Fallsupervision
Prof.in Dr.in Monika Althoff
veröffentlicht am 06.10.2025
Fallsupervision ist ein spezifisches Supervisionsformat, in dem Supervisand:innen einen konkreten Fall und eine dazugehörige Fragestellung aus ihrer beruflichen Praxis zur Reflexion einbringen. Als Lern- und Denkraum ermöglicht Fallsupervision, über Eigenes, Professionelles und Gesellschaftliches nachzudenken und es zu verstehen. Daraus können Klient:innen, Supervisand:innen und Organisationen Anregungen und Lösungen für die Bewältigung spezifischer Problemlagen beziehen.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Fallsupervision in der Sozialen Arbeit
- 3 Ideengeschichtliche Entwicklungslinien der Fallsupervision
- 4 Beteiligte im Prozess
- 5 Das Verstehenskonzept
- 6 Theorien und wissenschaftliches Wissen
- 7 Methoden
- 8 Verstehenszugänge
- 9 Fallsupervision als Lern- und Denkraum
- 10 Quellenangaben
1 Zusammenfassung
Fallsupervision – hier insbesondere im Kontext der Sozialen Arbeit – als ein spezifisches Supervisionsformat ist eine eigenständige Beratung, die supervisorische Praxis und Ziele mit Fallarbeit bzw. Fallanalysen auf der Basis von Reflexion und Verstehen verbindet.
Es lassen sich drei ideengeschichtliche Entwicklungslinien unterteilen. Die Epochen des Casework, des Psychobooms und der 68er-Jahre sowie der Dienstleistung mit manageriellen Vorzeichen stehen für eine jeweilige Fallbearbeitung, die durch die Analyse ein bestimmtes Fallverständnis und eine bestimmte Organisation der Bearbeitungsform sichtbar werden lassen.
Verstehen und eine reflexive Grundhaltung stehen für den Ansatz einer kritisch-reflexiven (Fall-)Supervision, die sowohl Klient:innen, Supervisand:innen als auch Organisationen in den Blick nimmt. Für die Analyse- und Verstehensarbeit in der Fallsupervision werden sowohl Theorien und wissenschaftliches Wissen als auch Methoden aus der Praxis der Sozialen Arbeit und der rekonstruktiven Sozialen Arbeit herangezogen. Ebenso sind Erfahrungswissen, biografische Erfahrungen, Alltagswissen, Routinen und Intuition von Bedeutung. Die Ansätze sind nicht systematisch abzuarbeiten, sondern subjektiv und fallspezifisch zu wählen, um das Besondere des Einzelfalls zu erkennen.
Fallsupervision wird als Lern- und Denkraum konzipiert, der als Gegenentwurf zu schnellen Lösungen im sozialarbeiterischen Alltag steht, und als diskursiver Ort, der sich mit wertorientierten Fragen, professionsspezifischen sowie gesellschaftlichen Diskursen auseinandersetzt.
2 Fallsupervision in der Sozialen Arbeit
Supervision ist eine berufliche Beratung für Fachkräfte, deren Kernaufgabe die Arbeit mit und am Menschen ist, und unterstützt die professionelle Praxis und Beziehungsgestaltung in der Sozialen Arbeit durch kontinuierliche Reflexion.
Fallsupervision ist ein spezifisches Supervisionsformat, in dem ein vom alltäglichen Handlungsdruck in der Sozialen Arbeit befreiter „kasuistischer Raum“ (Müller 2008, S. 400) zur Verfügung gestellt wird. Supervisand:innen stellen einen Fall in Verbindung mit ihrem professionellen Handeln und ihren Entscheidungen zur Verfügung. Darin zeigen sie ihre Professionalität und ihre Fragestellung zum Vorgehen. In der Fallsupervision geht es um das Verstehen eines Falles bzw. einer Fallgeschichte. Das Besondere sind die Klient:innen. Ein Durchdringungsprozess erfolgt in der situativen und interaktionellen Auseinandersetzung mit und Reflexion von deren Lebenssituationen.
Ein Fall ist nicht nur eine einzelne Person, auch Gruppen, Organisationen oder Gemeinwesen werden zu Fällen gemacht (Braun et al. 2011, S. 9). Kunstreich et al. führen dazu aus, dass der Fall nicht als der berühmte Einzelfall zu sehen ist, sondern als die Handlungssituation, die uns zum Handeln auffordert (Kunstreich et al. 2003, S. 27). Das bedeutet, jegliche soziale Interaktion oder jegliche soziale Prozesse können zum Fall werden. Heiner und Schrapper betonen, dass der Fall immer mehr ist als eine Biografie oder Lebensgeschichte und das Hilfesystem ebenso Teil jeden Falls ist, sobald dieses Hilfesystem ihn als solchen definiert (Heiner und Schrapper 2004, S. 209). Fälle – Geschehnisse, Sachverhalte – sind in ihren Eigenarten zu fassen (Winkler 2020, S. 148). Beim Verstehen geht es weniger darum, ob der Sachverhalt „wahr“ ist, sondern wie er angemessen verstanden und bearbeitet werden kann.
In der Sozialen Arbeit ist Fallsupervision zum einen ein spezifischer Analyse- und Reflexionsprozess, der in den gesamten Prozess des Fallverstehens und der Fallarbeit eingebettet wird. Fallsupervision wird dazu genutzt, die Fallarbeit zu intensivieren und den kasuistischen Raum zu entfalten. Zum anderen ist Fallsupervision auch ein Ansatz, der sich dadurch entwickelt, dass ein:e Klient:in oder eine Fallgeschichte eingebracht wird und dadurch erst zu einem Fall gemacht wird. In der supervisorischen Reflexion wird die Aufmerksamkeit auf diesen Fall gelenkt, den es zu durchdenken gilt und der als Einzelfall für grundlegende Phänomene in der Arbeitssituation und in den -bedingungen steht.
Bei beiden Herangehensweisen der Fallsupervision wird ein Fall bzw. ein Ausschnitt aus einer Fallgeschichte erzählt und damit wird sowohl der Fall als auch das professionelle Handeln der Supervisand:innen zum Gegenstand der Supervision.
3 Ideengeschichtliche Entwicklungslinien der Fallsupervision
Soziale Arbeit und Supervision blicken auf eine lange Entwicklung in der Fallarbeit zurück und weisen große Schnittmengen auf. Eine Zusammenfassung der wechselhaften und ambivalenten Geschichte der Fallarbeit erfolgt hier mittels drei Epochen, die sich sowohl in der Sozialen Arbeit als auch in der Supervision ideengeschichtlich identifizieren lassen und die jeweils für ein bestimmtes Fallverständnis und damit für eine bestimmte Organisation der Bearbeitungsform stehen (Althoff 2018, S. 6–8; Althoff 2020, S. 26).
3.1 Casework
Die erste Epoche kann mit „Casework – Vom Feld zum Fall“ (Althoff 2020, S. 39, 165) überschrieben werden. Sie ist der Beginn der Fallarbeit in der Sozialen Arbeit. Diese steht eng mit Alice Salomon und der (erneuten) Einführung des Casework sowie der Praxisberatung nach der Zeit des Nationalsozialismus in Verbindung.
Alice Salomon hat sich in ihrer Tätigkeit mit der sozialen Diagnose beschäftigt, um Menschen, die in Not geraten sind, zu helfen. Die Fürsorge in dieser Zeit bedeutet, den Fokus nicht nur auf die äußere Sicherheit und Ordnung der Gesellschaft zu legen, sondern die Aufmerksamkeit auf den Menschen in seiner Individualität und seinen Lebensbedingungen zu lenken. Die Hilfen werden systematisiert und planbarer gestaltet, aber gleichzeitig werden die Menschen mit einer Diagnose auch klassifiziert, differenziert und als „Fälle“ versachlicht. Die Klient:innenorientierung im Casework entspringt einer humanistischen Einstellung und weitet sich zur helfenden Beziehung aus.
Die Einführung und Etablierung der Einzelhilfe bzw. des Casework ist unmittelbar mit der Entwicklung der Praxisberatung verbunden, die die Wurzel der (Fall-)Supervision darstellt. Die methodischen Schritte der Einzelfallhilfe, die zwischen Sozialarbeiter:innen und Klient:innen stattfinden, werden in die Praxisberatung (später: Supervision) übernommen und in der Beratung zwischen Praxisberater:innen (später: Supervisor:innen) und Sozialarbeiter:innen eingesetzt.
Die Praxisberatung ist primär fallorientiert und stellt einen Lern- und Ausbildungsprozess für Sozialarbeiter:innen dar. Damit sind die Ziele der Praxisberatung zunächst breit gefasst, die Sozialarbeiter:innen sollen Theorie, Methoden und Praxistransfer lernen sowie ihre berufliche Persönlichkeit entwickeln. Dworschak hebt den Aspekt der Entlastung hervor, indem sie betont, dass die „Erleichterung für den Sozialarbeiter durch Fallbesprechungen […] allgemein bekannt [ist]“ (Dworschak 1970, S. 144). Ein Baustein zur professionellen Praxis und Haltung der Supervision ist gelegt (Althoff 2020, S. 173).
3.2 Institutionalisierung und Differenzierung
Die zweite Epoche, „Soziale Arbeit und Supervision zwischen therapeutischem und aufklärungsorientiertem Handeln“ (a.a.O., S. 70, 173), zeichnet sich dadurch aus, dass Supervision sich institutionalisiert und dazu therapeutische und demokratische Ansätze in Anspruch nimmt.
Die Ansätze der Supervision differenzieren sich in dieser Phase verstärkt aus und systemische, gesprächspsychotherapeutische und lösungsorientierte Ansätze finden neben der Psychoanalyse Eingang in die Supervision.
Supervision bedeutet in dieser Epoche hauptsächlich Fallsupervision. Dabei befruchten sich Supervision und Soziale Arbeit gegenseitig in ihrem jeweiligen Ansatz der Fallreflexion und Fallarbeit. Fallsupervision wird zum „Ort der Reflexion beruflichen Handelns“ für Sozialarbeiter:innen (Hege 2011, S. 60).
In der Supervision werden zahlreiche therapeutische Anleihen gemacht, indem aus psychologischen Theorien Erklärungsfolien extrahiert und aus der psychologisch-therapeutischen Praxis Anwendungen auf das Beratungssetting übertragen werden. Dieser Rückgriff auf therapeutische Ansätze dient dazu, Klient:innen besser zu verstehen. Gleichwohl besteht die Gefahr, dass Klient:innen eher pathologisiert werden.
Im Vordergrund steht die Reflexion der Beziehung zwischen Sozialarbeiter:innen/​Supervisand:innen und Klient:innen. Insbesondere die sich verbreitende angewandte Gruppendynamik lenkt den Blick auf die Dynamik des sozialen Geschehens und die Beziehungen in der eigenen Gruppe bzw. im eigenen Team. Für die Fallarbeit werden dabei u.a. Spiegelungsphänomene reflektiert, die im Hier-und-Jetzt der Gruppe auftreten und Hypothesen über die Dynamik im Fallgeschehen zulassen (Althoff 2020, S. 184).
In der Fallsupervision geht es einerseits primär um die Klient:innen und das professionelle Handeln der Sozialarbeitenden, die durch Reflexionsarbeit in ihrem Handeln unterstützt werden und lernen können. Durch die sicherheitsgebende und damit systemstabilisierende Funktion der Supervision profitieren nicht nur die Sozialarbeitenden selbst, sondern ebenso Klient:innen und die Organisationen.
Eine andererseits auf Veränderungen zielende Funktion übernimmt Supervision, wenn sie Soziale Arbeit gesellschaftlich und institutionell hinterfragt und kritisch z.B. auf die Normalisierungsarbeit der Sozialen Arbeit und Strukturen der Organisationen blickt. Die vielfältigen politischen Diskussionen der 1960er- und 1970er-Jahre implizierten kritisches Denken und Kritik der etablierten Strukturen und Machtverteilungen.
Die Bewusstmachung der beiden Positionen sowie die Auseinandersetzung damit haben bis heute an Aktualität nichts verloren.
3.3 Managerielle Ausrichtung
Die dritte Epoche, „Ausbau der Sozialen Arbeit und der Supervision als (beraterisches) Handeln mit manageriellen Vorzeichen“ (Althoff 2020, S. 101, 193), ist geprägt von der neoliberalen Flexibilisierung der Arbeitswelt, der Optimierung der Arbeitskraft und der Wandlung des Wohlfahrtsstaates zum aktivierenden Staat. Für die Soziale Arbeit und die (Fall-)Supervision sind damit jeweils spezifische Entwicklungen verbunden, die in zwei Schritten skizziert werden.
In der Sozialen Arbeit wird zunehmend der Ansatz verfolgt, Interaktion und Kommunikation mit den Klient:innen zu technisieren, zu standardisieren und effizienter zu machen. Dabei entsteht jedoch ein grundlegendes Problem: die Unmöglichkeit, das Wesentliche komplexer, professioneller sozialer Beziehungsarbeit durch technische Rationalisierung zu erfassen oder zu reproduzieren. Wenn individuelle Problemlagen nach einem vorgegebenen Schema bearbeitet werden, birgt dies die Gefahr einer Simplifizierung der Bearbeitung menschlicher Probleme. Die Sinndimension der Fallarbeit, die beinhaltet, dass jeder Fall in seiner Individualität zu sehen und zu bearbeiten ist, wird damit preisgegeben. Zudem ist die in Managementansätzen intendierte Konsument:innensouveränität, die die freiwillige Wahl einer Dienstleistung bedeutet, in der auf Arbeitsbündnis und Arbeitsbeziehung fundierenden Sozialen Arbeit (häufig) nicht gegeben. Die Beziehungsarbeit in der Sozialen Arbeit fußt auf gegenseitiger Kooperationsbereitschaft, der Respektierung von Grenzen, Autonomie und Abhängigkeit sowie dem Aushalten von Kritischem (Althoff 2022). Ideen von Dienstleistungs- und Konsument:innenangeboten konterkarieren diesen grundlegenden Gedanken des Arbeitsbündnisses in der Sozialen Arbeit.
Eine individuelle und vertiefte Fallbearbeitung scheint kaum noch Platz zu finden. Dies verändert den Kern des professionellen Handelns und damit das professionelle Selbstverständnis der Sozialarbeitenden. In Fallsupervisionen werden diese Entwicklungen reflektiert und dabei geprüft, inwiefern damit Sinn- und Wertedimensionen der Sozialen Arbeit abgewertet werden.
Die Bedeutung der Organisation und deren Strukturen wird unter anderem durch neue Formen des New Public Managements hervorgehoben. Organisationen sind dadurch gezwungen, ihre Aufgaben und Prozesse effizienter und rationaler zu gestalten. Supervision, Coaching und Organisationsberatung werden zunehmend zur Beratung der Organisation und ihres Erhalts eingesetzt. Veränderungsprozesse in den Organisationen sind nun ebenfalls Gegenstand der Beratung und Reflexion und nicht mehr nur die Supervisand:innen oder die Klient:innen in der Fallsupervision.
Bisherige spezifische Themen der Fallsupervision, wie Professionelles Handeln, Selbstvergewisserung und Reflexivität, geraten dadurch in den Hintergrund und scheinen weniger legitimiert zu sein.
4 Beteiligte im Prozess
In Supervisionsprozessen ist es konstitutiv, die Dimensionen „Person“, „Rolle“ und „Organisation“ in den Blick zu nehmen. In der Fallsupervision kommt die Dimension der „Klient:innen“ (bzw. die Dimension des „Falls“) hinzu. Fallsupervision verlangt ein Zusammendenken von Fallanalyse, konkreter Fallbewältigung und Lösung auf der einen Seite. Auf der anderen Seite muss die Reflexion des Anspruchs der Klient:innen, der Bedürfnisse und Interessen der Supervisand:innen sowie der Interessen der Organisation berücksichtigt werden (Althoff 2020, S. 14). In diesem Zusammenspiel wird demnach der Fall als ein sich prozesshaft entwickelndes und veränderndes soziales Konstrukt verstanden.
4.1 Supervisand:in
Die Fallgeschichte ist an die Supervisandin oder den Supervisanden gebunden und kann nur in ihrer oder seiner Darstellung gehört und verstanden werden (a.a.O., S. 13; König und Schattenhofer 2017, S. 10). Die Supervisand:innen respektive die Fachkräfte waren in den Fallsituationen und Interaktionen als Teil ihres beruflichen Alltags dabei. Sie erzählen aus der Perspektive der eigenen Wahrnehmung sowie Handlungsmöglichkeiten und werden Teil des Falls, genauso wie die Supervisor:innen dadurch, dass sie den Fall hören und nachvollziehen. Diese subjektive Sichtweise schränkt das Fallverstehen nicht ein. Sie sollte bewusst wahrgenommen werden, um fremde Perspektiven besser abgrenzen und damit (besser) verstehen und nachvollziehen zu können.
Im Alltag der Sozialen Arbeit sind die Fachkräfte häufig die Vertreter:innen der Interessen der Klient:innen und begegnen diesen mit viel Wertschätzung und Respekt; sie setzen ihr professionelles Wissen für diese ein. In der Fallsupervision stehen die Fachkräfte respektive die Supervisand:innen in der Mitte des Geschehens, sodass ihre Entlastung und Fallwahrnehmung zum Thema werden. Sowohl ihr Eingebunden-Sein in den Fall als auch in die Organisation sind zu reflektieren und in den Zusammenhang mit einer Rollenklärung sowie Reflexion der Beziehungsdynamik zwischen ihnen und den Klient:innen zu bringen. Durch die (Selbst-)Reflexion wird sowohl die Person als auch der professionelle Habitus zum Gegenstand der Reflexion und der Selbstvergewisserung.
4.2 Klient:in
Die Klient:innen der Supervisand:innen sind in der Fallsupervision indirekt anwesend, da über ihre Lebenswelt sowie ihr Leben gesprochen und reflektiert wird. Ziel der Fallsupervision ist es, den Fall in seiner Einzigartigkeit zu begreifen und die Klient:innen in ihren Lebensgeschichten und -welten auf emotionaler und seelischer Ebene (besser) zu verstehen (Althoff 2020, S. 13 f.).
Es liegt in der Verantwortung der falleinbringenden Fachkräfte, die Ergebnisse der Reflexion in die Arbeit mit den Klient:innen zu integrieren. Dies geschieht entweder in Form von direkten oder indirekten, ins Handeln einfließenden Hypothesen. Diese Annahmen sind den Klient:innen mit ihrer Einsicht in die eigenen Lebensumstände anzubieten und können von ihnen angenommen oder verworfen werden.
4.3 Supervisor:in
Supervisor:innen lenken den Prozess der Fallsupervision, bringen den aus supervisorischer Perspektive unabdingbaren Blick von außen in die Fallgeschichte ein und werden ebenso Teil des Falls. Supervisor:innen geben ihre reflexive Kompetenz hinein und gestalten einen Ort der Reflexion. In diesem kann aus dem Handlungsdruck der Praxis herausgetreten werden. Durch den Prozessschritt des Verstehens wird zudem schnellen Lösungen begegnet. Als Zugänge nutzen Supervisor:innen Methoden und Theorien der Sozialen Arbeit, der Sozialwissenschaften, der Psychoanalyse und therapeutischer Schulen. Die Herausforderungen liegen darin, zwischen individueller, organisationaler und gesellschaftlicher Ebene zu wechseln und Bezüge zwischen ihnen herzustellen, um den Fall sowie seine Einbettung in verschiedene Kontexte zu erfassen.
4.4 Organisationaler Rahmen
Die Organisation bietet den Rahmen, in dem bürokratische Steuerungs- und Verwaltungsabläufe zur Verfügung gestellt und professionelles Handeln der Fachkräfte ermöglicht werden. Um wirtschaftlich erfolgreich zu sein oder zu bleiben, wandeln sich Organisationen dahingehend, dass die Organisationsratio mächtiger wird. Strukturen und Funktionsvorgaben werden zur Steuerung eingesetzt und in Form von Standardisierungen, Qualitätsmanagementsystemen und Mittelverknappungen durchgesetzt.
Fallarbeit ist durch die Individualität der Fälle als differenziertes und spezialisiertes Handeln gekennzeichnet, wird aber zunehmend durch generalisierte Regeln und Standardisierungen bestimmt. Dennoch müssen sich die Tragfähigkeit und Qualität der organisationalen und strukturellen Vorgaben wiederkehrend am gelingenden Handeln und an der professionellen Umsetzbarkeit der pädagogischen Konzepte messen lassen (Althoff 2020, S. 162, 229).
4.5 Supervisorischer Beziehungsraum
Fallsupervision wird als diskursiver Ort konzipiert, in dem Möglichkeiten der Reflexion des professionellen Handelns und der Selbstvergewisserung eröffnet werden. Für die direkt und indirekt beteiligten Personen stellt Fallsupervision einen zweiten professionellen Beziehungsraum dar, der neben dem Beziehungsraum zwischen Fachkraft und Klient:in im sozialarbeiterischen Alltag von Fachkraft und Supervisor:in (sowie ggf. weiteren Fachkräften) gestaltet wird. In diesem können Erkenntnisse zum Verstehen, zur Beziehungsgestaltung und zur lebensweltlichen Bewältigung der Problemlagen gewonnen werden.
5 Das Verstehenskonzept
5.1 Verstehen als Kernkonzept
Fallsupervision ist ein Verstehensprozess, der auf unterschiedlichen Ebenen geleistet wird. Dabei wird Verstehen als ein Handlungskonzept gefasst, das sich durch eine lebenswelt- und subjektorientierte Spezifik auszeichnet und mit einer reflexiven und dialogischen Praxis beschrieben werden kann.
Konkret bedeutet dies sowohl ein emotionales und seelisches als auch ein kognitives Verstehen der inneren und äußeren Wirklichkeiten. Es wird in der Sozialen Arbeit sowie in der Supervision nicht nur angewandt, sondern als Kern des Analyseprozesses betrachtet (Althoff 2020, S. 192; Winkler 2020). Verstehen bleibt immer vorläufig und beinhaltet eine Offenheit gegenüber Phänomenen der Welt (Winkler 2020, S. 147 f.). Für die Soziale Arbeit gilt: „Verstehen antwortet auf Krisen und den Verlust von Autonomie, will nicht Defizite oder Störungen diagnostizieren, sondern eine individuelle Praxis als subjektiv sinnhaft erkennen“ (a.a.O., S. 147).
Neben dem Handlungskonzept ist Verstehen ein inneres Konzept, das mit eigenem (Nach-)Denken, (Nach-)Fühlen, Handeln und mit der „Neugier des Erschließens- und Verstehen-Wollens“ (Leuschner 2007, S. 14) verbunden ist. Als menschliche Praxis impliziert Verstehen eine Beziehung zu und Interaktion mit einem Gegenüber und lässt sich mit Empathie, Identifizierung und Anerkennung beschreiben. Verstehen wird als eine Mimesis bezeichnet, als „sich-mit-dem*der-anderen-ähnlich-machen“ (Gröning 2020, Kap. 7), und kann übersetzt werden mit: sich in jemanden hineinversetzen, sich einfühlen und dieses auch als Eigenes ausdrücken.
5.2 Reflexive Grundhaltung
Das reflexive Vorgehen in der Fallsupervision ist an das Verstehen gekoppelt und bedeutet ein vertieftes Nachdenken über das eigene Handeln. Steinert spricht davon, dass es einer organisierten Anstrengung bedarf, um „Situationen der Nachdenklichkeit als Voraussetzung für Reflexivität“ herzustellen (Steinert 1999, S. 70 f.).
Reflexivität ist die maßgebende Orientierung in der Fallsupervision. Die reflexive Grundhaltung stellt eine Notwendigkeit für Perspektiverweiterung im Handeln und Denken dar. Sie ist als Selbstaufklärung und kritisches Hinterfragen des eigenen subjektiven Denkens zu verstehen. Fallarbeit in der Sozialen Arbeit und in der Supervision ist reflexionsbedürftig, da Handlungsentscheidungen und ihre Begründungen im Professionsvollzug zu durchdenken und zu hinterfragen sind. Das impliziert, dass in Fallsupervision Reflexion auch eine Kritik der Praxis ist, indem z.B. vorherrschende Gewissheiten, Ideologien oder die Konformität von Selbstverständlichkeiten befragt werden. Gleichzeitig ist Reflexion als Möglichkeitsort zu markieren, der zur Arbeit an der Veränderung beiträgt (Althoff 2022, S. 70, 73), da in der Fallsupervision das Erzählte auseinandergenommen wird sowie neu gedacht, neu und anders entschieden werden kann.
6 Theorien und wissenschaftliches Wissen
Theorien können nach Winkler als ein „Nachdenken über die Praxis“ (2021, S. 75) bezeichnet werden. Sie sind seiner Ansicht nach zeitversetzt und nachgängig zu betrachten. Sie sollen der Reflexion der Praxis dienen und „eingeschliffene Deutungsmuster irritieren“ (ebd.). Galuske führt aus, dass „erst der theoretisch aufgeklärte Blick [es] erlaubt, jenseits der Routinen des Alltags die Frage nach Sinn und Unsinn, und damit nach möglichen Veränderungen reflexiv anzugehen“ (2013, S. 133). Theorien und/oder wissenschaftliches Wissen vermitteln „den Hintergrund, vor dem das Besondere des Einzelfalls und damit auch das möglicherweise Neue und Fremde erkannt und erklärt werden kann“ (Heiner 2012, S. 208).
Das Wissen der Theorien und Regelwissen sind in der Fallsupervision zu nutzen und fallspezifisch zu relativieren und zu ergänzen. Sie haben einen Nutzen für das Verstehen, sodass Hypothesen oder Verstehensangebote an die Klient:innen weitergegeben werden können, ohne ihnen in einer expertokratischen Haltung Wissen überzustülpen.
Theorien werden zum Fallverstehen eingesetzt und benötigt, aber sie sind nicht wie Methoden oder Diagnostik systematisch abzuarbeiten, da es keine lineare Anwendbarkeit und keine versicherte Anschlussfähigkeit an die Praxis gibt. „Gebrauchsanweisungserwartungen“ (Dewe und Stüwe 2016, S. 53) werden nicht erfüllt. Die Auswahl und die Anwendung von Theorien sind stets eine Eigenleistung der beteiligten Subjekte und stellen kreative und eigensinnige Akte dar (May und Schäfer 2021, S. 13).
Für das Fallverstehen hilfreich sind (Überblick z.B. Althoff 2020; Sagebiel und Pankhofer 2015; May und Schäfer 2021; Rosa et al. 2013):
- sozialwissenschaftliche Theorien mit aufklärerischer Qualität, die sowohl umfeldbezogenes als auch individuumsbezogenes Wissen beinhalten
- Theorien aus dem Feld der Sozialen Arbeit, der Psychoanalyse, der Psychologie und Therapie
- (macht-)kritische Theorien
Aus wissenschaftlicher Perspektive verstehen Unterkofler und Ghanem Theorien als Gedankenmodelle, die die hochkomplexe Praxis reduzieren (2024, S. 229), sodass hier gleichzeitig die Gefahr der Engführung der Wirklichkeit besteht. Durch den Fokus auf ein bestimmtes Merkmal im Fallgeschehen wird der Blick auf die Bewältigung abgegrenzter Handlungsprobleme gelenkt und beschränkt. Es braucht eine Vielfalt von Theorien, über die eine kritische Verständigung und Einbindung in die Reflexion der Fälle stattfindet.
Die Differenzen zwischen Theorien, Reflexion und methodischem Herangehen sind produktiv zu nutzen. Im Diskurs zum Fall konstituiert sich neues Wissen, da es keinen endgültigen Theoriestand und keine endgültige Wahrheit zum Fallverstehen gibt (Althoff 2020, S. 377). Von Theorien wird nicht nur gefordert, dass sie eine Orientierung für die Praxis bieten, sondern auch, dass sie neue Perspektiven in der Fallbearbeitung und Möglichkeiten der Problembearbeitung bereithalten (Unterkofler und Ghanem 2024, S. 229).
7 Methoden
In der Supervision werden verschiedene methodische Ansätze genutzt, die darauf abzielen, sowohl die konkrete Fallarbeit zu reflektieren als auch übergreifende Erkenntnisse für professionelles Handeln, organisationale Strukturen und gesellschaftliche Zusammenhänge zu generieren.
7.1 Kasuistik
Schütze hat Kasuistik als „erkenntnisgenerierende Reflexionsschraube“ (2015b, S. 285) bezeichnet. Er meint damit, dass die Reflexion in der Kasuistik eng am Fall entlang erfolgt und dennoch Erkenntnisse über diesen hinaus generiert.
In der Fallsupervision zeigen sich wiederkehrend Einsichten zur falleinbringenden Person und deren Handeln, zur Organisation und zu gesellschaftlich diskutierten Themen, die in der Auseinandersetzung mit dem Fall sichtbar und virulent werden.
In den fallspezifischen Widersprüchen und Spannungen lassen sich häufig die – zum Teil paradoxen – Organisationslogiken und die gesellschaftlichen Konstruktionen von Problemlagen erkennen (Köttig 2020, S. 61 f.). Diese erweiterten Perspektiven sind notwendig und für die Supervision konstitutiv, die für sich in Anspruch nimmt, die Fallebene, die Professionellenebene und die Organisationsebene zu analysieren. Durch die Reflexion und mithilfe des Falls kann eine Verbindung aller drei Ebenen hergestellt und die Wechselseitigkeit hervorgehoben werden (Althoff 2020, S. 228).
Siller fragt in diesem Zusammenhang, „inwieweit das Reflexionsinstrument Supervision inhaltlich der professionellen Weiterentwicklung ihrer Klientel verpflichtet ist und inwieweit sie auch auf Organisationsentwicklung ausgerichtet sein sollte“ (Siller 2008, S. 34). In Fallsupervision steckt das Potenzial, einen Verstehenszugang zum Fall, zum professionellen Handeln und zur Organisation aufzubauen und sowohl das Besondere als auch das Allgemeine eines Falls zu beleuchten und kritisch einzuordnen.
7.2 Kollegial orientierte Fallsupervision – ein Ablaufmodell
Im Folgenden wird ein Beispiel eines handlungsleitenden Konzeptes für Fallsupervision vorgestellt. Methodisch lehnt sich dieses an eine kollegiale Beratung an, in deren Mittelpunkt der Austausch zwischen den Beteiligten und die daraus resultierenden neuen Sichtweisen stehen. Diese Multiperspektivität erfordert eine prinzipielle Phänomenoffenheit und die Fähigkeit zum Perspektivwechsel. Sie hat zum Ziel, eine Selbst- und ein Fremdverstehen zu initiieren bzw. die Selbst- und die Fremdwahrnehmung zu schärfen. Die Falleinbringer:innen begrenzen den Blick auf bestimmte Interpretations- und Handlungsmöglichkeiten.
Das Fallverstehen als gruppenorientiertes Verfahren bringt die Subjektivität der Falleinbringer:innen mit den vielfältigen Sichtweisen und Deutungen der Beteiligten zusammen. Die falleinbringende Person erhält dadurch sowohl bestätigende als auch konfrontierende Impulse und ein kritisches Gegenüber. Verstehen ist ein intersubjektiver und hermeneutischer Prozess, der „nicht statisch in richtig oder falsch zu übersetzten ist“ (Füssenhäuser 2024, S. 23), sondern neues Wissen über den Fall bewirkt.
Fallsupervision zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Handlungsschritte „verstehen“ und „handeln“ trennt und den Ablauf in Arbeitsschritte strukturiert. In Anlehnung an die kollegiale Beratung nach Ader und Schrapper (2020, S. 85–88) lässt sich folgende Struktur in acht Schritten ableiten (Althoff 2020, S. 136–138):
1. Fallvorstellung
Die Geschichte des Falls wird von der oder dem Falleinbringer:in ohne Zwischenfragen der Beteiligten vorgestellt. Hierbei sind Daten und Fakten des Falls, das Beziehungsgeschehen in der Fallgeschichte, Szenen und Situationen, die aktuell bedeutsam sind, sowie das beteiligte Helfersystem und Organisationen relevant. Die Falleinbringer:innen wechseln zwischen spontanen Erzählungen und ggf. vorbereiteter Darstellung und stellen ihre Wirklichkeit des Falls sowie Sichtweisen weiterer Fallbeteiligter vor (König und Schattenhofer 2017, S. 74).
2. Beratungsfrage
Es wird eine Beratungsfrage formuliert und ggf. aufgeschrieben, die möglichst präzise abbildet, worin die oder der Falleinbringer:in aktuell in der Fallsupervision beraten werden möchte und worauf die Beratung sich fokussieren sollte. Die Beratungsfrage sollte vordringlich und bearbeitbar sein.
3. Rückfragen
Rückfragen nach weiteren Informationen können an dieser Stelle notwendig werden, um den Fall sachgerecht bearbeiten und reflektieren zu können. Allerdings sind hier keine vorschnellen Interpretationen oder Lösungsvorschläge anzubieten oder kritische Äußerungen zum Fallgeschehen zu tätigen.
4. Identifikationsrunde
Die oder der Falleinbringer:in tritt aus dem Beratungsgeschehen zurück und nun arbeiten die Berater:innen. Der Fall wird insofern inszeniert, als sich die Berater:innen mit den Beteiligten des Falls identifizieren, sich einfühlen und Rollen aus der Fallschilderung einnehmen. Durch den emotionalen Zugang werden vorhandene Beziehungsmuster und Beweggründe für Verhaltensweisen sichtbar und der Fall entfaltet sich dadurch, dass das Erleben und die Perspektiven der realen Fallbeteiligten wahrnehmbarer und nachvollziehbarer werden. Die oder der Falleinbringer:in äußert am Ende, an welchen Eindrücken und Einfühlungen sie bzw. er anschließen kann und welche Aspekte das Fallgeschehen besser verstehen lassen.
5. Sammeln von Bildern, Eindrücken, Stimmungen
Die Berater:innen agieren nun als Beobachter:innen und blicken aus einer Metaperspektive auf das Geschehen. Es werden Bilder, Eindrücke und Stimmungen gesammelt, die durch Befindlichkeiten und Gefühle im Hier-und-Jetzt virulent geworden sind. Diese Assoziationen spiegeln sowohl das aktuelle Erleben in der Beratungssituation wider als auch die Beziehung zur Lebenssituation der realen Fallbeteiligten.
6. Einfälle zur Lösung
Erste, freie Einfälle zum Umgang mit der Problemlage bzw. zur Beantwortung der Beratungsfrage werden genannt. Diese Ideen sind noch vorläufig und beinhalten keine konkreten Lösungsschritte. Der Schwerpunkt liegt auf neuen, schöpferischen und alternativen Ideen, die eingetretene Pfade verlassen. Dabei gibt es kein „falsch“ und „richtig“, „professionell“ und „unprofessionell“ oder „finanzierbar“ und „nicht finanzierbar“ (Althoff 2020, S. 137).
7. Möglichkeiten der Lösung und Bewältigung
Die oder der Falleinbringer:in gibt Rückmeldungen zu den Einfällen zur Lösung und die Berater:innen entwickeln reale Möglichkeiten zur Lösung der Problemlage bzw. zur Beantwortung der Beratungsfrage. Die falleinbringende Person erhält möglichst konkrete Anregungen zur weiteren Fallbearbeitung und Ideen der Unterstützung. Gegebenenfalls wird noch offen Gebliebenes eingebracht.
8. Reflexion
Die Reflexion geschieht auf mehreren Ebenen: Jede:r Einzelne reflektiert das Beratungsgeschehen aus seiner bzw. ihrer persönlichen Sicht; die eingenommenen Rollen sowie das aktuelle Gruppengeschehen im Beratungsprozess werden gemeinsam reflektiert.
Neben der Beantwortung einer konkreten Fragestellung, die das professionelle Entscheiden und Handeln in der Sozialen Arbeit aufgreift und Antworten für die Praxis einfordert, gibt es in der Fallsupervision weitere Reflexionsschritte, die über eine kollegiale Beratung hinaus gehen. Themen wie die Reflexion der Beziehung zwischen Fachkraft und Klient:in, die Rolle der Organisation und Institutionenkritik sind für die Supervision konstitutiv. Zudem ist eine einzelne Supervisionssitzung mit einer Fallsupervision stets in einen längeren Supervisionsprozess eingebunden und auch in dieser Bedeutung zu reflektieren.
7.3 Rekonstruktive Methoden
Eine Schnittmenge von rekonstruktiver Sozialer Arbeit, Fallarbeit in der Sozialen Arbeit und Fallsupervision sind eine systematische Fremdheitshaltung und initiierte Prozesse des Selbst- und Fremdverstehens (Althoff 2020, S. 313; Köttig 2020, S. 63).
Um Perspektiven zu erweitern, haben Methoden der rekonstruktiven bzw. interpretativen Sozialforschung Eingang in die Fallanalyse der Sozialen Arbeit und die Fallsupervision gefunden (Rätz und Völter 2015, S. 7).
Dazu gehört die Fallanalyse von Schütze, die er auf der Basis einer interpretativen-dokumentarischen Forschungslogik in zwölf Untersuchungsprinzipien dargestellt hat (Schütze 2017, S. 205). Sie wird von ihm als „wissenschaftliches Hintergrundgerüst der Sozialarbeit“ (Schütze 2015b, S. 287) bezeichnet, das die Analyse in einem kommunikativen Verfahren angewendet schärfen kann.
Oevermann hat gezeigt, dass sich mit seiner Methode der Objektiven Hermeneutik das Verstehen einer Supervisionssitzung erweitern kann (Oevermann 2010). Er bezeichnet das Vorgehen in Supervision und Fallsupervision als eine berufspraktisch-abgekürzte Form seines hermeneutischen Vorgehens (Althoff 2020, S. 281).
Ein Repertoire interpretativer Forschungsansätze ist in Köttig aufgezählt (2020, S. 62) und z.B. im „Wörterbuch Rekonstruktive Soziale Arbeit“ breiter ausgeführt (Rätz und Völter 2015).
Durch den – gelegentlichen – Einsatz von Methoden der rekonstruktiven Sozialforschung, der an Wissen und Übung gebunden ist, können auf der Basis von einzelnen wissenschaftlich-differenzierten Analysen in der Fallsupervision übergeordnete Erkenntnisse für andere Fälle gewonnen werden. Zudem können rekonstruktive Methoden in gekürzter Form situativ in der Fallsupervision angewandt werden.
Ursprünglich ist die Erzählung und das damit verbundene Gespräch als interaktionelles Geschehen die Basis der Fallsupervision, auf der sich die Reflexion aufbaut und reziprok befruchtet. Gleichwohl ist die Flüchtigkeit des Gesprächs sowie die damit verbundene Geschwindigkeit und Informationsdichte eine wiederkehrende Herausforderung in der Supervision. Durch Vor- oder Nachbereitung in Form von rekonstruktiven Anleihen oder Ansätzen in der Fallreflexion kann dem begegnet werden. Es bleibt zu diskutieren, inwiefern die Erweiterung des Analyseprozesses Auswirkungen auf das Hier-und-Jetzt der Supervision hat und auf welche Weise das Setting dadurch beeinflusst wird.
8 Verstehenszugänge
In Fallsupervisionen ist die Gegensätzlichkeit der alltäglichen Lebenswelt und der Wissenschaftsorientierung anerkannt. Dies intendiert, sie nebeneinanderzustellen. Daher werden neben Theorien und Methoden lebensweltliches Denken, (biografische) Erfahrungen, Alltagswissen, Routinen und Intuition als wesentliche Zugänge genutzt. Sie fließen in die Reflexion der Fallgeschichten ein und komplettieren die Versuche des Verstehens.
8.1 Erfahrungen
Erfahrungen und Erfahrungswissen entstehen durch die konkrete Auseinandersetzung mit praktischen Anforderungen im Arbeitsalltag. Das betrifft neben kognitiven und normativen auch emotionale Aspekte (Unterkofler und Ghanem 2024, S. 230).
Im fallsupervisorischen Setting stellen die Erfahrungen der abwesenden Klient:innen, der Supervisandin bzw. des Supervisanden und der Supervisorin bzw. des Supervisors einen Mehrwert dar. Sie werden als internalisierte Wahrnehmungen und Gelerntes zur Diskussion gebracht und sind in ihren unterschiedlichen Perspektiven erforderlich. Zudem lässt sich eine Zirkularität beobachten: Durch die Bearbeitung eines Falls werden neue Erfahrungen generiert, die durch Reflexion sowie Begründen und Legitimieren des Handelns entstehen. Diese werden schließlich in das bisherige professionelle Wissen integriert (ebd.).
8.2 Biografische Perspektiven
Biografien und biografische Erfahrungen der am Fall Beteiligten sind sowohl für den Schritt des Verstehens als auch für den Schritt der Vorbereitung des Handelns bzw. Helfens wichtige Informations- und Verstehensquellen. Der biografische Blick ist die Zuwendung zur eigenen Identität in ihrem So-sein, ihrem Werdegang sowie ihrer Veränderbarkeit. Er gestattet, sowohl nach Potenzialen in sich selbst sowie Interessen und Befähigungen zu suchen, als auch Verletzungsdispositionen, Enttäuschungen und lebensgeschichtliche Sackgassen zu identifizieren (Schütze 2015a, S. 33–34). In der Fallsupervision sind die Klient:innen nicht anwesend, sodass ihre biografischen Erfahrungen in Form von überlieferten Selbstbeschreibungen vermischt mit Fremdbeschreibungen durch die Fachkräfte vorliegen und als Arbeitsgrundlage dienen. Die Reflexion der Fallgeschichte und der Biografien der Beteiligten dient dazu, übergreifende Motive, Muster und Zusammenhänge der eigenen Lebensgeschichte zu erkennen sowie Beweggründe und Motivationen zu identifizieren.
In der Fallsupervision stehen die Supervisand:innen im Vordergrund und die Fallgeschichte kann nur in der Betrachtung der Wechselwirkung zwischen Fall und Falleinbringer:in bearbeitet werden. Die falleinbringende Person steht in einer Arbeitsbeziehung mit den Klient:innen und blickt auf eine gemeinsame Interaktion, in der sie Eindrücke gesammelt hat. Sie ist damit Teil des Falls geworden und nutzt ihr professionelles Wissen und Können, um zu verstehen und zu handeln. In der Fallsupervision als zweitem Reflexionsraum ist die Fachkraft daher noch einmal anders gefordert. Die Reflexion ihres subjektiven Erlebens und Einordnens, das an die eigene Biografie gekoppelt ist, dient nicht nur dem Verstehen ihres Denkens, Fühlens und Handelns, sondern trägt zur Erschließung des Falls und seines Verlaufs bei. Fallsupervision als Reflexionsraum entwickelt hier daher einen Prozess der Triangulierung.
8.3 Alltagswissen und Routinen
Die Fähigkeit der Menschen, ihre soziale Welt zu verstehen, interagierend zu handeln und zu entscheiden, basiert auf Alltagswissen (Alber 2015, S. 15).
Menschen sind im Alltag unmittelbar gefordert und gestalten diesen überschaubar. Alltag ist selbstverständlich, hat einen pragmatischen Charakter und entwickelt Routinen in ihren positiven Auswirkungen. Handlungsroutinen zeichnen sich nach May und Schäfer dadurch aus, dass Situationsdefinitionen im Alltag vorgenommen werden, die sich in der Praxis bewähren und eine Entlastungsfunktion haben, da Situationen nicht stets neu analysiert werden müssen (May und Schäfer 2021, S. 12).
In der Fallsupervision kann Alltag als wahrgenommene Wirklichkeit verstanden werden. Durch die verschiedenen Beteiligten treffen mehrere Formen der Wirklichkeitskonstruktion aufeinander, die zu interpretieren sind.
8.4 Intuition
Intuition wird als kreative Leistung des Bewusstseins aufgefasst, die nicht unüberlegt erfolgt, sondern im Gegenteil ein genaues Hinschauen erfordert (lat. intueri, „genau hinsehen, anschauen“). Sie ermöglicht den Mut, aktuell und situativ in der Praxis zu handeln und zunächst unreflektiert Entscheidungen zu treffen.
Wissenschaft oder Supervision sind selten dem Handlungsdruck, wie ihn die Praxis kennt, ausgesetzt und können ihr Handeln fundiert vorbereiten und begründen. Die Praxis entwickelt den Mut des Handelns in der Realität und aktuellen Situation und wird von der Intuition unterstützt, die auf vertraute Muster zurückgreift. Die Professionalität der Profession liegt darin, im Nachgang das Handeln und die Entscheidungen auf der Folie des beruflichen Habitus und Identität zu reflektieren.
9 Fallsupervision als Lern- und Denkraum
Fallsupervision als ein spezifisches Beratungsformat zeichnet sich durch Vielschichtigkeit und intensive Reflexions- und Verstehensarbeit aus. Sie wird als Lern- und Denkraum konzipiert, der als Gegenentwurf zu schnellen Lösungen im sozialarbeiterischen Alltag steht. Ziel ist, dass ein Verstehensprozess der Supervisand:innen angeregt wird, damit sie andere Perspektiven einnehmen können und Entscheidungen neu denken. Die Reflexion des Falls beinhaltet nur den Einblick über bestimmte Aspekte und Ausschnitte der Wirklichkeit der Supervisand:innen und/oder Klient:innen. Dennoch sind die Ergebnisse der Beratung vielschichtig. Sie sind selten in einer Aussage zusammenzufassen. Ihre Aneignung und Umsetzung ist ebenso prozesshaft. Für Supervisand:innen bedeutet Fallsupervision eine Gelegenheit, die berufliche und professionelle Entwicklung ermöglicht, Reflexivität hervorbringt, Wissen erweitert und konkrete Ergebnisse oder Lösungen entwirft. Selbstvertrauen und Klarheit werden gestärkt. Ziele sind Aufklärung und Selbstaufklärung.
Die Klient:innen sind in der Fallsupervision nicht anwesend. Allerdings wird über ihr Leben und ihre Lebenslage in Tiefe und Breite reflektiert. Ihr Umgang mit herausfordernden Lebenssituationen und ihre Selbstdeutungen zur Situation sind unabdingbar zu respektieren, um gleichzeitig auch als kritisches Gegenüber zu fungieren (Althoff 2022). Es ist Aufgabe der Supervisand:innen, die Ergebnisse des Reflexionsprozesses und das neu entstandene Wissen an die Klient:innen und in deren Alltag zurückzuführen sowie in den Hilfeprozess einfließen zu lassen. Der Wert für die Klient:innen liegt darin, dass es gelingen kann, ihnen (weitere) Einsichten in die eigenen Lebensumstände zu ermöglichen und sie dadurch ihrer eigenen Geschichte bzw. ihrer Darstellung trauen können.
Neben dem Lern- und Denkraum ist Fallsupervision auch ein diskursiver Ort. Eine als reflexiv und ethisch verstandene Arbeit mit Menschen sucht den Diskurs und orientiert sich an gesellschaftlichen, demokratischen Werten. Sie setzt sich mit wertorientierten Fragen auseinander und baut auf soziale Gerechtigkeit sowie Gemeinschaftlichkeit.
10 Quellenangaben
Ader, Sabine und Christian Schrapper, Hrsg., 2020. Sozialpädagogische Diagnostik und Fallverstehen in der Jugendhilfe. München: Ernst Reinhardt. ISBN 978-3-8252-5354-7 [Rezension bei socialnet]
Alber, Ina, 2015. Alltagswissen. In: Regina Rätz und Bettina Völter, Hrsg. Wörterbuch rekonstruktive soziale Arbeit. Opladen: Barbara Budrich, S. 15–18. ISBN 978-3-86649-383-4 [Rezension bei socialnet]
Althoff, Monika, 2018. Fallverständnis in der Sozialen Arbeit und seine Relevanz für Fallsupervision. Diskussion der Ansätze von Marianne Hege und Fritz Schütze. In: FoRuM Supervision – Zeitschrift für Beratungswissenschaft und Supervision. 26(51), S. 6–19 [Zugriff am: 26.03.2025]. ISSN 0942-0045. Verfügbar unter: https://doi.org/10.4119/fs-2328
Althoff, Monika, 2020. Fallsupervision: Diskursgeschichte und Positionsbestimmung. Gießen: Psychosozial-Verlag. ISBN 978-3-8379-3040-5 [Rezension bei socialnet]
Althoff, Monika, 2022. Soziale Arbeit, Supervision und das Problem der Kritik – zur Bedeutung eines kritischen Gegenüber in Sozialer Arbeit und Supervision. In: FoRuM Supervision – Zeitschrift für Beratungswissenschaft und Supervision. 30(60), S. 69–83 [Zugriff am: 26.03.2025]. ISSN 0942-0045. Verfügbar unter: https://doi.org/10.11576/​fs-6125
Braun, Andrea, Gunther Graßhoff und Cornelia Schweppe, 2011. Sozialpädagogische Fallarbeit. München: Ernst Reinhardt. ISBN 978-3-8252-8460-2 [Rezension bei socialnet]
Dewe, Bernd und Gerd Stüwe, 2016. Basiswissen Profession: Zur Aktualität und kritischen Substanz des Professionskonzeptes für die Soziale Arbeit. Weinheim: Beltz Juventa. ISBN 978-3-7799-2360-2 [Rezension bei socialnet]
Dworschak, Rosa, 1970. Probleme der Praxisberatung. In: Dora von Caemmerer, Hrsg. Praxisberatung (Supervision). Ein Quellenband. Freiburg im Breisgau: Lambertus, S. 142–156. ISBN 978-3-7841-0007-4
Füssenhäuser, Cornelia, 2024. Zugänge und Perspektiven einer Lebensweltorientierten Sozialen Arbeit. In: Michael Domes und Juliane Sagebiel, Hrsg. Die Bedeutung von Theorien Sozialer Arbeit für die Praxis: Exemplarische Fallanalysen. Stuttgart: Kohlhammer, S. 21–33. ISBN 978-3-17-041900-1 [Rezension bei socialnet]
Galuske, Michael, 2013. Methoden der Sozialen Arbeit: Eine Einführung. 10. Auflage. Weinheim: Beltz Juventa. ISBN 978-3-7799-1447-1 [Rezension bei socialnet]
Gröning, Katharina, 2020. Beratung (Soziale Arbeit) [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 17.07.2020 [Zugriff am: 26.03.2025]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/3602
Hege, Marianne, 2011. Supervision im Prozess der Veränderungen beruflicher Arbeit im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD). In: FoRuM Supervision – Zeitschrift für Beratungswissenschaft und Supervision. 19(37), S. 58–70. ISSN 0942-0045
Heiner, Maja, 2012. Handlungskompetenz „Fallverstehen“. In: Roland Becker-Lenz, Stefan Busse, Gudrun Ehlert und Silke Müller-Hermann, Hrsg. Professionalität Sozialer Arbeit und Hochschule: Wissen, Kompetenz, Habitus und Identität im Studium Sozialer Arbeit. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 201–217. ISBN 978-3-531-17799-1
Heiner, Maja und Christian Schrapper, 2004. Diagnostisches Fallverstehen in der Sozialen Arbeit. Ein Rahmenkonzept. In: Christian Schrapper, Hrsg. Sozialpädagogische Diagnostik und Fallverstehen in der Jugendhilfe: Anforderungen, Konzepte, Perspektiven. Weinheim: Juventa, S. 201–221. ISBN 978-3-7799-1614-7
König, Oliver und Karl Schattenhofer, 2017. Einführung in die Fallbesprechung und Fallsupervision. Heidelberg: Carl-Auer. ISBN 978-3-8497-0182-6 [Rezension bei socialnet]
Köttig, Michaela, 2020. Biografieorientierung und Fallverstehen im beruflichen Handeln. In: sozialmagazin: Die Zeitschrift für Soziale Arbeit. 45(9–10), S. 60–65. ISSN 0340-8469
Kunstreich, Timm, Burkhard Müller, Maja Heiner und Marianne Meinhold, 2003. Diagnose und/oder Dialog? Ein Briefwechsel. In: Widersprüche. 23(88). S. 11–31. ISSN 0721-8834
Leuschner, Gerhard, 2007. Supervision – die Kunst der Beziehung. In: supervision. Heft 2/2007. S. 14–22. ISSN 1431-7168
May, Michael und Arne Schäfer, Hrsg., 2021. Theorien für die Soziale Arbeit. 2., aktualisierte Auflage. Baden-Baden: Nomos. ISBN 978-3-8487-7689-4 [Rezension bei socialnet]
Müller, Burkhard, 2008. Was ist der Fall? Kasuistik und „Konstruktion des Adressaten“. In: Zeitschrift für Sozialpädagogik. 6(4), S. 391–406. ISSN 1610-2339
Oevermann, Ulrich, 2010. Strukturprobleme supervisorischer Praxis: Eine objektiv hermeneutische Sequenzanalyse zur Überprüfung der Professionalisierungstheorie. 3. Auflage. Frankfurt am Main: Humanities Online. ISBN 978-3-934157-21-7
Rätz, Regina und Bettina Völter, Hrsg., 2015. Wörterbuch rekonstruktive soziale Arbeit. Opladen: Barbara Budrich. ISBN 978-3-86649-383-4 [Rezension bei socialnet]
Rosa, Hartmut, David Strecker und Andrea Kottmann, 2013. Soziologische Theorien. 2. Auflage. Konstanz: UVK Verlagsgesellschaft. ISBN 978-3-8252-3832-2 [Rezension bei socialnet]
Sagebiel, Juliane B. und Sabine Pankofer, 2015. Soziale Arbeit und Machttheorien: Reflexionen und Handlungsansätze. Freiburg im Breisgau: Lambertus. ISBN 978-3-7841-2616-6 [Rezension bei socialnet]
Schütze, Fritz, 2015a. Biografische Beratung/​Biografische Arbeit. In: Regina Rätz und Bettina Völter, Hrsg. Wörterbuch rekonstruktive soziale Arbeit. Opladen: Barbara Budrich, S. 33–35. ISBN 978-3-86649-383-4 [Rezension bei socialnet]
Schütze, Fritz, 2015b. Sozialarbeit als professionelles Handeln auf der Basis von Fallanalyse. In: neue praxis. 45(3), S. 280–308. ISSN 0342-9857
Schütze, Fritz, 2017 [1996]. Organisationszwänge und hoheitliche Rahmenbedingungen im Sozialwesen. Ihre Auswirkungen auf die Paradoxien des professionellen Handelns. In: Arno Combe und Werner Helsper, Hrsg. Pädagogische Professionalität: Untersuchungen zum Typus pädagogischen Handelns. Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 183–275. ISBN 978-3-518-28830-6
Siller, Gertrud, 2008. Professionalisierung durch Supervision: Perspektiven im Wandlungsprozess sozialer Organisationen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. ISBN 978-3-531-16015-3 [Rezension bei socialnet]
Steinert, Heinz, 1999. Reflexivität. Zur Bestimmung des Gegenstandsbereichs der Sozialwissenschaften. In: Wolfgang Glatzer, Hrsg. Ansichten der Gesellschaft: Frankfurter Beiträge aus Soziologie und Politikwissenschaft. Opladen: Leske Budrich, S. 59–71. ISBN 978-3-8100-2254-7
Unterkofler, Ursula und Christian Ghanem, 2024. Theorien Sozialer Arbeit: Von der Theorie zum Fall … und zurück. In: Michael Domes und Juliane Sagebiel, Hrsg. Die Bedeutung von Theorien Sozialer Arbeit für die Praxis: Exemplarische Fallanalysen. Stuttgart: Kohlhammer. S. 225–237. ISBN 978-3-17-041900-1 [Rezension bei socialnet]
Winkler, Michael, 2020. Sozialpädagogische Theorieperspektive für das Verstehen. In: Sabine Ader und Christian Schrapper, Hrsg. Sozialpädagogische Diagnostik und Fallverstehen in der Jugendhilfe. München: Ernst Reinhardt, S. 146–160. ISBN 978-3-8463-5820-7
Winkler, Michael, 2021. Eine Theorie der Sozialpädagogik: Neuausgabe mit einem neuen Nachwort. Herausgegeben von Gaby Flösser und Marc Witzel. Weinheim: Beltz. ISBN 978-3-7799-6169-7
Verfasst von
Prof.in Dr.in Monika Althoff
Professorin für Soziale Arbeit / Supervisorin (DGSv)
IU Internationale Hochschule
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