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Frauenhaus

Prof. (i.R.) Dr. Margrit Brückner

veröffentlicht am 12.02.2025

Englisch: women’s shelter

Frauenhäuser dienen der temporären Aufnahme und dem Schutz von Frauen und ihren Kindern, die von Partnergewalt betroffen sind. Sie werden dort von Fachkräften psychosozial und sozialpädagogisch betreut.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Entwicklungsgeschichte der Frauenhäuser
  3. 3 Zielsetzungen und Transformationsprozesse
  4. 4 Frauenhausarbeit heute
  5. 5 Ausbau und Absicherung von Frauenhäusern
  6. 6 Ausblick
  7. 7 Quellenangaben
  8. 8 Informationen im Internet

1 Zusammenfassung

Frauenhäuser sind aus dem Kampf der internationalen Frauenbewegung gegen Gewalt an Frauen entstanden und stellen heute einen wichtigen Baustein in der sozialstaatlichen Interventionskette gegen häusliche Gewalt dar. Trotz dieses enormen politischen und sozialen Erfolgs wird aber immer noch nicht die Anzahl notwendiger Einrichtungen gegen Partnergewalt erreicht, wie sie das EU-weite Abkommen zur Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt, die Istanbul-Konvention, vorsieht. Die existierenden Frauenhäuser sind unterschiedlich in Größe, Ausstattung, Struktur und institutioneller Anbindung, aber sie alle dienen dem Schutz der von Partnergewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern, indem sie Gefährdungsmanagement betreiben, psychosoziale Beratung, Gruppen und Weiterverweisungen anbieten, Kinderbetreuung vorhalten und Frauen in unterschiedlichem Umfang durch Hausversammlungen in die Abläufe im Haus einbinden und zum Empowerment der Frauen und Kinder beitragen. Unbefriedigend ist nach wie vor die Finanzierung der Häuser, mangelnde Möglichkeiten zur inklusiven Aufnahme aller betroffenen Frauen mit und ohne Behinderungen, mit verschiedenem Aufenthaltsstatus und höheren Graden psychischer und sozialer Belastungen. Somit wurde viel erreicht, es bleibt aber noch viel zu tun.

2 Entwicklungsgeschichte der Frauenhäuser

In den frühen 1970er-Jahren hat die Internationale Frauenbewegung das weitverbreitete aber tabuisierte Problem von Gewalt gegen Frauen – in Partnerschaften und vielen anderen Lebenskontexten – durch Selbsterfahrungsgruppen, Kampagnen und Gründung erster Frauenhäuser öffentlich gemacht (Prchal und Wahren 2023). Das Private wurde zum Politikum, indem Frauen über ihre Gewalterfahrungen nicht länger schwiegen, sondern begannen, sich kollektiv zu wehren und sich eigene Räume der Entfaltung und Orte des Schutzes zu schaffen (Brückner 2010). Partnergewalt – insbesondere solche mit Verletzungen – ist nicht ausschließlich, aber vor allem, Gewalt von Männern an Frauen. In Deutschland wurde laut der bisher einzigen repräsentativen Studie jede 4. Frau nach eigener Aussage schon einmal vom Partner misshandelt, wobei ein weiter Gewaltbegriff beginnend mit Ohrfeigen bis hin zur Waffengewalt zugrunde gelegt wurde (Müller und Schröttle 2004).

Anhaltende Gewalt mit behandlungsbedürftigen Verletzungen oder Lebensbedrohung betrifft länderübergreifend in der EU etwa 5 % aller Frauen (Schröttle 2017, S. 2). In etwa der Hälfte der von der Polizei aufgedeckten Fälle werden in Deutschland Kinder im Haushalt angetroffen. Das zeigt, wie sehr Kinder als Zeugen oder Opfer von Partnergewalt mitbetroffen sind. Diese Zahlen unterstreichen die Wichtigkeit von Schutzorten für Frauen und ihre Kinder.

Das erste Frauenhaus in der alten BRD wurde 1976 gegründet (Hagemann-White et al. 1981); nach der politischen Wende das erste Haus in den Neuen Bundesländern 1990 (Schröttle 1999). Heute gibt es in Deutschland über 400 Frauenhäuser und Schutzwohnungen mit mehr als 6.000 Plätzen für Frauen und Kinder, sowie knapp 300 auf Gewalt gegen Frauen spezialisierte Beratungsstellen und über 250 Interventionsstellen als Anlaufmöglichkeit für Frauen nach Polizeieinsätzen aufgrund von Partnergewalt (BMFSFJ 2020, S. 33).

3 Zielsetzungen und Transformationsprozesse

Die aus der internationalen Frauenbewegung hervorgegangene Frauenhausbewegung hatte sich zwei Ziele gesteckt (Brückner 2018):

  1. Praxisbezogenes Ziel: Frauen und ihre Kinder vor männlicher Gewalt zu schützen und sie auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu unterstützen.
  2. Politisches Ziel: durch öffentliche Aktionen das Recht von Frauen auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung einzufordern.

Während das erste Ziel durch Gründung der Frauenhäuser und Beratungsstellen sehr erfolgreich umgesetzt werden konnte, ist das zweite Ziel der Gewaltfreiheit im Geschlechterverhältnis weit entfernt von einer Verwirklichung. Denn 2023 waren von der im Vergleich zu den Vorjahren nochmals angestiegenen Partnergewalt nach den Hellfelddaten des Bundeskriminalamtes in Deutschland 167.865 Personen betroffen, davon 79,2 % Frauen. Tatverdächtige sind zu 77,6 % Männer; getötet wurden durch (Ex-)partner:innen 155 Frauen und 24 Männer (Bundeskriminalamt 2024, S. 5). Die gesellschaftlichen Ursachen dieser Gewalt liegen in der anhaltenden Hierarchisierung der Geschlechterverhältnisse und verweisen nach Carol Hagemann-White auf die noch nicht eingelöste Gleichberechtigung (Hagemann-White 2014).

Hinsichtlich ihrer Entwicklung von den Anfängen in den späteren 1970er-Jahren bis heute hat die Frauenhausbewegung vier Phasen durchlaufen (Brückner 2020):

  1. Gründungsphase (Ende der 1970er- bis Mitte der 1980er-Jahre): Aufbau von Frauenhäusern.
  2. Konsolidierungsphase (bis Mitte der 1990er-Jahre): Professionalisierung und Vernetzung
  3. Diversifizierungs- und Kooperationsphase (bis Mitte der 2000er-Jahre): Verstetigung interinstitutioneller Kooperationen, Ausbau polizeilicher und juristischer Schutzmaßnahmen und Etablierung von pro-aktiven Interventionsstellen
  4. Bis heute andauernde Phase: recht gut ausgebautes kommunales und regionales Hilfesystem, in das Institutionen wie Polizei und Justiz, Frauenberatungs- und Schutzeinrichtungen, Jugendhilfe und Kinderschutz, Männerberatungsstellen und weitere Einrichtungen eingebunden sind.

Durch diese Transformationen haben sich die Frauenhäuser und die Arbeit im Frauenhaus sukzessive und teilweise durchaus schmerzhaft verändert: Basisdemokratische Leitideen wie Selbstorganisation ohne Hierarchie, Gleichheit und gemeinsame Betroffenheit wichen professionelleren Strukturen (Steinert und Straub 1988), da sie sich als wenig zuträglich für die Alltagsorganisation erwiesen und öffentliche Geldgeber zunehmend klare Strukturen einforderten (Brückner 2024).

Zudem haben Frauenhäuser mit der Durchsetzung kommunaler Interventionsprogramme, dem Gewaltschutzgesetz von 2002 mit Wohnungszuweisungen an Frauen und vielfältigen Beratungsangeboten ihr Alleinstellungsmerkmal verloren. Frauenhäuser bleiben jedoch bis heute ein weiterhin unverzichtbarer, zentraler Baustein in der Unterstützungskette, da sie denjenigen betroffenen Frauen und ihren Kindern Schutz bieten, die keine Möglichkeit haben in ihrer Wohnung zu bleiben, und die weiterhin bedroht sind.

Insgesamt wandelten sich Frauenhäuser von einem Projekt der Frauenbewegung zu einem Stützpfeiler des sozialen Systems, was die Frage aufwirft, wie Frauenhäuser weiterhin emanzipatorisch und kämpferisch aufklärend gegen Gewalt an Frauen wirken können (Henschel 2017). Das gilt vielleicht weniger für das Drittel der autonomen, d.h. nicht in Wohlfahrtsverbände und soziale Institutionen integrierten Häuser als für die Zweidrittel – seit der Verfügbarkeit öffentlicher Gelder hinzugekommenen – verbandlich organisierten Häuser, die allerdings auch keinen explizit politischen Anspruch hatten (Paul 2023).

Beide Frauenhaustypen sind heute zwar weiterhin getrennt organisiert, einmal in der

  • Zentralen Informationsstelle autonomer Frauenhäuser (ZIF) und zum anderen in der
  • Frauenhauskoordinierung e.V.

arbeiten aber in vielen Belangen zusammen und haben sich einander in zentralen Punkten hinsichtlich des primären Arbeitsauftrages stark angenähert.

4 Frauenhausarbeit heute

Seit Beginn ist die Adresse der Frauenhäuser geheim, denn Schutz und Sicherheit stehen neben ständiger telefonischer Erreichbarkeit an erster Stelle. Daher findet ein erster Kontakt mit den betroffenen Frauen zumeist telefonisch statt. Ein weiteres noch geltendes Prinzip ist, dass in Frauenhäusern nur Frauen arbeiten, da angesichts männlicher Gewalterfahrungen die Maxime „Frauen helfen Frauen“ vertrauensfördernd und angstmindernd wirkt und die Selbstorganisation von Frauen auf weibliche Stärke verweist. Ein Teil der Häuser hat aber inzwischen auch männliche Erzieher für die Arbeit mit Kindern eingestellt, wenn es einen getrennten Arbeitsbereich gibt. Zudem gilt in allen Häusern die Maxime, dass Gewalt nicht geduldet wird, weder zwischen Müttern und Kindern noch unter den Frauen, die aufgrund traditioneller Erziehungsvorstellungen und aufgrund des engen Zusammenlebens mit nicht selbst ausgewählten Menschen vorkommen kann.

Übliche Strukturen und Angebote:

  • Mit neu ankommenden Frauen wird zunächst ihre Gefährdungslage abgeklärt und ein Schutzkonzept entwickelt (Jocher 2020).
  • Gängig ist zudem das Angebot von und oftmals die Verpflichtung zu Beratungsgesprächen nach dem Bezugspersonensystem einschließlich
  • Krisenmanagement sowie
  • die Kooperation mit externen Anlaufstellen und Institutionen wie Kindergärten und Schulen.
  • Zudem existieren in fast allen Häusern Gruppenarbeitsangebote wie z.B. Müttergruppen und
  • Hausversammlungen zur Stärkung der Gemeinschaft, zur Klärung von Hausregeln und zur Übernahme von Gemeinschaftsaufgaben.
  • Für die Kinder halten die meisten Frauenhäuser sowohl Einzel- als auch Gruppenangebote vor.
  • Neben einer als parteilich verstandenen Beratung für Frauen gibt es zunehmend
  • allparteiliche Ansätze der Paarberatung – oft in Kooperation mit Männerberatungsstellen, wenn Frauen das wünschen (Lenz und Weiss 2018).
  • Allparteilichkeit spielt auch mit Blick auf die Kinder eine Rolle, da sich die Interessen und Bedürfnisse von Müttern und Kindern durchaus unterscheiden können (Brückner und Eggert-Schmid Noerr 2014).
  • Durch die Anwesenheit von Kindern im Frauenhaus ist eine vielfältige Kooperation mit dem Jugendamt erforderlich, die nicht immer einfach ist, da sich Einschätzungen der Kindeswohlsicherung, insbesondere hinsichtlich Umgangsforderungen von Vätern, oftmals unterscheiden (Funk 2020). Dass Frauenhäuser eine entwicklungsstützende Sozialisationsinstanz sein können, hat Angelika Henschel (2019) in ihrer Studie über Kinder, die in einem Frauenhaus gelebt haben, aufgezeigt.

Typische Strukturen und Angebote reichen somit von Aufnahmegesprächen über Beratungsangebote bis zu Gesprächsgruppen und Hausversammlungen sowie Gruppen- und Einzelangeboten für Kinder, häufiger gefolgt von Nachbetreuung nach dem Auszug. Eine besondere Berücksichtigung braucht die spezifische Situation von Frauen mit Migrationsgeschichte, bezogen auf aufenthaltsrechtliche Fragen, kulturelle und religiöse Belange und Sprachprobleme (Della Rocca 2025; Lehmann 2008).

Insgesamt nutzen heute Frauen die Frauenhäuser anders als in der Anfangszeit, da es inzwischen Alternativen gibt. Das führt dazu, dass der Anteil von Frauen in sehr belasteten psychischen, gesundheitlichen und sozialen Situationen zunimmt, und Frauen mit mehr Ressourcen eher ambulante Hilfen aufsuchen.

In Ballungsräumen wächst die Zahl von Migrantinnen mit und ohne gesichertem Aufenthaltsstatus, da sie am wenigsten andere Möglichkeiten haben. Dadurch ändern sich die Aufgaben und Arbeitsbedingungen und die Frauenhausarbeit wird noch anspruchsvoller und vielfältiger (Beck und Zillig 2024). Mit der Ausdifferenzierung der Bewohnerinnen wachsen auch die Unterschiede des Betreuungs- und Gemeinschaftsbedarfs und damit angemessener Wohnformen, von Zusammenleben mit Wohngemeinschaftscharakter bis zu Bedürfnissen nach Abgetrenntheit in Appartement-ähnlichen Strukturen.

5 Ausbau und Absicherung von Frauenhäusern

Die Finanzierung der Frauenhäuser ist bisher weder rechtlich abgesichert noch einheitlich geregelt, sondern je nach Bundesland unterschiedlich: Es gibt verschiedene freiwillige Landes- und kommunale Mittel, Sozialleistungsansprüche der Frauen, Selbstzahlerinnen, Spenden, Bußgelder, Eigenmittel etc. (Frauenhauskoordinierung 2024). Doch das müsste sich in Zukunft ändern, denn sowohl die Sicherung der Finanzierung bestehender Häuser als auch die Aufstockung von Plätzen sind Teil der von der Bundesregierung eingegangenen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention, dem „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Europarat 2011), das seit 2018 in Deutschland in Kraft ist.

So merkt der wissenschaftliche Dienst des Bundestages (Deutscher Bundestag, wissenschaftliche Dienste 2024) am 13.03.2024 in einem dem Bundestag vorgelegten Bericht an, dass der zuständige, unabhängige Expert:innenausschuss „Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence“ (GREVIO 2022) des Europarates kritisiert habe,

  • dass in Deutschland die Zahl und geografische Verteilung von Frauenhäusern nicht ausreiche und der Zugang besonders für Betroffene mit Behinderungen, aufgrund des Aufenthaltsstatus, der Altersgrenze oder der Anzahl begleitender Kinder beschränkt sei. Deswegen müssten immer noch Frauen abgewiesen werden. Dem wollen Studien zur Förderung von Inklusion entgegenwirken (Pohlkamp, Wagner und Kaschuba 2024).
  • Zudem gäbe es weiterhin keine gesicherte Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen, obwohl 2024 jährlich 30 Millionen Euro für das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zur Verfügung standen.

Um diese Lücke zu füllen, hat die Bundesregierung ein Gewalthilfegesetz „für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ mit einem bundeseinheitlichen Rahmen für die verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern und dem bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems auf den Weg gebracht, dessen Verabschiedung durch das Ende der Regierungskoalition und die vorgezogene Neuwahl derzeit offen ist (Stand: Januar 2025; Frauenhauskoordinierung 2025).

6 Ausblick

Die erfolgreiche Bekämpfung von Partnergewalt erfordert Angebote für alle in das Gewaltgeschehen involvierte Personen: Schutz und Beratung für betroffene Frauen und ihre Kinder ebenso wie Angebote für Männer, die Partnergewalt ausüben oder Opfer von Gewalt werden; darüber hinaus bedarf es der Angebote für Menschen, die Gewalt in LSBT*IQ Partnerschaften erleben (Breitenbach, Hoff und Toppe 2020). Wichtige Risikofaktoren für Partnergewalt sind in heterosexuellen Partnerschaften länderübergreifend die Trennungsabsicht der Frau und Gewalterfahrungen in der Kindheit. Daher muss Partnergewalt zum einen auch nach dem Ende der Partnerschaft ernst genommen und zum anderen als transgenerationales Problem betrachtet werden.

Es ist gelungen, zahlreiche Frauenhäuser durchzusetzen, die rechtliche Unterstützung der Opfer zu verbessern, für nachgezogene Migrantinnen eine Fristverkürzung für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu erwirken, Täterprogramme aufzustellen sowie Interventionsprogramme unter Beteiligung verschiedenster Institutionen zu entwickeln. Dazu haben die Frauenhausbewegung und daraus hervorgegangene Schutzeinrichtungen für Frauen und ihre Kinder einen zentralen Beitrag geleistet. Die Frauenhausbewegung hat

  • ein ignoriertes Problem aufgegriffen und neue Arbeitsfelder für Sozialarbeiter:innen und Erzieher:innen geschaffen,
  • neue Hilfeformen für Frauen und ihre immer mitbetroffenen Kinder entwickelt,
  • den Anspruch auf reflektierte Parteilichkeit ausgebaut und wo erforderlich zur Allparteilichkeit erweitert,
  • mit egalitären Strukturen experimentiert und
  • die Enthierarchisierung der Geschlechterverhältnisse auf die Tagesordnung gesetzt.

Dennoch braucht es weitere Anstrengungen, sich für ausreichende Plätze für alle Frauen und ihre Kinder einzusetzen, für stabile Finanzierung von Frauenhäusern und Frauen- und Männerberatungsstellen zu sorgen, einen Standard zur Vorrangigkeit des Schutzes vor Gewalt gegenüber dem Recht auf Kontakt zum Kind zu etablieren und noch vorhandene Hindernisse für Kooperationen zwischen beteiligten Institutionen durch Umbau des Datenschutzes und zur Ermöglichung von Fallkonferenzen in allen Bundesländern abzubauen.

7 Quellenangaben

Beck, Heike und Ute Zillig, 2024. Arbeiten in autonomen Frauenhäusern, partizipatives Forschungsprojekt zu Arbeitsbelastungen von Mitarbeiter*innen autonomer Frauenhäuser. Abschlussbericht [online]. Berlin: Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser [Zugriff am: 15.01.2025]. Verfügbar unter: https://autonome-frauenhaeuser-zif.de/wp-content/​uploads/2024/05/FINAL-ZIF-Broschuere-Forschungsprojekt-Arbeiten-im-Autonomen-Frauenhaus.pdf

Breitenbach, Eva, Walburga Hoff und Sabine Toppe, Hrsg. 2020. Geschlecht und Gewalt. Opladen: Barbara Budrich. ISBN 978-3-8474-2387-4

Brückner, Margrit, 2010. Erfolg und Eigensinn. Zur Geschichte der Frauenhäuser. In: Mechthild Bereswil und Gerd Stecklina, Hrsg. Geschlechterperspektiven für die Soziale Arbeit. Weinheim: Juventa, S. 61–80. ISBN 978-3-7799-2304-6

Brückner, Margrit, 2018. Konfliktfeld Häusliche Gewalt: Transformationsprozesse und Perspektiven der Frauenhausarbeit. In: Gaby Lenz und Anne Weiss, Hrsg. Professionalität in der Frauenhausarbeit. Wiesbaden: Springer VS, S. 21–44. ISBN 978-3-658-20294-1

Brückner, Margrit, 2020. Gewaltdiskurse und deren Bedeutung für sozialarbeitswissenschaftliche Frauen- und Geschlechterforschung. In: Lotte Rose und Elke Schimpf, Hrsg. Sozialarbeitswissenschaftliche Geschlechterforschung: Methodologische Fragen, Forschungsfelder und empirische Erträge. Opladen: Barbara Budrich, S. 39–56. ISBN 978-3-8474-2283-9 [Rezension bei socialnet]

Brückner, Margrit, 2024. Gruppenanalytischer Blick auf Institutionalisierungsprozesse in der feministischen Anti-Gewalt-Arbeit: Der steinige Weg zur Umsetzung von Idealen. In: Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik. 60(3), S. 207–223. ISSN 0017-4947

Brückner, Margrit und Annelinde Eggert-Schmid Noerr, 2014. Häusliche Gewalt und Kindeswohlgefährdung. In: Urte Finger-Trescher, Annelinde Eggert-Schmid Noerr, Bernd Ahrbeck und Antonia Funder, Hrsg. Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung. Jahrbuch für psychoanalytische Pädagogik 22. Gießen: Psychosozial, S. 154–180. ISBN 978-3-8379-2238-7 [Rezension bei socialnet]

Bundeskriminalamt, 2024. Häusliche Gewalt Bundeslagebild 2023 [online]. Wiesbaden: Bundeskriminalamt, 07.06.2024 [Zugriff am: 14.12.2024]. Verfügbar unter: https://www.bka.de/SharedDocs/​Downloads/DE/Publikationen/​JahresberichteUndLagebilder/​HaeuslicheGewalt/​HaeuslicheGewalt2023.html?nn=219004

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), 2020. GREVIO Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland 2020 [online]. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [Zugriff am: 11.12.2024]. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/160138/​6ba3694cae22e5c9af6645f7d743d585/​grevio-staatenbericht-2020-data.pdf

Della Rocca, Marina, 2025. Beratung von Migrantinnen in Gewaltsituationen: Ethnographie der Frauenhausarbeit in Südtirol. Opladen: Barbara Budrich. ISBN 978-3-8474-3076-6

Deutscher Bundestag, wissenschaftliche Dienste, 2024. Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention in Deutschland, Österreich, Schweden und Spanien [online]. Berlin: Deutscher Bundestag [Zugriff am: 12.12.2024]. Verfügbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/1001942/​0b6219de6914728ea029e1e0ead2e63a/​WD-8-011-24-pdf.pdf

Europarat, 2011. Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht. Istanbul, 11.5.2011 [online]. Straßburg: Europarat [Zugriff am: 14.12.2024]. Verfügbar unter: https://rm.coe.int/1680462535

Frauenhauskoordinierung e.V., 2024. Was kostet Sicherheit? Die Finanzierung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. In: FHK-Fachinformation [online]. Nr. 2 [Zugriff am: 13.01.2025]. Verfügbar unter: https://www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/​redakteure/​Publikationen/​Fachinformationen/​2024-12-02_FHK-Fachinformation_Was_kostet_Sicherheit_Nr2-2024_final.pdf

Frauenhauskoordinierung e.V., 2025. Das Gewalthilfegesetz – Flächendeckende Angebote für Schutz und Beratung? [online]. Berlin: Frauenhauskoordinierung e.V. [Zugriff am: 29.01.2025]. Verfügbar unter: https://www.frauenhauskoordinierung.de/arbeitsfelder/​rechtsanspruch-auf-schutz/​gewalthilfegesetz

Funk, Susanne, 2020. Mütter nach der Trennung: Dilemma zwischen Eigenschutz, Schutz der Kinder und dem Wunsch einer gelingenden Vater-Kind-Beziehung. In: Melanie Büttner, Hrsg. Handbuch Häusliche Gewalt. Stuttgart: Schattauer, S. 397–408. ISBN 978-3-608-40045-8

GREVIO, 2022. (Baseline) Evaluation Report Germany. Istanbul Convention [online]. Straßburg: Europarat [Zugriff am: 03.12.2024]. Verfügbar unter: https://rm.coe.int/report-on-germany-for-publication/​1680a86937

Hagemann-White, Carol, 2014. Gewalt gegen Frauen als Schlüsselthema der neuen Frauenbewegung – Wirkungen und Wandel einer machttheoretischen Patriarchatskritik im Zeitalter der Veränderung staatlichen Regierens. In: Barbara Rendtorff, Birgit Riegraf und Claudia Mahs, Hrsg. 40 Jahre feministische Debatten. Weinheim: Beltz Juventa, S. 46–58. ISBN 978-3-7799-2931-4 [ Rezension bei socialnet]

Hagemann-White, Carol, Barbara Kavemann, Johanna Kootz, Ute Weinmann, Carola Wildt, Roswitha Burghard und Ursula Scheu, 1981. Hilfen für mißhandelte Frauen, Abschlußbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojekts Frauenhaus Berlin. Schriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit, Bd. 124. Stuttgart: Kohlhammer. ISBN 978-3-17-007594-8

Henschel, Angelika, 2017. „Stachel im Fleisch“ Frauenhäuser zwischen Professionalisierung und kritischem Einspruch. In: Rita Braches-Chyrek und Heinz Sünker, Hrsg. Soziale Arbeit in gesellschaftlichen Konflikten und Kämpfen. Springer VS, S. 209–230. ISBN 978-3-658-10847-2

Henschel, Angelika, 2019. Frauenhauskinder und ihr Weg ins Leben. Opladen: Barbara Budrich. ISBN 978-3-8474-2265-5

Jocher, Birgit, 2020. Arbeit im Frauenhaus – Herausforderungen und Möglichkeiten. In: Melanie Büttner, Hrsg. Handbuch Häusliche Gewalt. Stuttgart: Schattauer, S. 147–155. ISBN 978-3-608-40045-8

Lehmann, Nadja, 2008. Migrantinnen im Frauenhaus. Opladen: Barbara Budrich. ISBN 978-3-86649-159-5 [Rezension bei socialnet]

Lenz, Gaby und Anne Weiss, Hrsg. 2018. Professionalität in der Frauenhausarbeit. Wiesbaden: Springer VS. ISBN 978-3-658-20294-1

Müller, Ursula und Monika Schröttle, 2004. Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland [online]. Berlin: Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend [Zugriff am: 31.01.2025]. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/​studie-lebenssituation-sicherheit-und-gesundheit-von-frauen-in-deutschland-80694

Paul, Christa, 2023. Kein Ausverkauf von Überzeugungen. In: Soziale Arbeit. 72 (8–9), S. 333–340. ISSN 0490-1606

Pohlkamp, Ines, Jessica Wagner und Gerrit Kaschuba, 2024. Wissenschaftliche Studie Unterstützung von Frauenhäusern auf dem Weg zur Inklusion [online]. Tübingen: Forschungsinstitut tifs [Zugriff am: 05.01.2025]. Verfügbar unter: https://www.tifs.de/fileadmin/​dateien/news/RZ_FHK_Studie_20240503.pdf

Prchal, Katarina und Juliane Wahren, 2023. Die Entwicklung der Frauenhäuser und der Mutter-Kind-Betreuung in den 1960er bis 1980er Jahren. In: Soziale Arbeit. 72 (8–9), S. 327–333. ISSN 0490-1606

Schröttle, Monika, 2017. Gewalt in Paarbeziehungen, Expertise im Rahmen des Zweiten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung [online]. Berlin: Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V., Geschäftsstelle Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung [Zugriff am: 03.02.2025]. doi:10.25595/1364

Schröttle, Monika, 2019. Gewalt: zentrale Studien und Befunde geschlechterkritischer Gewaltforschung. In: Beate Kortendiek, Birgit Riegraf und Katja Sabisch, Hrsg. Handbuch interdisziplinäre Geschlechterforschung. Wiesbaden: Springer VS, S. 833–844. ISBN 978-3-658-12495-3 [Rezension bei socialnet]

Steinert, Erika und Ute Straub, 1988. Interaktionsort Frauenhaus, Möglichkeiten und Grenzen eines feministischen Projektes. Heidelberg: Wunderhorn. ISBN 978-3-88423-051-0

8 Informationen im Internet

Verfasst von
Prof. (i.R.) Dr. Margrit Brückner
Frankfurt University of Applied Sciences, Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit
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