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Familienbildung

Prof. Dr. Veronika Fischer

veröffentlicht am 12.06.2023

Englisch: family education

Familienbildung unterstützt Familien durch Bildungsangebote beim Durchlaufen des Lebens- und Familienzyklus.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Von der Mütterbildung zur Familienbildung
  3. 3 Gesetzliche Grundlagen der institutionellen Familienbildung
    1. 3.1 Weiterbildungsgesetze
    2. 3.2 Kinder- und Jugendhilfe
  4. 4 Definitionen und Leitgedanken der Familienbildung
  5. 5 Familienbildung und Erwachsenenbildung
  6. 6 Formen und Trägerstruktur von Familienbildung
  7. 7 Bildungsangebote und Teilnehmende
    1. 7.1 Angebotsplanung unter individuellen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten
    2. 7.2 Angebotsstruktur
  8. 8 Adressatenansprache und Erreichbarkeit von Familien
  9. 9 Kooperation und Vernetzung
  10. 10 Das Personal in der Familienbildung
  11. 11 Finanzierung
  12. 12 Quellenangaben
  13. 13 Literaturhinweise

1 Zusammenfassung

Familienbildung ist historisch aus den Mütterschulen hervorgegangen und zeichnet sich durch Bildungsangebote aus, die die Familien im Laufe ihres Familienzyklus bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben, im Familienalltag, in der Partnerschaft und im sozialen Umfeld unterstützen. Sie will dazu beitragen, dass sich Kinder und Erwachsene in der Familie entfalten können und ein familien- und kinderfreundliches Umfeld entsteht. Familienbildung dient vor allem der Stärkung der Erziehungskompetenzen und der Beziehungsgestaltung in der Familie im Sinne eines partnerschaftlichen Miteinanders. Dabei orientiert sie sich an den Bedürfnissen und Lebenswelten der Betroffenen und setzt an ihren Ressourcen zur Bewältigung des Familienalltags an.

Als Teil der Erwachsenenbildung wird sie in einigen Bundesländern in den Weiterbildungsgesetzen berücksichtigt und hat zugleich eine Grundlage im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Unterschieden werden können die institutionelle, informelle, mediale und selbstorganisierte Familienbildung. Zu den Trägern gehören die freien Wohlfahrtsverbände, kirchliche Träger und Verbände, Träger der Erwachsenenbildung sowie Fach- und Interessenverbände. Die Finanzierungsstrukturen zeichnen sich durch Heterogenität und Fragilität aus.

Bei der Angebotsgestaltung orientiert sich die Familienbildung an der kindlichen Entwicklung und den Familienphasen, unterschiedlichen Familienkonstellationen, besonderen familialen Lebenslagen und Belastungssituationen, Aufgaben im Familienalltag und -haushalt sowie den Zielgruppen.

Besonders herausfordernd ist die Ansprache und Gewinnung von ressourcenschwachen Familien und jenen mit Fluchtgeschichte. In diesem Zusammenhang müssen u.a. aufsuchende Strukturen in der Bildungsarbeit geschaffen werden. Auch Väter sind in der Familienbildung unterrepräsentiert, was besondere Strategien der Zielgruppenansprache erforderlich macht. Problematisch ist das Ungleichgewicht von haupt- und nebenberuflichem Personal bzw. Honorarkräften.

2 Von der Mütterbildung zur Familienbildung

Um Familienbildung in der jetzigen institutionellen Ausprägung verstehen zu können, ist ein Blick in die Geschichte aufschlussreich. Nicht die Familien-, sondern die Mütterbildung stand am Anfang der institutionellen Entwicklung, in der sich sowohl ein bestimmtes Frauenbild als auch eine spezielle familiäre Arbeitsteilung niedergeschlagen haben. Darüber hinaus können anhand der folgenden historischen Skizze Etappen der Institutionalisierung der Familienbildung nachvollzogen werden.

Das Vorgängermodell der heutigen Familienbildung ist die Mütterschule, die 1917 von Luise Lampert gegründet wurde. Bis weit in die 1960er-Jahre hinein konzentrieren sich die Mütterschulen auf Themen wie Schwangerschaft, Geburt, Säuglingspflege und -ernährung, Entwicklung des Kindes im ersten Lebensjahr, Kinderkrankheiten, Erziehung etc. Dem liegt das bürgerliche Sozialmodell zugrunde, das dem Mann die Ernährerrolle sowie der Frau die Rolle der Hausfrau und Mutter zuschreibt. Selbst die bürgerlich-liberale Frauenbewegung hält an einem Frauenbild fest, das durch das Ideal der Mütterlichkeit geprägt ist (Fischer 2021, S. 16 ff.).

Die wechselvolle Geschichte der Mütterschulen reicht von einer langsamen Verbreitung in der Weimarer Zeit, über die Gleichschaltung während des Nationalsozialismus und ihre Zentralisierung in der „Reichsarbeitsgemeinschaft für Mütterschulung“ (1934), einer Re- und Neuorganisation nach 1945 bis zu einem Namenswechsel Ende der 1960er-Jahre in Einrichtungen der „Familienbildung“.

Im Zuge der 1960er- und 1970er-Jahre findet angesichts der Forderungen der Studenten- und Frauenbewegung nach Emanzipation und Gleichstellung der Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen ein Wandel im Verständnis der Rolle der Frau und der Familie statt. Im Rahmen einer Tagung der „Arbeitsgemeinschaft der Mütterschulen“ 1967 in Stuttgart wird ein neues Bild der familiären Rolle der Mutter skizziert, der nicht länger allein die Verantwortung für die Familie obliege. Dementsprechend seien beide Ehepartner für das Familienleben zuständig und hätten einen aktiven Anteil an der Gestaltung der Beziehungen untereinander und dem Wirken nach außen (Schymroch 1989, S. 74 f.).

Das gibt auch den Anstoß, die Aufgaben der Mütterschule zu überdenken, die sich nicht nur auf die Mütter, sondern auf alle Familienmitglieder zu beziehen hätten. Erste Überlegungen zur Namensänderung der Mütterschule gab es bereits 1960, werden aber erst Ende der 1960er-Jahre in die Praxis umgesetzt. Dabei geht es auch um die Abgrenzung der Mütterschule von der Elternschule.

Während letztere den Erziehungsauftrag in der Familie in den Mittelpunkt ihres Wirkens stellen, kümmern sich die Mütterschulen und späteren Familienbildungsstätten um alle Aufgabenbereiche innerhalb der Familie. Sie thematisieren:

  • ehevorbereitende Bildung,
  • ehebegleitende Bildung und
  • Elternbildung (Fischer 2021, S. 16 ff.).

3 Gesetzliche Grundlagen der institutionellen Familienbildung

Die gesetzlichen Regelungen der Familienbildung ergeben sich einerseits aus den Weiterbildungsgesetzen der Länder, andererseits aus dem Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII).

3.1 Weiterbildungsgesetze

Die 1970er-Jahre sind mit einem Institutionalisierungsschub für die Familienbildung verbunden. Die Förderung der Erwachsenen- und damit auch der Familienbildung wurde in die meisten Landesverfassungen übernommen. Das erste Gesetz dieser Art, das „Gesetz über die Zuschussgewährung an Volkshochschulen und entsprechende Volksbildungseinrichtungen“ aus dem Jahr 1953, stammt aus Nordrhein-Westfalen. Es wurde 1975 durch das Weiterbildungsgesetz abgelöst (Kuhlenkamp 2007, S. 10).

Unter den Sachbereichen des Gesetzes wird auch die Eltern- und Familienbildung aufgeführt, die auf Fragen der Familie zentriert ist, insbesondere auf Angebote der Elternbildung, die Fragen zur Erziehung, Partnerschaft sowie dem Verhältnis von Familie und Gesellschaft betreffen. Bis 1975 ist in allen westdeutschen Bundesländern – bis auf Hamburg, Berlin und Schleswig-Holstein – ein Weiterbildungsgesetz verabschiedet worden.

Die gesetzliche Verankerung der Familienbildung bzw. der gesamten Weiterbildung schafft den Rahmen für die Weiterentwicklung der professionellen Struktur des Erwachsenenbildungssystems. Geregelt werden:

  • die Bedingungen für die staatliche Anerkennung der Einrichtungen,
  • die Grundsätze der Zuschussgewährung,
  • die verschiedenen Aufgabenfelder und
  • die inhaltlichen Sachgebiete.

Die Inhalte orientieren sich am Gemeinwohl und der Inklusion benachteiligter Gruppen in der Gesellschaft. Mit diesem demokratischen Anspruch ist zugleich das Postulat verbunden, ein Mindestangebot in der Fläche zu gewährleisten und ein Angebot vorzuhalten, das allen geöffnet sein soll.

3.2 Kinder- und Jugendhilfe

Zugleich hat die Familienbildung eine gesetzliche Grundlage im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Mit dessen Inkrafttreten Anfang 1991 wurde erstmalig eine bundeseinheitliche rechtliche Grundlage für die Familienbildung geschaffen. Gegenüber dem Jugendwohlfahrtsgesetz von 1922 hat der Gesetzgeber mit der rechtlichen Verankerung im KJHG einen Perspektivenwechsel angestoßen, in dessen Verlauf ein bisher reaktiv eingreifendes Handeln nach ordnungsrechtlichen Regelungen durch den Ausbau präventiver Maßnahmen abgelöst werden sollte (BMFSFJ 1996, S. 4). Nicht mehr eine defizitorientierte Strategie, die erst im Nachhinein bereits eingetretene Mängel der familialen Erziehung korrigieren sollte, sondern eine vorbeugende, die elterlichen Kompetenzen stärkende Förderung stehen nun im Mittelpunkt.

Adressaten dieses Ansatzes sind alle Eltern. Die Maßnahmen dürfen sich nicht allein auf akute erzieherische Konfliktlagen beschränken, sondern müssen sich generell auf die Erziehung in Alltagssituationen beziehen. Ressourcenorientierung und Empowerment werden als Prinzipien benannt. Im zweiten Abschnitt zum Thema „Förderung der Erziehung in der Familie“ (§ 16 KJHG) werden die zentralen Leitlinien festgelegt. Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind insbesondere:

„Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten“.

Die Bereitstellung eines entsprechenden Angebots regelt das SGB-VIII, welches durch das KJHG als Sozialgesetzbuch eingeführt wurde. Zuständig sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Zusammenhang ihrer Gesamt – und Planungsverantwortung (§§ 3 Abs. 2 S. 2, 79, 80 SGB VIII). Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass geeignete Maßnahmen und Angebote rechtzeitig und in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Die Leistungen können sowohl von öffentlichen als auch von freien Trägern der Jugendhilfe erbracht werden. Art und Höhe der Förderung von Angeboten wird durch die im kommunalen Haushalt bereitgestellten Mittel begrenzt (§ 74 Abs. 3 SGB VIII).

Auch wenn der Umfang der Angebote eingeschränkt werden kann, werden die öffentlichen Träger nicht von der Pflicht entbunden, Leistungen der Familienbildung vorzuhalten. Schon mit der Einführung der gesetzlichen Regelungen wird Kritik an der unzureichenden finanziellen und personellen Ausstattung der Familienbildung geäußert. Zu den Kritikpunkten, die auch heute noch Bestand haben, gehören:

  • die starke Konjunkturabhängigkeit der finanziellen Förderung, die in Zeiten wirtschaftlicher Rezession bei den Zuschüssen durch die Kommune eher nachrangig behandelt werde,
  • unterschiedliche Förderungsweisen nach den Erwachsenen- und Weiterbildungsgesetzen der Länder,
  • die fehlende institutionelle Verankerung der Familienbildung in der Jugendhilfe und ihren Gremien,
  • fehlende Strukturen zur Sicherung der Fortbildung des Personals,
  • mangelnde Hauptamtlichkeit des Personals und Auswirkungen durch die Fluktuation der Honorarkräfte,
  • niedrige Honorare,
  • Schwierigkeiten, bestimmte Angebotsformate (z.B. offene Angebote wie Nachbarschaftstreffs), die nicht nach Unterrichtsstunden abgerechnet werden können, Kinderbetreuung sowie sozialpädagogische Begleitung zu finanzieren (BMFSFJ 1996, S. 2).

4 Definitionen und Leitgedanken der Familienbildung

Die in der Fachliteratur aufgeführten Definitionen von Familienbildung zeigen, dass es zwar Gemeinsamkeiten im Verständnis von Familienbildung, aber auch Unterschiede in der Akzentuierung einzelner Merkmale gibt, sodass keine einheitliche Auffassung existiert.

Familienbildung gilt einigen Autor:innen als ein Dach, unter das die Elternbildung als eine besondere Form subsumiert ist (Textor 2007, S. 369; Mengel 2007, S. 15). Andere Quellen gehen von einer synonymen Verwendung von Eltern- und Familienbildung aus. „Im politischen und wissenschaftlichen Kontext werden jedoch diese beiden Begriffe synonym verwendet, da ein Großteil der Angebote die Eltern bei der Erziehungsarbeit und bei der Bewältigung des familiären Alltags unterstützt und somit der Fokus auf die Lern- und Bildungsprozesse der Eltern gelegt wird“ (Bremer und Kleemann-Göhring 2012, zit. in Kadera und Minsel 2018, S. 1254).

Kritik wird an einer gewissen Einseitigkeit in der Auffassung von Familienbildung geäußert. Auch wenn Angebote der Elternbildung in der Praxis quantitativ überwiegen, sollte dies kein Grund sein, andere Dimensionen, die mit der Familienbildung in Verbindung stehen, zu vernachlässigen. Auch wenn man die Elternbildung als ein Herzstück der Familienbildung verstehen kann, findet eine gewisse Engführung statt, wenn alle Bildungsprozesse im Kontext von Familie auf die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenzen fokussiert werden (Fischer 2021, S. 50 ff.).

Ein weiter gefasstes Verständnis von Familienbildung kommt bei Textor (2001, S. 2) zum Ausdruck. Als allgemeines Ziel der Familienbildung kann seiner Auffassung nach

„die Unterstützung von Familien durch bildende Angebote bezeichnet werden, die zu einer erfolgreichen Familienerziehung beitragen, eine bedürfnisorientierte Gestaltung des Familienlebens erleichtern, ein möglichst problemloses Durchlaufen des Lebens- und Familienzyklus ermöglichen sowie zur Nutzung von Chancen für die gemeinsame positive Weiterentwicklung und ein partnerschaftliches Miteinander anhalten.“

Im Zentrum von Familienbildung steht hier die Familie als Ganze. Ansatzpunkte für Familienbildung werden u.a. im Lebens- und Familienzyklus gesehen, in dessen Verlauf – je nach Alter und Entwicklungsphase des Kindes – die Erziehungsarbeit von unterschiedlicher Intensität und Gewichtung ist. Die Familie wird zugleich als ein soziales Netzwerk begriffen, für dessen Stabilität und Produktivität das „partnerschaftliche Miteinander“ eine wichtige Rolle spielt, das durch Familienbildung gefördert werden soll.

In anderen Texten wird der präventive Charakter der Familienbildung betont (Pettinger und Rollnik 2005, S. 14). Die Familienmitglieder sollen durch Information und Erweiterung ihrer Handlungskompetenzen gestärkt werden, damit sie den Herausforderungen des Familien- und Erziehungsalltags gewachsen sind. In diesem Kontext kommt auch der Gedanke des Empowerments zum Tragen.

Eine weitere Definition betont den Charakter der Bildungsarbeit und damit Aspekte des selbsttätigen Lernens und Kompetenzerwerbs. Familienbildung fördere die Aneignung von konkreten Kenntnissen, Fertigkeiten und Informationsstrategien, damit das Zusammenleben in der Familie und der Alltag zum Wohle aller Familienmitglieder gelingt (Rupp et al. 2010, S. 61).

Darüber hinaus wird ein wichtiges Ziel der Familienbildung in der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien gesehen. Im Hinblick auf „benachteiligte Adressaten“ wird das Konzept der Lebensweltorientierung favorisiert, um eine auf den Alltag der Familienmitglieder bezogene Form des Wissenserwerbs und der Selbstreflexion zu erreichen, die Neuorientierung, Krisenverarbeitung und -vorbereitung einbezieht (Mengel 2007, S. 103). Die Lebensweltorientierung geht einher mit sozialraumorientierten Angeboten, die z.B. in einem bestimmten Stadtteil angesiedelt werden, um dessen Bewohner:innen besser erreichen zu können und die Vernetzung mit im Stadtteil ansässigen Gruppen und Organisationen zu bewerkstelligen. Zu den Leitgedanken der Familienbildung zählen auch die erwachsenenbildnerischen Prinzipien der Teilnehmenden-, Adressaten- und Zielgruppenorientierung.

5 Familienbildung und Erwachsenenbildung

Wie bereits ausgeführt, zeichnet sich die Familienbildung durch die Doppelgleisigkeit aus, einerseits rechtlich und finanziell in die Sozialgesetzgebung des Bundes sowie andererseits in die Weiterbildungsgesetze einiger Länder eingebunden zu sein.

Aus Sicht der Erwachsenenbildung wendet sich die Familienbildung primär an die Erwachsenen, wobei die Kinder als Familienmitglieder zwar einbezogen werden, aber beispielsweise nicht als förderungsfähige Teilnehmende gelten. Diese Bildungsangebote zeichnen sich u.a. durch die Freiwilligkeit der Teilnahme und die individuelle Förderung der Persönlichkeit der Erwachsenen aus.

Im Kontext des § 16 SGB VIII erhält die Familienbildung als eine Leistung der allgemeinen Hilfen zur Erziehung auch eine sozialpolitische Funktion. Es besteht der Anspruch, durch die allgemeinen Hilfen zur Erziehung die Bedingungen für das Aufwachsen der nächsten Generation im Gesellschaftssystem und deren ökonomische sowie soziale Integration zu verbessern. Dementsprechend liegt der Schwerpunkt auf der Stärkung der erzieherischen Kompetenzen, damit Familien einen sinnvollen Beitrag für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen leisten können.

Da Familienbildung an der Schnittstelle von Erwachsenenbildung und Sozialer Arbeit eingeordnet werden kann, hat sich in der Vergangenheit oft ein Spannungsverhältnis zwischen ihrem Bildungsanspruch und einer „fürsorgerischen“ Haltung ergeben.

6 Formen und Trägerstruktur von Familienbildung

Formal unterschieden werden:

  • die institutionelle Familienbildung, die überwiegend in Familienbildungsstätten und Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung oder durch Familienzentren, Kitas, Jugendämter und andere Einrichtungen erfolgt;
  • die informelle Familienbildung auf der Ebene eines Erfahrungsaustauschs von Eltern ohne professionelle Anleitung und
  • die mediale Familienbildung durch Fernsehen, Funk, Internet, Audio- und Videokassetten sowie Printmedien (Textor 2007, S. 369 ff.).
  • Hinzufügen könnte man die selbstorganisierte Familienbildung, die z.B. in Vereinen praktiziert wird und – manchmal in Verbindung mit Expert:innen – ihre Vereinsmitglieder weiterbildet.

Zu den Trägern der Familienbildung gehören die freien Wohlfahrtsverbände, kirchliche Träger und Verbände, Träger der Erwachsenenbildung sowie Fach- und Interessenverbände. Zu den größeren Trägern gehören:

7 Bildungsangebote und Teilnehmende

7.1 Angebotsplanung unter individuellen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten

Die Herausforderungen an Familienbildung sind verschiedenen Kontexten geschuldet, in die Familien eingebunden sind. Im Hinblick auf die globale Ebene wird Familienbildung durch transnationale Migrationsprozesse beeinflusst, durch die sich die Struktur ihrer Adressaten verändert. Zu den Familien, die Angebote der Familienbildung wahrnehmen, gehören z.B. Familien mit Migrationshintergrund bzw. mit Fluchtgeschichte.

Im gesellschaftlichen Kontext sieht sich Familienbildung konfrontiert mit der sozialen Ungleichheit von Familien, der Diversität von Familienformen und -leitbildern, dem Wandel der weiblichen und männlichen Rolle, den daraus erwachsenen Veränderungen familialer Arbeitsteilung sowie neuen Anforderungen an die Erziehungs- und Beziehungskompetenzen der Eltern. Aus dem gesellschaftlichen Wandel resultieren Anforderungen an die Familienbildung, die Eingang in Planungsprozesse finden und bei der Adressatenansprache, der Auswahl von Themen, der Konzeption von Bildungsangeboten, Veranstaltungssettings, neuen Formen der Vernetzung, der Finanzierung und den Anforderungen an die Professionalität der Familienbildner:innen zu berücksichtigen sind.

Familienbildung bemüht sich bei der Angebotsgestaltung in der Regel um eine höchstmögliche Annäherung an die Bedürfnisse der Adressaten (Rupp et al. 2010, S. 173), die ein zentraler Bezugspunkt für die Entwicklung von Bildungsangeboten sind. Schließlich geht es darum, realistische Anknüpfungspunkte für den Bildungsprozess zu finden, die z.B. verdeutlichen, dass ein Angebot für die Bewältigung des Familienalltags nützlich ist, zur Persönlichkeitsbildung beiträgt, die Elternrolle stärkt oder bestehende Krisen und Konflikte lösen hilft. Nur eine deutliche Bedarfs- und Interessenorientierung der Angebote vermag die Familienmitglieder zur Teilnahme zu motivieren. Letztendlich wird nur dann ein Lernprozess angestoßen, wenn die Bildungsinhalte als sinnvoll, subjektiv bedeutsam und praxisrelevant wahrgenommen werden.

Allerdings ist damit nur ein Pol der Adressatenansprache benannt. Es geht nicht nur um die Orientierung am gesellschaftlichen Bedarf, an der Nachfrage und den Bedürfnissen der Adressaten. Familienbildung hat ihrerseits einen Bildungsanspruch, der nicht unbedingt mit dem Nachfrageverhalten der Adressaten deckungsgleich ist. So bewegt sich die Bildungsplanung in einem Spannungsverhältnis zwischen gesellschaftlicher Bedarfsorientierung, individueller Bedürfnisorientierung und den Bildungsansprüchen der Anbieter (Hippel et al. 2018, S. 1132). 

In der Fachliteratur werden verschiedene Typologien diskutiert, an denen sich die Angebotsplanung der Familienbildung orientiert und die sowohl Unterschiede als auch einige Schnittstellen aufweisen (Fischer 2021, S. 123). Fasst man die verschiedenen Anknüpfungspunkte für die Planung zusammen, so orientiert sie sich an:

  • der kindlichen Entwicklung und den Familienphasen, weil ein Herzstück der Familienbildung in der Vermittlung von Kompetenzen für die Elternschaft zu sehen ist, deren Aufgabenspektrum je nach Entwicklungsphase des Kindes differiert;
  • unterschiedlichen Familienkonstellationen, weil sich durch die Pluralisierung der Familienformen unterschiedliche Herausforderungen für die Familien ergeben haben;
  • besonderen familialen Lebenslagen und Belastungssituationen, weil die eigenen Ressourcen bei der Bewältigung von kritischen Lebensereignissen oft nicht ausreichen und Familienbildung Unterstützung leisten kann;
  • Aufgaben im Familienalltag und im Familienhaushalt, die beispielsweise durch den technologischen Wandel, die Dynamik in der Entwicklung der Kommunikationsmedien, Anforderungen an Ernährung und Gesundheit immer komplexer werden;
  • Zielgruppen, auf deren Lebenssituation spezifische Inhalte zugeschnitten werden, um im Alltag Unterstützung zu bieten.

7.2 Angebotsstruktur

Einige Ergebnisse zu den o.a. Klassifikationskriterien aus einer bundesweiten empirischen Studie (Juncke et al. 2021) und einer Evaluation der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen (Juncke et al. 2020) geben Aufschluss über die Angebotsstruktur:

  • Am häufigsten angeboten werden Eltern-Kind-Gruppen und sensumotorische Angebote mit dem Ziel, die Eltern-Kind-Beziehung oder die Erziehungskompetenz zu verbessern (z.B. Prager-Eltern-Kind-Programm oder Babymassage). Auch Kurse rund um die Geburt und Elterngruppen zu erziehungsrelevanten Themen werden häufig umgesetzt (Juncker et al. 2021, S. 19 ff.). Ein hoher Anteil der Veranstaltungen wird von Familienbildungsstätten, Elternschulen und Häusern der Familie durchgeführt.
  • Die Einrichtungen der Familienbildung wurden 2019 vor allem von Familien mit jüngeren Kindern genutzt. Das Angebot von Familienbildungsstätten war insbesondere für Familien mit Säuglingen attraktiv, während die Angebote von Familienzentren, Familienstützpunkten und Eltern-Kind-Zentren häufiger von Familien mit Vorschulkindern (3 Jahre bis Schuleintritt) in Anspruch genommen wurden (a.a.O., S. 58).
  • Insbesondere Alleinerziehende sprechen anteilig häufiger von Belastungen in ihrem Familienalltag als Paarfamilien und Familien insgesamt. So geben sie an, vor allem mit Fragen beschäftigt zu sein, wie Familie und Beruf vereinbart werden können. Dies trifft auch auf Familien mit jüngeren Kindern zu (Juncker et al. 2020, S. 7). Auch Konzentrationsprobleme der Kinder und die Pflege der Angehörigen wurden als Themen benannt. Alleinerziehende nehmen eher die Angebote der Familienberatung in Anspruch und weniger die der Familienbildungseinrichtungen (Juncker et al. 2021, S. 59).
  • Im Hinblick auf andere Angebotsformate sind digitale Angebote, bedingt durch die Corona-Epidemie, zunehmend in die Programme der Einrichtungen eingeführt worden. Sie befinden sich allerdings zurzeit noch in der Entwicklung.
  • Zu den Zielgruppen, auf die Angebote zugeschnitten werden, gehören u.a. Familien mit Migrationshintergrund bzw. mit Fluchtgeschichte (Juncker et al. 2020, S. 52).

Die in der Befragung erfassten Einrichtungen gaben an, dass die Angebote vorrangig von Müttern (78 %) und zu einem wesentlich geringeren Anteil von Vätern (22 %) besucht werden (Juncker et al. 2021, S. 52 ff.). Zwar wünschen sich immer mehr Väter eine stärkere Beteiligung an der Erziehung der Kinder und Aufgaben in der Familie, aber eine aus verschiedenen Gründen weiterbestehende klassische Aufteilung der Familienarbeit zwischen Mann und Frau steht einer egalitären Verteilung der Aufgaben entgegen. Entsprechend gering ist die Teilnahme an Familienbildungsveranstaltungen (Fischer 2021, S. 74 ff.).

Außerdem hat die Mittelschichtorientierung der Angebote abgenommen. Fasst man alle Einrichtungsarten der Familienbildung zusammen (klassische Familienbildungsstätten, Eltern-Kind-Zentren, Familienzentren, Elternschulen, Familienstützpunkte und Häuser der Familie) weist gut ein Drittel der Teilnehmenden einen niedrigen sozialen Status auf, demgegenüber der Anteil von Personen mit hohem sozialen Status 20 Prozent betrug. Insgesamt waren Personen mit mittlerem und niedrigem sozialen Status am häufigsten vertreten. Allerdings sei die Mittelschichtorientierung bei den klassischen Familienbildungsstätten noch am ausgeprägtesten (Juncker et al. 2021, S. 56).

8 Adressatenansprache und Erreichbarkeit von Familien

Bremer u.a. (2015, S. 17 f.) thematisieren im Hinblick auf die Zugangsbarrieren für benachteiligte Eltern die doppelte „Bildungsinstanz“, d.h. sowohl die Ferne von Eltern aus ressourcenarmen Milieus zu den Einrichtungen als auch die Distanz der Institutionen zu den Adressaten. Die Gründe hierfür können nach drei Aspekten unterschieden werden:

  1. belastende Lebenslagen (wie Schichtarbeit, unsichere Bleibeperspektive, Leben im Übergangswohnheim, geringes Einkommen),
  2. subjektive Hemmschwellen (niedrige bzw. fehlende Bildungsabschlüsse, Sprach- und Kommunikationsbarrieren, psychosoziale Belastungen, Unkenntnis des deutschen Weiterbildungs-/​Familienbildungssystems etc.) und
  3. institutionelle Barrieren (überwiegend schriftsprachliche Werbung, fehlende muttersprachliche Kontaktpersonen, Bürokratie, fehlende interkulturelle Kompetenz des Personals, fehlende Kinderbetreuung etc.) (Fischer 2021, S. 179 f.).

Untersuchungen über Zugangsbarrieren im Bereich der Sozialen Dienste und Familienbildungseinrichtungen kommen zu dem Ergebnis, dass statt der üblichen Kommstrukturen aufsuchende Strukturen geschaffen werden müssen (a.a.O., S. 182). Bei der Ansprache von Eltern aus ressourcenarmen Milieus haben sich sogenannte Multiplikatorenprogramme bewährt, die Brückenpersonen einsetzen, um Zugang zu den Zielgruppen zu erhalten.

Die bundesweite Untersuchung der Familienbildung und Familienberatung in Deutschland hebt hervor, dass rund zwei Drittel der Einrichtungen offene Angebote wie z.B. Elterncafés und Elterntreffs anbietet und über ein Viertel aufsuchende Angebote durchführt (Juncker et al. 2021, S. 22). Viele Angebote werden in Kooperation mit Familienzentren, Familienstützpunkten, Eltern-Kind-Zentren und Kindertagesstätten durchgeführt, weil diese Einrichtungen niedrigschwellige Zugänge gewährleisten (a.a.O., S. 19).

9 Kooperation und Vernetzung

Mit der Komplexität von Lebenssituationen und Bedürfnislagen von Familien wachsen auch die Anforderungen an familienbezogene Dienste. Es genügt meistens nicht mehr, nur ein spezialisiertes Angebot für Familien vorzusehen, um bedarfsgerecht zu handeln. Einrichtungen müssen miteinander kooperieren, ihre Leistungen koordinieren und miteinander verzahnen.

Zu den Vorteilen von Kooperation und Vernetzung gehören u.a.

  • der Wissensaustausch,
  • Synergie-Effekte durch Bündeln von Ressourcen,
  • Nutzung von Räumlichkeiten,
  • gemeinsame Werbestrategien und
  • Zusammenarbeit bei der Durchführung von Veranstaltungen.

Nachteile können zum Beispiel bestehen:

  • im zusätzlichen Zeitaufwand,
  • unterschiedlichen Handlungslogiken und
  • Konkurrenz untereinander.

Die wichtigsten Kooperationspartner von Einrichtungen der Eltern- und Familienbildung waren im Jahr 2019: Kindertagesstätten, Jugendämter, Frühe Hilfen, Erziehungsberatungsstellen und Schulen (Juncker et al. 2021, S. 67). Informationsaustausch und Weitervermittlung stellen die häufigsten Arbeitsformen in der Kooperation dar (a.a.O., S. 69).

10 Das Personal in der Familienbildung

Familienbildungsstätten verfügen in der Regel über Vollzeitstellen für Leitungspersonal und hauptamtlich tätige pädagogische Mitarbeitende (HPM). An größeren Familienbildungsstätten sind die Arbeitsfelder der HPM in Fachbereiche aufgeteilt. Hinzu kommen eine oder mehrere Vollzeitstellen für Verwaltungskräfte im Sekretariat sowie honorarbeschäftigte Fachkräfte.

In der Regel werden nur Personen beschäftigt, die für die familienpädagogische Arbeit durch Ausbildung und Praxis qualifiziert sind:

  • Sozialarbeiter:innen/​Sozialpädagog:innen mit staatlicher Anerkennung,
  • Diplom-Pädagog:innen,
  • Diplom-Psycholog:innen,
  • sonstige Fachkräfte mit gleichwertiger Ausbildung (z.B. Lehrer:innen, Heilpädagog:innen, Personen mit geeigneter Ausbildung und besonderen Sprachkenntnissen).

Darüber hinaus kommen Honorarbeschäftigte aus unterschiedlichen Berufsfeldern zum Einsatz, die für die familienbildnerischen Aufgaben geeignet sind wie:

  • Musik-, Tanz-, Kunst-, Medienpädagog:innen,
  • Fachkräfte der Geburtshilfe,
  • Hebammen,
  • Kinderkrankenpfleger:innen oder
  • Fachkräfte im Gesundheitsbereich (Ernährungswissenschaft, Entspannung).

Ähnlich wie es Gieseke für die Erwachsenenbildung/​Weiterbildung resümiert (2018, S. 1060), liegen bundesweit auch für die Familienbildung keine Daten und Statistiken vor, die einen Überblick über die Zahl der Leitenden, der Planenden, der Lehrenden und der Verwaltung geben. Auch Länder- oder Trägerstatistiken sind spärlich und geben überdies nur ausschnitthaft Daten zur Personalsituation wieder.

Besonderes Kennzeichen der Personalstruktur in der Familienbildung ist – was generell für die gesamte Erwachsenenbildung gilt – der überwiegende Anteil an nebenberuflich Tätigen gegenüber dem hauptberuflichen Personal (Juncker et al. 2021, S. 74).

Um einen stabilen Kern an hauptberuflichem Personal gruppiert sich eine große Gruppe -teilweise fluktuierender – freiberuflicher Lehrkräfte, welche häufig nur einer, manchmal auch mehreren Nebentätigkeiten nachgehen, die einige zu einer neuen Form von Hauptberuflichkeit, oft auf prekärem Niveau, arrangiert haben (Dobischat et al. 2016, S. 15). Als ein weiteres herausragendes Merkmal der Erwachsenenbildung und Weiterbildung werden die sehr heterogenen und nicht selten atypischen Erwerbsformen des Personals und insbesondere der Lehrenden bezeichnet. Auch das trifft in gleicher Weise auf die Familienbildung zu. Außerdem machte die Studie der Wirtschafts- und Sozialforschung 2005 deutlich, dass die Einkommen des Weiterbildungspersonals unterdurchschnittlich ausfallen. Insbesondere die haupterwerbstätigen Honorarkräfte gehören zu den Geringverdienern (ebd.).

Ein hoher Anteil der Einrichtungen der Eltern- und Familienbildung (69 %) gab 2019 an, dass ihnen mittelfristig qualifizierte Fachkräfte fehlen werden (Juncker et al. 2021, S. 77).

11 Finanzierung

Familienbildung stützt sich – wie bereits erwähnt – in der Regel auf ein zweigleisiges Fördersystem: einerseits auf eine Förderung nach dem KJHG, andererseits – wenn entsprechend geregelt – auf eine Finanzierung nach den jeweiligen Landesgesetzen der Weiterbildung. Eine wichtige Einnahmequelle sind die Teilnahmebeiträge (a.a.O., S. 79). Hinzu kommen finanzielle Mittel aus länderspezifischen Förderprogrammen, kommunale Zuschüsse, Zuschüsse der Träger, projektbezogene Mittel (etwa von Stiftungen, EU-Fördertöpfen, Bund) sowie in geringerem Maße Mittel aus Sponsoring, Spenden und Werbung. Insgesamt ist die Förderung der Familienbildung im Hinblick auf den Umfang und die Quellen der finanziellen Mittel nicht verlässlich gesichert. Die Finanzierungsstrukturen zeichnen sich durch Heterogenität und Fragilität aus. Zuwendungen werden häufig gekürzt oder laufen aus und erschweren eine langfristige Planbarkeit des Bildungsangebots.

12 Quellenangaben

Bremer, Helmut, Mark Kleemann-Göhring und Farina Wagner, 2015. Weiterbildung und Weiterbildungsberatung für „Bildungsferne“: Ergebnisse, Erfahrungen und theoretische Einordnungen aus der wissenschaftlichen Begleitung von Praxisprojekten in NRW. Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag. ISBN 978-3-7639-5496-4 [Rezension bei socialnet]

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Hrsg. 1996. Familienbildung als Angebot der Jugendhilfe: Aufgaben und Perspektiven nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII). Stuttgart, Berlin, Köln: Kohlhammer. ISBN 978-3-17-014515-3

Dobischat, Rolf, Arne Elias, Stefan Koscheck, Stefanie Lencer, Andreas Martin, Hana Ohly, Anna Rosendahl und Josef Schrader, 2016. Das Personal in der Weiterbildung [online]. Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Qualifikationen, Einstellungen zu Arbeit und Beruf. Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag [Zugriff am: 05.05.2023]. Verfügbar unter: DOI: 103278/85/0015w, S. 11–25

Fischer, Veronika, 2021. Familienbildung: Entstehung, Strukturen und Konzepte. Frankfurt/M.: Wochenschau Verlag. ISBN 978-3-8252-5619-7 [Rezension bei socialnet]

Gieseke, Wiltrud, 2018. Professionalität und Professionalisierung in der Erwachsenenbildung/​Weiterbildung. In: Rudolf Tippelt und Aiga von Hippel, Hrsg. Handbuch Erwachsenenbildung/​Weiterbildung. Bd. 2. 6. überarb., aktualisierte Auflage. Wiesbaden:VS Verlag, S. 1051–1069. ISBN 978-3-531-19978-8

Hippel, Aiga von und andere, 2018. Adressaten-, Teilnehmer- und Zielgruppenforschung in der Erwachsenenbildung. In: Rudolf Tippelt und Aiga von Hippel, Hrsg. Handbuch Erwachsenenbildung/​Weiterbildung. Bd. 2., 6. überarb. und akt. Aufl. Bd. 2. Wiesbaden:VS Verlag, S. 1131–114. ISBN 978-3-531-19978-8

Juncke, David, Klaudia ​Lehmann, Johanna ​Nicodemus, Evelyn ​Stoll und Ulrich Weuthen, 2021. Bericht. Familienbildung in Deutschland [online]. Eine Bestandsaufnahme. Düsseldorf/​Freiburg: Prognos AG [Zugriff: 20.05.2023]. Verfügbar unter: https://www.servicestelle-netzwerk-familie.de/fileadmin/​uploads/​veranstaltungen/2021/Prognos_Bericht_Bestandsaufnahme_210608.pdf

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13 Literaturhinweise

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Verfasst von
Prof. Dr. Veronika Fischer
Dr. Veronika Fischer, Professorin (i. R.) der Erziehungswissenschaft, langjährige Berufstätigkeit in der Erwachsenenbildung, Lehr- und Forschungstätigkeit an der Hochschule Düsseldorf mit den Schwerpunkten Erwachsenen- und Familienbildung, Migrationspädagogik, Diversity und interkulturelle Öffnung
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Zitiervorschlag
Fischer, Veronika, 2023. Familienbildung [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 12.06.2023 [Zugriff am: 03.10.2024]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/1697

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