Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Prof. Dr. Carl Heese
veröffentlicht am 13.05.2024
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist eine Leistung für Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Angehörigen nach dem Bundesteilhabegesetz von 2018. Sie verfolgt das Ziel, die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken und eine unabhängige Lotsenfunktion im Sozialleistungssystem zu übernehmen.
Überblick
1 Zielsetzung
Die EUTB ist ein innovatives Beratungsangebot für Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Angehörige. Sie wurde mit dem Bundesteilhabegesetz 2018 in § 32 SGB IX aufgenommen (Boetticher 2020). Mit ihr soll die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt und eine unabhängige Lotsenfunktion im Sozialleistungssystem anboten werden. Das Beratungsangebot ist universal und nicht auf einzelne Behinderungsformen begrenzt, es folgt dem Prinzip „Eine für Alle“.
Das Bundesteilhabegesetz zielt auf eine Umorientierung der sozialen und beruflichen Rehabilitation zugunsten eines stärker personenzentrierten Leistungsangebotes, um die Selbstbestimmung der Rehabilitanden bestmöglich zu fördern. Mit dieser Umorientierung ergeben sich vielfältige Entscheidungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung, für die die EUTB eine von Leistungsträgern und -anbietern unabhängige Unterstützung gewährleisten soll.
2 Umsetzung
Das Beratungsangebot der EUTB soll im Vorfeld der Beantragung von Leistungen eine Orientierung über das Spektrum von Möglichkeiten der Teilhabeförderung bieten und eine Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen geben. Um für die Bedarfe von Menschen mit Behinderung eine uneingeschränkte Lotsenfunktion im Sozialleistungssystem übernehmen zu können, ist die EUTB unabhängig von und ergänzend zu den Beratungsangeboten der etablierten Träger der Behindertenhilfe konzipiert. Regionale Ausnahmen von dieser Regelung sind aber möglich. So können auch Sozialleistungsanbieter Träger einer EUTB sein, sofern sie die organisatorische, wirtschaftliche und finanzielle Unabhängigkeit der Beratung von den Bereichen der Leistungserbringung nachweisen können.
Der Ansatz der EUTB soll niederschwellig sein. Um diesem Anspruch zu genügen, wurde ein dichtes Netz mit über 800 (Teil-)Beratungsstellen (Stand: April 2024) aufgebaut. Ein Beratungsatlas im Internet sowie eine App ermöglichen eine leichte Auffindbarkeit von geeigneten Stellen. In Einzelfällen ist auch eine aufsuchende Beratung möglich. Bei Bedarf können Dolmetscherleistungen, zum Teil auch für Gebärdensprache, oder Unterstützung für die Verwendung des Lorm-Alphabets in Anspruch genommen werden. Das Angebot ist kostenfrei. Die Beratung folgt grundsätzlich dem Ansatz des Peer Counseling. Um das Prinzip „Eine für Alle“ umsetzen zu können, findet eine enge Vernetzung der Beratungsstellen statt. Die Beratungsexpertise soll so an allen Stellen erweitert werden.
Nach der inzwischen abgeschlossenen Modellphase liegt die Finanzierung dauerhaft beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Eine organisatorische und fachliche Unterstützung für die Beratungsstellen wird durch die Fachstelle Teilhabeberatung geleistet. Die Fachstelle hat ein System der Qualifizierung und Qualitätssicherung für die Beratungsleistungen aufgebaut. Über drei Regionalteams bietet sie u.a. eine Grundqualifizierung für das Peer Counseling sowie mehrere qualifikatorische Zusatzmodule zum Sozialleistungsrecht und zu weiteren Themen an.
Für das advokatorische Selbstverständnis der Mitglieder der BAGFW war die Einführung der EUTB eine starke Herausforderung. In ihrer Stellungnahme zur Weiterführung der EUTB nach dem Ende der Modellphase begrüßen sie die Einrichtung aber ausdrücklich (BAGFW 2021) und werten ihren Ansatz als erfolgreiche Stärkung der Position von Menschen mit Behinderung im sozialrechtlichen Leistungsdreieck. Kritisch weisen sie auf eine Reihe von Defiziten bei der Finanzierung der EUTB hin.
3 Begleitforschung
Zur Frage der Wirksamkeit wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Begleitforschung zum Aufbau der EUTB in Auftrag gegeben (Heimer, Schütz und Wansin 2023). Für die Evaluation wurden EUTB-Stellen und nicht EUTB-geförderte Stellen sowie zwei Panels von Ratsuchenden befragt. Die Ergebnisse bestätigen den erfolgreichen Aufbau der EUTB und der Fachstelle:
- Die Beratungsangebote werden sehr gut angenommen.
- Es finden durchschnittlich über 15 000 Beratungsgespräche pro Monat statt.
- Die Beratung erfolgt primär telefonisch, sodann persönlich sowie per E-Mail.
- Die bedeutendsten Beratungsanlässe sind der Umgang mit Behörden sowie die Unterstützung bei Antragstellungen, was der Zielsetzung der EUTB entspricht.
- Die Zufriedenheit mit der Beratung ist groß. Die erlebte Beratungskompetenz sowie der Peer-Ansatz wirken sich dabei positiv auf die Zufriedenheit aus.
Die Begleitforschung konnte auch weiteren Entwicklungsbedarfe aufzeigen. So wurden Zielgruppen identifiziert, die das EUTB-Angebot bislang nur wenig nutzen:
- WfbM-Beschäftigte
- Menschen in besonderen Wohnformen
- Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
- Jugendliche und junge Erwachsene mit Beeinträchtigungen
- Menschen mit Migrationshintergrund
Für diese Personengruppen müssen noch geeignete Strategien der Ansprache entwickelt werden. Darüber hinaus scheint auch die Umsetzung des Prinzips „Eine für Alle“ durch die Vernetzung der EUTB-Stellen an Grenzen zu stoßen. Im Evaluationsbericht wird die Verfügbarkeit einer hochspezifischen Expertise für die Beratung problematisiert, ein Ausweg wird durch die Anbindung von Fachstellen aufgezeigt.
4 Quellenangaben
BAGFW, 2021. Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einer Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Teilhabeberatungsverordnung – EUTBV). 15.04.2021 [Zugriff am: 26.04.2024]. Verfügbar unter: https://www.bagfw.de/fileadmin/​user_upload/​Veroeffentlichungen/​Stellungnahmen/2021/2021-04-15_Stellungnahme_Teilhabeberatungsverordnung_EUTBV.PDF
Boetticher, Arne von, 2020. Das neue Teilhaberecht. 2., durchgesehene Auflage Baden-Baden: Nomos. ISBN 978-3-8487-5877-7
Heimer, Andreas, Holger Schütz und Gudrun Wansing, 2023. Evaluation der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung. ISSN 0174-4992 [Zugriff am: 26.04.2024]. Verfügbar unter: https://www.bmas.de/SharedDocs/​Downloads/DE/Publikationen/​Forschungsberichte/​fb-620-evaluation-der-eutb.pdf?__blob=publicationFile&v=3
5 Informationen im Internet
Verfasst von
Prof. Dr. Carl Heese
Professur für Rehabilitation an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg
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