Freie Träger
veröffentlicht am 13.02.2023
„Freie Träger“ bezeichnet nicht-öffentliche Anbieter von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, d.h. gewerbliche oder gemeinnützige Einrichtungsträger.
veröffentlicht am 13.02.2023
„Freie Träger“ bezeichnet nicht-öffentliche Anbieter von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, d.h. gewerbliche oder gemeinnützige Einrichtungsträger.
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