Entwicklungsstörung
Prof. i.R. Dr. Hans Michael Straßburg
veröffentlicht am 17.05.2021
Eine Entwicklungsstörung besteht bei einer signifikanten Beeinträchtigung der normalen Entwicklung eines Kindes.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Einführung
- 3 Epidemiologie
- 4 Ursachen
- 5 Diagnostik
- 6 Behandlungs- und Fördermöglichkeiten
- 7 Problematik
- 8 Quellenangaben
- 9 Literaturhinweise
1 Zusammenfassung
Die Entwicklung eines Kindes erfolgt in verschiedenen Bereichen, die durch standardisierte Entwicklungstests definiert sind, z.B. der Sprache, der Motorik, des Sozialverhaltens und der Intelligenz. Eine Entwicklungsstörung liegt bei einem signifikanten Abweichen in einem oder mehreren Bereichen vor und kann eine Vielzahl völlig unterschiedlicher Ursachen und sehr verschiedene Schweregrade haben. Die Erkennung einer Entwicklungsstörung sollte unter Berücksichtigung biologischer, psychologischer und sozialer Bedingungen erfolgen. Diese Kriterien sind auch die Grundlage für eine Behandlung des Kindes und eine Betreuung seiner Familie.
2 Einführung
Eine Entwicklungsstörung liegt vor, wenn die Entwicklung eines Kindes in einem oder mehreren Bereichen deutlich, d.h. in der Regel unterhalb von 2 Standardabweichungen eines Normalkollektivs liegt. Wesentliche Entwicklungsbereiche sind die Motorik, die Sprache, das Sozialverhalten und die Intelligenz. Neben unterschiedlichen Schweregraden können globale, d.h. mehrere Entwicklungsbereiche umfassende und umschriebene Entwicklungsstörungen der Sprache, des Sprechens und der schulischen Fähigkeiten unterschieden werden. Bei spezifischen Störungen des sozialen Kontaktverhaltens wird von einer tiefgreifenden Entwicklungsstörung bzw. einer Autismus-Spektrum-Störung gesprochen. Einige Entwicklungsstörungen sind frühzeitig erkennbar, andere können evtl. erst nach Jahren durch aufwändige Testverfahren festgestellt werden. Im Gegensatz zu einer Entwicklungsauffälligkeit ist eine Entwicklungsstörung eine definierte, langdauernde Beeinträchtigung. Viele Entwicklungsstörungen bleiben lebenslang bestehen, einige können sich zurückbilden, andere können in ihren Auswirkungen ausgeglichen werden. Besteht die potenzielle Möglichkeit einer normalen Entwicklung, kann man von einer Entwicklungsverzögerung bzw. Retardierung sprechen. Dieser Begriff sollte bei sicher vorhandenen bleibenden Einschränkungen nicht mehr verwendet werden, findet sich aber auch noch im internationalen Schrifttum (mental retardation).
In der Regel liegt einer Entwicklungsstörung eine definierte Krankheit nach der Internationalen Klassifikation (ICD 10 bzw. ab 1.1.2022 ICD11) zugrunde (F80, F81, F82, F83, F84, F88, F89). Eine Behinderung wird nach der internationalen Klassifikation der Funktionen für das Kinder- und Jugendalter (ICF-CY) definiert und ist ein sozialrechtlicher Begriff. Beim Vorliegen einer signifikanten Entwicklungsstörung sollte die Diagnose in einem bio-psycho-sozialen Konzept erfolgen, wie dies entweder in der mehrdimensionalen Bereichsdiagnostik der Sozialpädiatrie (MBS) oder der multiaxialen Klassifikation für psychische Störungen des Kindes- und Jugendalters gewährleistet ist (Bode et al. 2014; Straßburg et al. 2018). Nach R. Largo besteht bei Kindern mit einer Entwicklungsstörung ein sog. Misfit zwischen den Fähigkeiten des Kindes und den Gegebenheiten der Umwelt (Largo 2019).
3 Epidemiologie
Es kann davon ausgegangen werden, dass in Ländern mit einem Gesundheitssystem, das mit dem unsrigen vergleichbar ist, bei ca. 1–2 % aller Kinder eine schwere Entwicklungsstörung im Sinne einer anerkannten Behinderung besteht. Leichte Entwicklungsstörungen liegen bei ca. 20 bis 30 % aller Kinder vor und sind einerseits von der Sensibilität von Eltern, ErzieherInnen und LehrerInnen und andererseits von den Diagnosen der ÄrztInnen und TherapeutInnen sowie der Kostenträger für Behandlungen abhängig. Dabei muss berücksichtigt werden, dass sich sowohl die diagnostischen Kriterien als auch die Lebensumstände in den vergangenen Jahren geändert haben. So wurde in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts bei über 30 % aller Säuglinge in Deutschland im Rahmen der Vorsorge-Untersuchungen eine motorische Entwicklungsstörung im Sinne einer drohenden Zerebralparese diagnostiziert, die im Wesentlichen durch die Anwendung eines verbreiteten Screening-Testes erklärt werden konnte. Eine definierte Zerebralparese liegt heute nur bei 0,2 % aller Kinder vor, umschriebene Entwicklungsstörungen motorischer Funktionen, die häufig zusammen mit anderen Gesundheitsproblemen (Adipositas, ADHS) auftreten, in 5 bis 6 %. Ähnliche Unterschiede in den Fallzahlen wurden bei Sprachentwicklungsstörungen festgestellt. Andererseits hat sich in den vergangenen 20 Jahren die Häufigkeit der Kinder mit der Diagnose einer tiefgreifenden Entwicklungsstörung bzw. einer Autismus-Spektrum-Störung deutlich erhöht, was z.B. in ostasiatischen Ländern noch ausgeprägter ist. Derzeit ist unklar, ob sich dies durch genauere diagnostische Verfahren, eine höhere Sensibilität der Eltern, veränderte Lebensumstände in den Familien (Berufstätigkeit der Eltern, Medienkonsum etc.), Umwelteinflüsse (Verschmutzung etc.) oder andere Faktoren erklären lässt (Bode et al. 2014; Straßburg et al. 2018).
4 Ursachen
Es gibt eine enorme Vielzahl von Ursachen für eine Entwicklungsstörung, was durch die modernen Möglichkeiten der Diagnostik noch verfeinert wird. Für schwerwiegende Entwicklungsstörungen können folgende Ursachen angeführt werden:
- Chromosomenanomalien, z.B. Trisomie 21
- Anomalien einzelner Gene, z.B. Fragiles-X-Syndrom, Angelman-Syndrom, Rett-Syndrom
- Stoffwechselstörung, z.B. Phenylketonurie
- Komplexe Genveränderungen, z.B. bei Autismus-Spektrum-Störung
- Hirnfehlbildung, z.B. Anlagestörung des Balkens, der Großhirnrinde oder des Kleinhirns
- Hirnschädigung vor, unter und nach der Geburt durch Sauerstoffmangel, Durchblutungsstörung, Entzündungen (Meningitis) oder Hormonveränderungen, besonders bei sehr und extrem Frühgeborenen
- Hirnschädigung durch Alkohol, Drogen oder andere Giftstoffe während der Schwangerschaft
- Hirnschädigung durch Verletzung, z.B. unter der Geburt oder durch ein Schütteltrauma
- Schwere Ernährungsstörung, z.B. durch langdauerndes Hungern (Kalorien- und Protein-Mangel) oder Vitaminmangel (Vit B12)
- Mangelnde Förderung, z.B. bei angeborener Taubheit und schwerer Vernachlässigung (Bode et al. 2014; Straßburg et al. 2018)
Aktuelle Statistiken über die Häufigkeit spezieller Entwicklungsstörungen gibt es nicht, außerdem haben sich die Verteilung der Diagnosen und der zu Grunde liegenden Ursachen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verändert. So wurden viele Entwicklungsstörungen noch gegen Ende des 20. Jahrhunderts als „leichte oder minimale zerebrale Dysfunktion“ bezeichnet und die Erklärung durch ein „Geburtstrauma“ spielte eine wesentlich größere Rolle. In Folge der neuen diagnostischen Möglichkeiten in der Frühphase einer Schwangerschaft ist die Zahl der geborenen Kinder mit einer Chromosomenanomalie, z.B. des Down-Syndroms oder Trisomie 21, drastisch zurückgegangen. Als Ursache für schwere Entwicklungsstörungen des Verhaltens und des Sozialkontaktes, die heute als Autismus-Spektrum-Störung subsumiert werden, wurden fälschlicherweise neben einer familiären Disposition vor allem Erziehungsfehler der Mütter postuliert u.a.m.
Heute wird davon ausgegangen, dass mehr als 70 % der Hirnfunktionsstörungen, die eine schwere Entwicklungsstörung verursachen, vor der Geburt stattfinden, ca. 10 % während der Geburt, z.B. durch eine verzögerte Entbindung, 10 % nach der Geburt, z.B. durch Unfälle oder Infektionen und dass in weniger als 10 % keine befriedigende Erklärung gefunden wird. Nach aktuellem Wissensstand liegen bei ca. 3.500 genetisch definierten Anomalien Entwicklungsstörungen der mentalen Fähigkeiten vor, wobei neben umschriebenen Genveränderungen auch sog. epigenetische Faktoren (z.B. das intrauterine Wachstum oder hormonelle Einflüsse in der Schwangerschaft) eine Rolle spielen können (Straßburg et al. 2018).
Die häufigste Ursache für einfache Lernstörungen ist nach mehreren Studien ein Alkohol- oder Drogenkonsum der Mutter während der Schwangerschaft. Bei anderen leichteren Entwicklungsstörungen, z.B. der Sprache, der schulischen Fähigkeiten (Lese-Rechtschreibstörung, Rechenstörung), des sozialen Kontaktverhaltens und der motorischen Geschicklichkeit werden sowohl komplexe genetische Veranlagungen und Umweltfaktoren, z.B. mangelnde Förderung, psychosoziale Belastungen und konstitutionelle Entwicklungsverzögerungen, als Erklärung angeführt (Straßburg et al. 2018).
5 Diagnostik
Erste Voraussetzung für die möglichst frühzeitige Erkennung einer Entwicklungsstörung ist die Kenntnis über die normale Entwicklung eines Kindes. Dabei sind Feststellungen wie „wann kann das Kind sitzen, stehen oder laufen?“ wenig zielführend. In Deutschland erfolgt im Rahmen der Vorsorge-Untersuchungen U2 bis U10 vor allem in den ersten Lebensjahren eine differenzierte Beobachtung der Entwicklung des Kindes durch den betreuenden Kinderarzt bzw. die Kinderärztin. Im sog. Neugeborenen-Screening werden im Blut behandelbare Krankheiten wie seltene Stoffwechselstörungen, eine schwere Schilddrüsenunterfunktion oder die Veranlagung zur Mukoviszidose untersucht und durch das Hörscreening angeborene Taubheit und durch Ultraschall eine Anlagestörung des Hüftgelenkes ausgeschlossen (Straßburg et al. 2018).
In der ersten Lebensphase spielen das Trinkverhalten und die Mutter-Kind-Interaktion eine wichtige Rolle. Bewegungsauffälligkeiten werden frühzeitig durch Beobachtungen der Vielfalt und Harmonie der Spontanbewegungen erkannt (general movements), für die Entwicklung des Sozialkontakts sind das reaktive Lächeln und die Produktion erster Sprachlaute von Bedeutung. Für die motorische Entwicklung sind die aktive Drehung im Rumpf und die selbstständige Aufrichtung zum freien Sitzen und Stehen wichtige Meilensteine, nach dem ersten Lebensjahr die Nachahmung von Mimik und Gestik sowie die feinmotorische Handlungsplanung. Für die Dokumentation der Entwicklung können im 1. Lebensjahr einfache Entwicklungstests, z.B. das Denver-Screening of Infant Development, der Entwicklungstest (ET 6-6-R) oder die Münchener Funktionelle Entwicklungsdiagnostik (MFED 1. und 2.–3. Lebensjahr) eingesetzt werden. Bei Kindern mit einem hohen Risiko für die Ausbildung von Entwicklungsstörungen sollten spätestens ab dem 2. Lebensjahr komplexe, sorgfältig standardisierte Tests wie die Bayley Scales of Infant Development (1. und 2. Lebensjahr) verwendet werden. Nicht selten besteht neben einer Entwicklungsstörung auch eine andere chronische Erkrankung, z.B. Knochen- und Gelenkveränderungen, ein Herzfehler, Blut- oder Nierenkrankheiten. Wichtig sind frühe Untersuchungen zur Entwicklung eines Kindes vor allem auch bei sehr und extrem frühgeborenen Kindern und Mehrlingen. Ihre Entwicklung ist ein wichtiges Kriterium für die Qualität der Betreuung vor, unter und nach der Geburt durch das Perinatalzentrum (Largo 2019; Straßburg et al. 2018).
Wenn bei einem Kind Auffälligkeiten der Entwicklung festgestellt werden, ist es primär die Aufgabe der pädiatrischen Versorgung, diese einzuschätzen und mit den Eltern das weitere Vorgehen abzusprechen. Für Deutschland wurde von den wichtigsten Fachverbänden ein Stufenkonzept der Behandlung von Entwicklungsauffälligkeiten in einem interaktiven Diagnostik-/​Therapiemodell (IVAN) verabschiedet. Danach findet im Rahmen der routinemäßigen Vorsorge-Untersuchung ein Entwicklungs-Screening durch den primär behandelnden Kinderarzt oder die primär behandelnde Kinderärztin statt. In einer zweiten Sitzung wird mit Hilfe einer vertieften Anamneseerhebung und einer ausführlicheren körperlichen und insbesondere auch neurologischen Untersuchung nach möglichen Erklärungen gefahndet. Nach dem 3. Lebensjahr können in der Kinderarzt-Praxis Screening-Tests, wie der SON-R, der BUEVA-2, der FRAKIS-K, HASE, BUEGA, MEF u.a.m. eingesetzt werden. Die Beurteilung der Ergebnisse ist unterschiedlich: während früher z.B. bei einem IQ < 70 bzw. unter 2 Standard-Abweichungen definitionsgemäß von einer „Geistigen Behinderung“ und bei einem IQ-Wert zwischen 70 und 85 von einer „Lernstörung“ gesprochen wurde, wird das Testergebnis heute nicht gleich bewertet, sondern primär als „intellektuelle Einschränkung“ (intellectual disability) bezeichnet. Eine umschriebene Entwicklungsstörung liegt vor, wenn das Testergebnis in einem definierten Bereich, z.B. der Lese- oder Rechtschreibfähigkeit 1,5 Standardabweichungen unter dem Norm-Durchschnitt bei sonst (noch) normaler Intelligenz liegt. Bei umschriebenen Einschränkungen von Fähigkeiten in Verbindung mit einer verminderten Intelligenz oder bei deutlich eingeschränkten Fähigkeiten in anderen Bereichen (Musik, Malen) wird eher von Teilleistungsstörung bzw. Teilleistungsschwäche gesprochen (Straßburg et al. 2018).
Der Kinderarzt, die Kinderärztin kann primär entweder weitere Kontroll-Untersuchungen und/oder die Einleitung einer ersten Behandlung durch eine/n HeilmittelerbringerIn (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie), eine interdisziplinäre Frühförderung u.a. veranlassen. Beim Vorliegen einer offensichtlich schweren Entwicklungsstörung in mehreren Bereichen oder besonderen Risikofaktoren, z.B. einer Frühgeburtlichkeit <32 Schwangerschaftswochen wird empfohlen, eine ausführliche Diagnostik in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (bzw. einer vergleichbaren Einrichtung), alternativ bei Kindern über 6 Jahren eine multiaxiale Diagnostik in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung einzuleiten (Bode et al. 2014; Straßburg et al. 2018; Suchdoletz 2010).
Bei der „Mehrdimensionalen Bereichsdiagnostik in der Sozialpädiatrie“ (MBS) werden in einem multidisziplinären Setting in folgenden Bereichen Befunde erhoben:
- Bestimmung des Entwicklungsstandes bzw. der Intelligenz
- Körperliche und insbesondere neurologische Untersuchung
- Beurteilung des psychischen Status
- Beurteilung der sozialen Begleitumstände
- Abklärung der Ätiologie
Zur genaueren Diagnostik können z.B. die Registrierung der elektrischen Hirnströme (EEG), eine Darstellung der Hirnstrukturen mittels einer kranialen Kernspintomographie (MRT), verschiedene Blutuntersuchungen und schließlich gezielte humangenetische Untersuchungen (Chromosomen- und Genanalyse, Paneldiagnostik) u.a.m. sinnvoll sein. Ggf. werden zusätzliche Untersuchungen, z.B. in einer pädaudiologischen (HNO-Klinik) oder neuroophthalmologischen (Augen-Klinik) Einrichtung vereinbart oder das Kind in einer gemeinsamen Sprechstunde zusammen mit einem klinischen Humangenetiker oder einem Kinderorthopäden untersucht (Bode et al. 2014; Straßburg et al. 2018).
Die „Multiaxiale Klassifikation für psychische Störungen des Kindes- und Jugendalters“ verlangt eine diagnostische Aussage in folgenden Bereichen:
- Klinisch-psychiatrisches Syndrom
- Umschriebene Entwicklungsrückstände
- Intelligenzniveau
- Körperliche Symptomatik
- Assoziierte abnorme psychosoziale Umstände
- Globale Beurteilung des psychosozialen Funktionsniveaus
Die Kriterien für die Diagnosestellung der verschiedenen Entwicklungsstörungen werden in den Leitlinien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften) umfassend dargestellt und regelmäßig aktualisiert (siehe unten: Informationen im Internet).
Auf der Grundlage der so erhobenen Befunde erfolgt dann eine Klassifikation der Aktivitäten, der Teilhabe und der Umweltfaktoren entsprechend der Internationalen Klassifikation der Funktionen für Kinder und Jugendliche der Weltgesundheits-Organisation (WHO-ICF-CY). In Abhängigkeit der prognostischen Faktoren (funktionelle Einschränkungen oder organisch bedingte Defizite) und des individuellen Ressourcenprofils (ökonomische und psychosoziale Situation der Familie, Wohnort, zusätzliche Hilfsangebote etc.) wird dann ein Behandlungsplan erstellt und durch die Vereinbarung weiterer Kontroll-Untersuchungen evaluiert.
6 Behandlungs- und Fördermöglichkeiten
Es ist die vordringliche Aufgabe der kinder- und jugendärztlichen Betreuung, spezifische Ursachen für eine drohende oder manifeste Entwicklungsstörung, die einer kausalen Behandlung zugeführt werden können, möglichst frühzeitig zu erkennen. Dies gilt immer dann, wenn die Entwicklung eines Kindes stagniert oder bereits vorhandene Fähigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können, z.B. bei spezifischen Seh- und Hörstörungen, bei voranschreitenden Hirnerkrankungen (Epilepsie, Hirntumor, neurodegenerative Erkrankung), oder anderen chronischen Krankheiten. Ebenso sollte aber auch eine schwere Vernachlässigung oder gar die Misshandlung eines Kindes baldmöglichst erkannt und der weiteren Mitbetreuung durch das Jugendamt zugeführt werden (Straßburg et al. 2018).
Für die große Mehrzahl der Entwicklungsstörungen ist aber ein gestuftes Vorgehen sinnvoll. So sollte erst einmal der aktuelle Entwicklungsstand des Kindes mit den Eltern besprochen und diese auf die festgestellten Entwicklungsdefizite hingewiesen werden. In vielen Fällen ist die erste Maßnahme die Einleitung einer Heilmittelbehandlung, also z.B. bei Störungen der Motorik Physiotherapie, bei Sprachauffälligkeiten Logopädie und bei Störungen der Handlungsplanung, der Konzentration und der Koordination Ergotherapie. Ganz wesentlich ist dabei, dass die Eltern immer zur Fortsetzung der im Rahmen der Behandlung gezeigten Übungen zu Hause angeleitet werden (Straßburg 2004; Suchdoletz 2010).
In vielen Fällen bestehen neben den Entwicklungsauffälligkeiten auch psychosoziale Probleme innerhalb der Familie oder in ihrem Umfeld. In diesen Fällen sollte bei jungen Kindern möglichst frühzeitig eine Komplexbehandlung in einer interdisziplinären Frühförderstelle stattfinden. Dabei erfolgt neben einer Heilmittelbehandlung auch eine ausführliche sozialpädagogische Beratung und unter Umständen eine psychologische Diagnostik und Beratung. In Einzelfällen können auch zusätzliche Behandlungen mit Heilpädagogik, Psychomotorik, Motopädie oder Musiktherapie eingeleitet werden. Diese Betreuung endet mit Beginn der Schulpflicht. Leider finden die früher üblichen Hausbesuche durch Mitarbeiter der Frühförderung immer weniger statt Straßburg et al. 2018; Suchdoletz 2010).
Je nach dem Ergebnis der Diagnostik ist es sinnvoll, die Eltern an spezielle Selbsthilfegruppen von Eltern bzw. der Betroffenen selbst zu verweisen. Hier können Erfahrungen ausgetauscht und vielfältige Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten vermittelt werden. Deutschlandweit ist die wichtigste Adresse hierfür das Kindernetzwerk e.V. (Straßburg et al. 2018; siehe unten: Informationen im Internet)
Eltern von Kindern mit globalen oder umschriebenen Entwicklungsstörungen brauchen bei vielen Fragen ausführliche Beratung, z.B. in welchen Kindergarten bzw. in welche Schule sie ihr Kind schicken sollen: ist der Sonderkindergarten besser als der Regelkindergarten, braucht das Kind ein inklusives Betreuungskonzept oder spezielle Fördermaßnahmen? In Einzelfällen können bei schwerer Ausprägung der Entwicklungsstörung eine pädagogische Begleitung in der Schule und evtl. auch im Kindergarten eingesetzt werden. Auch bei vielen anderen Themen, z.B. der Beantragung von öffentlichen Hilfen, benötigen viele Eltern Unterstützung (Bode et al. 2014; Straßburg et al. 2018; Suchdoletz 2010).
Dauer und Intensität der Behandlungen sind sehr unterschiedlich: bei vielen Entwicklungsstörungen ist es ausreichend, dass nach guter Anleitung der Eltern nur noch in größeren Abständen Behandlungen stattfinden. Umschriebene Entwicklungsstörungen z.B. der Sprache und des Sprechens, aber auch der Motorik und des Lernens, können auch durch Fähigkeiten in anderen Bereichen kompensiert werden (Beispiel „Forest Gump“). Andere Betroffene und ihre Familien brauchen ihr Leben lang Unterstützung und spezielle Betreuung in unterschiedlicher Zusammensetzung.
7 Problematik
Jedes Kind hat seine eigene, individuelle Entwicklung, die oftmals nicht mit den Erwartungen der Eltern, der Gesellschaft oder dem eigenen Anspruch übereinstimmt. Eine sichere Voraussage, dass sich das Kind „normal“ entwickeln werde, kann weder in der Schwangerschaft noch in der Säuglings- und Kleinkinderzeit gemacht werden. Jeder äußerlich gesunde Mensch kann eine Vielzahl von Veranlagungen in sich tragen, die sich bei seinen Nachkommen als Ursache von Entwicklungsstörungen manifestieren. Ebenso können solche Veranlagungen auch spontan neu entstehen. Durch die Vorsorge-Untersuchungen in der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren, durch den frühzeitigen Ausschluss bestimmter Krankheiten mit Hilfe von Screening-Methoden, durch die empfohlenen Impfungen, durch eine gesunde Ernährung und eine Elimination von Giftstoffen können heute viele wichtige Voraussetzungen für eine normale Entwicklung der Kinder geschaffen werden. Von überragender Bedeutung für eine normale Entwicklung ist aber vor allem die Akzeptanz des Kindes von Anfang an in einer stabilen Gruppe, am besten in der leiblichen Familie (Bode et al. 2014; Largo 2019; Straßburg et al. 2018).
Die Biografie vieler Menschen zeigt, dass deutliche Störungen der normalen Entwicklung z.B. der Sprache, des sozialen Kontaktverhaltens und teilweise auch der Motorik in den ersten Lebensjahren nicht mit schweren bleibenden Behinderungen verbunden sein müssen. Ob Kinder mit einer Entwicklungsstörung unter ihrer Beeinträchtigung leiden, hängt ganz wesentlich davon ab, wie sie von ihrem sozialen Umfeld akzeptiert werden.
8 Quellenangaben
Bode, Harald, Hans Michael Straßburg und Helmut Hollmann, Hrsg., 2014. Sozialpädiatrie in der Praxis. München: Urban & Fischer-Elsevier. ISBN 978-3-437-31630-2
Largo, Remo H., 2019. Kinderjahre: Die Individualität des Kindes als erzieherische Herausforderung. München: Piper Verlag. ISBN 978-3-492-05902-2
Straßburg, Hans Michael, 2004. Kriterienfindung für die Verordnung der Ergotherapie. In: Pädiatrische Praxis. 64(4), S. 543–553. ISSN 0030-9346
Straßburg, Hans Michael, Winfried Dacheneder und Wolfram Kreß, Hrsg., 2018. Entwicklungsstörungen bei Kindern: Praxisleitfaden für die interdisziplinäre Betreuung. 6. Auflage. München: Elsevier, Urban & Fischer. ISBN 978-3-437-22224-5 [Rezension bei socialnet]
Suchodoletz, Waldemar von, 2010. Therapie von Entwicklungsstörungen: Was wirkt wirklich. Göttingen: Hogrefe. ISBN 978-3-8017-2138-1 [Rezension bei socialnet]
9 Informationen im Internet
- Kindernetzwerk (knw), der Dachverband von Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen
- Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) liegen zu folgenden Entwicklungsstörungen vor:
- Definition, Diagnostik, Behandlung und psychosoziale Aspekte bei umschriebenen Entwicklungsstörungen motorischer Funktionen (UEMF) Nr. 022–017 (S3)
- Autismus-Spektrum-Störung Nr. 028–018 (S3)
- Praxisleitlinie Intelligenzminderung Nr. 028–042 (S2k)
- Diagnostik der Lese-Rechtschreibstörung Nr. 028–044, z.Zt. in Bearbeitung (S3)
- Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung Nr. 028–046 (S3)
- Sprachentwicklungsstörungen (SES) unter Berücksichtigung umschriebener Sprachentwicklungsstörungen (USES), Diagnostik Nr. 049–006 (S2k)
- S3: Die Leitlinie hat alle Elemente einer systematischen Entwicklung durchlaufen (Logik-, Entscheidungs- und Outcome-Analyse, Bewertung der klinischen Relevanz wissenschaftlicher Studien und regelmäßige Überprüfung.
- S2k: Eine formale Konsensfindung hat stattgefunden
Verfasst von
Prof. i.R. Dr. Hans Michael Straßburg
Universität Würzburg
Website
Mailformular
Es gibt 1 Lexikonartikel von Hans Michael Straßburg.
Zitiervorschlag
Straßburg, Hans Michael,
2021.
Entwicklungsstörung [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 17.05.2021 [Zugriff am: 23.01.2025].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/418
Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Entwicklungsstoerung
Urheberrecht
Dieser Lexikonartikel ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt.
Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns.
Gerne steht Ihnen die Redaktion des Lexikons für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.