familie und der Kindertageseinrichtung bestmöglich in seiner Entwicklung begleiten und unterstützen zu können.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Rahmenbedingungen und Ziele
- 3 Themen und Ablauf
- 4 Gesprächsführung im Entwicklungsgespräch
- 5 Quellenangaben
- 6 Informationen im Internet
1 Zusammenfassung
Entwicklungsgespräche zwischen pädagogischer Fachkraft und Eltern stellen eine wichtige Methode dar, um den im SGB VIII geforderten Auftrag von Kindertageseinrichtungen zur Zusammenarbeit mit den Eltern gerecht zu werden. Im Entwicklungsgespräch, das regelmäßig, meist einmal jährlich, stattfindet, stehen die Entwicklung und der Entwicklungsstand des Kindes im Vordergrund. Pädagog*in und Eltern stellen jeweils aus ihrer Sicht dar, wie sie das Kind, seine Interessen, seine Stärken und Schwächen in verschiedenen Entwicklungsbereichen, seine Interaktion und Kommunikation sowie seine Spielthemen und -partner in der Kindertageseinrichtung und zu Hause erleben (Groot-Wilken und Warda 2007). Das Entwicklungsgespräch kann in sechs Phasen unterteilt werden: Einladung der Eltern, Vorbereitung des Raums, Beginn des Gesprächs, Austausch über das Kind, ggf. notwendige Absprachen und Abschluss des Gesprächs (Mienert und Vorholz 2007). Für ein gelingendes Entwicklungsgespräch ist eine Gesprächsführungs- und Beratungskompetenz der pädagogischen Fachkraft basierend auf Wertschätzung, Empathie und Authentizität von zentraler Bedeutung (Behr, Hüsson, Luderer und Vahrenkamp 2017; Aich und Behr 2016).
2 Rahmenbedingungen und Ziele
Durch Entwicklungsgespräche soll die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft, die sowohl im SGB VIII als auch in den Bildungsplänen der Länder für die Kindertagesbetreuung gefordert wird, umgesetzt und gestärkt werden.
So heißt es in § 22a SGB VIII zur Förderung in Tageseinrichtungen, dass die Fachkräfte mit den Erziehungsberechtigten „zum Wohl der Kinder und zur Sicherung der Kontinuität des Erziehungsprozesses“ zusammenarbeiten sollen. In allen Bildungsplänen für Kindertageseinrichtungen – diese können unter www.bildungsserver.de abgerufen werden – wird die Zusammenarbeit mit den Eltern als ein Qualitätsmerkmal der Kindertagesbetreuung hervorgehoben. Auf die Entwicklungsgespräche gehen 14 der 16 Bildungspläne detaillierter ein, z.B. der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in Baden-Württemberg:
„Es ist pädagogisch sinnvoll, ein solches strukturiertes Elterngespräch über die Entwicklung des Kindes mindestens einmal jährlich zu führen. Es dient auch dem Austausch jeweiliger Sichtweisen und Wahrnehmungen, von Entwicklungsschritten, Stärken und Interessen des Kindes. Wünsche, Erwartungen und Besonderheiten der Kinder können dabei ebenso zur Sprache kommen wie eine eventuell notwendige weitere Unterstützung des Kindes“ (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg 2011, S. 76).
Zur Frage, wie regelmäßig Entwicklungsgespräche stattfinden sollen, nennen zwei Bundesländer eine Häufigkeit von mindestens zwei Mal jährlich (Bayern und Sachsen), in vier Bundesländern wird darauf hingewiesen, dass ein Gespräch mit den Eltern mindestens einmal pro Jahr geführt werden soll (Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Saarland). In den übrigen Bundesländern wird lediglich die Regelmäßigkeit des Austauschs genannt, ohne diese näher zu spezifizieren. Die Umsetzung der Entwicklungsgespräche wird in der Regel in der Konzeption der jeweiligen Kindertageseinrichtung beschrieben und den Eltern im Aufnahmegespräch offengelegt. Im Entwicklungsgespräch gilt, wie bei allen anderen Gesprächen zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften auch, die Schweigepflicht.
Das Hauptziel des Entwicklungsgesprächs liegt in einem Austausch zwischen der pädagogischen Fachkraft und den Eltern über den aktuellen Entwicklungstand des Kindes und die Entwicklungsschritte seit dem letzten Elterngespräch. Dabei sollte der Redeanteil zwischen den Parteien möglichst ausgeglichen sein. Auf der einen Seite erhalten die Eltern einen Einblick in das Verhalten, die Interessen und Themen des Kindes in der Kindertageseinrichtung, auf der anderen Seite erfährt der/die Pädagog*in, wie die Eltern ihr Kind und seine Entwicklung wahrnehmen und welche Erwartungen und Wünsche sie an die Kindertageseinrichtung haben. Im Entwicklungsgespräch werden sowohl die Stärken und Potenziale des Kindes angesprochen als auch Schwierigkeiten, die die pädagogische Fachkraft und/oder die Eltern sehen, thematisiert. Werden Entwicklungsbedarfe festgestellt, suchen die beteiligten Akteur*innen gemeinsam nach Lösungsvorschlägen und vereinbaren Ziele, wie das Kind zu Hause und in der Einrichtung in seiner Entwicklung unterstützt und gefördert werden kann. Entwicklungsgespräche sind von anlass- oder problembezogenen Elterngesprächen sowie von Übergangsgesprächen (z.B. zum Übergang zwischen Kindergarten und Schule) abzugrenzen.
Neben Mutter und/oder Vater des Kindes können beim Entwicklungsgespräch auch andere wichtige Personen aus dem direkten Umfeld des Kindes einbezogen werden, so z.B. der/die Partner*in von Mutter oder Vater oder ein Großelternteil des Kindes. Bei Kindern mit einem erhöhten Förderbedarf kann es sinnvoll sein, auch Fachkräfte anderer Dienste und Einrichtungen (z.B. Frühförderstelle, Erziehungsberatungsstelle oder Logopädie) nach Absprache mit den Eltern zu beteiligen.
3 Themen und Ablauf
In Entwicklungsgesprächen werden üblicherweise folgende Themen aus familiärer und institutioneller Perspektive angesprochen (Groot-Wilken und Warda 2007, S. 22 f.):
- Wohlbefinden des Kindes: Wie geht es dem Kind zu Hause und in der Einrichtung?
- Selbstkonzept des Kindes: Welches Bild hat das Kind von sich selbst?
- Kompetenzen des Kindes hinsichtlich sprachlicher, kognitiver, sozial-emotionaler, motorischer und kreativ-musischer Fähigkeiten: Welche Entwicklungsschritte hat das Kind in den letzten Wochen und Monaten gemacht? Womit beschäftigt sich das Kind gerade besonders intensiv? Was sind seine aktuellen Bildungsthemen?
- Interaktion und Kommunikation des Kindes: Mit wem ist das Kind gerne zusammen? Kann das Kind seine Interessen vertreten? Wie geht es mit Konflikten um?
- Interessen, Wünsche und Bedürfnisse des Kindes: Welche sind das und gibt es Unterschiede zwischen Zuhause und der Kita?
- Spielthemen und -partner*innen: Was, mit wem und womit spielt das Kind am liebsten?
Daneben können weitere individuelle Themen zur Sprache kommen, die für die Entwicklung des Kindes relevant sind wie beispielsweise Bewegung und Ernährung, oder auch aktuelle Ereignisse in der Familie wie z.B. die Geburt eines Geschwisterkindes.
Die pädagogische Fachkraft bereitet sich auf das Gespräch Eltern anhand ihrer kindspezifischen Beobachtung und Dokumentation vor. Dabei kann sich der/die Pädagog*in im Vorfeld mit Kolleg*innen über seine/ihre Beobachtungen austauschen, um unterschiedliche Sichtweisen auf das Kind abzugleichen, eine zweite oder dritte Meinung einzuholen sowie andere Beobachtungen weiterer Fachkräfte zu ergänzen.
Der Ablauf eines Entwicklungsgesprächs kann in die folgenden Punkte aufgeteilt werden (Mienert und Vorholz 2007, S. 103–108):
- Einladung der Eltern zum Entwicklungsgespräch: Von Vorteil ist, wenn Entwicklungsgespräche nach einer festgelegten Regelmäßigkeit, z.B. immer um den Geburtstag des Kindes herum, stattfinden und so langfristig geplant werden können. An der konkreten Terminvereinbarung sind die Eltern zu beteiligen, und die Einladung sollte mündlich und schriftlich erfolgen.
- Die Vorbereitung des Raums: Für das Entwicklungsgespräch bietet sich ein runder Tisch bzw. ein Tisch, an dem sich Eltern und Fachkraft nicht direkt gegenübersitzen, in einem ruhigen Raum an. Bereitgestellte Getränke unterstützen eine angenehme Gesprächsatmosphäre.
- Beginn des Gesprächs und weiterer Gesprächsverlauf: Nach der Begrüßung sollten zunächst die Ziele und die Dauer des Entwicklungsgesprächs transparent gemacht werden. Dabei soll die pädagogische Fachkraft ihre Themen, die in dem Gespräch im Vordergrund stehen, nennen und die Eltern ggf. um ihre Ergänzungen bitten. Den Eltern soll deutlich werden, dass es beim Entwicklungsgespräch nicht um das Besprechen organisatorischer Fragen oder das Klären von Problemen zwischen Fachkraft und Eltern geht. Für diese Anliegen kann ggf. ein separater Gesprächstermin vereinbart werden.
- Austausch über das aktuelle Erleben des Kindes: Zu Beginn des Entwicklungsgesprächs beschreiben Eltern und Pädagog*in ihre Beobachtungen in Bezug auf das Kind sowie aktuelle oder bereits zurückliegende Erlebnisse mit dem Kind. Hierbei stehen die verschiedenen Blickwinkel auf das Kind im Vordergrund, um dem Kind in seinen Lebens- und Lernkontexten gerecht zu werden. Insbesondere unterschiedliche oder auch konträre Wahrnehmungen hinsichtlich des Verhaltens des Kindes sollen transparent werden. Daran anschließend versuchen die Gesprächspartner*innen, den Entwicklungsstand des Kindes möglichst umfassend zu beschreiben. Hierbei können Erklärungen für Verhaltensweisen diskutiert und ein Abgleich mit Entwicklungstabellen, in denen die Entwicklungsschritte der jeweiligen Altersgruppe dargestellt sind, vorgenommen werden. Eine besondere Herausforderung ist der Umgang mit der „Norm“: Wann ist der Entwicklungsstand eines Kindes „normal“ und ab wann liegt eine Abweichung vom „Normalen“ vor, die zu Entwicklungsrisiken führen kann oder auf eine Entwicklungsverzögerung bzw.-störung hindeutet? Diese Frage ist nicht einfach oder pauschal zu beantworten, da in die Vorstellung von Normalität subjektive Annahmen, Idealvorstellungen, statistische Abweichungen sowie Intuition eingehen. Wichtig ist, dass die pädagogische Fachkraft auch Probleme im Entwicklungsgespräch offen anspricht, indem sie ihre Wahrnehmung anhand konkreter Situationen und/oder basierend auf einer systematischen Entwicklungsdokumentation schildert und ihrer Sorge um das Kind Ausdruck verleiht. Statt den Eltern (gut gemeinte) Ratschläge und Lösungen vorzugeben, ist es wichtig, Eltern selbst nach Lösungsideen zu fragen, um deren aktive Rolle zu stärken.
- Bei Bedarf notwendige Absprachen: Konkrete Absprachen sind nur dann erforderlich, wenn im Entwicklungsgespräch Probleme des Kindes thematisiert wurden, die gemeinsam angegangen werden sollen. Dabei gilt es, möglichst konkret festzuhalten, wer mit wem in welchem Zeitraum was besprechen bzw. ausprobieren wird und wann sich Pädagog*in und Eltern erneut zusammensetzen, um sich über den Verlauf und Veränderungen auszutauschen. Um das Entwicklungsgespräch nicht mit einem Problem und den Vereinbarungen abzuschließen, bietet es sich an, diese Absprachen möglichst in den Gesprächsverlauf zu integrieren
- Abschluss des Gesprächs: Der/die Pädagog*in muss im Gespräch auch die Uhr im Blick behalten, um den vorgegebenen Zeitrahmen nicht zu sprengen und den Eltern ausreichend Möglichkeit zu geben, alle wichtigen Themen einbringen zu können. Daher sollte die pädagogische Fachkraft rechtzeitig auf das Ende des Gesprächs hinweisen und den Eltern ermöglichen, weitere Fragen oder Anliegen zu formulieren. Zum Abschluss des Entwicklungsgesprächs bietet es sich an, die wichtigsten Inhalte kurz zusammenzufassen, den Eltern eine Rückmeldung zum Gesprächsverlauf zu geben und diese Rückmeldung auch seitens der Eltern einzufordern. Danach können die Eltern verabschiedet werden.
4 Gesprächsführung im Entwicklungsgespräch
Abgesehen vom inhaltlichen Austausch über das Kind, seine Interessen und Entwicklungsthemen erfüllt das Entwicklungsgespräch die wichtige Funktion, eine gute und tragfähige Beziehung zu den Eltern aufzubauen. Erst dann, wenn sich die Eltern respektiert und akzeptiert fühlen und die Kompetenzen der pädagogischen Fachkraft wahrnehmen und wertschätzen können, kann sich eine echte Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zum Wohle des Kindes entwickeln, in der es auch möglich ist, offen über Schwierigkeiten und Probleme zu sprechen und diese konstruktiv zu lösen.
Für das Gelingen eines Entwicklungsgesprächs ist die Gesprächsführungs- und Beratungskompetenz der pädagogischen Fachkraft maßgeblich verantwortlich. Zentral ist hierbei die positive Grundhaltung des/der Pädagog*in, die von Wertschätzung, Empathie und Authentizität – den drei Kernbedingungen nach Rogers – gekennzeichnet sein soll (Behr, Hüsson, Luderer und Vahrenkamp 2017; Aich und Behr 2016). Wertschätzung meint, dass der/die Pädagog*in den Eltern emotionale Wärme entgegenbringt, die an keine Bedingungen geknüpft ist, also dass er/sie den Eltern auf Augenhöhe begegnet und sie als kompetente Erziehungspartner*innen behandelt. Die Eltern sollen sich verstanden fühlen und das Gefühl haben, mit ihren Bedürfnissen und Sorgen ernst genommen zu werden. Empathie bedeutet einfühlendes Verstehen, also dass die pädagogische Fachkraft im Gespräch mit den Eltern versucht, sich in die Erlebniswelt der Eltern einzufühlen, und die Hoffnungen, Erwartungen oder auch Befürchtungen, die sie bei den Eltern wahrnimmt, anzusprechen. Das aktive Zuhören der pädagogischen Fachkraft ist hierbei nicht nur eine wirksame Methode der Gesprächsführung, sondern Ausdruck von echtem Interesse am Gegenüber (Bröder 2014). Unter Authentizität (oder auch Echtheit bzw. Kongruenz genannt) wird die Fähigkeit der Fachkraft verstanden, sich ihrer eigenen Gefühle bewusst zu sein und den Eltern keine Rolle vorzuspielen, sondern den Eltern gegenüber Botschaften zu formulieren, die das eigene Erleben und Empfinden ausdrücken. Eine positive Grundhaltung der pädagogischen Fachkraft führt dazu, dass sich Eltern im Entwicklungsgespräch wohl fühlen und sich öffnen können, dass die Eltern den Pädagog*innen vertrauen und sich in ihren Erziehungsaufgaben gestärkt und unterstützt wissen.
5 Quellenangaben
Aich, Gernot und Behr, Michael, 2016. Gesprächsführung mit Eltern in der Kita. Weinheim Beltz. ISBN 978-3-779-93347-2
Behr, Michael, Hüsson, Dorothea, Luderer Hans-Jürgen und Vahrenkamp, Ssusanne, 2017. Gespräche hilfreich führen – Band 1: Praxis der Beratung und Gesprächspsychotherapie – personzentriert – erlebnisaktivierend – dialogisch. Weinheim: Beltz-Juventa. ISBN 978-3-779-93165-2
Bröder, Monika, 2014. Gesprächsführung in Kita und Kindergarten. Freiburg: Herder. ISBN 978-3-451-32688-2
Groot-Wilken, Bernd und Warda, Leslie, 2007. Entwicklungsgespräche in Kindergarten und KiTa. Freiburg: Herder. ISBN 978-3-451-32086-6 [Rezension bei socialnet]
Mienert, Malte und Vorholz, Heidi, 2007. Gespräche mit Eltern: Entwicklungs-, Konflikt- und Informationsgespräche. Troisdorf: Bildungsverlag EINS. ISBN 978-3-427-50086-5 [Rezension bei socialnet]
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, 2011. Orientierungsplan: für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen. Freiburg: Herder. ISBN 978-3-451-81047-3
6 Informationen im Internet
- § 22a SGB VIII
- Übersicht über die Bildungspläne der Länder
- Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in Baden-Württemberg
Verfasst von
Dr. Eva-Maria Engel
Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
Abt. Pädagogische Psychologie, Beratung
und Intervention
Es gibt 1 Lexikonartikel von Eva-Maria Engel.
Zitiervorschlag
Engel, Eva-Maria,
2022.
Entwicklungsgespräch [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 29.03.2022 [Zugriff am: 10.10.2024].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/4759
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