Gemeindepsychiatrischer Verbund
Dr. Klaus Obert
veröffentlicht am 17.06.2026
Ein Gemeindepsychiatrische Verbund (GPV) ist ein regionaler Zusammenschluss ambulanter, teilstationärer und stationärer Dienste und Einrichtungen sowie der Selbsthilfe, der unter kommunaler Federführung die Versorgungsverpflichtung für alle psychisch kranken Menschen einer definierten Region übernimmt und dabei das Prinzip der Personenorientierung verbindlich umsetzt.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Konzept und Aufgaben des GPV
- 3 Geschichte und Entwicklung
- 4 Struktur und Organisation eines GPV
- 5 Beispiel: Der GPV Stuttgart
- 6 Herausforderungen und Perspektiven
- 7 Quellenangaben
- 8 Literaturhinweise
- 9 Informationen im Internet
1 Zusammenfassung
Der Paradigmenwechsel von einer gemeindefernen, ausgrenzenden hin zu einer gemeindenahen Psychiatrie als zentralem Grundsatz der Sozialpsychiatrie bedeutet vorrangig die Überwindung der Logik der Institution und ihre Ablösung durch das Prinzip der Orientierung am Individuum in seiner Lebenswelt in Verbindung mit einer alltags‑ und lebensweltorientierten Arbeit. Wesentliches Ziel dabei ist die regionale Versorgungsverpflichtung. Dies bedeutet, dass niemand in einer Region ohne angemessene Hilfe bleiben soll. Dafür braucht es den GPV als Instrument, Organisation und als Haltung, gemeinsam (mit der Selbsthilfe und den Angehörigen psychisch kranker Menschen) die Verantwortung in einer Region zu übernehmen. Dies gelingt nur in einer Atmosphäre von gegenseitigem Respekt, Wertschätzung und Vertrauen.
GPVs sollen in allen Bundesländern umgesetzt werden, um das Ziel der gemeindenahen Hilfen für alle psychisch kranken Menschen einer definierten Region realisieren und sicherstellen zu können.
Am Beispiel des GPV Stuttgart wird gezeigt, wie regionale Versorgungsverpflichtung in der Praxis strukturell und trägerübergreifend umgesetzt werden kann.
Abschließend werden Perspektiven der GPV-Entwicklung angesichts aktuell schwieriger gesellschaftlicher und finanzieller Rahmenbedingungen erörtert, insbesondere die Frage, wie die Versorgung von Menschen mit komplexem Hilfebedarf durch Ambulantisierung und gesetzliche Verankerung der Versorgungsverpflichtung weiterentwickelt werden kann.
2 Konzept und Aufgaben des GPV
Ein wesentliches Ziel der Arbeit eines GPVs ist die Umsetzung der regionalen Versorgungsverpflichtung. Dies bedeutet: Niemand wird aufgrund der Art oder Intensität seiner psychischen Erkrankung und/oder Behinderung gegen seinen Willen außerhalb seiner Region in Einrichtungen verlegt und dort gemeindefern behandelt und betreut oder driftet ab in die Wohnungslosenhilfe ohne angemessene sozialpsychiatrische Unterstützung.
Zielgruppe des GPV sind psychisch kranke Menschen mit komplexem Hilfebedarf. Darunter sind nicht wenige Menschen mit oft eingeschränkter bis fehlender Adhärenz. Der GPV setzt sich dabei mit der Herausforderung auseinander, festzustellen, wer ohne angemessene Hilfe bleibt, und gemeinsam Antworten zu entwickeln, wie diese Menschen im sozialpsychiatrischen Alltag erreicht werden und sie die notwendige Hilfe erhalten können.
Ein solches Unterfangen hat zur Voraussetzung, dass sich alle ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen und Dienste sowie die Selbsthilfe und die Angehörigen zusammenschließen unter Federführung und Entscheidungshoheit der Kommune oder des Landkreises zur Umsetzung der regionalen Versorgungsverpflichtung (Kommunale Daseinsfürsorge). In Kooperationsverträgen oder ‑vereinbarungen wird die verbindliche Kooperation vereinbart, worin auch die dafür erforderlichen Gremien in enger Abstimmung mit den politischen Gremien der Region festgelegt sind.
In den Psychisch-Kranken-Gesetzen von inzwischen neun Bundesländern ist die verpflichtende Einrichtung Gemeindepsychiatrischer Verbünde gesetzlich verankert.
Die dafür erforderlichen strukturellen Grundlagen können wenig ausrichten, wenn die „weichen Faktoren“ (Haltungen, Einstellungen, Motivationen, Bereitschaft, sich gleichberechtigt zu verständigen und Kompromisse auszuhandeln etc.) nicht dazukommen und mit den „harten Faktoren“ (strukturelle, ökonomische, politische) eine untrennbare Einheit bilden.
Die Übernahme und Gestaltung der gemeinsamen Verantwortung in der Zusammenarbeit unterschiedlicher Dienste und Einrichtungen im Einzelfall und fallübergreifend in einer definierten Region beinhaltet nicht nur die psychiatrischen Kerneinrichtungen (psychiatrische Kliniken, Sozialpsychiatrische Dienste, Betreutes Wohnen, Hilfen zur Arbeit, Tagesstätten, psychiatrische Pflege, Maßregelvollzug etc.). Darüber hinaus müssen enge, verbindliche Kooperationen eingegangen werden mit den angrenzenden Hilfesystemen wie Wohnungslosenhilfe, Suchthilfe, Migrationsdienste aber auch Ordnungsbehörden. Nicht wenige psychisch kranke Menschen, die eindeutig zur Zielgruppe des GPV gehören, tauchen in diesen Hilfesystemen auf und bleiben nicht selten ohne angemessene sozialpsychiatrische Hilfen. Selbstverständlich geschieht dieser Prozess unter gleichberechtigter Miteinbeziehung von Selbsthilfe und Angehörigen psychisch kranker Menschen.
Dadurch entstehen Vertrauen, gemeinsame Verantwortung und der Blick aufs Ganze mit der gleichzeitigen Feststellung des Bedarfs und der Frage, was in der Region noch fehlt.
Gemeindenahe Psychiatrie und regionale Versorgungsverpflichtung findet im Sozialraum statt. Die niederschwellige, ambulant-aufsuchende, alltags‑ und lebensweltorientierte Herangehensweise arbeitet mit und im Sozialraum. Sie stützt, entlastet und schafft gegebenenfalls neue Netze des Zusammenhalts und der Unterstützung mit Nachbarn, Kirchengemeinden, Vereinen und weiteren Organisationen der Zivilgesellschaft. Nur mit einer solchen Herangehensweise ist eine weitgehende Partizipation psychisch kranker Menschen in der Gesellschaft zu erreichen.
Eine kontinuierliche, niederschwellige Arbeit im Sozialraum in Verbindung mit der verbindlichen Kooperation aller notwendigen Akteure, wie oben beschrieben, trägt dazu bei, psychisch kranke Menschen, denen es schwerfällt, Hilfe anzunehmen und die im Einzelfall aus unterschiedlichen Gründen eine Gefahr für sich und andere darstellen können, frühzeitig zu erreichen und ihnen die notwendige Hilfe zukommen zu lassen (Obert und Armbruster 2024; Obert et al. 2025). Dadurch kann die kontinuierliche Reduktion von Gewalt und Zwang in der psychiatrischen Versorgung erreicht werden – einem weiteren zentralen Ziel der Psychiatriereform.
3 Geschichte und Entwicklung
Der Paradigmenwechsel vom traditionellen, einseitig naturwissenschaftlich bestimmten medizinischen Modell der Ausgrenzung und Hospitalisierung zum gemeindenahen, ganzheitlich orientierten Verständnis fand seinen Ausdruck in der Psychiatrie-Enquête (Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit 1975). Sie markierte den Ausgangspunkt für die Reform der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel, die bisherige psychiatrische Versorgung nach dem Euthanasieprogramm der Nationalsozialisten grundlegend zu überwinden und durch gemeindenahe, lebensweltorientierte und menschenwürdige Hilfen zu ersetzen. Dies schloss die Rückkehr chronisch psychisch kranker Menschen ins Gemeinwesen und ihre gemeindenahe Behandlung und Begleitung in einer definierten Region ein.
Allerdings wurde die Psychiatrie-Enquête aus verschiedenen Gründen – Wirtschaftskrise Mitte der 1970er-Jahre, Länderkompetenz der Psychiatrie, parteipolitische Erwägungen sowie vor allem die Widerstände konservativer psychiatrischer Fachkräfte – nur unvollständig umgesetzt. Besonders betraf dies chronisch psychisch kranke Menschen in psychiatrischen Anstalten: Der Reformprozess ging an vielen von ihnen vorbei. Viele wurden nicht nur in gemeindenahe, sondern gemeindeferne Heime umhospitalisiert. Die regionale, gemeindenahe Versorgung aller psychisch kranker Menschen blieb Stückwerk.
Die Defizite hinsichtlich der gemeindenahen Versorgung für alle psychisch kranken Menschen stellten einen wichtigen Grund für die Einsetzung einer weiteren Expertenkommission der Bundesregierung dar, die ihren Bericht 1988 veröffentlichte. Dieser konzentrierte sich u.a. auf die Weiterentwicklung der Psychiatriereform (Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit 1988).
Eine der zentralen Forderungen des Berichts besteht darin, Strukturen (Bausteine und Einrichtungen) aufzubauen und bereitzustellen, die verpflichtet werden sollen, allen psychisch kranken Bürger:innen einer definierten Region angemessene Hilfen zukommen zu lassen. Die Umsetzung gelingt – so der Bericht – nur, wenn die Dienste und Einrichtungen verbindlich und kontinuierlich im GPV zusammenarbeiten unter Federführung der Kommune oder des Landkreises. Der Begriff des Gemeindepsychiatrischen Verbundes wird hier zum ersten Mal formuliert (a.a.O., S. 295–326).
Der Aufbau Gemeindepsychiatrischer Verbünde verlief sehr langsam und holprig mit großen regionalen Unterschieden, bedingt durch dieselben Hindernisse, die bereits die Umsetzung der Ziele der Psychiatrie-Enquête verzögert hatten.
Als bedeutsame Entwicklung kam ab Ende der 1980er-Jahre die organisierte Selbsthilfe und die Angehörigenbewegung hinzu. Beide Bewegungen gewannen regional, überregional und bundesweit zunehmend an Bedeutung und gelten heute als zentrale Akteure in der Weiterentwicklung der Psychiatriereform (Motto: „Nichts über uns ohne uns“).
Gefördert und unterstützt wurde der schleppende Ausbau Gemeindepsychiatrischer Verbünde durch das Implementationsprojekt für Hilfeplankonferenzen in Verbindung mit der Einführung des Integrierten Behandlungs‑ und Rehabilitationsplanes der Aktion Psychisch Kranke (APK) Ende der 1990er-Jahre und zu Beginn des neuen Jahrhunderts (Bundesministerium für Gesundheit 1999). In nicht wenigen Regionen führte dies zur Einrichtung von GPVs in verschiedenen Bundesländern (Kuhlenkampff und Hoffmann 1990).
Die zunehmende Bedeutung der Umsetzung regionaler Versorgungsverpflichtung im und mit dem GPV leitete unter Federführung der APK die Gründung der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde (BAG GPV) ein. Die BAG GPV unterstützt die Mitgliedsregionen im Auf‑ und Ausbau Gemeindepsychiatrischer Verbünde durch den Austausch von Erfahrungen („voneinander lernen“) sowie durch fachpolitisches Engagement auf Bundesebene. In dieser Arbeit nehmen die Qualitätsstandards und Qualitätskriterien der BAG GPV eine wichtige Funktion und Aufgabe ein (BAG GPV o.J.). Mittlerweile umfasst die BAG GPV über 43 Mitglieder.
Es gibt aktuell keine gesicherte Übersicht über die genaue Anzahl von GPVs im Bundesgebiet, die nicht in der BAG GPV organisiert sind. Eine valide Einschätzung wird dadurch erschwert, dass GPVs in sehr unterschiedlichen Entwicklungsstadien und Formaten existieren. Nur die Mitglieder der BAG GPV weisen ein annähernd vergleichbares Format auf, wobei auch innerhalb der BAG GPV regionale Besonderheiten bestehen.
Auch aufgrund der Aktivitäten der BAG GPV auf verschiedenen Ebenen ist festzustellen, dass die Politik die Notwendigkeit der Einrichtung von GPVs wahrnimmt und fördert. So unterstützen die Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Hamburg den Auf‑ und Ausbau der GPVs mit erheblichen finanziellen Beträgen.
Ein flächendeckender Auf‑ und Ausbau Gemeindepsychiatrischer Verbünde ist erforderlich, um die regionale Versorgungsverpflichtung flächendeckend umzusetzen. Dafür braucht es ökonomische und politische Rahmenbedingungen sowie die Bereitschaft zur trägerübergreifenden Kooperation (Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde 2024b).
4 Struktur und Organisation eines GPV
Um das Ziel der regionalen Versorgungsverpflichtung zu verwirklichen, d.h. für alle, vor allem aber für die sog. schwierigen psychisch kranken Menschen mit komplexem Hilfebedarf angemessene Hilfe zu entwickeln, damit niemand gegen seinen/​ihren Willen gemeindefern geschlossen untergebracht werden muss, braucht es die verbindlich festgelegte Kooperation unter den beteiligten Akteuren. Inhalt, Organisation und Format der Kooperation werden in Kooperationsvereinbarungen unter Federführung der Kommune oder des Landkreises verbindlich geregelt. Neben der Bereitschaft unter den Akteuren, auf diese Versorgungsverpflichtung hinzuarbeiten, braucht es folgende Gremien und Strukturen:
Ein GPV setzt sich aus ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen sowie den Organisationen der Selbsthilfe und der Angehörigen einer festgelegten Region zusammen. Dies sind in der Regel Kommunen oder Landkreise. In Großstädten kann es unter einem Dach des Verbundes sektorisierte Gemeindepsychiatrische Verbünde geben. Die konkrete Zusammensetzung kann je nach Region variieren; zum Kernbestand zählen typischerweise Sozialpsychiatrische Dienste, Tagesstätten, Einrichtungen des Betreuten Wohnens, psychiatrische Kliniken sowie Dienste der psychiatrischen Pflege. Ebenso Bestandteil des GPV sind die Leistungsträger: Krankenkassen, Rehabilitationsträger, Jobcenter und Arbeitsagenturen.
Die Kommune oder der Landkreis übernimmt die und Federführung für die regionale Versorgung und koordiniert die Zusammenarbeit der Träger. Die Verbindlichkeit der Kooperation wird über Kooperationsverträge oder Satzungen hergestellt, in denen Aufgaben, Zuständigkeiten und Gremienstrukturen geregelt sind.
Die erforderlichen Gremien eines GPV sind: ein Steuerungsverbund in der Regel unter kommunaler Leitung, ein Leistungserbringerverbund der beteiligten Träger, eine Hilfeplankonferenz für die individuelle Fallsteuerung sowie thematische Arbeitsgruppen. Die Hilfeplankonferenz erfüllt vorrangig zwei Funktionen: zum einen erfolgt eine passgenaue Bedarfsfeststellung, Hilfeplanung und die Zuordnung der Hilfe zu einem Leistungserbringer – wenn möglich unter Beteiligung des betroffenen Menschen – und unter verantwortlicher Beteiligung der Leistungsträger. Zum anderen ist die Hilfeplankonferenz ein wesentliches Instrument der Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren. Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) haben sich die Rahmenbedingungen für dieses Instrument geändert. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Prinzip der Hilfeplankonferenz unter diesen Bedingungen weiterentwickelt.
Die Selbsthilfe und Angehörigenvertretungen sind gleichberechtigte Mitglieder dieser Gremien.
Die Finanzierung der Hilfen für die psychisch kranken Menschen erfolgt über ein Nebeneinander verschiedener Sozialleistungsträger (SGB V, SGB IX, SGB XI) sowie kommunaler Mittel. Es handelt sich dabei um einzelfallbezogene Leistungen wie ambulante Leistungen der Krankenkassen und pauschal finanzierte Dienste wie die Sozialpsychiatrischen Dienste.
Die Weiterentwicklung der Finanzierung der Hilfen in Richtung träger‑ und leistungsgesetzübergreifender Budgetlösungen (Trägerbudget, Regionalbudget) sollte als zentrales Ziel der GPV-Entwicklung angestrebt werden.
5 Beispiel: Der GPV Stuttgart
Der GPV in Stuttgart steht exemplarisch für einen GPV, der über Jahrzehnte gewachsen ist. Zugleich sind seine regionalen Besonderheiten – strukturell, politisch und personell – nicht ohne Weiteres auf andere Regionen übertragbar.
Die Wurzeln des GPV Stuttgart reichen in das Jahr 1982 zurück, als im Rahmen des Modellprogramms der Landesregierung die ersten Sozialpsychiatrischen Dienste eingerichtet wurden. Der Aufbau verlief nicht linear: Auseinandersetzungen zwischen ambulantem Bereich und psychiatrischer Klinik, Sparmaßnahmen und Reformwiderstände prägten die Entwicklung. Entscheidend war die schrittweise Annäherung der Akteure und die Herausbildung einer gemeinsamen Haltung, die Kooperation und trägerübergreifende Verantwortung in den Mittelpunkt stellte.
Die ambulante Arbeit mit psychisch kranken Menschen orientierte sich an einer ganzheitlichen Sichtweise des Menschen in seiner Lebenswelt und an dem Anspruch, Behandlung, Begleitung und Betreuung gemeindenah bereitzustellen. Die Arbeit wurde im Verlauf zunehmend von Politik und der Verwaltung akzeptiert, unterstützt und institutionell verankert. Auf dieser Grundlage entstand schließlich ein gut ausgebautes Netz an sozialpsychiatrischen Hilfen im ambulanten Feld. Die Entwicklung war von einer langsamen Annäherung zwischen dem medizinischen, vorrangig klinisch geprägten Paradigma und dem psychosozialen Paradigma der Sozialen Arbeit gekennzeichnet (Obert 2013, S. 161–180; Obert et al. 2018).
Der GPV in Stuttgartwie auch in einigen anderen Regionen in Deutschland entstand Ende der 1980er-Jahre durch eine freiwillige Selbstverpflichtung aller relevanten Träger und der Kommune – ohne gesetzliche Grundlage, allein auf der Basis einer gemeinsam getragenen Haltung. Die schrittweise Formalisierung mündete 2004 in verbindliche Kooperationsvereinbarungen und machte Stuttgart zu einem Gründungsmitglied der BAG GPV. Dieser Entstehungsweg hat Modellcharakter: Ein GPV ist nicht primär ein Verwaltungsakt, sondern das Ergebnis eines Prozesses der Verständigung und des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Akteuren.
Der GPV Stuttgart wird von acht Trägern unter Federführung der Stadt gebildet. Die Gremienstruktur umfasst einen Steuerungsverbund, einen Leistungserbringerverbund, ein Angebotsgremium Soziale Teilhabe (ehemals Hilfeplankonferenz), ein Koordinationsgremium der acht Gemeindepsychiatrischen Zentren (GPZ) sowie eine Beschwerdestelle. Vertreter:innen der Träger und der Selbsthilfe sind als sachkundige Bürger:innen im Sozial‑ und Gesundheitsausschuss des Gemeinderates vertreten.
Die acht GPZ bilden das Rückgrat der ambulanten Grundversorgung; jedes hat ein klar definiertes, einwohnerproportionales Einzugsgebiet und bündelt Sozialpsychiatrischen Dienst, Tagesstätte, Gerontopsychiatrischen Dienst, Außensprechstunde der Psychiatrischen Institutsambulanz sowie Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern. Ergänzt wird die Grundversorgung durch ambulant und stationär Betreutes Wohnen, psychiatrische Pflegedienste sowie Angebote an der Schnittstelle zur Wohnungslosenhilfe. Von Beginn an ist die forensische Nachsorge in den GPV integriert.
Strukturell bemerkenswert ist die enge Einbindung der psychiatrischen Klinik in den GPV: Durch die Trägerschaft von drei GPZ ist sie organisatorisch Teil des Verbunds und nicht bloß Kooperationspartnerin. Dies erleichtert die Verknüpfung stationärer und ambulanter Leistungen und dient als Modell für eine konsequente Ambulantisierung der Versorgung.
Der GPV Stuttgart zeigt, dass der GPV gleichzeitig Instrument und Ziel sozialpsychiatrischer Leitlinien ist: die Operationalisierung regionaler Versorgungsverpflichtung mit dem Anspruch, dass niemand verloren geht.
6 Herausforderungen und Perspektiven
Die aktuelle politische und wirtschaftliche Lage beeinflusst die psychiatrische Versorgung auf doppelte Weise: Unsicherheit und gesellschaftliche Krisen können psychische Erkrankungen verschärfen und den Bedarf an psychiatrischen Hilfen erhöhen. Gleichzeitig führen Sparmaßnahmen im Gesundheits‑ und Sozialbereich zu Einschnitten bei den Hilfen – zwei Entwicklungsstränge, die sich gegenseitig negativ verstärken und durch den Personalmangel zusätzlich verschärft werden.
Vor diesem Hintergrund stellen sich dem GPV Herausforderungen, die eine realistische Haltung erfordern: weder Resignation noch Überschätzung des Machbaren.
Eine zentrale Herausforderung für Fachkräfte im GPV ist die Annahme und Gestaltung der Verantwortung der Doppelfunktion von Hilfe und Kontrolle. Dabei geht es um ein Spannungsverhältnis zwischen Fürsorge und Achtung der Autonomie der Betroffenen. In diesem Zusammenhang kann auch der in den 1980er-Jahren geprägte Begriff der „Freiheit zur Verwahrlosung“ herangezogen werden, der auf die Dialektik verweist, einerseits die Selbstbestimmung des Einzelnen zu achten, andererseits aber auch krankheitsbedingte Einschränkungen persönlicher Freiheit wahrzunehmen, die im Einzelfall fürsorgliches Handeln erforderlich machen können.
Es geht darum, „an Menschen dranzubleiben“, auch wenn der Kontakt abgelehnt wird, trotz bestehendem Hilfebedarf und Konflikten im sozialen Umfeld. Die Herausforderung für Fachkräfte liegt darin, vorsichtig und respektvoll beharrlich zu sein und Kontakt herzustellen, auch wenn die Situation aussichtslos erscheint. Diese Haltung ist anspruchsvoll und verlangt kontinuierliche gemeinsame Reflexion sowie Formen kollegialer Beratung und Teamsupervision. Sie erweist sich aber auch bei kleinen Fortschritten als wirksam.
Im sozialpsychiatrischen Handeln steht der Mensch in seiner Lebenswelt im Mittelpunkt mit dem Ziel, Lebensqualität, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe im Einzelfall zu fördern. Dies bedeutet die Veränderung gesellschaftlicher Verhältnisse im jeweiligen Sozialraum statt der einseitigen Anpassung an pathogene Lebensverhältnisse.
Eine solche Orientierung erfordert auf der strukturellen Ebene die konsequente Umsetzung der Ambulantisierung, die Transformation und Dezentralisierung klinischer Strukturen in den Sozialraum. Regional arbeitende Behandlungszentren, rund um die Uhr geöffnet und mit Betten ausgestattet, ersetzen dabei zunehmend die großen stationären Strukturen; der klinisch stationäre Bereich wird so deutlich verkleinert und auf kleine akute Krisenstationen reduziert, die eng mit den Behandlungszentren zusammenarbeiten und mit diesen verflochten sind.
Diese Perspektive ist keine Utopie, sondern sozialrechtlich bereits geregelt über das Trägerbudget nach § 64b SGB V, und in einigen Regionen bereits umgesetzt (Deister und Wilms 2014; Heißler 2022; Steinhart und Wienberg 2017).
Ähnliche Potenziale bietet die Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG): Träger‑ oder Regionalbudgets könnten verhindern, dass Menschen mit komplexem Hilfebedarf ohne Unterstützung bleiben, weil sie – trotz Bedarfs – keinen individuellen Antrag stellen können. Gleichzeitig begrenzen Budgetlösungen die Ausgabendynamik und schaffen Planungssicherheit für Leistungserbringer und ‑träger.
Mit der Ambulantisierung der Hilfen kann es gelingen, Zwang und Gewalt in der Psychiatrie kontinuierlich zu verringern. Die Ergebnisse des Projektes der BAG GPV (Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde 2020) zeigen, wie es im sozialpsychiatrischen Alltag gelingen kann Gewalt und Zwang zu reduzieren.
Unabdingbare Voraussetzung ist die verbindliche Zusammenarbeit in einem GPV. Auf Dauer reicht die freiwillige Selbstverpflichtung der Akteure, wie dies noch aktuell der Fall ist, nicht aus; es braucht eine gesetzlich festgelegte ambulante Pflichtversorgung – mit den strukturellen Voraussetzungen, damit auch Menschen mit dem komplexesten Hilfebedarf angemessene Unterstützung in ihrer Region erhalten (Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde 2024a und 2024c).
Trotz bestehender Widrigkeiten und Hindernisse zeigen praktische Beispiele, dass die Weiterentwicklung möglich ist. Sie kann nur durch das gemeinsame Engagement aller Akteure – Fachkräfte, Selbsthilfe, Angehörige und Politik – auf allen Ebenen gelingen, mit dem Ziel, Psychiatrie als Teil der Zivilgesellschaft zu verankern.
7 Quellenangaben
Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde, 2020. Bericht für das Projekt: Vermeidung von Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem (ZVP) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit [online]. Bonn: Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V., 21.01.2020 [Zugriff am: 10.06.2026]. Verfügbar unter: https://www.bag-gpv.de/fileadmin/​downloads/​Projektbericht_ZVP.pdf
Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde, 2024a. BAG GPV Handreichung: Formulierung Versorgungsverpflichtung [online]. Bonn: Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V., Mai 2024 [Zugriff am: 10.06.2026]. Verfügbar unter: https://www.bag-gpv.de/fileadmin/​downloads/​Handreichung_Formulierung_Versorgungsverpflichtung.pdf
Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde, 2024b. Orientierungshilfe: Qualitätskriterien zur Beurteilung der regionalen Struktur des GPV [online]. Bonn: Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V., 23.07.2024 [Zugriff am: 10.06.2026]. Verfügbar unter: https://www.bag-gpv.de/fileadmin/​downloads/​Qualitaetskriterien_des_GPV_final.pdf
Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde, 2024c. Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V. zur Förderung einer gemeinsamen Versorgungsverpflichtung von Leistungserbringern für Menschen mit seelischen Behinderungen [online]. Bonn: Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e.V., 24.07.2024 [Zugriff am: 10.06.2026]. Verfügbar unter: https://www.bag-gpv.de/fileadmin/​downloads/​Positionspapier_BAG_GPV_Gemeinsame_Versorgungsverpflichtung_24-07-2024.pdf
Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, Hrsg., 1975. Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland – Zur psychiatrischen und psychotherapeutisch/​psycho somatischen Versorgung der Bevölkerung. Bonn
Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, 1988. Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung zur Reform der psychiatrischen Versorgung im psychiatrischen und psychotherapeutischen Bereich. Zusammenstellung und Redaktion: Aktion Psychisch Kranke e.V., Bonn
Deister, Arno und Bettina Wilms, Hrsg., 2014. Regionale Verantwortung übernehmen: Modellprojekte in Psychiatrie und Psychotherapie nach § 64 b SGB V. Köln: Psychiatrie Verlag. ISBN 978-3-88414-605-7 [Rezension bei socialnet]
Heißler, Mathias, 2022. Psychiatrie ohne Betten – eine reale Utopie. Köln: Paranus im Psychiatrie Verlag. ISBN 978-3-96605-149-1
Kuhlenkampff, Caspar und U. Hoffmann, Hrsg., 1990. Der Gemeindepsychiatrische Verbund als ein Kernstück der Empfehlungen der Expertenkommission. Tagungsberichte Band 16. Köln: Rheinland-Verlag. ISBN 978-3-7927-0952-8
Obert, Klaus, 2013. Grundlagen sozialpsychiatrischen Handelns und Behandelns. In: Wulff Rössler und Wolfram Kawohl, Hrsg. Soziale Psychiatrie: Das Handbuch für die psychosoziale Praxis, Band 1. Stuttgart: Kohlhammer Verlag, S. 161–180. ISBN 978-3-17-021987-8 [Rezension bei socialnet]
Obert, Klaus und Jürgen Armbruster, 2024. Sozialraumorientierung in der Psychiatrie – Chancen und Herausforderungen veränderter Praxis in Behandlung und Eingliederungshilfe. In: Yvonne Kahl und Dieter Röh, Hrsg. Sozialraumorientierung in der Psychiatrie. Köln: Psychiatrie Verlag, S. 231–239. ISBN 978-3-96605-225-2 [Rezension bei socialnet]
Obert, Klaus, Kerstin Folgner und Claudia Reinhardt, 2025. Sozialpsychiatrische Begleitung von Menschen in prekären Lebenslagen. Köln: Psychiatrie Verlag. ISBN 978-3-96605-313-6
Obert, Klaus, Karin Pogadl-Bakan und Gabriele Rein, 2018. Aufsuchende psychiatrische Arbeit. Köln: Psychiatrie Verlag. ISBN 978-3-88414-691-0
Steinhart, Ingmar und Günther Wienberg, Hrsg., 2017. Rundum ambulant: Funktionales Basismodell psychiatrischer Versorgung in der Gemeinde. Köln: Psychiatrie Verlag. ISBN 978-3-88414-670-5 [Rezension bei socialnet]
8 Literaturhinweise
Borbé, Raoul, 2022. Gemeindepsychiatrie: Theorie – Geschichte ‑Standortbestimmung. Stuttgart: Kohlhammer Verlag. ISBN 978-3-17-039186-4
Bundesministerium für Gesundheit, Hrsg., 1999. Von institutions‑ zu personenzentrierten Hilfen in der psychiatrischen Versorgung. Band 1. Baden-Baden: Nomos Verlag. ISBN 978-3-7890-6034-2
Heinz, Andreas, 2023. Das kolonialisierte Gehirn und die Wege der Revolte. Berlin: Suhrkamp Verlag. ISBN 978-3-518-30003-9
Obert, Klaus, 2001. Alltags‑ und Lebensweltorientierte Ansätze sozialpsychiatrischen Handelns. Bonn: Psychiatrie Verlag. ISBN 978-3-88414-264-6
Reumschüssel-Wienert, Christian, 2021. Psychiatriereform in der Bundesrepublik Deutschland. Bielefeld: Transcript Verlag. ISBN 978-3-8376-5813-2
Rosemann, Matthias und Michael Konrad, Hrsg., 2017. Selbstbestimmtes Wohnen: Mobile Unterstützung bei der Lebensführung. 2. vollständig überarbeitete Auflage. Köln: Psychiatrie Verlag. ISBN 978-3-88414-655-2 [Rezension bei socialnet]
9 Informationen im Internet
- Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde: hier findet man weiterführende Informationen z.B. zu Kooperationsvereinbarungen aus verschiedenen Regionen sowie den Qualitätsstandards und Qualitätskriterien der BAG GPV
Verfasst von
Dr. Klaus Obert
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