Freie Wohlfahrtspflege
Prof. Dr. Josef Schmid
veröffentlicht am 14.02.2020
„Freie Wohlfahrtspflege ist die Gesamtheit aller sozialen Hilfen, die auf freigemeinnütziger Grundlage und in organisierter Form in […] Deutschland geleistet werden“ (BAGFW o.J.b). Sie unterscheidet sich einerseits von profitorientierten Angeboten und andererseits von denen öffentlicher Träger.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Begrifflichkeit und Gegenstand
- 3 Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege
- 3.1 Arbeiterwohlfahrt (AWO)
- 3.2 Deutscher Caritasverband (DCV)
- 3.3 Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE)
- 3.4 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (Der Paritätische)
- 3.5 Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
- 3.6 Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST)
- 4 Theoretische Ansätze und Erklärungsmodelle
- 5 Probleme und Zukunftsperspektiven
- 6 Quellenangaben
- 7 Literaturhinweise
- 8 Informationen im Internet
1 Zusammenfassung
Wohlfahrtspflege umfasst die plamäßigen – öffentlichen und privaten – Maßnahmen zur Unterstützung Not leidender und sozial gefährdeter Menschen. Historisch geht das Phänomen auf die mittelalterliche und frühmoderne Armenfürsorge/​-pflege zurück. Heutzutage spricht man auch von sozialen Hilfen und Diensten bzw. dem System der sozialen Dienstleistungsproduktion.
Frei meint in diesem Kontext, dass es sich einerseits um ein nicht-staatliches Phänomen handelt und andererseits die Hilfeleistung auf freiwilliger Basis sowohl der Verbände wie deren Mitglieder geschieht.
Zentrale Organisationen sind die sog. Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege bzw. Wohlfahrtsverbände: Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung, Der Paritätische Gesamtverband, Deutsches Rotes Kreuz, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (Schmid und Mansour 2007; Bundeszentrale für politische Bildung 2020).
2 Begrifflichkeit und Gegenstand
Neben dem System der sozialen Sicherung bzw. dem Sozialstaat i.e.S. zielt die freie Wohlfahrtspflege ebenfalls auf die Unterstützung Not leidender und sozial gefährdeter Menschen; sie findet jedoch frei, also in nicht-staatlicher Form, statt. Daher auch die Kategorisierung der Träger als NRO (Nichtregierungsorganisation bzw. engl. NGO [Non-Governmental Organization]). Zugleich fehlt das für marktmäßiges Handeln wesentliche Gewinnstreben, daher auch die Bezeichnungen NPO (Non-Profit-Organisation) und gemeinnützig. Sie gehören also weder zum Bereich des Staates noch zum Markt, sondern bilden etwas Drittes. Daher auch der Name Dritter Sektor der Gesellschaft.
Entsprechend definiert § 66 Abs. 2 AO (Abgabenordnung) folgendes:
„Wohlfahrtspflege ist die planmäßige, zum Wohl der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte Sorge für notleidende oder gefährdete Mitmenschen. Die Sorge kann sich auf das gesundheitliche, sittliche, erzieherische oder wirtschaftliche Wohl erstrecken und Vorbeugung oder Abhilfe bezwecken.“
In Deutschland sind auf diesem Gebiet die sog. „Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege“ bzw. die Wohlfahrtsverbände bedeutend. Als Verbände sind sie auf freiwillige Mitgliedschaft angelegt, ebenso sind die angebotenen Hilfen freiwillig. Das Subsidiaritätsprinzip ordnet die Zuständigkeiten und sichert diesen Organisationen ein hohes Maß an Autonomie. D.h. es gilt die „Vorrangigkeit der kleineren Einheit“. Der Staat begrenzt sich auf die Gewährung finanzieller Zuwendungen und die Regelung der Rahmenbedingungen und rechtlichen Anspruchsgrundlagen – etwa im Bereich der Jugendhilfe im SGB (Meyer o.J.). So ist z.B. in § 4 SGB VIII die Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe und in § 5 SGB XII das Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege geregelt.
Wegen der starken Bedeutung personenbezogener Hilfen ist auch von sozialen Diensten bzw. dem System der sozialen Dienstleistungsproduktion die Rede (Evers et al. 2011; Schmid 2011). Sozial meint hier zweierlei: Dass die Hilfen nicht (nur) in privat-familialen Zusammenhängen, sondern gesellschaftlich organisiert sind und dass der Sozialstaat eine grundsätzliche Verantwortung beibehält. Dieses Feld ist durch eine komplexe Trägerlandschaft charakterisiert, in der die Wohlfahrtsverbände bzw. Träger der freien Wohlfahrtspflege einen „mächtigen Block“ (Merchel 2011, S. 245) bilden. Immerhin beschäftigen sie knapp 2 Mio. Menschen bzw. 4 % der Erwerbstätigen, unterhalten etwa die Hälfte aller Einrichtungen in der Jugendhilfe, ein Drittel aller Krankenhäuser und gut die Hälfte der Pflegeheime (BAGFW 2018).
Im Längsschnitt zeigt sich für die letzten fünf Jahrzehnte ein immenses Wachstum von rund 500 % beim Personal. Die Ursachen sind neben dem generellen Ausbau wohlfahrtsstaatlicher Leistungen v.a. der demografische Wandel bzw. der dadurch erhöhte Bedarf an Pflege und der Ausbau der Kinderbetreuung (v.a. wegen der erhöhten Frauenerwerbstätigkeit) sowie Auslagerungen von Aufgaben aus dem öffentlichen Dienst im Zuge der Umsetzung des sog. „schlanken“ Staates.
Insgesamt betrachtet sprechen die Daten für eine bemerkenswerte Stabilität des Gesamtsystems, also der dominanten Rolle der Freien Träger und der Wohlfahrtverbände im System der sozialen Dienstleistungsproduktion und im deutschen Modell des Sozialstaats bzw. „konservativen Wohlfahrtsstaates“ (Esping-Andersen 1990; Schmid 1996 und 2011; siehe auch Sozialstaat).
3 Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege
3.1 Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Die AWO wurde 1919 als Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands gegründet. Während der Zeit des Nationalsozialismus, 1933 bis 1945, war der Verband verboten. Im Jahre 1946 wurde die AWO dann als eine von der SPD unabhängige, jedoch weltanschaulich mit ihr und der Arbeiterbewegung eng verbundene Organisation neu gegründet. Im Laufe ihrer weiteren Geschichte hat sich die AWO immer mehr hin zu einer sozialen Dienstleistungsorganisation und weg von einem „sozialen Lobby-Organ der SPD“ (Broll, nach Schmid und Mansour 2007, S. 252) entwickelt. Im Jahre 1989 wurde die AWO auch in den fünf neuen Bundesländern neu gegründet.
Insgesamt beschäftigt die AWO heute etwa 212.000 hauptamtliche MitarbeiterInnen (in Voll- und Teilzeit) und weitere 66.000 Ehrenamtliche in ca. 13.00 sozialen Diensten und Einrichtungen. Sie ist föderativ aufgebaut mit einem Bundesverband, Landes- und Bezirksverbänden, Kreisverbänden und Ortsvereinen. Den Schwerpunkt der Organisation bilden die Bezirksverbände, bei denen etwa 90 Prozent aller bei der AWO Beschäftigten angestellt sind. Die AWO finanziert sich über Leistungsentgelte, öffentliche Mittel, Mitgliedsbeiträge, Fördergelder, Erlöse aus Sammlungen, Lotterien, Veranstaltungen und sonstige Einnahmen.
Die Gliederungen der AWO, die oft selbst als Träger von sozialen Einrichtungen fungieren, sind als eingetragene Vereine organisiert. In den Ortsvereinen erwirbt man die persönliche Mitgliedschaft (derzeit gibt es ungefähr 333.000 Mitglieder bundesweit). Die Mitgliederversammlungen wählen die ehrenamtlichen Vorstände; ihnen sind jedoch auf allen Ebenen hauptamtliche Geschäftsführungen an die Seite gestellt, sodass sich eine doppelte Leitungsstruktur (ehrenamtlich und professionell) ergibt. Insgesamt ist die AWO zu charakterisieren als ein sozialdemokratisch geprägter Verband, der sich zunehmend aufspaltet in einen ehrenamtlich geführten, politischen Interessenverband und ein gemeinnütziges, professionell geführtes Dienstleistungsunternehmen. (Boeßenecker und Vilain 2013, S. 170 ff.).
3.2 Deutscher Caritasverband (DCV)
Der DCV wurde 1897 als eigenständige Organisation neben der katholischen Kirche gegründet. Erst ab dem Jahre 1921 wurde er als Wohlfahrtsverband in die katholische Kirche in Deutschland organisatorisch eingegliedert. In der Zeit des Nationalsozialismus blieb der Verband weiter bestehen, allerdings vom Staat streng kontrolliert und überwacht. Nach 1945 konnte der Verband seine Tätigkeit direkt weiterführen und im Jahre 1990 wurden die Caritasverbände in der ehemaligen DDR wiedergegründet.
Der DCV und seine Verbandsuntergliederungen beschäftigen heute etwa 617.000 voll- und teilzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen sowie rund eine halbe Million Ehrenamtliche in ca. 24.000 Einrichtungen mit rund 1.100.000 Plätzen. Im Vergleich mit den anderen Spitzenverbänden ist der DCV die größte Wohlfahrtsorganisation und der Hauptarbeitgeber in der sozialen Arbeit. Die Caritas finanziert sich über Leistungsentgelte, öffentliche Zuschüsse, kirchliche Zuwendungen und weitere Einnahmequellen. Schätzungen zufolge nimmt sie jährlich einen zweistelligen Milliardenbeitrag ein. In jeder der 27 deutschen Diözese gibt es einen Caritasverband, der als eingetragener Verein organisiert ist. Innerhalb der Diözesen gibt es Orts-, Kreis- und Bezirks-Caritasverbände (insgesamt 539), ca. 250 karitative Ordensgemeinschaften und 17 Fachverbände.
Der DCV steht seiner Satzung nach unter der Aufsicht der deutschen Bischöfe, auch die regionalen Gliederungen der Caritas sind eng in die organisatorischen Strukturen der katholischen Kirche eingebunden.
Insgesamt vermitteln die Organisationsmerkmale des DCV das Bild eines Konzerns: Orientiert an gemeinsamen Leitlinien mit hohem Verbindlichkeitsgrad für die Untergliederungen, angeschlossenen Verbände und Mitglieder gibt es nur wenig Spielraum für eigenständige, von der Amtskirche unabhängige Aktivitäten (Boeßenecker und Vilain 2013, S. 201 ff.).
3.3 Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE)
Es gibt zwei Gründungslinien des Diakonischen Werks: die 1849 gegründete Innere Mission sowie das nach dem 2. Weltkrieg gegründete Hilfswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die beiden Organisationen haben sich ab 1957 auf landeskirchlicher Ebene und dann 1975 auch auf Bundesebene zusammengeschlossen. 1991 traten die diakonischen Werke der früheren Gliedkirchen des Bundes der evangelischen Kirchen aus Ostdeutschland bei.
Die Diakonie beschäftigt heute ca. 525.000 hauptamtliche MitarbeiterInnen (in Voll- und Teilzeit) und weitere 700.000 Ehrenamtliche in rund 31.500 Einrichtungen und sozialen Diensten mit etwa einer Million Betreuungsplätzen.
Der Diakonie gehören als Mitglieder die diakonischen Werke der 17 evangelischen, unierten, reformierten und lutherischen Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), elf Freikirchen mit ihren diakonischen Einrichtungen sowie rund 70 Fachverbände der verschiedensten Arbeitsfelder an. In der Satzung ist die Selbstständigkeit der angeschlossenen Verbände und Einrichtungen garantiert. Eine persönliche Mitgliedschaft gibt es nur auf der Ebene der Basisverbände, nicht aber im Spitzenverband.
Diese Organisationsmerkmale erlauben es, die Diakonie mit einer Holdinggesellschaft mit regional weitgehend eigenständig agierenden Zweigstellen, Einzelunternehmen und Betriebsteilen zu vergleichen. Zusammengehalten wird das „Unternehmen“ Diakonie nicht durch zentralistische Entscheidungsbefugnisse, sondern durch den Bezug auf den christlichen Missionsauftrag (Boeßenecker und Vilain 2013, S. 167 ff.)
Abgesehen davon, dass die Arbeit der Diakonie ebenso wie die der Caritas religiös legitimiert ist, gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den beiden großen konfessionellen Verbänden. Während die katholische Schwesterorganisation in eine universalistisch und zentralistisch verfasste Weltkirche eingebunden ist, realisiert die Diakonie ihre Tätigkeit dezentral innerhalb einzelner, selbstständiger Landes- und Gliedkirchen der EKD (Boeßenecker und Vilain 2013, S. 167 ff.)
3.4 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (Der Paritätische)
Der Vorläuferverband des Paritätischen wurde 1892 als Vereinigung der freien, privaten, gemeinnützigen Kranken- und Pflegeanstalten Deutschlands gegründet. Nach einigen Namensänderungen und der späteren Auflösung durch die Nationalsozialisten erfolgte 1949 seine Neugründung unter dem Namen „Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband“. Er bildet einen Zusammenschluss von konfessionell und parteipolitisch neutralen, formell eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen in der sozialen Arbeit.
Der Bundesverband unterhält selbst nur wenige eigene Einrichtungen, er fungiert in erster Linie als Dachverband von mehr als 10.000 Mitgliedsorganisationen. Ebenso wie die weltanschauliche Neutralität unterscheidet ihn dies von den anderen fünf Wohlfahrtsverbänden. Als Dachverband eines heterogenen Spektrums von Organisationen konzentriert sich der Paritätische vor allem auf deren (wirtschaftliche und soziale) Förderung und politische Interessenvertretung. Die Trägervereine des Paritätischen haben insgesamt etwa 2,5 Millionen Mitglieder und beschäftigen etwa 160.000 hauptberufliche Kräfte (in Voll- und Teilzeit) in 24.000 Einrichtungen.
Die Organisationsstruktur des Paritätischen zeichnet sich dadurch aus, dass parallel zum Dachverband eine eigenständige Organisationssphäre existiert, in der die Mitgliedsverbände autonom handeln. Beide Ebenen sind nur lose miteinander verbunden (Boeßenecker und Vilain 2013, S. 267 f., S. 140). Diese Besonderheit spiegelt sich auch in der Finanzierung der verbandlichen Tätigkeiten wider. Da der Dachverband nur in geringem Maße auf Leistungsentgelte für die Finanzierung eigener Einrichtungen zurückgreifen kann, ist er überwiegend auf öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge, Spenden angewiesen.
3.5 Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Im selben Jahr wie das Internationale Komitee des Roten Kreuzes, nämlich 1863, wurde auch in Deutschland der erste Rotkreuz-Landesverband (in Württemberg) gegründet. 1990 wurden die beiden Rotkreuzverbände der Bundesrepublik und der ehemaligen DDR zusammengelegt. Heute ist das DRK sowohl nationale Gesellschaft der internationalen Rotkreuzbewegung im Sinne der Genfer Abkommen als auch Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. Ursprünglich bestand die Aufgabe allein in der Mitwirkung beim militärischen Sanitätsdienst und in der Krankenpflege; heute widmet es sich einem breiten Aufgabenspektrum aus den Bereichen der humanitären und sozialen Arbeit im weitesten Sinne (Unfall-, Gesundheits- und Katastrophenhilfe einschließlich der internationalen Hilfe und weiterer wohlfahrtspflegerischer Dienste wie Essen auf Rädern).
Das DRK beschäftigt ungefähr 75.000 hauptberufliche MitarbeiterInnen und verfügt über 400.000 Ehrenamtliche, darunter sehr viele Jugendliche. Es setzt sich zusammen aus seinen 19 Landesverbänden (die sich in 500 Kreis- und ca. 4.500 Ortsverbände aufgliedern) und dem Verband der Schwesternschaften. Knapp 5 Millionen Menschen sind zudem (Förder-)Mitglieder. Der Bundesverband finanziert sich vor allem über Bundeszuschüsse, daneben auch über Spenden und Stiftungen. Die Einnahmen der Einrichtungen (Krankenhäuser, Altenheime, ambulanten Pflege- und Rettungsdienste) stammen überwiegend aus Leistungsentgelten z.B. der Krankenkassen.
Innerhalb der Freien Wohlfahrtspflege ist das DRK eine relativ kleine Organisation mit einem begrenzten Wirkungsbereich. Gleichwohl hat sie einen hohen öffentlichen Bekanntheitsgrad, der v.a. auf ihre Eigenschaft als Teil der internationalen Rotkreuzgesellschaft zurückzuführen ist (Boeßenecker und Vilain 2013, S. 232 ff.).
3.6 Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST)
Die ZWST wurde 1917 als Dachverband für jüdische Organisationen und Wohlfahrtseinrichtungen gegründet, aber schon zu Beginn des Nationalsozialismus zwangsweise wieder aufgelöst. Die Neugründung erfolgte erst im Jahre 1951 mit dem Ziel, die jüdische Gemeinde in Deutschland wiederaufzubauen. Seit 1956 gehört sie der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege an.
Heute verfügt sie als kleinster der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege über ca. 50 haupt- und nebenamtlich Beschäftigte sowie über 500 Ehrenamtliche. Die ZWST vertritt rund 100.000 Mitglieder in 12 jüdischen Landesverbänden, 8 jüdischen Gemeinden sowie dem jüdischen Frauenbund.
Das soziale Engagement umfasst u.a. Freizeitangebote und Erholungsmaßnahmen für Senioren und Jugendliche, Aus- und Fortbildungsseminare. Unterstützt wird auch die soziale Arbeit in den jüdischen Gemeinden. Seit 1990, als die starke Auswanderungsbewegung von JüdInnen aus der Sowjetunion einsetzte, hat sich die Integration der ImmigrantInnen aus der ehemaligen Sowjetunion als wichtige Aufgabe entwickelt. Finanziert wird die Arbeit des ZWST über Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse der jüdischen Gemeindefonds, Zuschüsse öffentlicher Stellen und Spenden (Boeßenecker und Vilain 2013; S. 269 ff.).
4 Theoretische Ansätze und Erklärungsmodelle
4.1 Deskriptive und definitorische Ansätze
Die Freie Wohlfahrtspflege und die Wohlfahrtsverbände sind lange Zeit trotz ihrer Bedeutung weder als eigenständiges Thema noch in der Forschung zu Sozialstaat- bzw. Sozialpolitik noch zu Verbänden untersucht und theoretisch reflektiert worden. Auf einer deskriptiv-klassifikatorischen Ebene zeigen sich folgende Spezifika:
- Wohlfahrtsverbände müssen zum einen soziale Hilfen und Dienste „selber leisten“ und „nicht nur fordern und fördern“. Das verdeutlicht zugleich die Unterschiede dieser „Sozialleistungsverbände“ (Alemann 1989) zu reinen Lobbyverbänden und Selbsthilfegruppen.
- Sie sehen sich zum anderen sozial- und gesellschaftspolitisch als „dritter Sozialpartner“ neben den Verbänden von Kapital und Arbeit und genießen dabei einen „öffentlichen Status“ (Offe 1981).
- Schließlich handelt es sich um wenige Organisationen, die durch ein sehr hohes Maß an Kooperation geprägt sind, was für die Beziehungen der Wohlfahrtsverbände sowohl untereinander und als auch zum (Sozial-)Staat gilt.
Als zentrale politische Koordinierungsstelle fungiert dabei die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW). Sie wirkt an der Gesetzgebung und Kontaktpflege zu relevanten politischen Gremien und Entscheidungsträgern mit – auch vor dem Hintergrund der europäischen Entwicklung, arbeitet mit Bund, Ländern und Kommunen und weiteren Organen der öffentlichen Selbstverwaltung eng zusammen und wirbt für die Freien Wohlfahrtspflege in der Öffentlichkeit (BAGFW o.J.a).
Übergreifend berät und koordiniert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge. Ferner existiert ein breites interorganisatorisches Netz an Fachverbänden sowie regionalen und kommunalen Gliederungs- und Trägerformen. Häufig wird die öffentliche Wahrnehmung durch diese organisatorische Vielfalt geprägt (Schmid und Mansour 2007).
Im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips sind Aspekte des Phänomens als normative und sozialrechtliche Fragen behandelt worden, v.a. die gestufte „Zuständigkeit“ in der Verantwortung zwischen Individuum und Staat und dem Vorrang der freien Träger. Und:
„Die im Subsidiaritätsprinzip zum Ausdruck kommende Anerkennung sozialer Initiativen ermöglicht dem hilfebedürftigen Bürger ein Wahlrecht. Dieses hat seine Wurzeln in den Verfassungsrechten: Achtung der Würde des Menschen, Freiheit der Person und ihrer Entfaltung, Freiheit des Bekenntnisses“ (BAGFW o.J.c).
In den 1970er-Jahren sind kritische Thesen über die Mediatisierungs-, Puffer- und Filterfunktion der Wohlfahrtsverbände postuliert worden. Sie schotten demnach den (kapitalistischen) Staatsapparat gegen Ansprüche und Militanz von unten ab (Bauer 1978).
Stärker ins Blickfeld gerät das Problem im Rahmen der Dritten Sektor Ansätze. Die Freie Wohlfahrtspflege und die Wohlfahrtsverbände zählen zum sog. Dritten Sektor als dem weiten und heterogenen Feld aus Non-Profit-Organisationen, Gemeinschaften, Vereinen und Verbänden, ehrenamtlichem Engagement, Philanthropie jenseits von Staat und Markt. Dieser Dritte Sektor verfügt über spezifische Lösungsmöglichkeiten, die von den anderen Sektoren nur unzureichend oder gar nicht geboten werden können bzw. er kompensiert Staats- und Marktversagen.
4.2 Ansätze aus der Verbändeforschung
Innerhalb der Verbändeforschung hat sich die Pluralismustheorie mit der demokratischen Interessenvermittlung in einer Gesellschaft beschäftigt und auf die Rolle von Interessengruppen als einen notwendigen Gegenpol zu staatlichen Alleinvertretungsansprüchen verstanden (Schmid 1996, S. 33, Heinze et al. 1997). Der Ansatz ist jedoch nur wenig für die Analyse der Wohlfahrtsverbände herangezogen worden. Stärkere Resonanz hat das Korporatismuskonzept hervorgerufen. Vor allem Heinze und Olk (1981) haben auf die große Bedeutung und die lange Geschichte von Verhandlungen, Kooperation und Tausch zwischen den Wohlfahrtsverbänden und dem Staat hingewiesen.
„Das Tauschverhältnis zwischen Staat und Wohlfahrtsverbänden […] ist dadurch geprägt, daß der Sozialstaat die infrastrukturellen, personellen und sozialkulturellen Ressourcen sowie den bereichsspezifischen Sachverstand der Wohlfahrtsverbände für die Realisierung sozialpolitischer Ziele und Programme instrumentalisiert und im Gegenzug die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege einen privilegierten Zugang zu den Verfahren und Prozessen der Formulierung sozialpolitischer Programme und Maßnahmen erhalten sowie an der Umsetzung sozialpolitischer Programme und Maßnahmen bevorzugt beteiligt und durch öffentliche Zuwendungen und Förderprogramme maßgeblich unterstützt werden“ (Backhaus-Maul und Olk 1994, S. 111, s.a. Heinze et al. 1997; Langner 2018).
Dieses System der Steuerung der sozialen Dienstleistungsproduktion gilt für viele BeobachterInnen als Unikat: „Das Miteinander öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik ist einmalig in der Welt“ (BAGFW o.J.b)
Aus vergleichender Sicht lassen sich gegen diese Idee eines Sonderweges zwei Einwände erheben: Zum einen verfügen etwa die Verbände in den Niederlanden ebenfalls über hohe Kapazitäten an sozialen Diensten – freilich ohne die organisatorische Zentralisierung und politische Machtkonzentration (Schmid 1996). Es hängt also davon ab, mit welchem Konzept bzw. auf welchem Abstraktionsniveau verglichen wird: nur Dienstleistungskapazität oder zusammen mit (sozial-)politischer Bedeutung. Zum anderen spielt bei der Erklärung von nationalen Unterschieden der Staat-Kirche-Konflikt (Rokkan 2004) eine zentrale Rolle. Er bewirkt die Bildung und Stabilisierung der Sozialleistungsverbände (bzw. den öffentlichen Status) in denjenigen Ländern, in denen Staat und Kirche lange und heftig um die Vorherrschaft im öffentlichen Raum gekämpft haben und wo zwischen KatholikInnen und ProtestantInnen sowie ggf. gegenüber der ArbeiterInnenbewegung ein intensiver Wettbewerb stattgefunden hat. In Deutschland ist damit besonders der heftige „Kulturkampf“ unter Bismarck verbunden. Komplementär und nach demselben Muster verläuft die Entstehung starker christdemokratischer Parteien und Gewerkschaften, was ebenfalls die staatliche Sozialpolitikproduktion und damit wiederum die Verbändeentwicklung beeinflusst hat. Paradigmatisch hierfür ist die Politik der Subsidiarität des vom Zentrum beherrschten Reichsarbeitsministeriums in der Frühphase der Weimarer Republik (Sachße 2011; Schmid 1996). Insofern handelt es sich hierbei um eine Koevolution von Sozialstruktur, politischen und sozialen Organisationen sowie dem Sozialstaat als generellem Mechanismus und spezifischen Ausprägungskombinationen im deutschen Fall (Schmid 1996 und 2011).
5 Probleme und Zukunftsperspektiven
Bei den Wohlfahrtsverbänden und der Freien Wohlfahrtspflege zeichnen sich – trotz der empirischen Wachstumsdynamik und der historisch-politischen Verankerung – wichtige Veränderungen ab, die einerseits auf Individualisierung, Wertewandel und andererseits auf veränderte politisch-ökonomische Rahmenbedingen zurückzuführen sind. Das wird etwa als
- Wandel von der Wertegemeinschaft zur Dienstleistungsorganisation,
- als Entstaatlichung und Ökonomisierung bzw.
- als Entwicklung neuer Governancestrukturen
beschrieben (Rauschenbach et al. 1995; Schroeder 2017; Heinze et al. 2018) und mit Sorge von den AkteurInnen diskutiert. Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang die Neuregelung des Begriffs der freien Träger, sodass nunmehr auch unabhängige Projekte und Initiativen, aber auch kommerzielle Einrichtungen anerkannt werden und in den Genuss von Fördermitteln bzw. Leistungsentgelten gelangen können. Auf diese Weise werden zunehmend die „Wohlfahrtskartelle“ aufgebrochen und ansatzweise Wettbewerbsmodelle bei den sozialen Diensten implementiert. Die europäische Integration und der Binnenmarkt bedingen darüber hinaus, dass auch soziale Dienstleistungen transferiert werden können. Das bedeutet nicht nur eine potenzielle Steigerung der Konkurrenz, sondern auch das Risiko, dass steuerliche Privilegien verloren gehen könnten. Oder anders formuliert bewegen wir uns vom „geordneten Wohlfahrtskorporatismus zum instabilen Wohlfahrtsmix“ (Heinze 2016). Die starken sozialstrukturellen Verschiebungen durch Zuwanderung und Migration haben schließlich die muslimische Wohlfahrt als neuen Akteur ins Leben gerufen, über dessen sozialpolitische Einbindung und Finanzierung analog zu den etablierten Wohlfahrtsverbänden verstärkt diskutiert wird (Ceylan und Kiefer 2017; Meyer o.J.).
Ob die Wohlfahrtsverbände weiterhin ihre Organisationsgröße, ihre sozialpolitische Machtposition und Vorrangstellung als Anbieter und Träger sozialer Dienste aufrechterhalten können, oder ob sie durch kommerzielle Einrichtungen verstärkt Konkurrenz erhalten bzw. durch das „Aussterben der Stammkunden“ (Streeck 1987) an Bedeutung verlieren, ist derzeit nicht sicher. Daher fehlt es nicht an Skepsis:
„Es besteht kein Zweifel: die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege befinden sich im 21. Jahrhundert in einem schweren Fahrwasser. Unterschiedlichen Strömungen und Wellenstärken ausgesetzt, stehen sie durchaus in der Gefahr zu stranden oder gar unterzugehen“ (Boeßenecker und Vilain 2013, S. 293).
6 Quellenangaben
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Bauer, Rudolph, 1978. Wohlfahrtsverbände in der Bundesrepublik: Materialien und Analysen zu Organisation, Programmatik und Praxis. Weinheim: Beltz. ISBN 978-3-407-52500-0
Boeßenecker, Karl-Heinz und Michael Vilain, 2013. Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege: Eine Einführung in Organisationsstrukturen und Handlungsfelder sozialwirtschaftlicher Akteure in Deutschland. 2. Auflage. Weinheim: Juventa. ISBN 978-3-7799-2502-6 [Rezension bei socialnet]
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Schmid, Josef und Julia Mansour, 2007. Wohlfahrtsverbände: Interesse und Dienstleistung. In: Thomas von Winter, Hrsg. Verbände in Deutschland. Wiesbaden: Springer, S. 244–270. ISBN 978-3-531-90602-7
Schroeder, Wolfgang, 2017. Konfessionelle Wohlfahrtsverbände im Umbruch: Fortführung des deutschen Sonderwegs durch vorsorgende Sozialpolitik? Wiesbaden: Springer VS. ISBN 978-3-658-16298-6 [Rezension bei socialnet]
Streeck, Wolfgang, 1987. Vielfalt und Interdependenz: Überlegungen zur Rolle von intermediären Organisationen in sich ändernden Umwelten. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie. 39, S. 471–495. ISSN 0023-2653
7 Literaturhinweise
Boeßenecker, Karl-Heinz und Michael Vilain, 2013. Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege: Eine Einführung in Organisationsstrukturen und Handlungsfelder sozialwirtschaftlicher Akteure in Deutschland. 2. Auflage. Weinheim: Juventa. ISBN 978-3-7799-2502-6 [Rezension bei socialnet]
Überblick zum Thema und Informationen zu den Wohlfahrtsverbänden
Schmid, Josef und Julia Mansour, 2007. Wohlfahrtsverbände: Interesse und Dienstleistung. In: Thomas von Winter, Hrsg. Verbände in Deutschland. Wiesbaden: Springer, S. 244–270. ISBN 978-3-531-90602-7
Überblick zum verbandwissenschaftlichen Forschungsstand
8 Informationen im Internet
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
- Arbeiterwohlfahrt (AWO)
- Deutscher Caritasverband (DCV)
- Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE)
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (Der Paritätische)
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
- Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST)
- Bundeszentrale für politische Bildung: Einführung in die Forschung zu Verbänden samt Wohlfahrtsverbänden
Verfasst von
Prof. Dr. Josef Schmid
Professor a.D. für Politische Wirtschaftslehre und Vergleichende Politikfeldanalyse an der Universität Tübingen, lehrt und forscht über Wohlfahrtsstaaten, Arbeitsmarktpolitik und Bürgerschaftliches Engagement in den Bundesländern. Er war 2010-2022 hauptamtlicher Dekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät.
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Es gibt 7 Lexikonartikel von Josef Schmid.
Zitiervorschlag
Schmid, Josef,
2020.
Freie Wohlfahrtspflege [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 14.02.2020 [Zugriff am: 14.01.2025].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/462
Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Freie-Wohlfahrtspflege
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