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Erwerbstätigkeit

Prof. Dr. Thomas Elkeles

veröffentlicht am 20.11.2018

Erwerbstätigkeit ist diejenige Tätigkeit des Menschen, in bzw. mit der Erwerbsarbeit ausgeführt wird. Der Begriff beschränkt sich also von vornherein auf diejenige Arbeit, die erwerbsförmig ausgeführt wird.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Einleitung
  3. 3 Erwerbstätigkeit in Zahlen
    1. 3.1 Definitionen
    2. 3.2 Zahl der Erwerbstätigen
    3. 3.3 Beteiligung am Erwerbsleben
    4. 3.4 Bedeutung der Erwerbstätigkeit
    5. 3.5 Erwerbstätige nach Wirtschaftsbereichen
    6. 3.6 Normalarbeitsverhältnis und atypische Beschäftigung
    7. 3.7 Scheinselbstständigkeit
    8. 3.8 Arbeitsbedingungen
  4. 4 Zukunft der Erwerbstätigkeit
  5. 5 Quellenangaben
  6. 6 Literaturhinweise
  7. 7 Information im Internet

1 Zusammenfassung

Der Beitrag behandelt mit der Erwerbstätigkeit die erwerbsförmig ausgeführte Arbeit. Sie findet für die abhängig Beschäftigten in westlichen Industrienationen als regulierte Erwerbstätigkeit statt, die zu sozialen Standards geführt haben. Erwerbstätigkeit nimmt einen zentralen Stellenwert nicht nur für die materielle Reproduktion, sondern auch für die Identität und gesellschaftliche Anerkennung der erwerbstätigen Individuen ein. Entwicklungen werden anhand der Zahl der Erwerbstätigen, den Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen, dem Verhältnis von Normalarbeitsverhältnis und atypischer Beschäftigung sowie den Arbeitsbedingungen dargestellt, bevor abschließend ein Blick auf die Zukunft der Arbeit geworfen wird.

2 Einleitung

Erwerbstätigkeit ist diejenige Tätigkeit des Menschen, in bzw. mit der Erwerbsarbeit ausgeführt wird. Der Begriff beschränkt sich also von vornherein auf diejenige Arbeit, die erwerbsförmig ausgeführt wird. Am Sprachgebrauch des Begriffes Arbeit wird häufig kritisiert, dass er auf Erwerbsarbeit fokussiert werde und damit andere Formen der Arbeit ausklammere, wie insbesondere die nicht entlohnte Tätigkeit in Hausarbeit und Familie, also eines wichtigen Teils der Reproduktionsarbeit, aber auch Eigen-, Bürger- und Ehrenarbeit. Erwerbstätigkeit ist als Arbeit zweckbestimmte Tätigkeit zur menschlichen Daseinsvorsorge und zur Befriedigung materieller oder geistiger Bedürfnisse, jedoch – wie aus dem Begriff eindeutig hervorgeht – ausschließlich solche, die gegen materielle Vergütung ausgeführt wird, für die es unterschiedliche Formen geben kann. Sklavenarbeit oder andere Formen von Zwangsarbeit sind damit eindeutig keine Erwerbstätigkeit. Seit der Industrialisierung und dem erheblichen Rückgang von selbstständig Tätigen in der Landwirtschaft findet Erwerbstätigkeit für die große Mehrheit der Bevölkerung als Lohnarbeit statt. Da diese nach Karl Marx (1818-1883) lediglich ihre Arbeitskraft zu verkaufen habe, ist Erwerbstätigkeit für den allergrößten Teil der Bevölkerung auch die Hauptquelle zur Sicherung des Lebensunterhalts, also für ihre Reproduktion (Marx 1979). Gleichwohl sind auch Selbstständige definitionsgemäß Erwerbstätige (s.u.).

Der kurz angedeutete historische Aspekt der Entwicklung von Erwerbstätigkeit weist darauf hin, dass Erwerbstätigkeit nicht nur Bedeutung für die sie ausführenden Individuen, sondern auch für die Ebene der Gesellschaft hat. Da Erwerbstätigkeit in der Regel gestaltet und reguliert wird, haben die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen starke Auswirkungen darauf, wie Erwerbstätigkeit – z.B. innerhalb welcher Altersgrenzen – geleistet, welche Wertschöpfung aus ihr gezogen wird – z.B. Besteuerung der Erwerbseinkommen – und welche Abgaben für soziale Sicherungssysteme verwendet werden. Erwerbstätigkeit schafft nicht nur Einkommen, sondern deren Regulierung schafft auch soziale Standards wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, betriebliche und überbetriebliche Interessenvertretung sowie kollektive Aushandlungssysteme, z.B. per Tarifverträgen. Soziale Absicherung mittels Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung ist an Erwerbstätigkeit gekoppelt, in Deutschland in besonders starker Weise; abhängige Beschäftigung ist hier praktisch Grundvoraussetzung für deren Zugang.

Die Regulierung der Erwerbsarbeit soll eine wesentliche Grundlage für den sozialen Konsens in der Gesellschaft schaffen. Würde die Verselbstständigung der Ökonomie gegenüber der Gesellschaft im Laissez-faire-Kapitalismus beibehalten, zerstörten die westlichen Industriegesellschaften nach Karl Polanyi (1886-1964) ihre eigenen sozialen Voraussetzungen. Erst die Anerkennung des Vorrangs der Gesellschaft gegenüber einem bestimmten Wirtschaftssystem ermögliche es der Gesellschaft, sich gegen die dem Marktsystem innewohnenden Gefahren selbst zu schützen (Polanyi 1990). Anknüpfend an diese Tradition legt Esping-Andersen (1990) in seiner Typologie der „drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus“ dar, wie die politischen Hauptströmungen in den drei sozialpolitischen Welten eine „teilweise Rücknahme des Warencharakters der Arbeitskraft“ (Flecker 2017, S. 52) einrichteten, mit der der bloße Warencharakter der Ware (engl.: Commodities) Arbeitskraft eingeschränkt werde, was als Dekommodifizierung (Esping-Andersen 1990) stark rezipiert wird.

3 Erwerbstätigkeit in Zahlen

3.1 Definitionen

Für die Arbeitsmarktstatistik des Statistischen Bundesamtes wird das Labour-Force-Konzept der International Labour Force (ILO; dt.: Internationale Arbeitsorganisation) verwendet. Danach gilt jede Person ab 15 Jahren als erwerbstätig, die gegen Entgelt oder im Rahmen einer selbstständigen oder mithelfenden Tätigkeit arbeitet, unabhängig vom zeitlichen Umfang. Abhängige Beschäftigung ist also nicht das (alleinige) Kriterium für Erwerbstätigkeit in amtlichen bzw. statistischen Definitionen, sondern auch selbstständig Tätige sind Erwerbstätige (umgangssprachlich: Berufstätige). Auch Erwerbslose gehören zu den Erwerbspersonen, und zwar sind dies nach der ILO-Definition Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren, die nicht erwerbstätig im Erhebungszeitpunkt waren, jedoch arbeitsuchend und in der Lage waren, eine neue Arbeit innerhalb von zwei Wochen aufzunehmen. Diese Definition weicht von der Definition für Arbeitslose ab, nach der u.a. eine Registrierung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich ist. Erwerbstätige und Erwerbslose bilden also gemeinsam die Gruppe der Erwerbspersonen, die verbleibende Gruppe wird Nichterwerbspersonen genannt.

3.2 Zahl der Erwerbstätigen

Die Zahl der Erwerbstätigen wird in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vom Statistischen Bundesamt ausgewiesen, „ohne dass die Genese dieser Daten im Detail offen gelegt wird“ (Dostal 2017, S. 124). Differenzierungen der Daten können über Erhebungen erfolgen, die auf Stichproben beruhen. So stützt sich das Statistische Bundesamt auf den Mikrozensus, was sozialwissenschaftliche Differenzierungen nach Geschlecht, Alter, Bildungsstand, Beruf, Art des Arbeitsvertrages etc. ermöglicht. Aus methodischen und organisatorischen Gründen kann es nicht nur zwischen verschiedenen Institutionen der Datenerhebung (wie z.B. gegenüber den Statistiken der BA oder internationalen Statistiken), sondern auch bei verschiedenen Statistiken des Statistischen Bundesamtes zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. „Längerfristige Trends […] zeigen […] jedoch in die gleiche Richtung“ (Destatis und WZB 2016, S. 127). In der Anzahl der Erwerbstätigen spiegeln sich konjunkturelle Schwankungen und Trends bei einer insgesamt in Deutschland, gebremst nach der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise im Jahr 2008/2009, allerdings kontinuierlichen Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf 44,16 Mio. Erwerbstätige mit Wohnsitz in Deutschland (Inländerkonzept) bzw. auf 44,27 Mio. Erwerbstätige mit Arbeitsort in Deutschland (Inlandskonzept) im Jahr 2017 (Statistisches Bundesamt 2018c) Diese Zahlen relativieren sich jedoch, wenn man sie mit dem Arbeitsvolumen in geleisteten Arbeitsstunden in Verbindung bringt. Hier zeigen sich gleichzeitig zum Anstieg der Erwerbstätigen Rückgänge, wofür ein wesentlicher Grund die zunehmende Teilzeitarbeit, insbesondere durch Frauen, waren (Destatis und WZB 2016, S. 127).

3.3 Beteiligung am Erwerbsleben

In Deutschland hatten Ende des 20. Jahrhunderts verlängerte Ausbildungszeiten und ein Anstieg des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben, teilweise durch hohe Frühverrentungszahlen, zu sinkender Erwerbsbeteiligung geführt. Nachdem die sozialrechtlichen Regelungen die Frühberentung erschwert haben, hat sich dieser Trend inzwischen soweit umgedreht, dass annähernd wieder die Erwerbsquote von Anfang der 90er Jahre erreicht wird.

Bei den 15- bis 64-Jährigen stieg besonders die Erwerbsquote der 55- bis 64-Jährigen und die der Frauen (2006: 68,4 %, 2016: 73,4 % [Destatis 2008 und 2017]). Im europäischen Vergleich liegen die Quoten für Männer und für Frauen jeweils im oberen Bereich. In der DDR hatte die Erwerbsquote (die sog. Erwerbsneigung) der Frauen Spitzenwerte, zu Beginn der 90er Jahre sank die Erwerbstätigenquote (Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung) jedoch für mehrere Jahre drastisch. Durch deutliche Anstiege der Erwerbsbeteiligung der Frauen in Westdeutschland hat sich ihre Erwerbsquote annähernd an diejenige in Ostdeutschland, die nach wie vor höher ist, angeglichen. Bei den Männern sind die Erwerbsquoten in West und Ost fast gleich. Für den Zeitraum 1991–2016 fiel der geschlechtsspezifische Abstand der Erwerbstätigenquoten in Ostdeutschland deutlich geringer als in Westdeutschland aus (West 2016: 8 %, Ost 2016: 4 %); dies sei nur zu einem kleinen Teil auf die höhere Erwerbsbeteiligung der ostdeutschen Frauen und zu größeren Teilen auf die weiterhin angespanntere Lage auf dem ostdeutschen Arbeitsmarkt zurückzuführen (HBS 2018).

3.4 Bedeutung der Erwerbstätigkeit

Erwerbstätigkeit nimmt einen zentralen Stellenwert nicht nur für die materielle Reproduktion, sondern auch für die Identität und gesellschaftliche Anerkennung der Individuen ein. Nach Mead (1968) benötigt der Mensch als soziales Wesen für seine Identitätsarbeit positive Rückmeldungen, die sein Selbstbild bestätigen. Zumal in der Arbeitsgesellschaft wird soziale Wertschätzung besonders für die Leistungen in der Erwerbsarbeit gewährt. „Teilhabe an der Erwerbsarbeit in Form des Verfügens über einen beruflichen Status ermöglicht neben der Erfüllung materieller auch eine Befriedigung wichtiger psychischer Bedürfnisse, insbesondere die wiederkehrende Erfahrung von Selbstwirksamkeit und positiver Selbstbestätigung“ (Siegrist 2015, S. 8).

Die von der Gesellschaft gewährte Wertschätzung wird differenziert nach dem Prestige verschiedener Berufe, das sich historisch ändern kann und meist sich auch in Einkommensunterschieden und geschlechtsspezifischen Unterschieden ausdrückt. Erwerbslose Personen bekommen den Mangel an gesellschaftlicher Wertschätzung durch Abwertung zu spüren, Hauptgrund für die negativen psychosozialen Folgen der Erwerbs- und Arbeitslosigkeit. Aber auch bei Erwerbstätigen können sich solche Folgen einstellen, wenn – so das Modell beruflicher Gratifikationskrisen (Siegrist 2015) – die Reziprozität zwischen beruflicher Verausgabung und dafür gewährter Gratifikation verletzt wird: z.B. Verweigerung von beruflichem Aufstieg und materieller Belohnung oder gar beruflicher Abstieg, fehlende Anerkennung.

Auch oder gerade nach dem sog. Wertewandel – von materialistischen zu postmaterialistischen Werten wie Selbstverwirklichung und Kommunikation (Inglehart 1982, 1989) mit der Folge von Individualisierung und Pluralisierung – spricht gegen einen Bedeutungsverlust der Erwerbstätigkeit für die Identität der Menschen der „große Stellenwert, welcher der Erwerbsarbeit gerade für die Realisierung neuer Werte, wie Selbstverwirklichung und Selbstausdruck, zuteil wird“ (Flecker 2017, S. 44).

3.5 Erwerbstätige nach Wirtschaftsbereichen

Anhand der Veränderungen der Verteilung der Erwerbstätigen auf die Wirtschaftsbereiche primärer Sektor (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei), sekundärer Sektor (produzierendes Gewerbe) und tertiärer Sektor (Dienstleistungen) werden große strukturelle Veränderungen im Zeitverlauf sichtbar. Für Deutschland und ähnliche Länder gilt, dass im Zuge der Industrialisierung zunächst der Anteil der in der Landwirtschaft Erwerbstätigen zugunsten desjenigen im produzierenden Gewerbe zunahm. Mit dem Stichwort Entwicklung zur Dienstleistungsgesellschaft verbindet sich, dass seit geraumer Zeit der Anteil der Beschäftigten im produzierenden Gewerbe sinkt und derjenige im Dienstleistungssektor steigt (Tab. 1)

Tabelle 1: Erwerbstätige im Inland nach Wirtschaftssektoren Deutschland (in %)
(Quelle: Eigene Darstellung nach Destatis 2018b)
Jahr Primärer Sektor Sekundärer Sektor Tertiärer Sektor
1950 24,6 42,9 32,5
1970 8,4 46,5 45,1
1990 3,5 36,6 59,9
2010 1,6 24,5 73,9
2017 1,4 24,1 74,5

Innerhalb des Dienstleistungssektors bilden öffentliche Dienstleistungen (Öffentlicher Dienst, Erziehung und Gesundheit) den größten Bereich, gefolgt von Handel, Verkehr, Gastgewerbe (Destatis und WZB 2016, S. 128 f.).

Diese Verteilungen weichen in einzelnen Bundesländern nicht wesentlich voneinander ab.

3.6 Normalarbeitsverhältnis und atypische Beschäftigung

Die Herausbildung des sog. Normalarbeitsverhältnisses ist historisch eingebettet in die Regulierung der Arbeit als abhängiges Beschäftigungsverhältnis. In den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte es sich in dem Sinne zur „Norm“, dass es die überwiegende Form der Erwerbstätigkeit wurde und gleichzeitig – auch nachdem sein Gegensatz, die sog. atypische Beschäftigung, häufiger anzutreffen wurde – als Normvorstellung bis heute weiterwirkt, denn solche anderen Formen werden als Abweichung von der typischen, der „normalen“ Beschäftigung bezeichnet. Als ein solches Normalarbeitsverhältnis gilt „eine stabile, unbefristete Anstellung in Vollzeit […], die der Sozialversicherungspflicht, den Kollektivverträgen und dem Arbeitsrecht unterliegt und eine Einbindung in einen Betrieb und häufig eine Vertretung durch einen Betriebsrat mit sich bringt“ (Flecker 2017, S. 79). Allerdings galt und gilt das Normalarbeitsverhältnis (auch) in den Wohlfahrtsstaaten in Wirklichkeit nicht als allgemeingültige Norm, sondern war und ist im Kern auf männliche Erwerbstätige beschränkt, was wiederum auf das Modell des männlichen Familienernährers zurückzuführen ist. Das Vordringen weiblicher Erwerbstätigkeit erreicht dabei nicht diese „Normalität“ des Normalarbeitsverhältnisses, sondern findet zu großen Teilen in Teilzeit- statt Vollbeschäftigung statt.

Wenngleich gelegentlich wegen des Anstiegs des Anteils atypischer Beschäftigungsformen von einer Erosion des Normalarbeitsverhältnisses gesprochen wird, ist dieses mit etwa 70 % in Deutschland nach wie vor deutlich die häufigste Form, hierbei sind Teilzeitbeschäftigte mit über 20 Wochenstunden (ca. 10 %) eingerechnet (Statistisches Bundesamt 2018a).

Nach der International Labour Organization (ILO 2016, zit. nach Flecker 2017, S. 83) werden als atypische Beschäftigungsformen jene bezeichnet, die in mindestens einer der folgenden Dimensionen vom Normalarbeitsverhältnis abweichen:

  • nicht stabil bzw. unbefristet beschäftigt (befristete Beschäftigung)
  • nicht Vollzeit (Teilzeitbeschäftigung)
  • keine volle Absicherung (Minijobs in Deutschland)
  • kein direktes Beschäftigungsverhältnis (Zeit- oder Leiharbeit)
  • kein unselbstständiges Beschäftigungsverhältnis (abhängige Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit).

Je nach Datengrundlage, Umstellungen der Definition und Erfassungs- sowie Darstellungsweise der Daten können Zahlen sowohl über das Normalarbeitsverhältnis als auch atypische Beschäftigung in verschiedenen Quellen voneinander abweichen. Das erschwert auch den Vergleich im Zeitverlauf.

Den Zahlen der WSI-Datenbank „Atypische Beschäftigung“ zufolge ergab sich nach einer Pressemitteilung des WSI für 2016 folgendes Bild einschließlich der Konsequenzen für die Löhne:

„Den WSI-Daten zufolge arbeiteten 2016 etwa 23 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Teilzeitjobs. Diese Gruppe machte damit den größten Anteil der atypischen Beschäftigung aus. Längst nicht jede Teilzeitbeschäftigung sei prekär, betont Pusch. Allerdings sind Stundenlöhne unter der Niedriglohngrenze von 9,75 Euro brutto bei den Teilzeitbeschäftigten mit einem Anteil von gut 28 Prozent weit verbreitet. Zum Vergleich: bei den Vollzeitbeschäftigten beträgt diese Quote nur etwa 11 Prozent, wie neueste Zahlen aus dem Sozio-ökonomischen Panel für 2015 zeigen. Zudem entspricht der Umfang der Teilzeitarbeit in vielen Fällen nicht den tatsächlichen Arbeitszeitwünschen der Beschäftigten, was auch mit den niedrigen Verdiensten zusammenhängen dürfte.

Einen Minijob als Hauptverdienst hatten laut WSI 14,1 Prozent der Beschäftigten. Als Minijobs wurden die geringfügig entlohnten und die kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse erfasst, die steuer- und abgabenrechtlich ähnlich behandelt werden. Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten, die den Löwenanteil dieser Gruppe stellen, ist der Niedriglohnanteil mit gut 70 Prozent der Beschäftigten stark erhöht. Für die kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse, die häufig in der Landwirtschaft eingesetzt werden, sind vergleichbare Zahlen nicht verfügbar.

Der Anteil der Leiharbeiter an den abhängig Beschäftigten lag im Jahr 2016 bei 2,6 Prozent. Auch für Leiharbeiter gilt eine starke Betroffenheit von niedrigen Löhnen (46 Prozent), zumindest nach den neuesten verfügbaren Zahlen aus dem Sozio-ökonomischen Panel für 2015.“ (HBS 2017)

Atypische Beschäftigung wird häufig in Zusammenhang mit Prekarität bzw. Prekarisierung gebracht. Als Letzteres bezeichnet Dörre (2017, S. 259) soziale Prozesse, „die über die Erosion von Normalitätsstandards auch auf sozial Integrierte und Stammbeschäftigte zurückwirken können“. Entsprechend sei ein Erwerbsverhältnis dann prekär, „wenn es nicht dauerhaft oberhalb eines von der Gesellschaft definierten kulturellen Minimums existenzsichernd ist und deshalb […] diskrimiert“ (Dörre 2017, S. 258). Atypität und Prekarität sind allerdings nicht miteinander identisch. So kann es einerseits auch „prekäre Normalarbeit“ (Jürgens 2011) geben, andererseits ist atypische Beschäftigung „nicht als solche schon prekär, sie trägt aber ein höheres Potenzial an Prekarität in sich“ (Flecker 2017, S. 97).

3.7 Scheinselbstständigkeit

Eine Sonderform atypischer Beschäftigung stellt Scheinselbstständigkeit dar. Dem liegen Vertragsformen zugrunde, in denen formal der Status eines Selbstständigen besteht, bei Betrachtung der näheren Umstände jedoch arbeitsrechtlich festzustellen ist – und durch Rechtsprechung arbeits- und sozialrechtlich festgestellt wurde –, dass abhängige Beschäftigung vorliegt. Kriterien hierfür folgen dem Leitgedanken der persönlichen Abhängigkeit wie Weisungsgebundenheit in örtlicher, zeitlicher und fachlicher Hinsicht sowie der Eingliederung in die Organisation.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesanstalt für Arbeit (BA) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die Verbreitung von Scheinselbstständigkeit und die soziale Lage der Betroffenen untersucht. Angewandt wurden sowohl das BAG-Modell (Berücksichtigung der Kriterien des Bundesarbeitsgerichtes und der Landesarbeitsgericht) sowie ein Alternativmodell. Nach dem BAG-Modell ergab die Schätzung für das Jahr 2014 235.000 im Hauptberuf scheinselbstständige Personen (0,7 % aller Erwerbstätigen ohne BeamtInnen und LandwirtInnen), nach dem Alternativmodell 436.000 (1,3 %). Mit Abstand waren Jüngere (18- bis 24-Jährige; BerufseinsteigerInnen), Personen mit längerer Arbeitslosigkeitserfahrung und gering Qualifizierte davon überproportional betroffen, das Einkommen lag etwa 20 % unterhalb von selbstständig und abhängig Haupterwerbstätigen (Dietrich und Patzina 2017).

Im Vergleich zur ersten Scheinselbstständigen-Studie des IAB, die auf Daten von 1995 beruhte und 1997 veröffentlicht wurde, gab es demnach keine wesentliche Erhöhung der Zahl scheinselbstständig Erwerbstätiger, ihr Anteil habe sogar etwas abgenommen (Dietrich und Patzina 2017). Hierzu dürfte beigetragen haben, dass Scheinselbstständigkeit zunehmend weniger gesellschaftlich akzeptiert wird.

3.8 Arbeitsbedingungen

Arbeitsbedingungen der Erwerbstätigen können innerhalb eines breiten Spektrums zwischen ungünstigen und günstigen Bedingungen variieren, dies betrifft u.a. die Bedingungen für die Befriedigung materieller und immaterieller Bedürfnisse und auch die Gesundheit am Arbeitsplatz. So stellt die Arbeitswelt einen relevanten Ort für die Bildung und Förderung gesundheitlicher Ressourcen, jedoch auch für die Entstehung gesundheitlicher Gefährdungen, Beeinträchtigungen und Belastungen dar. Soweit bei Letzterem das Arbeitsschutzsystem zuständig ist, lassen sich Ziffern wie Arbeitsunfälle und das Berufskrankheitengeschehen heranziehen. Das Arbeitsschutzsystem ist aus seiner Entstehungsgeschichte heraus (eher) auf die traditionalen Probleme und Bearbeitungsweisen von Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz ausgerichtet, wo vergleichsweise einfach messbare Ereignisse sowie technische und naturwissenschaftliche Einzelfaktoren erhoben werden (Elkeles 2013).

Seit Jahrzehnten rückläufig sind die Raten an neuen Arbeitsunfallrenten, tödlichen Arbeitsunfällen und meldepflichtigen Arbeitsunfällen (Letztere 2016: 23,227 je 1.000 VollarbeiterInnen). Im gleichen Gesamtzeitraum sind die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ansteigend (2016: 80.163), von denen traditionell jedoch nur ein relativ geringer Teil anerkannt wird (2016: 22.320; 27,8 %). Sowohl Arbeitsunfall- als auch Berufskrankheitengeschehen spiegeln im Großen und Ganzen die Veränderungen der Erwerbstätigkeit nach Wirtschaftssektoren und den Belastungsstrukturwandel weg von traditionellen körperlichen Belastungen wieder, neuere mehr psychosoziale Belastungen werden hiervon nicht erfasst, da sie im deutschen System nicht anerkannt werden. Die vormals Rang 1 einnehmende Silikose als „Bergarbeiterkrankheit“ ist von den vorderen Rängen verschwunden, an der Spitze der anerkannten Berufskrankheiten stehen nun die Lärmschwerhörigkeit und Hautkrebs durch UV-Strahlung (BMAS 2017).

Besser abgebildet wird der „Belastungsstrukturwandel“, bei dem „die Probleme eindeutiger und direkter körperlicher Schädigung an Gewicht verlieren, jene der psychischen und sozialen Beeinträchtigung und deren somatische Konversion jedoch zunehmend bedeutsamer werden“ (Marstedt und Mergner 1986, S. 14), wenn repräsentative Befragungen herangezogen werden, wie z.B. die im sechsjährigen Abstand wiederholten BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragungen. Dabei hat sich die Annahme als Fehlschluss herausgestellt, körperliche Belastungen würden in einem Ausmaße abnehmen, dass sie praktisch bedeutungslos würden und auch die Gesamtbelastung sänke. Bestätigt hat sich als Trend, dass Termin- und Leistungsdruck auf den vorderen Rängen häufiger Anforderungen und wahrgenommener Belastungen stehen. Sie korrespondieren mit einer „Entgrenzung“ des Normalarbeitsverhältnisses (Kratzer 2003; Elkeles 2018). Nach der letztverfügbaren Erhebung von 2012 gaben die Befragten z.B. häufiges Vorkommen bei gleichzeitiger subjektiver Belastung an bei: Schwer Heben und Tragen: 12,0 %, Lärm: 12,2 %, Störungen und Unterbrechungen: 25,0 %, starker Termin- und Leistungsdruck: 33,4 % (Wittig et al. 2013).

In Anlehnung an das Leitbild der Internationalen Arbeitsorganisation von „decent work“ (anständige Arbeit) haben die deutschen Gewerkschaften ein Leitbild „Gute Arbeit“ entwickelt, das an das Projekt „Humanisierung der Arbeit“ der 1970er und 1980er Jahre anknüpfen soll (Kleinöder 2016). Es basiert auf den vier Säulen:

  1. Gute Arbeit ist gut bezahlte Arbeit.
  2. Gute Arbeit ist sichere Arbeit (Kündigungsschutz, Rückdrängung von Leiharbeit, Befristungen und Werkverträgen).
  3. Gute Arbeit ist menschengerechte Arbeit (Begrenzung von Arbeitsbelastung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf …).
  4. Gute Arbeit bietet Möglichkeiten zu Aufstieg und Weiterbildung.

Die Ansprüche der Beschäftigten an Gute Arbeit wurden im Rahmen einer Studie ermittelt, die von der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) im Jahr 2006 durchgeführt wurde (INQA 2006). Seit dem Jahr 2007 werden in einer jährlichen bundesweiten Repräsentativerhebung – dem DGB-Index Gute Arbeit – die abhängig Beschäftigten danach gefragt, wie sie ihre Arbeitsbedingungen bewerten (DGB 2018b). Sonderauswertungen zu einzelnen Branchen und Berufsgruppen ermöglichen spezifische Analysen zur Arbeitsqualität in den betreffenden Bereichen. In einer Reihe von Bundesländern wird der DGB-Index Gute Arbeit auch als Instrument einer länderspezifischen Arbeitsberichterstattung verwendet. Darüber hinaus wurde der Index in verschiedenen Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Verwaltungen mit Erfolg als praxisorientiertes Instrument zur Analyse und Verbesserung der Arbeitsbedingungen eingesetzt. (DGB 2018a)

4 Zukunft der Erwerbstätigkeit

Nachdem in den 1980er und 1990er Jahren schon einmal vorübergehend eine „Krise der Arbeitsgesellschaft“ ausgerufen wurde, der „Zusammenbruch der identitätsstiftenden Kraft der Arbeit“ (Gorz 1988) postuliert wurde und Jeremy Rifkin (1998) und andere aufgrund fortschreitender Automation und Arbeitsplatzvernichtung ein Ende der Arbeit zu sehen meinten, werden derzeitige Diskussionen über die Zukunft der Erwerbsarbeit vor allem im Zusammenhang mit dem Stichwort „Arbeit 4.0“ geführt. Die sog. Digitalisierung hat zu vielfältigen positiven und negativen Visionen über die Zukunft der Erwerbsarbeit geführt, die von der Vision neuer Freiheiten bis zur Vision eines massiven Arbeitsplatzverlustes reichen, insbesondere wenn die von wirtschaftlichen Interessen getriebene Digitalisierung gesellschaftlich ungesteuert verlaufe (Broy und Precht 2017). Andererseits wird diagnostiziert, es sei derzeit noch offen, welche mehrheitliche Entwicklung es unter dem Stichwort „Industrie 4.0“ wirklich geben werde – Hochqualifizierte mit Entscheidungsbefugnissen einerseits und abgewertete ausführende Erwerbstätigkeit andererseits (Flecker 2017). Als Kritik an einer anderen Zeitdiagnose, der der „Wissensgesellschaft“, formulierte Strulik (2017): „Wissenschaftliche Zeitdiagnosen bzw. Transformationsbeschreibungen, die multiple Veränderungen in der Gesellschaft auf einen Entwicklungstrend zurückführen, tendieren zu einer tendenziellen Übergeneralisierung“ (Strulik 2017, S. 324).

Entsprechend war Prämisse der von der Hans-Böckler-Stiftung im Jahr 2015 eingesetzten Kommission zum Thema „Arbeit der Zukunft“, dass der Wandel der Arbeitswelt keine zwangsläufige Folge der Technikentwicklung wie insbesondere der Digitalisierung ist, sondern gesellschaftlich und politisch beeinflussbar ist, wie es auch schon früher einmal breiter Konsens gewesen war, z.B. bei der Technikfolgenabschätzung. Denkanstöße hierfür finden sich im Abschlussbericht der Kommission „Arbeit der Zukunft“ (Jürgens et al. 2017).

5 Quellenangaben

Broy, Manfred und Richard David Precht, 2017. Daten essen Seele auf. In: DIE ZEIT [online]. 09.02.2017, Nr. 5/2017 [Zugriff am: 01.10.2018]. Verfügbar unter: https://www.zeit.de/2017/05/​digitalisierung-revolution-technik-seele-menschen-grundrechte/​komplettansicht

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Hrsg., 2017. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2016 [online]. Unfallverhütungsbericht Arbeit. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin [Zugriff am: 25.09.2018]. PDF e-Book. ISBN 978-3-88261-241-7. Verfügbar unter: DOI: 10.21934/baua:bericht20171211

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), 2018a. Der Index im Betrieb [online]. Betriebliche Anwendungen des DGB-Index Gute Arbeit. Berlin: Deutscher Gewerkschaftsbund [Zugriff am: 01.10.2018]. Verfügbar unter: http://index-gute-arbeit.dgb.de/​-/Ikg

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), 2018b. Was ist der DGB-Index Gute Arbeit [online]? Berlin: Deutscher Gewerkschaftsbund [Zugriff am: 01.10.2018]. Verfügbar unter: http://index-gute-arbeit.dgb.de/​-/ILM

Dietrich, Hans und Alexander Patzina, 2017. Scheinselbständigkeit in Deutschland. Vor allem Geringqualifizierte und Berufseinsteiger gehören zu den Risikogruppen. In: IAB-Kurzbericht [online]. 10.01.2017 [Zugriff am: 17.09.2018]. Verfügbar unter: http://doku.iab.de/kurzber/​2017/kb0117.pdf

Dörre, Klaus, 2017. Prekarität. In: Hartmut Hirsch-Kreinsen und Heiner Minssen, Hrsg. Lexikon der Arbeits- und Industriesoziologie. 2. Auflage. Baden-Baden: Nomos, S. 258–261. ISBN 978-3-8487-3254-8

Dostal, Werner, 2017. Erwerbsarbeit. In: Hartmut Hirsch-Kreinsen und Heiner, Hrsg. Lexikon der Arbeits- und Industriesoziologie. 2. Auflage. Baden-Baden: Nomos, S. 122–125. ISBN 978-3-8487-3254-8

Elkeles, Thomas, 2012. Arbeitende und Arbeitslose. In: Friedrich Wilhelm Schwartz, Ulla Walter, Johannes Siegrist, Petra Kolip, Reiner Leidl, Marie-Luise Dierks, Reinhard Busse und Nils Schneider, Hrsg. Public Health. Gesundheit und Gesundheitswesen. 3. Auflage. München: Urban & Fischer, S. 680–687. ISBN 978-3-437-22261-0 [Rezension bei socialnet]

Elkeles, Thomas, 2018. Arbeit [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 07.04.2018 [Zugriff am: 19.11.2018]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/​Arbeit

Esping-Andersen, Gosta, 1990. The Three Worlds of Welfare Capitalism. Cambridge: Polity Press. ISBN 978-0-7456-0665-1

Flecker, Jörg, 2017. Arbeit und Beschäftigung. Eine soziologische Einführung. Wien: Fakultas. ISBN 978-3-8252-4860-4 [Rezension bei socialnet]

Gorz, André, 1988. Abschied vom Proletariat. Frankfurt a.M.: Athenäum. ISBN 978-3-610-04706-1

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Hans-Böckler-Stiftung (HBS), 2018. Erwerbstätigkeit im Zeitverlauf [online]. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung [Zugriff am: 17.09.2018]. Verfügbar unter: https://www.boeckler.de/wsi_65734.htm

Hirsch-Kreinsen, Hartmut und Heiner Minssen, Heiner, Hrsg., 2017. Lexikon der Arbeits- und Industriesoziologie. 2. Auflage. Baden-Baden: Nomos. ISBN 978-3-8487-3254-8

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Inglehart, Ronald, 1982. Die stille Revolution. Vom Wandel der Werte. Königstein im Taunus: Athenaeum. ISBN 978-3-7610-8225-6

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6 Literaturhinweise

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7 Information im Internet

Verfasst von
Prof. Dr. Thomas Elkeles
bis 2018 Hochschule Neubrandenburg, FB Gesundheit, Pflege, Management

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