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Frühe Hilfen

Prof. Dr. Andreas Eickhorst

veröffentlicht am 29.06.2022

Englisch: early childhood interventions

Die Frühen Hilfen stellen ein bundesweit verbreitetes, freiwilliges und präventives Angebot für die frühe Förderung und Unterstützung von belasteten oder von Belastung bedrohten Familien dar.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen
  3. 3 Ziele der Frühen Hilfen
  4. 4 Entstehungsgeschichte der Frühen Hilfen
  5. 5 Kernthemen Früher Hilfen 
    1. 5.1 Prävention
    2. 5.2 Belastungs- und Schutzfaktoren für Kindeswohlgefährdung
    3. 5.3 Komm- und Gehstrukturen
    4. 5.4 Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen
  6. 6 Herausforderungen für die Frühen Hilfen
    1. 6.1 Das Präventionsdilemma
    2. 6.2 Frühe Hilfen und Kinderschutz
  7. 7 Quellenangaben
  8. 8 Informationen im Internet

1 Zusammenfassung

Ziel der Frühen Hilfen ist es, Kinder früher und besser als in der Vergangenheit vor Gefährdungen zu schützen, indem AkteurInnen das Know How aus den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Gesundheitswesens abgestimmt anwenden. Gefährdungen sind dabei nach dem Verständnis der Frühen Hilfen einerseits akute Gefährdungen des Kindes durch Misshandlungen und Vernachlässigungen verschiedenster Kategorien und Intensitäten, aber auch langfristige Nachteile (z.B. Entwicklungsverzögerungen) durch überforderte Eltern in Kontexten überbordender eigener Belastungen (Sann 2008). Der Begriff „früh“ kann durchaus auf eine doppelte Weise verstanden werden: zum einen bezogen auf einen frühen Zeitpunkt im Leben der Kinder (spätestens ab der Geburt und dann in der Regel während des ersten, oft auch für die gesamten ersten drei Lebensjahre) und zum Zweiten im Hinblick auf einen möglichst frühen Zeitpunkt während der Entstehungsphase möglicher psychosozialer Belastungen und Risiken (Eickhorst 2019).

2 Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen

Das NZFH wurde im Jahr 2007 als eine bundesweit wirkende Einrichtung zur Begleitung der Frühen Hilfen gegründet. Träger ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e.V. (DJI). Seinen Sitz hat das NZFH in der BzgA in Köln. Die beiden Häuser bringen ihre jeweiligen Erfahrungen und Kompetenzen aus der Gesundheitsförderung und aus der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ein. Sie sind in ihren Fachgebieten und Arbeitsfeldern gut verankert und haben Zugang zu relevanten Akteurinnen und Akteuren.

Der Beirat des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) drückt den Aufgabenbereich der Frühen Hilfen in seinem wegweisenden „Leitbild Frühe Hilfen“ folgendermaßen aus:

„Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren…[und] zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe […] Grundlegend sind Angebote, die sich an alle (werdenden) Eltern mit ihren Kindern im Sinne der Gesundheitsförderung richten […] Darüber hinaus wenden sich Frühe Hilfen insbesondere an Familien in Problemlagen […] Frühe Hilfen tragen in der Arbeit mit den Familien dazu bei, dass Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden“ (NZFH 2016, S. 13).

3 Ziele der Frühen Hilfen

Die Frühen Hilfen richten den Fokus stark auf die aufsuchende Arbeit als eine Hilfeform, die, auch unter systemischer Perspektive, aktuell stark an Bedeutung gewonnen hat (Müller und Bräutigam 2011). Hierbei müssen die Familien nicht selbst aktiv werden und entsprechende Hemmschwellen überwinden, sondern werden zu Hause von qualifizierten Kräften aufgesucht (beispielsweise von Familienhebammen oder Kinderkrankenschwestern; siehe unten). Diese sollen in der hier relevanten sehr frühen Familienphase ein rechtzeitiges Wahrnehmen und Reduzieren von Belastungen für die weitere Entwicklung des betroffenen Kindes ermöglichen. Die bisher bundesweit erreichten Fallzahlen in den verschiedenen aufsuchenden Angeboten zeigen, dass über diesen Weg Zugang zu Familien in sogenannten Problemlagen gefunden werden kann, auch wenn sich bei dieser Form der Unterstützung Herausforderungen ergeben, die bisher keinesfalls erfolgreich gelöst sind.

Ein weiteres Ziel der Frühen Hilfen ist es, durch die Einbindung dieser in bereits vor Ort bestehende Strukturen und Angebote die vorhandenen personellen Kräfte und materiellen Ressourcen besonders effektiv zu nutzen (z.B. Schwangerschaftsberatung, Gesundheitswesen, Frühförderung, Kinder- und Jugendhilfe). Die wichtigste Voraussetzung der Frühen Hilfen ist eine möglichst gute Vernetzung aller beteiligten Stellen und Personen sowie die Schaffung einer kompetenten Instanz, die diese vernetzten Stellen koordiniert (Ziegenhain, Schöllhorn und Künster et al. 2010). Das bedeutet auch, dass die Fachkräfte der Frühen Hilfen, wie etwa die Familienhebammen nicht im luftleeren Raum agieren und auf sich selbst gestellt sind (was der Rolle der „klassischen“ Nachsorgehebammen durchaus immanent ist), sondern bestenfalls immer in engem Kontakt mit verschiedenen Institutionen, Helfern und Ämtern stehen. Kurze Wege und schnelle Hilfsangebote sind erstrebenswert. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, ein bereits vorhandenes Netzwerk – wenn möglich – mit zu nutzen. Das erspart die Zeit und den Aufwand, neue Strukturen schaffen zu müssen.

4 Entstehungsgeschichte der Frühen Hilfen

Die Anfänge der Frühen Hilfen im eigentlichen Sinne lagen in den ersten Jahren des Jahrtausends, in denen nach teils dramatischen Fällen von bekannt gewordener Kindesvernachlässigung bis hin zu Kindesmisshandlung nach und nach ein öffentliches Bewusstsein dafür entstanden ist, wie wichtig es ist, bedürftigen Familien so früh wie möglich bei der Versorgung ihrer Kinder zu helfen. Körperliche Gewalt gegen Kinder war und ist auch nach wie vor ein erschreckend aktuelles Thema und findet sich in zahlreichen Familien in Deutschland. Statistiken zeigen, dass auch im 21. Jahrhundert immer noch mindestens 10–15 Prozent der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder schwere Formen körperlicher Bestrafungen anwenden (Engfer 2005), von der unerkannten Dunkelziffer ganz zu schweigen. Die daraus resultierenden Todesfälle sind als „Spitze des Eisbergs“ aufgrund der hohen Medienresonanz allgemein bekannt. Der größte Teil dieser Familien befindet sich in prekären Lebenssituationen, durch die die Entwicklungsbedingungen des Kindes von Geburt an als in hohem Maße riskant bezeichnet werden müssen. Zu den am klarsten fassbaren Belastungen, gehören dabei viele der bekannten psychosozialen Risikofaktoren in Familien. Schutzfaktoren, die diese Risiken ausgleichen, fehlen zudem in den meisten Fällen. Dadurch ist es den Eltern oft unmöglich, ihre Kinder mit der nötigen Aufmerksamkeit und emotionalen Zuwendung in ihrer Entwicklung zu begleiten, was die Gefahr von Vernachlässigung oder sogar Missbrauch deutlich erhöht (Cierpka 2009).

Für hoch belastete Familien mit mehreren Risikofaktoren haben sich vor allem Unterstützungsangebote als erfolgversprechend erwiesen, die die Familien in ihrer eigenen Lebenswelt aufsuchen, die also Teil einer „Gehstruktur“ sind (siehe unten). Dies kommt gleichzeitig auch den Eltern entgegen, deren Mobilität eingeschränkt ist, was bei alleinerziehenden Eltern oder Familien mit nur einem aktiv erziehenden Elternteil nicht selten der Fall ist. Während allerdings etwa in den USA bereits in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts positive Erfahrungen mit Programmen wie etwa dem „Nurse-Partnership-Program“ gesammelt werden konnten, bei dem speziell für Hausbesuche geschulte Krankenschwestern zwei Jahre lang intensiv belastete Familien betreuten (später auch Grundlage des deutschen Projektes „Pro Kind“, s. Olds 2007), fehlten in Deutschland lange Zeit entsprechende Konzepte. Dieser Mangel zeigt, wie wichtig und geradezu überfällig eine bundesweite Etablierung von Maßnahmen im Rahmen der Frühen Hilfen war. Mit der Einrichtung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen auf Bundesebene war dann im Jahr 2007 ein markanter Punkt als „Start“ der Frühen Hilfen gesetzt, auch wenn es natürlich bereits in den Jahren davor unsystematisch über das Land verteilt immer wieder ähnliche Angebote gegeben hatte. So gab es bereits seit 1980 in Bremen eine respektable Anzahl von der für die Frühen Hilfen so zentralen Berufsgruppe der Familienhebammen. Auch gab und gibt es immer wieder Überschneidungen mit den Arbeitsfeldern der Frühförderung, zu deren Zuständigkeitsbereich die hier behandelten Themen – bei einem entsprechenden Ausbau der diesbezüglichen konkreten Angebote – prinzipiell ebenfalls gerechnet werden könnten (Sohns 2010). 

Heute bestehen in nahezu jeder deutschen Kommune zumindest einige Angebote aus dem Bereich der Frühen Hilfen, in der Regel mindestens ein so betiteltes „Netzwerk Frühe Hilfen“, welches die in der jeweiligen Kommune bestehenden Angebote (aus dem Bereich der Frühen Hilfen im engeren Sinne oder aus der Regelversorgung für Familien generell) bündelt, bekannt macht und koordiniert. Mit dem Förderprogramm der Bundesstiftung Frühe Hilfen (bestehend in der Sache seit 2012, damals noch als Bundesinitiative Frühe Hilfen) werden aktuell jährlich 51 Millionen Euro über die Länder an Kommunen mit Angeboten im Bereich der Förderschwerpunkte ausgeschüttet.

Die aktuellen Förderschwerpunkte sind (2022):

  • Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen
  • Psychosoziale Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen (beispielsweise Angebote und Dienste an den Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme)
  • Erprobung innovativer Maßnahmen und Implementierung erfolgreicher Modelle

5 Kernthemen Früher Hilfen 

5.1 Prävention

Kernziel der Frühen Hilfen ist die Prävention. Die in vielen Bereichen übliche Einteilung in die drei Arten der Prävention primär, sekundär und teritär gestaltet sich bezogen auf die Frühen Hilfen wie folgt (orientiert an Cierpka 2005):

  • Bei der primären Prävention soll das Auftreten einer Krankheit oder Störung von vornherein verhindert werden, entsprechend werden die Maßnahmen auch in der Regel allen Mitgliedern einer bestimmten Gruppe angeboten (etwa Kariesprophylaxe für alle Schulkinder oder eben Unterstützungsangebote für alle Familien mit kleinen Kindern).
  • Die sekundäre Prävention zielt auf das möglichst frühe Erkennen und Bekämpfen potentiell vorliegender Schwierigkeiten ab (Kariesprophylaxe nur für Kinder mit hohem Süßwarenkonsum bzw. Hilfsangebote nur für Familien mit bereits bekannten Belastungsfaktoren), während
  • die tertiäre Prävention schließlich die Folgen eines bereits bekannten problematischen Vorfalls (bzw. Krankheit) minimiert und eine ganzheitliche Gesundheitsförderung anstrebt.

Im Fall der Frühen Hilfen steht die primäre Prävention im Vordergrund. Es geht darum, unerwünschte Entwicklungen zu vermeiden, noch bevor sie überhaupt entstehen. Hierzu wurden verschiedene Maßnahmen entwickelt, etwa niedrigschwellige Elternkurse für potentiell alle Eltern mit Kindern eines bestimmten Altersbereiches (siehe unten). Die betroffenen Personen sollen mittels Aufklärung, Anleitung und Beratung in die Lage gebracht werden, ihr Verhalten selbst zu regulieren. Darüber hinaus sollen die Lebensbedingungen der Familien verbessert werden, um ungünstigen Entwicklungen vorzubeugen. Falls bereits Schwierigkeiten oder Belastungen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu Schwierigkeiten führen könnten, festgestellt wurden, kommt die sekundäre Prävention zum Tragen. Durch eine möglichst gute psychosoziale Diagnostik wird das Verhalten genau erfasst und möglichst umfassend beschrieben. Anschließend werden Maßnahmen und Angebote (z.B. Beratung, Betreuung, Behandlung) vorgeschlagen oder in Absprache mit den (werdenden) Eltern eingeleitet, um gezielt Schwierigkeiten entgegenwirken zu können. Die tertiäre Prävention kümmert sich schließlich um die Änderung von problematischen Verhaltensweisen von in diesem Falle Eltern, die bereits gegen verbindliche Verhaltensnormen verstoßen haben. Dies hat allerdings nur noch mittelbar mit den Frühen Hilfen zu tun und fällt eher in den Aufgaben- und Kompetenzbereich des Kinderschutzes und der Sozialdienste der Jugendämter (siehe unten zur Schwierigkeit der Abgrenzung zwischen diesen Bereichen).

Damit geht dieser Ansatz von Prävention von der Annahme aus, dass Veränderungen, die bei den Eltern beziehungsweise Familien einsetzen, entsprechend auch zu Veränderungen bzw. Entlastungen bei den Kindern führen. Frühe Hilfen zielen also auf eine frühzeitige und nachhaltige Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern ebenso wie von Eltern ab. Sie beinhalten allgemeine und spezifische aufeinander abgestimmte Angebote und Maßnahmen im Sinne der Gesundheitsförderung für alle (werdenden) Eltern und ihre Kinder, darüber hinaus auch insbesondere für Familien in Problemlagen. Und sie sorgen, falls nötig, auch dafür, dass weitere Maßnahmen zum Schutz des Kindes eingeleitet werden. In der Praxis lassen sich die verschiedenen Präventionsebenen häufig nicht sauber trennen (Eickhorst, Borchardt und Cierpka 2012). Beobachtbar ist, dass in der Praxis insbesondere den sekundärpräventiven Maßnahmen, welche in der Regel nicht ohne ein mittelfristiges Mitdenken des Themas Kinderschutz (im Sinne des KJHG) auskommen, eine hohe Bedeutung beigemessen wird. Außerdem beziehen die Frühen Hilfen auch bürgerschaftliches Engagement wie ehrenamtlich HelferInnen sowie die Stärkung sozialer Netzwerke der Familien mit ein, also etwa Freunde, Nachbarschaft oder Verwandte.

5.2 Belastungs- und Schutzfaktoren für Kindeswohlgefährdung

Wie lassen sich Belastungen und ihre Folgen in Familien möglichst gut einschätzen? Diese für die Hilfeplanung relevante Frage erfordert die Auseinandersetzung mit dem Problem, was überhaupt als gesellschaftlich erwartbar bzw. hinnehmbar oder im Gegensatz dazu als dysfunktional und hilfebedürftig gelten kann bzw. soll. Die Übergänge sind fließend und die Maßstäbe verändern sich im Laufe der Zeit.

Trotzdem lassen sich auf der Grundlage zahlreicher wissenschaftlicher Studien immerhin eine gewisse Anzahl empirisch bestätigter Risiko- bzw. Belastungsfaktoren für eine Kindeswohlgefährdung in Familien identifizieren (Sidebotham und Heron 2006; Stith, Liu und Davies et al. 2009). Je mehr familiäre psychosoziale Belastungsfaktoren vorliegen (im Sinne einer Kumulation der Belastungen), desto größer ist das Risiko für eine Gefährdung des Kindeswohls, im schlimmsten Fall durch eine Vernachlässigung oder Misshandlung des Kindes. Zu den inhaltlichen Bereichen von Belastungsfaktoren gehören etwa persönliche Belastungen des Kindes wie beispielsweise eine vorliegende Behinderung oder ein als „schwierig“ konnotiertes Temperament, persönliche Belastungen der Eltern wie etwa eine ungewollte Schwangerschaft oder permanente Überforderung sowie sonstige familiäre Belastungen durch dauerhafte Konflikte sowie soziale und materielle Belastungen. 

Auf der anderen Seite können aber auch sogenannte Schutzfaktoren identifiziert werden, deren Vorliegen die Familien oder auch die Kinder selber im Sinne einer Resilienz („Widerstandsfähigkeit“, vgl. hierzu z.B. Cicchetti und Garmezy 1993) gegen die Belastungen „wappnen“ und unguten Folgen vorbeugen kann. Auch hier potenziert das Vorliegen mehrerer Schutzfaktoren deren Wirkung – dies geschieht allerdings, wie auch bei den Belastungsfaktoren, nach nicht klar feststellbaren Prinzipien des Zusammenwirkens. Auch ist die genaue gegenseitige Wirkweise von Belastungs- und Schutzfaktoren nicht ausreichend geklärt. Das dürfte auch daran liegen, dass es zu Schutz- viel weniger Forschung als zu Risiko- oder Belastungsfaktoren gibt. So gibt nach Kenntnisstand des Verfassers auch keine Liste empirisch bestätigter wirksamer Schutzfaktoren.

Inzwischen liegen verschiedene Instrumente zur Messung von Belastungsfaktoren für die Praxis vor. Einige dieser Instrumente schauen dabei gezielt nach konkreten Kindeswohlgefährdungen, andere versuchen eher, allgemeine und auch schon niedrigschwellige Belastungen zu identifizieren (Kindler 2007). 

5.3 Komm- und Gehstrukturen

Betrachtet man die vielen heterogenen Angebote der Frühen Hilfen, ist eine Mischung der sogenannten Komm- und Geh-Strukturen erkennbar. Im Rahmen einer Komm-Struktur müssen die Eltern zu zentral oder verteilt angebotenen Maßnahmen kommen. Damit werden aber letzten Endes in erster Linie Personen erreicht, die ohnehin schon aufgeschlossen und interessiert ist, während eher zurückgezogen lebende Familien, sozial schwache Familien und Familien mit Migrationshintergrund mit möglicherweise nicht ausreichenden Deutschkenntnissen eher nicht diese Angebote nutzen können.

Aus diesem Grund ist es wichtig, im Rahmen der Frühen Hilfen ebenfalls Hilfsangebote aus dem Bereich der Geh-Strukturzu schaffen, bei der die Fachkräfte zu den Familien gehen, also in der Regel Hausbesuche durchführen (wie ja auch die Hebamme im Rahmen der Regelversorgung).

Bei der Geh-Struktur spielen insbesondere die Familienhebammen eine entscheidende Rolle. Sie sollen den Wochen vor und in den Monaten nach der Geburt in die Familien gehen und vor Ort helfen. Auch dieses Angebot ist für die Familien freiwillig, und die Familienhebamme kann jederzeit „fortgeschickt“ werden. Allerdings ist das nur selten der Fall, da Hebammen gesellschaftlich allgemein hoch akzeptiert sind, unabhängig vom sozialen Milieu oder der jeweiligen Kultur. In den erwähnten Familien mit Migrationshintergrund sind Hebammen aus dem entsprechenden Kulturkreis mit den nötigen Sprachkenntnissen erstrebenswert. Insbesondere aber wird bei der Geh-Struktur die Hemmschwelle gesenkt, da die Familien nicht von sich aus aktiv werden, sondern nur die bereits angebotene Hilfe annehmen müssen.

Der anzustrebende Optimalfall ist natürlich der, dass die (werdenden) Eltern beide Modelle nutzen, also beispielsweise sowohl an einem Elternkurs teilnehmen als auch von den Familienhebammen besucht werden. Wichtig ist aber, dass alle Familien (zumindest potentiell) erreicht werden und bei Bedarf kompetente Hilfe erhalten.

5.4 Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen

In den Frühen Hilfen lassen sich generell eine ganze Reihe unterschiedlichster Berufsgruppen verorten, wobei das Miteinander der verschiedenen Professionen nicht immer ganz einfach ist. Ein oft zu hörendes Beispiel ist etwa das Miteinander von Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern als jeweils potentiell einzusetzende Berufsgruppen für eine sehr ähnliche und nicht immer gut zu differenzierende aufsuchende Arbeit bei den Familien vor Ort. Aber es lässt sich auch allgemeiner feststellen, dass immer dort Missverständnisse und Kommunikationsprobleme einzukalkulieren und zu bearbeiten sind, wo verschiedene Berufsgruppen mit ihren jeweils eigenen Interessen aufeinander treffen, um beispielsweise die konkrete Ausrichtung der Frühen Hilfen in lokalen Arbeitskreisen, den Informationsaustausch untereinander oder auch die gemeinsame „Sprache“ (etwa, was genau unter „Wohlbefinden“ eines Kindes und seiner Gefährdung zu verstehen ist) zu klären. Diese Situation verschärft sich, wenn Fachkräfte unterschiedlicher Disziplinen in denselben Familien beschäftigt sind, etwa eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und eine Familienhebamme. Selbst wenn nicht beide Personen originär für die Frühen Hilfen dort tätig sind (denkbar wären ja sowohl unterschiedliche Auftraggeber als auch unterschiedliche konkrete Aufträge als auch unterschiedliche zu betreuende Personen der beiden Disziplinen), können divergierende fachliche Auffassungen über das „richtige“ Vorgehen hier ein potentielles Spannungsfeld darstellen. 

Ein Beispiel für Fachkräfte der Frühen Hilfen: Die Familienhebamme

Je populärer die aufsuchenden Hilfen werden, umso mehr rückt auch die Berufsgruppe der Familienhebammen in den Fokus der Betrachtung, ebenso wie die zunehmend populärer werdenden verwandten Berufsgruppen (etwa Kinderkrankenschwestern, Sozialmedizinische Assistentinnen oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen). Zur Definition des Begriffs der Familienhebamme lässt sich am besten auf deren Selbstbeschreibung auf der Internetseite www.familienhebamme.de zurückgreifen:

„Die Tätigkeiten der Familienhebamme gehen über den in der Hebammen-Vergütungsvereinbarung festgelegten Rahmen hinaus und unterscheiden sich signifikant im Hinblick auf Auftrag, Frequenz, Setting, Betreuungszeitraum und -dauer sowie Inhalte der Arbeit. Die Arbeit der Familienhebamme kann somit als ein zeitlich und fachlich erweitertes Tätigkeitsspektrum der originären Hebammentätigkeit betrachtet werden, für die es eine zusätzliche Qualifizierung bedarf. Schwerpunkte der Arbeit

  • Förderung und Beobachtung der Entwicklung der Mutter-Kind-Beziehung
  • Beobachtung der körperlichen, und emotionalen Entwicklung des Kindes
  • Anleitung zu altersentsprechender Ernährung, Pflege und Förderung
  • Beratung zu altersentsprechender und kindgerechter Ernährung nach der Stillzeit
  • Beratung in allen Lebenslagen rund um die Geburt bis zum ersten Geburtstag eines Kindes
  • Motivation von Mutter, Vater und Kind in schwierigen Lebensumständen durch Hilfe zur Selbsthilfe
  • Unterstützung, Beratung und Begleitung von Eltern mit eingeschränkter Fähigkeit zur Alltagsbewältigung
  • Begleitung zu Ärzten und Behörden
  • Netzwerk- und Kooperationsarbeit zur Schließung von Versorgungslücken
  • Integration der Familie in bestehende Gruppenangebote
  • Überleitung in weitere Hilfen
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Diversity, kultursensible Begleitung“ (Jaque-Rodney 2018, S. 1).

Was die tatsächliche Tätigkeit der Familienhebammen anbelangt, besteht nur noch etwa ein Viertel davon aus der genuinen Tätigkeit einer Hebamme. Diese könnte man als „Medizinische Versorgung“ zusammenfasen. Die übrigen drei Viertel beschäftigen sich dann im Schwerpunkt mit der Selbstfürsorge der Eltern, der Partnerschaft, der Erziehung und Bindungsentwicklung des Kindes sowie dem Umgang mit potentiellen oder bereits bestehenden Belastungsfaktoren im Leben der konkreten Familie.

Die Förderung der Selbstfürsorge der Eltern beispielsweise besteht zumeist im Aufbau positiver Aktivitäten und der Aktivierung von Ressourcen im sozialen Nahfeld, – oder gerade im Gegenteil in der Entwicklung von Abgrenzungsstrategien gegenüber belastenden Interaktionspartnern. So kann es zum Beispiel problematisch sein, wenn enge Familienmitglieder wie Großmütter sich zu sehr in die Betreuung der Kinder einmischen. Durch übergriffiges Verhalten kann hier der Eindruck bei den Eltern entstehen, „in allem kritisiert“ zu werden. Hier kann eine Familienhebamme das Gespräch mit Eltern und Großmüttern suchen und vermittelnd eingreifen. Noch wichtiger sind solche Abgrenzungsbemühungen, wenn im Umfeld des Säuglings Gewalt, krankhafter Alkoholkonsum oder Drogenmissbrauch zu erkennen sind, etwa durch die Kindsmutter, den Kindsvater oder den aktuellen Partner der Kindesmutter. Doch auch abseits solcher drastischen Themen wird die Partnerschaft im Rahmen der Betreuung durch Familienhebammen reflektiert. Die Hebammen können dabei Anpassungsprozesse in der Übergangsphase und am Anfang der Elternschaft begleiten und fördern (Schneider 2006).

Bei dieser beispielhaften Beschreibung dürfte bereits deutlich werden, dass das Rollen- und Selbstverständnis von Hebammen (in der Regelversorgung) anders akzentuiert ist als bei Familienhebammen. Das Expertentum wird sicher unangetastet bleiben, anders sieht es bei der beruflichen Teilautonomie aus. Hier besteht durchaus eine Abhängigkeit durch einen – oft als parteiisch geschilderten – Auftraggeber. Zudem ist zu befürchten, dass die Familienhebammen durch ihre neuen Tätigkeitsfelder auf lange Sicht Einbußen im sozialen Ansehen zu befürchten haben. Indem sie möglicherweise als „verlängerter Arm“ des Jugendamtes wahrgenommen werden könnten, strapazieren sie den Vertrauensvorschuss in der Bevölkerung, den Hebammen überwiegend genießen. Dazu kommen rechtliche Unsicherheiten. Hebammen haben ein staatlich anerkanntes Examen. Die Qualifikation der Familienhebammen ist hingegen weder ausreichend standardisiert und reguliert noch kann sie bei allen Familienhebammen vorausgesetzt werden. Hier wären einheitliche, belegbare und obligatorische Ausbildungsverfahren ebenso wie vergleichbare Honorarsätze mehr als wünschenswert. Dies ist allerdings beides bisher nicht wie notwendig umgesetzt worden und sicher auch der föderalistischen Struktur geschuldet, der Leistungserbringer wie kommunale Behörden unterliegen (Schneider 2009).

Die Veränderungen im Berufsalltag haben auch Folgen auf der persönlichen Ebene. Erfahrungen aus der Supervision mit Familienhebammen zeigen, dass besagte Veränderungen ein Anlass für berufliche und private Neuorientierung sein können. Dies hat zum Beispiel mit Überforderung bei der Arbeit in belasteten Familien zu tun. Dazu kommen Unverständnis über das Verhalten der Ämter, Unsicherheiten durch das Eintauschen einer vertrauten, sicheren gegen eine unbekannte, unsichere Rolle und dadurch entstehende eigene biographische Erfahrungen. Hebammen sind es beispielsweise traditionell gewohnt, bei ihrer Arbeit „anzupacken, zu helfen, ja zu ‚retten‘“ (Wirbals 1993, S. 112), und bekommen es nun mit Gefühlen der Ohnmacht und Ambivalenzen in der Arbeit mit vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu tun. So gibt es immer wieder Familienhebammen, die aus ihrer Tätigkeit wieder aussteigen oder Bedingungen stellen, ohne deren Erfüllung sie nicht bereit sind, ihre Arbeit zu tun (ebd.).

6 Herausforderungen für die Frühen Hilfen

An zwei Beispielen sollen im Folgenden exemplarisch offene Fragen und Probleme für die weitere Entwicklung der Frühen Hilfen erörtert werden.

6.1 Das Präventionsdilemma

Bezogen auf den bei den Frühen Hilfen für eine Prävention bewusst gewählten frühen Zeitpunkt kann der Vorwurf erhoben werden, dass damit den (werdenden) Eltern bereits frühzeitig unterstellt wird, ihre Kinder nicht angemessen selbst versorgen zu können. Was aus Sicht der Frühen Hilfen geboten ist, kann von den betroffenen Familien als Bevormundung gesehen werden (Hildenbrand 2009).

Auch kann es passieren, dass etwaige Schwierigkeiten den Eltern als persönliche Merkmale, wenn nicht gar Defizite gewertet werden, obwohl sie vielleicht ganz andere, soziale Ursachen haben. Hier werden im schlimmsten Fall bereits vorher gesellschaftlich ausgegrenzte Familien doppelt „bestraft“.

In diesem Zusammenhang beklagt etwa Hildenbrand, dass durch den Blick der Frühen Hilfen alle Familien unter einen potentiellen Generalverdacht gestellt werden. Diesem Verdacht können die Eltern sich nur entziehen, wenn sie „nachweisen“, dass bestimmte Risikofaktoren bei ihnen nicht vorhanden sind. Zwar werden auch Schutzfaktoren in der Regel angeführt und beachtet, diese werden aber oft nicht näher ausgeführt und bleiben so schwammig und unklar (Hildenbrand 2009). So folgten viele Projekte der Frühen Hilfen unter dieser Lupe einer „Reparaturlogik“, bei der die Prävention vom Einzelfall abgekoppelt wird, wodurch – in der Sicht der Kritik – der Kern professionellen Handelns, die Unterstützung von Einzelnen, Paaren oder Familien in Krisensituationen aufgrund eines Arbeitsbündnisses verfehlt wird (Helming 2002).

Weiterhin stellt sich die Frage, inwieweit hier nicht auch jenseits aller gut gemeinten Hilfen eine Kontrolle der Familien durch die Fachkräfte stattfindet oder ob nicht im Gegensatz dazu andere Formen tatsächlicher Selbstbestimmung erreicht werden können. Eine Kontrolle von außen kann keine optimale Lösung sein Selbstbestimmung sollte immer vorzuziehen sein. Zudem besteht die Gefahr, dass Familien von vornherein mit dem Stigma des (unschönen und wenig wertschätzenden, aber leider in der Praxis oft benutzten) Begriffs „Hoch-Risiko-Familie“ leben müssen, weil sie bestimmte Kriterien (Belastungsfaktoren) erfüllen. Eine Familienhebamme etwa könnte unter dieser Perspektive dann als aufoktroyierte Kontrollinstanz und nicht als gleichberechtigte Partnerin erscheinen.

6.2 Frühe Hilfen und Kinderschutz

Eine weitere Herausforderung in der aktuellen Praxis der Frühen Hilfen besteht darin, dieses Angebot vom bereits bestehenden und weiterhin wichtigen Kinderschutz im engeren Sinne (als Zuständigkeit der Sozialen Dienste der Jugendämter) abzugrenzen. Hier drohen die Grenzen zu verschwimmen. Der entscheidende Unterschied dabei ist der, dass die Frühen Hilfen auf einem frühzeitigen Konzept der Freiwilligkeit basieren. Den Familien wird ein Angebot gemacht, woran sie nicht teilnehmen müssen und jederzeit aus den Hilfen wieder aussteigen können (auch wenn das natürlich theoretisch immer leichter gesagt als in der konkreten Hilfesituation von den Familien umsetzbar ist). Auch steht immer die Prävention im Mittelpunkt. Mögliche Probleme sollen verhindert und schon im Keim erstickt werden, bevor sie überhaupt passieren. Der klassische Kinderschutz hingegen interveniert erst und dann massiv, wenn bereits etwas geschehen ist. Er kann nicht vorbeugend tätig werden; und wenn etwas vorgefallen ist, muss er tätig werden. Den Familien bleibt dabei oft keine Wahl, sie können die Hilfe nicht ablehnen und in der Regel auch nicht aktiv mitbestimmen. Diese Unterscheidung wird in der Praxis nicht immer deutlich, weil es natürlich fließende Übergänge gibt, insbesondere, wenn die Freiwilligkeit nicht klar vermittelt wird (Thyen 2010).

Selbstverständlich kommt es auch zu Überschneidungen und Fällen, bei denen aus einer Freiwilligkeit ein zwingend erforderliches Eingreifen des Jugendamtes wird. Die Zusammenarbeit der Institutionen ist generell wichtig und erwünscht. Ein günstiger Fall – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Fachkräfte der Frühen Hilfen eine spezifische Expertise für die frühe Kindheit haben, welche die MitarbeiterInnen des Jugendamtes in der Rege nicht haben (können) – liegt etwa vor, wenn eine belastete Familie mit Säugling dem Jugendamt bereits von früheren Kindern her bekannt ist. Hier könnte dann auch über das Jugendamt (genauer: den ASD) beispielsweise eine Familienhebammen aus den Frühen Hilfen organisiert und finanziert werden, um bei diesem Kind frühzeitig und präventiv tätig werden zu können.

Entscheidend ist, den Familien gegenüber klarzumachen, dass die Frühen Hilfen ein Angebot sind, welches primär auf die Optimierung einer bereits antizipierten (und ggf. als kritisch erlebten) zukünftigen Situation abzielt und keine akute Reaktion auf bereits bestehende Probleme sind. Erst recht sind sie kein Mittel des Kinderschutzes, einen Zugang zu bestimmten Familien und Einblick in die häusliche Situation zu bekommen (Gerber und Lillig 2018).

7 Quellenangaben

Cicchetti. Dante und Norman Garmezy, 1993. Prospects and promises in the study of resilience. In: Development & Psychopathology. 5, S. 497–502. Special issue: Milestones in the development of resilience

Cierpka, Manfred, 2005. Besser vorsorgen als nachsorgen. Möglichkeiten der psychsosozialen Prävention. In: Manfred Cierpka, Hrsg. Möglichkeiten der Gewaltprävention. Göttingen: Vandenhoek & Ruprecht, S. 59–88. ISBN 978-3-525-46209-6 [Rezension bei socialnet]

Cierpka, Manfred, 2009. Keiner fällt durchs Netz. Wie hoch belastete Familien unterstützt werden können. In: Familiendynamik. 2, S. 36–47. ISSN 0342-2747

Eickhorst, Andreas, 2019. Frühe Hilfen: Früh im Leben und früh im Handeln. Göttingen: Vandenhoek & Ruprecht. ISBN 978-3-647-40493-6

Eickhorst, Andreas, Silke Borchardt und Manfred Cierpka, 2012. Differentielle Angebotsstrukturen in der Betreuung belasteter Familien am Beispiel des Frühe Hilfen-Projektes „Keiner fällt durchs Netz“. In: Praxis der Kinderpsychologie Kinderpsychiatrie. 61, S. 781–790. ISSN 0032-7034

Engfer, Anette, 2005. Formen der Misshandlung von Kindern. Definitionen, Häufigkeit, Erklärungsansätze. In: Ulrich Tiber Egle, Sven Olaf Hoffmann und Peter Joraschky, Hrsg. Sexueller Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung. 3. Auflage. Stuttgart: Schattauer, S. 3–19. ISBN 978-3-794-52314-6

Gerber, Christine und Susanne Lillig, 2018. Gemeinsam lernen aus Kinderschutzverläufen: Eine systemorientierte Methode zur Analyse von Kinderschutzfällen und Ergebnisse aus fünf Fallanalysen. Köln: Nationales Zentrum Frühe Hilfen

Helming, Elisabeth, 2002. Grundsätze und Methoden der Elternaktivierung – aus dem Projekt Triangel in Berlin. In: BMFSFJ, Hrsg. Handbuch Bereitschaftspflege/​Familiale Bereitschaftsbetreuung: Empirische Ergebnisse und praktische Empfehlungen. Schriftenreihe des BMFSFJ, 231, S. 139–275. ISBN 978-3-17-018008-6

Hildenbrand, Bruno, 2009. Kommentar zu Cierpka, Manfred: „Keiner fällt durchs Netz“. Wie hoch belastete Familien unterstützt werden können. In: Familiendynamik. 34, S. 185–187. ISSN 0342-2747

Jaque-Rodney, Jennifer, 2018. Familienhebammen: Erweiterung der originären Hebammentätigkeit [online]. Hattingen: Jennifer Jaque-Rodney [Zugriff am: 21.04.2022]. Verfügbar unter: https://www.familienhebamme.de

Kindler, Heinz, 2007. Wie könnte ein Risikoinventar für frühe Hilfen aussehen? Expertise für das Projekt „Guter Start ins Kinderleben“. München

Müller, Matthias und Barbara Bräutigam, Hrsg., 2011. Hilfe, sie kommen! Systemische Arbeitsweisen im aufsuchenden Kontext. Heidelberg: Carl-Auer-Verlag. ISBN 978-3-89670-782-6 [Rezension bei socialnet]

Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), 2016. Leitbild Frühe Hilfen – Beitrag des NZFH-Beirats. 2. Auflage. Köln: Nationales Zentrum Frühe Hilfen

Olds, David, 2007. Preventing crime with prenatal and infancy support of parents: the Nurse-Family Partnership. In: Victims and Offenders. 2, S. 205–225

Sann, Alexandra, 2008. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen – eine Plattform zur Unterstützung der Praxis. In: Pascal Bastian, Annerieke Diepholz und Eva Lindner, Hrsg. Frühe Hilfen für Familien und soziale Frühwarnsysteme. Münster: Waxmann, S. 103–121. ISBN 978-3-8309-2014-4 [Rezension bei socialnet]

Schneider, Eva, 2006. Familienhebammen: Die Betreuung von Familien mit Risikofaktoren. Frankfurt/M.: Mabuse-Verlag. ISBN 978-3-935-96453-1

Schneider, Eva, 2009. Von der Hebamme zur Familienhebamme- Auswirkungen auf das berufliche Selbstverständnis. In: Daniel Nahkla, Andreas Eickhorst und Manfred Cierpka, Hrsg. Praxishandbuch für Familienhebammen: Arbeit mit belasteten Familien. Frankfurt/Main: Mabuse-Verlag, S. 183–190. ISBN 978-3-940529-28-2 [Rezension bei socialnet]

Sidebotham, Peter und John Heron, 2006. Child maltreatment in the “children of the nineties”: A cohort study of risk factors. In: Child Abuse and Neglect. 30, S. 497–522

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8 Informationen im Internet

Verfasst von
Prof. Dr. Andreas Eickhorst
Studiendekan für den Studiengang Soziale Arbeit - grundständig (BSW)
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Zitiervorschlag
Eickhorst, Andreas, 2022. Frühe Hilfen [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 29.06.2022 [Zugriff am: 04.10.2023]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/3896

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