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Entwicklungspolitik

Prof. Dr. Walter Eberlei

veröffentlicht am 18.01.2019

Der Begriff Entwicklungspolitik wird auf mehreren Ebenen verwendet. Übergreifend und abstrahierend können darunter politische Interventionen zur Gestaltung nachhaltiger Strukturen menschenwürdigen Lebens subsummiert werden. Seit Jahrzehnten dominiert allerdings ein nur begrenztes Verständnis von Entwicklungspolitik die Debatten: Es umschließt politische Maßnahmen zur Förderung sozialer, wirtschaftlicher und politischer Veränderungen in sogenannten Entwicklungsländern mit dem Ziel der „nachholenden Entwicklung“. Noch enger gefasst ist die Begrifflichkeit, wenn sie ausschließlich auf staatliche bzw. suprastaatliche Entwicklungszusammenarbeit (EZ; früher: Entwicklungshilfe; engl.: aid oder development assistance) bezogen wird. Im 21. Jahrhundert jedoch zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab, besonders sichtbar in den 2015 beschlossenen Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen. Diese Ziele nehmen die nachhaltige Entwicklung menschenwürdiger Lebensverhältnisse überall auf der Welt in den Blick und die damit verbundenen weltweiten Interdependenzen, einschließlich ökologisch-planetarischer Überlebensfragen. Basierend auf einer menschenrechtlichen Perspektive streben sie eine gemeinwohlorientierte Nutzung von globalen Gütern an. Der Begriff der Nachhaltigen Entwicklung umschließt dabei sowohl die ökologische Tragfähigkeit als auch eine Verteilungsgerechtigkeit in der gegenwärtigen und gegenüber zukünftigen Generationen. Die Erreichung dieser Ziele setzt transformative Prozesse von den lokalen bis zur weltgesellschaftlichen Ebene voraus und benötigt die aktive Mitwirkung staatlicher, wirtschaftlicher wie auch zivilgesellschaftlicher Akteurinnen. Die Ziele einer in diesem Sinne globalen Entwicklungspolitik, die auch als globale Nachhaltigkeits-, Ordnungs- oder Strukturpolitik bezeichnet wird, sind damit gesetzt – die Wege dorthin jedoch weit und politisch umstritten.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Begriff Entwicklungspolitik
    1. 2.1 Modernisierungstheoretische Grundlegung
    2. 2.2 Dependenztheorie
    3. 2.3 Weitere kritische Ansätze
    4. 2.4 Nachhaltige Entwicklung
    5. 2.5 Entwicklungspolitik als Global Governance
    6. 2.6 Menschenrechte als normativer Rahmen
  3. 3 Das traditionelle Politikfeld Entwicklungspolitik
    1. 3.1 Internationale Entwicklungspolitik
      1. 3.1.1 Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit
      2. 3.1.2 Nicht-staatliche Akteurinnen
      3. 3.1.3 Kritik
    2. 3.2 Deutsche Entwicklungspolitik
      1. 3.2.1 Akteurslandschaft
      2. 3.2.2 Ziele und Inhalte
      3. 3.2.3 Kritische Perspektiven
  4. 4 Quellenangaben
  5. 5 Literaturhinweise
  6. 6 Informationen im Internet

1 Zusammenfassung

Dieser Beitrag vermittelt einen einführenden Überblick über Entwicklungspolitik. Zunächst wird die Entstehung und unterschiedliche Verwendung des Begriffs verdeutlicht. Sodann wird Entwicklungspolitik als Global Governance skizziert, gefolgt von knappen Übersichten über das internationale und das deutsche Politikfeld Entwicklungspolitik (wobei sich diese Dimensionen in der politischen Praxis kaum trennen lassen). Die Darstellung wird an verschiedenen Stellen durch Hinweise auf kritische Perspektiven ergänzt.

2 Begriff Entwicklungspolitik

Ohne den expliziten Begriff Entwicklungspolitik zu finden, kann eine begriffsgeschichtliche Suche zum Thema Entwicklung und damit verbundener Politik bereits im 18. Jahrhundert einsetzen und klassische Werke aus der Feder von Adam Smith bis Karl Marx einbeziehen (Menzel 1991, 2010; Schmidt und Schröder 2016).

2.1 Modernisierungstheoretische Grundlegung

Die mit dem heutigen Verständnis von Entwicklungspolitik verbundene Debatte beginnt jedoch erst nach dem Zweiten Weltkrieg und der zweiten weltweiten Entkolonisierungswelle. In seiner Antrittsrede als US-Präsident befasste Harry S. Truman sich 1949 mit diesem globalen Phänomen, sprach von weltweiter Armut, von Unterentwicklung und notwendiger Hilfe zur Entwicklung. Im Hintergrund dieses Ansatzes stand das harte außenpolitische Interesse, die sich weltweit verbreitenden sozialistischer Ideen einzudämmen und vor allem den politischen Einfluss des Ostblocks im globalen Süden zu bekämpfen. Trumans Rede gilt als Startpunkt der internationalen „Entwicklungshilfe“ – ein Begriff, der später durch „Entwicklungszusammenarbeit“ ersetzt wurde, um den paternalistischen Hilfegedanken zu vermeiden – und damit als Start der staatlichen Entwicklungspolitik im engeren Sinne. Die Rede markiert zugleich auch das ideologische Fundament des Ansatzes, in dem es die Trennung von „entwickelten“ und „unterentwickelten“ Welten einführte. Ausgehend von einem linearen Entwicklungsverständnis sollte es nun die Aufgabe staatlicher Entwicklungshilfe sein, die traditionell verhafteten Ökonomien bzw. Gesellschaften des Südens über einen Kapital- und Wissenstransfer zu modernisieren und sie schließlich im Sinne einer „nachholenden Entwicklung“ über die Schwelle zu den entwickelten Ländern zu führen. Bis heute prägen modernisierungstheoretische Überlegungen die EZ in nicht unerheblichem Maße.

2.2 Dependenztheorie

Der modernisierungstheoretische Ansatz von Entwicklungspolitik geriet ab den 1960er Jahren in die Kritik. Andre Gunder Frank (1966) sprach von der „Entwicklung der Unterentwicklung“ und zählt damit zu den Begründerinnen und Begründern der Dependenztheorie. Armut und die vielfältigen anderen Problemlagen des globalen Südens wurden hier nicht einer fehlenden Entwicklungshilfe zugeschrieben, sondern der jahrhundertelangen Ausbeutung durch den (westlichen) Norden. Deren Fortsetzung sahen die Vertreterinnen und Vertreter dieses Ansatzes in der ungerechten Weltwirtschaftsordnung der Nachkriegszeit. Hier setzte die Debatte über staatliche Entwicklungspolitik im weiteren Sinne ein: vor allem über die Mechanismen der Handelspolitik (terms of trade u.a.m.), über Finanzpolitik (verschuldungsbasierte Wachstumspolitik), Rohstoffausbeutung, über subventionierte Landwirtschaftspolitik und anderes. Politische Stimmen aus dem globalen Süden, vor allem aus dem Kontext der sogenannten Blockfreienbewegung, verstärkten diese Kritik (z.B. Nkrumah 1965). Der grundsätzliche Streit um modernisierungstheoretische vs. dependenztheoretische Ansätze prägte die akademischen wie politischen Debatten über Entwicklungspolitik in den 1960er bis 1980er Jahren (Menzel 2010), zum Teil darüber hinaus.

2.3 Weitere kritische Ansätze

Doch auch von anderen Seiten setzte in den 1970er Jahren die Kritik an der klassischen Entwicklungspolitik ein. Dazu gehörte beispielsweise aus ökologischer Perspektive die Kritik an der ökonomischen Wachstumsorientierung der Entwicklungspolitik (siehe den Bericht des Club of Rome aus dem Jahr 1972). Auch die Kritik aus feministischer Perspektive ist hier zu nennen, aus der sich zunächst der Women in Development-Ansatz (WID), später der Gender-and-Development-Ansatz (GAD) entwickelte, Ansätze, die zumindest teilweise in der Entwicklungszusammenarbeit rezipiert wurden, der jüngeren, postkolonial-feministischen Kritik aber nicht standhalten (Burchardt und Tuider 2014). Eine weitere kritische und höchst einflussreiche Perspektive ergab sich aus neoliberaler Sicht, etwa ab Ende der 1970er Jahre, die sich in entwicklungspolitischer Praxis u.a. in den Strukturanpassungsprogrammen von Internationalem Währungsfonds (IWF) und Weltbank niederschlugen. Nicht abgelöst, aber ergänzt wurde die Debatte um die „Großtheorien“ durch eine Vielzahl von entwicklungstheoretischen Ansätzen (z.B. Thiel 2001; Lancaster und van de Walle 2018), die aber oft nur zeit- oder teilweise Einfluss auf die konkrete Entwicklungspolitik nehmen konnten.

2.4 Nachhaltige Entwicklung

Mit dem wachsenden Bewusstsein über weltweite ökologische Zusammenhänge, über die wirtschaftliche Globalisierung, aber auch über andere globale Interdependenzen öffnete sich in den 1980er und frühen 1990er Jahren eine neue Perspektive auf die Entwicklungspolitik, politisch nicht zuletzt befördert durch das Ende des Kalten Krieges. Ihren sichtbaren Ausdruck fand diese Debatte in der Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 und dem dort zentral gesetzten Begriff der Nachhaltigen Entwicklung. Dies markiert den Beginn der Entwicklungspolitik im Sinne von Global Governance (zur Übersicht Messner und Nuscheler 2006).

2.5 Entwicklungspolitik als Global Governance

Im Jahr 2015 verabschiedeten die Vereinten Nationen die „Sustainable Development Goals“ (SDGs), die die Agenda 2030 bilden sollen: also die Ziele, die die Weltgemeinschaft bis zum Jahr 2030 erreichen will. Die Agenda 2030 schließt soziale, wirtschaftliche, ökologische, politische, kulturelle und andere Dimensionen ein. Sie versteht Entwicklung und damit auch Entwicklungspolitik im Sinne eines Ansatzes von Global Governance. Wesentliche Kennzeichen dieses Ansatzes sind: vernetzte und globale Politikperspektiven auf globale Problemlagen (Klimawandel, Globale Lieferketten, Migration u.v.a.m.), das Verständnis eines notwendigen internationalen Zusammenwirkens von staatlichen, wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen, das Verständnis von nachhaltiger Entwicklungspolitik als Aufgabe für den globalen Süden wie für den globalen Norden sowie – zumindest in der Theorie – das Verständnis einer notwendigen „großen Transformation“, um den planetarischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden – zur Auseinandersetzung mit Entwicklungspolitik als Global Governance seien die zahlreichen Veröffentlichungen des in Deutschland profiliertesten Vertreters dieses Ansatzes, Dirk Messner, empfohlen; als aktuelle Übersicht Messner u.a. (2018).

Inwieweit die SDGs tatsächlich einen neuen Ansatz von Entwicklungspolitik begründen, der die notwendigen globalen Transformationen für das Überleben von Menschheit und Planet einleiten kann, oder (bislang?) doch nur als Alibi für eine weiterhin umweltzerstörerische und ausbeuterische Politik entsprechend dem Entwicklungsmodell des globalen Nordens dient, ist umstritten (vgl. die widerstreitenden Beiträge in Debiel 2018). Dass die SDGs aber die aktuelle Debatte um eine globale Entwicklungspolitik beeinflussen, kann nicht von der Hand gewiesen werden: In Deutschland zum Beispiel sind die SDGs zumindest rhetorisch zum Leitbild für die Entwicklungspolitik im engeren Sinne geworden (siehe unten Deutsche Entwicklungspolitik) als auch – zumindest programmatisch – Orientierungsrahmen für eine deutlich darüber hinaus gehende Politik (manifestiert in der neuen Fassung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung).

2.6 Menschenrechte als normativer Rahmen

Die SDGs formulieren eine Vision einer Welt des universellen Respekts vor den Menschenrechten und der Menschenwürde (UN 2015, para 8). Die Agenda 2030 soll dazu beitragen, diese Vision zu verwirklichen (ebd., preamble). Die Agenda, so der Text weiter, sei „gegründet“ in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und den internationalen Menschenrechtsverträgen (ebd., para 10). Die Staaten seien verpflichtet „to respect, protect and promote human rights“ (ebd., para 19). – Durch diese und eine Reihe weiterer Formulierungen wird der normative Rahmen der SDGs deutlich formuliert. Damit knüpfen die SDGs an die Debatte um den Menschenrechtsansatz in der Entwicklungspolitik an, der in den 1990er Jahren im Kontext verschiedener UN-Konferenzen zunehmend Beachtung fand, von verschiedenen Akteurinnen der Entwicklungspolitik dezidiert aufgenommen wurde und zumindest die Perspektive eines neuen entwicklungspolitischen Paradigmas – Verschmelzung von Menschenrechtspolitik und Entwicklungspolitik – aufzeigte (Kindornay et al. 2012, S. 473, 476). Zivilgesellschaftliche Akteurinnen versuchten durch intensive Lobbyarbeit, den Menschenrechtsansatz in den SDGs zu verankern. Mindestens in Teilbereichen – so hinsichtlich der Rechte von Menschen mit Behinderungen oder den Frauenrechten – gab es dabei deutliche Erfolge zu verzeichnen, während jedoch der Versuch, den Ansatz strukturell auch in den Vorgaben für den Umsetzungsprozess zu verankern, aus der Perspektive vieler zivilgesellschaftlicher Akteurinnen zu wenig Ergebnisse zeigte (Eberlei 2015).

Gleichwohl, der normative Rahmen der SDGs als Ziele für die Entwicklungspolitik im Sinne von Global Governance ist deutlich auf die Menschenrechte bezogen. Ob dies tatsächlich einen Paradigmenwandel einleitet und die internationale Entwicklungspolitik sich künftig von der traditionellen Dominanz der Interessen des globalen Nordens lösen kann, ist heute aber noch nicht zu bewerten.

3 Das traditionelle Politikfeld Entwicklungspolitik

Über Jahrzehnte wurde unter Entwicklungspolitik das politische Handeln staatlicher – bilateraler oder multilateraler – Akteurinnen vor allem aus dem globalen Norden verstanden, das darauf gerichtet ist, insbesondere wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Veränderungsprozesse im globalen Süden zu beeinflussen. Dieses Verständnis wird noch heute von vielen Akteurinnen zugrunde gelegt. Dabei wird häufig die Entwicklungspolitik im engeren Sinne (= Entwicklungszusammenarbeit, EZ) von der Entwicklungspolitik „im weiteren Sinne“ (z.B. Handelspolitik, Internationale Umweltpolitik) unterschieden. Diese Ebenen sind faktisch nicht voneinander zu trennen, werden aber in staatlichen Systemen von unterschiedlichen Akteurinnen bearbeitet. Nachfolgend wird von den Akteurinnen der Entwicklungspolitik im engeren Sinne ausgegangen (d.h. der Entwicklungszusammenarbeit) und ihre Einwirkung auf die Entwicklungspolitik im weiteren Sinne berücksichtigt. Umfassende Einführungen zu Politikfeldern wie der Handels- oder Finanzpolitik sind an anderer Stelle zu leisten.

3.1 Internationale Entwicklungspolitik

Das Politikfeld der internationalen Entwicklungspolitik (in der Wissenschaft gelegentlich auch als Entwicklungsregime bezeichnet) war über Jahrzehnte von dem klassischen Gegenüber von sogenannten Geberländern (im globalen Norden) und sogenannten Nehmerländern (im globalen Süden) geprägt. Seit gut zwei Jahrzehnten wird dieses klassische Bild durch neue Akteurinnen – z.B. neue Geberstaaten wie China, oder finanzstarke nicht-staatliche Akteurinnen wie die Gates-Stiftung – ergänzt und verändert. Diese Fragmentierung der Akteurslandschaft, aber auch die aus vielfältigen Quellen gespeiste Kritik an der klassischen Entwicklungszusammenarbeit und weitere Faktoren haben die „Transformation eines Politikfeldes“ (Ashoff und Klingebiel 2014) eingeleitet – ein Prozess, der noch lange nicht abgeschlossen sein dürfte.

Institutionell ist die Internationale Entwicklungspolitik in bilaterale und multilaterale Dimensionen zu unterscheiden. Die bilaterale EZ (Staat-Staat) ist auf Seiten der Geberländer im Rahmen des Industrieländer-Verbundes OECD organisiert, dem 34 Industrieländer angehören, konkret im Entwicklungsausschuss (OECD DAC). Der Entwicklungsausschuss hat die systemimmanente Reformdebatte der EZ seit Jahrzehnten begleitet und beeinflusst, vor allem zur Effektivität der EZ (siehe z.B. Paris Declaration on Aid Effectiveness [OECD 2005]). Hier sind zahlreiche normierende Abstimmungen getroffen worden, die auch die deutsche EZ in starkem Maße prägen. Nicht zur bilateralen EZ, aber auch nicht zur multilateralen EZ ist die suprastaatliche Entwicklungspolitik der EU zu zählen.

3.1.1 Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit

Daneben ist das System der multilateralen EZ zu betrachten, zu dem zuvörderst die Vereinten Nationen (VN) und entwicklungspolitisch tätige VN-Organisationen gehören (v.a. UNDP). Den VN kommt in der internationalen Entwicklungspolitik vor allem eine wichtige Rolle bei der Entwicklung von Normen und Zielen zu (siehe oben Ausführungen zu Entwicklungspolitik als Global Governance). Als höchst einflussreiche Akteurinnen im internationalen System gelten darüber hinaus die Weltbank-Gruppe und einige andere internationale Organisationen. Die Weltbank gehört zwar als Sonderorganisation zum VN-System, ist aber völlig anders strukturiert. Während VN-Organisationen in ihren Gremien jedem Land eine Stimme einräumen, sind die Stimmverhältnisse in der Weltbank von der Wirtschaftskraft der Mitgliedsländer abhängig. Das heißt: nur eine kleine Gruppe von Industrieländern verfügt über die Mehrheit in den Entscheidungsgremien. Die Weltbank ist damit die zentrale Akteurin der westlich-nördlich dominierten Entwicklungspolitik. Ihr Finanzvolumen, aber auch ihr wissensbasierter Einfluss auf internationale Debatten (ermöglicht durch mehr als 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), machen die Weltbank zur mächtigsten Instanz internationaler Entwicklungspolitik. Wichtige Programme der Entwicklungspolitik im engeren Sinne, z.B. die Armutsbekämpfung, wurden über Jahrzehnte weltweit mit sehr viel Geld gefördert. Aber der Einfluss der Weltbank geht weit über die Entwicklungspolitik im engeren Sinne hinaus. Gemeinsam mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) gilt die Weltbank seit Jahrzehnten als Akteurin, die die Interessen der Industrieländer weltweit vertritt (in den 1980er und 1990er Jahren z.B. den neoliberalen „Washington Consensus“, durchgesetzt über Strukturanpassungsprogramme, die Voraussetzung für Schuldenerlasse und neue Kredite waren). Während die Unterstützerinnen und Unterstützer der Weltbank auf ihre wichtige Rolle bei der Stärkung des globalen Südens im globalisierten Wirtschaftssystem verweisen und allenfalls Reformen einfordern, betonen grundsätzliche Kritikerinnen und Kritiker ihre Macht bei der Durchsetzung neoliberal inspirierter globaler Wirtschaftspolitik, auch unter Inkaufnahme massiver ökologischer Schäden (als Beispiel für fundamentale Kritik vgl. Rich 2013; als ein Beispiel für systemimmanente Reformforderungen Reisen und Zattler 2016).

3.1.2 Nicht-staatliche Akteurinnen

Neben den bilateralen bzw. multilateralen staatlichen Akteurinnen spielen auch zivilgesellschaftliche Akteurinnen eine wichtige Rolle in der Entwicklungspolitik, einerseits für die Implementation von nicht-staatlicher EZ (die nicht Gegenstand dieses Beitrags ist), andererseits aber auch in starkem Maße über ihre politischen Interventionen, sei es auf nationalstaatlichen Ebenen im Norden oder Süden, sei es auf globaler Ebene, wo sie z.B. in erheblichem Maße auf die Gestaltung der SDGs Einfluss nehmen konnten (Eberlei 2015).

3.1.3 Kritik

Die internationale Kritik an Entwicklungspolitik füllt Bibliotheken. Der Bogen grundsätzlicher Kritik spannt sich dabei von zahlreichen Veröffentlichungen auf der Basis dependenz- oder weltsystemtheoretisch inspirierter Autorinnen und Autoren (z.B. Andre Gunder Frank, Fernando Henrique Cardoso, Immanuel Wallerstein), über neoliberal geprägte kritische Publikationen (z.B. Peter T. Bauer, Deepak Lal) bis hin zu der Kritik von Post-Developmentalisten (z.B. Arturo Escobar, Vandana Shiva). Neben theoretisch fundierten und einzuordnenden Arbeiten haben immer wieder auch populärwissenschaftliche oder eher publizistisch-journalistische Arbeiten, die die Abschaffung der Entwicklungszusammenarbeit forderten, öffentliche Aufmerksamkeit erregt (z.B. Moyo 2011). Daneben aber hat es seit Jahrzehnten auch zahlreiche intensive systemimmanente Debatten gegeben, die auf eine Reform der internationalen Entwicklungspolitik drängen (hervorzuheben die „aid effectiveness debate“ seit den späten 1990er Jahren).

3.2 Deutsche Entwicklungspolitik

3.2.1 Akteurslandschaft

Das Feld der deutschen Entwicklungspolitik ist auf Seiten der Regierung vor allem durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geprägt. Das BMZ ist im Wesentlichen für die Entwicklungspolitik im engeren Sinne, also die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) verantwortlich. Das Ministerium bedient sich dafür mehrerer Durchführungsorganisationen. Dazu zählen vor allem die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Internationale Weiterbildung und Entwicklung gemeinnützige GmbH (Inwent). Für die Entwicklungspolitik im weiteren Sinne sind aber auch andere Ministerien zuständig, so z.B. das Wirtschaftsministerium (z.B. Waffenexporte, Handelspolitik), Finanzministerium (Schuldenerlasse), Landwirtschaftsministerium (Exportsubventionen) oder das Auswärtige Amt (Humanitäre Hilfe, Menschenrechte, Konfliktdiplomatie).

Entsprechend spiegelbildlich beschäftigt sich auch der Deutsche Bundestag in verschiedenen Ausschüssen mit Entwicklungspolitik im weiteren Sinne. Für die EZ und EZ-nahe Bereiche ist aber vor allem der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (AwZ) federführend. Eine erhebliche Rolle für die Budgetzuweisung spielt der Haushaltsausschuss, in dem wiederum die Abgeordneten besonderen Einfluss auf Entwicklungspolitik besitzen, die für die Berichterstattung zum Einzelplan 23 (den BMZ-Haushalt) benannt werden. Grundsätzlich hat es – trotz vieler kritischer Anfragen an Einzelaspekte – über Jahrzehnte parteiübergreifende grundsätzliche Unterstützung für die EZ gegeben.

Neben den staatlichen Akteurinnen ist dem Politikfeld eine aktive Gruppe von zivilgesellschaftlichen Akteurinnen vorzufinden, darunter die Kirchen und die großen kirchlichen Organisationen Misereor und Brot für die Welt sowie zahlreiche andere Nichtregierungsorganisationen, die zumeist im Dachverband Verband Entwicklungspolitik (VENRO) zusammengeschlossen sind. Die Programm- und Projektarbeit von deutschen NRO im globalen Süden wird hier nicht als Teil „Deutscher Entwicklungspolitik“ behandelt, allerdings wirken NRO durch ihre Lobby- und Kampagnenarbeit auf die Gestaltung staatlicher Entwicklungspolitik ein (Eberlei 2005).

Vorläufer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sind schon in den 1950er Jahren auszumachen, das BMZ wurde 1961 eingerichtet. Seither ist die Organisationslandschaft auf staatlicher Seite mehrfach reformiert worden. Aktuell stehen dem BMZ jährlich etwa 10 Milliarden Euro für die staatliche EZ zur Verfügung, wobei der Großteil auf die bilaterale EZ entfällt (umgesetzt v.a. durch GTZ und KfW), ein kleinerer Teil auf Finanzzuweisungen an die EU Entwicklungspolitik und multilaterale Organisationen, v.a. die Weltbank, ein Teil des Haushalts geht an nicht-staatliche Akteurinnen.

3.2.2 Ziele und Inhalte

Die Policy-Dokumente des BMZ weisen auf eine starke Orientierung an internationalen Vorgaben hin, inzwischen allen voran die SDGs (BMZ 2018). Das dies auch sehr konkrete Auswirkungen hat, zeigt das Beispiel der „Sonderinitiative Eine Welt ohne Hunger“, die sich explizit als Beitrag zur SDG-Umsetzung versteht, und für die jährlich mehrere hundert Millionen Euro zur Verfügung gestellt wurden (BMZ o.J.). Auch die normierenden Vorgaben des OECD Entwicklungsausschusses prägen die Inhalte der deutschen EZ, wenn auch weniger offensichtlich. Ein gutes Beispiel dafür ist aber die Ausrichtung deutscher EZ an der Wirksamkeit der Vorhaben, die an die o.g. internationale Debatte über „aid effectiveness“ anknüpft (Stockmeier 2010, S. 459–498; Klingebiel 2013, S. 57–69).

Grundlegend hat sich das BMZ als einziges Bundesministerium im Jahr 2011 auch dem Menschenrechtsansatz verpflichtet, also einer Orientierung aller Politik an den Menschenrechten. Kritische Stimmen bezweifeln allerdings, dass dies bislang systematisch umgesetzt wurde (Wagner 2017). Leitlinien für die konkrete EZ-Praxis finden sich ferner in Regional- oder Sektorkonzepten des BMZ (veröffentlicht auf der Webseite) sowie – oft auf Initiative der bzw. des jeweils aktuellen Ministerin bzw. Ministers – in Aktionsplänen, deren Gültigkeit die Amtszeit einer/s Ministerin/Ministers aber selten überdauert (unter dem aktuellen BMZ-Minister Gerd Müller sind hier die „Zukunftscharta“ oder der „Marshallplan mit Afrika“ zu nennen). Eine gute Übersicht über die reale EZ gibt der in der Regel alle zwei Jahre vorgelegte entwicklungspolitische Bericht der Bundesregierung (BMZ 2017).

Neben der konkreten bilateralen Zusammenarbeit sowie der Mitwirkung in multilateralen Kontexten bemüht sich das BMZ auch seit Jahrzehnten, zu einer kohärenteren Entwicklungspolitik der Bundesregierung im weiteren Sinne beizutragen (zum Stichwort Politikkohärenz vgl. Deutscher Bundestag 2016). Hier sind Erfolge und Misserfolge zu verzeichnen. Zu den positiven Aspekten dürfte in dieser Hinsicht die starke Einbeziehung der SDGs in die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie gezählt werden. Auch bestimmte Importerleichterungen für ärmste Länder sind auf entwicklungspolitischen Einfluss zurückzuführen. Ebenso war der Einfluss des BMZ für die Verabredung von Schuldenerlassen für Länder des globalen Südens wichtig. Eine Vielzahl von konkreteren Einflussnahmen auf harte Politikfelder – z.B. die Landwirtschaftspolitik (z.B. Exportsubventionen), die Handelspolitik, die Politik der Waffenexporte – scheiterte aber häufig an den wesentlich machtvolleren anderen Bundesministerien.

3.2.3 Kritische Perspektiven

Kritik an der deutschen Entwicklungspolitik gibt es seit langem. Spiegelbildlich zur internationalen Debatte sind dabei kritische Stimmen, die auf systemimmanente Reformen drängen (z.B. regelmäßig seitens des zivilgesellschaftlichen Dachverbandes VENRO oder einzelner NRO, z.B. Welthungerhilfe und terre des hommes 2017; aber auch kritische Anmerkungen aus Peer Reviews des OECD DAC; vgl. auch Stockmann 2010), von grundsätzlicher Kritik zu unterscheiden, die tendenziell auf die Abschaffung des EZ-Systems zielen (klassisch das Buch „Tödliche Hilfe“ von Brigitte Erler 1985; aktuell die Statements des sogenannten „Bonner Aufrufs“ oder Beiträge aus der Post-Development-Debatte, z.B. des Kasseler Wissenschaftlers Aram Ziai, z.B. Brämer und Ziai 2015).

Die wissenschaftliche Beschäftigung mit deutscher Entwicklungspolitik erscheint weniger ausgeprägt als in einigen anderen Ländern – v.a. USA und Großbritannien, aber auch z.B. den skandinavischen Ländern –, hat über die Jahrzehnte aber gleichwohl wichtige Beiträge zu Debatten beigesteuert. Einerseits ist hier auf eine Vielzahl von Arbeiten zu verweisen, die der Grundlagenforschung zuzuordnen sind, vor allem an Universitäten. Dass diese Forschung in Deutschland Tradition hat, belegen klassische Veröffentlichungen (z.B. Nohlen und Nuscheler 1974/1993). Bemerkenswerte Arbeiten aus jüngeren Jahren sind Stockmann et al. 2010 oder verschiedene Beiträge in Müller et al. 2014. Für die einführende Lehre, mehr noch für die politische Bildung ist auf das geradezu klassische Lern- und Arbeitsbuch Entwicklungspolitik des Duisburger Wissenschaftlers Franz Nuscheler zu verweisen, das grundlegende Einführungen, kritische Analysen und – systemimmanente – Reformvorschläge enthält (1985 erstmals erschienen, 2012 in der 7. Auflage).

Neben der grundlegenden wissenschaftlichen Beschäftigung ist auch die eher politikorientierte Forschung zu erwähnen. Das v.a. durch das BMZ finanzierte und daher politiknahe Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE) ist hervorzuheben, aber auch universitäre oder universitätsnahe Einrichtungen wie das Institut für Entwicklung und Frieden (INEF), das Arnold-Bergstraesser-Institut, das German Institute of Global and Area Studies (GIGA) oder das Seminar für ländliche Entwicklung (SLE) haben über Jahrzehnte Beiträge zur Debatte über deutsche Entwicklungspolitik geliefert.

4 Quellenangaben

Ashoff, Guido, Stephan Klingebiel, 2014. Transformation eines Politikfeldes: Entwicklungspolitik in der Systemkrise und vor den Herausforderungen einer komplexeren Systemumwelt. In: Franziska Müller, Cord Jakobeit, Elena Sondermann, Ingrid Wehr und Aram Ziai, Hrsg. Entwicklungstheorien: Weltgesellschaftliche Transformationen, entwicklungspolitische Herausforderungen, theoretische Innovationen. Sonderheft 48 der Politischen Vierteljahresschrift. Baden-Baden: Nomos, 166–199. ISBN 978-3-8487-0844-4 [Rezension bei socialnet]

Brämer, Josephine und Aram Ziai, 2015. Die deutsche Entwicklungspolitik unter Niebel: Eine handlungslogische Analyse des FDP-geführten BMZ. In: PERIPHERIE. 35(140), S. 400–418.

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), 2017. Entwicklungspolitik als Zukunfts- und Friedenspolitik [online]. 15. Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregierung. Berlin, Bonn: BMZ, März 2017 [Zugriff am: 10.12.2018]. Verfügbar unter: https://www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie319_Entwicklungspolitischer_Bericht.pdf

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), 2018. Entwicklungspolitik 2030 [online]. Neue Herausforderungen – neue Antworten. BMZ Strategiepapier. Berlin, Bonn: BMZ, Oktober 2018 [Zugriff am 10.12.2018]. Verfügbar unter: www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier455_06_2018.pdf

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), ohne Jahr. EINEWELT ohne Hunger ist möglich [online]. Berlin, Bonn: BMZ [Zugriff am: 10.12.2018]. Verfügbar unter: https://www.bmz.de/de/themen/ernaehrung/hunger/loesungsansaetze/

Burchardt, Hans-Jürgen und Elisabeth Tuider, 2014. Das vermachtete Subjekt: Feministisch-postkoloniale Perspektiven auf Entwicklung. In: Franziska Müller, Cord Jakobeit, Elena Sondermann, Ingrid Wehr und Aram Ziai, Hrsg. Entwicklungstheorien: Weltgesellschaftliche Transformationen, entwicklungspolitische Herausforderungen, theoretische Innovationen. Sonderheft 48 der Politischen Vierteljahresschrift. Baden-Baden: Nomos, S. 381–404. ISBN 978-3-8487-0844-4 [Rezension bei socialnet]

Club of Rome, Hrsg., 1972. Die Grenzen des Wachstums: Bericht des Club of Rome zur Lage der Menschheit. Stuttgart: Deutsche Verlags-Anstalt. ISBN 978-3-421-02633-0

Debiel, Tobias, Hrsg. 2018. Entwicklungspolitik in Zeiten der SDGs [online]. Essays zum 80. Geburtstag von Franz Nuscheler. Duisburg: Institut für Entwicklung und Frieden, Bonn: Stiftung Entwicklung und Frieden [Zugriff am: 10.12.2018]. PDF e-Book. ISBN 978-3-939218-47-0. Verfügbar unter: https://inef.uni-due.de/index.php?article_id=17&clang=1&pub_id=1812

Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, 2016. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklungszusammenarbeit im europäischen Vergleich [online]. Berlin: Deutscher Bundestag, 26.03.2015 [Zugriff am: 10.12.2018]. Verfügbar unter: https://www.bundestag.de/blob/412838/ac3b2aa4928e1de38d44ef81cd6a1be1/wd-2-048-15-pdf-data.pdf

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Erler, Brigitte, 1985. Tödliche Hilfe: Bericht von meiner letzten Dienstreise in Sachen Entwicklungshilfe. Freiburg i. Br.: Dreisam-Verlag. ISBN 978-3-89125-218-5

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Klingebiel, Stephan, 2013. Entwicklungszusammenarbeit – eine Einführung [online]. Bonn: Deutsches Institut für Entwicklungspolitik [Zugriff am: 10.12.2018]. PDF e-Book. ISBN 978-3-88985-580-0. Verfügbar unter: https://www.die-gdi.de/uploads/media/Studies_73.pdf

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Menzel, Ulrich, 1991. Geschichte der Entwicklungstheorie: Einführung und systematische Bibliographie. Hamburg: Deutsches Übersee-Institut. ISBN 978-3-926953-11-7

Menzel, Ulrich, 2010. Entwicklungstheorie. In: Reinhard Stockmann, Ulrich Menzel und Franz Nuscheler. Entwicklungspolitik: Theorien, Probleme, Strategien. München: Oldenbourg, S. 11–159. ISBN 978-3-486-58998-6

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5 Literaturhinweise

Nuscheler, Franz 2012. Lern- und Arbeitsbuch Entwicklungspolitik. 7. überarbeitete und aktualisierte Auflage. Bonn: Dietz. ISBN 978-3-8012-0430-3 (für Einsteiger)

Stockmann, Reinhard, Ulrich Menzel und Franz Nuscheler, 2010. Entwicklungspolitik: Theorien, Probleme, Strategien. München: Oldenbourg. ISBN 978-3-486-58998-6 (für Fortgeschrittene)

Müller, Franziska, Cord Jakobeit, Elena Sondermann, Ingrid Wehr und Aram Ziai, Hrsg. 2014. Entwicklungstheorien: Weltgesellschaftliche Transformationen, entwicklungspolitische Herausforderungen, theoretische Innovationen. Sonderheft 48 der Politischen Vierteljahresschrift. Baden-Baden: Nomos. ISBN 978-3-8487-0844-4 [Rezension bei socialnet] (für Fortgeschrittene)

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Prof. Dr. Walter Eberlei
Hochschule Düsseldorf (HSD)
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Heike Augustin, Isabella Bauer, Kerstin Borgel, Firedemann Bringt, Maria Budnik u.a.: Kommunale Konfliktbearbeitung. Wochenschau Verlag (Frankfurt am Main) 2024.
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