Flüchtlingskind
veröffentlicht am 05.01.2018
Die Arbeit mit „Flüchtlingskindern“ wird unter Flüchtlingshilfe behandelt. Im rechtlichen oder sozialen Kontext werden insbesondere die Begriffe „Minderjährige Flüchtlinge“ und „Minderjährige Geflüchtete“ oder ohne Begleitung durch Erwachsene „Unbegleitete minderjährige Ausländer“, „Unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche“, „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ oder Unbegleitete Minderjährige statt Flüchtlingskinder benutzt.
Zitiervorschlag
o.A.,
2018.
Flüchtlingskind [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 05.01.2018 [Zugriff am: 05.12.2024].
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