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Forensische Wohngruppe

Dr. phil. Gernot Hahn

veröffentlicht am 09.03.2026

Forensische Wohngruppen sind spezialisierte Wohnformen für straffällig gewordene Menschen mit psychischer Erkrankung oder Suchterkrankung. Sie werden als Behandlungseinheit im Maßregelvollzug, als Übergangsform zwischen stationärer forensisch-psychiatrischer Behandlung und Entlassung genutzt oder stellen in der forensischen Nachsorge einen Zwischenschritt zu einer vollständigen Reintegration mit eigenständiger Wohnform dar.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Zielgruppe
  3. 3 Zielsetzung
  4. 4 Therapeutisches Angebot und Methoden
  5. 5 Rechtlicher Rahmen
  6. 6 Kritik und Ausblick
  7. 7 Quellenangaben
  8. 8 Literaturhinweise
  9. 9 Informationen im Internet

1 Zusammenfassung

Forensische Wohngruppen sind ein sozialtherapeutisches Spezialangebot für Patient:innen des Maßregelvollzugs, die im Rahmen ihrer Unterbringung als organisatorische Einheit in Gruppenform untergebracht werden, als Übergang zwischen stationärer Behandlung und Entlassung in solche Wohngruppen integriert werden oder in Form forensisch-ambulanter Nachsorge in solche Wohnangebote aufgenommen und dort nach Entlassung aus der Klinik weiter betreut werden.

Entsprechend dieser unterschiedlichen Ansätze werden Forensische Wohngruppen durch die im stationären Setting zuständigen Kliniken, oder im Fall der Nachsorge durch freie Träger aus den Bereichen der Sozialpsychiatrie oder der Strafentlassenenhilfe betrieben.

Inhaltlich-methodisch kommen Ansätze der Sozial‑ und Milieutherapie, der forensischen Kriminaltherapie, Suchttherapie und forensischen Psychiatrie zur Anwendung.

Die Verbreitung solcher Wohnangebote in Deutschland ist uneinheitlich, orientiert sich an den Fallzahlen in einer Region und dem Engagement freier Träger, solche Versorgungsformen anzubieten. Häufiger finden sich Forensische Wohngruppen in Ballungszentren und Großstädten, etwa in München oder Berlin.

2 Zielgruppe

Forensische Wohngruppen sind ein Spezialangebot für psychisch und/oder suchtkranke Menschen, die vor dem Hintergrund ihrer Erkrankung straffällig geworden sind und deren Unterbringung im Maßregelvollzug nach §§ 63, 64 StGB angeordnet war, i.d.R. im Zusammenhang mit einer bestehenden verminderten oder völlig aufgehobenen Schuldfähigkeit.

Es dominieren Störungen im Bereich der Schizophrenen Psychosen, Persönlichkeitsstörungen, affektive Störungen, Störung der Sexualpräferenz (z.B. Pädophilie), sowie Intelligenzminderung. Im Suchtbereich führen schwere Krankheitsverläufe (juristisch wird in § 64 StGB von einem „Hang berauschende Mittel im Übermaß zu sich zunehmen“ gesprochen) bezogen auf fast alle Suchtstoffe zu einer Unterbringung. Oft überlappen mehrere Störungsbilder bzw. bestehen nebeneinander („Mehrfachdiagnosen“).

Das Deliktspektrum umfasst alle schweren Straftaten (juristisch „erhebliche Straftaten“), vorwiegend aus den Bereichen Körperverletzung, Totschlag, Mord, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und gemeingefährliche Straftaten (z.B. Brandstiftung) (Leygraf 2006).

Patient:innen des Maßregelvollzugs weisen häufig umfangreiche psychosoziale Belastungen und Störungen auf (Hahn 2013), z.B. geringe Teilhabechancen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Finanzen, soziale Beziehungen und Bindung. Zudem weist die Personengruppe eine höhere körperliche Vulnerabilität mit einer erhöhten Erkrankungsrate z.B. in den Bereichen Herz-Kreislauferkrankungen, Infektionskrankheiten oder Stoffwechselstörungen auf (Kepller et al. 2024).

Die Unterbringung im Maßregelvollzug selbst kann zu einer Reihe negativer Begleiterscheinungen führen, was sich vorwiegend durch eine Entfremdung von gesellschaftlichen Prozessen, Verlust sozialer Beziehungen, vermindertes Hoffnungspotenzial und geringes Selbstwirksamkeitserleben ausdrückt.

In Verbindung dieser Effekte mit der bestehenden ursächlichen Diagnose bestehen oft Schwierigkeiten im Resozialisierungsprozess, was hauptsächlich durch Rückfälle in dysfunktionale Verhaltensmuster (Suchtmittelkonsum, Impulshaftigkeit, Risikoverhalten, deliktnahes Verhalten) gekennzeichnet ist.

Formal ist die Zielgruppe dem Feld des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen), häufiger den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 SGB XI zugeordnet, in seltenen Fällen auch den Regelungen nach § 41 SGB VIII als Hilfe für junge Volljährige.

3 Zielsetzung

Das Wohnangebot dient als Organisationsform im stationären Maßregelvollzug der Behandlung, d.h. der Therapie der zugrunde liegenden psychischen oder Suchterkrankung, wobei Effekte der Gruppendynamik, gruppenbezogene Lernprozesse und der Alltagscharakter dieser Unterbringungsform im Sinn einer Milieutherapie genutzt werden. Im besonderen Fokus steht die Verminderung der Gefährlichkeit der Untergebrachten, d.h. die Reduktion kriminalprognostisch negativ wirkender Risikofaktoren bei gleichzeitiger Förderung von Protektivfaktoren, wodurch die Entlassung aus der stationären Unterbringung erreicht werden soll.

Als Übergangswohnform zwischen Unterbringung und geplanter Entlassung aus dem Maßregelvollzug haben Forensische Wohngruppen einen deutlichen Adaptionscharakter, wodurch erreichte Therapieziele aus der stationären Unterbringungsphase gefestigt, vertieft und ausgebaut werden sollen und gleichzeitig die Anforderungen eines späteren Lebens in Freiheit angeeignet, geübt und trainiert werden sollen.

Als Angebot der Forensischen Nachsorge bieten Forensische Wohngruppen einen fachlich betreuten Wohn‑ und Lebensraum, der die weitere Stabilisierung und Verselbstständigung fördern soll. Langfristiges Ziel aller drei Konzeptionsebenen ist die Befähigung zu einem selbstbestimmten und straffreien Leben mit dem Aufbau umfangreicher Bewältigungs‑ und Teilhabefähigkeiten.

4 Therapeutisches Angebot und Methoden

Rahmenkonzept Forensischer Wohngruppen sind die Beiträge der Sozial‑ und Milieutherapie. Das Gruppengeschehen wird durch die ähnliche Problem‑ und Chancenstruktur der Teilnehmenden geprägt: chronisch verlaufende psychische oder Suchterkrankung, Delinquenz, Entwicklungsbedarf auf den Ebenen Impulskontrolle, Krankheitsbewältigung, Verhaltensreflexion, Diskrepanz von Selbst‑ und Fremdwahrnehmung, Aufbau einer Lebensperspektive nach dem Maßregelvollzug, Überwindung dysfunktionaler Verhaltensmuster, soziale Integration als Zielsetzung und Entwicklungsthema, berufliche und medizinische Rehabilitation.

Die Dynamik solcher Gruppen ist als Lernfeld definiert (soziales Lernen) und wird durch das therapeutische Personal strukturierend, ausgleichend, animierend, reflektierend und betreuend begleitet (Cumming und Cumming 1979; Böhnisch 2023). Die im Alltag auftretenden Themen, Konflikte und Entwicklungsaufgaben werden durch forensisch-psychotherapeutische Maßnahmen aufgegriffen und vertieft (Schmidt-Quernheim 2018, 181).

Im stationären Bereich werden Forensische Wohngruppen häufig im weniger gesicherten Bereich der Klinik angesiedelt, Patient:innen mit entsprechenden Lockerungsstufen dorthin verlegt, wodurch therapeutische Themen adressiert werden können, die im geschlossenen Rahmen des Maßregelvollzugs kaum umsetzbar sind: z.B. Konfrontation mit eigenständiger Lebensführung abseits der Klinikvollversorgung, Bewältigung (sozialer) Konflikte, Umgang mit größerer Freiheit bei geringerer Kontrolle, Selbstwirksamkeitserleben.

Sozialtherapeutische Elemente Forensischer Wohngruppenarbeit umfassen:

  • Alltagsorientierung: Beschäftigung mit alltäglichen Bedürfnissen, Regeln, Möglichkeiten und Einschränkungen, Umgang mit Rechten und Pflichten, Beziehungsgestaltung
  • Soziale Gruppenarbeit: themenzentrierte Gruppenangebote z.B. zu Haushaltsführung, Tagesstrukturierung, Freizeitverhalten, Suchtbewältigung, Skillsgruppen, psychoedukative Gruppen
  • Sozialraumorientierte Elemente: Angehörigenarbeit, berufliche Rehamaßnahmen, Bildungsarbeit
  • Entlassvorbereitung: Rekonstruktion und Aktivierung des sozialen Umfelds, Vermittlung und Kooperation in/mit externen Beratungs‑ und Therapieangebote
  • Belastungserprobung bei entsprechendem Risikomanagement: Erarbeitung und Überprüfung von Rückfallvermeidungsstrategien
    (Schmidt-Quernheim und Hax-Schoppenhorst 2018, S. 175).

Individuell erfolgen Beratungs‑ und Therapieangebote in den Bereichen

  • Ökonomie: Umgang mit Geld, Schuldnerberatung und Privatinsolvenz
  • Paar‑ und Beziehungsgestaltung/​-beratung
  • Hygienegestaltung
  • medikamentöse Behandlung.

Übergreifend besteht ein umfassendes Krisenbewältigungs‑ und Interventionskonzept (bei psychischen oder suchtmittelbedingten Krisen, deliktnahem Veralten, anderen Verhaltensrückfällen, welche die Kriminalprognose ungünstig beeinflussen).

Die Wohngruppen sind als zeitlich begrenzte Wohngemeinschaften organisiert, bieten räumlich i.d.R. Einzelzimmer und Gemeinschaftsräume, Küche und Sanitärbereich.

5 Rechtlicher Rahmen

Die Unterbringung in einer forensischen Wohngruppe innerhalb des stationären Maßregelvollzugs erfolgt auf Grundlage der §§ 63, 64 StGB (hinsichtlich Verlegungskriterium und Finanzierung).

Die Aufnahme in von freien Trägern betriebenen Forensischen Wohngruppen (zur Entlassvorbereitung oder im Rahmen Forensischer Nachsorge) erfolgt als Beurlaubung aus der Maßregelunterbringung (Kostenträger ist dann die behandelnde forensische Klinik), oder im Rahmen der Nachsorge über die Regelungen in § 67 SGB XI, § 41 SGB VIII, bzw. den Regelungen des SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Die Wohnungnahme in einer Forensischen Wohngruppe nach Beendigung einer stationären Maßregel (§§ 63, 64 StGB) kann im Rahmen von Weisungen der dann eintretenden Führungsaufsicht (§ 68 StGB) angeordnet werden.

6 Kritik und Ausblick

Aus sozialtherapeutischer Perspektive gilt das Prinzip der Normalisierung (Dätwyler 2017; Schwendter 2000). Die Integration von Patient:innen in Forensische Wohnangebote, in denen keine anderen, d.h. „nicht-forensischen“ Bewohner:innen aufgenommen werden widerspricht diesem Prinzip. Patient:innen des Maßregelvollzugs werden dadurch weiter separiert und von allgemeinen Versorgungsformen, z.B. des sozialpsychiatrischen Bereichs ferngehalten. Alternativ zum Betrieb reiner forensischer Wohngruppen bestehen gemischte Wohnangebote, was allerdings die fachliche Ausbildung mit Fokus auf eine forensische Expertise des dort tätigen Fachpersonals voraussetzt.

Fachlich unumstritten ist die Wirksamkeit milieu‑ und sozialtherapeutischer Wohngruppenangebote im forensischen Bereich. Allerdings bestehen bislang keinerlei Evaluationsstudien, welche die Wirkeffekte und die Wirksamkeit solcher Wohngruppen untersucht oder belegt hätten. Entsprechend finden sich in der forensischen Fachliteratur bislang auch kaum belastbare konzeptionell-methodische Hinweise zum konzeptionellen Aufbau Forensischer Wohngruppen, bzw. zu deren Umsetzung. Für die forensische Versorgungsforschung besteht hier ein weites Betätigungsfeld.

7 Quellenangaben

Böhnisch, Lothar, 2023. Milieu und Milieubildung: Einführung in die milieuorientierte Soziale Arbeit. Weinheim: Beltz Juventa. ISBN 978-3-7799-7558-8 [Rezension bei socialnet]

Cumming, John und Elaine Cumming, 1979. Ich und Milieu: Theorie und Praxis der Milieutherapie. Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht. ISBN 978-3-525-45285-1

Dätwyler, Dominique, 2017. Die Begleitung von Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung: Kriterien einer professionellen Begleitung für eine gelingende Teilhabe an ausgewählten, normalisierten Lebensbereichen. London: Akademiker Verlag. ISBN 978-620-2-20705-8

Hahn, Gernot, 2013. Zuwendung zum straffälligen Menschen – Beziehungsfaktoren und Beziehungsgestaltung in der Forensischen Sozialarbeit. In: Wolf Rainer Wendt, Hrsg. Zuwendung zum Menschen in der Sozialen Arbeit. Festschrift für Albert Mühlum. Lage: Jacobs Verlag, S. 195–210. ISBN 978-3-89918-212-5 [Rezension bei socialnet]

Keppler, Karlheinz, Wolfgang Lesting und Heino Stöver, Hrsg., 2024. Medizin in Haft: Gesundheitsversorgung im Justiz‑ und Maßregelvollzug. Berlin: Springer. ISBN 978-3-662-69509-8

Leygraf, Norbert, 2006. Maßregelvollzug und Strafvollzug. In: Hans-Ludwig Kröber, Dieter Dölling, Norbert Leygraf und Henning Sass, Hrsg. Handbuch der Forensischen Psychiatrie: Band 3: Psychiatrische Kriminalprognose und Kriminaltherapie. Darmstadt: Steinkopff, S. 193–241. ISBN 978-3-7985-1442-3 [Rezension bei socialnet]

Schmidt-Quernheim, Frank, 2018. Behandlung im Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB. In: Frank Schmidt-Quernheim und Thomas Hax-Schoppenhorst, Hrsg. Praxisbuch Forensische Psychiatrie – Behandlung und ambulante Nachsorge im Maßregelvollzug. 3. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. Göttingen: Hogrefe, S. 172–229. ISBN 978-3-456-85800-5

Schwendter, Rolf, 2000. Einführung in die Soziale Therapie. Tübingen: dgvt Verlag. ISBN 978-3-87159-021-4

8 Literaturhinweise

Rosemann, Matthias und Michael Konrad, Hrsg., 2020. Selbstbestimmtes Wohnen kompakt: Für die 3. Reformstufe des BTHG. Köln: Psychiatrie Verlag. ISBN 978-3-966-05057-9

9 Informationen im Internet

Verfasst von
Dr. phil. Gernot Hahn
Diplom Sozialpädagoge (Univ.), Diplom Sozialtherapeut
Leiter der Forensischen Ambulanz der Klinik für Forensische Psychiatrie Erlangen
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