socialnet Logo

Europäische Integration

Prof. Dr. Sibylle Treude

veröffentlicht am 28.05.2021

Unter europäischer Integration wird die Verbindung zwischen Staaten in Europa verstanden. Neben dem regionalen Fokus auf den europäischen Kontinent geht es um damit zusammenhängende historische, kulturelle, wirtschaftliche, soziale und politische Aspekte. Der Begriff wird im engeren Sinne häufig auf die Europäische Union (EU) verengt.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Begriff Europäische Integration
    1. 2.1 Begriff Integration
    2. 2.2 Begriffe supranational und intergouvernemental
    3. 2.3 EU als Rechtsgemeinschaft
    4. 2.4 Forschungsperspektiven
  3. 3 Sozial- und gesundheitspolitische Integration in der EU
    1. 3.1 Überblick EU-Sozialpolitik
      1. 3.1.1 Grundlagen
      2. 3.1.2 Annäherung sozialer und wirtschaftlicher Dimensionen
      3. 3.1.3 Grundlegende soziale Rechte
      4. 3.1.4 Herausforderungen
    2. 3.2 Überblick EU-Gesundheitspolitik
      1. 3.2.1 Grundlagen
      2. 3.2.2 Die Rolle der EU
  4. 4 Quellenangaben
  5. 5 Literaturhinweise
    1. 5.1 Europäische Integration
    2. 5.2 Überblick über EU-Sozialpolitik
    3. 5.3 Überblick über EU-Gesundheitspolitik

1 Zusammenfassung

Europäische Integration ist ein interdisziplinär behandelter Themenkomplex und bezieht sich auf die regionale Integration in Europa, wobei der Fokus häufig auf der Europäischen Union als supranationale Organisation liegt. Die EU-Mitgliedstaaten haben für bestimmte Politikfelder gesetzgeberische Kompetenzen an die supranationale Ebene abgegeben.

Die nationale Sozialpolitik und Gesundheitspolitik liegen in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Die EU teilt sich die Zuständigkeiten nur in Bereichen, die im Vertrag von Lissabon genannt sind. Sie beschränken sich im Wesentlichen auf eine Unterstützung der sozialpolitischen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Allerdings setzt die EU soziale Mindeststandards insbesondere in Bezug auf die Rechte von Arbeitnehmer*innen und beeinflusst auch über die Struktur- und Investitionsfonds die soziale Lage in den EU-Ländern. Aspekte des Gesundheitsschutzes sollen in allen Politikbereichen einbezogen werden. Bei der europäischen Gesundheitspolitik ist die Rolle der EU darauf begrenzt, die Politik der Mitgliedstaaten zu ergänzen, ihre Zusammenarbeit zu fördern und ihre Tätigkeit zu unterstützen.

2 Begriff Europäische Integration

2.1 Begriff Integration

Der Begriff der Integration stammt vom lateinischen Wort „integer“ und dem griechischen Wort „entagros“ (unversehrt, ganz, unberührt) und kann mit „Herstellung eines Ganzen“ übersetzt werden. Der Begriff „europäische Integration“ ist dabei weder geografisch noch inhaltlich-systematisch eindeutig definiert (Weidenfeld 2020, S. 21). Allein über den Begriff „Europa“ besteht keine Einigkeit. Die Konturen Europas als Kontinent unterscheiden sich von denen verschiedener europäischer Organisationen, die sich aus der Mitgliedschaft unterschiedlicher Länder ergeben wie z.B. des Europarates, der Europäischen Union (EU), des Euroraumes oder der Europäischen Freihandelsassoziation (European Free Trade Association, EFTA). Wann der Prozess der europäischen Integration begonnen hat, ist ebenfalls umstritten. Häufig wird der Begriff auf die Integration in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg bezogen und auf die Europäische Union (EU) fokussiert.

2.2 Begriffe supranational und intergouvernemental

In Bezug auf die Form und Tiefe der (wirtschafts-)politischen Integration geht es v.a. um die EU mit 27 Mitgliedstaaten als Beispiel für eine (wirtschafts-)politische supranationale Integrationsform. Die Kategorien supranational und intergouvernemental werden für die Beschreibung der Organisationsform und institutionellen Architektur internationaler Zusammenschlüsse und Organisationen verwendet. Supranationalität meint die partielle Abgabe von nationalstaatlicher Souveränität seitens der Mitgliedstaaten an die EU als Organisation. Diese ist auf einer über den Nationalstaaten stehenden, also supranationalen Ebene verortet und kann in vertraglich vereinbarten Politikfeldern verbindliche Beschlüsse auch gegen den mitgliedstaatlichen Willen fassen. Bei intergouvernementalen Organisationen verbleiben die Entscheidungskompetenzen bei den Mitgliedstaaten, zwischen deren Regierungen, also intergouvernemental, Beschlüsse ausgehandelt werden (Weidenfeld 2020, S. 22).

2.3 EU als Rechtsgemeinschaft

Die EU ist eine Rechtsgemeinschaft, die durch ein Nebeneinander von supranationalen und intergouvernementalen Merkmalen und Institutionen gekennzeichnet ist (Europäische Union 2021a). Der Vertrag von Lissabon ist das aktuell gültige Primärrecht der EU, auf dessen Grundlage Sekundärrecht, wie beispielsweise Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen oder Empfehlungen, von den EU-Organen geschaffen wird. Demgegenüber wird die Europäische Freihandelsassoziation – häufig auch mit der englischsprachigen Abkürzung EFTA bezeichnet – in Form einer Freihandelszone als Beispiel für eine intergouvernementale Integrationsform mit Beibehaltung der mitgliedstaatlichen Souveränität betrachtet. Eine herausgehobene internationale Organisation ist der 1949 gegründete Europarat mit Sitz in Straßburg, dem derzeit 47 Staaten in Europa angehören. Ziel des Europarates ist die Förderung der Demokratie sowie der Schutz der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Europa (Europarat 2021).

2.4 Forschungsperspektiven

Das Thema „europäische Integration“ ist ein von verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen mit ihren jeweils unterschiedlichen Fächerkulturen und Scientific Communities behandeltes Gebiet. So beschäftigen sich u.a. die Wirtschafts-, Politik-, Sozial- und Rechtswissenschaften mit unterschiedlichen wissenschaftlichen Fragestellungen und Methoden mit dem Themenbereich. Aufgrund des Zusammenhangs vieler Aspekte, wie z.B. wirtschaftspolitischer Fragestellungen, handelt es sich bei der europäischen Integration insofern um ein interdisziplinäres Themengebiet. Da es viele fachwissenschaftliche Zugänge zu dem Thema gibt, lässt sich etwa von einer wirtschaftlichen Integration, einer politischen Integration, einer kulturellen Integration sprechen. Wird nach Motiven und Antriebskräften für die europäische Integration nach dem Zweiten Weltkrieg gefragt, können diese z.B. nach politischen, wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen sowie kulturellen Gründen systematisiert werden (Thiemeyer 2010, S. 9 ff.).

Außer der Betrachtung europäischer zwischenstaatlicher Beziehungen gibt es auch transnationale Fragestellungen. Diese untersuchen beispielsweise den Einfluss nicht-staatlicher Akteure, wie wirtschaftliche Lobbygruppen oder zivilgesellschaftliche Interessengruppen, in Europa. Aus der Interdisziplinarität und den damit verbundenen unterschiedlichen fachlichen Perspektiven ergeben sich multiple Dimensionen der europäischen Integration. Diese Multidimensionalität kann sich z.B. auf unterschiedliche Akteure, Politikbereiche und integrationstheoretische Ansätze beziehen.

Der europäische Integrationsprozess ist seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges von integrationstheoretischen Überlegungen begleitet worden. Diese auch als Integrationstheorien bezeichneten Ansätze erfüllen unterschiedliche (wissenschaftliche) Ziele. Sie dienen dazu, Phänomene europäischer Integration im Allgemeinen und der EU-Integration im Besonderen zu beschreiben, zu analysieren und zu erklären. Darüber hinaus haben einige Ansätze auch z.T. prognostische, handlungsempfehlende oder normative Implikationen. Insbesondere dienen lang etablierte Theorien der europäischen Integration als Basis für Modellbildungen und die Weiterentwicklung der Ansätze und Modelle. Zu nennen ist beispielsweise der (Liberale) Intergouvernementalismus, der nationalstaatliche Interessen, innerstaatliche Präferenzbildung und die Vorrangstellung des Nationalstaats thematisiert. Der (Neo-)Funktionalismus richtet den Fokus auf Dynamiken der Integrationsvertiefung. Während der Föderalismus zentrifugale und zentripetale Kräfte föderaler Gebilde untersucht, beschreibt der Multi-Level-Governance-Ansatz die EU als Mehrebenensystem. Darüber hinaus gibt es weitere theoretische Ansätze, wie beispielsweise Institutionalismus, Konstruktivismus, Flexibilisierungskonzepte, Europäisierungsansätze oder solche der Policy-Netzwerk-Analyse (Rosamund 2000, S. 9 ff.).

Neben dem Begriff der europäischen Integration gibt es auch den Begriff der europäischen Desintegration. Dieser wird nicht notwendigerweise nur als Spaltung oder Auflösung eines Integrationszustandes in einzelne Teile wie insbesondere beim Brexit verstanden, mit dem der Austritt Großbritanniens als ein vormaliger Mitgliedsstaat aus der EU bezeichnet wird. Europäische Desintegration kann auch Sachverhalte meinen, die sich auf nicht vollzogene Integration beziehen, etwa die Tatsache, dass nicht alle EU-Mitgliedstaaten den Euro als Währung und Zahlungsmittel einsetzen. Ein durch Desintegration bewirkter Zustand liegt z.B. im EU-Binnenmarkt vor, an dem Großbritannien nach dem EU-Austritt nicht mehr als EU-Mitglied beteiligt ist. Neben die auf Integration Europas ausgerichteten Theorien ist der Zweig der EU-Desintegrationsforschung getreten (Treude 2019, S. 37; Schimmelpfennig 2019).

3 Sozial- und gesundheitspolitische Integration in der EU

Wenngleich für den Begriff der Sozialpolitik der nationale Wohlfahrtsstaat der Referenzpunkt ist, hat dieser über die sektorale und funktionale Entgrenzung hinaus eine territoriale – regionale und internationale – Dimension (Köppe et al. 2018, S. 1576).

In Artikel 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) haben die EU-Mitgliedstaaten das Hinwirken auf „eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt“ vereinbart. Des Weiteren soll die EU „soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen“ bekämpfen und „soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes“ sowie den „wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten“ fördern (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union 2016).

3.1 Überblick EU-Sozialpolitik

Unter Sozialpolitik sollen im Folgenden „die institutionellen, prozessualen und entscheidungsinhaltlichen Dimensionen aller Bestrebungen öffentlicher und privater Akteure“ verstanden werden, „die darauf gerichtet sind, gesamtgesellschaftlich verbindliche Entscheidungen über Angelegenheiten der sozialen Sicherungssysteme einerseits und marktkorrigierende Regulierungen der Arbeitsverfassung andererseits zu treffen“ (Schmidt 2015, S. 2). Im Weiteren meint europäische Sozialpolitik die EU-Sozialpolitik i.e.S. Damit ist diejenige der EU-Institutionen und nicht in erster Linie die nationale Sozialpolitik der Mitgliedstaaten gemeint, wenngleich der Diskurs über deren Verhältnis zueinander thematisiert wird.

3.1.1 Grundlagen

Grundlage der europäischen Sozialpolitik ist die alleinige Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung der Sozialpolitik. Die nationalen sozialen Sicherungssysteme sind historisch-kulturell gewachsen und durch je eigene Strukturen, Prozesse und Finanzierungsinstrumente gekennzeichnet. Geteilte Zuständigkeiten zwischen EU und Mitgliedstaaten beziehen sich gemäß Artikel 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nur auf die im Vertrag genannten Aspekte (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union 2016). Dennoch ist eine Verstärkung der sozialen Dimension auf der gemeinschaftlichen Ebene der EU im Laufe des europäischen Integrationsprozesses feststellbar. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei, dass die nationale Sozialpolitik mit regulativen und redistributiven Dimensionen auch durch Umverteilungsmechanismen geprägt ist und sich umfassend insbesondere auf die Bereiche Einkommen, Arbeit, Gesundheit, Wohnen und Bildung bezieht. Demgegenüber ist eine im Wesentlichen auf Geldzahlungen basierende Sozialpolitik der EU bislang nicht sehr ausgeprägt. Die EU entwickelte eine Reihe von Instrumenten, wie Rechtsvorschriften und Fonds, insbesondere den Europäischen Sozialfonds, sowie Mittel, um die Sozialpolitik der Mitgliedstaaten besser zu koordinieren und zu verfolgen (Schulz und Boudalaoui-Buresi 2021, S. 1 ff.).

Der Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft trat, enthält auch Ausführungen zur Sozial- und Beschäftigungspolitik in der EU. Die Rechtsgrundlage sind folgende Artikel (Vertrag über die Europäische Union [EUV] und AEUV) (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union 2016):

  • Artikel 3 EUV
  • Artikel 9, 10, 19 AEUV
  • Artikel 45–48 AEUV zum Thema „Die Arbeitskräfte“
  • Artikel 145–150 AEUV zum Thema „Beschäftigung“
  • Artikel 151–161 AEUV zum Thema „Sozialpolitik“
  • Artikel 162–164 AEUV zum „Europäischen Sozialfonds“
  • Artikel 114 AEUV

In Artikel 151 AEUV sind die Ziele formuliert, die die EU und die Mitgliedstaaten in den Bereichen Soziales und Beschäftigung gemeinsam verfolgen: Förderung der Beschäftigung, Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, angemessener sozialer Schutz, sozialer Dialog, Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union 2016). Dabei nimmt der Artikel auch Bezug auf die sozialen Grundrechte, wie sie in der am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichneten Europäischen Sozialcharta (Europarat 2015, S. 9 ff.) und in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 festgelegt sind (Europäische Kommission 1990).

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, erstmals am 7. Dezember 2000 vom Europäischen Rat in Nizza proklamiert, kodifiziert zum ersten Mal in der Geschichte der EU in einem einzigen Text die Grund- und Menschenrechte im Rahmen der EU. Rechtskraft erlangte diese nach dem Scheitern des Europäischen Verfassungsvertrages jedoch erst am 1. Dezember 2009, gemeinsam mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (Charta der Grundrechte der EU 2010). Sie orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Europäischen Sozialcharta, den mitgliedstaatlichen Verfassungen und internationalen Menschenrechtsdokumenten sowie an der Rechtsprechung der europäischen Gerichtshöfe. Sie gilt für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist einer der EU-Strukturfonds und Europas zentrales sozialpolitisches Finanzinstrument zur Förderung der Beschäftigung (Europäische, Kommission 2021c). Mithilfe des ESF wird die Beschäftigung in der EU gefördert, um zur Stärkung des „wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts“ der EU, der Kohäsion, beizutragen. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) soll durch Ausgleich von Ungleichheiten zwischen den Regionen den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in der EU stärken (Europäische Kommission 2021d).

3.1.2 Annäherung sozialer und wirtschaftlicher Dimensionen

Die europäische Sozialpolitik ist durch die Debatte geprägt, inwieweit die nationalen Sozialstandards angesichts der wirtschaftlichen Integration insbesondere im gemeinsamen Binnenmarkt und in der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) einander angenähert werden müssen. Die wirtschaftliche Integration in der EU hat Anpassungszwänge der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten zur Folge. So haben etwa die verstärkte Konkurrenzsituation von Unternehmen infolge des EU-Binnenmarktes und die Staatsschuldenkrise seit 2010 Auswirkungen auf den verteilungspolitischen Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten. Angesichts der Heterogenität der nationalstaatlichen Sozialpolitik und Verfasstheit der nationalen Sozialregimes wird über das tatsächliche und gewünschte Maß ihrer Konvergenz und des Europäisierungsgrades der Sozialpolitik diskutiert (Schmidt 2015, S. 8 f.).

Umstritten ist, ob und wie weit der Einfluss der EU auf die europäische Sozialpolitik erweitert werden soll und kann. Seit der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986 entscheidet der EU-Ministerrat in vielen sozialpolitischen Feldern nicht mehr mit dem Einstimmigkeitsprinzip, sondern mit qualifizierter Mehrheit. Dies trug zu einer Stärkung der EU-Sozialpolitik bei: Seither wurden soziale Mindeststandards etwa bei den Themen Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen gesetzt. Darüber hinaus wurden Ansätze einer Beschäftigungspolitik deutlich und neue Themengebiete wie das der Antidiskriminierung, das 2017 im Vertrag von Amsterdam festgeschrieben wurde, sichtbar (Schmidt 2015 S. 6f). 2018 etwa wurden die Regelungen für die Entsendung von Arbeitnehmer/​innen in einer EU-Richtlinie reformiert. Ziel war es, die Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte zu verbessern, die von einem Unternehmen in der EU zum Zwecke der Erbringung von Dienstleistungen in einen anderen Mitgliedstaat entsendet werden (Klein 2021). Die Europäische Krankenversicherungskarte, das Erasmus-Programm oder der Europass sind symbolträchtige Policy-Beispiele für die kulturell-sozialpolitische EU-Integration.

Die Europäische Kommission hat beispielsweise Vorschläge für einen EU-Mindestlohn, eine Arbeitslosenrückversicherung und eine EU-Kinderrechtsstrategie mit dem Ziel der Förderung der Chancengleichheit für von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohte Kinder vorgelegt (Europäische Kommission 2021d). Diskutiert wird auch über einen EU-Rahmen für nationale Grundsicherungssysteme (Sunnus und Büning 2021). Insbesondere seit der Europa 2020-Strategie der Europäischen Kommission im Jahr 2010 wird die Bekämpfung von Armut und sozialer Exklusion als Aufwärtskonvergenz, d.h. der Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Performance der Mitgliedstaaten in Kombination mit einer Verminderung der Unterschiede zwischen ihnen, thematisiert (Mascherini o.J.).

Im Bericht der fünf Präsidenten von 2015 wurde zum ersten Mal die Notwendigkeit der Konvergenz in der wirtschaftlichen und sozialen Dimension sowohl der EU als auch der WWU betont. „Gut und fair“ funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme aller Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sind demnach eine Voraussetzung für den Erfolg der wirtschafts- und währungspolitischen Integration. „Effiziente Arbeitsmärkte, die einen hohen Beschäftigungsstand begünstigen und Schocks absorbieren können,“ sollen zum „reibungslosen Funktionieren der WWU und zu inklusiveren Gesellschaften“ beitragen (Juncker et al. 2015, S. 10).

3.1.3 Grundlegende soziale Rechte

Die Staats- und Regierungschefs der EU beschlossen 2017 die Europäische Säule sozialer Rechte, die 20 Grundsätze zu Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, fairen Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und sozialer Inklusion umfassen (Europäisches Parlament 2017). Die EU-Kommission sieht die Säule als „Richtschnur beim Aufbau eines starken sozialen Europas“ und „Ausdruck jener Grundsätze und Rechte, die für gerechte und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme unerlässlich“ seien (Europäische Kommission 2021b). Die „Europäische Säule sozialer Rechte“ wird vom Sozialen Scoreboard, einem sozialpolitischen Fortschrittsanzeiger der drei übergeordneten Themen der Europäischen Säule, flankiert. Die darin gewonnenen Informationen gehen in das Europäische Semester ein, das seit 2010 im Rahmen der Europa 2020-Strategie das finanz-, wirtschafts- und beschäftigungspolitische Steuerungsinstrument der EU für die Mitgliedstaaten ist (Europäische Kommission 2018).

Mit dem Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte (Europäische Kommission 2021a) soll das „soziale Regelwerk“ angesichts der langfristigen Herausforderungen Klimawandel, Digitalisierung, Globalisierung und demografische Trends und der kurzfristigen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Bereiche Arbeit, Bildung, Wirtschaft und Soziales aktualisiert werden. Im Aktionsplan werden konkrete Ziele in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Sozialschutz bis 2030 festgelegt (Europäische Kommission 2021b).

3.1.4 Herausforderungen

Die Covid-19-Pandemie stellt die europäische Sozialpolitik auf EU-Ebene und mitgliedstaatlicher Ebene vor neue Herausforderungen der sich verschärfenden sozialen Ungleichheiten und der Frage der mitgliedstaatlichen Solidarität. Diskutiert werden Sinn, Chancen und Risiken des EU-Wiederaufbaufonds „Next-Generation-EU“-Paket (NGEU) in Höhe von 750 Mrd. Euro zur Abfederung der ökonomischen Folgen der Pandemie und Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung. Eine grundlegende Reform der EU-Einnahmen mit neuen Eigenmittelquellen und die Aufnahme gemeinsamer Schulden bedeutet einen Paradigmenwechsel. Mitgliedstaatliche Solidarität könnte durch die Erarbeitung einer gemeinschaftlichen Transferlösung für Fälle insolventer EU-Staaten zum Ausdruck kommen (Heinemann 2021). Jedoch stellt sich auch im Rahmen der 2019 vorgestellten EU-Strategie des European Green Deal die Frage, wie sich die darin priorisierten Themen Klima, Wirtschaft und Digitalisierung auf die EU-Zieltaxonomie und die zukünftigen Ressourcenallokationen in den mehrjährigen Finanzplanungen und den EU-Haushalten auswirken (Schratzenstaller 2021, S. 87).

Insgesamt kommen Köppe et al. zu dem Schluss, dass sich aufgrund mangelnder finanzieller Ressourcen und rechtlicher Kompetenzen auf EU-Ebene noch keine „dem Nationalstaat vergleichbare europäische Sozialpolitik“ ausbilden konnte (Köppe et al. 2018, S. 1576). Dennoch wird der Einfluss der EU durch negative Integration auf die Harmonisierung der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten als erheblich bewertet. Die EU-Agrar- und Strukturpolitik wirke durch ihre Umverteilungswirkungen und regionalwirtschaftlichen Wachstum in weiten Teilen sogar als „Ersatzsozialpolitik“ (ebd.).

3.2 Überblick EU-Gesundheitspolitik

Grundlage der europäischen Gesundheitspolitik ist die alleinige Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung der Gesundheitspolitik, die Verwaltung des Gesundheitswesens sowie die medizinische Versorgung, einschließlich der Finanzierung der Leistungen und der Leistungsumfang.

3.2.1 Grundlagen

Die Gesundheitssysteme Europas sind historisch-kulturell gewachsen und als Teil der jeweiligen sozio-ökonomischen nationalen Verfasstheiten der sozialen Sicherung eingebunden. Sie weisen zum Teil große Unterschiede bei den Finanzierungs- und Leistungsstrukturen und Regulierungsmethoden auf (Schölkopf und Grimmeisen 2020, S. 4 ff.).

Der Vertrag von Lissabon enthält auch Ausführungen zur europäischen Gesundheitspolitik in der EU. Es handelt sich gemäß Artikel 4 AEUV um einen Bereich mit geteilten Zuständigkeiten zwischen EU und den Mitgliedstaaten, aber nur insoweit es sich um gemeinsame Sicherheitsanliegen im Bereich der öffentlichen Gesundheit hinsichtlich der im AEUV genannten Aspekte handelt (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union 2016). Die Rechtsgrundlage für die Gestaltung europäischer öffentlicher Gesundheitspolitik ist der Artikel 168 zum Thema „Gesundheitswesen“ und der Artikel 114 AEUV. Das Ziel der EU-Gesundheitspolitik ist die Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus bei allen Maßnahmen der Union (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union 2016).

3.2.2 Die Rolle der EU

Die Rolle der EU ist darauf beschränkt, die Politik der Mitgliedstaaten zu ergänzen, ihre Zusammenarbeit zu fördern und bei Bedarf ihre Tätigkeit zu unterstützen. Europäische gesetzgeberische Maßnahmen zum Gesundheitsschutz beruhen auf dem Prinzip der Subsidiarität. Sie kommen nur dort zum Einsatz, wo ihre Ziele allein durch nationale Regelungen nicht erreicht werden können. Beispiele hierfür sind der Prävention und Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren, Fragen der Patientenmobilität in Europa oder Fragen der Freizügigkeit von Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Wichtigstes finanzielles Instrument zur Umsetzung der EU-Gesundheitsstrategie sowie zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ist das EU-Aktionsprogramm Gesundheit. (Europäische Union 2021b).

EU-Gesundheitsprogramme, die in der Vergangenheit jeweils für mehrere Jahre festgelegt wurden, dienen als Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern. Ziel ist es, gesundheitsbezogene EU-Maßnahmen zu entwickeln. Das Thema Gesundheitswesen ist ein Querschnittsthema in der EU, das in viele Bereiche hineinreicht. So kann die EU In Bereichen, die das reibungslose Funktionieren des europäischen Binnenmarktes betreffen, mit ihrer Gesetzgebung die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten aneinander angleichen. Außerdem hat die EU Rechtssetzungskompetenzen in weiteren Bereichen, die Auswirkungen auf das Gesundheitswesen haben können, wie Gesundheitsschutz in der Arbeitsumwelt, Verbraucherschutz und Datenschutz (Quaglio 2020, S. 1 f.).

4 Quellenangaben

Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2016. Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). In: Amtsblatt der Europäischen Union [online]. Nr. C 202/1 vom 07. Juni 2016 [Zugriff am: 22.03.2021]. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12016ME/TXT&from=DE

Europäische Kommission, 1990. Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer [online]. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften [Zugriff am: 22.03.2021]. Verfügbar unter: https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/​51be16f6-e91d-439d-b4d9-6be041c28122/​language-de/​format-PDF

Europäische Kommission, 2018. Employment, Social Affairs & Inclusion: The Social Scoreboard [online]. Brüssel: Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration [Zugriff am: 25.03.2021]. Verfügbar unter: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=en&catId=1196&newsId=9163&furtherNews=yes

Europäische Kommission, 2021a. Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften. ISBN 978-92-76-30758-7

Europäische Kommission, 2021b. Fragen und Antworten: Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte [online]. Brüssel: Europäische Kommission [Zugriff am: 24.03.2021]. Verfügbar unter: https://ec.europa.eu/commission/​presscorner/​detail/de/qanda_21_821

Europäische Kommission, 2021c. Europäischer Sozialfonds: Was ist der ESF? [online]. Brüssel [Zugriff am: 24.03.2021]. Verfügbar unter: https://ec.europa.eu/esf/main.jsp?catId=35&langId=de

Europäische Kommission, 2021d. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung [online]. Brüssel: Europäische Kommission [Zugriff am: 24.03.2021]. Verfügbar unter: https://ec.europa.eu/regional_policy/de/funding/erdf/

Europäische Kommission, 2021d. Kommission schlägt Maßnahmen zur Wahrung der Kinderrechte und zum Schutz von Kindern in Not vor [online]. Brüssel: Europäische Kommission [Zugriff am: 26.03.2021]. Verfügbar unter: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=750&furtherNews=yes&newsId=9968

Europäische Union, 2010. Charta der Grundrechte. In: Amtsblatt der Europäischen Union [online]. Nr. C83/389 vom 30.03.2010 [Zugriff am: 24.03.2020]. Verfügbar unter: https://www.europarl.europa.eu/germany/​resource/​static/​files/​europa_grundrechtecharta/_30.03.2010.pdf

Europäische Union, 2021a. Europäische Union [online]. Brüssel: Generaldirektion Kommunikation der Europäischen Kommission im Auftrag der EU-Institutionen [Zugriff am: 19.03.2021]. Verfügbar unter: https://europa.eu/european-union/​index_de

Europäische Union, 2021b. Gesundheit. Förderung des Gesundheitswesens in Europa [online]. Brüssel: Generaldirektion Kommunikation der Europäischen Kommission im Auftrag der EU-Institutionen [Zugriff am: 22.03.2021]. Verfügbar unter: https://www.coe.int/de/

Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission, 2017. Europäische Säule sozialer Rechte [online]. Brüssel: Amt für Veröffentlichungen [Zugriff am: 24.03.2021]. ISBN 978-92-79-74080-0. Verfügbar unter: https://ec.europa.eu/info/sites/​default/​files/​social-summit-european-pillar-social-rights-booklet_de.pdf

Europarat, 2015. European Social Charter [online]. Collected Texts. Straßburg: Council of Europe [Zugriff am: 22.03.2021]. Verfügbar unter: https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/​DisplayDCTMContent?documentId=090000168048b059

Europarat, 2021. Europarat [online]. Straßburg: Europarat [Zugriff am: 19.03.2021]. Verfügbar unter: https://www.coe.int/de/

Heinemann, Friedrich, 2021. Next Generation EU: 750 Milliarden Euro suchen einen Sinn. In: ifo Schnelldienst. 74(2), S. 8–12. ISSN 0018-974X

Juncker, Jean-Claude, Donald Tusk, Jeroen Dijsselbloem, Mario Draghi und Martin Schulz, 2015. Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden [online]. Brüssel: Europäische Kommission [Zugriff am: 25.03.2021]. Verfügbar unter: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/​5-presidents-report_de_0.pdf

Klein, Thomas. 2021. Entsendung. In: Monika Schlachter und Hans Michael Heinig, Hrsg. Europäisches Arbeits- und Sozialrecht. 2. Auflage. Baden-Baden: Nomos, S. 515–584. ISBN 978-3-8487-6471-6

Köppe, Stefan, Peter Starke und Stephan Leibfried, 2018. Sozialpolitik. In: Hans-Uwe Otto, Hans Thiersch, Rainer Treptow, und Holger Ziegler, Hrsg. Handbuch Soziale Arbeit. 6. Auflage. München: Ernst Reinhardt, S. 1572–1586. ISBN 978-3-497-02745-3 [Rezension bei socialnet]

Mascherini, Massimiliano, 2020. Aufwärtskonvergenz in der EU: Definition, Messung und Trends [online]. Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales [Zugriff am: 25.03.2021]. Verfügbar unter: https://eu2020-reader.bmas.de/de/soziales-europa-starker-zusammenhalt/​aufwaertskonvergenz-in-der-eu-definition-messung-und-trends/

Quaglio, Gianluca, 2021. EU Public Health Policy [online]. Brüssel: Europäisches Parlament [Zugriff am: 22.05.2021]. Verfügbar unter: https://www.europarl.europa.eu/RegData/​etudes/BRIE/2020/652027/​EPRS_BRI(2020)652027_EN.pdf

Rosamund, Ben, 2000. Theories of European Integration. New York: Palgrave Macmillan. ISBN 978-0-312-23120-0

Schimmelpfennig, Frank, 2019. Von der Entgrenzung zur Eingrenzung: Krise und Wandel der europäischen Integration. In: integration [online]. 42(4), S. 247–261 [Zugriff am: 27.05.2021]. ISSN 0720-5120. Verfügbar unter: doi:10.5771/0720-5120-2019-4

Schmidt, Manfred G., 2015. Europäische und nationale Sozialpolitik [online]. Heidelberg: Universität Heidelberg [Zugriff am: 24.03.2021]. Verfügbar unter: https://www.uni-heidelberg.de/md/politik/​personal/​schmidt/​2015_nationale_und_europaische_sozialpolitik.pdf

Schmidt, Manfred G., 2016. Europäische und nationale Sozialpolitik. In: Anthony BAtkinson, Peter M. Huber, Harold James und Fritz W. Scharpf, Hrsg. Nationalstaat und Europäische Union. Baden-Baden: Nomos, S. 201–228. ISBN 978-3-8487-1709-5

Schölkopf, Martin und Simone Grimmeisen, 2020. Das Gesundheitswesen im internationalen Vergleich: Gesundheitssystemvergleich, Länderberichte und europäische Gesundheitspolitik (Health Care Management). 4. Auflage. Berlin: MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft. ISBN 978-3-95466-574-7

Schratzenstaller, Margit, 2021. Stagnierender Mehrjähriger Finanzrahmen trotz zunehmender Herausforderungen. In: Wirtschaftsdienst. 101(2), S. 82–87. ISSN 1613-978X

Schulz, Stefan und Zahra Boudalaoui-Buresi, 2021. Sozial- und Beschäftigungspolitik: Allgemeine Grundsätze [online]. Brüssel: Europäisches Parlament [Zugriff am: 22.03.2021]. Verfügbar unter: https://www.europarl.europa.eu/ftu/pdf/de/FTU_2.3.1.pdf

Sunnus, Rebecca und Monika Büning, 2021. Ein EU-Rahmen für nationale Grundsicherungssysteme?. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins. 101(2), S. 70–75. ISSN 0340-3564

Thiemeyer, Guido, 2010. Europäische Integration. Köln: UTB. ISBN 978-3-8252-3297-9

Treude, Sibylle, 2019. Entwicklungsdynamiken in der EU. Theoretische Ansätze der Desintegration. In: WiSt. 48(2-3), S. 36–43. ISSN 0340-1650

Weidenfeld, Werner, 2020. Die Europäische Union. 5. Auflage. Paderborn: UTB. ISBN 978-3-8252-5322-6

5 Literaturhinweise

5.1 Europäische Integration

Becker, Peter und Barbara Lippert, Hrsg., 2020. Handbuch Europäische Union. Wiesbaden: VS Springer. ISBN 978-3-658-17408-8

Loth, Wilfried, 2020. Europas Einigung: Eine unvollendete Geschichte. 2. Auflage. Frankfurt/M.: Campus. ISBN 978-3-658-17408-8

Wallace, Helen, Mark A. Pollack, Christilla Roederer-Rynning und Alasdair R. Young, Hrsg., 2021. Policy-making in the European Union. 8. Auflage. Oxford: Oxford University Press. ISBN 978-0-19-880760-5

Weidenfeld, Werner, Wolfgang Wessels und Funda Tekin, Hrsg., 2020. Europa von A bis Z: Taschenbuch der europäischen Integration. 15. Auflage. Wiesbaden: Springer VS. ISBN 978-3-658-24454-5

Wiener, Antje, Tanja A. Börzel und Thomas Risse, Hrsg., 2018. European Integration Theory. 3. Auflage. Oxford: Oxford University Press. ISBN 978-0-19-873731-5

5.2 Überblick über EU-Sozialpolitik

Dallinger, Ursula, 2016. Sozialpolitik im internationalen Vergleich. Konstanz: UTB. ISBN 978-3-8252-4564-1 [Rezension bei socialnet]

Dietz, Berthold, Bernhard Frevel und Katrin Toens, 2015. Sozialpolitik kompakt. 3. Auflage. Wiesbaden: Springer VS. ISBN 978-3-658-06368-9 [Rezension bei socialnet]

Eigmüller, Monika, 2021. Sozialraum Europa: Der Einfluss der europäischen Bürgerinnen und Bürger auf die Entwicklung einer EU-Sozialpolitik. Wiesbaden: Springer VS. ISBN 978-3-658-32798-9

Möhle, Marion, 2020. Europäische Sozialpolitik: Eine Einführung. Wiesbaden: Springer VS. ISBN 978-3-658-28409-1

Rock, Joachim und Joß Steinke, Hrsg., 2019. Die Zukunft des Sozialen – in Europa?: Soziale Dienste und die europäische Herausforderung. Baden-Baden: Nomos. ISBN 978-3-8329-5689-9 [Rezension bei socialnet]

5.3 Überblick über EU-Gesundheitspolitik

Ruijter, Anniek De, 2019. EU Health Law & Policy: The Expansion of EU Power in Public Health and Health Care. Oxford: OUP Oxford. ISBN 978-0-19-878809-6

Hirt, Elisabeth, 2013. Die Offene Methode der Koordinierung: Theorie und Praxis am Beispiel der europäischen Gesundheitspolitik. Riga: AV Akademikerverlag. ISBN 978-3-639-39963-9

Holland, Walter, Elias Mossialos und Bernard Merkel, Hrsg., 2020. Public Health Policies in the European Union. London: Routledge. ISBN 978-1-138-33280-5

Mossialis, Elias, Govin Permanand und Rita Baeten, Hrsg. 2010. Health Systems Governance in Europe: The Role of European Union Law And Policy. Cambridge: Cambridge University Press. ISBN 978-1-138-33280-5

Wallrabenstein, Astrid, 2014. Gesundheitspolitik. In: Bernhard W. Wegener, Hrsg. Europäische Querschnittspolitiken. Enzyklopädie Europarecht, Bd, 8. Baden-Baden: Nomos. S. 503–560. ISBN 978-3-7089-0979-0

Verfasst von
Prof. Dr. Sibylle Treude
Hochschule Koblenz. University of Applied Sciences
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Website
Mailformular

Es gibt 2 Lexikonartikel von Sibylle Treude.

Zitiervorschlag
Treude, Sibylle, 2021. Europäische Integration [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 28.05.2021 [Zugriff am: 15.02.2025]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/435

Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Europaeische-Integration

Urheberrecht
Dieser Lexikonartikel ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt. Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns. Gerne steht Ihnen die Redaktion des Lexikons für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.