Familienpolitik
Eszter Hajdu, Prof. Dr. Susanne von Hehl
veröffentlicht am 02.06.2026
Familienpolitik bezeichnet das gezielte Handeln staatlicher und gesellschaftlicher Akteure zur Gestaltung familiärer Lebensbedingungen, Strukturen und Leistungen. Sie umfasst unterstützende, sichernde und kompensierende Maßnahmen in verschiedenen Politikfeldern und zielt sowohl auf den Schutz der Familie als Lebensform als auch auf ihre Förderung als gesellschaftliches Leistungssystem.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Beweggründe und Motive
- 3 Entwicklung des Feldes
- 4 Akteure
- 5 Steuerungsinstrumente
- 6 Aktuelle Debatte
- 7 Quellenangaben
- 8 Literaturhinweise
1 Zusammenfassung
Familienpolitik bezeichnet die Gesamtheit staatlicher und gesellschaftlicher Maßnahmen, die darauf abzielen, die Lebensbedingungen, die Strukturen und die Leistungen von Familien zu beeinflussen. Sie ist normativ im Grundgesetz verankert, insbesondere in Art. 6 GG, und verfolgt den Schutz der Familie als Lebensform sowie die Förderung ihrer gesellschaftlichen Funktionen.
Zentrale Beweggründe familienpolitischen Handelns sind bevölkerungspolitische, sozialpolitische, familieninstitutionelle und emanzipatorische Motive, die je nach historischer Phase unterschiedlich gewichtet wurden und werden. Die Entwicklung der Familienpolitik in der Bundesrepublik Deutschland ist dabei durch einen langfristigen Wandel von normativen Leitbildern hin zu einer stärkeren Anerkennung vielfältiger Familien‑ und Lebensformen gekennzeichnet.
Familienpolitik ist föderal organisiert und wird von einer Vielzahl staatlicher und nicht staatlicher Akteure auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene getragen. Zur Umsetzung ihrer Ziele bedient sie sich unterschiedlicher Steuerungsinstrumente, insbesondere finanzieller Leistungen, infrastruktureller und dienstleistungsbezogener Angebote sowie rechtlicher Regelungen.
Insgesamt stellt Familienpolitik eine zentrale Querschnittsaufgabe dar, die eng mit gesellschaftlichem Wandel sowie mit Arbeitsmarkt-, Sozial‑ und Gleichstellungspolitik verbunden ist.
2 Beweggründe und Motive
Die Frage, welche Gründe den Staat dazu motivieren, in die Lebensbedingungen von Familien einzugreifen, führt tief in das Verhältnis von Familie und Staat, das ein sehr wechselvolles war und ist. Schon das, was unter Familie verstanden wird, ist je nach Epoche, Kultur, Gesellschaft oder Staatssystem verschieden. Familie ist immer als multifunktional zu verstehen, d.h., sie erfüllt eine Reihe von Funktionen, die je nach Gesellschaft stark divergieren. Zudem ist sie insofern exklusiv, als sie in allen Gesellschaften Rechte und Pflichten enthält, die nur Familienmitgliedern zukommen, und/oder emotionale Bindungen, die nur Familienmitglieder miteinander eingehen (Wonneberger et al. 2023, S. 73). Als Grundfunktionen, die sehr weitverbreitet, teils sogar universal sind, gelten die biologische und soziale Sicherung der jeweiligen Gesellschaft (Reproduktionsfunktion, Sozialisationsfunktion) sowie wirtschaftliche Funktionen (Haushaltsfunktion), heute zudem emotionale und psychische Regenerationsfunktionen (Erholungsfunktion), denen zufolge Familie als Gegenpol zu den Anforderungen der Leistungsgesellschaft fungieren soll (Wonneberger et al. 2023, S. 69; Gerlach 2025, S. 30 f.).
Der Begriff der Familienpolitik ist offenbar zu Anfang des 20. Jahrhunderts in Frankreich aufgetaucht und hat sich in Deutschland erst nach Gründung der Bundesrepublik fester etabliert. Als Hauptmotiv für familienpolitisches Handeln lässt sich die Bestandssicherung von Gesellschaften identifizieren (Gerlach 2025, S. 121), sowohl bezogen auf einen ausreichenden Umfang nachfolgender Generationen als auch auf die Sicherung einer gesellschaftlich definierten „Qualität“ dieses Nachwuchses, beispielsweise bezogen auf die Internalisierung von Werten und Normen oder auf die Erwartungen hinsichtlich erworbener Kompetenzen zur Teilnahme am Erwerbsarbeitsmarkt. Dieses bevölkerungspolitische Motiv der Familienpolitik zielt darauf ab, durch die staatliche Förderung familialer Lebensformen die Bevölkerungsentwicklung (direkt oder indirekt) zu beeinflussen, da diese als zentral für die wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Stabilität und Leistungsfähigkeit eines Staates angesehen wird (Kaufmann 2019, S. 245). Dies kann durch die Herstellung familienpolitisch förderlicher Rahmenbedingungen oder die Einführung rechtlicher oder finanzieller Leistungen (z.B. Mutterschutz, Elterngeld) geschehen, wobei es insbesondere in der bundesdeutschen Geschichte darum gegangen ist und geht, Einfluss auf generatives Verhalten zu nehmen, ohne dieses direkt zu erzwingen. Dies ist als Reaktion auf die Ein‑ und Übergriffe des nationalsozialistischen Staates in die Familie zu sehen, wodurch die „Schutzwürdigkeit des familialen Binnenraumes“ (Gerlach 2025, S. 10) in der Bundesrepublik besonders hervorgehoben wurde und wird.
Das sozialpolitische Motiv zielt darauf ab, soziale Ungleichheit und Armutsrisiken auszugleichen, die durch Familiengründung und Kindererziehung entstehen, um so (möglichst) gleiche Lebens‑ und Entwicklungschancen für Kinder zu sichern und Gerechtigkeit herzustellen. Dieser Ausgleich bezieht sich zum einen auf den Ausgleich zwischen Eltern und Nicht-Eltern (horizontale Gerechtigkeit), zum anderen geht es um den zwischen Eltern unterschiedlicher Einkommensklassen (vertikale Gerechtigkeit) im Sinne einer Umverteilung zugunsten einkommensschwächerer Familien.
Das familieninstitutionelle Motiv meint das staatliche Bestreben, Familie als soziale Institution zu schützen und zu gestalten, insbesondere bestimmte Familientypen. Dieses Motiv war bis in die 1970er-Jahre in der Bundesrepublik stark verbreitet und intendierte die Stabilisierung einer Familienform: der bürgerlichen Kernfamilie unter patriarchaler Leitung. Seitdem ist ein Öffnungsprozess des Familienbegriffs zu beobachten (gewesen). Der Staat reagierte damit auf die Veränderungen von Lebensverläufen, insbesondere eine Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit und die Abkehr vom Standardlebensentwurf mit obligatorischer Elternschaft. Nach wie vor sind zentrale familienpolitische Leistungen aber an dieser oft als „klassisch“ bezeichneten Familienform ausgerichtet.
Beim emanzipatorischen Motiv schließlich geht es um die Reduktion von Machtasymmetrien und um die Schaffung von Gleichstellung zwischen Familienmitgliedern. Es sollen bestehende Macht‑ und Ungleichheitsverhältnisse abgebaut werden, beispielsweise zwischen Frauen und Männern oder Kindern und Eltern, und so Rahmenbedingungen geschaffen werden, die selbstbestimmte, gleichberechtigte Lebens‑ und Rollenentwürfe für Frauen, Männer und Kinder ermöglichen. Die Neuverteilung der Care-Arbeit ist ein zentrales Element dieser Motivlage, aber auch die Anerkennung der unverzichtbaren Leistungen, die Familien für die Systeme der Wirtschaft, der Bildung und der sozialen Sicherung erbringen, ohne dass diese ökonomisch abgebildet oder ausreichend anerkannt würden (Gerlach 2025, S. 124 ff.; Kaufmann 2019, S. 146 f.).
3 Entwicklung des Feldes
Die Entwicklung der Familienpolitik in der Bundesrepublik ist sehr wechselvoll. Insbesondere in ihren Anfangsjahrzehnten ist sie geprägt durch eine Politik, die zum Ziel hatte, die Lebenssituation, in der sich die Nachkriegsfamilien befanden, allgemein zu verbessern (Gerlach 2017, S. 16). Orientiert war die Familienpolitik am bürgerlichen Familienideal, der Hausfrauenehe, und einem traditionellen Geschlechtermodell, das als „Breadwinner“-Modell (Lewis 1993) bezeichnet worden ist: Das Leitbild des männlichen Familienernährers legte Männer auf Berufstätigkeit und die Erwirtschaftung des Familienlohnes fest, Haus‑ und Sorgearbeiten sah dieses Leitbild dagegen bei den Frauen vor – als klassische Trias von Kinder, Küche, Kirche (Zimmer 2019, S. 32). Bis zum ersten Gleichberechtigungsgesetz 1957 stand dem Mann das alleinige Entscheidungsrecht zu. Dies galt auch für die „elterliche Gewalt“. Erst 1976 wurde mit dem Gesetz zur Ehe‑ und Familienrechtsreform das Leitbild der Hausfrauenehe offiziell abgeschafft und Paaren die Möglichkeit gegeben, selbst über die interne Arbeitsteilung der Familie zu entscheiden.
Insgesamt kam es in den 1970er-Jahren zu einem grundlegenden Wandel der Familienpolitik: normativ-moralische Regelungen verloren an Bedeutung, etwa durch die Abschaffung des Schuldprinzips bei Scheidungen und die schrittweise rechtliche Gleichstellung ehelicher und nicht ehelicher Kinder. Gleichzeitig wurde der Familienlastenausgleich neu ausgerichtet. Damit entwickelte sich das Kindergeld von einer primär sozialpolitischen Leistung der Anfangsjahre, die vor allem Familien mit vielen Kindern unterstützen sollte, zu einem allgemeinen familienpolitischen Instrument. Die bundesdeutsche Familienpolitik erweiterte sich auch deshalb, weil Erwerbs‑ und Sorgearbeit erstmals stärker miteinander verbunden wurden. Mit der Einführung des Erziehungsurlaubs ab 1986 sowie der rentenrechtlichen Anerkennung von Kindererziehungs‑ und Pflegezeiten ab Ende der 1980er-Jahre wurden Fürsorgetätigkeiten ausdrücklich sozialpolitisch anerkannt, wenn auch zunächst nur finanziell begrenzt (Gerlach 2017, S. 16 f.).
Über die Jahrzehnte verlagerte sich die Familienpolitik zunehmend von der Förderung von Ehe und Familie als Institution hin zur Unterstützung konkreter familialer Leistungen in vielfältigen Lebensformen und zur stärkeren Berücksichtigung individueller Perspektiven. Dieser Wandel verlief und verläuft jedoch widersprüchlich, da die enge Verknüpfung von Ehe und Familie in Leistungen und Leitbildern weiterhin umstritten ist (Jurczyk 2018, S. 1601). Die deutsche Wiedervereinigung brachte unterschiedliche familienpolitische Modelle zusammen und gab wichtige Impulse für Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf, etwa durch die Ergänzung von Artikel 3 GG und den Ausbau der Kinderbetreuung. Zugleich führten Konflikte um die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs zur Beratungslösung und zu Verbesserungen familienbezogener Infrastruktur. Mit dem Konzept des „Humanvermögens“ im Fünften Familienbericht (1994) wurde Familienarbeit erstmals klar als volkswirtschaftlich relevant begründet und der Diskurs um die Familienpolitik funktional neu ausgerichtet (Gerlach 2017, S. 17).
Vor allem in den späten 1990er-Jahren erlebte die Familienpolitik einen Bedeutungsaufschwung in der deutschen Politik, für den sich kein Vergleich in der Geschichte findet (Gerlach und Hehl 2012, S. 6). Ursächlich waren dafür zum einen verschiedene familienfreundlich ausfallende Urteile des Bundesverfassungsgerichts, das auf diese Weise dauerhaft kindbezogene steuerliche Entlastungen stärkte, das Verhältnis von Familien‑ und Erwerbsarbeit klärte und die Berücksichtigung von Elternschaft in den Sozialversicherungen sicherte, wodurch zentrale familienpolitische Leistungen langfristig abgesichert wurden (Gerlach 2017, S. 17). Zum anderen wurde, hervorgerufen u.a. durch die Strukturprobleme des Wohlfahrtsstaates, endlich die Wirkung der demografischen Entwicklung antizipiert und ihre zentrale Bedeutung für das sozialstaatliche und wirtschaftliche Gesamtsystem betont. Gerahmt wurde diese Entwicklung von Ansätzen einer europäischen Familienpolitik, die in den 1990er-Jahren durch die Richtlinien zum Mutterschutz und der Elternzeit institutionalisiert wurde. War sie anfangs noch als Gleichstellungspolitik ausgestaltet, so änderte sich dies spätestens mit Einführung der Lissabon-Strategie der EU: Weibliche Erwerbstätigkeit wurde nun als notwendig für den Erhalt der sozialen Sicherungssysteme und des Wirtschaftswachstums erachtet, mit der Folge, dass Familienpolitik zum elementaren Bestandteil von Beschäftigungs‑ und Wirtschaftspolitik wurde (Hoyer 2014, S. 143).
All diese Entwicklungen führten zu einem Paradigmenwechsel in der deutschen Familienpolitik seit den 2000er-Jahren: Es kam zu einer Neujustierung des Verhältnisses von Staat und Familie. Waren Erziehung, Betreuung und Bildung der Kinder bis dahin vornehmlich als privates Engagement zu sehen, so wurden sie immer stärker als öffentliche Verantwortung verstanden (Hehl 2011, S. 33 ff.) – „Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung“ titelte der elfte Kinder‑ und Jugendbericht der Bundesregierung 2002 (BMFSFJ 2002). Mit dem einkommensersetzenden Elterngeld ab 2007, der Familienpflegezeit ab 2012 und dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab 2013 verlagerte sich der Schwerpunkt von reinen Geldleistungen hin zu Infrastruktur und Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Erwerbsarbeit (Gerlach 2017, S. 17).
Während bis weit ins 20. Jahrhundert die eheliche Familie mit klarer geschlechtlicher Arbeitsteilung als rechtliches und gesellschaftliches Leitbild galt, wurde dies vor allem seit der Jahrtausendwende auch rechtlich verändert. Der Familienbegriff wurde stark erweitert, vom Lebenspartnerschaftsgesetz ab 2001 bis zur „Ehe für alle“ 2017, sodass Familienpolitik zunehmend eine große Vielfalt von Familienformen adressiert. Damit ergeben sich die Notwendigkeit und die Chance für die Menschen, ihre Form der gelebten Familie ebenso wie die darin wahrgenommenen Rollen individuell zu begründen (Gerlach 2025, S. 23).
Der Rückgang geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung stellt zudem neue Anforderungen an die Organisation von Elternschaft. Zwar dominiert weiterhin das Modell vollzeitarbeitender Väter und teilzeitbeschäftigter Mütter, doch wünschen sich viele Eltern eine ausgeglichenere Zeitverteilung zwischen Erwerbs‑ und Familienarbeit. Die Umsetzung erfordert Veränderungen in Rollenbildern, Institutionen und Arbeitswelt. Das Elterngeld seit 2007 wirkt dabei als wichtiger Impuls für eine stärkere Beteiligung von Vätern an Familienarbeit (Gerlach 2017, S. 20). Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfordert neu justierte Rahmenbedingungen und eine stärkere Kooperation zwischen Eltern, Staat und Arbeitswelt. Neben der Neuverhandlung innerpartnerschaftlicher Arbeitsteilung sind ein weiterer Ausbau bezahlbarer Betreuungsinfrastruktur und familienfreundliche Arbeitsbedingungen zentral.
Der Staat hat seine Rolle damit schrittweise von der Zurückhaltung hin zu einer ergänzenden, präventiven Unterstützung aller Familien ausgeweitet, sichtbar etwa im Ausbau von Betreuungsansprüchen, Maßnahmen des vorbeugenden Kinderschutzes und der Frühen Hilfen sowie finanziellen Leistungen. Heute nimmt er Familienpolitik deutlich aktiver wahr als noch vor wenigen Jahrzehnten.
4 Akteure
Das Feld der Familienpolitik zeichnet sich durch eine stark divergierende Akteursstruktur aus. Eine Vielzahl von Akteuren wirkt an der Gestaltung der Lebensbedingungen von Familien mit: neben Bund, Ländern und Kommunen auch diverse freie, private und zivilgesellschaftliche Träger. Aufgrund der föderalen Aufgabenorganisation ist die Familienpolitik durch weitgehend getrennte Steuerungskompetenz und ‑routinen der verschiedenen Träger gekennzeichnet (Hehl 2012, S. 23): Das Agieren der verschiedenen Träger erfolgt aus verschiedensten Motiven, ist unterschiedlich wirksam und in der Regel nicht aufeinander abgestimmt.
Der Bund ist vor allem für zentrale ökonomische und rechtliche Rahmenbedingungen der Familienpolitik zuständig, etwa im Familien-, Steuer-, Sozial‑ und Arbeitsrecht. In Bildungs-, Kultur‑ sowie Infrastrukturfragen hat er hingegen überwiegend nur eine anregende oder moderierende Rolle, da diese Bereiche weitgehend in der Zuständigkeit der Länder liegen (Jurczyk 2018, S. 1601).
Die Länder sind im föderalen System Deutschlands zentrale Akteure der Familienpolitik, insbesondere durch ihre Rolle im Vollzug von Bundesgesetzen (Art. 30 GG), durch eigene Gesetzgebungskompetenzen im Bildungs‑ und Kulturbereich sowie durch die Nutzung von Spielräumen in der konkurrierenden Gesetzgebung. Sie können familienpolitische Bundesleistungen je nach Haushaltslage und politischer Priorität ergänzen, etwa durch Landeserziehungsgeld, Wohnungsbauförderung oder weitere freiwillige Leistungen, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht, und politische und weltanschauliche Schwerpunktsetzungen in der Familienpolitik vornehmen (Gerlach 2025, S. 139 f.). Dies erklärt teilweise die regionalen Unterschiede in der Familienpolitik, wenngleich die Spielräume durch Grundrechte, das Sozialstaatsgebot, die Pflicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begrenzt sind.
Die Rolle der Städte, Gemeinden und Kreise besteht darin, familienpolitische Maßnahmen anzuregen, zu koordinieren und dort eigenständig tätig zu werden, wo landes‑ oder bundespolitische Regelungen nicht ausreichend sind oder lokale Handlungslücken bestehen. Kommunen spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung familienpolitischer Gesetze, vor allem im Bereich der Kinder‑ und Jugendhilfe und der Kinderbetreuung. Sie haben in den letzten Jahren einen erheblichen Aufgabenzuwachs erlebt, wobei die große Bedeutung kommunalen Handelns für das Lebensumfeld von Familien in einem Spannungsverhältnis zu stark begrenzten finanziellen Handlungsspielräumen steht (Gerlach et al. 2009, S. 27 ff.). Neben der staatlichen Familienpolitik kommt zivilgesellschaftlichen Netzwerken und Selbsthilfeorganisationen eine immer entscheidendere Bedeutung bei der Gestaltung familienfreundlicher Bedingungen vor Ort zu.
Neben diesen drei föderalen Ebenen ist als staatlicher Akteur noch die Europäische Union (EU) zu nennen. Sie ist kein klassischer Träger einer eigenständigen Familienpolitik, hat jedoch in den letzten Jahrzehnten als wichtiger supranationaler Akteur deutlich an Einfluss gewonnen, vor allem durch die Vereinheitlichung von Rechts‑ und Lebensverhältnissen in den Mitgliedstaaten. Die Bedeutung der EU als familienpolitischer Akteur wächst insbesondere durch Richtlinien und Empfehlungen, die verbindlich bzw. orientierend auf die nationalstaatliche Familienpolitik wirken, u.a. zur Gleichstellung der Geschlechter, zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit (Eltern‑ und Pflegezeiten), zum Diskriminierungsverbot, und durch die Verankerung von Familienrechten in der EU-Grundrechtecharta. Darüber hinaus setzt die EU über Empfehlungen, Programme, Daten‑ und Beobachtungsstellen sowie über die Rechtsprechung des EuGH wichtige Impulse, etwa zur Chancengleichheit von Kindern und zur Gleichbehandlung von Unionsbürger:innen bei Familienleistungen (Gerlach 2025, S. 143 ff.).
Zu einem zentralen Akteur hat sich daneben das Bundesverfassungsgericht entwickelt. In Abgrenzung zur parlamentarischen Mehrheitslogik prägt es familienpolitische Grundentscheidungen auf Basis von Verfassung, Grundrechten und Gerechtigkeitsprinzipien. Insbesondere beim Familienlastenausgleich, bei Gleichstellungsfragen, der Definition von Familie und der Berücksichtigung von Erziehungsleistungen hat es in den letzten Jahrzehnten maßgebliche und dauerhaft bindende Leitlinien gesetzt (Gerlach 2025, S. 148 f.).
Darüber hinaus beeinflussen auch nicht staatliche Akteure die Lebensbedingungen von Familien, v.a. Unternehmen und Gewerkschaften, freie und öffentliche Träger, Zivilgesellschaft und Medien. Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege unterstützen Familien durch vielfältige Beratungs-, Hilfe‑ und Pflegeangebote und machen soziale Problemlagen wie den Zusammenhang von Familie und Armut sichtbar; Familienverbände und Familienselbsthilfeorganisationen artikulieren die Interessen von Familien gegenüber Politik und Öffentlichkeit und stellen Beratungs‑ und Unterstützungsangebote bereit.
Nicht zuletzt sind auch Arbeitgeber und Gewerkschaften wichtige, oft unterschätzte nicht staatliche Akteure der Familienpolitik. Unternehmen gewinnen vor allem aus arbeitsmarkt‑ und gleichstellungspolitischen Motiven an Bedeutung, indem sie familienorientierte Personalpolitik, Vereinbarkeitsmaßnahmen und Gleichstellungsinstrumente fördern, um Fachkräfte zu sichern und Effizienz zu steigern (Schneiders 2025). Gewerkschaften greifen Familienpolitik vornehmlich über Tarifverträge, Gleichstellungspolitik und Kampagnen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf und setzen sich für familienfreundliche Arbeitsbedingungen sowie strukturelle Reformen im Steuer‑ und Sozialrecht ein (Gerlach 2025, S. 155 f.).
Diese Vielzahl von Akteuren macht deutlich, dass Familienpolitik eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, in der staatliche und nicht staatliche Akteure gemeinsam Verantwortung übernehmen. Wichtig wäre daher eine systematische Koordination der Kooperationen auf den verschiedenen Ebenen.
5 Steuerungsinstrumente
Mithilfe zahlreicher Steuerungsinstrumente werden Maßnahmen zur Unterstützung von Familien umgesetzt. Diese werden oft unter dem Dreiklang Geld, Recht, Infrastruktur zusammengefasst (Kaufmann 1982).
- Geld: Die finanziellen Instrumente der Familienpolitik umfassen alle monetären Leistungen und steuerlichen Entlastungen, mit denen der Staat familienbedingte Mehrbelastungen ausgleicht und Armutsrisiken reduziert. Ein Großteil von ihnen wird unter dem Begriff Familienlastenausgleich (kurz FLA) zusammengefasst. Im FLA sind alle staatlichen Leistungen inkludiert, die das Ziel verfolgen, die Unterschiede zwischen Kinderlosen, Familien und Einzelpersonen mit Kindern auszugleichen. Dazu zählen insbesondere Geldtransfers wie Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag und Sozialgeld sowie steuerliche Instrumente wie Kinderfreibeträge, Entlastungsbeträge für Alleinerziehende und weitere steuerliche Abzugsmöglichkeiten. Finanzielle Maßnahmen dienen sowohl der Sicherung des kindlichen Existenzminimums und der horizontalen Steuergerechtigkeit als auch der familien‑ und sozialpolitischen Förderung und werden gezielt eingesetzt, um Einkommen zu stabilisieren und gewünschte familienbezogene Verhaltensweisen zu unterstützen (Gerlach 2025, S. 286 f.).
- Infrastruktur: Die Infrastruktur‑ und Dienstleistungsinstrumente stellen in der Praxis zentrale Steuerungsinstrumente der Familienpolitik dar, weil sie Familien im Alltag unmittelbar entlasten und die Vereinbarkeit von Familie, Erwerbsarbeit und Bildung ermöglichen. Zu diesen Instrumenten zählen insbesondere Kinderbetreuung, Bildungs‑ und Jugendhilfeangebote, Gesundheits‑ und Beratungsdienste sowie wohn‑ und familiennahe Infrastruktur, die nicht primär über Geldtransfers, sondern über reale Leistungen und Zugangsbedingungen wirkt und so Chancengleichheit, Teilhabe und kindliche Entwicklung fördert (Gerlach 2025, S. 318 ff.).
- Recht: Die rechtlichen Instrumente der Familienpolitik bestehen vor allem aus dem Verfassungsrecht und dem einfachen Familienrecht und dienen sowohl der Stabilisierung von Verhaltenserwartungen als auch der gezielten Steuerung familialer Lebensformen. Zentrale Grundlage ist Art. 6 GG, der Ehe und Familie als Grundrecht schützt und dabei Abwehrrechte, eine Institutsgarantie sowie einen staatlichen Schutz‑ und Förderauftrag verbindet. Auf Basis dieser Grundlage ordnet und beeinflusst der Staat Familienverhältnisse durch Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere zu Ehe, Eltern-Kind-Beziehungen, Erziehung, Schutz von Kindern und Gleichstellung. Darunter fallen zum Beispiel gesetzliche Regelungen zum Kündigungsschutz in der Elternzeit und die gesetzliche Regelung, dass jedes Kind laut § 24 SGB VIII ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagespflege hat, oder das 2001 beschlossene Gesetz zur gewaltfreien Erziehung. Recht wirkt zugleich orientierend für Individuen, ordnend und steuernd für den Staat und institutionalisierend für Familie als gesellschaftliche Lebensform, wobei es sowohl sozialen Wandel anstoßen als auch bestehende Lebensrealitäten rechtlich absichern kann (Gerlach 2025, S. 358 ff.).
6 Aktuelle Debatte
Familie ist zwar privat organisiert, aber eine zutiefst „gesellschaftliche Angelegenheit“ (Jurczyk 2024). Die Leistungen, die sie erbringt, sind unverzichtbarer Kitt des Staatssystems. Umso gravierender ist es, wenn die Politik auf die Flexibilisierungen und die Dynamiken der Familie nicht ausreichend eingestellt ist. Familienpolitik muss sich gegenwärtig auf immer individualisiertere, vielfältigere und flexibilisiertere Lebensbedingungen einstellen. Dies betrifft veränderte Geschlechterverhältnisse, geschlechtliche Vielfalt, geänderte Generationenverhältnisse und diverse Lebensformen jenseits von Ehe und Normalfamilie (Jurczyk und Schutter 2022, S. 295). Diese gesellschaftliche Entwicklung ist durch eine prinzipielle Ambivalenz gekennzeichnet: Sie bietet mehr Handlungsoptionen und Spielräume, damit sind aber zugleich auch Handlungsnotwendigkeiten und ‑zwänge verbunden. Mit der Zunahme der Freiheit, Familie so leben zu können, wie man/frau es will, geht auch ein Arbeitscharakter einher. Arbeitsteilungen und Aufgaben müssen individuell ausgehandelt und begründet werden (Jurczyk 2024, S. 8).
Die Familienpolitik in der Bundesrepublik hat mit dem Wandel der Familie bisher nicht gleichgezogen, weshalb von einem „Familienwandel in starren Strukturen“ (Jochim 2020) gesprochen wird. Zwar unterstützt die Politik Familien durch Maßnahmen für mehr Gleichstellung von Frauen und Männern, eine Verstärkung von Betreuungsangeboten, eine Stärkung digitaler Angebote oder mehr Netzwerke vor Ort in den Städten und Gemeinden. Zugleich bleiben Anreize für traditionelles Familienleben allerdings bestehen, z.B. das Ehegattensplitting oder die intensive Elternunterstützung voraussetzende Konzepte und Strukturen des höheren Schulsystems. Flächendeckende Probleme, wie eine effektive Armutsbekämpfung von Familien, insbesondere bei Alleinerziehenden, harren nach wie vor einer Lösung.
Stress und Überforderung von und in Familien sind die Folge, wie nicht nur die Zunahme an familienunterstützenden und ‑ersetzenden Angeboten zeigt, sondern auch immer fragilere Familienkonstellationen (Jurczyk 2024, S. 11).
Um dieses Dilemma zu beseitigen, müsste Familienpolitik systematisch auf das Ziel hin weiterentwickelt werden, Lebensmodelle zu ermöglichen, in denen
- Familien‑ und Erwerbsarbeit gleichzeitig realisierbar sind,
- Partnerschaften und Elternschaft freiwillig und emotional begründet eingegangen werden können und
- Kinder nicht aus ökonomischer Abhängigkeit, sondern aus bewusster Entscheidung betreut und erzogen werden (Gerlach 2025, S. 128).
Damit verbunden ist eine systematische Neukonzeption der Familienpolitik erforderlich, die das Zeitalter der doppeldeutigen Botschaften hinsichtlich familialen Lebens hinter sich lässt. Neben einer Weiterentwicklung des Bildungs‑ und Betreuungssystems geht es zentral darum, Leistungen zur Armutsgefährdung von Kindern weiterzuentwickeln. Da Untersuchungen zeigen, „dass unterstützende Maßnahmen sich nur im unteren Einkommensbereich auf das Wohlergehen von Kindern auswirken, während oberhalb der Schwelle zur Armutsgefährdung kein positiver Effekt solcher Maßnahmen erkennbar ist“ (Schölmerich et al. 2014, S. 84), zielt dies insbesondere auf die Weiterentwicklung von Leistungen zur Armutsvermeidung wie SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Bildungs‑ und Teilhabepaket etc.
Allerdings wird in einem System, in dem durch seine grundlegende Ausgestaltung eine „strukturelle Rücksichtslosigkeit“ Familien gegenüber gegeben ist, wie der Fünfte Familienbericht (BMFuS 1994) bereits 1994 konstatierte, „keine Politik der Familienförderung allein […] die Attraktivität kinderloser Lebensformen reduzieren“ (Kaufmann 2019, S. 401) können. Neben einer Förderung der Familien müsste es zusätzlich um einen „Abbau der vielfältigen Vorteile von Kinderlosigkeit in unserer Gesellschaft“ (ebd.) gehen. „Damit ist allerdings auch eine bisher öffentlich kaum thematisierte Umorientierung verbunden: Es geht nicht mehr nur um Leistungen für Familien, sondern auch um Leistungen von Familien“ (ebd.), die deutlich stärker in den Blick zu nehmen wären als bisher. Der in den kommenden Jahren unausweichliche Umbau der deutschen Sozialversicherungen bietet hier eine Chance, die „Leistungen des Solidarverbandes Familie“ (Gerlach 2025, S. 429) um die Schaffung von Solidarstrukturen für die Finanzierung der (monetären wie nicht monetären) Kosten dieser Leistungserbringung zu ergänzen.
7 Quellenangaben
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Gerlach, Irene und Susanne von Hehl, 2012. Einleitung. In: FFP-Arbeitspapier: Staatsorganisatorische Herausforderungen in der Familienpolitik. 8, S. 6–8. ISSN 1861-5538
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8 Literaturhinweise
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Kaufmann, Franz-Xaver, 2019. Bevölkerung – Familie – Sozialstaat: Kontexte und sozialwissenschaftliche Grundlagen von Familienpolitik. Hrsg. von Tilman Mayer. Wiesbaden: Springer VS. ISBN 978-3-658-23170-5
Verfasst von
Eszter Hajdu
Sozialwissenschaftlerin B.A., Studierende an der Bergischen Universität Wuppertal
im Masterstudiengang „Soziologie“.
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Prof. Dr. Susanne von Hehl
Professorin für Politikwissenschaft/Sozialpolitik mit dem Schwerpunkt Kinder-, Jugend- und Familienpolitik an der Evangelischen Hochschule Bochum und Co-Leiterin des Forschungszentrum Familienpolitik
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