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Freiwilliges soziales Jahr

Dr. phil. Hubert Kolling

veröffentlicht am 19.12.2022

Abkürzung: FSJ

Geltungsbereich: Deutschland

Das freiwillige soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich geregelter Freiwilligendienst in Deutschland, der sich an junge Menschen richtet, die sich ein Jahr lang in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit, in Einrichtungen der Gesundheitspflege, der Kultur, Denkmalpflege oder des Sports engagieren wollen.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Gesetzliche Grundlage
  3. 3 Historische Entwicklung
  4. 4 Ziel
  5. 5 Rahmenbedingungen
  6. 6 Träger
  7. 7 Einsatzstellen und Einsatzplätze
  8. 8 Pädagogische Begleitung
  9. 9 Motivation der Teilnehmenden
  10. 10 Bewertung
  11. 11 Persönliche, berufliche und gesellschaftliche Auswirkungen
  12. 12 Quellenangaben
  13. 13 Literaturhinweise
  14. 14 Informationen im Internet

1 Zusammenfassung

Das freiwillige soziale Jahr gehört wie das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) oder der Bundesfreiwilligendienst (BFD) zu den Freiwilligendiensten in Deutschland, die auf einer gesetzlichen Grundlage stehen und durch den Bund gefördert werden. Es bietet zeitlich befristet jungen Menschen in gemeinwohlorientierten Einrichtungen die Möglichkeit, sich durch überwiegend praktische Hilfstätigkeiten für die Gesellschaft zu engagieren und anderen Menschen zu helfen, sich persönlich weiterzuentwickeln, beruflich zu orientieren, praktische Erfahrungen zu sammeln, eine Auszeit zu nehmen und die Zeit sinnvoll zu nutzen.

2 Gesetzliche Grundlage

Das FSJ ist seit dem 1. Juni 2008 im „Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten“ (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG) vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842) geregelt. Es wird ganztägig „als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist, in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit, in Einrichtungen der Gesundheitspflege, in Einrichtungen der Kultur und Denkmalpflege oder in Einrichtungen des Sports“ (§ 3 Abs. 1 JFDG).

Im Sinne eines arbeitsmarktneutralen Einsatzes sollen Freiwillige die hauptamtlich Beschäftigten ihrer Einsatzstelle unterstützen, nicht ersetzen. Durch den Einsatz Freiwilliger dürfen in den betreffenden Einrichtungen „keine Arbeitsplätze für hauptamtliches Personal gefährdet oder deren Neuschaffung verhindert werden“ (BAFzA o.J.). Darüber hinaus ist festgeschrieben, dass das FSJ pädagogisch begleitet wird: „Die pädagogische Begleitung wir von einer zentralen Stelle eines nach § 10 zugelassenen Trägers des Jugendfreiwilligendienstes sichergestellt mit dem Ziel, soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewußtsein für das Gemeinwohl zu stärken“ (§ 3 S. 2 JFDG).

3 Historische Entwicklung

Das freiwillige soziale Jahr wurde im Jahre 1954 unter dem Motto „Gib’ ein Jahr“ vom Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche eingeführt. Hermann Dietzfelbinger (1908–1984), der damalige Leiter der Diakonissenanstalt Neuendettelsau und späterer Landesbischof von Bayern, hatte im hundertsten Jahr des Diakoniewerkes zum Freiwilligen Diakonischen Jahr aufgerufen. Dieser Aufruf richtete sich vornehmlich an weibliche Jugendliche und berufstätige junge Frauen im Alter bis zu 36 Jahren, die freiwillig einen Dienst an den Kranken und Pflegebedürftigen leisten würden, ohne Diakonissen zu werden:

„Wagt ein Jahr Eures Lebens für die Diakonie. […] Ich sehe Euch in Euren Berufen, in den Fabriken, den Büros, den Geschäften; ich sehe die Abiturientinnen und Studentinnen, Verkäuferinnen, Sekretärinnen oder wo Ihr seid: wer es kann, löse sich ein Jahr heraus und gebe dieses Jahr für solchen Dienst! […] Man lebt nicht bloß vom Verdienen. Ihr werdet Euer Auskommen haben und ein Taschengeld, von dem man gut leben kann. Auch warten Menschen auf Euch, die Euch in eine Gemeinschaft des Lebens aus dem Wort, des Dankes und Lobes aufnehmen möchten“ (Dietzfelbinger 1986, S. 17).

Seit zirka 1961 rief die katholische Kirche mit der Aktion „Jugend hilft Jugend“ ebenfalls zu einer karitativen Tätigkeit auf, wobei Freiwillige Hilfsdienste in Flüchtlingslagern leisten sollten. Auch hierbei wurde vornehmlich die weibliche Jugend der katholischen Kirche aufgerufen, ein „Jahr für die Kirche“ oder ein „Jahr für den Nächsten“ zu geben.

Ferner initiierte im Jahre 1962 Gertrud Rückert (1917–2011) für das Augustinum den „Philadelphischen Dienst“, mit dem sie Abiturientinnen vor dem Studium die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Orientierung bieten wollte.

Nachdem sich Trägergruppen wie z.B. das Diakonische Werk und die Evangelische Jugendarbeit bei der evangelischen Kirche und der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) sowie der Deutsche Caritasverband (DCV) bei der katholischen Kirche gegründet hatten, zogen Anfang der 1960er-Jahre auch andere Verbände der freien Wohlfahrtspflege nach, sodass Freiwilligendienste auch bei nicht-kirchlichen Trägern geleistet werden konnten. Zu diesen Trägern gehörten etwa die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV), der Internationale Bund für Sozialarbeit (IB) und das Deutsche Rote Kreuz (DRK).

Das zunehmende Interesse an freiwilligen Diensten machte es alsbald notwendig, dem freiwilligen Dienst eine Struktur zu geben. Die Bedingungen für das FSJ wurden schließlich vom Deutschen Bundestag mit dem „Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres“ (FSJG) vom 17. August 1964 (BGBl. I, 1964, S. 640) geregelt. Darin enthalten waren verbindliche einheitliche Regelungen der Einsatzmöglichkeiten der Freiwilligen bei kirchlichen Trägern und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie die Regelung der pädagogischen Begleitung, um den Bildungsaspekt des FSJ zu unterstreichen. Außerdem wurden erstmalig Altersgrenzen festgelegt und die materielle und soziale Absicherung der Freiwilligen geregelt.

Waren die Freiwilligen in den 1960er-Jahren hauptsächlich junge Berufstätige, wandelte sich das Spektrum in den 1970er- und 1980er-Jahren, indem zusehends Jugendliche nach der (Fach-)Hochschulreife daran teilnahmen. Zugleich wurde das FSJ zunehmend zu einem Jahr der Überbrückung zwischen Schule und Beruf.

Seit 1993 konnte das FSJ auch im Ausland geleistet werden, wozu mit dem „Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres“ (FÖJ-Förderungsgesetz – FÖJG) vom 17. Dezember 1993 (BGBl. I, 1993, S. 2118) die Möglichkeit geschaffen (§ 1 Nr. 2FÖJG) wurde.

Zum 1. Juni 2002 trat das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und anderer Gesetze“ (FSJ-Förderungsänderungsgesetz – FSJGÄndG) in Kraft (BGBl. I, 2002, S. 1667), das zu Neuregelungen im Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJG) beziehungsweise freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJG) sowie ergänzend im Zivildienstgesetz (ZDG) führte.

Da ein FSJ im Ausland deutlich mehr kostet, als ein solches im Inland, bieten heute nur noch sehr wenige Organisationen ein FSJ im Ausland an. An die Stelle des freiwilligen sozialen Jahres im Ausland ist seit 2010 der staatlich geförderte Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) getreten.

Seit Jahrzehnten erfreut sich das FSJ eines wachsenden Interesses und einer bis Ende der 2010er-Jahre kontinuierlich steigenden Teilnehmendenzahl von ca. 1.500 Teilnehmenden im Jahre 1964 auf ca. 32.500 Teilnehmende Ende der 2000er-Jahre. In den Jahren 2011 bis 2016 erfolgte ein kontinuierlicher Zuwachs der Teilnehmendenzahlen um gut 19 Prozent von knapp 47.000 auf gut 56.000, wobei die Zahlen in den beiden Folgejahren 2017 und 2018 mit knapp 55.000 wieder auf dem Niveau von 2015 lagen. Nachdem die Zahlen seither wieder etwas sinken, lässt sich demnach zwischen 2015 und 2018 ein Plateau bei der Marke von etwas weniger als 55.000 Teilnehmenden feststellen. Der Rückgang im Jahr 2019 um knapp 3 Prozent (ca. 1.600 Teilnehmende) auf ca. 53.300, die auch im Jahr 2020 wieder erreicht wurden, wird seitens der Träger im FSJ mit einem doppelten Abiturjahrgang in Niedersachsen im Jahr 2019 aufgrund der Rückkehr zu G9 erklärt (Huth 2022, S. 26).

Anzahl der Teilnehmenden im FSJ
Abbildung 1: Anzahl der Teilnehmenden im FSJ (2011 bis 2020) (Huth 2022, S. 26)

4 Ziel

Das freiwillige soziale Jahr (ebenso wie das FÖJ) fördert die „Bildungsfähigkeit der Jugendlichen“ (§ 1 JFDG). Ziel ist es dabei, „soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken“ (§ 3 Abs. 2 JFDG).

5 Rahmenbedingungen

Ein freiwilliges soziales Jahr kann nur leisten, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hat. Ein bestimmter Schulabschluss oder andere Qualifikationen sind nicht erforderlich. Es dauert mindestens sechs Monate, in der Regel aber ein Jahr (ganztags) und längstens 18 Monate. In besonderen Ausnahmefällen kann das FSJ, das auch im europäischen Ausland abgeleistet werden kann, bis auf 24 Monate ausgedehnt werden. Dafür ist aber ein besonderes pädagogisches Konzept erforderlich. Der Beginn wird von den jeweiligen Trägern festgelegt. Gewöhnlich startet das FSJ, das aus der praktischen Tätigkeit an einer Einsatzstelle und fünf einwöchigen Begleitseminaren besteht, die von den Trägern der einzelnen Einsatzstellen organisiert werden, am 1. September und endet im darauffolgenden Jahr zum 31. August.

Die Beschäftigungszeit im FSJ richtet sich nach den Gegebenheiten der Einsatzstelle, ist allerdings durch die in öffentlichen Tarifen vereinbarten Wochenstundenregelungen, in der Regel sind es etwa 39 Wochenstunden, begrenzt. Für Teilnehmende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind die Bestimmungen des Jugendarbeitschutzgesetzes (JArbSchG) zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten für eine Tätigkeit im Rahmen des FSJ die Arbeitsschutzbestimmungen nach dem Gesetz über die Durchführung des Arbeitsschutzes (ArbSchG) und das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entsprechend (§ 13 JFDG).

Die finanzielle Vergütung (Taschengeld, Verpflegung, Unterkunft, Fahrtkostenerstattung) variiert stark von Träger zu Träger, selten auch zwischen den Einsatzstellen beim selben Träger. Das Jugendfreiwilligendienstegesetz limitiert die Höhe des Taschengelds auf einen angemessenen Betrag von 6 % der in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze (§ 2 JFDG, § 159 SGB VI).

Wer ein FSJ absolviert, erhält Versicherungsschutz für den Krankheits- und Pflegefall. Der Träger (oder die Einsatzstelle) übernimmt nach dem Sozialgesetzbuch IV die vollständigen Kosten für die Sozialversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil), wozu auch die gesetzliche Unfallversicherung gehört. Die Zeit des FSJ wird für die Altersvorsorge angerechnet (Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung).

Da die Teilnehmenden des FSJ (wie die des FÖJ) Auszubildenden gleichgestellt sind, sind die Eltern zum Bezug von Kindergeld berechtigt. Ferner wird das FSJ als Wartezeit von der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), bis 2010 Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS), anerkannt, ebenso wie bei bestimmten Ausbildungen und Studiengängen als (Vor-)Praktikum oder Anerkennungsjahr angerechnet.

Von 2002 bis zur Aussetzung der Allgemeinen Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes (ZD) im Jahr 2011 war es auch für anerkannte Kriegsdienstverweigerer (KDVer) beziehungsweise Zivildienstleistende möglich, das freiwillige soziale Jahr zu leisten. In § 14c ZDG (Zivildienstgesetz) war unter anderem geregelt, dass jeder anerkannte KDVer, der zwölf Monate lang ein FSJ leistet und dies dem (damals zuständigen) Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) nachweisen konnte (durch die FSJ-Trägerorganisation), nicht mehr zum Zivildienst herangezogen wurde. KDVer mussten also schon bei der Bewerbung angeben, dass sie das FSJ als Ersatz für den Zivildienst leisten wollen. Das „Zivi-FSJ“ wurde jedoch nicht von allen FSJ-Trägern angeboten. Grundsätzlich leisteten Kriegsdienstverweigerer das FSJ zu FSJ-Bedingungen, das heißt die Rahmenbedingungen und Besonderheiten des Zivildienstes galten hier nicht.

6 Träger

Das FSJ wird von zugelassenen Trägern durchgeführt, die vom Bund gefördert werden, in Bayern auch vom Land. Dabei gibt es „geborene“, das heißt durch das Gesetz selbst zugelassene Träger, und „gekorene“ Träger, die von den zuständigen Landesbehörden für ihr jeweiliges Bundesland zugelassen werden. Zu den geborenen Trägern zählen die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und ihre Untergliederungen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und die Gebietskörperschaften (§ 10 JFDG), wobei diese verbandlichen und kirchlichen Träger bereits seit den Anfängen des FSJ bundeszentral (als sogenannte Zentralstellen) organisiert sind. Dazu zählen der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (AWO), der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband e.V. (DPWV), das Deutsche Rote Kreuz e.V. (DRK), die evangelische Trägergruppe (Diakonie Deutschland e.V. und Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V.) und die katholische Trägergruppe (Bund der Deutschen Katholischen Jugend e.V. (BDKJ) und Deutscher Caritasverband e.V.).

Im Zuge der Ausweitung der Einsatzfelder im FSJ kamen mit der Deutschen Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e.V. (dsj), der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. (BKJ) und dem Internationalen Bund e.V. (IB) drei gekorene Trägerstrukturen hinzu, die durch ihre jeweilige Einzelzulassung in fast allen Bundesländern den geborenen Trägerstrukturen vergleichbar bundeszentral organisiert sind (§ 10 Abs. 1 JFDG).

In der Praxis werden in fast allen im FSJ bundeszentral organisierten Trägerstrukturen die gesetzlich definierten Trägeraufgaben von unterschiedlichen regionalen Gliederungen wahrgenommen. Diese regionalen Träger sind für die Bewerbungsverfahren, die individuelle Betreuung der Freiwilligen (gemeinsam mit den Einsatzstellen), die Organisation und Gestaltung der Seminar- und Bildungstage sowie die Unterstützung der Einsatzstellen zuständig. Auf Bundesebene wird die Förderung für die pädagogische Begleitung der Teilnehmenden beantragt, Austausch und Vernetzung der regionalen Träger organisiert und deren Interessenvertretung wahrgenommen. Dort sind zudem die sogenannten Bundestutorate angesiedelt, die für die Qualitätsentwicklung und -sicherung der pädagogischen Begleitung zuständig sind (Huth 2015, S. 19).

7 Einsatzstellen und Einsatzplätze

Ein FSJ kann nur in einer Einrichtung geleistet werden, die vom Träger zuvor als Einsatzstelle anerkannt wurde. Entsprechend den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten wird unterschieden in

  • FSJ im sozialen Bereich
  • FSJ Kultur: in kulturellen Einrichtungen
  • FSJ Sport: in Vereinen und Sporteinrichtungen, die Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren
  • FSJ Politik: in Einrichtungen des politischen Lebens
  • FSJ Denkmalpflege: in Ämtern, Büros, Vereinen oder Museen, die sich mit dem Erhalt und der Pflege von Denkmälern befassen
  • FSJ Schule

Konkret gibt es für das FSJ dabei folgende Einsatzplätze:

  • im sozialen Bereich z.B. in Krankenhäusern, Altersheimen, Kinderheimen, Kindergärten und Kindertagesstätten, Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Sanitäts- und Rettungsdienst
  • im FSJ Kultur z.B. in Jugendzentren, Bibliotheken, Musikschulen, Theatern, Museen und Gedenkstätten
  • im FSJ Sport z.B. Sportvereine und -verbände
  • im FSJ Politik z.B. in Bürgerbüros, Ämtern, kirchlichen Verbänden, Menschenrechtsorganisationen, Kirchengemeinden
  • im FSJ Denkmalpflege z.B. Archive und Jugendbauhütten
  • im FSJ Schule z.B. in Förder- und Ganztagsschulen

Dabei ist man nicht an eine dieser Möglichkeiten gebunden, sondern kann je nach Einsatzstelle auch mehrere miteinander verbinden.

Die Träger, die durch ihre staatliche Anerkennung die Auswahl der Einsatzstellen und Betreuung der Teilnehmenden sowie die Verwaltung der staatlichen Fördergelder übernehmen, müssen die Teilnehmenden im FSJ für die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflegekosten-, Arbeitslosenversicherung) und zur Unfallversicherung anmelden und die betreffenden Beiträge in voller Höhe fristgerecht zahlen.

Einsatzplätze im FSJ nach Einsatzfeldern
Abbildung 2: Einsatzplätze im FSJ nach Einsatzfeldern (Trägerbefragung 2013) (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2015, S. 68)

8 Pädagogische Begleitung

Das Jugendfreiwilligendienstegesetz sieht eine pädagogische Begleitung und Betreuung der Freiwilligen (im FSJ ebenso wie im FÖJ und BFD) während ihres Dienstes vor mit dem Ziel, „soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken“ (§§ 3 und 4 JFDG und § 4 BFDG). Sie umfasst

  • die fachliche Anleitung durch die Einsatzstelle, die durch qualifiziertes Personal der Einsatzstelle gewährleistet werden muss
  • die individuelle Betreuung durch pädagogische Kräfte des Trägers und der Einsatzstelle sowie
  • die Seminararbeit, die den Teilnehmenden Möglichkeiten bietet, Neues zu erlernen, Aspekte des Dienstes zu reflektieren, eigene Ideen und Fertigkeiten einzubringen und sich mit anderen Freiwilligen auszutauschen.

Je nach Einsatzgebiet und Träger erhält man eine gegebenenfalls notwendige Ausbildung oder Fortbildung. Im Sportbereich ist dies üblicherweise eine volle Übungsleiterausbildung und für einen Einsatz im Rettungsdienst die Ausbildung zum Rettungshelfer oder Rettungssanitäter.

Die Seminararbeit erstreckt sich – bezogen auf eine zwölfmonatige Teilnahme am FSJ – über 25 Tage, die in der Regel auf ein Einführungs- und Abschlussseminar sowie drei Zwischenseminare aufgeteilt sind, deren Mindestdauer je fünf Tage beträgt. Wird das FSJ in einem kürzeren Zeitraum absolviert, reduziert sich die Zahl der Seminartage um jeweils zwei Tage pro Monat, jedoch nicht auf weniger als 15 Seminartage. Die Seminarzeit gilt als Dienstzeit und die Teilnahme an den Seminaren ist Pflicht. Die Freiwilligen wirken an der inhaltlichen Gestaltung und der Durchführung der Seminare mit (§ 5 Abs. 2 JFDG).

Die in den Seminaren behandelten Themen reichen von allgemeinen Informationen zum Freiwilligendienst über das Kennenlernen anderer Einrichtungen, Persönlichkeitsbildung, berufliche Orientierung bis hin zu konkreten Fragen der Arbeit in den Einsatzstellen.

Äußerten sich die Teilnehmenden in einer Befragung 2008 über „Form, Gestaltung und Inhalt der Seminare in der großen Mehrzahl sehr positiv“ (Engels et al. 2008, S. 17), bewerteten sie die pädagogische Begleitung und Betreuung sowie die fachliche Anleitung in einer Befragung 2013 gegen Ende ihres Dienstes mit „überwiegend positiv“. 80 % der Freiwilligen berichten, dass sie sich bei Fragen oder Problemen an eine Ansprechperson wenden konnten. Selbst Freiwillige, die ihren Dienst vorzeitig beendet hatten, bewerteten die pädagogische Begleitung und die fachliche Anleitung – wenn auch auf niedrigerem Niveau als Freiwillige, die ihren Dienst regulär beendet hatten – „eher positiv“ (Aram 2015, S. 141).

Hinsichtlich der Seminare überwiegt auch bei den Einsatzstellen im FSJ der positive Eindruck. Danach lernen die Teilnehmenden in den Seminaren wichtige Dinge des Freiwilligendienstes, die die Einsatzstellen so nicht vermitteln können (61 %), kommen die Teilnehmenden meist motiviert und mit neuen Ideen von den Seminaren zurück (58 %), werden in den Seminaren wichtige Anregungen für die Tätigkeiten der Teilnehmenden gegeben (58 %) (Wagner 2015, S. 243).

9 Motivation der Teilnehmenden

Die Entscheidung für einen Freiwilligendienst kann verschiedene Gründe haben, die von persönlichen Überzeugungen über die berufliche Weiterentwicklung bis zu dem Wunsch reichen, ein „Moratorium“ einzulegen. Manche Freiwilligen wollen auch lediglich einen bestimmten Zeitraum mit einer sinnvollen Tätigkeit überbrücken, bevor sie eine andere Tätigkeit beginnen (Maur und Engels 2015a, S. 87).

Die Teilnehmendenbefragung im Rahmen der Untersuchung des FSJ im Jahr 1998 zeigte bereits, dass die berufliche Orientierung und Weiterentwicklung bei der Entscheidung für einen Freiwilligendienst eine große Rolle spielen. Die Verbesserung der sozialen Kenntnisse sowie die persönliche Weiterbildung wurden ebenso häufig von den Befragten genannt (Rahrbach et al. 1998, S. 89–90).

In der Teilnehmendenbefragung im Jahr 2004 gaben die Freiwilligen im FSJ am häufigsten die beiden Beweggründe an, etwas im sozialen Bereich machen und anderen Menschen helfen zu wollen (44 %). Außerdem war die persönliche Weiterentwicklung ein wichtiger Grund, sich für einen Freiwilligendienst zu entscheiden (von 40 % im FSJ genannt). Darüber hinaus spielten auch damals die Verbesserung der beruflichen Chancen und die berufliche Weiterentwicklung eine große Rolle (40 % Zustimmung im FSJ) (Engels et al. 2008, S. 145–146).

Laut einer Teilnehmendenbefragung von 2012 spielte bei 45 % der Freiwilligen im FSJ im Bereich Soziales, Kultur, Sport und Denkmalpflege insbesondere eine sinnvolle Überbrückung der Zeit zwischen Schule und beruflicher Ausbildung bzw. Studium eine Rolle. 42 % gaben an, dass sie sich persönlich weiterentwickeln möchten und sich deshalb dazu entschieden haben, ein FSJ zu leisten. Ferner gaben 30 % an, sich für einen bestimmten Bereich zu interessieren und daher in diesem Themenfeld einen Freiwilligendienst zu leisten. Aufgrund von fehlenden Alternativen haben sich 12 % der Teilnehmenden entschlossen, ein FSJ zu leisten (Maur und Engels 2015a, S. 87–88).

Motivation der Freiwilligen zur Teilnahme am FSJ und BFD im sozialen Bereich
Abbildung 3: Motivation der Freiwilligen zur Teilnahme am FSJ und BFD im sozialen Bereich (Mehrfachantworten möglich) 2013 (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2015, S. 88)

10 Bewertung

Das FSJ im Inland wird insgesamt von den Teilnehmenden positiv bewertet. „Nahezu alle“ Freiwilligen können demnach das freiwillige Jahr anderen Jugendlichen empfehlen. Ebenfalls „fast alle“ würden das FSJ wiederholen. Ebenso wird das FSJ im europäischen Ausland „überaus positiv“ bewertet. Fast alle Teilnehmenden würden auch hier diesen Dienst anderen Jugendlichen weiterempfehlen. Die Einsatzstellen bewerten das FSJ ebenfalls „sehr positiv“ (Rahrbach et al. 1998, S. 31).

„Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) in Deutschland bietet als ein Angebot der außerschulischen Jugendbildung ein herausragendes Lern- und Engagementmodell. […] Damit haben sich [die Freiwilligen] für andere Menschen eingesetzt und wichtige Impulse in ihrer persönlichen Entwicklung erhalten. Sie haben die Lebenswelten von anderen Menschen kennengelernt und Gemeinsinn erlebt. Sie konnten Verantwortung übernehmen und mitgestalten. Viele berichten, dass sie eine wichtige Sinnerfahrung für sich gemacht haben.“ (Schmidle und Slüter 2010, S. 5; ähnlich Rauschenbach und Liebig 2002, S. 15; Düx et al. 2011, S. 338).

Laut einer 2008 durchgeführten „Evaluation des freiwilligen sozialen Jahres und des freiwilligen ökologischen Jahres“, in Auftrag gegeben und herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), sind das FSJ und das FÖS „Erfolgsmodelle“ (Engels et al. 2008, S. 5). Die Träger, Einsatzstellen und Teilnehmenden bewerten demnach den Nutzen der Freiwilligendienste FSJ und FÖJ mit „sehr positiv“. Für die Mehrheit der Träger haben dabei drei Aspekte des gesellschaftlichen Nutzens eine besonders große Bedeutung: Den Jugendlichen werden durch den Freiwilligendienst neue Handlungsräume eröffnet, der berufliche Nachwuchs wird durch FSJ und FÖJ gefördert und das freiwillige Engagement wird gestärkt. Ebenso bewerten die Teilnehmenden ihre Situation während des Freiwilligendienstes mit „sehr positiv“. Sie fanden ihre Tätigkeit interessant, fühlten sich im Team der Einsatzstelle wohl, lernten inhaltlich viel Neues und viele interessante Menschen kennen und konnten anderen Menschen helfen (Engels et al. 2008, S. 18).

Laut einer Befragung der Teilnehmenden im FSJ im Jahre 2013 waren 55 % der Freiwilligen mit ihrer Tätigkeit „sehr zufrieden“, 32 % „eher zufrieden“ und 10 % „teils/​teils zufrieden“; lediglich 4 % waren „eher nicht zufrieden“ und 1 % „gar nicht zufrieden“ (Aram 2015, S. 133). Wie schon gegen Ende ihres Dienstes wird die Tätigkeit in der Einsatzstelle auch im Abstand von 18 Monaten von der Mehrheit der Freiwilligen positiv bewertet. 90 % der Teilnehmenden am FSJ hat die Tätigkeit in der Einsatzstelle gut gefallen, darunter 57 % sogar „sehr gut“ (Maur und Engels 2015b, S. 183).

11 Persönliche, berufliche und gesellschaftliche Auswirkungen

Den größten Gewinn, den ehemalige FSJ-Teilnehmer*innen für sich aus dem FSJ ziehen konnten, besteht in der Bedeutung des FSJ „für die reflektierte Berufsfindung“ beziehungsweise im Zusammenhang zwischen den Freiwilligendiensten und der beruflichen Orientierung der Freiwilligen. Zudem stellen ehemalige FSJler auch eine Weiterentwicklung ihrer sozialen Kompetenzen heraus: Wahrnehmung sozialer Problemlagen, Sicherheit im Umgang mit Hilfebedürftigen, Teamfähigkeit, Umgang mit zwischenmenschlichen Konflikten. Auch war das FSJ mehr oder weniger bedeutend für die Identitätsentwicklung sowie die Verselbstständigung. Des Weiteren lassen sich im Rahmen einer persönlichkeitsentwickelnden Funktion im FSJ folgende Aspekte festmachen: Steigerung des Selbstbewusstseins, die innere Ablösung von der Herkunftsfamilie sowie die Vermittlung eines Wertesystems (Achtung, Respekt vor Alter und Behinderung) (Eberhard 2002, S. 324; Eberhard 2003, S. 398; Schwab und Stegemann, 2010, S. 30–34).

Etwa 80 % der ehemaligen Teilnehmenden im FSJ sind der Meinung, dass der Freiwilligendienst in „starkem Maße“ zu ihrer persönlichen Entwicklung beigetragen hat. Die Auswirkungen sehen die Teilnehmenden auch darin, dass sie selbstständiger in der Arbeit und selbstsicherer in ihrem Auftreten geworden und nun eher bereit sind, für andere Verantwortung zu übernehmen (Engels et al. 2008, S. 167). Besonders deutlich ist die Orientierungsfunktion im beruflichen Bereich. Dem Beitrag des FSJ zu ihrer beruflichen Orientierung und Entwicklung geben 49 % mit „ja, sehr“, 24 % mit „eher ja“ und 14 % mit „teils/​teils“ an; lediglich 7 % mit „eher nein“ und 5 % mit „nein“ an (Maur und Engels 2015b, S. 212).

Zur sozialen Gestaltung der Gesellschaft beitragen zu können, hat 82 % der Freiwilligen im FSJ gut gefallen, darunter 40 % „sehr gut“. Die allgemeiner formulierte Einschätzung „mit dem Freiwilligendienst etwas bewirkt zu haben“ bestätigen 80 % der Teilnehmenden im FSJ. Von den ehemaligen Teilnehmenden im FSJ – 18 Monate nach Abschluss ihres Freiwilligendienstes im Jahre 2014 befragt – würden das FSJ 84 % „auf jeden Fall“, 10 % „eher“ und 4 % „teils/​teils“ weiterempfehlen; 1 % „eher nicht“ und 0 % „auf keinen Fall“ (Maur und Engels, 2015b, S. 187 und 192).

Die Wirkungen des FSJ (ebenso wie die anderer Freiwilligendienste) entfalten sich auch in den Organisationen und Einrichtungen, in denen dieses Engagement erbracht wird. Unabhängig vom Freiwilligendienstformat liegt der größte Nutzen der Freiwilligendienste in der Unterstützung der Fachkräfte und der Bereicherung für das Mitarbeiterteam. So schätzen über 80 % der FSJ-Einsatzstellen letztgenannten Aspekt als Nutzen für ihre Einsatzstelle als sehr oder eher groß ein. Zugleich wird von 55 % der Einsatzstellen im FSJ der intergenerationelle Nutzen („Brücken schlagen zwischen Jung und Alt“) als hoch eingeschätzt (Wagner 2015, S. 232–233).

12 Quellenangaben

Aram, Elisabeth, 2015. Tätigkeiten in den Einsatzstellen. In: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Hrsg. 2015. Abschlussbericht der gemeinsamen Evaluation des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) und des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) [online]. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, S. 123–135 [Zugriff am: 10.10.2022]. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93202/​de7b1c8ea1a882cf01107cb56bab4aa9/​abschlussbericht-gesetz-ueber-den-bundesfreiwilligendienst-und-jugendfreiwilligendienst-data.pdf

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), [ohne Jahr]. Anerkennung als Einsatzstelle [online]. Köln: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben [Zugriff am: 12.12.2022]. Verfügbar unter: https://www.bundesfreiwilligendienst.de/fuer-einsatzstellen/​anerkennung-als-einsatzstelle

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Hrsg., 2015. Abschlussbericht der gemeinsamen Evaluation des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) und des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) [online]. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [Zugriff am: 02.12.2022]. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93202/​de7b1c8ea1a882cf01107cb56bab4aa9/​abschlussbericht-gesetz-ueber-den-bundesfreiwilligendienst-und-jugendfreiwilligendienst-data.pdf

Dietzfelbinger, Hermann, 1986. Aufruf zum Diakonischen Jahr. In: Wilhelm Gerwig und Friedrich Sticht, Hrsg. Das Diakonische Jahr: Ein Programm kirchlicher Jugendarbeit. Stuttgart: Edition aei und Verlagswerk der Diakonie Stuttgart. ISBN 978-3-88862-027-0

Düx, Wiebke, Thomas Rauschenbach und Ivo Züchner, 2011. Bürgerschaftliches Engagement in der Jugendarbeit. In: Thomas Olk und Birger Hartnuß, Hrsg. Handbuch Bürgerschaftliches Engagement. Weinheim: Beltz Juventa Verlag, S. 329–342. ISBN 978-3-7799-0795-4 [Rezension bei socialnet]

Eberhard, Angela, 2002. Engagement für andere und Orientierung für sich selbst: Gestalt, Geschichte und Wirkungen des freiwilligen sozialen Jahres. München: Fachverlag für Jugendpastoral. ISBN 978-3-930306-10-7

Eberhard, Angela, 2003. Essentials aus Studien zu Freiwilligendiensten. In: Eugen Baldas und Rainer A. Roth, Hrsg. Freiwilligendienste haben es in sich: Studien zu Art, Umfang und Ausbaumöglichkeiten von Freiwilligendiensten im kirchlich-sozialen Umfeld. Freiburg im Breisgau. Lambertus-Verlag, S. 383–406. ISBN 978-3-7841-1468-2 [Rezension bei socialnet]

Engels, Dietrich, Martina Leucht und Gerhard Machalowski, 2008. Evaluation des freiwilligen sozialen Jahres und des freiwilligen ökologischen Jahres. In Auftrag gegeben und herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Wiesbaden: VS, Verlag für Sozialwissenschaften. ISBN 978-3-531-15541-8

Huth, Susanne, 2015. Ausgangssituation, Ziele und Vorgehen. In: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Hrsg. Abschlussbericht der gemeinsamen Evaluation des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) und des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG). Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, S. 17–49 [Zugriff am: 10.10.2022]. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93202/​de7b1c8ea1a882cf01107cb56bab4aa9/​abschlussbericht-gesetz-ueber-den-bundesfreiwilligendienst-und-jugendfreiwilligendienst-data.pdf

Huth, Susanne, 2022. Freiwilligendienste in Deutschland. Stand und Perspektiven [online]. Güterloh: Bertelsmann Stiftung [Zugriff am: 10.10.2022]. Verfügbar unter: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/​files/​Projekte/​Migration_fair_gestalten/​Freiwilligendienste_in_Deutschland_2022_INBAS.pdf

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Maur, Christine und Dietrich Engels, 2015b. Motivation zur Teilnahme am Freiwilligendienst und diesbezügliche Erwartungen.In: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Hrsg. Abschlussbericht der gemeinsamen Evaluation des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) und des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) [online]. Frankfurt am Main, Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, S. 183–231 [Zugriff am: 10.10.2022]. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93202/​de7b1c8ea1a882cf01107cb56bab4aa9/​abschlussbericht-gesetz-ueber-den-bundesfreiwilligendienst-und-jugendfreiwilligendienst-data.pdf

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Schwab, Jürgen, E. und Michael Stegemann, 2010. Das freiwillige Engagement im FSJ aus Sicht der Teilnehmer(inne)n. Diskussion von Ergebnissen von Freiwilligenbefragungen und Ehemaligenbefragung. In: Marianne Schmidle und Uwe Slüter, Hrsg. Das Freiwillige Soziale Jahr zeigt Wirkung! Freiwilligenbefragungen im Kontext der Qualitätsentwicklung im FSJ. Düsseldorf: Verlag Haus Altenberg, S. 20–49. ISBN 978-3-7761-0250-5. Lambertus Verlag: Freiburg im Breisgau. ISBN 978-3-7841-1972-4

Wagner, Susanne, 2015. Bewertungen und Wirkungen aus Sicht der Einsatzstellen. In: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Hrsg. Abschlussbericht der gemeinsamen Evaluation des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) und des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) [online]. Frankfurt am Main, Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, S. 232–244 [Zugriff am: 10.10.2022]. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93202/​de7b1c8ea1a882cf01107cb56bab4aa9/​abschlussbericht-gesetz-ueber-den-bundesfreiwilligendienst-und-jugendfreiwilligendienst-data.pdf

13 Literaturhinweise

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Kupferschmid, Peter, 2017. Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD). In: Dieter Kreft und Ingrid Mielenz, Hrsg. Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 8., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Weinheim: Beltz Juventa, S. 356–359, ISBN 978-3-7799-3163-8 [Rezension bei socialnet]

Wersig, Tim, 2015. Für mich und für andere: Das Freiwillige Soziale Jahr im politischen Leben aus der Perspektive der Freiwilligen. Marburg: Tectum Verlag. ISBN 978-3-8288-3497-2 [Rezension bei socialnet]

14 Informationen im Internet

Verfasst von
Dr. phil. Hubert Kolling
Krankenpfleger, Diplom-Pädagoge und Diplom-Politologe
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Zitiervorschlag
Kolling, Hubert, 2022. Freiwilliges soziales Jahr [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 19.12.2022 [Zugriff am: 24.01.2025]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/1749

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