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Gemeinnützige Organisation

Lexikonredaktion

veröffentlicht am 10.04.2018

Organisationen in Form einer Körperschaft (= juristische Person) können steuerbegünstigt, umgangssprachlich „gemeinnützig“, sein, wenn sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen.

Siehe zu den Einzelheiten der Steuerbegünstigung den Hauptartikel Gemein­nützigkeit.

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