socialnet Logo

Freie Träger

veröffentlicht am 13.02.2023

Synonym: Private Träger

Gegenteil: Öffentliche Träger

„Freie Träger“ bezeichnet nicht-öffentliche Anbieter von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, d.h. gewerbliche oder gemeinnützige Einrichtungsträger.

Zitiervorschlag anzeigen

Recherche

zum Begriff Freie Träger

Rezensionen

Buchcover

Heike Augustin, Isabella Bauer, Kerstin Borgel, Firedemann Bringt, Maria Budnik u.a.: Kommunale Konfliktbearbeitung. Wochenschau Verlag (Frankfurt am Main) 2024.
Rezension lesen   Buch bestellen

zu den socialnet Rezensionen

Urheberrecht
Dieser Lexikonartikel ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt. Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns. Gerne steht Ihnen die Redaktion des Lexikons für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.

Werden Sie Sponsor des socialnet Lexikons!

Profitieren Sie von hoher Sichtbarkeit in der Sozialwirtschaft, attraktiven Werberabatten und Imagegewinn durch CSR. Mit Ihrem Logo auf allen Lexikonseiten erreichen Sie monatlich rund 90.000 Fachkräfte und Entscheider:innen.
Mehr erfahren …